Steuern sparen in Spanien: Auswandern und mehr vom Geld haben!
Nur 1 Prozent Steuern auf Ihr liquides Vermögen
Beim spanischen Millionärsfonds SICAV (Sociedad de Inversión en Capital Variable) handelt es sich um ein Sondervermögen ab einem Betrag von 2.400.000 EUR, welches nur mit 1% besteuert wird.
Was ist eine SICAV
Die SICAV (Sociedad de Inversión en Capital Variable), ist eine Kapitalanlagegesellschaft mit variablem Grundkapital. Der Zweck einer SICAV liegt darin, das Gesellschaftskapital in Wertpapieren anzulegen, und das Prinzip der Risikostreuung zu nutzen.
Gründe, eine SICAV zu gründen:
-
Die SICAV besteuert lediglich 1% Körperschaftssteuer
-
Auf den Gewinn aus Aktienverkäufen fällt keine Abschlagsteuer an.
-
Auf Zinsen fallen keine Quellensteuern an
-
Sie können mit geringer Grösse als instituelle Gesellschaft auftreten und haben Zugang zum kompletten Kapitalmarkt
-
Ab dieser Grösse profitieren Sie von grosszügigen Rabatten auf Depotverwaltungskosten
Freie Wahl der Anlageform
Beim SICAV Management unterscheidet man in:
Asset-Management:
Der Kunde delegiert alle Entscheidungen an die Fonds-Manager der Privatbank
Selbstständig:
der Kunde trifft alle Anlageentscheidungen selbst oder bestimmt dafür einen externen Vermögensverwalter
Das gemischtes Modell:
die Bank übernimmt automatisierte Prozesse wie Re-Balancing innerhalb festgelegter Fristen, der Kunde bzw. sein externer Vermögensverwalter steuert die Global-Allokation über die Asset Klassen.
Management
Der Kunde hat volle Entscheidungsgewalt über das Management seiner eigenen Vermögengesellschaft.
Es sind Anlagen in alle Arten von handelbaren Wertpapieren möglich:
- Aktien
- Futures, Optionen,
- Rohstoffe,
- Devisen
- REITs
- etc.
Der Kunde hat die Freiheit ohne Beschränkung hinsichtlich Risiko, Ponderation etc. sein Vermögen aufzustellen.
SICAV und Steuern
Auswandern unter steuerlichen Aspekten von Deutschland nach Spanien ist einfach: im Zuge der Wegzugbesteuerung aus Deutschland fällt keine Steuerzahlung an. Der Betrag wird gestundet. Unser Partner Finanzkontor SL berät beispielsweise beim Umzug, übernimmt die entsprechende Anmeldungen bei der Gemeinde und beim spanischen Finanzamt um den neuen Lebensmittelpunkt administrativ anzumelden.
SICAV brutto = netto
Steuern:
Auf den Gewinn aus Aktienverkäufen fällt keine Abschlagsteuer an. Auf Zinsen fallen keine Quellensteuern an. Alles fliesst dem SICAV brutto = netto zu. Der SICAV zahlt eine Körperschaftsteuer von 1% jährlich. Jährlich wird die Körperschaftssteuer zum 31. Dezember ermittelt, massgebend hier sind die Jahresschlusskurse der einzelnen kotierten Titel.
Schweiz versus Spanien
Interessantes Detail für (Neu-)Spanier mit Vermögen in der Schweiz: seit 2007 gibt es ein DBA zwischen Spanien und der Schweiz. Damit verliert die Schweiz ihren Status als Steuerparadies. Interessant für Gestaltungen ist hier die Mutter-Tochter-Richtlinie zwischen Mutter in Spanien und der Tochter in der Schweiz und umgekehrt. Ein Detail, was sicherlich eine Menge "Phantasie" freisetzt!