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Thema: Abgeltungssteuer – NEIN DANKE!
1. Interview mit Markus Miller – Abgeltungssteuer – NEIN DANKE – So finden Sie die besten Schlupflöcher! 2. Abgeltungsteuer - Deutsche Vermögensverwalter suchen österreichische Lösungen
3. Bundesverfassungsgericht - Vorratsdatenspeicherung nur bei schweren Straftaten
4. Steuerberater erfüllen wichtige Aufgabe – OECD gegen Misstrauenskultur der Finanzbehörden
5. Erbrecht – Erbschaftssteuerrechner – Unternehmenssteuerreform 6. Selbstanzeige - Riskanter Weg zur Straffreiheit
7. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008
8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im April
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Der Themenbereich „Abgeltungssteuer“ ist natürlich wie erwartet einer der Steuer-Schwerpunkte ab dem Jahre 2008, welches gleichzeitig die – vorerst - letztmalige Möglichkeit bietet, für Sie als Anleger das noch bestehende Steuerrecht für die Zukunft festzuschreiben über die so genannte Altbestandsregelung. Für Zertifikate gilt diese Altbestandsregelung leider nicht, sehr wohl jedoch für Investmentfonds.
Dieser beliebten Anlageklasse habe ich aus diesem Grunde in meinem Buch „Abgeltungssteuer – NEIN DANKE“ einen Schwerpunkt gewidmet neben den flexiblen Modellen der Lebensversicherungen, vor allem aus Liechtenstein, Luxemburg, England und Irland. Ebenso möchte ich Ihnen als Kapitalanleger konkrete, aber nicht pauschale Ratschläge für Ihre Entscheidungen an die Hand geben, wie Sie es als Leser von Kapital & Steuern vertraulich gewohnt sind.
Es gibt drei grundlegende Strategien als Antwort auf die Abgeltungssteuer
Viele Banken, Berater und Produktanbieter „verkaufen“ im wahrsten Sinne des Wortes derzeit die unterschiedlichsten Produkte als „die Beste“ Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen oder zumindest zu optimieren. Seien und bleiben Sie hier bitte kritisch. Es gibt aus meiner Sicht keine pauschale und ultimative Lösung als Antwort auf die Abgeltungssteuer.
Nehmen Sie sich die Altersvorsorge als Vorbild. Hier haben sich mittlerweile 3 verschiedene Säulen (Strategien) etabliert. Die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und Ihre persönliche und private Altersvorsorge, welche zum Teil über Riester oder Rürup-Modelle zusätzlich noch – abgeltungssteuerfrei - gefördert wird. Die private Altersvorsorge wird dabei zunehmend die wichtigste Säule werden.
Die 3 Säulen als Strategie für die Abgeltungssteuer sind für mich derzeit die Nutzung der Altbestandsregelung durch Kauf vor dem 31.12.2008 (Konservierung) zumindest für den langfristig ausgelegten Teil Ihrer Vermögenswerte, die Führung Ihres Wertpapierdepots oder Sparplanes in einem Lebensversicherungsmantel (Versicherung) und die Verlagerung von Vermögenswerten in Strukturen, die von der Abgeltungssteuer nicht betroffen sind. Hierzu zählen beispielsweise physische Werte wie Gold, Kunst oder Immobilien, alternative Steuersubjekte wie Gibraltar-Fonds, Luxemburg Gesellschaften, Geschlossene Beteiligungen wie Schiffsfonds oder im Allgemeinen alternative Steuersubjekte (Vermögensverwaltende- beziehungsweise haltende Gesellschaften). Auch die wohl effizienteste und konsequenteste Antwort auf die Abgeltungssteuer fällt in diese Strategie. Die Wohnsitzverlagerung.
Sie wissen ja, wer sich den Gesetzen (Unternehmenssteuergesetz) nicht beugen will, muss die Gegend verlassen, in denen Sie gelten!
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S.: Abgeltungssteuer – NEIN DANKE! – Das innovative und einzigartige Buch von Markus Miller. Das neue Buch des Chefredakteurs von „Kapital & Steuern vertraulich“, sowie des Gründers von www.geopolitical.biz ist derzeit in den Endzügen der Produktion und Vorbestellungen sind bereits möglich. In meinem aktuellen Buch habe ich mich vor allem auch mit Strategien für die Zeit nach dem 31.12.2008 befasst. Näheres finden Sie unter: Abgeltungssteuer – NEIN DANKE – so finden Sie die besten Schlupflöcher! Meine kostenlosen (Kurz)Vorträge zum Thema Abgeltungssteuer im Rahmen der INVEST 2008 in Stuttgart sind am Freitag, den 11.04. um 15:00 Uhr und am Sonntag, den 13.04. um 13:00 Uhr am Stand des Investor Verlages. Meine Seminartermine zum Thema „Abgeltungssteuer“ finden Sie fortlaufend aktualisiert über das Internetangebot der Investoren Akademie 1. Interview mit Markus Miller – Abgeltungssteuer – NEIN DANKE – So finden Sie die besten Schlupflöcher!
Markus Miller ist diplomierter Vermögensmanager und Autor der Bücher „Geopolitische Vermögenssteuerung“, sowie „Abgeltungssteuer – NEIN DANKE!“. Der renommierte Experte für Private Banking Dienstleistungen ist Gründer des Internetportales www.geopolitical.biz, Chefredakteur von „Kapital & Steuern vertraulich“, sowie Herausgeber mehrerer Fachpublikationen.
Warum wird überhaupt eine Abgeltungssteuer eingeführt?
Markus Miller: Mit der Abgeltungsteuer soll die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen neu geordnet und vor allem vereinfacht werden. Bisher werden Kapitalerträge und Kursgewinne ganz unterschiedlich besteuert. Mit der Abgeltungsteuer soll damit Schluss sein: Zinsen, Dividenden und private Kursgewinne werden ab 2009 steuerlich gleichbehandelt. Der Staat hat dabei drei grundlegende Ziele. Zum einen die Entbürokratisierung und Vereinfachung des komplizierten deutschen Steuerrechtes. Die Angleichung aller privaten Kapitalerträge und vor allem die Eindämmung der Steuerflucht ins Ausland, indem die Anreize zur Flucht durch einen verringerten Steuersatz vermindert werden. Die Idee der Einführung einer Abgeltungssteuer ist grundsätzlich sehr gut und ich befürworte dies. Die deutsche Umsetzung in der geplanten Form ist jedoch schlecht und die Zielerreichung somit stark fraglich.
Warum heißt die neue Steuer eigentlich Abgeltungsteuer?
Markus Miller: Im Unterschied zum derzeitigen Recht hat die neue Steuer eine „abgeltende“ Wirkung, das heißt, der Anleger hat nach dem Abzug der Abgeltungsteuer seine Steuerpflicht geleistet. Dagegen sind die bisherigen Steuerabzüge, wie der heutige Zinsabschlag von 30 %, nur eine Vorauszahlung. Der Anleger muss die Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung letztlich mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern, so dass sie – oberhalb des Sparer-Freibetrages – mit bis zu 45 % belastet werden können.
Warum sehen Sie die deutsche Abgeltungssteuer so negativ?
Markus Miller: Weil wir im internationalen Vergleich, vor allem mit unseren direkten Nachbarländern große Nachteile haben. Österreich gilt als Vorbild dafür, dass eine Abgeltungssteuer sinnvoll sein kann. Doch die Alpenrepublik kennt – wie Deutschland bisher – eine einjährige Spekulationsfrist bei Veräußerungsgewinnen. In Luxemburg beträgt diese Frist ein halbes Jahr. In der Schweiz, in Belgien und den Niederlanden sind Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerfrei. In Italien gibt es eine Veräußerungsgewinnbesteuerung, aber zu einem moderaten Satz von 12,5 Prozent. Frankreich wiederum setzt auf hohe Freibeträge und eine – sehr lange – Spekulationsfrist: Bis zu 20 000 Euro pro Jahr dürfen steuerfrei eingestrichen werden, nach einer Haltefrist von mehr als acht Jahren bleibt der Fiskus ebenfalls außen vor. Großbritannien stellt Veräußerungsgewinne bis 8800 Pfund steuerfrei; außerdem reduziert sich bei längerer Haltedauer die steuerliche Bemessungsgrundlage langfristig auf 60 Prozent. Deutschland wird hingegen mit dieser undifferenzierten Besteuerung auch langfristiger Veräußerungsgewinne zu einem Hochsteuerland für Aktienanleger.
Wer sind die Verlierer der Abgeltungssteuer?
Markus Miller: Grundsätzlich der Finanzplatz sowie das Investitions- und Wohnsitzland Deutschland. Aktionäre sind dabei die klaren Verlierer der Abgeltungssteuer. Während die Unternehmen steuerlich deutlich entlastet werden (die Gesamtsteuerbelastung der Kapitalgesellschaften wird von bisher 38,65 Prozent auf 29,83 Prozent gesenkt werden), kommen auf fast alle Aktionäre Mehrbelastungen zu. Dividendenbezieher müssen in Zukunft 100 Prozent statt wie bisher nur 50 Prozent ihrer Dividendeneinnahmen versteuern. Damit steigt ihre steuerliche Belastung von derzeit maximal 22,5 Prozent auf den dann einheitlichen Satz der Abgeltungssteuer von 25 Prozent bzw. circa 28% effektiv! Zusätzlich gibt es für Aktionäre eine eingeschränkte Verlustverrechnung! Besonders hart wird die neue Regelung zudem langfristig orientierte Anleger treffen, die auf substanzstarke Untenehmen setzen, die hohe Dividenden zahlen. Besonders betroffen sind auch Anleger mit mittleren Einkommensteuersätzen. Am größten sind die negativen Auswirkungen für Personen, die sich im Vermögensaufbau befinden, da die Renditen für Sparpläne aufgrund der Abgeltungssteuern deutlich sinken!
Gibt es auch Gewinner?
Markus Miller: Ja. In erster Linie Anleger mit hohen Steuersätzen und Anleihenbesitzer! Finanzinnovationen und Lebensversicherungsmodelle, ETF‘s, Dachfonds, Derivatefonds, Riester und Rürup Verträge, Immobilien oder Physische Werte wie Gold und Kunst gehören ebenfalls dazu. Auch der Bereich der Devisengeschäfte wird ab 2009 von der Abgeltungssteuer erfasst. Anleger erzielen dann nicht mehr Spekulationsgewinne nach dem bisherigen § 23 EStG, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 2 Nr. 3a EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008. Durch die Rechtsänderung profitieren künftig auch die Käufer von Fremdwährungsanleihen. Bislang beteiligt sich der Fiskus nicht an Kursverlusten, die durch ungünstige Wechselkursveränderungen neben den Zinserträgen erwirtschaftet werden. Ab 2009 wird ein entstehendes Devisenminus immer anerkannt und kann mit Zinserträgen verrechnet werden. Des weiteren werden Ausländische Banken und Finanzdienstleister profitieren, sowie Auswanderer (Wohnsitzverlagerer) und Firmengründer im Ausland.
Welche Lösungen haben Sie für Anleger?
Markus Miller: In meinem aktuellen Buch „Abgeltungssteuer – NEIN DANKE!“ Stelle ich 3 grundlegende Strategien ausführlich vor. Die Optimierung oder Vermeidung durch Konservierung und Nutzung der Altbestandsregelung bis zum 31.12.2008. Die Optimierung durch Versicherung – (Lebensversicherungsmäntel), welche auch nach dem 31.12.2008 möglich ist und die Optimierung durch Verlagerung. Hier beispielsweise Gesellschaftsgründungen oder Wohnsitzverlagerungen. Es gibt dabei jedoch keine ultimative Strategie für die Abgeltungssteuer. Wie bei der privaten Altersvorsorge (gesetzliche, betriebliche, private) sollten Anleger Ihr Vermögen auch bei der Abgeltungssteuer auf mehrere Säulen und Strategien verteilen und aussteuern.
Es gibt also zukünftig auch Kapitalanlagen die von der Abgeltungssteuer nicht betroffen sind?
Markus Miller: Ja. Beispielsweise Riester-Verträge und Rürup-Rentenverträge (Nachgelagerte Besteuerung, Einzahlungen steuerfrei), Private Rentenversicherungen, Kapitalbildende Lebensversicherungen (bei Mindestlaufzeit 12 Jahre und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr), die Altersvorsorge über die Firma, Geschlossene Immobilien-, Windkraft-, Solar-, Medien-, Leasing-, Schiffs- und Lebensversicherungs-Fonds, vermietete Immobilien und Eigenheime oder Physische Investments, beispielsweise Direktinvestitionen in Gold, Edelmetalle oder Kunst.
Wie sieht Ihr Fazit im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer aus?
Markus Miller: Abgeltungssteuern können ein einfaches und effizientes Verfahren sein, um Erträge des privaten Vermögensbereichs maßvoll zu besteuern. Das zeigen auch andere Länder. Die Deutsche Umsetzungsvariante hat leider wesentliche Schwächen. Der Steuersatz ist zu hoch (vor allem unter Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern), Eigenkapital wird gegenüber Fremdkapital diskriminiert, langfristige Anlagen werden einschließlich Inflation besteuert, nicht gefördert und der private Vermögensaufbau wird generell geschwächt. Vermögensinhaber mit der Bereitschaft, international Risikokapital bereitzustellen (Aktionäre), zählen ebenso zu den Verlierern der Deutschen Abgeltungssteuer. Es bieten sich jedoch Möglichkeiten (3 Grundlegende Strategien) von der Nutzung privilegierter Modelle wie Lebensversicherungsmäntel bis hin zu Wohnsitzverlagerungen! Auch Dachfonds, ETF´s und der Kauf von Aktien zur Nutzung der Altbestandsregelung vor dem 01.01.2009 sind intelligente Möglichkeiten welche ich alle in meinem Buch „Abgeltungssteuer – NEIN DANKE!“ vorstelle.
2. Abgeltungsteuer - Deutsche Vermögensverwalter suchen österreichische Lösungen
Dass die deutschen Steuergesetze durchaus positive Effekte auf die Kapitalanlagenbranche haben können, ist ganz aktuell im Zuge der Abgeltungsteuer festzustellen. So hat die neue, ab 2009 gültige Steuer, zu einer wahren Flut an (geplanten) Fondsauflagen – vor allem in Deutschland und Luxemburg – geführt und dürfte für attraktive Mittelzuflüsse bei den beteiligten Fondsgesellschaften und Initiatoren sorgen. Gleichzeitig entdecken immer mehr Initiatoren in diesem Zusammenhang den Finanzplatz Österreich als Domizil für ihre Fondskonzepte.
Wie die Salzburger Carl Spängler KAG feststellt, suchen insbesondere deutsche Vermögensverwalter, Banken und Family Offices nach österreichischen Lösungen. "Wir projektieren aktuell mehrere Investmentfonds für deutsche Initiatoren aus den unterschiedlichsten Bereichen, und laufend kommen neue Projekte hinzu", so Mag. Markus Ploner, Geschäftsführer der Spängler-Fondsgesellschaft.
Für die Alpenrepublik spricht sicher, dass neue Fonds innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Zeit und zu attraktiven Konditionen aufgelegt werden können. Die Spängler KAG profitiert zudem von der langjährigen Erfahrung als Master-KAG. "Die Zusammenarbeit mit externen Fondsmanagern und Initiatoren ist seit 20 Jahren Kernkompetenz unseres Hauses. Gleichzeitig arbeiten wir auf der Broker- und Depotbank-Ebene nur mit Unternehmen zusammen, zu denen keine gesellschaftsrechtliche Verflechtung besteht. Dies sorgt für ein Höchstmaß an Professionalität und Transparenz. Hiervon profitieren nicht nur wir, sondern vor allem auch unsere institutionellen Kunden", berichtet Mag. Stefan Ebner, ebenfalls Geschäftsführer der Salzburger Fondsanbieters.
Insgesamt verwaltet die Spängler KAG ein Volumen von rund vier Milliarden Euro in über 30 Publikums- und mehr als 50 Großanleger-/Labelfonds. Nähere Informationen zu österreichischen Labelfonds finden Sie unter: www.spaengler-fonds.at.
3. Bundesverfassungsgericht - Vorratsdatenspeicherung nur bei schweren Straftaten
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 11. März 2008 (1 BvR 256/08) im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, Teile des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten“ vorerst bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen.
Rechtsanwalt Stephan Schmidt, Partner der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER erklärte hierzu: „Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erlauben die Richter zwar zunächst die Speicherung der Telekommunikationsdaten, schränken deren Verwertung aber dahingehend ein, dass diese Daten nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird. Die Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung - hin zur endgültigen Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, welche sowohl bei Privatpersonen als auch bei ganzen Berufsgruppen in grundgesetzlich normierten Freiheiten eingreift."
Das Bundesjustizministerium teilte nun mit, dass das Gesetz bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit bestimmten Maßgaben anzuwenden sei.
Uneingeschränkt zulässig ist die Übermittlung:
a) wenn es um die Verfolgung der in §100 a Abs. 2 StPO genannten schweren Straftaten geht und die übrigen Voraussetzungen des § 100a Abs. 1 StPO vorliegen
b) wenn es sich um die Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder solcher, die mittels Telekommunikation begangen wurden handelt und die Verkehrsdaten solche sind, die die Unternehmen zu Abrechnungszwecken (und nicht ausschließlich aufgrund der Vorratsdatenspeicherungsrichtline) gespeichert haben.
Einschränkungen gibt es in der Fallkonstellation b) dann, wenn die durch das Telekommunikationsunternehmen ermittelten Daten solche sind, die nur aufgrund der Vorratsdatenspeicherung (noch) gespeichert sind. In diesen Fällen muss das Unternehmen die Daten sichern, bis das Hauptsacheverfahren beim Bundesverfassungsgericht entschieden ist.“
FAZIT
Mit dem Gesetz hatte die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt, jedoch in der Anwendung ausgeweitet. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen im Hinblick auf die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung, weil ohne einen konkreten Tatverdacht Daten auf Vorrat gesammelt werden. Die Verfassungsbeschwerde, zu der diese einstweilige Anordnung erlassen wurde, soll das gesamte Gesetz stoppen und die generelle 6-monatige Speicherung von Telefon- und Handydaten verhindern. Rund 30.000 Bürger hatten sich der Verfassungsklage angeschlossen, die am 31.12. 2007 in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.
Die Anordnung gilt zunächst für ein halbes Jahr, kann aber verlängert werden. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist nicht vor Jahresende zu rechnen.
4. Steuerberater erfüllen wichtige Aufgabe – OECD gegen Misstrauenskultur der Finanzbehörden
Eine neue OECD-Studie lobt die Mittlerrolle der Steuerberater und fordert einen vertrauens- und respektvolleren Umgang der Finanzbehörden mit den steuerpflichtigen Unternehmen – zum beiderseitigen Vorteil. „Leider marschiert der deutsche Fiskus derzeit in die entgegengesetzte Richtung, auf dem Weg der Einschüchterung und Kriminalisierung“, erklärt Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstandsmitglied des bundesweit tätigen Steuerberatungsunternehmens Ecovis.
Ob L wie Liechtenstein heute oder wie Luxemburg vor zehn Jahren – immer wieder geraten Banken in den Verdacht der Beihilfe, wenn Kapitalanleger Gelder am Fiskus vorbei ins Ausland schaffen. Seit der bundesweiten Razzia 1998, als es um Schwarzkonten und -depots in Luxemburg ging, sind die deutschen Groß- und Landesbanken allerdings vorsichtig geworden. Dafür werben insbesondere Liechtensteiner und Schweizer Privatbanken weiter diskret, aber offensiv um wohlhabende deutsche Kunden, die ihr Vermögen vor dem Zugriff der Finanzämter retten möchten.
Auch der OECD ist aufgefallen, „dass manche Banken, vor allem Investmentbanken, bei aggressiven Steuergestaltungen für Kunden, aber auch für den Interbanken- und Eigenhandel eine entscheidende Rolle spielen.“ So steht es in der Studie über so genannte „Steuer-Intermediäre“ (also Mittlerinstitutionen zwischen Steuerzahlern und Finanzbehörden), die das OECD Forum on Tax Administration (FTA) kürzlich in Kapstadt vorgestellt hat. Das FTA-Team will deshalb in einer Folgestudie die Rolle der Banken als Steuersparhelfer genauer unter die Lupe nehmen.
Im Zentrum der aktuellen Untersuchung standen die Steuerstrategien von Großunternehmen, die in der Regel über eigene Steuerabteilungen mit hochkarätigen Fachleuten verfügen. „Letztlich entscheiden die Unternehmen, welche steuerlichen Risiken sie eingehen wollen, sprich: wie stark sie aggressive Steuerminimierungsmodelle nachfragen und welche der möglichen Optionen sie wählen“, heißt es in dem Bericht.
„Das aber bedeutet“, so Dr. Ferdinand Rüchardt, „dass selbst die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Konzerne in Steuerfragen beraten, oft Getriebene der Mandantenwünsche sind“.
Grundsätzlich attestieren die Autoren der Studie den steuerlichen Beratern eine überaus wichtige Mittlerrolle, weil sie Unternehmen und Privatpersonen „helfen, ihre Pflichten als Steuerzahler in einer immer komplexeren Welt zu verstehen und sie zu erfüllen“.
Vor diesem Hintergrund plädieren die FTA-Experten – gerade auch im Interesse des Fiskus – für ein stärker auf Kooperation und Vertrauen gegründetes Verhältnis zwischen den Finanzbehörden und den steuerpflichtigen Unternehmen. Um deren Bereitschaft zur Transparenz zu fördern, müssten die Steuerbehörden jedoch ihr Verhalten ändern. Konkret heißt das: mehr Verständnis für unternehmerische Probleme, unparteiliches und verhältnismäßiges Handeln, Offenheit und Aufgeschlossenheit gegenüber den Steuerzahlern. So empfiehlt das FTA-Team, mögliche steuerliche Streitpunkte frühzeitig anzusprechen und gemeinsam zu klären, statt gleich das traditionelle Arsenal an Zwangsmitteln einzusetzen. „Leider geht der Trend hier zu Lande zu noch schärferen Betriebsprüfungen, erhöhtem Fahndungsdruck und überzogenen Steuerstrafverfahren“, klagt Rüchardt.
FAZIT
Die Autoren der FTA-Studie sind dagegen überzeugt, dass von einem konstruktiven Dialog zwischen Finanzbehörden, Unternehmen und Steuerberatern nicht nur die Firmen profitieren, weil ihre Steuerprobleme schneller, ohne umfassende Betriebsprüfungen und mit geringeren Kosten gelöst werden. „Auch für den Fiskus zahlt sich der neue Ansatz aus: Er kann seine Kräfte voll auf die wirklich gravierenden Fälle hartnäckiger Steuervermeidung und Intransparenz konzentrieren.“
5. Erbrecht – Erbschaftssteuerrechner – Unternehmenssteuerreform
Erbrechtsreform
Mit einer Reform des Erbrechts passt die Bundesregierung das seit nunmehr 100 Jahren geltende Erbrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen und an geänderte gesellschaftliche Wertvorstellungen an. Das neue Gesetz soll für mehr Flexibilität und Gerechtigkeit sorgen, wenn es darum geht, die Familie nach dem eigenen Tod zu versorgen oder aber bestimmte Personen im Erbfall außen vor zu lassen. So werden die Gründe, weshalb einem Angehörigen der Pflichtteil entzogen werden kann, mit der Neuregelung vereinheitlicht und auf Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen angewandt. Außerdem werden nach dem neuen Recht künftig alle Personen geschützt, die dem Vererbenden ähnlich nahe stehen wie Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder, also etwa auch Stief- und Pflegekinder.
Die Erbrechtsreform sieht auch vor, dass künftig jeder gesetzliche Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten soll, und das unabhängig davon, ob er dafür auf ein eigenes Berufseinkommen verzichtet hat. Heute werden etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, die finanziellen Fragen aber sind nur selten geregelt. Hat nämlich der Erblasser in seinem Testament keinen entsprechenden Ausgleich verfügt, geht der pflegende Verwandte meist leer aus. Nach neuem Recht wird beispielsweise ein Kind, das sich um die pflegebedürftige Mutter kümmert, bei der Verteilung des Nachlasses gegenüber Geschwistern bevorzugt, die nicht für die Mutter gesorgt haben.
Eine weitere für die künftige Erbrechtspraxis wichtige Regelung ist die gleitende Abschmelzung der Pflichtteilsergänzungsansprüche. Bislang schmälerten Schenkungen des Erblassers bei dessen Tod das dann vorhandene Vermögen und damit auch die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten - vorausgesetzt, zwischen der lebzeitigen Verfügung und dem Tod des Schenkenden lagen zehn Jahre. Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums von zehn Jahren wurden hingegen zur Errechnung des Pflichtteils dem Nachlass hinzugerechnet. Die Reform sieht nun vor, dass die Schenkung für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs graduell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurück liegt: Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll in die Vermögensberechnung einbezogen, im zweiten Jahr jedoch nur noch zu neun Zehnteln, im dritten Jahr zu acht Zehnteln usw.. Damit wird sowohl dem Erben als auch dem Beschenkten mehr Planungssicherheit eingeräumt.
Zudem werden mit der Reform großzügigere Stundungsregelungen für die Auszahlung von Pflichtteilen durch den Haupterben eingeführt. Denn wenn das Erbe aus einem Unternehmen oder einer Immobilie besteht, müssen die Erben solche Vermögenswerte häufig erst veräußern, bevor sie über die nötigen Mittel verfügen, um Pflichtteile auszahlen zu können.
Erbschaftssteuerrechner
Ein politisch noch heftig umstrittenes Thema ist die Reform der Erbschaftsteuer. Vor Sommer 2008 wird es wahrscheinlich keine definitive Rechtssicherheit über die neuen Regelungen geben. Bis zum Inkrafttreten der Reform soll es für seit dem 1. Januar 2007 eingetretene Erbfälle jedoch ein Wahlrecht geben. Die Betroffenen können das alte oder das neue Recht wählen, je nachdem was günstiger für sie ist. Für Schenkungen gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht.
Um den Übergang zur neuen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erleichtern und Betroffenen ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie überschlägig berechnen können, wie hoch die Steuerbelastung in etwa ausfällt und ob sie mit dem voraussichtlich ab Sommer 2008 geltenden Recht oder mit der bisherigen Regelung besser fahren, hat Ecovis ein spezielles Rechentool entwickelt. Es basiert auf den bereits feststehenden Steuersätzen und Freibeträge und steht interessierten Unternehmern im Internet zur Verfügung.
Das Rechentool zum neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht kostenlos im Internet: www.ecovis.com/erbschaftsteuer
Unternehmenssteuerreform
Mit der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform will die Bundesregierung die Unternehmen deutlich entlasten. Rund fünf Milliarden Euro macht die Große Koalition dafür locker. Die Kehrseite der Medaille: Die Steuersätze sinken zwar, dafür aber werden Vergünstigungen abgebaut und die Abschreibungsmöglichkeiten verschlechtert. Was im einzelnen auf die Unternehmen zukommt und welche Möglichkeiten ihnen bleiben, die Einschränkungen der kommenden Steuergesetze durch entsprechende Gestaltung abzufedern haben die beiden Ecovis-Steuerexperten Ernst Gossert und Ulf Knorr für den Deutschen Sparkassenverlag zusammengefasst. Der „Ratgeber zur Unternehmensteuerreform“ umfasst 68 Seiten und kann zum Preis von 8 Euro zzgl. Versandkosten über die Homepage von Ecovis unter www.ecovis.com/steuerreform angefordert werden.
6. Selbstanzeige - Riskanter Weg zur Straffreiheit
Für die Woche nach Ostern sind erneute Durchsuchungen bei Personen angekündigt, die unversteuerte Gelder in liechtensteinischen Stiftungen angelegt haben. Dabei greifen die Steuerfahnder auf detailliertes Datenmaterial zurück, welches ca. 600 Datensätze über Anleger der Liechtenstein Global Trust Bank (LGT) und 400 Datensätze der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) umfasst.
Personen, die unversteuerte Gelder in den benannten Banken in Liechtenstein angelegt haben, ist grundsätzlich zu raten, die vermeintliche Steuerhinterziehung über eine Selbstanzeige aufzudecken. Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Auch eine unwirksame Selbstanzeige kann sich im Rahmen eines möglichen Steuerstrafverfahrens noch strafmildernd auswirken.
„Vor überstürztem Handeln ist allerdings dringend abzuraten“, betont Saskia Bonenberger, die als Partner von Rödl & Partner den Bereich „Prävention & Verteidigung“ leitet. „Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess. Wer Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen“, betont die Expertin für Steuerstrafrecht.
Dabei sind folgende wichtige Ratschläge zu beachten:
- Schnell handeln: Ist die Straftat schon entdeckt, bleibt die Selbstanzeige unwirksam.
- Nichts verbergen: Umfasst eine Selbstanzeige nicht alle hinterzogenen Gelder, kann dies deren Wirksamkeit gefährden.
- Liquidität sicherstellen: Die nachzuentrichtende Steuer muss sofort bezahlt werden können. Der Betrag kann erheblich sein.
- Beraten lassen: Auf jeden Fall einen erfahrenen Berater hinzuziehen. Die Tücke steckt im Detail. Hier ist strafrechtliches und steuerrechtliches Wissen gefordert.
- Steuerberater nicht einbeziehen: Niemals den eigenen Steuerberater einweihen. Sollte keine Selbstanzeige abgegeben werden können, ist sein Wissen schädlich. Er kann zukünftig laufende Steuererklärungen ohne die Berücksichtigung der ausländischen Quellen nicht mehr erstellen, ohne sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig zu machen.
- Status beachten: Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte haben bei einer Selbstanzeige mit einem disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Verfahren zu rechnen.
- Verbundene Straftatbestände prüfen: Sorgsam abwägen, wenn andere Delikte wie Korruption, Geldwäsche und ähnliches mit der Steuerhinterziehung verbunden sind. Die Finanzbehörden sind verpflichtet, ihre Kenntnisse weiterzuleiten.
Grundsätzlich wird bei einer Selbstanzeige ein Strafverfahren zur Überprüfung der Selbstanzeige eingeleitet. Bei Wirksamkeit der Selbstanzeige wird dieses Verfahren wieder eingestellt. Eine Selbstanzeige soll dem Bürger Straffreiheit (vor Gefängnis oder Geldstrafe) ermöglichen. Die Steuer für die noch nicht verjährten letzten zehn Jahre muss nachentrichtet werden. Dabei ist das Jahr der Abgabe der Steuererklärung entscheidend. Rentner zum Beispiel, die keine Steuererklärung abgeben, müssen dreizehn Jahre lang mit einer Steuernachzahlung zu rechnen. Zur Steuerschuld hinzu kommen 6 Prozent Hinterziehungszinsen für jedes Jahr. Dies entspricht einer Besteuerung mit 72 Prozent für das erste Jahr.
Strafrechtlich ist die Selbstanzeige für Steuerbescheide der letzten fünf Jahre abzugeben. Sie muss so ausgestaltet sein, dass das Finanzamt die Steuer sofort festsetzen kann. Die genannten Beträge sollten im Zweifel eher zu hoch angesetzt werden. Die Selbstanzeige ist an das zuständige Einkommensteuer- und bei Schenkungsteuer auch an das zuständige Schenkungsteuerfinanzamt zu richten.
Bei einer Stiftung nach liechtensteinischem (oder z.B. panamaischem, österreichischem) Recht sind die Kapitalerträge steuerpflichtig hinsichtlich der Einkommensteuer. Darüber hinaus ist die Dotation der Stiftung oftmals auch schenkungsteuerpflichtig. „Ob eine Schenkungsteuer anfällt, hängt im Detail von der Ausgestaltung der Stiftung ab. Dies lässt sich oftmals nicht kurzfristig ermitteln, wenn nicht sämtliche Dokumente vorliegen. Sicherheitshalber sollte in jedem Fall von einer Schenkungsteuer ausgegangen werden“, betont Bonenberger.
Die Risiken einer Selbstanzeige liegen im Detail: „In vielen Fällen ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich, weil die Tat entdeckt ist, weil die Steuer nicht entrichtet werden kann oder weil gerade eine Betriebsprüfung läuft. Daher raten wir dringend dazu, einen Berater hinzuzuziehen, der das Vorliegen der Ausschlussgründe genau kennt und prüfen kann“, erklärt die Expertin für Steuerstrafrecht, Ulrike Müller. Oftmals sei in Teilbereichen noch eine Selbstanzeige möglich. Beispielsweise können für einzelne Jahre oder einzelne Steuertatbestände noch Selbstanzeigen abgegeben werden. „Aber auch eine unwirksame Selbstanzeige hat Vorteile, denn sie kann sich im Steuerstrafverfahren strafmildernd auswirken.“
Als besonders heimtückisch erweist sich die Schenkungsteuer. Sie wird zudem in einer ungünstigen Steuerklasse fällig. Bei einer Stiftung verjährt sie praktisch nicht, solange der Errichter der Stiftung lebt. Besteht eine Stiftung 20 Jahre, ist mit 20 Jahren mal 6 Prozent Hinterziehungszinsen zu rechnen. Die Zinsen auf die Schenkungsteuer belaufen sich in diesem Fall auf 120 Prozent. Dies ergibt 220 Prozent des ursprünglichen Betrages.
Auch wenn eine Selbstanzeige eigentlich nicht mehr möglich ist, kann sie dennoch günstiger sein, als den Fahnder alles ermitteln zu lassen. Die Entscheidung sollte jedoch ein erfahrener Strafrechtler unter Abwägung sämtlicher Risiken vornehmen.
Auf keinen Fall sollte eine Selbstanzeige zu niedrige Beträge nennen. Ein Sicherheitszuschlag ist unbedingt erforderlich. „Es gibt kaum einen Sachverhalt, bei dem nicht doch später eine kleine Überraschung lauerte, eine Korrektur notwendig wurde oder ein Sachverhalt sich anders dargestellt hat, als ursprünglich vermutet“, erklärt Bonenberger.
Grundsätzlich ist Vermögenden, die unversteuertes Vermögen im Ausland angelegt haben, die Prüfung einer Selbstanzeige zu empfehlen. „Das derzeitige Vorgehen der Steuerfahndung zeigt, dass es keine sicheren Häfen für Steuerhinterzieher mehr gibt. Die internationalen Finanzströme werden zunehmend transparenter. Geldwäsche wird weltweit scharf bekämpft, und bei Korruptionsverdacht werden Bankgeheimnisse löchrig“, betont Bonenberger. „Hinzu kommt die immer engere Zusammenarbeit der internationalen Fahndungsbehörden. Nur wenige Staaten können sich noch erlauben, die Kooperation zu verweigern.“
Schwarzgeld schwere Bürde im Erbfall
Selbst wenn der Anleger das Problem aussteht, wartet auf die Familie ein schwieriges Erbe. Viele ungefragte Probleme bei der Erbschaft eines Schwarzgeldkontos oder –depots stehen dann vor der Tür. Viele Familienangehörige sind in einer solchen Situation hilflos. Dies sollte ein vorausdenkender und umsichtiger Mensch nicht wissentlich herbeiführen.
7. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008
Vom 11. bis 13. April 2008 wird erstmalig die Neue Messe zum Treffpunkt der Finanzbranche – das perfekte Ambiente für die Anlegermesse Nr. 1 in Deutschland. Rund 200 Aussteller auf 20.000 m2 Fläche – Banken, Online-Broker, Wertpapierhändler und -emittenten, Fondsgesellschaften und börsennotierte AGs aus dem In- und Ausland stellen ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen vor. Zusätzliche Schwerpunkte: EUWAX und Rohstoffe. Auch wir, der Investor Verlag – FID Verlag GmbH mit Kapital & Steuern vertraulich sind mit einem eigenen Stand auf der Messe vertreten. Sie finden uns in Halle 1 Stand G 52.
Die Invest liefert privaten und institutionellen Anlegern einen umfassenden Überblick über eine breite Palette von Anlagemöglichkeiten. Ein Special in diesem Jahr sind natürlich ausführliche Informationen zum Thema Abgeltungssteuer. Markus Miller, der Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich steht Ihnen in diesem Zusammenhang für Fragen zur Verfügung im Rahmen von 2 Vorträgen zum Thema Abgeltungssteuer am Stand des Verlages. Die kostenlosen (Kurz)Vorträge zum Thema Abgeltungssteuer im Rahmen der INVEST 2008 in Stuttgart sind am Freitag, den 11.04. um 15:00 Uhr und am Sonntag, den 13.04. um 13:00 Uhr am Stand des Investor Verlages.
Wie nutzen Sie die Abgeltungssteuer zu Ihrem Vorteil?!
• Aktuelle Entwicklungen und Überlegungen im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungssteuer
• Ein Blick über die Grenzen Deutschlands - was Luxemburg, Österreich, die Schweiz oder Liechtenstein legal zu bieten haben
• Wie Sie die Zeit bis zum 31.12.2008 nutzen sollten
• Welche Möglichkeiten Sie auch nach dem Stichtag 01.01.2009 haben, um die Abgeltungssteuer für sich zu optimieren oder gar zu umgehen.
Online-Gutscheincode
Als kostenlosen Service laden wir Sie recht herzlich auf die Invest 2008 ein. Unter folgendem Link können Sie sich eine kostenlose Eintrittskarte reservieren.
Der Online-Code ist: 1690 und der Link: www.messe-stuttgart.de/invest/gutschein
8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im April
Die APRIL - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:
Top Thema – Rentenzahlung und Vorsorgeplanung im Ausland
International Living - Leben oder arbeiten im Ausland? Das sollten Sie für Ihre Vorsorgeplanung beachten
Abgeltungssteuer - Worauf Unternehmer künftig achten müssen, um eine steuerschädliche Back-to-back-Finanzierung zu vermeiden
Vermögensübertragung - Wann bei Auszahlung einer Lebensversicherung Erbschaftssteuern anfallen und wann nicht
Geschlossene Fonds - Ausländische geschlossenen Beteiligungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden, sonst droht Bußgeld!
Immobilien - 2 Tipps, wie Sie über eine familieninterne „Discount-Vermietung“ Steuern sparen
Wichtiges in Kürze – Meldepflichten
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