11/2008 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 11/2008  

 

Thema: Akute Lebensgefahr durch Banken!  

1. Grenzüberschreitende Steuerraster

2. Abgeltungssteuer-Barometer - Nachholbedarf für Privatanleger angesichts steuerlicher Änderungen

3. Steuerliche Aspekte spielen bei Investmententscheidungen eine untergeordnete Rolle

4. Swiss Life eröffnet Niederlassung in Singapur

5. Liechtenstein - Beratungs- und Haftungsrisiko für Steuerberater und Anwälte in der Rechtsprechung

6. Banken melden dem Fiskus geerbtes Kapital

7. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008

8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im April

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

haben Sie IKB Aktien, Bear Stearns Zertifikate einen notleidenden Hedgefonds oder im allgemeinen Bankaktien- und Produkte in Ihrem Wertpapierdepot? Dann befinden Sie sich unter Umständen in akuter Lebensgefahr derzeit, wenn man britischen Forschern glauben kann, welche auf ein erhöhtes Herzinfarkt-Risiko bei Bankenkrisen hinweisen.

Soziologen der Cambridge University in Globalization and Health haben in einer aktuellen Studie aufgezeigt, dass eine solche Krise sogar Tausenden von Menschen das Leben kosten kann.

Es ist das erste Mal, dass in einer wissenschaftlichen Erhebung versucht worden ist, einen Zusammenhang zwischen Bankenkrisen und Herzinfarktrisiko nachzuweisen. Bislang betrafen derartige Untersuchun­gen nur die Auswirkungen anderer Katastrophen wie beispielsweise Erdbeben, Terroranschläge und natürlich auch Kriege.


Für geprellte Anleger freilich können Bankenkrisen durchaus die Qualität von Naturkatastrophen besitzen. Menschen, die um ihre gesamten Ersparnisse bangen müssen, die mög­licherweise auf einen Schlag ihre mühsam aufgebaute Alterssiche­rung und damit jegliche Zukunftsperspektive verlieren, geraten zwangsläufig in Stresssituationen.

Die Ergebnisse der Cambridge-Studie belegen dies eindrucksvoll. Selbst in Industrieländern, in denen eine soziale Absicherung der Menschen vorhanden ist, steigt die Zahl der Herzinfarkte im Jahr einer Bankenkrise um durchschnittlich 6,4 Prozent. In Entwicklungsländern wie Indien, wo eine solche Krise auf Grund des fehlenden sozialen Netzes in nackte Existenznot führt, steige die Zahl der Herzinfarkte in Krisenjahren sogar um durchschnittlich 25 Prozent.

In der Studie der Cambridge-Wissenschaftler wird die Herzinfarkt-Mortalität bei Bankenkrisen in absoluten Zahlen hochgerechnet. Wenn man die belegte Zahl von 50.000 Menschen zugrunde lege, die in Großbritannien jährlich an den Folgen eines Herzinfarktes sterben, und sie mit der Steigerungsrate von 6,4 Prozent bei Bankenkrisen vergleicht, so kommt man auf 3.200 zusätzliche Todesfälle. Die Zahl könne sogar bis zu 5.000 betragen, behaupten die Forscher.

Für mich persönlich bestätigt diese Studie vor allem, dass an dem alten Spruch „Lieber arm und gesund als reich und krank“ nur sehr bedingt ein Praxisnutzen dran ist. Armut und Geldsorgen wirken sich eben fast immer auch auf die Gesundheit aus.

Denken Sie daran ein professionelles Anlage- und Risikomanagement Ihres Wertpapierdepots und Ihrer Vermögenswerte ist also auch ein aktiver Beitrag nicht nur für Ihre Altersvorsorge, sondern vor allem auch für Ihre Gesundheitsvorsorge. Gesundheit ist eben in vielen Fällen sehr wohl käuflich, oder auch verkäuflich durch die beschriebenen, möglichen Auswirkungen!    

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

P.S.:  Abgeltungssteuer – NEIN DANKE! – Das innovative und einzigartige Buch von Markus Miller. Das neue Buch des Chefredakteurs von „Kapital & Steuern vertraulich“, sowie des Gründers von www.geopolitical.biz ist derzeit in den Endzügen der Produktion und Vorbestellungen sind bereits möglich. In meinem aktuellen Buch habe ich mich vor allem auch mit Strategien für die Zeit nach dem 31.12.2008 befasst. Näheres finden Sie unter: Abgeltungssteuer – NEIN DANKE – so finden Sie die besten Schlupflöcher!

Meine kostenlosen (Kurz)Vorträge zum Thema Abgeltungssteuer im Rahmen der INVEST 2008 in Stuttgart sind am Freitag, den 11.04. um 15:00 Uhr und am Sonntag, den 13.04. um 13:00 Uhr am Stand des Investor Verlages. Meine Seminartermine zum Thema „Abgeltungssteuer“ finden Sie fortlaufend aktualisiert über das Internetangebot der Investoren Akademie  

1. Grenzüberschreitende Steuerraster

Bereits Mitte 2005 gelang den Finanzministern ein großer Schritt zu grenzüberschreitenden Kapitalkontrollen. Seitdem setzen neben allen 27 EU-Staaten auch die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, Andorra, Gibraltar, die Cayman-Inseln oder Guadeloupe die EU-Zinsrichtlinie um. Von den aus Anlagesicht stabilen Ländern in Europa bleiben nur Norwegen und Island verschont. In den übrigen Staaten werden jetzt ausgezahlte Zinsen ans heimische Finanzamt des Anlegers gemeldet oder einer Quellensteuer unterworfen. 24 EU-Staaten und einige Steueroasen in Übersee versenden automatisch Kontrollmitteilungen, Österreich, Luxemburg und Belgien sowie weitere eingebundene Drittstaaten erheben eine Quellensteuer. Der Satz liegt ab Mitte diesen Jahres bei 20 Prozent. Banken in Österreich haben auf diese Weise von deutschen Kunden 2006 rund 45 Millionen Euro kassiert, in der Schweiz waren es 84 und in Liechtenstein 5,9 Millionen Euro. Die persönlichen Daten werden zwar bankintern gemäß der Richtlinienanweisung erfasst, der Steuereinbehalt erfolgt jedoch anonym. Dieser Vorteil bringt aber auf Dauer nicht viel, da die Quellensteuer künftig zehn Prozent über dem heimischen Abgeltungssatz liegt. Ab 2011 werden nämlich 35 Prozent fällig. Nur wer die Erträge dem heimischen Finanzamt deklariert, darf die jenseits der Grenze abkassierte Steuer anrechnen. Der entsprechende Eintrag befindet sich auf der Anlage KAP. Sparer können den Einbehalt auch gleich vermeiden, indem sie der Bank in Vaduz oder Monaco die Versendung von Kontrollmaterial an den deutschen Fiskus erlauben. Von dieser Option haben in der Schweiz rund 90.000 Anleger mit Wohnsitz in der EU Gebrauch gemacht, die ihre Erträge sowieso ehrlich angeben. Die Auswirkung der Richtlinie verschärft sich künftig nicht nur durch den ansteigenden Steuersatz. Das Schlupfloch der vor März 2001 emittierten so genannte Grandfathering-Anleihen ohne Kontrolle trocknet aus. Die werden alle in den kommenden Jahren fällig, für notwendige Ersatzinvestitionen im Rentenbereich gibt es keine Ausnahmeregelung mehr. Das gilt auch für Fonds, die in solche begünstigten Anleihen investieren. Die müssen sich mangels Angebot langfristig ebenfalls mit Quellensteuer oder Kontrollmitteilungen für ihre Besitzer anfreunden. Zudem strebt die EU-Kommission an, Hongkong, Singapur und Macao einzubinden. Insbesondere Schweizer Banken überweisen die Erträge der Auslandskundschaft gerne auf ihre Töchter in diesen asiatischen Staaten. Durch diesen Transfer entgehen die Zinsen derzeit noch der Quellensteuer. 24 EU-Staaten sowie Drittstaaten wie die Cayman-Inseln oder Gibraltar versenden gleich grenzüberschreitend Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge nebst Informationen über die Bankverbindung. Die landen auf dem Tisch vom Wohnsitzfinanzamt des Anlegers. Der Sachbearbeiter prüft dann, ob sich die Daten mit den Inhalten der Steuererklärung decken. Damit fallen verschwiegene Auslandskonten mit nur einem Euro Zinsen sofort auf. Die Banken in den Steueroasen sind aber noch nicht vom Austrocknen bedroht. Denn auf viele Kapitalprodukte wirken derzeit weder Quellensteuer noch Kontrollmitteilungen. So sind Aktien, Zertifikate, Immobilienfonds, Optionsscheine, Stiftungen, Versicherungen und Terminmarktgeschäfte ausgenommen. Auch hier will die EU Ausnahmen streichen, insbesondere für Stiftungen, Trusts und Vermögen im Versicherungsmantel sieht sie akuten Handlungsbedarf. Dafür können die Kreditinstitute jenseits der Grenze und in Steueroasen bei deutschen Anlegern jetzt mit einem neuen Argument punkten. Da es 2009 zum Wegfall der Spekulationsfrist kommt, unterliegen Gewinne aus Börsengeschäften generell der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Erfolgt nun der Verkauf künftig über ausländische Depots, unterliegt das Geschäft mit Aktien oder Zertifikaten weiterhin nicht der Zinsrichtlinie, so dass je nach Land weiterhin weder Quellensteuer noch Kontrollmitteilungen anfallen und die Auslandsbanken auch keine Abgeltungsteuer einziehen. FAZIT Dennoch müssen Sparer beachten, dass sie die über ausländische Konten und Depots kassierten Kapitaleinnahmen und realisierten Kursgewinne in der heimischen Steuererklärung ab 2009 angeben haben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie der Richtlinie unterliegen oder nicht. Dann erhebt das heimische Finanzamt die Pauschalsteuer von 25 Prozent im Nachhinein.  

2. Abgeltungssteuer-Barometer - Nachholbedarf für Privatanleger angesichts steuerlicher Änderungen Studie zeigt Verunsicherung, Beratungsbedürfnis und Abwehrhaltung

Die zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer ist für die meisten Deutschen ein Buch mit sieben Siegeln. So haben 38,5 Prozent der Gesamtbevölkerung noch nichts von den steuerlichen Änderungen für Einkünfte aus Kapitalvermögen gehört. Ein weiteres Drittel (31,2 Prozent) ist zwar über die Einführung der Abgeltungssteuer informiert, weiß aber nicht, welche Konsequenzen dies für sie haben wird. Dass Beratungsbedarf zur Optimierung der Geldanlage besteht, glauben lediglich 5,9 Prozent. Mehr als jeder Fünfte (21,6 Prozent) gibt an, die Abgeltungssteuer werde sein persönliches Anlageverhalten nicht beeinflussen. Konkrete Pläne, vorher verstärkt in Aktien, Aktienfonds, Dachfonds oder Lebenszyklusprodukte zu investieren, beziehungsweise nach Einführung 2009 stärker auf Rentenfonds oder Versicherungsprodukte zu setzen, hat eine verschwindend geringe Minderheit. Dies zeigt das erste Abgeltungssteuer-Barometer von JPMorgan Asset Management. Hierfür befragte die GfK im Februar 2008 repräsentativ rund 1.900 Männer und Frauen, wie die zum 1. Januar in Kraft tretende Abgeltungssteuer ihr Anlageverhalten beeinflusst.
„Um ein aussagekräftigeres Ergebnis zu erhalten, ist ein zusätzlicher Blick auf die Privatanleger sinnvoll, die bereits Aktien, Fonds oder Zertifikate halten. Diese Gruppe der Investmentbesitzer – rund jeder fünfte Befragte – hat sich dem Thema Geldanlage bereits intensiver gewidmet und sollte somit besser informiert sein“, erläutert Jean Guido Servais, Direktor Marketing und PR von JPMorgan Asset Management in Frankfurt. „Aber auch bei dieser vermeintlich finanzmarktaffinen Gruppe ist noch Nachholbedarf zu erkennen.“ So ist zwar nur bei 13,9 Prozent der Investmentbesitzer das Thema Abgeltungssteuer noch nicht bekannt. Aber über die Konsequenzen ist sich mit 34,9 Prozent auch hier fast jeder Dritte unsicher. Während die weiblichen Befragten ihre Verunsicherung deutlicher zeigen – 38,8 Prozent gaben an, sich nicht sicher über die Konsequenzen zu sein – haben die männlichen Anleger scheinbar eine Abwehrhaltung eingenommen: 31,7 Prozent der befragten Männer gaben an, verunsichert zu sein, während 27,1 Prozent betonen, dass sich das Anlageverhalten nicht ändern wird. Bei den weiblichen Befragten sind es 20,9 Prozent.

Die Untergruppe der Befragten mit Anlageerfahrung zeigt sich relativ offen für eine Beratung: Mit 16,7 Prozent will sich rund jeder Sechste Tipps zur Portfoliooptimierung holen. „Nur wenige sehen sich bereits jetzt in der Lage, dies selbst in die Hand zu nehmen – hier liegen Chancen für Banken, Sparkassen, Vermögensverwalter und freie Finanzberater“, unterstreicht Servais. Entsprechend niedrig sind die Messwerte für die einzelnen Anlageformen, die rund um die Einführung der Abgeltungssteuer im Fokus stehen.

Aktienfonds vor und Rentenfonds nach Einführung der Steuer favorisiert


Favorisierte Anlageform vor Einführung der Abgeltungssteuer sind mit 4,0 Prozent Aktienfonds. Auch Dachfonds stehen mit 3,8 Prozent relativ hoch im Kurs. Bei Direktinvestments in Aktien ist dagegen schon mehr Vorsicht angesagt – hier planen 2,9 Prozent der befragten Privatanleger zu investieren. Das Konzept der Lebenszyklusprodukte konnte mit 1,2 Prozent noch keine große Marktakzeptanz gewinnen. Ab 2009 sollten dann Rentenfonds profitieren, hier wollen 4,8 Prozent der befragten Anleger investieren. Versicherungsprodukte werden von 1,5 Prozent der Befragten Zuspruch erhalten.

Christoph Bergweiler, Leiter Distribution Sales bei JPMorgan Asset Management in Frankfurt, wundert es nicht, dass die Anleger angesichts der Marktturbulenzen in den letzten Monaten neue Investments scheuen: „Viele Privatanleger parken ihr Erspartes im aktuell unruhigen Marktumfeld auf Tagesgeldkonten und Geldmarktfonds. Kurzfristig ist dies sicherlich eine sinnvolle Anlagemöglichkeit, doch nicht zuletzt angesichts der steuerlichen Änderungen ist für die langfristige Anlage eine Strategie nötig, die höhere Ertragschancen bietet als ein kurzfristiges Geldpark-Produkt.“ Er sieht die Zeit vor der Abgeltungssteuer als Katalysator, sich intensiv mit dem eigenen Depot zu beschäftigen und bestehende Investments langfristiger ausrichten. „Aktiv verwaltete Mischfonds, Dachfonds, Lebenszykluskonzepte sowie Value-Anlagestrategien werden im Anlegerinteresse sicherlich noch steigen“, ist sich Bergweiler sicher. Um die geplante Veränderung des Anlageverhaltens im Zeitverlauf nachvollziehen zu können, wird in sechs Monaten eine zweite Studie erfolgen. Zum JPMorgan Asset Management Abgeltungssteuer-Barometer


Im Auftrag von JPMorgan Asset Management erstellte die Gesellschaft für Konsumforschung, Nürnberg (GfK) im Februar 2008 erstmals ein Abgeltungssteuer-Barometer. Die Umfrage erfolgte unter rund 1.900 Frauen und Männern ab 20 Jahren, die repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland sind. Gemäß der Selektionskriterien der JPMorgan Asset Management Investor Confidence-Studie wurden daraus 410 Investmentbesitzer (Privatanleger, die Aktien, Investmentfonds, Optionsscheine, Zertifikate oder Rentenpapiere halten) ermittelt. Die Befragung fand vom 8. bis 22. Februar 2008 statt.

Das Abgeltungssteuer-Barometer erfasst die geplante Veränderung des Anlageverhaltens durch die zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer. Die Befragten können angeben, ob sie zuvor verstärkt in Aktien, Aktienfonds, Dachfonds oder Lebenszyklusprodukte investieren werden und ob Sie nach der Einführung der Abgeltungssteuer Versicherungsprodukte oder Rentenfonds bevorzugen. Hierbei sind Mehrfachangaben möglich. Erhoben wird auch die Quote derjenigen, deren Anlageverhalten sich nicht ändern wird und wie hoch der Anteil derjenigen ist, die sich zur Optimierung des Portfolios noch beraten lassen wollen. Um zu verdeutlichen, welchen Aufklärungsbedarf es noch gibt, wurde zudem der Anteil derjenigen erhoben, die zwar bereits von der Abgeltungssteuer gehört haben, aber sich nicht sicher sind, welche Konsequenzen diese für sie haben wird. Nicht zuletzt wird die Quote derjenigen ermittelt, die noch nie von der Abgeltungssteuer gehört haben.

Download – Das Abgeltungssteuer-Barometer  

3. Steuerliche Aspekte spielen bei Investmententscheidungen eine untergeordnete Rolle Sicherheit und Rendite stehen an erster Stelle

Auch wenn die aktuellen Werbekampagnen, die die Abgeltungsteuer thematisieren, und die Diskussion über Vermögenstransfers ins Ausland anderes vermuten lassen, so spielen steuerliche Aspekte für die meisten Deutschen bei der Geldanlage eine eher untergeordnete Rolle. Mit Abstand am wichtigsten ist für die Bundesbürger dagegen die Sicherheit des Investments. Dies ergab eine repräsentative Umfrage, die TNS Infratest im Auftrag der DZ BANK AG durchgeführt hat.

Insgesamt nahmen an der Umfrage 1030 Wertpapierbesitzer teil. Davon erklärten weniger als ein Drittel, steuerliche Aspekte wie z.B. die Abgeltungssteuer seien für sie bei der Geldanlage "sehr wichtig". Damit ist für die Anleger kein anderes der sechs zur Auswahl gestellten Kriterien weniger relevant. Besonders geringe Bedeutung messen diejenigen mit einer höheren Bildung dem steuerlichen Aspekt bei. So erklärten lediglich 23 Prozent der Befragten mit Abitur oder Universitätsabschluss, dieser sei für sie bei der Geldanlage sehr wichtig.

Ihren Fokus richten die Deutschen dagegen auf die Sicherheit und die Rendite des Geldanlageproduktes - und darauf, ob dieses einfach und verständlich ist. So erklärten insgesamt 82 Prozent der Befragten, die Sicherheit des Investmentproduktes sei für sie "sehr wichtig" oder "wichtig". Für 77 Prozent der Anleger steht zusätzlich die Rendite der Anlage im Zentrum ihrer Investmententscheidung. Ein gleich hoher Prozentsatz votierte in der Befragung zudem dafür, dass die Produkte einfach und verständlich sein müssen.

Die Anlagepräferenzen von Männern und Frauen unterscheiden sich im Übrigen nur in einem Punkt grundlegend: der Sicherheit. Diese ist für 89 Prozent der Frauen von wesentlicher Bedeutung, aber nur für 77 Prozent der Männer. Die steuerliche Relevanz der Geldanlage schätzen beide Geschlechter dagegen gleichermaßen als weniger wichtig ein.

"Die Ergebnisse der Studie bestätigten unsere eigenen Analysen in der Produktentwicklung", kommentiert Peter Schirmbeck, der für die Zertifikate-Marke AKZENT Invest verantwortliche Bereichsleiter der DZ BANK. "Die Anleger ziehen bei einem Investment zu Recht eine Mischung aus Sicherheit und guter Rendite gegenüber einer womöglich nur kurzfristig greifenden Steueroptimierung vor."

Zu den Produkten, die die Erwartungen der Investoren erfüllen, zählen Garantiezertifikate. Diese beurteilten 20 Prozent der Befragten als "attraktiver" und weitere 20 Prozent als "genauso attraktiv" wie andere Anlageformen. Ein möglicher Grund für diesen vergleichsweise niedrigen Anteil ist, dass sich laut Selbsteinschätzung bislang erst 14 Prozent der Deutschen zumindest "recht gut" mit Zertifikaten auskennen, 68 Prozent kennen sie dagegen "nur dem Namen nach" und 17 Prozent gar nicht. "Wichtig ist deshalb, dass wir das Wissen über Zertifikate breiter in der Bevölkerung verankern, denn immerhin sind sie gerade für Privatanleger eine sehr attraktive Alternative zu Direktanlagen", erklärt Schirmbeck.

Persönliches Fazit von Markus Miller Mein Leitspruch bleibt natürlich „Das Steuern ist wichtiger als die Steuern“. Dennoch müssen gerade auch im Hinblick auf die Abgeltungssteuer Steuerrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen bei Investmententscheidungen. Besonders Garantie-Zertifikate werden neben allen derzeitigen Finanzinnovationen von der Gesetzesänderung der Einführung der Abgeltungssteuer profitieren. Mussten Anleger bisher laufende Einkünfte und Veräußerungsgewinne der Garantie-Zertifikate mit dem persönlichen und daher teilweise weit höheren Steuersatz (bis zu 45%) unabhängig von der Spekulationsfrist generell versteuern, brauchen sie zukünftig nur noch 25% Abgeltungssteuer zahlen.

Mehr zu diesen Themen in meinem neuen Buch „Abgeltungssteuer – NEIN DANKE!“  

4. Swiss Life eröffnet Niederlassung in Singapur

Die Swiss Life (Liechtenstein) AG eröffnet eine Niederlassung in Singapur. Damit will Swiss Life im rasch wachsenden globalen Markt der strukturierten Versicherungslösungen für vermögende internationale Privatkunden von den Wachstumschancen im asiatischen Markt profitieren. Die Eröffnungszeremonie am 8. April findet unter Beisein des Schweizer Botschafters in Singapur und des Direktors der Finanzmarktaufsicht von Singapur statt.

Das Produktangebot umfasst maßgeschneiderte Konzepte im Bereich Private Placement Life Insurance und verbindet individuelle Vermögensverwaltung mit attraktiver Vorsorgeplanung. Für den Vertrieb dieser Produkte arbeitet Swiss Life mit führenden Privatbanken und unabhängigen Vermögensverwaltern zusammen. Die Niederlassung in Singapur wird geleitet von Thomas Vonrueti. In der Startphase umfasst sein Team sieben Mitarbeitende.

„Der Standort Singapur gibt uns die Möglichkeit, das Wachstumspotenzial in diesem attraktiven globalen Geschäft noch besser zu nutzen und rascher in den asiatischen Markt zu expandieren. Mit den drei Standorten Liechtenstein, Luxemburg und Singapur sind wir jetzt gut aufgestellt, um die Bedürfnisse einer anspruchsvollen Kundschaft optimal abdecken zu können“, so Bruno Pfister, CEO International der Swiss Life-Gruppe.

Persönliches Fazit von Markus Miller

International agierende Kapitalanleger zieht es mittlerweile nicht nur mit Direkt- oder Portfolioinvestitionen in den asiatischen und pazifischen Raum, ebenso wählen immer mehr Privatanleger Singapur als Lagerstelle (Bankplatz) für Ihre Vermögenswerte.  In dem politisch wie wirtschaftlich stabilen Land ist mittlerweile einer der bedeutendsten Plätze in der Welt der Finanzen und des Handels geschaffen worden und es haben sich mittlerweile auch zahlreiche Töchter von Schweizer und Liechtensteiner Banken darauf spezialisiert, Lösungen zur ganzheitlichen Vermögensbetreuung für erfolgreiche Privatpersonen zu entwickeln. Für mich ist es eine erfreuliche Entwicklung, dass in diesem Rahmen nun auch Versicherungslösungen eine rechtliche und geografische Erweiterung erfahren.

Nähre Informationen zum Bankplatz Singapur

5. Liechtenstein - Beratungs- und Haftungsrisiko für Steuerberater und Anwälte in der Rechtsprechung

Die anhaltende Diskussion über den problematischen Handel mit Erpressergut aus Liechtenstein wirft zugleich die Frage der Haftungsgrenzen für Berater auf.

Mit dieser Thematik beschäftigt sich ein Fachbeitrag der international auf den Gebieten Recht, Wirtschaft und Steuern tätigen deutschen Wirtschaftskanzlei Trempel & Associates:

An sich dem Wohle des Mandanten und der Vertraulichkeit des Wortes verpflichtet sollen Anwälte und Steuerberater, folgt man den Überlegungen der kleineren Regierungspartei, mit Berufsverboten belegt und verfolgt werden, wenn sie insbesondere im Zusammenhang mit Geldanlagen im Ausland "bekannt" werden. Die Rechtsprechung hat sich, worauf Trempel wiederholt hingewiesen hat, zum Thema Liechtenstein sehr differenziert und in der Vergangenheit öfter erklärt.

Zur Haftung des Steuerberaters in Bezug auf sogenannte Domizilgesellschaften (Beispiel Liechtenstein) und die damit verbundenen Belehrungspflichten hat sich das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 19.01.2001 zum Aktenzeichen 21 U 2483/00 erklärt, (veröffentlicht in Gerling Information 2001, S. 240ff:): "Sobald und soweit sich für den Steuerberater konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass steuerschädliche Fehler begangen werden, muss er dafür sorgen, dass der Betroffene auf die sich daraus ergebenen Risiken hingewiesen wird und ihm Vorschläge unterbreitet werden, auf welche Weise Abhilfe geschaffen werden kann. Das Gericht knüpft hierbei an die Entscheidung des BGH vom 11.05.1995 zum Aktenzeichen IX ZR 130/94 an, die in der NJW 1995 auf den Seiten 2842 und 2843 sowie in der MDR 1995, 1170 veröffentlicht wurde. Dies gilt erst Recht bei Gestaltungen oder Konstruktionen, die keine bloßen Fehler, sondern gezielte Rechtsbrüche betreffen. Dabei sind die Anforderungen an einen Beteiligungsvorsatz gering. In welcher Weise es danach erforderlich ist, den Inhalt von Gesprächen zu dokumentieren, um einer späteren zivil- oder gar steuerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit zu entgehen, ist eine offene Frage.

Folgt man den Überlegungen derer, die nachhaltig am Abbau von Schutzrechten für Mandanten bzw. deren Beratern arbeiten, sollen die Berater zukünftig zu den ersten Denunzianten der Mandanten werden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass eine Beratung in Deutschland schon aus Gründen der Haftungsvermeidung nur noch eingeschränkt erfolgt. Jede eher zurückhaltende Erörterung einer Fragestellung könnte nämlich auch als positiver Ratschlag für das Gegenteil missbraucht werden.

FAZIT

Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der informellen Selbstbestimmung in Bezug auf die Datenspeicherung von Nutzern des Internets kann im Bereich des Abbaus von Beraterrechten nur bedingt als Hilfestellung herangezogen werden. Die allgemeine öffentliche Abneigung gegenüber Steuerhinterziehern erlaubt es scheinbar, die vorhandenen Bedenken gegen eine Übermaßkontrolle des Staates im Verhältnis zu den Beratern des Vertrauens populistisch zurückzudrängen und das Orwellsche Prinzip des gläsernen Bürgers auf allen Ebenen durchzusetzen.

6. Banken melden dem Fiskus geerbtes

Kapital Niemand verstirbt heutzutage noch, ohne zumindest ein Konto zu hinterlassen. Daher nehmen die Nachkommen meist zügig Kontakt zur Bank des Verstorbenen auf. Dabei stellt sich schnell heraus, dass es gar nicht so einfach ist, sofort über ein Guthaben und Wertpapiere frei zu verfügen. Zudem informiert sich auch das Finanzamt über sämtliche Bestände.

Wollen die Erben Guthaben auf eigene Kontoverbindungen umbuchen oder eine Wertpapierorder für das Nachlass-Depot aufgeben, gibt es am Bankschalter erst einmal einen Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiernach müssen entweder Erbschein oder Testament nebst Eröffnungsprotokoll vorgelegt werden. Nur über diese Legitimation kommt es dann zur vollen Verfügungsgewalt. Das kann sich aber über mehrere Monate oder bei Erbstreitigkeiten auch Jahre hinziehen, was den Nachkommen kaum Möglichkeiten für Bankgeschäft einräumt. So müssen sie tatenlos fallende Börsenkurse oder auslaufende Termingeschäfte hinnehmen.

Um Beeinträchtigungen für Konto oder Depot zu vermeiden, sollten bereits zu Lebzeiten Verfügungen ausgestellt werden. Die postmortale Vollmacht gilt erst ab dem Tod und die transmortale darüber hinaus. Die Erben können die Vollmacht dann widerrufen, so dass der Zeitraum bis zur Vorlage der benötigten Bankunterlagen abgedeckt ist.
Nummernkonten im Ausland bringen keine Besonderheit, da die Personalien des Inhabers bekannt sind. Für Erben ist es jedoch oft schwierig, solche Verbindungen ausfindig zu machen, da der Verstorbene Nummer und Kennwort meist separat von den Bankunterlagen aufbewahrt. Selbst nahe Verwandte wissen oft nichts von solchen Konten in Luxemburg, Österreich oder der Schweiz. Hier empfiehlt es sich, zu Lebzeiten eine Vertrauensperson einzuweihen oder Hinweise auf die Vorgehensweise im Safe zu hinterlegen. Ungünstig ist die Erwähnung im Testament, da das Finanzamt hiervon eine Kopie erhält.

Aber es gibt noch weitere umfangreichen Kontrollen. Denn den gläsernen Anleger gibt es schon lange. Verstirbt ein Anleger, melden die Kreditinstitute bereits seit dem Jahr 1919 vorhandene Guthaben, Spareinlagen, Depotbestände, aufgelaufene Zinsen und ausgezahlte Versicherungspolicen ans Finanzamt. Damit die Nachkommen nicht noch schnell die Konten räumen, wird hierbei auf den Stand vom Vortodestag abgestellt. Das vorhandene Schließfach mit möglichen Hinweisen auf verschwiegenen Auslandsbesitz wird auch deklariert, nicht aber der Inhalt. Damit werden im Todesfall sämtliche inländische Bankverbindungen transparent.

Auch jenseits der Grenze wirkt die Kontrolle weiter. Unselbstständige Auslandstöchter deutscher Mütterhäuser müssen ebenfalls Meldung machen, jüngst bestätigt vom Bundesfinanzhof. Betroffen hiervon sind etwa österreichische Zweigstellen deutscher Sparkassen oder die Filialen im Eupener Raum, die von Aachener Banken unterhalten werden.

Bei Konten selbstständiger Auslandsinstitute gibt es einen Informationsaustausch im Rahmen von Regelungen nach den Doppelbesteuerungsabkommen. Die greifen, wenn der Erbfall auch jenseits der Grenze steuerpflichtig ist. Hierzu muss der Verstorbene in diesen Ländern aber meist zumindest einen Zweiwohnsitz besessen haben oder unternehmerisch aktiv gewesen sein. Ansonsten kommt bei Verdacht auf Schwarzgeld ein zwischenstaatlicher Informationsaustausch in Betracht.
Nachlassgerichte melden jeden Erbfall. Aufgrund der automatischen Vorlage von Testamenten erfährt das Finanzamt auch von sonstigen Vermögensgegenständen, wie beispielsweise Yacht, Immobilie oder Auslandskonto. Hier ist dann der Einstieg vorprogrammiert, woher die Mittel für Finca oder Segelboot stammen.

Eine sprudelnde Informationsquelle ergibt sich für den Fiskus unverhofft, wenn sich die Nachkommen ums Erbe streiten. Soll etwa der Sohn aus erster Ehe das in einem Trust auf den Kanalinseln gebunkerte Geld alleine erhalten, fordern die übrigen Erben ihren gesetzlichen Anteil. Im Rahmen dieser Ausgleichsverhandlungen kommt dann oftmals heraus, dass für andere Familienangehörige ebenfalls Gelder im Ausland vorgehalten sind.

Die gesammelten in- und ausländischen Mitteilungen werden anschließend rege ausgetauscht und wandern zu den Wohnsitzfinanzämtern von Verstorbenen und Erben. Damit wird sichergestellt, dass die Nachkommen das erhaltene Vermögen künftig ordnungsgemäß deklarieren. Beim Erblasser bieten sie den Einstieg in die lückenlose Überprüfung alter Steuererklärungen, was nicht selten zu üppigen Nachzahlungen bei den Erben führt. Persönliches Fazit von Markus Miller Eines der wenigen Ereignisse in unserem Leben mit dem wir wirklich zu 100% rechnen können ist der Tod. Daher sollten Sie beachten: Organisieren Sie Ihr Leben so, als ob Sie ewig Leben – Strukturieren Sie Ihr Leben aber so, als ob Sie morgen sterben!  

7. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008

Vom 11. bis 13. April 2008 wird erstmalig die Neue Messe zum Treffpunkt der Finanzbranche – das perfekte Ambiente für die Anlegermesse Nr. 1 in Deutschland. Rund 200 Aussteller auf 20.000 m2 Fläche – Banken, Online-Broker, Wertpapierhändler und -emittenten, Fondsgesellschaften und börsennotierte AGs aus dem In- und Ausland stellen ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen vor. Zusätzliche Schwerpunkte: EUWAX und Rohstoffe. Auch wir, der Investor Verlag – FID Verlag GmbH mit Kapital & Steuern vertraulich sind mit einem eigenen Stand auf der Messe vertreten. Sie finden uns in Halle 1 Stand G 52.

Die Invest liefert privaten und institutionellen Anlegern einen umfassenden Überblick über eine breite Palette von Anlagemöglichkeiten. Ein Special in diesem Jahr sind natürlich ausführliche Informationen zum Thema Abgeltungssteuer. Markus Miller, der Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich steht Ihnen in diesem Zusammenhang für Fragen zur Verfügung im Rahmen von 2 Vorträgen zum Thema Abgeltungssteuer am Stand des Verlages.  Die kostenlosen (Kurz)Vorträge zum Thema Abgeltungssteuer im Rahmen der INVEST 2008 in Stuttgart sind am Freitag, den 11.04. um 15:00 Uhr und am Sonntag, den 13.04. um 13:00 Uhr am Stand des Investor Verlages.

Wie nutzen Sie die Abgeltungssteuer zu Ihrem Vorteil?!

• Aktuelle Entwicklungen und Überlegungen im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungssteuer


• Ein Blick über die Grenzen Deutschlands - was Luxemburg, Österreich, die Schweiz oder Liechtenstein legal zu bieten haben

• Wie Sie die Zeit bis zum 31.12.2008 nutzen sollten

• Welche Möglichkeiten Sie auch nach dem Stichtag 01.01.2009 haben, um die Abgeltungssteuer für sich zu optimieren oder gar zu umgehen.

Online-Gutscheincode

Als kostenlosen Service laden wir Sie recht herzlich auf die Invest 2008 ein. Unter folgendem Link können Sie sich eine kostenlose Eintrittskarte reservieren.

Der Online-Code ist: 1690 und der Link: www.messe-stuttgart.de/invest/gutschein

8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im April

Die APRIL - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Top Thema – Rentenzahlung und Vorsorgeplanung im Ausland

International Living - Leben oder arbeiten im Ausland? Das sollten Sie für Ihre Vorsorgeplanung beachten

Abgeltungssteuer - Worauf Unternehmer künftig achten müssen, um eine steuerschädliche Back-to-back-Finanzierung zu vermeiden

Vermögensübertragung - Wann bei Auszahlung einer Lebensversicherung Erbschaftssteuern anfallen und wann nicht

Geschlossene Fonds - Ausländische geschlossenen Beteiligungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden, sonst droht Bußgeld!

Immobilien - 2 Tipps, wie Sie über eine familieninterne „Discount-Vermietung“ Steuern sparen

Wichtiges in Kürze – Meldepflichten 


 

10/2008
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 10/2008 

 

Thema: Heute rot, morgen tot!  

1. Liechtenstein – Steueraffäre ohne Ende – Wo die wirklichen Risiken liegen – Zukünftige Erben aufgepasst

2. Bundesregierung beschließt schärferes Vorgehen gegen Geldwäsche: Auch Anwälte und Steuerberater müssen Verdachtsfälle melden

3. Steuererklärung leicht gemacht: Das müssen Sie beachten

4. Mit Lebenszyklusfonds ein Vermögen aufbauen

5. Anlegerinnen fürchten erschwerte Altersvorsorge durch Abgeltungsteuer

6. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008

7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im März – Themenspezial „Lebensversicherungsmäntel“

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

nachdem ich mich ja in den letzten Wochen auch sehr stark der allgemeinen Geopolitik bzw. der Außenpolitik gegenüber „Steueroasen“ gewidmet habe in meinen Editorials, möchte ich mich diese Woche einmal wieder der Innenpolitik zuwenden. Es ist ja wirklich kein Wunder, dass man sich als deutscher dem Ausland zuwenden muss, bei den derzeitigen innenpolitischen Vorlaufindikatoren. Ich bin ein Verfechter von Grenzüberschreitendem denken und handeln.

Für mich ist es absolut unverständlich, dass nun Ideologien und Parteien in Deutschland wieder Stimmen bekommen, deren Vorgängerinstitutionen an eben jenen Grenzen Mauern gebaut haben und Menschen – die Grenzen überschreiten wollten – erschossen haben. Jeder der heute dieses Rot wählt, wählt nicht die Freiheit sondern den Tot zumindest im übertragenen Sinne.

Auch wirtschaftspolitisch möchte ich nochmals einige Ziele der „Linkspartei“ in Erinnerung rufen. „Die Linke“ fordert unter anderem eine stärkere steuerliche Belastung von Unternehmenseinkommen, hohen Vermögen und Börsenumsätzen. Also auf Deutsch eine generelle vertikale Umverteilung. Umverteilung ist dabei jede Änderung marktgenerierter Einkommens- und Vermögensverteilung durch Politik.

Für mich gibt es in meiner Auffassung einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung in einem liberalen politischen System nur zwei wirkliche Gründe für Umverteilungen. Zum einen, die Umverteilung wegen Menschenwürde, das heißt, Hilfe für die wirklich Bedürftigen, die zu einem selbstverantwortetem Leben nicht aus eigener Kraft imstande sind. Zum anderen eine Umverteilung wegen Chancengleichheit, das heißt, dass die Chance aller, die ihrer Befähigung und Leistung entsprechende Stellung in der Gesellschaft zu erreichen, nicht aus materiellen Gründen irreal bleiben darf - oder anders ausgedrückt: Umverteilung zugunsten von Bildungschancen.

Um dies zu erreichen, darf man aber nicht die Leistungswilligen- und fähigen bevormunden, diskriminieren oder gar enteignen. Ansonsten wandert die Intelligenz und Steuersubstanz unseres Landes aus und um das was übrig bleibt muss man früher oder später eine neue Mauer bauen. Keine aus Stahlbeton, aber ideologische Mauern sind aus meiner Sicht weit dramatischer als physische.

Ich möchte jetzt nicht unbedingt schließen mit „Lieber tot als rot“, aber meiner persönlichen Einstellung gegenüber allen Linksabbiegern kommt das schon sehr nahe. Langfristig sind wir zwar alle tot wie schon John Maynard Keynes feststellte, aber vor dem Tod liegt der „Kampf“ und wie immer Sie diesen gestalten, Kapital & Steuern vertraulich wird Ihnen dabei vor allem in Geopolitischen Fragen und Strukturellen Lösungen und Modellen ein präziser Ratgeber sein.

Denken Sie daran, in einer grundsätzlich freien und Globalisierten Welt wird die Geopolitik der Innenpolitik immer überlegen sein.  

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

P.S.:  Abgeltungssteuern – NEIN DANKE! – Das neue und einzigartige Buch von Markus Miller. Mein neues Buch ist derzeit in den Endzügen der Produktion und Vorbestellungen sind bereits möglich. In meinem aktuellen Buch habe ich mich vor allem auch mit Strategien für die Zeit nach dem 31.12.2008 befasst. Näheres finden Sie unter: Abgeltungssteuer – NEIN DANKE – so finden Sie die besten Schlupflöcher!

1. Liechtenstein – Steueraffäre ohne Ende – Wo die wirklichen

Risiken liegen – Zukünftige Erben aufgepasst

Das Problem "Vertretung in Fällen der Steuerhinterziehung, beim Einsatz der Steuerfahndung oder Schwarzgeld" wird immer wieder auch in den besten Familien zum Thema, beispielsweise in Erbschaftsfällen. Die Kanzlei Trempel & Associates Berlin beschäftigt sich intensiv mit dieser Thematik.

Akutelle Entwicklungen aus Sicht von Trempel & Associates

Zwischenzeitlich scheint sich die Koalition der Untätigkeit sogar zu bemühen, bezüglich der unentgeltlichen Weitergabe illegal erworbener Daten an die Fachbehörden anderer EU-Länder „die Voraussetzungen für ein Wohlverhalten zu schaffen“, wonach die Länder in Europa, die ihre steuerrechtlichen Rahmenbedingungen selbst gestalten wollen, zukünftig wohl einem von Deutschland geführten Kartell der Macht gegenüberstehen.

In der aktuell vom Bundeskanzleramt gedeckten, vom Finanzministerium geförderten, anderen verwickelten Institutionen untersetzten und von einer hysterischen Sensationspresse weitgehend unkritisch begleiteten Aktion der organisierten Preisgabe von Bürgerrechten offenbaren sich zugleich die niedrigsten Instinkte, die Menschen in einem Lande so haben können. „Deutschland ist über Nacht erwacht“ und "die richtige Stimmung für die guten alten Zeiten" wiederhergestellt? Erinnert ein wenig an den Zauberlehrling. Oder ? Es verwundert schon, dass die Schadenfreude im besten Fall das Geschehen begleitet und auch die Kritik derer zu vermissen ist, die in der Regel als Wächter des Grundgesetzes Partei ergreifen.

Die weiteren Äußerungen quer durch die Bank der Parteien erschrecken und erlauben eine klimatische Veränderung, die Zivilcourage auch an dieser Stelle herausfordert: Sind wir wieder soweit? „O-Ton z.B. des «Berliner Express »: „Kanzlerin Merkel zeigte Liechtensteins Premier Hasler, wo es lang geht.“

Oder aber: „Merkel liest Liechtensteiner die Leviten“, „Mr. Steuerbetrug auf Staatsbesuch“, „Kanzlerin macht Druck: Premier Hasler soll Schwarzgeld-Oase trockenlegen“, „Mini-Staat Liechtenstein droht mit Klage“.

Die wirkliche Krönung: „Zwergen-Prinz pöbelt gegen Deutschland“. Überschriften, die rund eine Woche alt sind und keine öffentliche Empörung hervorriefen.

Bloße Ausrutscher ? Eine Entschuldigung ? Wie müssen derartige Tiraden auf kleine Länder wirken, deren einziger Vorteil ihr Wohlstand ist, der allein günstigen Rahmenbedingungen zu verdanken ist?

Es kommt aber noch schlimmer: Da äußert ein Mitglied des Bundestages und einer an sich bürgerlichen Freiheiten verbundenen Partei „klammheimliche“ Freude darüber, dass es den Ex-Chef der Post (nach einer beispiellosen „Öffentlichen Hinrichtung“) erwischt habe und rekultiviert - ohne dies vielleicht zu wollen - damit den abscheulichen Kampfbegriff, der in den Jahren des blutigen Terrorismus in Deutschland die Freude über die Morde in der entsprechenden Szene im Sinne niederträchtiger Schadenfreude zum Ausdruck brachte. Hat jemand den Aufschrei derer vernommen, die sich die Revanche für die Niederlage 1968 auf die Fahne geschrieben haben? Ein amtierender Minister und ein ärmeres Parteimitglied aus Bayern, der noch immer nur "einen" Pullover hat, schüren den Ruf nach "Berufsverboten" für Berater, die in absoluter Mehrheit nichts weiter tun als das, was legal ist und ihre Mandanten erwarten. Und dann der Innenminister. Bürgerrechte sind in der Union nicht wirklich ein Thema. Der Vorschlag gleich auch noch das Beichtgeheimnis abzuschaffen, weil ein moslemischer Terrorist sich ja ausgerechnet gegenüber der katholischen Kirche offenbaren würde, schafft wenig Vertrauen.

Der Ruf nach einer weiteren Einschränkung von Beraterrechten erweist sich als Aufgabe von Rechtspositionen, die für den Bürger von elementarer Bedeutung sind. Das Gegenteil von Vertrauen wird dabei erzeugt, was wiederum gute Berater erfordert, um rechtzeitig entgegenhalten zu können.

Orwell hätte seine Freude zu sehen, dass die Aufgabe der Freiheit der Privatsphäre, zu der sicher vor allem der Intim- und Vermögensbereich gehören, durch die selbsternannten Verteidiger der Moral sogar freiwillig geschieht.

Es ist nicht feststellbar, dass der IKB-, KfW und Landesbankenskandal in irgendeiner Weise Konsequenzen hat, obwohl doch hier Milliarden verbrannt wurden und noch werden. Sollte die Liechtensteinaffäre das große Ablenkungsmanöver sein?

Nicht das Schüren von Ängsten macht Sinn, sondern das Fördern guter Lebens- und Arbeitsbedingungen vor allem für diejenigen, die in der Lage wären, den Standort Deutschland in positiver Hinsicht weiter zu entwickeln. Je stärker aktive Bürger beschnitten werden, desto schneller deren Abkehr.

Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Schranken einer Online-Durchsuchung durch Ermittlungsbehörden, wonach der Ansatz der Landesregierung von NRW als offenkundig verfassungswidrig eingestuft wurde, verdeutlicht wie die Rechtsprechung diverser Zivilgerichte auch, dass in Bezug auf die Methodik der Informationsgewinnung in Steuerangelegenheiten die verfassungsrechtlichen Schranken vorsätzlich überschritten sind.

Das neu entdeckte „Grundrecht der informativen Selbstbestimmung“ gebietet und verhindert zugleich, dass Vater Staat ohne weiteres in höchst persönliche Rechte eingreift. Ebenso verfassungs-, rechts- und mithin sittenwidrig ist etwa das sogenannte unbefugte „Tracking“ im Internet, womit diverse Homepage-Betreiber in der Vergangenheit bemüht waren, die sog. IP-Adresse der Besucher zu speichern und für die Auswertung des Verhaltens z.B. zu Werbezwecken vorzuhalten. Ohne gesicherte Zustimmung des Nutzers ist eine Speicherung von IP-Adresse ebenso verboten wie ein Datenausspähen.

Die private Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist ungenehmigt in aller Regel ebenso unzulässig wie eine Abhöraktion. Nur unter besonders engen Voraussetzungen, die in Steuersachen in der Regel niemals vorliegen, darf nach vorheriger richterlicher Anordnung ein Eingriff in die Privatsphäre erfolgen, wobei nach der jüngsten Entscheidung des obersten deutschen Gerichts die Ermittlungsergebnisse nur in einem bestimmten, genau abgegrenzten Umfang verwertet werden können.

Im Bereich der Steuerfahndung werden diese Art der im Falle Liechtenstein bekannt gewordenen Ermittlungen weiterhin „höchst verdächtig“ und fragwürdig bleiben, sind doch die Herkunft der „Ware“ ebenso bekannt wie die Methode der Verbreitung und Beschaffung. Ein verfahrensrechtliches Verwertungsverbot drängt sich auf und eine durch Drohung und Täuschung provozierte „Selbstanzeige“ oder gar ein „Geständnis“ könnten sich in nicht allzu langer Zeit zu einem erheblichen Problem der Ermittlungsbehörden entwickeln.

Die „Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum“ könnte aufgrund ihrer Herangehensweise erneut eigenen Schnellschüssen unterliegen. Mindestens einmal in der Vergangenheit erwies sich das Vorgehen Bochums als totaler Ausfall.

Markantestes Beispiel waren die Ermittlungen in Sachen Regierungskriminalität „DDR“ in Bezug auf die Steuergestaltungsmodelle des berühmtesten Ossis in Bayern (A-SCH-G). Auch damals spielten sowohl Liechtenstein als auch Luxemburg eine gewichtige Rolle, lagen dort u.a. doch die Beteiligungen des Bereichs KoKo an den in West-Deutschland operierenden Firmen des Bereichs, die formell nicht mit der DDR in Verbindung gebracht wurden. Wie stolz war man seiner Zeit in Bochum als man Steuer- und Haftungsbescheide im mehrstelligen Millionenbetrag verschicken und die meist arglosen Geschäftsführer oder Prokuristen der Firmen, die – jedenfalls nicht wenige - erst mit der Bescheidung mitbekamen, wie die Verhältnisse eigentlich gestrickt waren. Die Show war auch damals groß. Und auch sie wurde im Ergebnis zum Desaster.

Das Konstrukt der KoKo, in West-Deutschland aktiv tätige mittelbar gesteuerte Handelsunternehmen zu führen, deren Beteiligungen im steuerbegünstigten Ausland lagen, ging auf. Der Kapitalfluss konnte von den völlig überforderten Hofschauspielern weder unterbrochen noch überschaut werden. Dabei kam den zu Unrecht Beschuldigten auch der Umstand zugute, dass ihnen seinerzeit jeweils von anderen Staatsanwaltschaften Vorwürfe mit gegensätzlichem Inhalt gemacht wurden. Das konnte nicht gutgehen.

Schon wieder also Bochum - nach dem Nokia-Fall soll Flagge gezeigt werden ? - und schon wieder eine ähnliche Dramaturgie wo an sich Vorsicht und Zurückhaltung geboten sind: "Öffentliche Bloßstellung", auch „Hinrichtung“ genannt, als Mittel zum Zweck, um möglichst schnell Fakten durch Selbstanzeigen zu schaffen.

Diese Rechnung wird scheinbar auch nicht aufgehen und die öffentlichen Reaktionen werden eher einen Turboeffekt in anderer Richtung beschwören: Die legale Steuerflucht nach der Schweiz oder besser nach Österreich, wo das dortige Verfassungsgericht jüngst die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärte.

Grund genug für den abgewählten Ministerpräsidenten in Regierungsverantwortung eines der wenigen Abkommen Deutschlands auf dem Gebiete der Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften sofort aufzukündigen. Grund genug für viele schlaue Bayern zugleich, sofort und unmittelbar über eine Sitzverlagerung nach Österreich nachzudenken, um schon zu Lebzeiten in den Genuß einer angemessenen Besteuerung zu kommen.

Die vorweggenommene Erbfolge oder besser noch der gleichzeitige Umzug der zukünftigen Erben ins Nachbarland wird, sollten die Pläne der Erbschaftsteuerreform in ihrer derzeitigen Konfiguration Wirklichkeit werden, was kaum noch zu verhindern ist, eine reale Herausforderung werden. Österreich boomt, nicht Deutschland. In Deutschland droht nicht nur mit der erwarteten Erbschaftsteuerreform ein weiterer Aderlaß und dies ganz legal. Gegenüber Österreich wird sich Deutschland im Ton nicht vergreifen dürfen, soll sich in Europa nicht eine Vorbehaltsstimmung aufbauen, die allein Deutschland isoliert.

Eine andere Frage im Zusammenhang mit Auslandsvermögen soll hier aber Thema sein:

Ein Erbe oder eine Erbengemeinschaft findet Hinweise auf ein Konto in einem bürgerfreundlichen Nachbarland. Was tun?

Nicht selten liegen Gelder auf Nummernkonten im Ausland angelegt. Die generelle Unterstellung einer Schwarzgeldanlage verbietet sich ebenso wie die einer Steuerverkürzung, denn Geldanlagen im Ausland bleiben legal. Sie werden geradezu modern, wollte Vater Staat tatsächlich für „argentinische Verhältnisse“ sorgen wollen. Was Kapitalflucht bedeutet, hat Berlin noch immer nicht begriffen. Über 2/3 aller Devisenreserven lagern heute gut verpackt in China, Hong Kong, Japan und Korea. Der Rest häuft sich langsam aber stetig im arabischen Raum. Ein Rückfluss ins Steuerparadies Deutschland oder in ein von Deutschland bevormundetes Europa ist für die Anleger sicher weniger interessant.

Was geschieht, wenn Erben ein Konto vermuten aber weder Nummer noch Konto feststellen können, weil die Erbschaft vor den gierigen Griffen bestimmter Erben oder Ehepartner geschützt werden sollte?

Ein großes Problem.


Es gibt Banken in der Schweiz, die führen nicht einmal die Erträgnisse auf, weil die Kunden derartige Aufstellungen aus dann allerdings eindeutigen Gründen nicht abfordern. Diese Banken spekulieren darauf, dass auch ihre Provisionen niemals infrage gestellt werden. Gleiches gilt in Liechtenstein oder Luxemburg. Wer tatsächlich Auslandsvermögen im Wege einer Selbstanzeige legalisieren möchte hat große Probleme, plausible Kontounterlagen zu erhalten, die dann Grundlage der Besteuerung sein können.

Da eine Selbstanzeige „genau und vollständig sein muss“, ergibt sich für die rechtstreuen Bürger ein erhebliches Risiko. Viele fürchten geradezu der Aufgabe nicht gerecht zu werden und verzichten aus Gründen des komplizierten deutschen Rechts dann scheinbar doch auf die Aufdeckung. „Lieber unruhig gut leben als ebenso unruhig auch noch bestraft werden“. Soll aber ein Auslandsguthaben dann doch einmal gemeldet werden, muss mit einem erheblichen Aufwand gerechnet werden, die notwendigen Erträgnisaufstellungen nachträglich fertigen zu lassen. Nicht wenige Banken in der Schweiz müssen dabei mangels eigener Kompetenz -!!! - auf externe Servicedienstleister zurückgreifen. Das soll kosten.

Keine Bank dieser „Anlegerländer“ wird von sich aus Bemühungen anstellen, etwaige Erben zu finden. Es dürften Milliarden an Vermögen auf diese Weite Jahr für Jahr einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden, weil einfach niemand vorbeischaut, der sich als Erbe ausweisen kann. Und welche Bank kommt eigentlich als möglicher Ansprechpartner für das im Ausland vom Vater oder Großvater versteckte Vermögen infrage? Eine nicht einfach zu beantwortende Frage für den Erben.

Die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein haben aufgrund ihrer besonderen Rolle als Zielorte für Geldanlagen ausgespielt, soweit nicht gleich der Wohnsitz mit in diese Länder verlegt wird. Genau das ist in erheblichem Umfang aber noch immer der Fall. Die "Zukunftsanlage" wird dennoch nicht in diesen Ländern liegen, da sich das Schwergewicht der Weltwirtschaft im Bereich der Finanzanlagen nach Asien verlagert: Standorte wie Dubai und Hong Kong werden dank der Rückendeckung durch China und Russland die Zentren der Weltfinanzwirtschaft werden.

Singapur, zu eng mit den USA und europäischen Einflüssen verbandelt wird sich nicht ansatzweise halten und wegen der ständig gefährdeten Unabhängigkeit auch gegenüber den Wettbewerbern nicht behaupten können.

Die von deutschen Stimmungskanonen aufgestellten Forderungen nach einschneidenden Maßnahmen gegenüber Beratern haben bereits 2002 zu schwerwiegenden Weichenstellungen geführt. US-amerikanische und britische Anwaltskanzleien unterliegen bereits seit 2001 tiefgreifenden Mitteilungspflichten, die eine vollständige Verschwiegenheit nicht mehr zulassen. Ein Berater haftet dort unmittelbar selbst in den Fällen, wo eine Beihilfe zu unzulässigen Dispositionen oder Vorteilen der Mandanten infrage steht. Eine erste Reaktion war die Aufspaltung des Beratungsgeschäfts und die vollständige Trennung der Beteiligungen. Da Beratungsgeschäft in Fragen des Geldtransfers, der Geldanlage und der damit zusammen hängenden Unternehmensgründungstätigkeit („off shore“) laufen seither im Wesentlichen über in Hong Kong oder Dubai ansässige Beratungsunternehmen selbst, deren Berater weder Bürger der USA noch von GB sind. Die Diskussion über Singapur ist irreführend. Dieser Standort spielt vielleicht eine Rolle, weil der Presseinformant dort mal auf Reisen war oder die amtierende Bundesregierung der Auffassung ist, den Stadtstaat traditionell weiter einbinden zu wollen. Dabei lassen sich nicht einmal die Singapuries einbinden. Der bevorstehende Besuch der Kanzlerin in Singapur wird zeigen, dass der Stadtstaat nicht bereit ist, sich in irgend einer Weise gegenüber Deutschland oder der EU zu verpflichten. Allenfalls auf den Gebieten, die Geld bringen. Dazu gehört, bei Strafe des eigenen Untergangs, die Sicherung von Fremdgeldanlagen durch eine Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst nicht. Singapur ist darüber hinaus zu isoliert, um die Partnerschaft innerhalb der ASEAN-Staatengemeinschaft zu gefährden. Allein der Versuch, den Stadtstaat für eine Koalition der Feinde von Steueroasen gewinnen wollen, wäre mit einer erneuten Blamage verbunden.

FAZIT

Deutsche Berater spielen im Bereich der „wirklichen problematischen Geschäfte“ mit kaum beachtlichen Ausnahmen übrigens nur eine Rolle:

Keine!

Gerade wegen der möglichen Kontrolle durch eine Ermittlungsbehörde werden deutsche Berater gar nicht erst mandatiert, wenn es um Vermögensverschiebungen geht, die als betriebliche Investitionen getarnt oder verschleiert werden.

Die Entscheidungsfindung bei der Annahme von nicht näher bekanntem Auslandsvermögen erfordert im Interesse der Faktensammlung ein vorsichtiges und kompetentes Vorgehen, um unnötige Risiken zu vermeiden und die erheblichen Kosten zu minimieren, die im Zusammenhang mit der Feststellung und Sicherung des Vermögens anfallen können. Spezialisierte Kanzleien mit ihren internationalen Netzwerken können hierbei von Vorteil sein. Auch für Vater Staat.

2. Bundesregierung beschließt schärferes Vorgehen gegen Geldwäsche: Auch Anwälte und Steuerberater müssen Verdachtsfälle melden

Das Bundeskabinett hat am 27.02.2008 einen Gesetzentwurf zur Ergänzung und Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Hiermit sollen zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Nach dem Gesetzentwurf sind nicht nur Kreditinstitute, sondern auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht der Terrorismusfinanzierung zu informieren.

Erweiterung des Kreises der Anzeigepflichtigen

Der Gesetzentwurf sieht eine Ausdehnung des Kreises der nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Personen, Gesellschaften und Unternehmen vor. Hierzu gehören insbesondere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Investmentaktiengesellschaften sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchführer. Rechtsanwälte und Notare sind anzeigepflichtig, wenn sie für ihre Mandanten an der Planung oder Durchführung von folgenden Geschäften mitwirken:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben,
  • Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten,
  • Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten,
  • Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung
    von Gesellschaften erforderlichen Mittel,
  • Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften,
    Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen
  • und wenn sie im Namen und auf Rechnung des Mandanten Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen.

Abgestufte Sorgfaltspflichten

Der Gesetzentwurf sieht für die Verpflichteten - je nach Geldwäscherisiko und den einzelnen Arten von Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen - abgestufte Sorgfaltspflichten vor. So kann etwa ein erhöhtes Risiko anzunehmen sein, wenn der Vertragspartner bei der Identifizierung nicht persönlich anwesend ist oder für ihn erkennbar ein Strohmann auftritt. Ein höheres Risiko liegt auch nahe, wenn es sich um eine politisch exponierte Person handelt oder Transaktionen über Korrespondenzbanken und Bankmantelgesellschaften abgewickelt werden.

Anwendungsbereich

Die allgemeinen Sorgfaltspflichten greifen insbesondere bei Bargeschäften von mehr als 15.000 Euro ein sowie beim Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung und Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben zur Identität des Vertragspartners oder des hinter ihm stehenden wirtschaftlich Berechtigten.

Entlastung der Unternehmen

Unternehmen sollen in einigen Bereichen von formalen Anforderungen entlastet werden. So sollen beispielsweise weniger Unternehmen als bisher einen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen. Außerdem soll die Aufbewahrungspflicht für relevante Unterlagen künftig nur noch fünf anstatt sechs Jahre betragen.

Von der Änderung betroffene Gesetze

Der Gesetzentwurf sieht in erster Linie eine Änderung des Geldwäschegesetzes und Änderungen des Kreditwesen- und Versicherungsaufsichtsgesetzes vor. Darüber hinaus wird der Straftatbestand der Geldwäsche im StGB angepasst. Folgeänderungen betreffen beispielsweise das Zollverwaltungsgesetz oder das Investmentgesetz.

3. Steuererklärung leicht gemacht: Das müssen Sie beachten

Was hat sich geändert?

Einige Änderungen des Steuerrechts, die im Jahr 2007 in Kraft getreten sind, sollten Sie beachten, wenn Sie sich jetzt an Ihre Steuererklärung setzen. Dazu gehören beispielsweise:

Die Entfernungspauschale

Viel diskutiert wurde in den vergangenen Monaten die Neuregelung der Entfernungspauschale. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab 1.1.2007 nur noch ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten anerkannt werden. Derzeit berät das Bundesverfassungsgericht, ob die Änderungen verfassungsgemäß sind, bis dahin sind alle Einkommensteuererklärungen ab 2007 von Amts wegen für vorläufig erklärt.

Das Spendenrecht

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hat die Bundesregierung die steuerlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessert. So wurde die Höchstgrenze für den Spendenabzug einheitlich auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte angehoben, der Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, zum Beispiel als Übungsleiter oder Betreuer, auf 2.100 € im Jahr. Beachten Sie auch: Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts genügen als Nachweis bei Zuwendungen bis zu 200 €, bisher lag die Grenze bei 100 €.

Die Anerkennung des Arbeitszimmers

Wer auch von zu Hause aus beruflich tätig ist, muss wissen, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer auch wirklich der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.

Übrigens: Sofern Sie nicht vom Finanzamt aufgefordert werden, Ihre Einkommensteuererklärung abzugeben, haben Sie Zeit, bis zum 31. Dezember 2012 eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2007 abzugeben.

Wie kann ich die Steuererklärung abgeben?

Ganz ohne Papier kommt aus, wer die Steuererklärung gleich elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Das Programm "Elster" (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht eine Dateneingabe direkt am Bildschirm. Damit die eingegebenen Daten auch sicher sind und nur ankommen, wo sie sollen, geht der Weg zunächst über eine Registrierung und ein persönliches Zertifikat, das Sie vom Finanzamt per Mail erhalten. Sie können zwischen verschiedenen Sicherheitsoptionen wählen – so findet sich für jeden die passende Lösung!

Außerdem können Sie auf das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung zurückgreifen. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung stehen zum Download interaktive Steuerformulare bereit, die Sie entweder direkt am Computer ausfüllen oder, etwas klassischer, ausdrucken und per Hand ausfüllen können.

Weitere Informationen

ElsterOnline - das neue Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung

Formular Management System (BFINV)

Steuerprogramme

KONZ Steuersoftware 2008, mit Original-Buch

Steuer-Spar-Erklärung 2008

WISO Geld Tipp Steuer 2008

Bild Steuer 2008

4. Mit Lebenszyklusfonds ein Vermögen aufbauen

Zielfonds: Anleger, die über einen längeren Zeitraum auf ein bestimmtes Ziel hin sparen, sollten zunächst auf hohe Renditen, später in der Regel auf die Sicherheit des Investments achten. Lebenszyklusfonds nehmen Anlegern das oft kostspielige Umschichten ab und sparen zudem Steuern, wie der folgende Artikel von den Experten der ING-DiBa AG zeigt.

Ob für die neue Einbauküche, ein Auslandschuljahr der Kinder, das nächste Auto oder für den Ruhestand – viele Bankkunden sparen monatlich für ein ganz bestimmtes Ziel. Wer dabei auf Investmentfonds setzt, muss seine Anlage aber auch managen. Zu selten einen Blick ins Depot zu werfen und das eigene Investment einfach laufen zu lassen, das kann gefährlich sein. Wer zum Beispiel kurz vor Rentenbeginn nur Aktienfonds hat, wird einen plötzlichen Kursrutsch an der Börse nicht mehr ausgleichen können. Und umgekehrt tun sich Anleger, die vielleicht in 18 Jahren das Studium eines Kindes finanzieren wollen, keinen Gefallen, wenn sie auf das höhere Renditepotenzial von Aktienfonds verzichten. Eine bequeme Lösung für dieses Problem sind Lebenszyklusfonds, auch Zielsparfonds oder Life Cycle Fonds (Lebenszyklus Fonds) genannt. Sie sind eine interessante Alternative für Sparer, die möglichst nichts selbst tun wollen. Derzeit kommen immer mehr Lebenszyklusfonds auf den Markt, auch wegen der Abgeltungssteuer. Was Anleger beim Kauf der Produkte beachten sollten – die wichtigsten Tipps im Überblick.

Der Aufbau: Life Cycle Fonds sind so ähnlich wie Mischfonds, sie bieten alles aus einer Hand. Die Fondsmanager investieren das Kapital der Bankkunden in Aktien, Anleihen oder auch am Geldmarkt, also in kurzfristig verfügbare Anlagen. Der Clou dabei: Sie versuchen, für jede Phase im Lebenszyklus einen passenden Vermögensmix zu finden. Dabei halten sie sich an die Faustregel: Je näher der Auszahlzeitpunkt rückt, desto weniger wird in Aktien investiert und desto mehr rückt die Sicherung des angesammelten Kapitals in den Vordergrund. Die Anleger, die sich mit solchen Entscheidungen womöglich überfordert fühlen, müssen sich um nichts kümmern.

Die Laufzeit: Eine Jahreszahl im Namen weist meist auf das Zieldatum des jeweiligen Fonds hin. Beispiel: Bei der amerikanischen Fondsgesellschaft Fidelity, einer der Vorreiter auf dem deutschen Markt, gibt es Fonds mit Laufzeitenden zwischen 2010 und 2040. Häufig werden die Zielsparfonds im Fünf-Jahres-Rhythmus aufgelegt, die Anleger können sich also überlegen, ob sie für eine bestimmte Anschaffung etwa im Jahr 2015, 2020 oder 2025 sparen wollen.

Die Varianten: Die meisten Anbieter haben Lebenszyklusfonds als Dachfonds konstruiert. Sie investieren also in andere Fonds, meist aus dem eigenen Haus. Es gibt aber auch Gesellschaften wie Fidelity, die das Geld der Anleger direkt in Aktien oder Anleihen stecken. Wie das Portfolio gestrickt ist, hängt immer von den hauseigenen Auswahlprozessen ab, die ja von der Einschätzung der Finanzmärkte abhängen und somit sehr unterschiedlich sein können.

Die Flexibilität: Wer einen Dauerauftrag einrichtet und regelmäßig Geld in einen Zielsparfonds steckt, kann diesen jederzeit kündigen. Die Anleger können auch jederzeit ihre Fondsanteile verkaufen. Vorteil: Wenn sich die eigene Lebensplanung ändert, bleiben sie flexibel. Dafür gibt es aber keine Kapitalgarantie. Erfolgt der vorzeitige Verkauf zum Beispiel während einer Talfahrt an der Börse, kann dies zu erheblichen Verlusten führen. Je länger gespart wird, desto wahrscheinlicher ist umgekehrt, dass die Kunden am Ende der Laufzeit einen ordentlichen Gewinn kassieren können.

Die Anbieter: Neben Fidelity bieten inzwischen auch die Finanzriesen ABN Amro und Allianz sowie die Fondsgesellschaften DWS, Deka und Invesco Lebenszyklusfonds an. Unterschiedlich sind dabei nicht zuletzt auch die Aktienquoten. Steht die Auszahlung 2015 an, haben manche Anbieter noch Aktienquoten von mehr als 50 Prozent, andere liegen darunter. Eher offensiv ausgerichtet sind die Produkte von Deka, Fidelity und Allianz-dit.

Die Gebühren: Die Ausgabeaufschläge bewegen sich meist zwischen 3,5 und 4,0 Prozent. Sie liegen damit zwischen den Kaufgebühren von Aktien- und Rentenfonds. Wer die Fonds bei Direktbanken oder Fondsplattformen erwirbt, muss jedoch deutlich weniger zahlen. Die Verwaltungsgebühren hängen in der Regel vom Aktienanteil ab. Bei hohen Aktienquoten können sie 1,5 Prozent betragen, mit einem niedrigeren Aktienanteil am Ende der Laufzeit können sie auf unter 1,0 Prozent sinken.

Die Wertentwicklung: Hier zeigt sich, dass es sich durchaus lohnt, die Papiere zu vergleichen. Der Deka-Zielfonds 2025 legte 2007 zum Beispiel 2,4 Prozent zu, ein Jahr zuvor betrug das Plus 10,6 Prozent. Besser präsentierte sich der Fidelity Target Fund 2025: Er verbesserte sich 2007 um 3,9 und 2006 um 12,0 Prozent. Die Fonds warfen damit deutlich weniger ab als der Deutsche Aktienindex (Dax), bewegten sich aber in etwa auf dem Niveau des weltweiten Index MSCI World. Der Vergleich hinkt allerdings, da es sich ja nicht um reine Aktienfonds handelt.

Die Steuer: Die Anbieter werben derzeit verstärkt für Lebenszyklusfonds wegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, die von 2009 an auf Einkünfte aus Kapitalvermögen fällig ist. Schließlich bleiben Kursgewinne und Erträge aus Einzahlungen, die noch in diesem Jahr erfolgen, nach einer Haltefrist von einem Jahr von der Abgeltungssteuer befreit. Hinzu kommt: Fondsanleger, die ihr Depot selbst managen und umschichten, müssen den Gewinn ab dem nächsten Jahr jedes Mal mit 25 Prozent versteuern. Die Manager eines Lebenszyklusfonds können dagegen das Portfolio umbauen, ohne dass deshalb die neue Pauschalsteuer fällig wird. Sie können also stets mit dem vollen Kapital weiterarbeiten – und der Kunde vom Zinseszinseffekt profitieren. Erst wenn der Anleger den Zielsparfonds verkauft, schlägt der Fiskus zu, zumindest bei den Anteilen, die nach 2008 ins Depot gekommen sind. Steuerliche Gründe sollten aber nie der alleinige Grund für eine Anlage sein.

FAZIT

Sparer, die von den Vorteilen des Lebenszyklusfonds überzeugt sind, sollten damit rechnen, dass ihnen so mancher Finanz- und Bankberater diesen Fonds gar nicht so gerne verkauft. Der Grund: Sie verdienen mehr, wenn der Kunde häufig das Produkt wechselt. Genau dies sollte bei den Zielsparfonds aber nicht der Fall sein.

5. Anlegerinnen fürchten erschwerte Altersvorsorge durch Abgeltungsteuer

Deutsche Anlegerinnen blicken der Abgeltungsteuer skeptisch entgegen. Jede Zweite fürchtet negative Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Studie der Commerzbank, für die TNS Infratest Finanzforschung weibliche Depotinhaber befragt hat.

Die Sorgen der Anlegerinnen betreffen vor allem Aktien, deren Anteil im Depot fast zwei Drittel der Befragten reduzieren wollen. Unklarheit herrscht vor allem darüber, welche Anlageprodukte sich künftig für den Vermögensaufbau eignen. Drei Viertel der Anlegerinnen halten deshalb ein Beratungsgespräch für wichtig. Allerdings hat erst eine von vier ein solches Beratungsgespräch tatsächlich geführt. Gleichzeitig gewinnen als Reaktion auf die neue Steuer betriebliche Altersvorsorge (34 Prozent) und staatlich geförderte Vorsorgeprodukte (24 Prozent) deutlich an Attraktivität für Anlegerinnen. Diese Formen der Altersvorsorge sind von der im Januar 2009 in Kraft tretenden Abgeltungsteuer nicht betroffen.

Persönliches Fazit von Markus Miller

Warum man bei einer derartigen Fragestellung eine geschlechtsspezifische Unterscheidung macht ist mir zwar ein Rätsel, aber Frauen haben natürlich immer Recht. Darum hab ich mein Buch „Abgeltungssteuer – nein Danke!“ geschrieben, welches auch für Männer geeignet.

6. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008

Vom 11. bis 13. April 2008 wird erstmalig die Neue Messe zum Treffpunkt der Finanzbranche – das perfekte Ambiente für die Anlegermesse Nr. 1 in Deutschland. Rund 200 Aussteller auf 20.000 m2 Fläche – Banken, Online-Broker, Wertpapierhändler und -emittenten, Fondsgesellschaften und börsennotierte AGs aus dem In- und Ausland stellen ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen vor. Zusätzliche Schwerpunkte: EUWAX und Rohstoffe. Auch wir, der Investor Verlag – FID Verlag GmbH mit Kapital & Steuern vertraulich sind mit einem eigenen Stand auf der Messe vertreten. Sie finden uns in Halle 1 Stand G 52.

Die Invest liefert privaten und institutionellen Anlegern einen umfassenden Überblick über eine breite Palette von Anlagemöglichkeiten. Ein Special in diesem Jahr sind natürlich ausführliche Informationen zum Thema Abgeltungssteuer. Markus Miller, der Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich steht Ihnen in diesem Zusammenhang für Fragen zur Verfügung im Rahmen von 2 Vorträgen zum Thema Abgeltungssteuer am Stand des Verlages. Die genauen Termine werden wir noch publizieren.

Wie nutzen Sie die Abgeltungssteuer zu Ihrem Vorteil?!

• Aktuelle Entwicklungen und Überlegungen im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungssteuer


• Ein Blick über die Grenzen Deutschlands - was Luxemburg, Österreich, die Schweiz oder Liechtenstein legal zu bieten haben

• Wie Sie die Zeit bis zum 31.12.2008 nutzen sollten

• Welche Möglichkeiten Sie auch nach dem Stichtag 01.01.2009 haben, um die Abgeltungssteuer für sich zu optimieren oder gar zu umgehen.

Online-Gutscheincode

Als kostenlosen Service laden wir Sie recht herzlich auf die Invest 2008 ein. Unter folgendem Link können Sie sich eine kostenlose Eintrittskarte reservieren.

Der Online-Code ist: 1690 und der Link: www.messe-stuttgart.de/invest/gutschein

7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im März - Themenspezial „Lebensversicherungsmäntel“

Die MÄRZ - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ sowie die Themenspezial-Ausgabe „Lebensversicherungsmäntel“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Abgeltungssteuer - Optimierung durch Konservierung, Versicherung oder Verlagerung!...

Abgeltungssteuer - Anti-Abgeltungssteuer-Strategie mit Investmentfonds...

Abgeltungssteuer II - Mögliche Fallstricke und wertvolle Tipps für Ihre Anti-Abgeltungssteuer-Strategien!...

Investmentfonds mit Auslandsbezug - 8 Tipps, die Sie beim Kauf, Übertrag oder Verkauf von ausländischen Investmentfonds oder einem Depot im Ausland beachten sollten!...

Investmentfonds-Auswahl - 5 Möglichkeiten für Ihre gezielte Suche und individuelle Auswahl von Investmentfonds!...

Steuergesetzgebung - Neue Steuernummer kommt ab Mai 2008 – Wie Sie reagieren können...

Steuerbescheinigungen - So nutzen Sie die Jahressteuer und die Jahresbescheinigung richtig und verschenken kein Geld...

Erbschaftsteuer - Steuern sparen durch geschickte Nachlassaufteilung und Erbausschlagung

THEMENSPEZIAL „LEBENSSVERSICHERUNGSMÄNTEL“

Versichern statt stiften

Steuerstrategie - Nutzen Sie die Steuervorteile durch die „Ummantelung“ Ihres Wertpapierdepots…

Versicherungsmäntel - 3 grundlegende Überlegungen, die Sie bei Lebensversicherungsmänteln beachten sollten…

Besteuerung von Versicherungen - So wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen aus…

Anti-Abgeltungssteuer-Strategie - Die 7 entscheidenden Vorteile von Lebensversicherungsmänteln im neuen Steuerrecht…

Anlage- und Risikomanagement I - Vergleich von Bankdepots, Fonds und Auslands-Lebensversicherungen und warum Sie am besten alle haben…

Gestaltungsmöglichkeiten - So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre Privatsphäre in Liechtenstein vor Steuern und Haftung

Anlage- und Risikomanagement II - So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre Privatsphäre in Liechtenstein vor Steuern und Haftung

 

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