17/2008 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 17/2008  

 

Thema:  Inflation der Bildungsarmut!

1. Insellösungen – Themenspezial Britische Lebensversicherungen

2. Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgestellt

3. Rentenlast auf immer weniger Schultern 

4. Tilgung von Krediten mittels kapitalbildenden Lebensversicherungen - Wie ist die Rechtslage?

5. Internationales Abkommen gegen Steuerbetrug

6. Hintertürchen bei Haustürgeschäften

7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im Mai

EDITORIAL

Sehr geehrte Damen und Herren,

spätestens seit nun auch die Boulevardpresse die Thematik der Preissteigerungen medienwirksam aufgenommen hat, können sich die Deutschen dem Thema kaum noch entziehen. In großen Lettern war vor kurzem auf der BILD-Titelseite zu lesen: "Inflations-Angst. So retten Sie Ihr Geld." Dass das Thema inzwischen sogar bis in den Boulevardjournalismus vorgedrungen ist, ist für mich ein deutlicher Indikator auf die zunehmende Beunruhigung, die der beschleunigte Preisanstieg bei Verbrauchern und Investoren auslöst. Bei vielen Verbrauchern ist vor allem die „Gefühlte Inflation“ im Bereich der Nahrungsmittelpreise oder Energiekosten mittlerweile dramatisch. Hilfreich sind dagegen Anlagen, die Inflationssicher sind – oder gleich von steigenden Verbraucherpreisen profitieren. Vor allem Sachwerte wie Aktien mit hohen Substanzwerten oder auch Edelmetalle und Immobilien sind dabei für mich die Grundlegendsten Investitionsmöglichkeiten.

Bild-Zeitung: Indikator oder doch Kontraindikator?

Eine weitere Schlagzeile der Bildzeitung war vor kurzem auch „Euro überspringt erstmals die Marke von 1.60 Dollar“. Gerade Börsenschlagzeilen in der Bild-Zeitung (von Neuer Markt Hype, Telekom Aktie bis Megacrash vor dem Irak Krieg) waren dagegen in der Vergangenheit eher Kontraindikatoren. Es wäre einmal ganz interessant ein empirisches Modell zu implementieren, welches genau „Märkte“ kauft oder verkauft, wenn ein entsprechender BILD-Artikel erscheint. 

Wir Investieren zu wenig in den „Vermögenswert“ Bildung!

Für mich ist aber Vermögen nicht einfach nur Geld. Die Hauptvermögenswerte eines jeden Menschen sind aus meiner Sicht die Werte Kapital, Wissen, Gesundheit, Lebenssituation, Partnerschaften. Wir reden derzeit sehr viel von Kinderarmut oder Altersarmut. Für mich ist das dramatischste Problem unserer Gesellschaft neben der „Geburtenarmut“ die generelle Bildungsarmut. Diese lässt sich – nicht nur im alltäglichen Leben – sondern auch anhand von Zahlenmaterial eindeutig belegen.

Geht es nach dem Statistischen Bundesamt, investieren die Deutschen nur wenig Geld in ihre Bildung: Um die Inflation zu berechnen, gehen die Statistiker davon aus, dass jeder Deutsche gerade einmal 0,74 Prozent seiner Ausgaben in Bildung steckt. Damit ist dieser Bereich der am niedrigsten gewichtete im so genannten "repräsentativen Warenkorb", den das Amt für die Berechnung des Verbraucherpreisindex nutzt. Mit 30,8 Prozent sind die Kosten für Wohnraum und Energie der mit Abstand größte Anteil am Korb. Für Nahrung gibt jeder Deutsche derzeit 10,36 Prozent aus, für alkoholische Getränke 3,9 Prozent.

Also relativ ausgedrückt kann man sagen, wir „versaufen“ im Durchschnitt mehr als das fünffache unserer Bildungsausgaben. Bei manchen dürfte dieser Wert dabei noch dramatisch höher sein.

Herzlichst Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“, Gründer „GEOPOLITICAL.BIZ

P.S.: Meine nächsten Seminartermine zu den Themen „Abgeltungssteuer“ und „Vermögensschutz“ finden Sie im Internet unter: Investoren Akademie

Eines meiner größten Anliegen ist der Leserkontakt und die Kommunikation mit Ihnen. Dadurch helfen Sie mir, mich selbst und meine Arbeitsweise fortlaufend zu hinterfragen, mich weiter zu verbessern und Leistungen fortlaufend zu optimieren. Ich freue mich über jegliches Feedback und Anregungen von Ihnen welche Sie auch gerne selbst in meinem FEEDBACK-FORUM veröffentlichen können.

1. Insellösungen – Themenspezial Britische Lebensversicherungen

In der aktuellen Themenausgabe Spezial von Kapital & Steuern vertraulich finden Sie eine umfassende Analyse und Recherche zu Britischen Lebensversicherungen. Die Themenausgabe finden Sie auch im Download-Archiv unter www.kapital-und-steuern.de

Gerade Versicherungslösungen von den Britischen Inseln werden in Deutschland immer beliebter, denn sie bieten, im Gegensatz zu deutschen Lebensversicherungen flexiblere Anlagemöglichkeiten. Vor allem dadurch, dass Britische Versicherer im Gegensatz zu deutschen Anbietern vollkommen frei sind in der Festlegung der Aktienquote. Flexible Ein- und Auszahlungsmodalitäten bei gleicher steuerlicher Behandlung steigern zusätzlich die Attraktivität dieser Produkte. Günstige Kostenstrukturen und eine hohe Transparenz sind eine weitere starke Basis für ihre persönliche Altersvorsorge und (Abgeltungs)Steueroptimierungs-Strategie.

Kostenlose Vergleichsmöglichkeiten im Internet

Mittlerweile erhalten Sie in Deutschland Vorsorge-Produkte von mehr als zwei Dutzend englischen Anbietern. Obwohl die Versicherungen ihren Geschäftssitz in Großbritannien haben, können die Verträge in Euro abgeschlossen werden. So wird das Währungsrisiko ausgeschlossen. Einige britische Gesellschaften bieten bei Einmalanlagen auch Tarife in Euro, Dollar oder Pfund an, was bei der aktuellen Eurostärke natürlich auch eine zusätzliche Chance sein kann.

VERGLEICH -BRITISCHE LEBENSVERSICHERUNGEN

2. Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgestellt Verfolgung von Steuerstraftaten soll erst nach zehn Jahren verjähren

Die Verfolgung von Steuerstraftaten erst nach zehn Jahren verjähren zu lassen, ist nicht zuletzt angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen.

Um die aus steuerfachlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Reform des deutschen Steuerrechts anzustoßen, umfasst der Referentenentwurf neben diesem wichtigen Punkt aber noch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen aus verschiedenen Regelungsbereichen. Sie sollen unser Steuerrecht vereinfachen und noch effektiver gestalten. Dazu gehören unter anderem ...

... die Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer steuerrechtlicher Änderungen, wie zum Beispiel

- der Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit oder

- die Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

... die Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union unter anderem durch

- die Befeiung von der Umsatzsteuer für ambulante und stationäre Heilbehandlungen oder

- die Öffnung der Freibetragsregelung auf Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke bei juristischen Personen aus EU - oder EWR -Ländern.

...Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Aufkommens wie beispielsweise

- die Ausweitung der Verfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre oder

- eine Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen in eine Freizone.

Verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts sowie die Umsetzung von Empfehlungen des Bundesrechnungshofs sind ebenfalls Gegenstand des Referentenentwurfs.

FAZIT

Es erfolgt nunmehr die Ressortabstimmung. Als Kabinetttermin ist der 4. Juni vorgesehen.

REFERENTENENTWURF – JAHRESSTEUERGESETZ 2009

3. Rentenlast auf immer weniger Schultern

Deutschland altert deutlich. Der erwerbsfähigen Bevölkerung stehen immer mehr Rentner und Pensionäre gegenüber. Kamen 1955 noch etwa sechs Erwerbsfähige (Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren) auf eine Person im Rentenalter (65 Jahre und älter), so werden es im Jahre 2010 nur noch halb so viele sein. Und um das Jahr 2030 stehen sogar nur noch zwei Erwerbsfähige einem Ruheständler gegenüber (siehe Grafik). FAZIT

Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Altersvorsorge nicht mehr allein durch die umlagefinanzierte Rentenversicherung gewährleistet werden kann. Wer seinen Lebensstandard im Alter sichern will, muss zusätzlich privat vorsorgen. Der Staat fördert die private und betriebliche Altersvorsorge durch Zulagen und steuerliche Vorteile.

GRAFIK – Wie viele Erwerbstätige finanzieren einen Rentner  

4. Tilgung von Krediten mittels kapitalbildenden Lebensversicherungen - Wie ist die Rechtslage?

In der Regel gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dass ein Darlehen zurückgeführt werden muss, indem neben den Zinsen durch eine Geldzahlung die Schuld getilgt wird. Es ist der übliche Weg und im Bürgerlichen Gesetzbuch so vorgesehen; § 488 Bürgerliches Gesetzbuch. Clevere Banken haben dann in den letzten Jahrzehnten zusammen mit der Lebensversicherungsbranche eine Zusatzmöglichkeit entwickelt, weitere Provisionen und Kosten zu erlangen. Es wurden Darlehen verkauft und gleichzeitig kapitalbildende Lebensversicherungen, die später durch ihre Ablaufleistung zur Tilgung des Kredites dienen sollten. Also stehen damit eine Kapitallebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft neben dem Darlehensvertrag bei einer Bank. Ein schöner Nebeneffekt der Bank ist, dass im Falle des Todes des Darlehensnehmers aus der Ablaufleistung das Darlehen getilgt werden kann.

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin.

Unklare Tilgungsleistung

Aufgrund der schlechten Überschussbeteiligung und negativen Entwicklungen häufen sich jetzt Fälle, bei denen die Ablaufleistung des geschlossenen Kapitallebensversicherungsvertrages nicht ausreicht, um die Schuld aus dem Kreditvertrag zu tilgen. Die Bank möchte am Fälligkeitstag also einen höheren Geldbetrag als die Versicherungsleistung.

Hier stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist.

Grundsätzlich ist dieser Fall im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht geregelt, so dass von den Gerichten entwickelte Leitlinien zur Anwendung kommen.

Ausnahme gesetzliche Regelung

Eindeutig ist der Fall, wenn die Bank mit dem Darlehensnehmer vereinbart hat, dass die Tilgung des Darlehens durch die Leistung der Lebensversicherung erfolgt; so hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Entscheidung vom 04.04.2003 (15 U 8/02) das Risiko der nicht ausreichenden Deckung der Bank zugewiesen. In dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall hieß es in dem Darlehensvertrag, „die Tilgung erfolgt durch eine Lebensversicherung bei der Ö-Versicherung laut besonderer Anlage“. Sämtliche anderen Bestimmungen zur Tilgung des Festdarlehens in den Vertragsbedingungen der dort finanzierenden Bank waren von Hand durchgestrichen worden. In einem derartigen Fall kam das OLG Karlsruhe durch Auslegung der Vertragsbestimmungen zu dem Schluss, dass hier die Tilgung ausschließlich durch die Ablaufleistung der Lebensversicherung erfolgen sollte und die Bank eine weitere Forderung an den Darlehensnehmer nicht mehr stellen kann. Insofern handele es sich um eine so genannte Leistung an Erfüllung statt, § 364 Abs. 1 BGB.

Solche eindeutigen Formulierungen sind jedoch selten!

Lösungsstrategie der Rechtssprechung bei anderen Fällen

In einer Entscheidung vom 03.04.1990 (XI ZR 261/89) heißt es im amtlichen Leitsatz, dass der Kreditnehmer von der Bank Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss verlangen kann, wenn er nicht über die speziellen Nachteile und Risiken der Vertragsbindung von Lebensversicherungsprämie und Festdarlehen informiert wurde. Dieses sei bei Verbraucherkrediten zu berücksichtigen.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2004, NJW 2004, S. 1868, können sich Ansprüche gegen eine Bank bei der Vermittlung eines Kredites nur zusätzlich aus einem selbständigen, neben dem Kreditvertrag stehenden, Beratungsvertrag oder einem vorvertraglichen Schuldverhältnis ergeben. Insbesondere dann kommt ein Beratungsvertrag zustande, wenn im Zusammenhang mit der Anlageentscheidung eine tatsächliche Beratung stattfindet.

FAZIT

Eine Risikoaufklärung ist nur notwendig, wenn die Bank über die Rolle der bloßen Kreditgeberin hinaus einen besonderen Gefährdungstatbestand schafft oder Interessenkonflikte bestehen sowie Informationsvorsprünge.

TIPP  

Sollten Sie das Modell einer Lebensversicherung als Tilgungsträger für Ihr Darlehen gewählt haben, sollten Sie im Fall einer Unterdeckung auf jeden Fall prüfen, ob Ihr Vertrag ausschließlich durch die Ablaufleistung der Lebensversicherung gedeckt ist. Ihre Bank kann dann keine weitere Forderung an Sie als Darlehnsnehmer mehr stellen.  

5. Internationales Abkommen gegen Steuerbetrug

Durch den Beitritt Deutschlands zu der Konvention der OECD und des Europarats wird die internationale Zusammenarbeit beim Kampf gegen Steuerbetrug entscheidend gestärkt. Neben der gegenseitigen Amtshilfe bei allen Steuerarten sieht das Abkommen auch eine Kooperation hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge vor.

Nach der Aufdeckung zahlreicher Fälle von Steuerhinterziehung über Stiftungen in Liechtenstein setzt Deutschland damit ein weiteres Zeichen. Die deutschen Steuerbehörden werden durch das Abkommen deutlich besser mit den Finanzbehörden der 15 anderen Mitgliedsstaaten vernetzt. In Zeiten der Globalisierung kommt der gegenseitigen Amtshilfe von Partnerstaaten eine immer größere Bedeutung zu. So ist eine effektive Verfolgung der Steuerkriminalität heute nur noch in internationaler Zusammenarbeit möglich.

Bei dem Treffen mit Liechtensteins Regierungschef Hasler Ende Februar hatte Bundesfinanzminister Steinbrück auch um eine Mitarbeit Liechtensteins bei den Bemühungen der OECD zur Bekämpfung der Steuerkriminalität geworben. Neben der Bundesrepublik haben unter anderem auch Großbritannien, Frankreich und die USA die Konvention unterzeichnet.

FAZIT

Bleiben oder werden Sie steuerehrlich und steuerkonform. Der Titel der Mai-Ausgabe von Kapital & Steuern vertraulich ist dabei für mich die Prämisse: „Grenzüberschreitenden Steuerkonzepten gehört die Zukunft!“

6. Hintertürchen bei Haustürgeschäften

Wer von Vertretern heimgesucht und mit Versicherungen, Kapitalanlagen oder Internet-Flatrates überrumpelt wird, kann diese Verträge widerrufen. Hierfür lässt der Gesetzgeber Kunden bei so genannten Haustürgeschäften zwei Wochen Zeit. Vorausgesetzt, der Händler hält sich an seine Belehrungspflicht und klärt die Kunden vorschriftsmäßig über ihr Widerrufsrecht auf. Anders die Lage bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. „In diesem Fall darf der Kunde den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen“, erklärt Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg. Welche Informationen auf den Tisch gehören, hat der Gesetzgeber in der BGB-Informationspflichten-Verordnung festgelegt. Seit 1. April 2008 ist eine überarbeitete Fassung in Kraft. Mit dieser hofft der Gesetzgeber, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

An einer Tatsache ändert die Verordnungsnovelle freilich nichts. „Im Einzelfall zählt das geschriebene Wort“, sagt Rechtsanwalt Corzelius. Es kommt also immer auf den Inhalt einer konkreten Widerrufsbelehrung an. Bei Altverträgen lohnt sich der Blick in das Kleingedruckte also in jedem Fall. Jeder Fehler in der Widerrufsbelehrung ist für die Kunden ein Hintertürchen, durch das sie dem Haustürgeschäft doch noch entkommen können.

Als fehlerhaft gilt eine Widerrufsbelehrung schon, wenn der Verkäufer den Fristbeginn an das „Datum des Poststempels“ koppelt. „Diese Formulierung kommt so harmlos daher, dass viele Kunden ihre Chance gar nicht erkennen“, sagt Mathias Corzelius. Der Siegburger Verbraucheranwalt hat sich mit Erfolg dafür stark gemacht, dass das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg die Verknüpfung mit dem Poststempel als irreführend abgestempelt hat (Aktenzeichen: 1 U 134/05).

Den Urteilsfall hat die Kanzlei Göddecke für einen Kunden der Deutschen Capital Management AG (DCM) durchgefochten. Der Kapitalanleger hatte sich – wie 1300 weitere Investoren auch – auf den geschlossenen Immobilienfonds für das Fuggerstadt-Center in Augsburg eingelassen. Der Fonds stellte sich als Geldvernichtungsmaschine heraus. Nach dem Oldenburger Urteil können die Anleger ihre Verträge einfach zurückgeben. Einen passenden Musterbrief für den Widerruf stellt die Kanzlei Göddecke unter www.Datum-des-Poststempels.de kostenlos zur Verfügung.

FAZIT

Ob die überarbeitete Verordnung bei den Haustürgeschäften für Ordnung sorgen kann, bleibt fraglich. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass es bei Haustürgeschäften nicht immer mit rechten Dingen zugeht. „Vor allem unseriöse Verkäufer versuchen, das Widerrufsrecht vor ihren Kunden geheim zu halten oder auszuhebeln“, sagt Corzelius. Kein Wunder, dass Verbraucher bei Haustürgeschäften zumindest bisher nicht immer sachgerecht über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden.

ACHTUNG!

Von einem Haustürgeschäft ist die Rede, wenn der Vertragsabschluss in der Wohnung des Kunden, an seinem Arbeitsplatz oder auf der Straße stattfindet. Wichtig ist, dass der Vertreter aus eigener Initiative beim Kunden auftaucht. Unternimmt der Kunde den ersten Schritt und ruft den Vertreter zu sich, handelt es sich folglich nicht um ein Haustürgeschäft.

7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im MAI

Monatsausgabe Mai

Die Mai - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Grenzüberschreitenden Steuerkonzepten gehört die Zukunft!

Internationales Steuerrecht - 5 Steuer-Fragen, die Sie bei der Gründung einer Auslands-Firma beachten müssen

Abgeltungssteuer und Werbungskosten - 4 Tipps, wie Ihre Kapitalanlage-Aufwendungen auch nach 2009 Ihre Steuern mindern

Erbschaftsteuer und Nießbrauch - Das neue Steuersparmodell für Ihre Immobilienübertragung

International Living - Leben in Spanien: Steuerliche Hintergründe, die Sie beachten müssen

Rechtsauskünfte - Kein Anwalt oder zu teuer? Schreiben Ihre Rechtsfrage einfach aus oder nutzen Sie unser Netzwerk!

Leserservice – Email-Hotline, Telefonsprechstunde, Expertennetzwerk

Themenspezial Ausgabe II/2008 – Britische Lebensversicherungsmäntel

Global versichern - Die britische Lebensversicherungen als Baustein für Vermögensaufbau und –verwaltung

Kosten & Steuern - Lassen Sie Ihre Steuervorteile & Gewinne nicht unnötig durch Kosten schmälern

Steuerstrategie - So nutzen Sie die Lebensversicherung als Steuerschutz-Mantel für Ihren Sparplan

Deutschland vs. England - Der Vergleich der unterschiedlichen Lebensversicherungssysteme

Anbieter- und Anlageauswahl - So finden Sie „Ihre“ britische Lebensversicherung

Anbieter - Übersicht: Britische und Irische Versicherungsgesellschaften

PRINTAUSGABE VON KAPITAL & STEUERN vertraulich JETZT TESTEN:

Die MAI-AUSGABE von "Kapital & Steuern vertraulich" liegt als Ansichtsexemplar im absolut kostengünstigen Vorteils-Abo (4 Ausgaben zum Preis von 1) für Sie bereit. Testen Sie "Kapital & Steuern vertraulich" jetzt 3 Monate ohne Risiko.

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D-53095 Bonn

Telefon 0228 / 95 50 420 ANRUF oder E-MAIL genügt!

 

16/2008 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 16/2008

 

Thema: Abgeltungssteuer - Insellösungen!

1. Abgeltungssteuer: Entwarnung für Dachfonds

2. Studie - Angst und Gier stören bei der Geldanlage

3. Abgeltungsteuer: Ruhe vor dem Sturm

4. Mangelndes Wissen der Deutschen zur Wohnungsbauprämie

5. Bei Altersvorsorge auf Aktienfonds-Sparpläne setzen

6. Rückbuchung einer Lastschrift die Frist von sechs Wochen ist nicht immer bindend

7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im MAI

 

EDITORIAL

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Abgeltungssteuer verliert die klassische Vermögensverwaltung über ein Bankdepot erheblich an Reiz. Versicherungsmäntel nach dem Luxemburger oder Liechtensteiner Modell dürften jedoch trotz der aktuellen hitzigen bei diesen Produkten aber unangebrachten - Debatten über Steuerhinterziehung weiter an Gewicht gewinnen. Der Mantel der Versicherung dient dabei - vollkommen Steuerkonform - nur als Verkleidung für das dahinter stehende Bankdepot.

Neben den individuellen Versicherungsmänteln aus Liechtenstein oder Luxemburg welche ich in unserer letzten Themenspezialausgabe ausführlich vorgestellt habe, werden auch Versicherungsmäntel für das Massengeschäft einen enormen Zulauf haben in Zukunft. Zur Produktdiversifikation, für kleinere Vermögenswerte, oder vor allem auch für Sparpläne in einem Versicherungsmantel. Gerade dieser Aspekt ist für mich hochinteressant, da vor allem der Vermögensaufbau durch die schlechte Ausgestaltung der Abgeltungssteuer erheblich behindert wird in Deutschland.

Bei einer Vermögensanlage oder einem Sparplan in einem Versicherungsmantel wächst Ihr Vermögen innerhalb des Mantels steuerfrei. Es entstehen keine steuerschädlichen Zuflüsse im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer. Sie müssen Ihre Erträge auch in Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung nicht deklarieren. Durch die Ummantelung werden dadurch die durch die Abgeltungssteuer normalerweise anfallenden Verluste beim Zinseszinseffekt vermieden und die Steuern auf die Erträge gestundet.

Schaffen Sie sich Ihre persönliche Insellösung für die Abgeltungssteuer.

Dank des EU-Binnenmarktes können Sie heutzutage auf ausländische Alternativen aus vielen anderen EU-Ländern wie beispielsweise Luxemburg zurückgreifen. Ebenso dürfen Lebensversicherungsgesellschaften aus EWR Ländern wie Liechtenstein vollkommen legal Ihre Produkte in Deutschland offerieren.

Gerade auch Versicherungslösungen von den Britischen Inseln werden in Deutschland immer beliebter, denn sie bieten, im Gegensatz zu deutschen Lebensversicherungen flexiblere Anlagemöglichkeiten. Vor allem dadurch, dass Britische Versicherer im Gegensatz zu deutschen Anbietern vollkommen frei sind in der Festlegung der Aktienquote. Flexible Ein- und Auszahlungsmodalitäten bei gleicher steuerlicher Behandlung steigern zusätzlich die Attraktivität dieser Produkte. Günstige Kostenstrukturen und eine hohe Transparenz sind eine weitere starke Basis für ihre persönliche Altersvorsorge und (Abgeltungs)Steueroptimierungs-Strategie.

Diversifikation: Währungsrisiken sind auch Chancen

Mittlerweile erhalten Sie in Deutschland Vorsorge-Produkte von mehr als zwei Dutzend englischen Anbietern. Obwohl die Versicherungen ihren Geschäftssitz in Großbritannien haben, können die Verträge in Euro abgeschlossen werden. So wird das Währungsrisiko ausgeschlossen. Einige britische Gesellschaften bieten bei Einmalanlagen auch Tarife in Euro, Dollar oder Pfund an, was bei der aktuellen Eurostärke natürlich auch eine zusätzliche Chance sein kann.
Herzlichst Ihr

Markus Miller

Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich, Gründer GEOPOLITICAL.BIZ

P.S.: Ich möchte mich bei Ihnen an dieser Stelle recht herzlich für die äußerst positive Resonanz auf meine Vorträge und Seminare der letzten Wochen bedanken. Die nächsten Termine zu den Themen Abgeltungssteuer und Vermögensschutz finden Sie im Internet unter: Investoren Akademie

Eines meiner größten Anliegen ist der Leserkontakt und die Kommunikation mit Ihnen. Dadurch helfen Sie mir, mich selbst und meine Arbeitsweise fortlaufend zu hinterfragen, mich weiter zu verbessern und Leistungen fortlaufend zu optimieren. Ich freue mich über jegliches Feedback und Anregungen von Ihnen welches Sie auch gerne selbst in meinem FEEDBACK-FORUM veröffentlichen können oder per email an: redaktion@kapital-und-steuern.de

 

1. Abgeltungssteuer: Entwarnung für Dachfonds

Steuerregeln von Dachfonds unter der Abgeltungssteuer werden laut 'Börse Online' nicht verschärft / Auf Zertifikatefonds werden hingegen mit dem Jahressteuergesetz 2009 vermutlich Änderungen zukommen

Bei den Abgeltungssteuerregeln für Dachfonds bleibt alles beim Alten. "Änderungen bei der Besteuerung von Dachfonds sind nicht geplant", heißt es in einem Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, die dem Anlegermagazin 'Börse Online' vorliegt. Das berichtet die Online-Ausgabe des Magazins auf ihrer Website.

Speziell Dachfonds waren von Finanzdienstleistern in den vergangenen Monaten als ein besonders interessantes Produkt beworben worden, um den Unbill der Abgeltungssteuer zu umgehen. Sie unterliegen zwar im Regime der künftigen Abgeltungssteuer den gleichen Besteuerungsregeln wie jeder andere Investmentfonds auch, aber dennoch bieten sie auf Grund ihrer Konstruktion einen Vorteil: Bei einem Dachfonds, der wiederum in einzelne Zielfonds investiert, lösen die Umschichtungen des Dachfondsmanagers nämlich keine Steuerpflicht aus. Er kann also mit dem vollen Kapital weiterinvestieren und die im Fonds gehaltenen Bestände an Zielfonds je nach Marktlage austauschen.

FAZIT

Weiter Zittern müssen allerdings die Anbieter und Anleger von Zertifikatefonds. Dazu schreibt die Bundesregierung, dass eine Neuformulierung im Investmentsteuerrecht "diskutiert wird". Betroffen davon sollen Einlösungs- und Veräußerungserlöse aus Risikozertifikaten sein.

Die Neuregelungen sind Teil des geplanten Jahressteuergesetzes 2009. Das Bundesfinanzministerium erarbeitet gerade den Referentenentwurf. Die Beschlussfassung im Kabinett wird voraussichtlich im Juni 2008 stattfinden, heißt es in dem Schreiben der Bundesregierung. Rückwirkende Änderungen der Rechtslage der Abgeltungssteuer seien nicht geplant.

ABGELTUNGSSTEUER NEIN DANKE von Markus Miller

 

2. Studie - Angst und Gier stören bei der Geldanlage

Die Psychologie der Geldanlage: In ihrer neuesten Publikation geben die Kapitalmarktanalysten von Allianz Global Investors einen Einblick in die Behavioral Finance, einer jungen Forschungsrichtung, die den Anleger und seine Verhaltensweisen beleuchtet.

Erfolgreich am Kapitalmarkt zu investieren ist nicht einfach. 'Dies liegt nicht nur an der komplexen Materie und dem Auf und Ab der Märkte. Manchmal stehen sich die Anleger auch selbst im Wege', stellt Hans-Jörg Naumer, Leiter Kapitalmarktanalyse bei Allianz Global Investors, fest. 'Bei uns wirken Herz und Hirn zusammen, deshalb treffen wir häufig (Anlage-) Entscheidungen, die nicht rational sind.'

Diese typischen Verhaltensmuster sorgen auch dafür, dass die Märkte nicht vollständig effizient sind. Professionelle aktive Anlagemanager können sich diese Ineffizienzen zunutze machen. Um so wichtiger ist, diesen verhaltensorientierten Anlageentscheidungen auf den Grund zu gehen.

Menschliches Anlageverhalten zwischen Angst und Gier

Vereinfachte oder bruchstückhafte Informationsbeschaffung und -verarbeitung ist eine der häufigsten Ursachen für fehlgeleitete Anlageentscheidungen. Hinzu kommen Selbstüberschätzung und das Verlangen nach Belohnung und Anerkennung, sowie das Streben, Verluste zu vermeiden.

Häufig ist der Kaufkurs als Referenzgröße und nicht die Aussicht auf zukünftige Gewinne dafür verantwortlich, dass sich Anleger nicht von verlustreichen Investments trennen. 'Alles zusammen trägt zu einem ineffizienten und zum Teil rückwärts gewandten Anlageverhalten bei, das Risiken und Chancen falsch einordnet und zu suboptimalen Ergebnissen führt', urteilt Naumer.

Überliste Dich selbst

Anleger sollten also ihre eigenen Schwächen erkennen und überwinden. Wie ihnen dies gelingen kann, das erläutern die Kapitalmarktspezialisten von Allianz Global Investors in ihrer neuesten Publikation mit dem Titel 'Überliste Dich selbst' aus der Reihe PortfolioPraxis. Sie enthält unter anderem eine Checkliste mit Empfehlungen, die man vor jeder Anlageentscheidung berücksichtigen sollte:

- Langfristige Regeln aufstellen: Wer einmal bestimmt hat, welcher Risikotyp er bei der Anlage ist, bringt Kontinuität in das Mischungsverhältnis von Aktien und Anleihen in seinem Depot und muss auch nicht ständig auf den Aktienkursticker starren. Wer festgelegt hat, welche besonderen Investmentthemen (z.B. aufstrebende Staaten, neue Energien, Rohstoffe) er beimischen will und was ihm nicht ins Konzept passt, reduziert die Komplexität seiner Anlageentscheidungen und behält einen besseren Überblick.

- Die fundamentale Analyse sollte grundsätzlich auf zukünftig zu erwartende Erträge und nicht auf vergangene Erfolge blicken.

- Bei der Informationsbeschaffung sollte gezielt nach Informationen gesucht werden, die der eigenen Meinung widersprechen. Freunde und Bekannte können auch den 'Advocatus Diaboli' spielen, was sowohl vor Selbstüberschätzung als auch vor dem Drang nach Selbstbestätigung schützt.

- Dazu gehört auch: 'Finger weg von heißen Tipps selbst ernannter Experten, recherchieren Sie selbst und suchen Sie dabei andere Pfade', rät Naumer den Anlegern.

Regeln für richtiges Sparen

Aus einer rationalen Herangehensweise an das Thema Geldanlage leite sich fast automatisch 'richtiges Sparen' ab, so Naumer: Wer einen langen Anlagehorizont hat, kann besser von den höheren Renditechancen stärker schwankender Anlageformen wie Aktien profitieren. Langfristiges und diszipliniertes Sparen zahlt sich durch den Zinseszinseffekt überproportional aus.

Wer regelmäßig einen festen Betrag in Wertpapiere spart, muss sich um das Investment-Timing keine Gedanken machen und investiert dank des Durchschnittskosten-Effekts antizyklisch und damit im Schnitt günstiger, denn bei niedrigeren Kursen erwirbt der Anleger bei gleichem Preis mehr, bei hohen Kursen weniger Anteile eines Wertpapiers.

Investition in finanzielle Allgemeinbildung notwendig

Um sich überhaupt mit Geldanlage und Aktien auseinandersetzen zu können, sollte man über finanzielles Basiswissen verfügen, so das Fazit. 'Ein gutes Grundverständnis hilft dabei, die Zusammenhänge besser zu erfassen. Dazu gehören beispielsweise die Wirkungsweise des Zinseszinseffekts oder der Zusammenhang zwischen Rendite und Risiko', sagt Thomas Wiesemann, CEO von Allianz Global Investors Deutschland.

'Um zielgerichtet und angemessen mit Geld und Vorsorge umzugehen, sollte jeder in seine finanzielle Allgemeinbildung investieren', appelliert Thomas Wiesemann. Dies sei eine Voraussetzung, um kritisch, kompetent und bewusst seine persönlichen Lebensrisiken abzusichern, Vermögen aufzubauen und damit sein Leben eigenverantwortlich zu führen.

DIE 12 WICHTIGSTEN ANLEGER-VERHALTENSMUSTER

 

3. Abgeltungsteuer: Ruhe vor dem Sturm

Mehr als jedem zweiten Bundesbürger (57%) ist die neue Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge mittlerweile bekannt. Zu Jahresbeginn waren dies erst 41 Prozent. Zugleich hat der Anteil derer, die in 2008 Geldanlagen neu abschließen, aufstocken oder umschichten wollen, gegenüber dem ersten Quartal leicht zugenommen (von 37% auf aktuell 39%). Einen Abschluss im zweiten Quartal planen derzeit aber nur sechs Prozent.

Gleichzeitig ist sich eine wachsende Zahl der anlagewilligen Bundesbürger noch völlig im Unklaren darüber, welche Form der Kapitalanlage für sie die günstigste darstellt (44%; Vorquartal: 39%). Der Beratungsbedarf ist nach wie vor sehr hoch: Über einigermaßen fundiertes Detailwissen zu der Anfang 2009 in Kraft tretenden Steuerreform verfügt bisher erst gut jeder vierte Deutsche (28%; Vorquartal: 20%).

Dies zeigt die aktuelle Ausgabe der Monitoring-Studie "Abgeltungsteuer 2009" des Marktforschungs- und Beratungsinstituts psychonomics AG für das laufende 2. Quartal. Rund 1.500 Bundesbürger ab 18 Jahren wurden repräsentativ befragt.

"Ob es infolge der Abgeltungsteuer zu einem wahren Anlageboom in 2008 kommen wird, entscheidet sich aller Voraussicht nach erst im dritten und insbesondere im vierten Quartal", erläutert Dr. Karsten Schulte, Finanzmarktforscher bei der psychonomics AG. "Derzeit herrscht noch relative Ruhe vor dem möglichen Ansturm auf die Abgeltungsteuer vermeidende Finanzprodukte", so Schulte weiter.

Anbieterpräferenzen verdichten sich - Produktpräferenzen noch diffus

Während erst jeder fünfte anlagewillige Bundesbürger vor dem Hintergrund der kommenden Abgeltungsteuer konkrete Vorstellungen davon hat, welche Anlageprodukte er in 2008 abschließen will, zeigen sich die Deutschen bei den bevorzugten Anbietern mittlerweile entschiedener: 80 Prozent derer, die bereits spezielle Formen der zukünftigen Geldanlage im Auge haben, haben dafür auch schon die möglichen Produktgeber im Blick; im Vorquartal waren dies erst 58 Prozent. Zu den beliebtesten Finanzdienstleistern zählen derzeit vor allem die Sparkassen, mit deutlichem Abstand gefolgt von den Volks- und Raiffeisenbanken und der Deutschen Bank. Bei den bevorzugten Fondsgesellschaften führen derzeit Deka und Union Investment.

Die Monitoring-Studie "Abgeltungssteuer 2009", nimmt unter anderem eine regelmäßige Messung des Bekanntheitsgrads der Abgeltungsteuer, der daraus resultierenden Anlageabsichten sowie der Produkt- und Anbieterpräferenzen vor.

FAZIT

Auf der Skala der beliebtesten Anlageprodukte stehen weiterhin Aktienfonds, Sparanlagen und Festgeldkonten oben, allerdings jeweils mit abnehmender Tendenz. Insbesondere Aktienanlagen erfahren infolge der Turbulenzen an den Börsen aktuell einen deutlichen Einbruch in der Beliebtheit.

ABGELTUNGSSTEUER NEIN DANKE von Markus Miller

 

4. Mangelndes Wissen der Deutschen zur Wohnungsbauprämie

Die Hälfte der Deutschen kennt die Regelung der Einmaleinzahlung bei Bausparverträgen nicht / Eigenheim nach wie vor beliebteste Form der privaten Altersvorsorge

Mit Einführung der neuen Eigenheimrente ("Wohn-Riester") will die Bundesregierung auch die bisherigen Regelungen zur Wohnungsbauprämie reformieren. Diese staatliche Unterstützung erhalten heute im Rahmen von Bausparverträgen potenzielle Eigenheim-Erwerber, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen weniger als 51.200 Euro (Ledige: 25.600 Euro) beträgt und die jährlich mindestens 50 Euro einzahlen. Sie beträgt pro Jahr 8,8 Prozent der Sparsumme bis maximal 90,11 Euro bei Ehepaaren und 45,06 Euro bei Ledigen. Diese Regelung soll offenbar bestandsschützend auch im Rahmen der neuen Eigenheimrente weiter gelten.

FAZIT

Eine bundesweit repräsentative Untersuchung der Postbank in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach zeigt in diesem Zusammenhang zweierlei: 62 Prozent aller Berufstätigen in Deutschland betrachten ein eigenes Haus bzw. eine eigene Wohnung als "ideale Form der Alterssicherung". Jedoch sind die Regelungen zur Wohnungsbauprämie im Detail noch viel zu wenig bekannt: So wissen etwa nur 49 Prozent aller Deutschen, dass die komplette Wohnungsbauprämie für ein Jahr auch der erhält, der seinen Sparbetrag in Form einer Einmalzahlung vor dem Jahresende einzahlt. Bei den jungen Berufstätigen im Alter von 16 bis 29 Jahren sind es gar nur 45 Prozent. Und Berufstätige, die ihre bisherige Altersvorsorge selbst als nicht ausreichend bezeichnen, sind mit 47 Prozent kaum besser informiert.

 

5. Bei Altersvorsorge auf Aktienfonds-Sparpläne setzen

Regelmäßiges Sparen mit Investmentfonds zahlt sich aus. So legten in Deutschland investierende Aktienfonds trotz der aktuellen weltweiten Börsenturbulenzen über 30 Jahre im Schnitt 8,7 Prozent pro Jahr zu. Das ergab bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro ein Vermögen von 161.499 Euro. Eingezahlt wurden insgesamt nur 36.000 Euro. Sparpläne mit schwankungsärmeren Fondsgruppen wie zum Beispiel Rentenfonds oder Offene Immobilienfonds erreichten ebenfalls attraktive Resultate und bewährten sich als stabilisierende Basisanlage im Anlegerdepot. Dabei sind alle Fondskosten, d.h. Verwaltungsvergütung, Transaktionskosten und Ausgabeaufschläge, bereits berücksichtigt. Dies ist der aktuellen Sparplanstatistik des BVI Bundesverband Investment und Asset Management per 31. März 2008 zu entnehmen.

Sparer, die in den vergangenen Jahrzehnten auf Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland setzten, sind besonders gut gefahren. Im Zehn-Jahres-Zeitraum erwirtschaftete diese Fondsgruppe bei regelmäßiger Anlage einen Zuwachs von 3,8 Prozent pro Jahr. Nach 20 Jahren erzielten Anleger eine jährliche Wertsteigerung von im Schnitt 6,8 Prozent und nach 30 Jahren 8,7 Prozent. Anleger, die auf Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Europa setzten, realisierten über 20 Jahre im Schnitt eine Rendite von 5,2 Prozent p.a. und über 30 Jahre 6,9 Prozent.

Selbst zwischenzeitliche Rückgänge wie die aktuellen weltweiten Marktturbulenzen können Anleger mit langfristigem Anlagehorizont wenig anhaben. Dies belegt eindrucksvoll eine Zeitreihe der in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse von internationalen Aktienfonds-Sparplänen.

So bewegten sich die Jahresrenditen im Zehn-Jahres-Vergleich in einer Bandbreite zwischen minus 3,0 Prozent (Ende März 2003) und plus 19,1 Prozent (Ende März 2000). Im 30-jährigen Anlagezeitraum war die Bandbreite in der Rendite dagegen wesentlich geringer (zwischen 6,1 Prozent Ende September 1990 und 11,3 Prozent Ende März 2000). Bei längerer Laufzeit mildern sich Börsenschwächen demnach deutlich ab. Daher sollten Sparer mit einem langen Atem in erster Linie auf die Ertragschancen von Aktienfonds setzen. Gegen Ende der Spardauer empfiehlt es sich je nach Kapitalmarktentwicklung , schrittweise in schwankungsärmere Fondsgruppen, wie z.B. Rentenfonds und Offene Immobilienfonds, umzuschichten.

In den vom BVI untersuchten Zeiträumen erreichten Mischfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland im Schnitt 14.035 Euro (10 Jahre, 3,1 Prozent p.a., 12.000 Euro eingezahlt), 48.715 Euro (20 Jahre, 6,6 Prozent p.a., 24.000 Euro eingezahlt) und 140.586 Euro (30 Jahre, 8,0 Prozent p.a., 36.000 Euro eingezahlt).

Sparer, die schwankungsärmere Fonds beim Vermögensaufbau vorziehen, erwirtschafteten mit Rentenfonds bzw. Offenen Immobilienfonds solide Ergebnisse. Die jährlichen Wertsteigerungen von Euro-Rentenfonds lagen im Schnitt bei 2,7 Prozent (nach zehn Jahren), 4,8 Prozent (nach 20 Jahren) bzw. 5,6 Prozent (nach 30 Jahren). Bei global investierenden Rentenfonds standen bei einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro nach 20 Jahren im Schnitt 36.050 Euro und nach drei Jahrzehnten 89.383 Euro zur Verfügung. Bei diesen Rentenfonds belastete die Schwäche des US-Dollars der jüngeren Zeit die Performance, so dass bei einer zehnjährigen Laufzeit nur ein geringer Wertzuwachs von 0,6 Prozent p.a. erzielt wurde.

Bei Offenen Immobilienfonds lagen die Ergebnisse im Mittel bei 2,9 Prozent (nach zehn Jahren) bzw. 4,1 Prozent (nach 20 Jahren). Anleger, die in den vergangenen 30 Jahren monatlich 100 Euro in diese wertbeständige Fondsgruppe anlegten, erreichten zum 31. März 2008 ein Vermögen von 80.952 Euro. Neben der Wertstabilität ist zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse dieser Anlageklasse einen relativ hohen steuerfreien Anteil aufweisen. Denn die Mieterträge von im Ausland liegenden Immobilien werden regelmäßig schon dort versteuert.

 

6. Rückbuchung einer Lastschrift die Frist von sechs Wochen ist nicht immer bindend

Verbraucherrecht aktuell:

Assessor Dominic Döring, Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietaet, informiert:

Gerade durch die Möglichkeiten des Internets werden zunehmend Lastschriftverfahren ausgelöst ohne jegliche Unterschrift. Sechs Wochen hat der Kunde einer Bank in der Regel Zeit sich eine nicht vereinbarte Lastschrift zurückbuchen zu lassen. Als Stichtag gilt der Tag des Rechnungsabschlusses der Bank. Ab da läuft die Frist. Die meisten Banken behaupten schlicht die Frist gelte in jedem Fall nur bis zu sechs Wochen nach dem Abbuchungsdatum. Das ist so nicht richtig!

Maßgeblich für den Bankkunden sind die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bank) und damit das AGB-Recht. Dieses wiederum ist verbraucherfreundlich. Die teilweise vorgeschobene Frist ab dem Belastungsdatum gilt nur für den Geldtransfer zwischen den Banken (Interbank-Transfer). Der normale Rechnungsabschluss der Bank erfolgt quartalsweise oder monatlich. Er kommt entweder aus dem Auszugsdrucker der Bank, per Post nach Hause oder per Email oder Selbst-Ausdruck aus dem Internet-Banking Programm.

FAZIT

Der Kunde ist nur dann berechtigt, dem Einzug zu widersprechen, wenn er entweder keine Einzugsermächtigung erteilt hat oder Einwendungen gegen die Forderung erhebt. Liegt keiner dieser Gründe vor und widerspricht der Kunde dem Einzug trotzdem, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Gerade über das Internet werden aber häufig Lastschriftverfahren ausgelöst ohne Berechtigung. Nur ein Beispiel sind Spiele- und Online-Zugänge, die mit zufällig erworbenen Kontodaten widerrechtlich angelegt werden.

TIPP

Bankkunden sollten aus diesen Gründen ihre Kontoauszüge regelmäßig prüfen. Besonders fatal ist es, wenn Kontoauszüge einfach in den Müll oder ins Altpapier geworfen werden, ohne sie vorher zu schreddern. Werden Kontodaten in Papierform in großen Wohnhäusern direkt ins Altpapier in den Mülleimer direkt neben dem Briefkasten geworfen, kann dies besonders gefährlich werden.

 

7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im MAI

Monatsausgabe Mai

Die Mai - Ausgabe von Kapital & Steuern vertraulich beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Grenzüberschreitenden Steuerkonzepten gehört die Zukunft!

Internationales Steuerrecht - 5 Steuer-Fragen, die Sie bei der Gründung einer Auslands-Firma beachten müssen

Abgeltungssteuer und Werbungskosten - 4 Tipps, wie Ihre Kapitalanlage-Aufwendungen auch nach 2009 Ihre Steuern mindern

Erbschaftsteuer und Nießbrauch - Das neue Steuersparmodell für Ihre Immobilienübertragung

International Living - Leben in Spanien: Steuerliche Hintergründe, die Sie beachten müssen

Rechtsauskünfte - Kein Anwalt oder zu teuer? Schreiben Ihre Rechtsfrage einfach aus oder nutzen Sie unser Netzwerk!

Leserservice Email-Hotline, Telefonsprechstunde, Expertennetzwerk

 

Themenspezial Ausgabe II/2008 Britische Lebensversicherungsmäntel

Global versichern - Die britische Lebensversicherungen als Baustein für Vermögensaufbau und verwaltung

Kosten & Steuern - Lassen Sie Ihre Steuervorteile & Gewinne nicht unnötig durch Kosten schmälern

Steuerstrategie - So nutzen Sie die Lebensversicherung als Steuerschutz-Mantel für Ihren Sparplan

Deutschland vs. England - Der Vergleich der unterschiedlichen Lebensversicherungssysteme

Anbieter- und Anlageauswahl - So finden Sie Ihre britische Lebensversicherung

Anbieter - Übersicht: Britische und Irische Versicherungsgesellschaften

 

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