15/2008 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 15/2008  

 

Thema: Denn Sie wussten nicht was sie tun!

1. Ist das deutsche Steuersystem gerecht?

2. Solid, zuverlässig und vertrauenswürdig - die Schweizer Bevölkerung steht hinter dem Finanzplatz Schweiz

3. MIFID – Viele Bankkunden sind uninformiert

4. Abgeltungsteuer schadet Aktienakzeptanz

5. Erbschaftsteuerreform: Neue Spielregeln beim Vermögensübertrag

6. Steuerberatungskosten weiter abrechnen

7. Steuersünder gehen straffrei aus

9. Wahl einer Geldanlage ist für Deutsche eine Qual

8. Gemeinschaftswährung Golfstaaten - der neueste Stand!

10. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im April  

EDITORIAL

und ich glaube viele wissen es immer noch nicht. Ich meine jene Bankmanager die zwar eine Bilanz perfekt lesen und analysieren können, aber leider im Außerbilanziellen Bereich einige "Schwächen" haben. Das ist der aktuelle Film in der Finanzbranche, dem man auch den Titel geben könnte: "Denn sie wussten nicht was sie tun". So kann es dann schon mal vorkommen, dass zwischen den Aussagen wir sind von der Subprimkrise kaum betroffen und wir sind jetzt leider doch pleite wenige Wochen oder Monate liegen können.

In meiner persönlichen Banklaufbahn hatte ich auch teilweise Vorstände, die zwar immer die Bilanz im Schlaf auswendig aufsagen konnten, aber von barwertiger Gesamtbanksteuerung, Derivaten und modernem Risikomanagement soviel Ahnung hatten wie eine Kuh vom Stabhochsprung.

Damals dachte ich immer, viel kaputt machen können sie wenigstens nicht, aber genau derartige Vorstandsprofile sitzen scheinbar nicht nur bei kleineren Instituten mit eigentlich wenig komplexen Geschäftsfeldern, sondern auch bei Bear Stearns und weiteren Groß- und Landesbanken. Solche Bankvorstände gibt es leider nach wie vor viel zu viele. Bei der Weserbank haben 96 Jahre Erfahrung leider nicht gereicht, um die Pleite abzuwenden. Auch hier liegt die Ursache in Managementfehlern. Die Vorstände dieser Bank wären auch besser bei Ihren Kernkompetenzen als Viehmarktsbank in Bremerhaven geblieben, als Investmentbank in Frankfurt spielen zu wollen.

Genau wie die öffentlich-rechtlichen Superzocker unter politischer Aufsicht bei der Bayern LB, Sachsen LB, West LB oder IKB mit der Parteibuch-Bankerin Ingrid Matthäus-Maier an der Spitze. Diese hat ja mittlerweile Gott sei Dank aus gesundheitlichen Gründen die Konsequenzen aus ihrem einzigartigen Krisenmanagement gezogen. All diese Banken haben hohe Milliardenbeträge im US-Hypothekenmarkt versenkt. Übrigens: Frau Matthäus-Maier war früher einmal finanzpolitische Sprecherin der SPD.

Sie als deutsche Steuerzahler dürfen diese Suppe der Inkompetenz auslöffeln!

Ich möchte hier noch einmal auf die Diskussion der Moral und Verantwortung der Eliten zurückkommen. Wie hat man den armen Klaus Zumwinkel öffentlich geschlachtet, weil er vermutlich die Gesellschaft um ein paar Kröten betrogen hat? Ohne Steuerhinterziehung relativieren oder verharmlosen zu wollen. Das waren in absoluten Zahlen einfach Peanuts in Relation zu der dramatischen Vernichtung von Volksvermögen das Politiker derzeit zu verantworten haben und sich gleichzeitig erdreisten, scheinbare Steuerhinterzieher an den Pranger zu stellen.

Ich bin dann einmal gespannt, wann nun endlich die Verurteilung von Volksvermögensvernichtern und deren Helfern beginnt, die eben nicht nur ein paar Euro nicht angeben, sondern Milliarden an deutschem Volksvermögen grob fahrlässig verzockt haben.

Denken Sie also daran bei Ihren persönlichen Entscheidungen: Zumindest Sie sollten immer wissen, was Sie tun, bei Ihren persönlichen Anlage-, Risiko- und Steuerentscheidungen!

Herzlichst Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“,Gründer „GEOPOLITICAL.BIZ

P.S.: Die Seminartermine von Markus Miller dem Chefredakteur von „Kapital & Steuern vertraulich“, sowie dem Gründer von http://www.geopolitical.biz/ zum Thema „Abgeltungssteuer“ und „Vermögensschutz“ finden Sie fortlaufend aktualisiert über das Internetangebot der Investoren Akademie

   

1. Ist das deutsche Steuersystem gerecht?

Die Meisten glauben, dass Steuerhinterziehung weit verbreitet ist

Ob und wie man das Steuersystem in Deutschland vereinfachen und gerecht gestalten könnte, darüber wurde zuletzt im Wahlkampf 2005 politisch ernsthaft diskutiert. In Berlin ist das Thema seitdem nicht konsequent weiter behandelt worden. Geblieben aber ist in der Bevölkerung im hohen Maße das Gefühl, dass unser Steuersystem nicht gerecht ist. 78 Prozent haben zur Zeit dieses Gefühl, und 78 Prozent hatten diesen Eindruck schon vor fünf Jahren. Nur eine kleine Minderheit von 8 Prozent empfindet das deutsche Steuersystem als gerecht.

Obwohl fast jeder Zweite (49 Prozent) in einer Allensbacher Umfrage zur Moral der Deutschen darauf besteht, dass Steuerhinterziehung unter keinen Umständen zu dulden sei, geht die Mehrheit der Bevölkerung davon aus, dass in Wirklichkeit viele Bürger durchaus Steuern zu hinterziehen versuchen. Auf die Frage: "Glauben Sie, dass Steuerhinterziehung in Deutschland weit verbreitet ist, dass viele Menschen in Deutschland Steuern hinterziehen, oder glauben Sie das nicht?", antworten 77 Prozent: "Steuerhinterziehung ist weit verbreitet". In allen sozialen Schichten ist die Vorstellung von Steuerhinterziehung als Allgemeinverhalten fast wie eine Selbstverständlichkeit vorhanden.

FAZIT

Zwar gehen die Meisten (53 Prozent) davon aus, dass solche Steuerhinterziehung vor allem in höheren Schichten vorkommt, aber viele glauben auch, dass der Versuch, dem Staat einen Teil der verordneten Steuern vorzuenthalten, sich längst nicht auf die höheren Schichten beschränkt. 43 Prozent betonen: "Das ist generell verbreitet".

Allensbach Studie – Ist das Deutsche Steuersystem gerecht?

2. Solid, zuverlässig und vertrauenswürdig - die Schweizer Bevölkerung steht hinter dem Finanzplatz Schweiz

Der Bankensektor in der Schweiz genießt trotz Turbulenzen nach wie vor einen sehr guten Ruf. Für die große Mehrheit (72%) der befragten Schweizer besteht weiterhin kein Zweifel an der Solidität und der Zuverlässigkeit ihres Hauptfinanzinstituts (2007: 71%). Ebenfalls erfreulich ist, dass mehr als die Hälfte der Befragten eine positive Einstellung zu den Schweizer Finanzinstituten hat. Besonders hervorzuheben ist, dass die 18- bis 29-Jährigen mit 61% auch in diesem Jahr überdurchschnittlich positiv eingestellt sind gegenüber der Bankbranche. Das Bankkundengeheimnis befürworten 81%, 79% erachten es als schützenswert gegenüber internationalem Druck. Leicht verbessert hat sich die Einschätzung der Befragten hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Institute, 59% sehen die einheimischen Banken im Vorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz.

Das Ansehen der Bankenbranche bei der Schweizer Bevölkerung ist und bleibt weiterhin gut. Es bewegt sich nach wie vor auf dem Niveau, das im Jahr 2006 erreicht wurde. In der diesjährigen Umfrage haben 57% der Befragten eine positive oder sehr positive Meinung (2007: 59%). Die jüngeren Interviewten (18- bis 29-Jährigen) äußerten sich dabei bemerkenswert positiv; die Generation der 50- bis-59 Jährigen gehört zu den kritischsten Befragten. Erwähnenswert ist, dass die positivere Einstellung der Subgruppe der 18- bis 29-Jährigen sich in fast allen Fragen zeigt und im Laufe der letzten Befragungsjahre (2003 bis 2008) relativ konstant war. Wie bereits in den Vorjahren zeigt sich, dass die Stärken des Finanzplatzes in seiner Vertrauenswürdigkeit (68%) und Zuverlässigkeit, aber auch in der Solidität (72%) sowie in der Kompetenz des Personals (69%) liegen. Gegenüber dem Vorjahr stagnieren die Werte erstmals auf hohem Niveau. Die persönliche Zufriedenheit der Schweizerinnen und Schweizer mit ihrer Hauptbank ist konstant geblieben. Das Thema der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Banken und des Schweizer Finanzplatzes wurde vor einem Jahr zum ersten Mal abgefragt. Die unveränderte Weiterführung dieses Fragebogenkapitels erlaubt zum ersten Mal einen zeitlichen Vergleich. Die Befragten schätzen die Situation im 2008 noch besser ein. Auf die Frage, wie die Schweizer Banken und der Finanzplatz im Vergleich mit der Konkurrenz aus Großbritannien, Singapur, Luxemburg oder den USA abschneiden, sehen 59% der Schweizer und Schweizerinnen die einheimischen Institute im Vorteil (2007: 54%). Die grosse Mehrheit von mehr als 60% ist nach wie vor der Ansicht, dass die Situation in den nächsten fünf Jahren keine großen Veränderungen erfahren wird.

FAZIT

Schweizer Bevölkerung klar für das Bankkundengeheimnis

Die Meinungsumfrage 2008 bestätigt erneut eindrücklich den starken Rückhalt des Bankkundengeheimnisses in der Schweizer Bevölkerung. Sie zeigt deutlich, dass dem Schutz der Finanzdaten der Bankkunden eine sehr große Bedeutung beigemessen wird. Eine überwältigende Mehrheit von 91% hält den Schutz gegenüber Dritten für richtig. Konkret auf das Bankkundengeheimnis angesprochen, befürworten 81% der Befragten klar dessen Beibehaltung (2007: 79%). 79% der Befragten gehen in ihrer Meinung sogar so weit, dass für sie ein Nachgeben gegenüber einem möglichen ausländischen Druck in Form eines Verzichtes klar nicht in Frage kommen dürfe. Erfreuliche 74% sehen es zudem als wahrscheinlich an, dass das Bankkundengeheimnis in der heutigen Form auch in fünf Jahren noch Bestand haben wird (2007: 72%).

MEINUNGEN UND VORSTELLUNGEN DER SCHWEIZER BÜRGER

3. MIFID – Viele Bankkunden sind uninformiert

Exklusive Umfrage unter 150 Bankberatern und 1.600 Kunden / 52 Prozent wissen nicht, dass Anlageberater Gebühren offen legen müssen / Große Unterschiede zwischen einzelnen Institutsgruppen / Sparkassen-Kunden sind am schlechtesten informiert

Fünf Monate nach der Einführung der EU-Finanzmarktrichtlinie (Mifid) wissen mehr als die Hälfte der Bankkunden nicht, dass Anlageberater verpflichtet sind, sie über die Kosten von Finanzprodukten zu informieren. Dies belegt eine exklusiv für den wöchentlichen Finanzdienst 'Capital Investor' durchgeführte Umfrage von Investors Marketing, einer auf den Finanzmarkt spezialisierten Unternehmensberatung, unter 150 Beratern und 1.600 Kunden. Danach sprechen 52 Prozent der Bankberater ihre Klientel aktiv auf Provisionen und Rückvergütungen an. Laut 'Capital Investor' erhalten 35 Prozent der Verkäufer darauf eine positive Reaktion, 15 Prozent gelingt es sogar, mehr Produkte abzusetzen.

Der Blick auf die Kundenseite zeigt jedoch ein anderes Ergebnis: Nur rund 48 Prozent der befragten Kunden gaben an, von der Offenlegungspflicht überhaupt zu wissen. Einer Gruppe von rund 16 Prozent, die durch die Berater informiert wurde, stehen gut doppelt so viele Anleger gegenüber, die durch die Medien aufgeklärt wurden. Bei den einzelnen Institutsgruppen ist der Informationsgrad der Befragten allerdings sehr unterschiedlich: Während bei Direktbanken mehr als 60 Prozent Bescheid wissen, sind es bei den Volksbanken nur knapp 46 Prozent sowie im Sparkassenbereich sogar nur 43 Prozent.

Der Informationsgrad hängt auch vom Anlagevermögen ab: Während gut 68 Prozent der Private-Banking-Klientel über die Neuerungen informiert sind, gilt dies bei Privatkunden nur für 47 Prozent. "Berater sollten ihre Kunden darauf hinweisen, welche Kosten ein Produkt aufweist", erklärt Oliver Mihm, Vorstand von Investors Marketing. "So können sie dem Kunden die Auswirkungen der Provisionen auf die Wertentwicklung ihrer Anlage besser darstellen."

Persönliches FAZIT von Markus Miller

Aus meiner Sicht wird es zukünftig in der Vermögensberatungsbranche einen klaren Trend geben, weg von der „kostenlosen“ Provisionsberatung, hin zur vollkommen transparenten Honorarberatung von Banken und Vermögensverwaltern. Derzeit nutzen nur 3,9 Prozent der Befragten honorierte Beratung und deren Vorteile. Dieser Anteil könnte sich schon bald vervielfachen: Mehr als jeder Zehnte kann sich heute schon vorstellen, für gute, unabhängige Anlageberatung zu bezahlen.

Für Sie als Investor, bedeutet das einen großen Fortschritt im Verbraucherschutz auch im Kapitalanlagebereich. Lassen Sie sich also bei jedem Finanzprodukt die Kosten offen legen. Das ist Ihr gutes Recht!

MIFID – Von der Provisionsberatung zur Honorarberatung

4. Abgeltungsteuer schadet Aktienakzeptanz

DAI fordert "Sofort-Reparaturprogramm"

Die ab Januar 2009 geltende Abgeltungsteuer ist ein Rückschlag für die Aktienakzeptanz in Deutschland, kritisiert das Deutsche Aktieninstitut (DAI) auf seiner Jahrespressekonferenz 2008 in Frankfurt. "Die Bemessungsgrundlage für Aktienerträge wird glatt versechsfacht", so Max Dietrich Kley, Präsident des Aktieninstituts. "Die geringfügige Senkung des Körperschaftsteuersatzes kann diese Mehrbelastung nicht kompensieren."

Im Interesse einer breiten Vermögensbildung und einer ergänzenden privaten Altersvorsorge sei diese Diskriminierung der Aktienerträge nicht vertretbar. Das DAI fordert deshalb ein Sofort-Reparaturprogramm für den Fall, dass die optimale Lösung - eine Absenkung der Abgeltungsteuerbelastung auf maximal 20 Prozent - nicht erreicht werden kann:

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1. Deutliche Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages.

- 2. Wiedereinführung des Werbungskostenabzugs für Kapitalerträge.

- 3. Verrechnung der Verluste aus Aktiengeschäften mit sonstigen Kapitalerträgen.

- 4. Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei längerer Haltedauer. Die Mindesthaltedauer sollte nicht mehr als zehn Jahre betragen.

Weiterhin fordert das DAI eine Reform des Anfechtungsrechtes bei Hauptversammlungsbeschlüssen. "Eine absolut kleine Minderheit von Anlegern schadet durch die Blockade der Umsetzung der Mehrheit der Aktionäre", kritisiert Rüdiger von Rosen, geschäftsführender Vorstand des DAI. "Die Konzentration auf den Gerichtsstand Frankfurt, eine grundsätzliche Änderung bei der Blockadewirkung oder zumindest eine Beschleunigung des Freigabeverfahrens würde dem Ärgernis ungerechtfertigter Anfechtungsklagen wirkungsvoll begegnen".

Persönliches FAZIT von Markus Miller

 Ich glaube zwar, dass die Abgeltungssteuer in der derzeitigen Form nicht lange Bestand haben wird, aber ein „Sofortreparaturprogramm“ wie es der DAI berechtigterweise fordert wird es kaum geben. Das wichtigste für Sie bleibt, dass Sie Steuerschädliche Einkünfte im Sinne des Zuflussprinzips vermeiden und zumindest in die Zukunft verlagern.

In meinem aktuellen Buch „Abgeltungssteuer –NEIN DANKE!“ Stelle ich 3 grundlegende Strategien ausführlich vor. Die Optimierung oder Vermeidung durch Konservierung und Nutzung der Altbestandsregelung bis zum 31.12.2008. Die Optimierung durch Versicherung – (Lebensversicherungsmäntel), welche auch nach dem 31.12.2008 möglich ist und die Optimierung durch Verlagerung. Hier beispielsweise Gesellschaftsgründungen oder Wohnsitzverlagerungen. Es gibt dabei jedoch keine ultimative Strategie für die Abgeltungssteuer. Wie bei der privaten Altersvorsorge (gesetzliche, betriebliche, private) sollten Sie als Anleger Ihr Vermögen auch bei der Abgeltungssteuer auf mehrere Säulen und Strategien verteilen und aussteuern.

Abgeltungssteuer NEIN DANKE! – So finden Sie die besten Schlupflöcher  

5. Erbschaftsteuerreform: Neue Spielregeln beim Vermögensübertrag

Im ersten Halbjahr 2008 sollen neue Regeln bei der Erbschaftsteuer in Kraft treten. Beim Schenken und Vererben von Vermögenswerten gilt das Prinzip: Je größer das übertragene Vermögen, desto höher ist der Steuersatz. Außerdem sind die Steuersätze an den Verwandtschaftsgrad gekoppelt: Nahe Verwandte genießen geringe Steuersätze, entfernte Verwandte werden höher besteuert.

Steuerfreibeträge erhöhen sich teils deutlich

Damit das Erbe wenigstens teilweise ungeschmälert beim Empfänger ankommt, gewährt der Gesetzgeber Freibeträge. Entscheidend für die Höhe der Freibeträge ist der Familienstand. Nach den Kabinettsbeschlüssen erhalten Ehegatten künftig einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro, bisher waren es 307.000 Euro. Für Kinder soll der Freibetrag von 205.000 Euro auf 400.000 Euro steigen. Enkel dürfen künftig 200.000 Euro steuerfrei erben, bislang lag die Grenze bei 51.200 Euro. Für Eltern erhöht sich der Freibetrag von 51.200 Euro auf 100.000 Euro.

Gewinner der Reform sind vor allem eingetragene Lebenspartnerschaften. Sie werden Verheirateten gleichgestellt und erhalten künftig einen Freibetrag von 500.000 Euro – fast das 100-fache des bisherigen Satzes von 5.200 Euro. Dagegen soll sich für Geschwister, Neffen und geschiedene Ehegatten nur wenig ändern: Hier sind statt 10.300 Euro künftig 20.000 Euro Freibetrag im Gespräch. Verlierer der Reform sind weiter entfernte Verwandte und sonstige Erben: Für Onkel, Tanten, Lebensgefährten und Freunde soll der Steuerfreibetrag 20.000 Euro nicht übersteigen.

Tipp

Neben den allgemeinen Freibeträgen verfügen die einzelnen Personengruppen über weitere spezifische Freibeträge. So genießen Ehegatten einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro; Kinder je nach Alter zwischen 10.300 und 52.000 Euro

Neue Steuerklassen stellen entfernte Verwandte schlechter

Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nicht nur nach dem Verwandtschaftsgrad, sondern auch nach der Höhe der Steuersätze. Analog zur Einkommensteuer gilt: Je höher die geerbte Summe, desto höher der anzuwendende Steuersatz. Außerdem richtet sich der Steuersatz nach der Steuerklasse. Zu welcher Steuerklasse ein Erbe zählt, hängt von seinem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Zur günstigen Steuerklasse I zählen: Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern. Der Steuerklasse II gehören Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder sowie geschiedene Ehegatten an. Auf die Steuerklasse III entfallen eingetragene Lebenspartner, Onkel und Tanten sowie Nachbarn, Freunde und Lebensgefährten. Die Erbschaftsteuerreform bewirkt, dass Personen der Steuerklassen II und III künftig mit höherer Belastung rechnen müssen.

Auswirkungen in der Praxis

Beispiel 1: Die Großeltern übertragen dem Sohn 300.000 Euro an Geldvermögen. Da der neue Freibetrag bei 400.000 Euro liegt, geht das Finanzamt künftig leer aus. Nach alter Regelung hätte der Sohn 95.000 Euro versteuern müssen. Bei einem Steuersatz von 11% wären 10.450 Euro ans Finanzamt geflossen.

Beispiel 2: Eine Frau schenkt ihrem Lebensgefährten 300.000 Euro. Da dieser voraussichtlich nur einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro beanspruchen kann, muss er 280.000 Euro beim Finanzamt abrechnen. Nach neuer Regel beträgt der Steuersatz 30% – macht 84.000 Euro für den Fiskus. Die bisherige Gesetzeslage war günstiger. Der Lebensgefährte besaß zwar nur einen Freibetrag von 5.200 Euro, doch dank des niedrigeren Steuersatzes von 23% hätte er nur 67.804 Euro an die Steuerbehörden überweisen müssen. Ausweg: Heirat.

Beispiel 3: Die Ehefrau erbt von ihrem verstorbenen Mann 450.000 Euro. Nach alter Regel waren davon 143.000 Euro steuerlich relevant. Bei einem Steuersatz von 11% hätte das Finanzamt 15.730 Euro bekommen. Dank des neuen Steuerfreibetrags von 500.000 Euro braucht die Witwe nun nichts mehr zu versteuern.

Freibeträge mehrfach nutzen

Wer bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte auf Angehörige überträgt, der kann Steuerfreibeträge mehrfach nutzen. Grund: Alle 10 Jahre sind Schenkungen erneut von der Steuer befreit. Die Sätze sind für geschenktes wie vererbtes Vermögen identisch: In Zukunft dürfen Eltern alle 10 Jahre an jedes Kind 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Enkel genießen nach Inkrafttreten der Reform 200.000 Euro Freibetrag; Ehe- und eingetragene Lebenspartner dürfen sich über 500.000 Euro freuen.

Bei Immobilien lohnt genaues Rechnen

Die Erbschaftsteuerreform ändert die Parameter zur Wertermittlung von Immobilien. Wohnungen, Häuser und Grundstücke werden in Zukunft mit dem aktuellen Verkehrswert steuerlich erfasst. Der bislang übliche Bewertungsrabatt von 40% bis 50% auf Immobilienwerte entfällt. Für viele Hauserben bedeutet diese Regelung eine Verschlechterung. Lediglich bei der Bewertung von vermieteten Wohnimmobilien soll es weiterhin einen Abschlag geben – allerdings nur noch von maximal 10%.

Die Neuregelung bei Immobilien ist zweischneidig: Während Erben kleiner Wohnungen und Häuser aufgrund der höheren Steuerfreibeträge künftig mit weniger Abgaben davonkommen dürften, stellen sich Erben großer Immobilienwerte schlechter.

Beispiel 1: Das Familienanwesen mit einem Verkehrswert von 2 Mio. Euro soll an den Sohn vererbt werden. Nach bisheriger Steuerrechnung gehen 50% in die Bemessungsgrundlage ein, also 500.000 Euro. Abzüglich 205.000 Euro Steuerfreibetrag müsste der Sohn 295.000 Euro beim Finanzamt abrechnen. Beim Steuersatz von 11% gingen 32.450 Euro an die Behörde. Nach neuer Rechnung setzt das Finanzamt 1 Mio. Euro als Bemessungsgrundlage an. Abzüglich 400.000 Euro Steuerfreibetrag sind 600.000 Euro zu versteuern. Da der Steuersatz auf 15% klettert, kassiert das Finanzamt 90.000 Euro Erbschaftsteuer – fast 3-mal so viel wie nach alter Regel.

Beispiel 2: Die hinterbliebene Ehefrau erbt von ihrem Mann ein Reihenhaus mit einem Verkehrswert von 350.000 Euro. Bislang hätte sie 7% von 43.000 Euro versteuern müssen (3.010 Euro), da ihr Steuerfreibetrag nur 307.000 Euro betrug. Nach neuer Steuerrechnung geht das Finanzamt leer aus, da der Freibetrag auf 500.000 Euro angehoben wird.

Tipp

Das neue Steuerrecht soll rückwirkend ab 1.1.2007 gelten. Für Erbfälle, die von diesem Tag an bis zum Inkrafttreten der Reform passieren, soll der Erbe wählen können, ob er nach der alten oder neuen Regelung veranlagt werden möchte.

Eine Vielzahl weiterer Tipps und Tricks im Bereich Erben, Schenken und Vererben finden Sie im Archiv von „Kapital & Steuern vertraulich“:  

Kapital & Steuern vertraulich

6. Steuerberatungskosten weiter abrechnen

Steuerberatungskosten sind seit Anfang des Jahres 2006 nur noch teilweise von der Steuer abziehbar. Jedoch sind gegen diese Neuregelung mehrere Klagen anhängig.

Unter anderem gibt es ein Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 5 K 186/07). Daher rät die Organisation in Berlin Betroffenen, ihre privaten Steuerberatungskosten sowie die Kosten für das Ausfüllen der Formulare weiter als Sonderausgaben geltend zu machen.

TIPP

Lehnt das Finanzamt den Steuerabzug ab, können Steuerzahler Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Das Finanzamt muss diesem Antrag entsprechen.

7. Steuersünder gehen straffrei aus

Bis Ende März 2005 bot sich Bürgern wohl letztmalig die Chance, zuvor begangene Steuersünden mittels einer strafbefreienden Amnestieregelung zu beseitigen. Das Angebot war günstig und die pauschalen Nachzahlungsbeträge fielen gering aus. Wer dies damals nicht genutzt hatte, muss sich seitdem auf eine deutlich härtere Gangart einstellen. Nahtlos schlossen sich Kontenabruf diesseits und Kontrollen über die EU-Zinsrichtlinie jenseits der Grenze an. Wer jetzt auffällt, kann kaum noch mit Milde des Fiskus rechnen. Strafverfahren werden schneller eröffnet und bringen über Bußen sowie Nachzahlungen harte Konsequenzen für Ertappte. Als letzter Ausweg bleibt heute noch die Selbstanzeige, die jedem Steuersünder offen steht.

Wer dem Fiskus zu geringe Einnahmen oder überhöhte Ausgaben deklariert hat, kann dies im Nachhinein über die Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung korrigieren. Die freiwillige Meldung beim Finanzamt kann formlos erfolgen, muss aber die Vergehen komplett erhalten. Dann geht der Sünder in Hinsicht auf die nachgemeldeten Taten straffrei aus, muss sich also weder dem Gericht stellen, noch Geldbußen zahlen. Das gelingt aber nur, wenn er die hinterzogenen Beträge pünktlich und vollständig nachzahlt.

Die Verjährungsfrist verlängert sich bei Hinterziehung von den üblichen vier auf zehn Jahre. Da sie erst mit Abgabe der Erklärung und damit frühestens im Folgejahr beginnt, verjähren Steuersünden aus 1997 frühestens Neujahr 2009. Damit kann das Finanzamt noch eine Reihe von alten und bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden gemäß den nachgemeldeten Angaben nach oben korrigieren.

Eine Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige kommt laut Gesetz nur in Betracht, wenn dem Fiskus die gemeldete Tat zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt war, der Sünder also frisches Material liefert. Der Hinterzieher legt keine neuen Daten mehr vor, wenn er mit einer Entdeckung seiner Tat etwa wegen Anschwärzung rechnen musste. Außerdem dürfen weder Betriebsprüfer oder Steuerfahndung bereits vor der Tür stehen sowie kein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein. Findet die Betriebsprüfung im Amt statt, darf die Selbstanzeige nach einem aktuellen Urteil vom Finanzgericht Münster noch erfolgen, bis der Sünder seine Belege auf den Behördentisch legt (Az. 6 K 5364/04). Er kann also erst die Hinterziehung straffrei melden und anschließend ein paar Zimmer weiter die Prüfungsunterlagen abgeben.

Durch die Selbstanzeige ergibt sich meist eine happige Nachzahlungssumme, wenn etwa Betriebseinnahmen verheimlicht wurden. Denn zur Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe-, und Kirchensteuer kommen auch noch Solidaritätszuschlag und Hinterziehungszinsen hinzu. Die belaufen sich auf ein halbes Prozent pro Monat und somit sechs Prozent pro Jahr. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt der Verkürzung, also dem Datum des Steuerbescheids mit den lückenhaften Daten. Sie endet mit Begleichung der Nachforderung beim Finanzamt. Das kann innerhalb des zehnjährigen Nachzahlungszeitraums dazu führen, dass auf die alten Steuersünden 60 Prozent Zinsen fällig werden.

Die Vorschriften verlangen aber nicht, dass es wegen der Selbstanzeige in Summe zu Nachzahlungen kommt. So gibt es auch Straffreiheit, wenn sich auf Grund der Anrechnung von Zinsabschlag per Saldo sogar eine Erstattung ergibt. Werden bislang nicht deklarierte und somit unversteuerte Kapitaleinkünfte im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklärt, muss das Finanzamt die entsprechenden Bescheide nach dem Urteil des Finanzgerichts München innerhalb der auf zehn Jahre verlängerten Verjährungsfrist ändern (Az. 15 K 3231/05).

Dies hat den Vorteil, dass eine Steuerrückzahlung für eine Reihe von Altjahren in Betracht kommt, wenn bei Kapitaleinnahmen bereits vorab der Zinsabschlag und bei Dividenden Kapitalertragsteuer sowie generell der Solidaritätszuschlag einbehalten wurde. Diese Beträge können gegengerechnet werden und bei Ausschüttungen vor 2002 kommt sogar noch eine anrechenbare Körperschaftsteuer von 30 Prozent hinzu. Diese Verrechnung führt insgesamt zu einer Erstattung, wenn Sparer nicht gerade eine hohe Progression vorweisen. Dann liegt die Einkommensteuer auf die nacherklärten Kapitaleinnahmen unter der Summe der Anrechnungsbeträge und führt im Ergebnis zu einer Erstattung im Rahmen der Selbstanzeige. Für den nacherklärenden Anleger ergibt sich insgesamt der Vorteil, dass er Rückzahlungen über lange Zeiträume erhält, keine Nachzahlungszinsen zu entrichten braucht und auch noch straffrei bleibt.

Dieser Beitrag stammt von der Anwaltssozietät Ebner, Stolz & Partner. Dem Hause unseres „Kapital & Steuern vertraulich“-Netzwerkexperten Herrn Prof. Dr. Thomas Zinser

8. Gemeinschaftswährung Golfstaaten - der neueste Stand!

Mit dem eskalierenden Verfall des US-Dollar stehen die Pläne fuer eine arabische Einheitswährung wieder auf der Tagesordnung. Schon lange hatten die Golfstaaten Saudiarabien, Vereinigte arabische Emirate (VAE), Kuwait, Quatar, Bahrain und Oman überlegt, eine eigene Währungsunion nach dem Vorbild des Euro zu schaffen. Zuletzt waren die Pläne ins Stocken geraten, weil man sich auf politischer Ebene nicht einigen konnte. Neben dem Zeitplan und den Konvergenzkriterien dürfte auch die unterschiedliche Größe der Länder eine Einigung erschwert haben.

Der beschleunigte Verfall des Dollar lässt jedoch die Inflation der Golfstaaten dramatisch in die Höhe schnellen und hat offensichtlich die Grenze des Tragbaren überschritten. Die boomende Wirtschaft am Golf hat ohnehin die Inflation schon nach oben getrieben. Durch die Anbindung an den Dollar (und damit auch an das Dollarzinsniveau) haben die Golfstaaten allerdings kaum Mittel, die Inflation auf geldpolitischem Wege einzudämmen – ganz im Gegenteil - diese Konstellation beschleunigt die Inflation noch. Schon gibt es erste Anzeichen für eine klassische Lohnpreisspirale.

Die Golfstaaten haben nun auf ihrer letzten Sitzung beschlossen, die Einheitswährung doch – wie geplant – bis zum Jahr 2010 umzusetzen. Damit würden die Gepflogenheiten des internationalen Ölhandels gewaltig durcheinander gerüttelt werden. Seit über 50 Jahren wird fast überall auf der Welt Öl in US-Dollar bezahlt und die Einnahmen als Dollarreserven gehalten (nicht zuletzt diese Tatsache ermöglicht es den USA, ihre Staatsverschuldung günstig zu finanzieren).

FAZIT

Eine Abkehr vom Dollar als Handelswährung für Öl wird mittelfristig eine weitere Abschwächung des Dollar mit sich bringen, bei einer gleichzeitigen Aufwertung des Euro. 

Finanzplätze in der Mitte der Welt – Abu Dhabi, Dubai und Bahrein

 

9. Wahl einer Geldanlage ist für Deutsche eine Qual

Gute Renditechancen sind für die Deutschen bei der Wahl ihrer Altersvorsorgeprodukte in der Theorie das wichtigste Kriterium. Faktisch sieht es jedoch anders aus: Wer bereits vorsorgt, hat bei der Auswahl vor allem Wert darauf gelegt, dass die Produkte leicht verständlich sind, zu den eigenen Bedürfnissen passen und wenig kosten. Dies zeigt das zweite Fidelity Vorsorge-Barometer Europa, eine repräsentative Umfrage in acht europäischen Ländern.

Vier von fünf Deutschen sorgen bereits für ihr Alter vor - hierfür geeignete Geldanlagen auszuwählen, fällt ihnen jedoch schwerer als anderen Europäern. Sie nennen im Schnitt rund sechs Kriterien, die ihnen besonders wichtig sind. Nur die Schweizer achten bei der Produktsuche auf ebenso viele Aspekte. Die Verständlichkeit war für 88 Prozent der Besitzer von Vorsorgeprodukten das bedeutendste Entscheidungskriterium. Für viele von ihnen war zudem ausschlaggebend, dass sie Steuerprivilegien erlangen oder die Finanzprodukte von ihrer Hausbank stammen.

Problematisch ist für Deutsche, die bereits vorsorgen, die zentralen Erfolgsfaktoren dauerhaft im Blick zu behalten. "Viele Bundesbürger bereiten sich zwar finanziell auf den Ruhestand vor, achten bei der Durchführung aber zu wenig auf die Renditeaussichten ihrer Altersvorsorge. Bei der konkreten Auswahl ihrer Finanzprodukte spielt dieses Kriterium nur eine untergeordnete Rolle. Dabei ist der Renditefaktor gerade bei längerfristigen Sparzielen, wie sie im Rahmen der betrieblichen und privaten Vorsorge verfolgt werden, entscheidend", sagte Dr. Klaus Mössle, Geschäftsführer und Leiter des Institutionellen Geschäfts von Fidelity International in Deutschland.

Mit Lebenszyklusfonds Ziele im Ruhestand erreichen

Tatsächlich setzen die Bundesbürger überwiegend auf sicherheitsorientierte Geldanlagen, um sich für das Alter finanziell abzusichern: So bevorzugen 80 Prozent der Befragten schwankungsärmere Produkte und nehmen dafür ein niedrigeres Renditepotenzial in Kauf. Damit gehören die Deutschen zusammen mit Österreichern und Franzosen zu den vorsichtigsten Sparern in Europa. "Die Deutschen unternehmen bereits einiges, um sich auf den Ruhestand vorzubereiten, doch bislang nicht mit der nötigen Effizienz. Garantien oder eine kurzfristige Verfügbarkeit der Mittel wie beim Sparbuch müssen mit Renditeabschlägen bezahlt werden. Eigens für die Vorsorge entwickelte Produkte wie etwa Lebenszyklusfonds schlagen die Brücke zwischen Sicherheitsbedürfnis und Ertragsaussichten", so Mössle.

Die Deutschen verfolgen bei ihrer Ruhestandsplanung sehr ambitionierte Ziele. So möchten 13 Prozent von ihnen ihr Vermögen auch im Alter noch wachsen sehen - in keinem Land Europas ist diese Rate höher. "Wunsch und Wirklichkeit klaffen hier weit auseinander, denn für das angestrebte Vermögenswachstum muss eine
entsprechende Rendite erzielt werden", so Mössle.

Nur ein Fünftel (19 Prozent) der Bundesbürger gibt sich damit zufrieden, im Alter gerade so über die Runden zu kommen. Jeder Zweite (51 Prozent) will seinen Lebensstandard im Alter auf dem gleichen Niveau wie vor dem Renteneintritt halten. Diesen Wunsch hegt auch die Mehrheit der Menschen in den nördlichen Ländern. Im Süden gibt man sich dagegen bescheidener: In Italien verfolgen 47 Prozent der Befragten dieses Ziel, in Frankreich 44 Prozent und in Portugal nur 33 Prozent.

Deutsche von Produktvielfalt überfordert

Vielen Deutschen ist die derzeit verfügbare Auswahl an Vorsorgeprodukten zu groß. Mehr als jeden Zweiten (55 Prozent) überfordert die Angebotsvielfalt. In Österreich, der Schweiz, Frankreich und Italien findet dagegen jeweils etwa nur ein Drittel der Bevölkerung die Produktpalette zu unübersichtlich.

Einer von zehn Deutschen sorgt bisher noch nicht vor, plant dies aber. Von dieser Gruppe gibt mehr als jeder Zweite an, nicht genug Geld zur Verfügung zu haben, um für das Alter vorzusorgen - ein in allen untersuchten Ländern häufig angeführtes Argument. Die in Deutschland am zweithäufigsten angeführte Begründung ist mangelnde Sachkenntnis: 32 Prozent derer, die nicht vorsorgen, wissen nicht, wie sie überhaupt mit der finanziellen Vorbereitung auf den Ruhestand beginnen sollen. Einen so hohen Stellenwert hat dieses Argument nirgendwo sonst in Europa.

Für das Fidelity Vorsorge-Barometer Europa führte das Meinungsforschungsinstitut TNS Sofres Interviews mit rund 4.000 berufstätigen Personen über 18 Jahren durch. Außer in Deutschland befragte TNS Sofres in Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz eine repräsentative Gruppe von jeweils rund 500 Personen. Das Fidelity Vorsorge-Barometer Europa wurde Ende 2006 zum ersten Mal durchgeführt und gehört zu einer Reihe von Studien, mit denen sich Fidelity dem Thema Altersvorsorge widmet.

Welche Kriterien haben Sie bei der Auswahl von Vorsorgeprodukten am stärksten berücksichtigt? (Mehrfachnennungen möglich)

Vorsorgeplaner Deutschland
(sorgen nicht vor, planen dies aber)

Renditeaussichten                                               72%

Empfehlung eines Finanzberaters                          70%

Große Produktauswahl                                          68%

Empfehlung durch Familie/Freunde                        61%

Produkt stammt von der Hausbank                        61%

Nähe zu einer Filiale des Anbieters                         15%

Empfehlung durch die Medien                                  1%

 

Durchschnittliche Zahl dergenannten Kriterien                               3,5

 

Vorsorgesparer Deutschland
(haben bereits begonnen vorzusorgen)

 

Einfach zu verstehen                                            88%

Zu eigenen Bedürfnissen passend                         86%

Kosten der Produkte                                            70%

Renditeaussichten                                               70%

Steuervorteile                                                     67%

Produkt stammt von der Hausbank                       64%

Serviceleistungen                                                50%

Guter Kontakt                                                     38%

 

Durchschnittliche Zahl der genannten Kriterien                            6,1

 

10. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im April

Die APRIL - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:  

Top Thema – Rentenzahlung und Vorsorgeplanung im Ausland

International Living - Leben oder arbeiten im Ausland? Das sollten Sie für Ihre Vorsorgeplanung beachten  

Abgeltungssteuer - Worauf Unternehmer künftig achten müssen, um eine steuerschädliche Back-to-back-Finanzierung zu vermeiden

Vermögensübertragung - Wann bei Auszahlung einer Lebensversicherung Erbschaftssteuern anfallen und wann nicht

Geschlossene Fonds - Ausländische geschlossenen Beteiligungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden, sonst droht Bußgeld!

Immobilien - 2 Tipps, wie Sie über eine familieninterne „Discount-Vermietung“ Steuern sparen

Wichtiges in Kürze – Meldepflichten

14/2008 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 14/2008  

 

Thema: Fiskalpolitischer Willkürstaat!  

1. Aderlass Abgeltungssteuer – der Countdown läuft

2. Wieso ist die Erbschaftsteuerreform so schädlich?

3. Verlustvortrag: Vor der Schenkung reinen Tisch machen

4. NV-Bescheinigung gilt auch für Abgeltungsteuer

5. Kalte Progression gleich versteckte Steuererhöhung?

6. Versicherungsschutz – was in welcher Lebenssituation?

7. Schweizer Banker veruntreut Millionen

8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im April

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

arm gegen reich, alt gegen jung, bildungsstark und leistungsfähig gegen unwissend und chancenarm oder freiheitlich gegen observierend. Das sind die Hauptpaarungen derzeit auf der fiskalpolitischen Spielwiese Deutschland.

Vor allem die Umsetzung beziehungsweise das Kommunikationsverhalten zu zwei Themen waren in der letzten Zeit aus meiner Sicht wieder einmal dramatisch für das Vertrauen in unsere Politik und Gesetzgebung. Zum einen die aus meiner Sicht gezielt oder aus vollkommener, vorheriger Unwissenheit gestreute Verunsicherung im Hinblick auf eine mögliche weitere Verschärfung der Abgeltungssteuer. Zum anderen die – wahltaktische - Rentenerhöhung.

Die deutsche Abgeltungssteuer ist weder verständlich, noch gerecht, international nicht Wettbewerbsfähig und nicht einmal mehr kalkulierbar!

Wie soll ein deutscher Steuerbürger denn ehrlich und ordentlich planen – genau dies fordert Finanzminister Peer Steinbrück nämlich vom fleißigen und ehrlichen deutschen Steuerzahler – wenn noch nicht einmal kommende Steuergesetze bereits vor deren Geltungsbeginn von niemand geringerem als dem Bundesfinanzminister selbst hinsichtlich der Abgeltungsteuer mit dem – absolut unnötigen – Zitat versehen werden: „Der Bürger möge sich nicht darauf verlassen, dass die Gesetze in der jetzigen beschlossenen Form in 2009 noch gelten werden.“ Ich hoffe jeder von Ihnen behält diese Worte im Hinterkopf.

Die vom Bundesfinanzministerium aufgestellten und dann in Gesetzeskraft gegossenen Vorschriften der Abgeltungsteuer galten sehr wohl als überdacht und waren im Hinblick auf die Altersvorsorge der Bürger mit gewollten, Steuer senkenden Effekten ausgestattet, beispielsweise gerade bei den Investmentfonds. Jetzt aber sollen sich angeblich Steuerschlupflöcher darin auftun, die gar keine sind.

Wir belasten zukünftige Generationen zu stark!

Eine kurze Anmerkung von mir noch zu der aus meiner Sicht aus Wahlpolitischen Überlegungen zu hoch ausgefallenen Rentenerhöhung.

Erstmals wird bei der Bundestagswahl 2009 die Zahl der Wähler über 60 Jahren größer sein als die der Wähler aus der jüngeren, arbeitenden Generation. Das hat mit dem stetig wachsenden Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung zu tun - und vor allem damit, dass die Alten treu wählen gehen, während immer mehr Junge keine Lust darauf haben, ihre Stimme abzugeben. Dieser Politikverdrossenheit der jungen Generation muss man aber Rechnung tragen und gegensteuern, anstatt diese durch derartige Entscheidungen noch zu verstärken.

Nicht dass ich den heutigen Rentnern diese Erhöhung nicht von Herzen gönne, auch aus Respekt vor ihrer Arbeits- und Aufbauleistung vor allem nach dem Krieg. Aber wir dürfen nicht vergessen, damit unser Rentensystem langfristig zumindest annähernd stabil bleibt, müssen alle mithelfen. Die Jungen dadurch, dass sie länger arbeiten und ein deutlich niedrigeres Rentenniveau akzeptieren. Die mittlere Altersgruppe durch höhere Beiträge und private Vorsorge. Und die Rentner durch geringere Zuwächse. Genau dieser Konsens wurde jetzt aber nicht beachtet!

Aus einer heutigen politischen Spielwiese kann sehr schnell auch ein zukünftiges politisches Schlachtfeld werden!  

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

P.S.:  Als Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich sowie als Gründer der Internetplattform www.geopolitical.biz bin ich natürlich immer dankbar für Ihre Anregungen und Ihr Feedback. Ich möchte mich vor allem einmal wieder für Ihre interessanten Meinungen und Zuschriften bedanken und freue mich über jeden Eintrag von Ihnen unter FEEDBACK. Dadurch helfen Sie mir, mich selber zu hinterfragen, unsere Dienstleistungen fortlaufend zu optimieren und neue Themenbereiche zu erschließen! 

1. Aderlass Abgeltungssteuer – der Countdown läuft

Private Anleger und die Finanzindustrie tun also gut daran, sich frühzeitig auf die Neuerungen einzustellen. Denn trotz aller Schwarzmalerei vom Kapitalmarkt bleibt festzuhalten: Die Umstellung ist beschlossen – nun ist Handeln gefragt. „Die Finanzinstitute sollten die Abgeltungssteuer als Chance nutzen, innovative Produkte zu entwickeln und den Kunden langfristig und zu höheren Preisen zu binden. Das verhindert eine Kapitalflucht“, raten die Branchenexperten Georg Wübker und Jan Engelke von der internationalen Strategieberatung Simon-Kucher & Partners. Die Abgeltungssteuer sei demnach ein Innovationstreiber. Wübker und Engelke zeigen auf, welche Konsequenzen die neue Regelung haben wird.

- 1. Strukturierte Anlageprodukte werden attraktiver:

Bei strukturierten Produkten mit einem steuerlichen Mantel wie Fonds oder Lebensversicherungen müssen die Teilhaber bei Umschichtung innerhalb des Mantels für erwirtschaftete Kursgewinne einzelner Wertpapiere keine Abgeltungsteuer zahlen. Erst beim Verkauf wird besteuert.
 
- 2. Einzeltitel verlieren an Bedeutung:

Ein Zinseszinseffekt wie im Mantelprodukt tritt bei der Anlage in Einzeltiteln nicht ein. Für Kunden, die gelegentlich oder regelmäßig umschichten, verliert der Einzeltitel an Attraktivität. Diese Kunden werden zumindest teilweise in strukturierte Produkte wechseln. Auch die klassische Vermögensverwaltung in Einzeltiteln wird an Bedeutung verlieren, da die regelmäßige Umschichtung zu deutlichen Performancerückgängen führen wird.

- 3. Aktive Kunden haben mehr Freiheit:

Für aktive Kunden stellt die heute gültige Spekulationsfrist von einem Jahr häufig eine psychologische Barriere dar, denn die Steuervermeidung ist ein stärkerer Antrieb als die Gewinnrealisierung. Diese Kunden gewinnen an Spielraum und sie können ohne Rücksicht auf Fristen kaufen und verkaufen. Ein Gebührenmodell mit niedrigen Transaktionskosten würde dieses Verhalten noch unterstützen. 

- 4. Flexible Gebührenmodelle gewinnen an Bedeutung:

Unter steuerlichen Aspekten beinhalten optimale Gebührenmodelle zukünftig höhere Transaktions- und niedrigere bestandsabhängige Gebühren. Grund: Transaktionsgebühren sind als Anschaffungskosten bei der Gewinnrealisierung abziehbar. Bestandsabhängige Gebühren wie die Depotgebühr und die Vermögensverwaltungsgebühr werden nicht mehr als Werbungskosten angerechnet. Dadurch verlieren die derzeit populären All-In Fee Modelle an Attraktivität. Banken sollten daher künftig unterschiedliche Gebührenmodelle für verschiedene Kundenbedürfnisse anbieten.

- 5. Kundenbindung und Preisdurchsetzung verbessern sich:

Bei der Auflösung eines Vermögensverwaltungsmandats mit anschließendem Bankwechsel muss der Anstieg des Vermögens versteuert werden. Ein Wechsel lohnt nur dann, wenn der Kunde bei seiner neuen Bank eine deutlich höhere Performance und/oder deutlich niedrigere Gebühren erwartet. Beides ist derzeit eher unrealistisch. Durch diese höheren Wechselbarrieren reduzieren die Banken die Sonderkonditionen in der Vermögensverwaltung.
- 6. Geldanlage im Ausland wird ansprechender:

Ein Blick über die Grenze nach Österreich oder in die Schweiz zeigt, dass die Gesamtbelastung durch Steuern tendenziell niedriger ist als in Deutschland. Durch die zukünftige Versteuerung von Kursgewinnen nimmt dieser Unterschied weiter zu. In der Spitze kann er bis zu 60 Prozent betragen.

Persönliches FAZIT von Markus Miller

Viele Banken, Berater und Produktanbieter „verkaufen“ im wahrsten Sinne des Wortes derzeit die unterschiedlichsten Produkte als „die Beste“ Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen oder zumindest zu optimieren. Seien und bleiben Sie hier bitte kritisch. Es gibt aus meiner Sicht keine pauschale und ultimative Lösung als Antwort auf die Abgeltungssteuer.

Die 3 Säulen als Strategie für die Abgeltungssteuer sind für mich derzeit die Nutzung der Altbestandsregelung durch Kauf vor dem 31.12.2008 (Konservierung) zumindest für den langfristig ausgelegten Teil Ihrer Vermögenswerte, die Führung Ihres Wertpapierdepots oder Sparplanes in einem Lebensversicherungsmantel (Versicherung) und die Verlagerung von Vermögenswerten in Strukturen, die von der Abgeltungssteuer nicht betroffen sind. Hierzu zählen beispielsweise physische Werte wie Gold, Kunst oder Immobilien, alternative Steuersubjekte wie Gibraltar-Fonds, Luxemburg Gesellschaften, Geschlossene Beteiligungen wie Schiffsfonds oder im Allgemeinen alternative Steuersubjekte (Vermögensverwaltende- beziehungsweise haltende Gesellschaften).

Auch die wohl effizienteste Antwort auf die Abgeltungssteuer fällt in diese Strategie. Die Wohnsitzverlagerung.

Interview mit Markus Miller zum Thema Abgeltungsteuer

Mein aktuelles Interview zum Thema Abgeltungsteuer, meine grundlegende Sicht sowie Lösungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen finden Sie unter folgendem Link: INTERVIEW MIT MARKUS MILLER - ABGELTUNGSTEUER      

 

2. Wieso ist die Erbschaftsteuerreform so schädlich?  

Derzeit befindet sich die Reform der Erbschaftsteuer im Gesetzgebungsverfahren und es zeichnet sich nach Ansicht der SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH Steuerberatungsgesellschaft ab, dass die Reform weite Teile des unternehmerischen Mittelstands sowie der gesellschaftlichen Mittelschicht belasten wird:

Wieso ist die Erbschaftsteuerreform so schädlich?

Die Erbschaftsteuer wird auf Substanzwerte erhoben, die häufig zu keinen nennenswerten Liquiditätszuflüssen bei den Eigentümern führen. Dies führt dazu, dass Erben Vermögenswerte veräußern müssen, um die Erbschaftsteuer begleichen zu können. Dabei ergibt sich oft das Problem, dass die Veräußerung der Vermögenswerte (z. B. Grundstücke, GmbH-Anteile, Aktien) wiederum zu Einkommensteuerzahlungen führt, die allerdings nicht mit den Erbschaftsteuerzahlungen verrechenbar sind und es somit zu Doppelbelastungen mit Erbschaft- und Einkommensteuer kommt (in Extremfällen mit bis zu 80 % Steuerbelastung).

Solche nicht liquiden Vermögenswerte sind häufig Immobilien, die hohe Substanzwerte aufweisen, allerdings nur zu geringen jährlichen Liquiditätszuflüssen bei den Eigentümern führen. Hierbei wurden die hohen Erbschaftsteuersätze in der Vergangenheit durch die günstigere Bewertung von Immobilien gegenüber Geldvermögen abgefedert, was letztlich jedoch durch das Bundesverfassungsgericht als unzulässige Ungleichbehandlung eingestuft wurde. Insofern wird die Erbschaftsteuer nunmehr auch für immer mehr Hausbesitzer zur schwerwiegenden Belastung.

Wieso wird die Entlastung für Familienunternehmen erfolglos bleiben?

Aus unserer Sicht hat der Gesetzgeber zutreffend erkannt, dass die Erbschaftsteuer insbesondere für mittelständische Betriebe ein großes Problem darstellt. Hohe Erbschaftsteuerzahlungen führen in der Praxis oft dazu, dass die gesamte betriebliche Liquidität über Jahre hinweg zur Begleichung der anfallenden Zahlungen aufgewendet werden muss. Betriebsnotwendige Investitionen werden dann zurückgestellt und Betriebserweiterungen aufgeschoben - insofern also ein klarer Nachteil gegenüber anonymen Konzernen.

Die jetzt vorgesehene Entlastungsregelung für Familienunternehmen bringt zwar einigen Betrieben Vorteile, wird nach unserer Einschätzung in der Praxis allerdings nicht umsetzbar sein und nicht zur Sicherung von Arbeitsplätzen dienen. Zum einen wird die Erbschaftsteuer nur zu 85 % erlassen, wenn der Betrieb 15 Jahre fortgeführt wird. Insofern bleibt es also bei einer Belastung von 15 % für die Unternehmen und eine 15-jährige Behaltensfrist ist bei den heutigen Wirtschaftszyklen eine unvorstellbar lange Zeit. Darüber hinaus führt ein Unternehmensverkauf nach 14 Jahren beispielsweise nicht zum zeitanteiligen Anfall der Erbschaftsteuer in Höhe von 1/15, sondern zur vollständigen Erhebung. Sogar eine Insolvenz innerhalb der Behaltensfrist wird als schädliche Verwendung eingestuft und führt zum vollständigen Anfall der Erbschaftsteuer. Für uns ist in diesen Regelungen kein Sinn erkennbar.

Auch die gut gemeinte Arbeitsplatzkomponente mit Betrachtung der Lohnsumme des Betriebs wird in der Praxis nicht umsetzbar sein und nicht zur Sicherung von Arbeitsplätzen führen. Im Fall eines wirtschaftlichen Abschwungs kann der Inhaber dann im betriebsnotwendigen Umfang keine Entlassungen vornehmen, wenn er nicht den vollständigen Anfall der Erbschaftsteuer riskieren will. Diesbezüglich wird er zehn Jahre lang in seinen Entscheidungsfreiheiten eingeschränkt sein und im Hinblick auf die Erbschaftsteuer betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen nicht treffen können. Die Steuerpraxis empfiehlt daher schon, dass vor Betriebsübergaben massiv Entlassungen durchgeführt werden sollten, um dem Nachfolger eine geringere Lohnsumme zu übertragen und dieser dann in seinen Dispositionen weniger eingeschränkt ist. Dies zeigt, dass die Regelung voraussichtlich an ihrem Ziel vorbei führen wird.
Insgesamt ist die Regelung in der Praxis nicht administrierbar und nur wenige Betriebe werden den teilweisen Erbschaftsteuer-Erlass in Anspruch nehmen können. Insbesondere die langen Behaltens- und Lohnsummenfristen gehen an den wirtschaftlichen Entwicklungen der Gegenwart vorbei.

Wieso werden die "Reichen" ins Ausland umziehen?

Selbst Politiker räumen ein, dass die Erbschaftsteuer zum Wegzug von Steuerbürgern ins Ausland sowie zur Verlagerung von Betrieben führt. Diese Tendenz wird nach unserer Einschätzung nach Umsetzung der Erbschaftsteuerreform deutlich zunehmen. Dies wird dadurch begünstigt, da die angrenzenden EU-Staaten Österreich und Tschechien die Erbschaftsteuer bereits abgeschafft haben bzw. kurz vor einer Abschaffung stehen. Die mobilen Besserverdiener werden damit lieber einen Wegzug ins Ausland auf sich nehmen, als dass sie ihren Kindern Erbschaftsteuerzahlungen zwischen 23 % bis 30 % sowie damit korrespondierende Einkommensteuerzahlungen für die Veräußerung von Vermögenswerten zur Begleichung der Erbschaftsteuer aufbürden.

Wieso wird der Erhebungsaufwand für die Erbschaftsteuer so hoch sein?

Die Erfassung von Vermögenswerten für Zwecke der Erbschaftsteuer mit den Verkehrswerten wird dazu führen, dass in den Finanzämtern Kaufpreissammlungen angelegt und gepflegt werden müssen. Hierfür wird neues Personal bereitgestellt werden müssen. Darüber hinaus werden die Steuerberatungs- und Gutachterkosten in Erbfällen massiv ansteigen. Insbesondere für mittelständische Betriebe werden in Zukunft durch einen Wirtschaftsprüfer Unternehmenswertgutachten nach IDW-Standard erstellt werden müssen, die für die Besteuerung zugrunde gelegt werden. Die Erstellung solcher Gutachten ist sehr zeit- und kostenintensiv. Zudem führt die Kompliziertheit der Neuregelungen zu längeren Bearbeitungszeiten auf Seiten der Steuerberatung und Finanzbehörden. Die Prognosen von Forschungseinrichtungen, dass der Erhebungsaufwand über dem Erbschaftsteueraufkommen liegen wird, halten wir daher für sehr realistisch.

Unser Appell an die Politik: Die Erbschaftsteuer abschaffen

Wir appellieren daher an die Politik, die Erbschaftsteuer abzuschaffen und stattdessen das Steueraufkommen durch anderweitige Steuererhöhungen für Besserverdiener und Immobilienbesitzer zu sichern. Wird die Erbschaftsteuerreform in der vorliegenden Form in Kraft treten, ist die Abwanderung vieler Leistungsträger und mittelständischer Firmen ins Ausland absehbar. Der daraus resultierende volkswirtschaftliche Schaden wird größer sein als das Steueraufkommen der Erbschaftsteuer. Verlierer der Reform werden dann letztlich nicht die mobilen Besserverdiener, sondern die Arbeiter und Angestellten sein, deren Arbeitsplätze durch die Abwanderung des Mittelstands ins Ausland verloren gehen werden.

Welche Alternativen gibt es zur Sicherung des Steueraufkommens?

Um bei einer Abschaffung der Erbschaftsteuer das damit erwirtschaftete Steueraufkommen in Höhe von vier Milliarden Euro zu sichern, bieten sich aus unserer Sicht für den Gesetzgeber die folgenden Maßnahmen an:

- Erhöhung der Einkommensteuer-Spitzensätze
- Erhöhung der Grundsteuer
- Erhöhung der Grunderwerbsteuer  

FAZIT  

Diese drei Maßnahmen würden den Vorteil bieten, dass auf vorhandene Steuerbemessungsgrundlagen zurückgegriffen und somit kein zusätzlicher Erhebungsaufwand ausgelöst würde. Darüber hinaus könnten die Steuerbürger diese Steuern aus den laufenden Einkünften bzw. beim Erwerb von Immobilien einkalkulieren und müssten so nicht, wie bei der Erbschaftsteuer, für die Begleichung der Steuerschulden Substanzwerte veräußern. Da mit diesen Steuerarten zudem nur Immobilienbesitzer und Besserverdiener belastet würden, wäre nach unserer Einschätzung auch die soziale Balance gewährleistet.

Darüber hinaus könnte das in den Erbschaftsteuerstellen der Finanzbehörden frei werdende Personal in den Prüfungsdiensten eingesetzt werden, was zu einer höheren Effektivität der Finanzverwaltung und einer besseren Sicherung des Steueraufkommens führen würde.   Persönliches

FAZIT von Markus Miller  

Ich warne ja schon lange davor, dass wir durch unsere Steuerpolitik Gefahr laufen, dass die Leistungsstarken und Vermögensinhaber unserer Gesellschaft auswandern. Durch Auswanderungen bricht Deutschland das Steueraufkommen komplett weg und fällt anderen Ländern zu. Diese Tendenz, gekoppelt mit unserer Demographischen Entwicklung und geringen Geburtenraten wird aus meiner Sicht dramatische Auswirkungen haben in Zukunft für unsere Gesellschaft.  Ich möchte hier auch nochmals auf die Allensbach Studie zum Thema Auswandern hinweisen, welche Sie unter folgendem Link herunterladen können: ALLENSBACH STUDIE - AUSWANDERN

3. Verlustvortrag: Vor der Schenkung reinen Tisch machen

Wer ein Haus oder einen Betrieb übertragen will, sollte vor der Schenkung jetzt mehr denn je reinen Tisch machen. Denn Erben können Verluste nach einem neuen Urteil nicht mehr in der Einkommensteuererklärung abziehen.

„Besser ist es, sich mit neuen Investitionen zurückzuhalten, wenn sie Verluste nach sich ziehen können“, erläuterte Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin gegenüber dem Internet-Vergleichsportal Geld.de. Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof in München den sogenannten Verlustvortrag für Erben abgeschafft (Az.: GrS 2/04).

Renovierungskosten nicht mehr abzugsfähig

Konnten diese bislang beispielsweise vor einer Schenkung oder einem Erbfall getätigte Renovierungskosten in ihrer eigenen Steuererklärung in Abzug bringen, ist das ab sofort nicht mehr möglich. Dem Wortlaut des Urteils nach sind alle Erbfälle vom 13. März 2008 an betroffen. Hingegen kann, wer nach der Schenkung renoviert, die Kosten weiter geltend machen. Auch wer bis zum 12. März geerbt oder eine Schenkung erhalten hat, kann das alte Verfahren mit Verlustvortrag nutzen.

Der Verlustvortrag wurde durch das Urteil des höchsten deutschen Steuergerichts in ein neues Licht gerückt: „Im Zentrum steht das Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit“, erklärte der Steuerzahlerbund. Die Verluste seien beim Erblasser entstanden, nicht beim Erben. Deshalb könne auch nur ersterer steuerliche Vorteile für sie erhalten - so laute die neue Logik.

FAZIT

Bislang wurde davon ausgegangen, der Erbe trete in allen rechtlichen Belangen die Stelle des Erblassers an - weswegen er auch steuerrechtlich so zu behandeln sei. Der Steuerzahlerbund rät Betroffenen, einen Steuerberater einzuschalten. Da nur ein Fachmann einschätzen könne, welche Posten genau unter die neue Regelung fallen.

4. NV-Bescheinigung gilt auch für Abgeltungsteuer

Sparer müssen umdenken. Am 1. Januar 2009 wird die Abgeltungsteuer eingeführt. Sie beträgt einheitlich 25 % plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer und wird auf alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben. Zugleich entfällt die bisherige Zinsabschlagsteuer.

Für Sparer, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) haben, ändert sich nichts, da die NV-Bescheinigung auch für die neue Abgeltungsteuer gilt. Solange der Bank eine gültige NV-Bescheinigung vorliegt, ist der Anleger also von der Abgeltungsteuer befreit.

Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer können weiterhin neue NV-Bescheinigungen beantragt werden. Diese wird jedem vom Finanzamt ausgestellt, der keine Einkommensteuer zahlen muss. Dazu zählen speziell Rentner, aber auch Studenten und andere Geringverdiener. Der Antrag ist leicht auszufüllen: Es sind nur Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen. Wenn die NV-Bescheinigung der Bank vorliegt, zahlt das Kreditinstitut Kapitalerträge generell steuerfrei aus – eben auch dann, wenn sie den Sparer-Freibetrag bzw. ab 2009 den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.

Persönliches Fazit von Markus Miller

Mein Buch „Abgeltungssteuer – NEIN DANKE!“ gibt einen Überblick zu den beschlossenen Änderungen, die für Kapitalanleger im Privatvermögensbereich relevant sind, und zeigt praktische Handlungsalternativen und Lösungsmöglichkeiten auf. Sehr hilfreich ist hierbei die Gegenüberstellung von derzeitiger und künftiger Rechtslage.

Die einzelnen Kapitel sollen Anlegern, Beratern und Verwaltern den Einstieg in die Systemumstellung erleichtern und als erste Orientierungshilfe dienen. Bei tiefer gehenden Fragen, insbesondere im Hinblick auf notwendige Depotumstellungen, sollte aber zusätzlich stets ein fachmännischer Rat von Ihrem Steuer- oder Finanzberater eingeholt werden.

Denn Sie werden schnell feststellen, dass - wenn überhaupt - mit der Umstellung auf die Abgeltungssteuer nur ein geringer Teil der Versprechen zur Vereinfachung des Steuersystems eingelöst wird.

ABGELTUNGSSTEUER – NEIN DANKE!

5. Kalte Progression gleich versteckte Steuererhöhung?

Kalte Progression ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich zu einem Inflationsausgleich führt und gleichzeitig die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden. Durch den progressiven Einkommenstarif wird für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig – das Realeinkommen sinkt.

Die Kritik lautet, dass die kalte Progression de facto eine versteckte Steuererhöhung darstelle, weil Steuerpflichtige mit steigendem Einkommen in einen höheren Steuersatz hineinwüchsen und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit trotz Einkommensanstieg nicht zunehme. Dem könne eine automatische und regelmäßige Anpassung der Einkommensteuertarife an die Kaufkraftentwicklung abhelfen.

Hier gilt es zu bedenken, dass entsprechende automatische Anpassungen die Gefahr bergen, die Inflation zu fördern. Ferner werden der Politik Handlungsspielräume genommen. Nicht zu vernachlässigen sind auch die steuertechnischen Probleme, weil eine Vielzahl von Schwellwerten, Pauschbeträgen usw. mit eingerechnet und angepasst werden müssen.

FAZIT

Es bieten sich im Rahmen eines steuerlichen Gesamtkonzepts andere Möglichkeiten, die Steuerlast an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. So wird etwa die Steuerfreiheit des Existenzminimums überprüft und bei Bedarf zum Beispiel über den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag angepasst. Weiterhin sind auch andere Steuerarten in die Betrachtung einzubeziehen.

Zudem ist zu beachten, dass niedrige Einkommen deutlich weniger von der kalten Progression betroffen sind als höhere. Die Steuermehrbelastung infolge der kalten Progression entfällt zu 13,5 Prozent auf die unteren 50 Prozent der Steuerpflichtigen und zu 86,5 Prozent auf die oberen 50 Prozent.

Zum Nachdenken

LOGIK UND MYTHOS DER STEUERPROGRESSION

6. Versicherungsschutz – was in welcher Lebenssituation?

Für die meisten ist das Thema Versicherungen und Vorsorge ein eher ungeliebtes Thema. Die meisten Versicherten sind froh wenn all ihre Unterlagen gut sortiert in einem Order liegen. Vorerst ist dagegen auch nichts einzuwenden.

Allerdings sollte in regelmäßigen Abständen und vor allem wenn sich Lebenssituationen ändern diese Unterlagen gründlich geprüft werden um alle Verträge und Leistungen anzupassen. Ein richtiger Versicherungs- und Vorsorgeschutz muss vor allem maßgeschneidert sein und dies kann nur in einer persönlichen Beratung wirklich gut umgesetzt werden.

Daher gibt die nachfolgende Aufstellung nur einen Überblick welche Grundabsicherung in jedem Fall in den einzelnen Lebenssituationen vorhanden sein sollte.

Singles:
Krankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Rentenversicherung

Ehepaare:
Krankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Rentenversicherung

Familie mit Kindern:
Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Kinder-Unfallversicherung, Unfallversicherung, Risiko-Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Hausratversicherung

Alleinerziehende:
Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risiko-Lebensversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Kinder-Unfallversicherung, Unfallversicherung, private Rentenversicherung

Rentner/Pensionäre:
Krankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung

FAZIT

Da der Markt der privaten Vorsorge und Absicherung sehr breit gefächert ist und ständig Neuerungen und neue Vertragsbedingungen auf den Markt kommen, sollten Sie ihre bestehenden Verträge regelmäßig vergleichen. Unter
www.easyfinanz24.de finden Sie eine Auswahl verschiedener kostenfreien Versicherungsvergleichen und Versicherungsinformationen.

TIPP

Weitere empfehlenswerte Versicherungsvergleichsmöglichkeiten finden Sie über folgende Internetplattformen:

GELD.DE EINSURANCE TARIFCHECK 24 FINANCE SCOUT 24  

7. Schweizer Banker veruntreut Millionen

Steuerfahndung des Finanzamts Koblenz deckt groß angelegten Betrug auf

Für deutsche Steuerflüchtlinge mit Auslandskonten wird es eng. Nicht nur dass die geheimen Kontodaten von Insidern dem deutschen Fiskus zum Kauf angeboten werden; auch die vermeintlich vertrauenswürdigen Vermögensverwalter halten nicht immer was sie versprechen.

Es hatte alles so schön angefangen. Im hohen Alter lernte die sehr vermögende Koblenzerin noch einmal einen jungen, attraktiven Mann kennen. Gemeinsam verlebten Sie Urlaube in Spanien und Österreich. Die Rücklagen, die dies ermöglichten und von denen der deutsche Fiskus nichts wusste, betreute ihr persönlicher Kundenberater bei einer großen Schweizer Bank. Es handelte sich hierbei um einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich.

Leider verstarb die Dame im August 2003 und wurde unter anderem von ihrem zum damaligen Zeitpunkt 38-jährigen Lebensgefährten beerbt. Im Rahmen der Erbauseinandersetzungen kam es dann zu Ungereimtheiten, die auch die deutschen Finanzbehörden aufmerksam werden ließen. Aufgrund eines Hinweises wurde die Steuerfahndung des Finanzamts Koblenz aktiv.

Im Zuge der Ermittlungen entwickelte der Fall immer neue Facetten. Ging es anfänglich eher darum, die korrekte Höhe des Nachlasses zu ermitteln, konnten bald auch frühere Schenkungen der Erblasserin nachgewiesen werden. Nach Durchsuchungen in Deutschland, Österreich, Spanien und der Schweiz stand schließlich fest, dass der Nachlass deutlich höher war, als bislang dem Finanzamt vorgegaukelt wurde.

Gleichzeitig kamen aber auch Zweifel am Geschäftsgebaren des Kundenberaters der Schweizer Bank auf. Aufgrund intensiver Recherchen der Koblenzer Beamten bei denen auch Spezialisten des Landeskriminalamts eingeschaltet wurden, konnten dem Schweizer zahlreiche Buchungsfälschungen und Barabhebungen von dem Konto der alten Dame nachgewiesen werden. An sämtlichen Kontrollen und an seinen Vorgesetzten vorbei hatte der Bankmitarbeiter über mehrere Jahre insgesamt ungefähr 4,5 Millionen Schweizer Franken (ca. 2,9 Millionen Euro) in die eigene Tasche gewirtschaftet. Mit dem Geld finanzierte der Kunstliebhaber sein teures Hobby und kaufte sich einen Luxus-Sportwagen.

FAZIT

Aufgrund der Ermittlungen der Steuerfahndung Koblenz konnte insgesamt ein steuerliches Mehrergebnis von über 6 Millionen Euro realisiert werden. Der Kundenberater ist nicht mehr für die Schweizer Bank tätig; das Strafverfahren gegen ihn läuft noch. Er ist gewillt, den Schaden im Rahmen seiner Möglichkeiten wieder gut zu machen. Ob dies die im Rahmen der Steueraffäre ohnehin aufgeschreckten Steuerflüchtlinge beruhigen kann, ist zu bezweifeln.

SELBSTANZEIGE - TIPPS UND RATSCHLÄGE

8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im April

Die APRIL - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Top Thema – Rentenzahlung und Vorsorgeplanung im Ausland

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Abgeltungssteuer - Worauf Unternehmer künftig achten müssen, um eine steuerschädliche Back-to-back-Finanzierung zu vermeiden

Vermögensübertragung - Wann bei Auszahlung einer Lebensversicherung Erbschaftssteuern anfallen und wann nicht

Geschlossene Fonds - Ausländische geschlossenen Beteiligungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden, sonst droht Bußgeld!

Immobilien - 2 Tipps, wie Sie über eine familieninterne „Discount-Vermietung“ Steuern sparen

Wichtiges in Kürze – Meldepflichten

 

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