|
Thema: Die Steuersau der Woche!
1. Steuerskandal - Wo ist der nächste Zumwinkel?
2. Gesetz zur Online-Durchsuchung gekippt
3. Geld stinkt nicht – Viren aber auch nicht
4. Steuerstrafsachen und Rechtsstaatlichkeit
5. BVI veröffentlicht Broschüre zur Besteuerung von Investmentfonds
6. Die eigenen vier Wände als Rente
7. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008
8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im März – Themenspezial „Lebensversicherungsmäntel“
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin, „Versicherungen zittern vor Liechtenstein-Affäre“ so ein kürzlich publizierter Beitrag „der Welt“. Darin wird berichtet, dass nun nach den Liechtensteiner Stiftungen, Politiker auch Lebenspolicen aus dem Fürstentum ins Visier nehmen werden. Einzelne Volksvertreter würden sich daran stoßen, dass die Produkte von in- und ausländischen Finanzdienstleistern zum Teil aggressiv als Steuersparmodelle angepriesen werden. Der Unions-Fraktionsvize Michael Meister sagte beispielsweise dem Handelsblatt, dass die Versicherer aufpassen müssen, dass sie nicht den nächsten Steuerskandal produzieren.
Wertpapieranlagen innerhalb von Mantellösungen profitieren nämlich mit der Einführung der Abgeltungssteuer einem Zinseszins- und Steuerstundungseffekt, denn Netto-Erträge werden erst bei Fälligkeit bzw. bei Kapitalentnahme steuerpflichtig. Während der Laufzeit unterliegen Dividenden, Zinsen und Kursgewinne keiner Versteuerung. Darüber hinaus findet unter bestimmten Voraussetzungen eine privilegierte Besteuerung statt.
Ich habe ja gerade Themenspezial „Lebensversicherungsmäntel“ publiziert. Ebenso weise ich schon seit Monaten darauf hin, dass bestimmte Voraussetzungen für die Finanzamtssicherheit von Lebensversicherungsmänteln beachtet werden müssen. Aber diese Diskussion und Verunsicherung ist nun wirklich so unnötig wie ein Kropf. Mir kommt das so vor, als müsste rein steuerrechtlich nun jede Woche sprichwörtlich eine neue (Steuer)Sau durchs Dorf getrieben werden.
Aber Liechtensteiner Lebensversicherungen, abgestimmt auf deutsches Steuerrecht sind nicht vergleichbar mit Liechtensteiner Stiftungen. Mit Luxemburger, Liechtensteiner oder auch Englischen Investment- und Portfoliopolicen lassen sich individuelle Vermögensanlagen mit den steuerlichen Vorteilen einer Lebensversicherung nach deutschem Recht vollkommen gesetzeskonform kombinieren.
Über das Land der Steuerpflicht entscheidet dabei der Wohnsitz des Anlegers. In Deutschland ansässige Bürger sind in Deutschland mit ihrem gesamten Einkommen nach dem Welteinkommensprinzip steuerpflichtig. Bei einer Anlage in ausländische Investmentpolicen sind die Erträge bei Fälligkeit vom Anleger in Deutschland zu versteuern. Einen Steuereinbehalt in Luxemburg oder Liechtenstein gibt es nicht. Es liegt in der Pflicht des Anlegers, die erforderlichen Meldungen an die deutschen Steuerbehörden vorzunehmen, somit unterscheiden sich Anlagen im Ausland nicht von Investitionen direkt im Heimatland Deutschland. Dieses Grundvertrauen sollte ein freiheitlich, liberaler Staat jedoch seinen Bürgern entgegenbringen.
Investitionen in Staaten wie Liechtenstein oder Luxemburg dürfen dabei nicht automatisch und pauschal mit Steuerkriminalität in Verbindung gebracht werden. Grenzüberschreitende Versicherungslösungen in einem freien Europa sind völlig EU-konform und bieten Anlegern großes Potenzial und Flexibilität.
Wenn der Abschluss einer Lebensversicherung in Liechtenstein attraktiver ist als in Deutschland, liegt es in einer globalisierten Welt an der Politik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu verbessern. Jeder hat jedoch das Recht, sein Geld vollkommen legal weltweit anzulegen.
Sollte dieses Recht von Deutschland weiter eingeschränkt werden, bin ich sicher, dass dies den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen wird. Es wäre aus meiner Sicht damit zu rechnen, dass der EuGH den entsprechenden deutschen Paragrafen der im Außensteuerrecht beschlossen werden müsste, für europarechtswidrig erklärt.
Außerdem gab und gibt es nicht nur steuerliche Gründe, eine Anlage oder eine Versicherung im Ausland zu tätigen. Versicherungen dienen auch dazu, das Erbe nach dem Willen des Erblassers zu verteilen, den Zugriff von Dritten zu verhindern oder Zahlungen an nahe stehende Menschen gezielt zu leisten.
Dies trifft gerade auch auf Liechtensteiner Versicherungen zu. Diese müssen selbstverständlich in Übereinstimmung mit deutschem Recht abgeschlossen werden, damit es sich auch tatsächlich um eine Versicherung handelt. In einigen Werbeaussagen wird leider das Bild der Steuerumgehung und des Gestaltungsmissbrauchs erzeugt. Wie Sie diese Fallstricke dagegen umgehen können erfahren Sie in unserer Sonderausgabe „Lebensversicherungsmäntel“ von Kapital & Steuern vertraulich.
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S.: Abgeltungssteuern – NEIN DANKE! – Das neue und einzigartige Buch von Markus Miller. Mein neues Buch ist derzeit in den Endzügen der Fertigstellung und Vorbestellungen sind bereits möglich. In meinem Buch habe ich mich vor allem auch mit Strategien für die Zeit nach dem 31.12.2008 befasst. Näheres finden Sie unter: Abgeltungssteuer – NEIN DANKE – so finden Sie die besten Schlupflöcher!
1. Steuerskandal - Wo ist der nächste Zumwinkel?
Die Einschätzung von Markus Miller, dem Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich gegenüber Börse Online.
Nun müssen auch Franzosen, Australier und Italiener fürchten, dass ihre liechtensteinischen Familienstiftungen aufgedeckt werden. Auch österreichische Banken könnten in Gefahr kommen.
Das deutsche Angebot, Informationen aus den vom Bundesnachrichtendienst für 4,2 Millionen Euro gekauften liechtensteinischen Daten zu erhalten, stößt offenbar auf reges Interesse aus dem Ausland. So heißt es aus Italien, dass man mithilfe des Datenmaterials rund 150 Staatsbürger als mögliche Steuerhinterzieher identifiziert habe. Auch in Australien und Frankreich ermitteln die Behörden. In den Vereinigten Staaten laufen bereits über 100 Verfahren. Die Stiftungen der Beschuldigten sollen allesamt über die LGT-Bank gelaufen sein.
Warten auf den nächsten dicken Fisch
Unterdessen wartete das Handelsblatt mit der Nachricht auf, dass sich unter den mutmaßlichen Steuersündern ein weiterer prominenter Wirtschaftskapitän befinde. Das Unternehmen, dem er vorsteht, oder das er besitze, gehöre zu Lebensmittelbranche und befinde sich in Süddeutschland. Als Quelle gibt das Blatt Steuerfahnder an. Die Staatsanwaltschaft Bochum dementierte auf Anfrage von BÖRSE ONLINE diese Meldung. Die Ermittlungen laufen weiter, derzeit seien keine weiteren Unterrichtungen der Öffentlichkeit geplant.
Nach Liechtenstein ist auch die als Finanzplatz ungleich wichtigere Schweiz unter Beschuss geraten. Experten vermuten, dass bei eidgenössischen Banken mehr als das zwanzigfache allein an ausländischem Geld schlummert als im Fürstentum. Ex-Bundesfinanzminister Hans Eichel hatte zu Beginn der Woche gegen die Schweiz gewettert, die sich hinter ihrem Bankgeheimnis verstecke. Der Steuerexperte Markus Miller sieht eher Liechtensteins östlichen Nachbarn Österreich in Gefahr. „Die Schweiz hat eine gute Lobby und ist kein „Briefkastenfirmenland“, die Kommunikationspolitik einiger österreichischer Institute macht mir hingegen Sorgen“. Einige Banken fühlten sich dort zu sicher und vermittelten den Eindruck, als würden sie sich über das nun schlechte Image Liechtensteins freuen, meint Miller, der zehn Jahren lang selbst bei Privatbanken in der Schweiz und Österreich gearbeitet hat.
FAZIT
Vor allem im Kleinwalsertal oder in Jungholz, beides Gebiete im Westen der Alpenrepublik, liegen nach Schätzungen zig Milliarden Euro, die vor allem Deutsche Mittelständler am heimischen Fiskus vorbeigeschafft haben. Nach Millers Angaben, haben auch viele österreichische Banken ihren Kunden Familienstiftungen in Liechtenstein empfohlen.
2. Gesetz zur Online-Durchsuchung gekippt
Der 27. Februar 2008 ist ein großer Tag für die Bürgerrechte. Das Urteil markiert erfreulicherweise einen Wendepunkt:
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Online
- Durchsuchug im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
- Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass heimliche Online-Durchsuchungen künftig nur unter strengen Auflagen und bei Gefahr für Leib und Leben oder für die Existenz unseres Staates zulässig sind.
- Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht geschaffen: Das "Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".
Die Entscheidung geht damit deutlich über den konkreten Fall hinaus. Ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme! Dieses Urteil wird Signalwirkung auf ähnliche Gesetzesvorgaben im In- und Ausland haben. Für die Klägerin Bettina Winsemann, den Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, der auch Mitglied der BigBrotherAwards-Jury ist und für den FoeBuD, der die Verfassungsbeschwerde finanziert hat, ist diese Entwicklung ein bedeutender Erfolg.
Und trotzdem...
- Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble drängt auf eine zügige Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen durch das BKA-Gesetz.
- Die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht abgewendet - die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz läuft noch.
- Seit einigen Monaten müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Fingerabdrücke abgeben für den biometrischen Reisepass, bald auch für den Personalausweis. Die Daten werden auf einem RFID-Chip gespeichert.
- Die elektronische Gesundheitskarte, die Flugpassagierdaten und und und...
FAZIT
Es gibt noch sehr viel Arbeit auf dem Weg in eine "lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter". Der Schutz Ihrer Werte, sowie Ihrer persönlichen Freiheit wird auch in Zukunft fortlaufend auf die Probe gestellt werden!
3. Geld stinkt nicht – Viren aber auch nicht
Grippe-Virus kann zwei Wochen auf Geld überleben
Grippe-Viren können zwei Wochen lang auf Geldscheinen überleben. Geht das Papiergeld von Hand zu Hand, reisen die Krankheitserreger einer Studie zufolge auf der Suche nach einem neuen Träger mit.
Das ergab eine Studie der Universitätsklinik in Genf, die am Mittwoch von der Schweizer Tageszeitung "Le Temps" veröffentlicht wurde.
Keine Angaben über Ansteckungsgefahr
Unter günstigen Bedingungen könnten die Viren bis zu 17 Tage auf den Banknoten überleben, konstatierten die Forscher. Entscheidend für die Lebensdauer der Erreger seien Luftfeuchtigkeit, Temperatur und Oberfläche.
Allerdings macht die Studie keine Angaben über die Ansteckungsgefahr über Banknoten. Um herauszufinden, ob man beim Bezahlen tatsächlich krank werden könne, wäre eine zusätzliche Studie nötig, betonten die Forscher.
FAZIT
Händewaschen ist auch bei dieser nicht steuerrelevanten Thematik die weit bessere Lösung als Geldwaschen!
4. Steuerstrafsachen und Rechtsstaatlichkeit
Ein Gastbeitrag der Rechtsanwälte Weiß & Partner GbR: Dass jeder Bürger an den Staat seinen Obolus zu entrichten hat, ist eine Jahrhunderte alte Regel. Dass derjenige, der sich hiervor drückt, obgleich das geltende Recht ihn zur Zahlung verpflichtet, verhält sich rechtswidrig.
Rechtswidrige Handlungen einzelner Steuerbürger mittels rechtswidriger Handlungen des Staates aufzudecken, ist rechtsstaatswidrig. Dennoch behauptete ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft in der ARD Tagesschau vom 26. Februar 2008, 20,00 Uhr, dass die Beschaffung der Daten-CD aus Liechtenstein rechtmäßig erfolgte. Das ist schon recht verwunderlich, denn die deutsche Strafprozessordnung sieht ein ganz konkret vorgeschriebenes Ermittlungsverfahren vor, von dem sich nunmehr die Bochumer Staatsanwaltschaft zu verabschieden scheint. Kein Wunder, sind doch die Staatskassen so klamm, wie nie zuvor. Da verwundert es auch nicht, dass Herr Minister Schäuble am Morgen des 27. Februar 2008 vollmundig verkündet, er werde jetzt verstärkt an einer gesetzlichen Regelung zur Online-Durchsuchung von Computern arbeiten. Es stellt sich die Frage, hat Herr Schäuble die massiven Einschränkungen, die die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber mit auf den Weg gegeben haben, nicht verstanden oder will er sie nicht verstehen.
Nun aber zurück zu den Steuersündern. Natürlich sollen sie einer gerechten Strafe zugeführt werden, wenn es dem Staat gelingt, deren Fehlverhalten rechtsstaatlich nachzuweisen. Die Daten, die überhaupt erst einmal die Lawine von Durchsuchungen und Selbstanzeigen verursacht haben, stammen von einer Daten-CD, die von einem ehemaligen Bankmitarbeiter in Liechtenstein illegal gesammelt wurde. Das Handeln des Informanten aber stellt entweder Datendiebstahl (§ 242 StGB) jedoch zumindest Datenausspähung (§202 a StGB) bzw. die Verwertung fremder Geheimnisse (§ 204 StGB) dar. Dass nun der BND diese mit unrechtmäßig erlangten Daten voll gepackte Daten-CD für über 4 Mio. € ankaufte, erfüllt den Tatbestand des § 259 StGB (Hehlerei). Nun handelt eine Behörde, wie der BND, nur durch seine Mitarbeiter, so daß sich der BND als Behörde nicht der Hehlerei schuldig machen kann, aber die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter der Behörde trifft dieser Vorwurf uneingeschränkt.
Wie ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren durchzuführen ist, ergibt sich aus der Strafprozessordnung. Dort wird man vergebens nach einer Regelung suchen, die es den Ermittlungsbehörden ausdrücklich erlaubt, aufgrund rechtsstaatswidrig erlangter Informationen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und zu betreiben. Bei verständiger Würdigung der Herkunft der Erkenntnisse zum jeweils konkreten Anfangsverdacht hätte der jeweilige Richter keine Durchsuchungsbeschlüsse erlassen dürfen. Nun ist das aber passiert. Im weiteren Verlaufe der Ermittlungsverfahren bzw. spätestens im Hauptverfahren werden die Verteidiger einer Verwendung der Ermittlungsergebnisse widersprechen, weil diese unter grober Missachtung der Bestimmungen der StrafPO erlangt wurden und somit als rechtsstaatswidrig einem Verwertungsverbot unterliegen. In diesem Zusammenhang im Ermittlungsverfahren vom jeweils Beschuldigten abgegebene Geständnisse können jederzeit, aber spätestens im Hauptverfahren widerrufen werden.
FAZIT
Was beabsichtigen die Ermittlungs- und Steuerbehörden mit ihrem derzeitigen massenhaften Handeln? Da die Daten, auf die die Ermittler ihren Anfangsverdacht stützen, rechtswidrig erworben wurden, was dort auch nicht unbekannt sein dürfte, auch wenn es nicht zugegeben wird, kommt es nunmehr darauf an, bei mit dem Recht weniger vertrauten Steuersündern für Unsicherheit zu sorgen. Die beabsichtigte Folge ist, dass sich hoffentlich viele Steuersünder selbst anzeigen, um so der Strafverfolgung zu entgehen. Der Staat seinerseits spart damit langwierige und schwierige Ermittlungen. Ob die Einnahmen durch Steuernachzahlungen die derzeitige Staatsverschuldung wirklich nennenswert reduzieren, ist jedoch recht ungewiss.
5. BVI veröffentlicht Broschüre zur Besteuerung von Investmentfonds
Der „Wegweiser zur Einkommensteuererklärung 2007“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management ist erschienen. Die Broschüre erläutert in allgemeiner Form die Besteuerung von Investmentfonds und informiert über die Behandlung von Fondserträgen im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Eine leicht verständliche Darstellung steuerlicher Sachverhalte, Erläuterungen der Formulare zur Steuer- und Jahresbescheinigung, ein Steuer-ABC und die Kontaktdaten der BVI-Mitglieder runden das Angebot ab.
Anleger, die Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen und ihre Freibeträge sowie Pauschbeträge bereits ausgeschöpft haben, sind bis zum 31. Mai 2008 verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung für 2007 abzugeben.
Eine Fristverlängerung für die Abgabe ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. September 2008 möglich.
Broschüre zur Besteuerung von Investmentfonds
6. Die eigenen vier Wände als Rente - Förderung der Eigenheimrente ist auf dem Weg
Wer keine Miete mehr zahlen muss, reduziert seine Lebenshaltungskosten im Alter deutlich.
Die Planungen zur so genannten Eigenheimrente basieren auf den Eckpunkten, auf die sich die Fraktionsspitzen der Großen Koalition bereits im Oktober 2007 verständigt haben. Die Fraktionen haben begonnen, die Vorschläge zu diskutieren und es wird kurzfristig ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Wie soll die Eigenheimrente funktionieren?
An folgenden Punkten soll die Förderung des Wohneigentums ansetzen
- Die Regelungen der Riester-Förderung sollen künftig auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten. Das heißt: Mit den Riester-Zulagen wird auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnung selbst genutzt wird.
- Wie bei allen Riester-Produkten gilt: In der Sparphase sind die Beiträge steuerfrei. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert.
- Das steuerliche geförderte Kapital wird in einem so genannten Wohnförderkonto erfasst.
- Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sparer wählen: Begleichen sie die Steuerschuld auf einen Schlag, dann müssen sie nur 70% des geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz begleichen. Förderberechtigte können sich aber dafür entscheiden, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist, hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab.
- Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung, nicht dagegen der Nutzungswert.
- Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden dementsprechend zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt.
- Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden. Dasselbe gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Eine solche "Entnahmemöglichkeit" wird auch für den Beginn der Auszahlungsphase vorgeschlagen, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie entschulden zu können. Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags ist nicht mehr zwingend erforderlich.
- Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Immobilien und Genossenschaftsanteilen gehören künftig zu den begünstigten Anlageprodukten. Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften können damit geförderte Altersvorsorgeprodukte anbieten. Hierdurch erweitert sich die Produktpalette aus der der Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen kann
- Wohnungsbauprämien sollen künftig nur noch gewährt werden, wenn das gesparte Kapital in Wohnimmobilien investiert wird. Bisher kann es nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit stärker auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet.
FAZIT
Die selbst genutzte Wohnimmobilie ist ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge und sollte künftig daher auch gefördert werden.
7. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008
Vom 11. bis 13. April 2008 wird erstmalig die Neue Messe zum Treffpunkt der Finanzbranche – das perfekte Ambiente für die Anlegermesse Nr. 1 in Deutschland. Rund 200 Aussteller auf 20.000 m2 Fläche – Banken, Online-Broker, Wertpapierhändler und -emittenten, Fondsgesellschaften und börsennotierte AGs aus dem In- und Ausland stellen ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen vor. Zusätzliche Schwerpunkte: EUWAX und Rohstoffe. Auch wir, der Investor Verlag – FID Verlag GmbH mit Kapital & Steuern vertraulich sind mit einem eigenen Stand auf der Messe vertreten. Sie finden uns in Halle 1 Stand G 52.
Die Invest liefert privaten und institutionellen Anlegern einen umfassenden Überblick über eine breite Palette von Anlagemöglichkeiten. Ein Special in diesem Jahr sind natürlich ausführliche Informationen zum Thema Abgeltungssteuer. Markus Miller, der Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich steht Ihnen in diesem Zusammenhang für Fragen zur Verfügung im Rahmen von 2 Vorträgen zum Thema Abgeltungssteuer am Stand des Verlages. Die genauen Termine werden wir noch publizieren.
Wie nutzen Sie die Abgeltungssteuer zu Ihrem Vorteil?!
• Aktuelle Entwicklungen und Überlegungen im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungssteuer
• Ein Blick über die Grenzen Deutschlands - was Luxemburg, Österreich, die Schweiz oder Liechtenstein legal zu bieten haben
• Wie Sie die Zeit bis zum 31.12.2008 nutzen sollten
• Welche Möglichkeiten Sie auch nach dem Stichtag 01.01.2009 haben, um die Abgeltungssteuer für sich zu optimieren oder gar zu umgehen.
Online-Gutscheincode
Als kostenlosen Service laden wir Sie recht herzlich auf die Invest 2008 ein. Unter folgendem Link können Sie sich eine kostenlose Eintrittskarte reservieren.
Der Online-Code ist: 1690 und der Link: www.messe-stuttgart.de/invest/gutschein
8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im März - Themenspezial „Lebensversicherungsmäntel“
Die MÄRZ - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ sowie die Themenspezial-Ausgabe „Lebensversicherungsmäntel“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:
Abgeltungssteuer - Optimierung durch Konservierung, Versicherung oder Verlagerung!...
Abgeltungssteuer - Anti-Abgeltungssteuer-Strategie mit Investmentfonds...
Abgeltungssteuer II - Mögliche Fallstricke und wertvolle Tipps für Ihre Anti-Abgeltungssteuer-Strategien!...
Investmentfonds mit Auslandsbezug - 8 Tipps, die Sie beim Kauf, Übertrag oder Verkauf von ausländischen Investmentfonds oder einem Depot im Ausland beachten sollten!...
Investmentfonds-Auswahl - 5 Möglichkeiten für Ihre gezielte Suche und individuelle Auswahl von Investmentfonds!...
Steuergesetzgebung - Neue Steuernummer kommt ab Mai 2008 – Wie Sie reagieren können...
Steuerbescheinigungen - So nutzen Sie die Jahressteuer und die Jahresbescheinigung richtig und verschenken kein Geld...
Erbschaftsteuer - Steuern sparen durch geschickte Nachlassaufteilung und Erbausschlagung
THEMENSPEZIAL „LEBENSSVERSICHERUNGSMÄNTEL“
Versichern statt stiften
Steuerstrategie - Nutzen Sie die Steuervorteile durch die „Ummantelung“ Ihres Wertpapierdepots…
Versicherungsmäntel - 3 grundlegende Überlegungen, die Sie bei Lebensversicherungsmänteln beachten sollten…
Besteuerung von Versicherungen - So wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen aus…
Anti-Abgeltungssteuer-Strategie - Die 7 entscheidenden Vorteile von Lebensversicherungsmänteln im neuen Steuerrecht…
Anlage- und Risikomanagement I - Vergleich von Bankdepots, Fonds und Auslands-Lebensversicherungen und warum Sie am besten alle haben…
Gestaltungsmöglichkeiten - So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre Privatsphäre in Liechtenstein vor Steuern und Haftung
Anlage- und Risikomanagement II - So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre Privatsphäre in Liechtenstein vor Steuern und Haftung
|