09/2008 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 9/2008  

 

Thema: Die Steuersau der Woche!

1. Steuerskandal - Wo ist der nächste Zumwinkel?

2. Gesetz zur Online-Durchsuchung gekippt  

3. Geld stinkt nicht – Viren aber auch nicht

4. Steuerstrafsachen und Rechtsstaatlichkeit

5. BVI veröffentlicht Broschüre zur Besteuerung von Investmentfonds

6. Die eigenen vier Wände als Rente

7. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008

8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im März – Themenspezial „Lebensversicherungsmäntel“

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

„Versicherungen zittern vor Liechtenstein-Affäre“ so ein kürzlich publizierter Beitrag „der Welt“. Darin wird berichtet, dass nun nach den Liechtensteiner Stiftungen, Politiker auch Lebenspolicen aus dem Fürstentum ins Visier nehmen werden. Einzelne Volksvertreter würden sich daran stoßen, dass die Produkte von in- und ausländischen Finanzdienstleistern zum Teil aggressiv als Steuersparmodelle angepriesen werden. Der Unions-Fraktionsvize Michael Meister sagte beispielsweise dem Handelsblatt, dass die Versicherer aufpassen müssen, dass sie nicht den nächsten Steuerskandal produzieren.

Wertpapieranlagen innerhalb von Mantellösungen profitieren nämlich mit der Einführung der Abgeltungssteuer einem Zinseszins- und Steuerstundungseffekt, denn Netto-Erträge werden erst bei Fälligkeit bzw. bei Kapitalentnahme steuerpflichtig. Während der Laufzeit unterliegen Dividenden, Zinsen und Kursgewinne keiner Versteuerung. Darüber hinaus findet unter bestimmten Voraussetzungen eine privilegierte Besteuerung statt.

Ich habe ja gerade Themenspezial „Lebensversicherungsmäntel“ publiziert. Ebenso weise ich schon seit Monaten darauf hin, dass bestimmte Voraussetzungen für die Finanzamtssicherheit von Lebensversicherungsmänteln beachtet werden müssen. Aber diese Diskussion und Verunsicherung ist nun wirklich so unnötig wie ein Kropf. Mir kommt das so vor, als müsste rein steuerrechtlich nun jede Woche sprichwörtlich eine neue (Steuer)Sau durchs Dorf getrieben werden. 

Aber Liechtensteiner Lebensversicherungen, abgestimmt auf deutsches Steuerrecht sind nicht vergleichbar mit Liechtensteiner Stiftungen. Mit Luxemburger, Liechtensteiner oder auch Englischen Investment- und Portfoliopolicen lassen sich individuelle Vermögensanlagen mit den steuerlichen Vorteilen einer Lebensversicherung nach deutschem Recht vollkommen gesetzeskonform kombinieren.

Über das Land der Steuerpflicht entscheidet dabei der Wohnsitz des Anlegers. In Deutschland ansässige Bürger sind in Deutschland mit ihrem gesamten Einkommen nach dem Welteinkommensprinzip steuerpflichtig. Bei einer Anlage in ausländische Investmentpolicen sind die Erträge bei Fälligkeit vom Anleger in Deutschland zu versteuern. Einen Steuereinbehalt in Luxemburg oder Liechtenstein gibt es nicht. Es liegt in der Pflicht des Anlegers, die erforderlichen Meldungen an die deutschen Steuerbehörden vorzunehmen, somit unterscheiden sich Anlagen im Ausland nicht von Investitionen direkt im Heimatland Deutschland. Dieses Grundvertrauen sollte ein freiheitlich, liberaler Staat jedoch seinen Bürgern entgegenbringen.

Investitionen in Staaten wie Liechtenstein oder Luxemburg dürfen dabei nicht automatisch und pauschal mit Steuerkriminalität in Verbindung gebracht werden. Grenzüberschreitende Versicherungslösungen in einem freien Europa sind völlig EU-konform und bieten Anlegern großes Potenzial und Flexibilität.

Wenn der Abschluss einer Lebensversicherung in Liechtenstein attraktiver ist als in Deutschland, liegt es in einer globalisierten Welt an der Politik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu verbessern. Jeder hat jedoch das Recht, sein Geld vollkommen legal weltweit anzulegen.

Sollte dieses Recht von Deutschland weiter eingeschränkt werden, bin ich sicher, dass dies den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen wird. Es wäre aus meiner Sicht damit zu rechnen, dass der EuGH den entsprechenden deutschen Paragrafen der im Außensteuerrecht beschlossen werden müsste, für europarechtswidrig erklärt.

Außerdem gab und gibt es nicht nur steuerliche Gründe, eine Anlage oder eine Versicherung im Ausland zu tätigen. Versicherungen dienen auch dazu, das Erbe nach dem Willen des Erblassers zu verteilen, den Zugriff von Dritten zu verhindern oder Zahlungen an nahe stehende Menschen gezielt zu leisten.

Dies trifft gerade auch auf Liechtensteiner Versicherungen zu. Diese müssen selbstverständlich in Übereinstimmung mit deutschem Recht abgeschlossen werden, damit es sich auch tatsächlich um eine Versicherung handelt. In einigen Werbeaussagen wird leider das Bild der Steuerumgehung und des Gestaltungsmissbrauchs erzeugt. Wie Sie diese Fallstricke dagegen umgehen können erfahren Sie in unserer Sonderausgabe „Lebensversicherungsmäntel“ von Kapital & Steuern vertraulich.

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

P.S.:  Abgeltungssteuern – NEIN DANKE! – Das neue und einzigartige Buch von Markus Miller. Mein neues Buch ist derzeit in den Endzügen der Fertigstellung und Vorbestellungen sind bereits möglich. In meinem Buch habe ich mich vor allem auch mit Strategien für die Zeit nach dem 31.12.2008 befasst. Näheres finden Sie unter: Abgeltungssteuer – NEIN DANKE – so finden Sie die besten Schlupflöcher!

1. Steuerskandal - Wo ist der nächste Zumwinkel?

Die Einschätzung von Markus Miller, dem Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich gegenüber Börse Online.

Nun müssen auch Franzosen, Australier und Italiener fürchten, dass ihre liechtensteinischen Familienstiftungen aufgedeckt werden. Auch österreichische Banken könnten in Gefahr kommen.

Das deutsche Angebot, Informationen aus den vom Bundesnachrichtendienst für 4,2 Millionen Euro gekauften liechtensteinischen Daten zu erhalten, stößt offenbar auf reges Interesse aus dem Ausland. So heißt es aus Italien, dass man mithilfe des Datenmaterials rund 150 Staatsbürger als mögliche Steuerhinterzieher identifiziert habe. Auch in Australien und Frankreich ermitteln die Behörden. In den Vereinigten Staaten laufen bereits über 100 Verfahren. Die Stiftungen der Beschuldigten sollen allesamt über die LGT-Bank gelaufen sein.

Warten auf den nächsten dicken Fisch

Unterdessen wartete das Handelsblatt mit der Nachricht auf, dass sich unter den mutmaßlichen Steuersündern ein weiterer prominenter Wirtschaftskapitän befinde. Das Unternehmen, dem er vorsteht, oder das er besitze, gehöre zu Lebensmittelbranche und befinde sich in Süddeutschland. Als Quelle gibt das Blatt Steuerfahnder an. Die Staatsanwaltschaft Bochum dementierte auf Anfrage von BÖRSE ONLINE diese Meldung. Die Ermittlungen laufen weiter, derzeit seien keine weiteren Unterrichtungen der Öffentlichkeit geplant.

Nach Liechtenstein ist auch die als Finanzplatz ungleich wichtigere Schweiz unter Beschuss geraten. Experten vermuten, dass bei eidgenössischen Banken mehr als das zwanzigfache allein an ausländischem Geld schlummert als im Fürstentum. Ex-Bundesfinanzminister Hans Eichel hatte zu Beginn der Woche gegen die Schweiz gewettert, die sich hinter ihrem Bankgeheimnis verstecke. Der Steuerexperte Markus Miller sieht eher Liechtensteins östlichen Nachbarn Österreich in Gefahr. „Die Schweiz hat eine gute Lobby und ist kein „Briefkastenfirmenland“, die Kommunikationspolitik einiger österreichischer Institute macht mir hingegen Sorgen“. Einige Banken fühlten sich dort zu sicher und vermittelten den Eindruck, als würden sie sich über das nun schlechte Image Liechtensteins freuen, meint Miller, der zehn Jahren lang selbst bei Privatbanken in der Schweiz und Österreich gearbeitet hat.

FAZIT

Vor allem im Kleinwalsertal oder in Jungholz, beides Gebiete im Westen der Alpenrepublik, liegen nach Schätzungen zig Milliarden Euro, die vor allem Deutsche Mittelständler am heimischen Fiskus vorbeigeschafft haben. Nach Millers Angaben, haben auch viele österreichische Banken ihren Kunden Familienstiftungen in Liechtenstein empfohlen.

2. Gesetz zur Online-Durchsuchung gekippt  

Der 27. Februar 2008 ist ein großer Tag für die Bürgerrechte. Das Urteil markiert erfreulicherweise einen Wendepunkt:  

- Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Online

- Durchsuchug im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig und nichtig erklärt.  

- Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass heimliche Online-Durchsuchungen künftig nur unter strengen Auflagen und bei Gefahr für Leib und Leben oder für die Existenz unseres Staates zulässig sind.  

- Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht geschaffen: Das   "Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer   Systeme".

Die Entscheidung geht damit deutlich über den konkreten Fall hinaus. Ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme! Dieses Urteil wird Signalwirkung auf ähnliche Gesetzesvorgaben im In- und Ausland haben. Für die Klägerin Bettina Winsemann, den Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, der auch Mitglied der BigBrotherAwards-Jury ist und für den FoeBuD, der die Verfassungsbeschwerde finanziert hat, ist diese Entwicklung ein bedeutender Erfolg.  

Und trotzdem...  

- Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble drängt auf eine zügige   Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen durch das BKA-Gesetz.  

- Die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht abgewendet - die   Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz läuft noch.  

- Seit einigen Monaten müssen Bürgerinnen und Bürger ihre   Fingerabdrücke abgeben für den biometrischen Reisepass, bald auch für den Personalausweis. Die Daten werden auf einem RFID-Chip gespeichert.  

- Die elektronische Gesundheitskarte, die Flugpassagierdaten und und   und...  

FAZIT  

Es gibt noch sehr viel Arbeit auf dem Weg in eine "lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter". Der Schutz Ihrer Werte, sowie Ihrer persönlichen Freiheit wird auch in Zukunft fortlaufend auf die Probe gestellt werden!

3. Geld stinkt nicht – Viren aber auch nicht

Grippe-Virus kann zwei Wochen auf Geld überleben

Grippe-Viren können zwei Wochen lang auf Geldscheinen überleben. Geht das Papiergeld von Hand zu Hand, reisen die Krankheitserreger einer Studie zufolge auf der Suche nach einem neuen Träger mit.

Das ergab eine Studie der Universitätsklinik in Genf, die am Mittwoch von der Schweizer Tageszeitung "Le Temps" veröffentlicht wurde.

Keine Angaben über Ansteckungsgefahr

Unter günstigen Bedingungen könnten die Viren bis zu 17 Tage auf den Banknoten überleben, konstatierten die Forscher. Entscheidend für die Lebensdauer der Erreger seien Luftfeuchtigkeit, Temperatur und Oberfläche.

Allerdings macht die Studie keine Angaben über die Ansteckungsgefahr über Banknoten. Um herauszufinden, ob man beim Bezahlen tatsächlich krank werden könne, wäre eine zusätzliche Studie nötig, betonten die Forscher.

FAZIT

Händewaschen ist auch bei dieser nicht steuerrelevanten Thematik die weit bessere Lösung als Geldwaschen!

4. Steuerstrafsachen und Rechtsstaatlichkeit

Ein Gastbeitrag der Rechtsanwälte Weiß & Partner GbR: Dass jeder Bürger an den Staat seinen Obolus zu entrichten hat, ist eine Jahrhunderte alte Regel. Dass derjenige, der sich hiervor drückt, obgleich das geltende Recht ihn zur Zahlung verpflichtet, verhält sich rechtswidrig.

Rechtswidrige Handlungen einzelner Steuerbürger mittels rechtswidriger Handlungen des Staates aufzudecken, ist rechtsstaatswidrig. Dennoch behauptete ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft in der ARD Tagesschau vom 26. Februar 2008, 20,00 Uhr, dass die Beschaffung der Daten-CD aus Liechtenstein rechtmäßig erfolgte. Das ist schon recht verwunderlich, denn die deutsche Strafprozessordnung sieht ein ganz konkret vorgeschriebenes Ermittlungsverfahren vor, von dem sich nunmehr die Bochumer Staatsanwaltschaft zu verabschieden scheint. Kein Wunder, sind doch die Staatskassen so klamm, wie nie zuvor. Da verwundert es auch nicht, dass Herr Minister Schäuble am Morgen des 27. Februar 2008 vollmundig verkündet, er werde jetzt verstärkt an einer gesetzlichen Regelung zur Online-Durchsuchung von Computern arbeiten. Es stellt sich die Frage, hat Herr Schäuble die massiven Einschränkungen, die die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber mit auf den Weg gegeben haben, nicht verstanden oder will er sie nicht verstehen.

Nun aber zurück zu den Steuersündern. Natürlich sollen sie einer gerechten Strafe zugeführt werden, wenn es dem Staat gelingt, deren Fehlverhalten rechtsstaatlich nachzuweisen. Die Daten, die überhaupt erst einmal die Lawine von Durchsuchungen und Selbstanzeigen verursacht haben, stammen von einer Daten-CD, die von einem ehemaligen Bankmitarbeiter in Liechtenstein illegal gesammelt wurde. Das Handeln des Informanten aber stellt entweder Datendiebstahl (§ 242 StGB) jedoch zumindest Datenausspähung (§202 a StGB) bzw. die Verwertung fremder Geheimnisse (§ 204 StGB) dar. Dass nun der BND diese mit unrechtmäßig erlangten Daten voll gepackte Daten-CD für über 4 Mio. € ankaufte, erfüllt den Tatbestand des § 259 StGB (Hehlerei). Nun handelt eine Behörde, wie der BND, nur durch seine Mitarbeiter, so daß sich der BND als Behörde nicht der Hehlerei schuldig machen kann, aber die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter der Behörde trifft dieser Vorwurf uneingeschränkt.

Wie ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren durchzuführen ist, ergibt sich aus der Strafprozessordnung. Dort wird man vergebens nach einer Regelung suchen, die es den Ermittlungsbehörden ausdrücklich erlaubt, aufgrund rechtsstaatswidrig erlangter Informationen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und zu betreiben. Bei verständiger Würdigung der Herkunft der Erkenntnisse zum jeweils konkreten Anfangsverdacht hätte der jeweilige Richter keine Durchsuchungsbeschlüsse erlassen dürfen. Nun ist das aber passiert. Im weiteren Verlaufe der Ermittlungsverfahren bzw. spätestens im Hauptverfahren werden die Verteidiger einer Verwendung der Ermittlungsergebnisse widersprechen, weil diese unter grober Missachtung der Bestimmungen der StrafPO erlangt wurden und somit als rechtsstaatswidrig einem Verwertungsverbot unterliegen. In diesem Zusammenhang im Ermittlungsverfahren vom jeweils Beschuldigten abgegebene Geständnisse können jederzeit, aber spätestens im Hauptverfahren widerrufen werden.

FAZIT

Was beabsichtigen die Ermittlungs- und Steuerbehörden mit ihrem derzeitigen massenhaften Handeln? Da die Daten, auf die die Ermittler ihren Anfangsverdacht stützen, rechtswidrig erworben wurden, was dort auch nicht unbekannt sein dürfte, auch wenn es nicht zugegeben wird, kommt es nunmehr darauf an, bei mit dem Recht weniger vertrauten Steuersündern für Unsicherheit zu sorgen. Die beabsichtigte Folge ist, dass sich hoffentlich viele Steuersünder selbst anzeigen, um so der Strafverfolgung zu entgehen. Der Staat seinerseits spart damit langwierige und schwierige Ermittlungen. Ob die Einnahmen durch Steuernachzahlungen die derzeitige Staatsverschuldung wirklich nennenswert reduzieren, ist jedoch recht ungewiss.

5. BVI veröffentlicht Broschüre zur Besteuerung von Investmentfonds

Der „Wegweiser zur Einkommensteuererklärung 2007“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management ist erschienen. Die Broschüre erläutert in allgemeiner Form die Besteuerung von Investmentfonds und informiert über die Behandlung von Fondserträgen im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Eine leicht verständliche Darstellung steuerlicher Sachverhalte, Erläuterungen der Formulare zur Steuer- und Jahresbescheinigung, ein Steuer-ABC und die Kontaktdaten der BVI-Mitglieder runden das Angebot ab.

Anleger, die Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen und ihre Freibeträge sowie Pauschbeträge bereits ausgeschöpft haben, sind bis zum 31. Mai 2008 verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung für 2007 abzugeben.

Eine Fristverlängerung für die Abgabe ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. September 2008 möglich.

Broschüre zur Besteuerung von Investmentfonds

 

6. Die eigenen vier Wände als Rente - Förderung der Eigenheimrente ist auf dem Weg

Wer keine Miete mehr zahlen muss, reduziert seine Lebenshaltungskosten im Alter deutlich.

Die Planungen zur so genannten Eigenheimrente basieren auf den Eckpunkten, auf die sich die Fraktionsspitzen der Großen Koalition bereits im Oktober 2007 verständigt haben. Die Fraktionen haben begonnen, die Vorschläge zu diskutieren und es wird kurzfristig ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Wie soll die Eigenheimrente funktionieren?

An folgenden Punkten soll die Förderung des Wohneigentums ansetzen

- Die Regelungen der Riester-Förderung sollen künftig auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten. Das heißt: Mit den Riester-Zulagen wird auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnung selbst genutzt wird.

- Wie bei allen Riester-Produkten gilt: In der Sparphase sind die Beiträge steuerfrei. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert.

- Das steuerliche geförderte Kapital wird in einem so genannten Wohnförderkonto erfasst.

- Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sparer wählen: Begleichen sie die  Steuerschuld auf einen Schlag, dann müssen sie nur 70% des geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz begleichen. Förderberechtigte können sich aber dafür entscheiden, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist, hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab.

- Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung, nicht dagegen der Nutzungswert.

- Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden dementsprechend zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt.

- Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden. Dasselbe gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Eine solche "Entnahmemöglichkeit" wird auch für den Beginn der Auszahlungsphase vorgeschlagen, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie entschulden zu können. Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags ist nicht mehr zwingend erforderlich.

- Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Immobilien und Genossenschaftsanteilen gehören künftig zu den begünstigten Anlageprodukten. Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften können damit geförderte Altersvorsorgeprodukte anbieten. Hierdurch erweitert sich die Produktpalette aus der der Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen kann

- Wohnungsbauprämien sollen künftig nur noch gewährt werden, wenn das gesparte Kapital in Wohnimmobilien investiert wird. Bisher kann es nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit stärker auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet.

FAZIT

Die selbst genutzte Wohnimmobilie ist ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge und sollte künftig daher auch gefördert werden.

 

7. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008

Vom 11. bis 13. April 2008 wird erstmalig die Neue Messe zum Treffpunkt der Finanzbranche – das perfekte Ambiente für die Anlegermesse Nr. 1 in Deutschland. Rund 200 Aussteller auf 20.000 m2 Fläche – Banken, Online-Broker, Wertpapierhändler und -emittenten, Fondsgesellschaften und börsennotierte AGs aus dem In- und Ausland stellen ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen vor. Zusätzliche Schwerpunkte: EUWAX und Rohstoffe. Auch wir, der Investor Verlag – FID Verlag GmbH mit Kapital & Steuern vertraulich sind mit einem eigenen Stand auf der Messe vertreten. Sie finden uns in Halle 1 Stand G 52.

Die Invest liefert privaten und institutionellen Anlegern einen umfassenden Überblick über eine breite Palette von Anlagemöglichkeiten. Ein Special in diesem Jahr sind natürlich ausführliche Informationen zum Thema Abgeltungssteuer. Markus Miller, der Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich steht Ihnen in diesem Zusammenhang für Fragen zur Verfügung im Rahmen von 2 Vorträgen zum Thema Abgeltungssteuer am Stand des Verlages. Die genauen Termine werden wir noch publizieren.

Wie nutzen Sie die Abgeltungssteuer zu Ihrem Vorteil?!

• Aktuelle Entwicklungen und Überlegungen im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungssteuer

• Ein Blick über die Grenzen Deutschlands - was Luxemburg, Österreich, die Schweiz oder Liechtenstein legal zu bieten haben

• Wie Sie die Zeit bis zum 31.12.2008 nutzen sollten

• Welche Möglichkeiten Sie auch nach dem Stichtag 01.01.2009 haben, um die Abgeltungssteuer für sich zu optimieren oder gar zu umgehen.

Online-Gutscheincode

Als kostenlosen Service laden wir Sie recht herzlich auf die Invest 2008 ein. Unter folgendem Link können Sie sich eine kostenlose Eintrittskarte reservieren.

Der Online-Code ist: 1690 und der Link: www.messe-stuttgart.de/invest/gutschein

 

8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im März - Themenspezial „Lebensversicherungsmäntel“

Die MÄRZ - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ sowie die Themenspezial-Ausgabe „Lebensversicherungsmäntel“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Abgeltungssteuer - Optimierung durch Konservierung, Versicherung oder Verlagerung!...

Abgeltungssteuer - Anti-Abgeltungssteuer-Strategie mit Investmentfonds...

Abgeltungssteuer II - Mögliche Fallstricke und wertvolle Tipps für Ihre Anti-Abgeltungssteuer-Strategien!...

Investmentfonds mit Auslandsbezug - 8 Tipps, die Sie beim Kauf, Übertrag oder Verkauf von ausländischen Investmentfonds oder einem Depot im Ausland beachten sollten!...

Investmentfonds-Auswahl - 5 Möglichkeiten für Ihre gezielte Suche und individuelle Auswahl von Investmentfonds!...

Steuergesetzgebung - Neue Steuernummer kommt ab Mai 2008 – Wie Sie reagieren können...

Steuerbescheinigungen - So nutzen Sie die Jahressteuer und die Jahresbescheinigung richtig und verschenken kein Geld...

Erbschaftsteuer - Steuern sparen durch geschickte Nachlassaufteilung und Erbausschlagung

THEMENSPEZIAL „LEBENSSVERSICHERUNGSMÄNTEL“

Versichern statt stiften

Steuerstrategie - Nutzen Sie die Steuervorteile durch die „Ummantelung“ Ihres Wertpapierdepots…

Versicherungsmäntel - 3 grundlegende Überlegungen, die Sie bei Lebensversicherungsmänteln beachten sollten…

Besteuerung von Versicherungen - So wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen aus…

Anti-Abgeltungssteuer-Strategie - Die 7 entscheidenden Vorteile von Lebensversicherungsmänteln im neuen Steuerrecht…

Anlage- und Risikomanagement I - Vergleich von Bankdepots, Fonds und Auslands-Lebensversicherungen und warum Sie am besten alle haben…

Gestaltungsmöglichkeiten - So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre Privatsphäre in Liechtenstein vor Steuern und Haftung

Anlage- und Risikomanagement II - So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre Privatsphäre in Liechtenstein vor Steuern und Haftung

  

08/2008 
Thema: Steuer - Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!  
 

1. Liechtenstein wehrt sich gegen deutsche Kampagne

2. Besteuerung von Spitzeneinkommen in Deutschland:
Höchstverdiener zahlen nur 34 Prozent

3. Schweiz: Annahme der Abstimmungsvorlage Unternehmenssteuerreformgesetz II 4. Schweizer Anlegerschutz so löchrig wie der Schweizer Käse?

5. Vorsorge und Rente – Das aktuelle Ruhestandsbarometer

6. Inhaber von Genussrechten profitieren von der Abgeltungsteuer

7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im März – Themenspezial „Lebensversicherungsmäntel“

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

haben Sie schon einmal Ihr Haus von einem „befreundeten“ Handwerker ohne Rechnung renovieren lassen? Rechnet Ihr Gärtner, Hausmeister oder Ihre Putzfrau alle Stunden ab? Haben Sie jemals bei der Einkommenssteuererklärung ein paar Kilometer mehr angegeben? Haben Sie jemals eine Dienstleistung ohne Rechnung entgegengenommen oder ausgeführt? Haben Sie jemals mehr Spirituosen oder Zigaretten als erlaubt über die Grenzen eingeführt? Ist Ihr Arbeitszimmer wirklich ein reines Arbeitszimmer und dienen alle Ihre Firmenkosten auch wirklich Ihrem Unternehmen? Oder allgemein, haben Sie sich jemals „ärmer“ gerechnet als erlaubt vor dem Herrn(Fiskus) oder Sozialleistungen unberechtigt entgegengenommen?

NEIN? Respekt, dann sind Sie ein Steuerheiliger!

All denjenigen, die Schadenfreude über die Art und Weise empfinden, wie beispielsweise Klaus Zumwinkel an den Medienpranger gestellt wurde, empfehle ich in Erinnerung zu rufen, dass es in allen Schichten unserer Gesellschaft (Steuer)Sünder gibt.

Für mich ist die Art und Weise wie ein Multimillionär wie Klaus Zumwinkel Steuern hinterzogen hat nicht einmal moralisch verwerflich, weil ich es mir nicht zusteht, über derartiges ein Urteil fällen zu dürfen. Für mich war der Ex-Post Chef einfach sehr schlecht beraten und hat selbst naiv und dumm gehandelt.

Aber deswegen einen Menschen schlimmer zu behandeln, wie Mörder, Kinderschänder oder generell Gewaltverbrecher halte ich einfach nicht für angebracht. Wenn jetzt manche Parteien fordern die Haftstrafen für Steuerhinterzieher noch weiter heraufzusetzen ist das für mich reiner Populismus. Vergewaltigung oder Totschlag wird ja dann langsam weniger hart bestraft wie Steuerbetrug. Steuerhinterziehung gehört für mich dabei generell rein monetär geahndet und nicht mit Haftstrafen.

Wenn man nüchtern die Fakten betrachtet, dann ist die Steuerverkürzung von Herrn Zumwinkel in Relation zu seinem Gesamteinkommen- bzw. Vermögen prozentual beispielsweise weniger dramatisch, als das Einkommen durch Schwarzarbeit von vielen ganz „normalen“ Bürgern. Die hinterzogenen Summen von Millionären sind also nur absolut höher, relativ, also prozentual jedoch meist geringer.

Das ist für mich auch eine Art von Relativitätstheorie, welcher sich jeder bewusst werden sollte, bevor ein Urteil über andere Menschen gebildet wird.

So kann ich zur Freude meiner Mama auch einmal ein Bibelzitat bei „Kapital & Steuern vertraulich“ einbringen, dass vielleicht auch für Sie beim Thema Steuerrecht gilt: „Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein“.

Ich bin mir sicher bei den aktuellen und noch folgenden Steinigungen von Steuerhinterziehern sind jedoch viele Sünder in werfenden Funktionen aktiv dabei. 

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

P.S.:  In meiner aktuellen Themenausgabe-Spezial von Kapital & Steuern vertraulich habe ich „Lebensversicherungsmäntel“ als intelligente Strukturierungsmodelle ausführlich beleuchtet. Diese Konzepte sind steueroptimierte und auf das deutsche Steuerrecht abgestimmte Lösungsmodelle. Derartig attraktive und steuerkonforme Möglichkeiten sind die Grundlagen meiner Philosophie von Kapital & Steuern vertraulich, sowie von www.geopolitical.biz

1. Liechtenstein wehrt sich gegen deutsche Kampagne

Stellungnahme von Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein und des Regierungschef-Stellvertreters Klaus Tschütscher zu den aktuellen Ereignissen

Die Souveränität Liechtensteins gegen die Angriffe und Unterstellungen deutscher Behörden haben heute Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein und Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit klaren Worten verteidigt.

"Das Vorgehen der deutschen Behörden wäre in Liechtenstein gesetzlich nicht gedeckt" lautet unisono die Einschätzung des amtierenden Staatsoberhauptes und des Justizministers. Laut Medienberichten hat das deutsche Finanzministerium einem verurteilten Rechtsbrecher Geld für seine aus einer Liechtensteiner Bank gestohlenen Daten zukommen lassen. Justizminister Tschütscher: "Wir lehnen das Vorgehen der deutschen Regierung und ihrer Behörden entschieden ab. Wenn die Medieninformationen stimmen, dann hat der deutsche Finanzminister und eine Reihe von Staatsbediensteten einem verurteilten Rechtsbrecher mehrere Millionen für gestohlene Daten zukommen lassen. Eine derartige Vorgehensweise in Liechtenstein wäre rechtlich völlig undenkbar." Erbprinz Alois: "Bei uns können fiskalische Interessen nicht über rechtsstaatliche Prinzipien gestellt werden."

Die liechtensteinische Justiz hat deshalb auch ein Ermittlungsverfahren gegen die unbekannte Täterschaft wegen Verletzung eines Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslandes eingeleitet. In der Liechtensteinischen Verfassung wird dem Schutz der Privatsphäre ein besonderer Wert beigemessen. Dazu gehört auch das Bankkundengeheimnis. Das liechtensteinische Verständnis ist von einem grundsätzlichen Vertrauen allen Bürgern gegenüber geprägt.

Klaus Tschütscher: "Als Justizminister habe ich dafür zu sorgen, dass unsere Bürger und auch die Menschen, die mit Unternehmen und Institutionen in unserem Land in einer wirtschaftlichen Verbindung stehen, Rechtssicherheit haben. Zur Rechtssicherheit gehört nach unserer Rechtsordnung auch der Respekt der Privatsphäre. Diese Privatsphäre kann nur bei begründetem Verdacht auf eine kriminelle Handlung aufgehoben werden. Wenn diese Rechtssicherheit, die wesentlicher Grundpfeiler unseres Rechtsstaates ist, durch Dritte gefährdet wird, stellt das die Souveränität unseres Landes und unserer Gesetzgebung in Frage. Meine Aufgabe als Justizminister ist es auch, für die Rechtssicherheit der Anleger und Geschäftspartner zu sorgen."

Gleichzeitig hat Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen gesetzt, um den Finanzplatz an internationale Standards heran zu führen, damit Geldwäsche oder organisierte Kriminalität verhindert werden.

Seit dem Jahr 2000 sind im Zuge der Stärkung und Modernisierung des Finanzplatzes weit reichende Gesetzesvorhaben realisiert worden, die unter anderem zur Schaffung der Financial Intelligence Unit (FIU) im Jahre 2002 und der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Jahre 2005 geführt haben. Weitere zentrale Vorhaben betrafen unter anderem die Totalrevision des Rechtshilfegesetzes (2000), verschiedene Abänderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (2002 und 2005), das Rechtshilfeabkommen mit den USA (2003), das Anti-Terrorismuspaket (2003), der Abschluss des Zinsbesteuerungsabkommens mit der Europäischen Gemeinschaft (2004), die Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes (2004) und des Investmentunternehmensgesetzes (2005), die Schaffung eines Vermögensverwaltungsgesetzes (2005) und eines Marktmissbrauchsgesetzes (2006), verschiedene Abänderungen des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und des Rechtshilfegesetzes im Umsetzung der 2. Geldwäscherei-Richtlinie und des Palermo-Übereinkommens (2006), zentrale Änderungen im Bankengesetz in Umsetzung von MiFID und Basel II (2006 und 2007) sowie die Totalrevision des Wertpapierprospektgesetzes (2007) und das Pensionsfondsgesetz. Dem fügt sich die Einführung der Europäischen Gesellschaft AG als Flaggschiff der europäischen Gesellschaftsformen sowie die Europäische Genossenschaft an.

Liechtensteinische Staatsanwälte und Untersuchungsrichter haben in den vergangenen Jahren in unzähligen Fällen eng und erfolgreich mit ihren deutschen Kollegen zusammengearbeitet. Die Rechtshilfe funktioniert nach Aussage deutscher Staatsanwaltschaften klaglos und vorbildlich. So konnten in zahlreichen wichtigen Fällen Straftäter zur Verantwortung gezogen werden.

Erbprinz Alois: "Liechtenstein will und kann aber nicht ein überreguliertes Kontrollwesen aufbauen. Eine Bespitzelung der Bürger ist in Liechtenstein nicht denkbar, schon gar nicht über die Landesgrenzen hinweg."

Deutschland werde mit seinem Angriff auf Liechtenstein nicht das Problem mit seinen Steuerzahlern lösen. Wie gestern aus den deutschen Medien zu entnehmen war, hat eine internationale Studie das deutsche Steuersystem als das schlechteste weltweit eingestuft - noch nach Haiti. Das Staatsoberhaupt weiter: "Deutschland sollte seine Steuergelder besser dafür einsetzen, sein Steuersystem in den Griff zu bekommen, als Millionenbeträge für Daten auszugeben, deren rechtliche Verwertbarkeit zweifelhaft ist."

Erbprinz Alois abschliessend: Als Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein nehme ich die jüngsten Vorgänge besorgt zur Kenntnis. Wir werden weitere rechtliche Schritte überprüfen, um unsere Bürger und auch die Anleger, die uns vertrauen, vor derartigen Untersuchungsmethoden, die in Liechtenstein gesetzlich nicht gedeckt sind, zu schützen. Wir werden Sie in den nächsten Tagen über die nächsten Schritte informieren."

FAZIT

Je bürgernaher und demokratischer ein Staat organisiert ist, desto weniger Probleme hat er mit seinen Steuerzahlern.

2. Besteuerung von Spitzeneinkommen in Deutschland: Höchstverdiener zahlen nur 34 Prozent

Zusammenfassung der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung: Umverteilung funktioniert trotzdem Die 450 Deutschen mit dem höchsten Einkommen zahlten im Jahr 2002 durchschnittlich 34 Prozent Einkommensteuer und damit deutlich weniger als den gesetzlichen Steuersatz.

Ursache dafür ist die große Lücke zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen. Trotzdem trägt die Einkommensbesteuerung wesentlich zur Reduzierung der Einkommensungleichheit in Deutschland bei, wobei die Spitzenverdiener den Löwenanteil dieser Umverteilung tragen. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer aktuellen Studie des DIW Berlin. Grundlage der Untersuchung waren erstmals alle Steuerzahler aus der Gruppe der Top-Einkommensbezieher. Für den Umverteilungseffekt der Einkommensteuer ist nicht nur der Steuertarif entscheidend, sondern auch die Lücke zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen. Diese entsteht durch Steuerbefreiungen, Freibeträge, Abzugsbeträge oder andere Steuervergünstigungen. "Trotz dieser beträchtlichen Gestaltungs- und Steuervermeidungsmöglichkeiten und der jüngsten Senkung des Spitzensteuersatzes ist die Einkommensbesteuerung in ihrer Wirkung progressiv geblieben", sagte der Steuerexperte des DIW Berlin, Stefan Bach. "Die Verteilung der Steuerlast ist hoch konzentriert: Das oberste Zehntel der Einkommensbezieher trägt mehr als die Hälfte zum gesamten Steueraufkommen bei, und beinahe ein Viertel des Steueraufkommens geht auf das oberste eine Prozent der Einkommensbezieher zurück. Dagegen zahlt die untere Hälfte der Einkommensbezieher nur fünf Prozent des Steueraufkommens".

FAZIT

Auch im Verhältnis zu den Bruttoeinkommen zahlen die Reichen deutlich mehr Steuern als die Armen. Die untere Hälfte zahlt durchschnittlich nur vier Prozent Einkommenssteuer. Bei den obersten zehn Prozent sind es schon 22 Prozent, bei den obersten ein Prozent 32,4 % und bei den reichsten 450 Steuerpflichtigen 34,3 Prozent. „Das ist zwar weniger, als der reine Steuertarif erwarten lässt“ sagte Stefan Bach. Dennoch sei ein deutlicher Umverteilungseffekt der Einkommensteuer statistisch nachweisbar. Dies hat sich seit Anfang der 90er-Jahre kaum geändert. Allerdings ist die effektive Steuerbelastung der Spitzenverdiener in den Jahren 1992 bis 2002 um 10 Prozentpunkte gesunken. Für den Durchschnittsbürger blieb sie dagegen unverändert.  

3. Schweiz: Annahme der Abstimmungsvorlage Unternehmenssteuerreformgesetz II

Zahlreiche Vorteile insbesondere für die KMUs Das am 24. Februar 2008 durch die Stimmbürger angenommene Bundesgesetz über die steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) bringt insbesondere für KMUs viele Vorteile mit sich laut eine Medienmitteilung der Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers. Nachfolgend seien die wichtigsten Verbesserungen kurz erläutert: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung

- Teilbesteuerung der Dividenden: qualifizierte Beteiligungen (Mindestbeteiligung von 10% am Unternehmenskapital) werden neu bei der direkten Bundessteuer nur noch zu 60% im Privatvermögen und zu 50% im Geschäftsvermögen besteuert. Im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) wird nur die Mindestbeteiligung von 10% gesetzlich verankert; die Kantone bleiben frei hinsichtlich der Methode der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung als auch bezüglich der Höhe der Milderung. - Ausweitung des Beteiligungsabzugs: die Anforderungen für die Gewährung des Beteiligungsabzuges werden gesenkt. Neu werden insbesondere Beteiligungen von mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital oder ein Verkehrswert von mindestens CHF 1 Million verlangt.

Kapitalgesellschaften - Abbau von substanzzehrenden Steuern

- Einführung des Kapitaleinlageprinzips: die steuerfreie Rückzahlung der von Anteilsinhabern erbrachten offenen Kapitaleinlagen einschliesslich des bisher steuerbaren Agios wird ermöglicht. - Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer: die Kantonen können neu die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen. - Entlastung bei der Emissionsabgabe: durch die Erhöhung des Freibetrages auf CHF 1 Million wird die Beschaffung von Eigenkapital für Genossenschaften verbilligt und Sanierungen werden vereinfacht bzw. entlastet.

Entlastung von Personenunternehmen in Übergangsphasen

- Steueraufschub bei Übertragung von Liegenschaften vom Geschäfts- ins Privatvermögen: die Besteuerung von Gewinnen kann bis zur tatsächlichen Realisation aufgeschoben werden. - Aufschub der Besteuerung von stillen Reserven bei Erbteilung: die Weiterführung des Unternehmens durch Erben wird erleichtert. - Entlastung der Liquidationsgewinne: Selbständigerwerbende werden bei definitiver Aufgabe Ihrer Erwerbstätigkeit durch steuerliche Milderung der Liquidationsgewinne entlastet. - Ausweitung der Ersatzbeschaffung: die steuerfreie Übertragung von stillen Reserven bei der Neuausrichtung des Betriebs wird erleichtert.

Fazit und weiteres Vorgehen

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erfordern auch Anpassungen im kantonalen Steuerrecht. Um den Kantonen genügend Zeit für ihre Rechtsetzung einzuräumen, wurde deren Umsetzungsfrist auf zwei Jahre nach der Inkraftsetzung der Reform festgelegt. Da verschiedene Regelungen des Bundessteuerrechts eng mit den kantonalen Bestimmungen zusammenhängen, werden bestimmte Regelungen auch erst nach zwei Jahren in Kraft treten, um die gleichzeitige Anwendung sicherzustellen. Per 1. Januar 2009 treten die Bestimmungen betreffend Teilbesteuerung direkte Bundessteuer, Anrechnung Gewinnsteuer an Kapitalsteuer, Emissionsabgabe und Verrechnungssteuer (ohne Kapitaleinlageprinzip) in Kraft. Per 1. Januar 2011 werden sodann folgende Bestimmungen umgesetzt bzw. in Kraft treten: Teilbesteuerung kantonales Recht, Kapitaleinlageprinzip, Bestimmungen für Personenunternehmen und Ausweitung Beteiligungsabzug.  

4. Schweizer Anlegerschutz so löchrig wie der Schweizer Käse?

Kapitalanleger können sich in der Schweiz bei Problemen mit Vermögensverwaltern nicht auf die eidgenössische Finanzaufsicht verlassen. Davor warnt die auf Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte aus Siegburg. Anlass ist die aktuelle Liquidierung der Swiss Financial Partners AG (SFP) aus Zug und ihre Verbindung zu der in Dresden ansässigen Four Gates AG.
 
Die SFP ist ein unseriöser Vermögensverwalter, der von der Schweiz aus zahlreiche Anleger in Deutschland geködert hatte. Das unseriöse Geschäftsgebaren war der Schweizer Finanzaufsicht seit längerer Zeit bekannt. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) schritt im vergangenen November schließlich ein und schickte der SFP Untersuchungsbeauftragte ins Haus. Das Ergebnis: Die SFP wurde jetzt wegen massiver Verstöße gegen die Schweizer Banken-, Börsen- und Effektenhandelsgesetze dicht gemacht. Das Konkursverfahren läuft.
 
Ab jetzt wird die Sache absurd: Die gleichen Rechtsanwälte, die im Auftrag der Schweizer Finanzaufsicht einen unseriösen Vermögensverwalter überprüfen und abwickeln, schicken den Anlegern anschließend die Aufforderung, ihr Vermögen einem anderen Dienstleister anzuvertrauen. „Schon das allein ist fragwürdig“, kritisiert Patrick Elixmann von Göddecke Rechtsanwälte. Es sei nicht Aufgabe von Liquidatoren, geprellten Anlegern Empfehlungsschreiben für Vermögensverwalter samt Vertragsunterlagen zu schicken. Die Kanzlei Göddecke vertritt mehrere SFP-Kunden aus Deutschland, die derlei Anschreiben erhalten haben.
 
Noch fragwürdiger wird die Angelegenheit bei einem Blick auf das Management des empfohlenen Vermögensverwalters. Dort findet sich plötzlich der ehemalige Geschäftsführer der verbotenen Vermögensverwaltung SFP wieder. Also genau der Mann, der für die Gesetzesverstöße verantwortlich ist, die zu der von der Aufsichtsbehörde angeordneten Liquidierung geführt haben. „Das führt die staatliche Finanzaufsicht der Schweiz völlig ad absurdum“, sagt Elixmann. Der Anlegeranwalt aus Siegburg hält den Anlegerschutz im Alpenland auch ohne den neuen Vorfall für „so löchrig wie ein Schweizer Käse“. Die Schweiz habe zwar eine funktionierende Geldwäscheaufsicht, aber die Kontrolle der Finanzdienstleister bleibe weit hinter der in Deutschland zurück. „Das sollten Anleger berücksichtigen, wenn ihnen mal wieder ein Vermögensverwalter etwas vom Schweizer Finanzplatz vorschwärmt“, rät Elixmann.
 
Ross und Reiter: Im konkreten Fall der SFP wurde den betroffenen Anlegern die OFL-Vermögensverwaltungs AG empfohlen. Das Unternehmen aus St. Gallen ist die hundertprozentige Tochter eines deutschen Unternehmens mit Sitz in Dresden. Die Four Gates AG betreut nach eigener Aussage konzernweit über 25.000 Kunden. Bis vor kurzem hieß das Unternehmen noch OFL-AnlagenLeasing AG.
 
Zurück zur Schweizer Tochter OFL-Vermögensverwaltung. Dort sitzt im Management ein gewisser Guido Gilardoni und damit der Geschäftsführer von genau der SFP, deren Liquidierung die Eidgenössische Bankenkommission angeordnet hat.
 
Gilardoni ist kein unbeschriebenes Blatt. Bevor er 2004 die SFP gründete, war Gilardoni Direktor der MWB Vermögensverwaltung. „Die MWB gehört ebenfalls zur Liga der unseriösen Finanzdienstleister, die von der Schweiz aus in Deutschland ohne aufsichtsrechtliche Erlaubnis auf Kundenfang gehen“, sagt Rechtsanwalt Elixmann. Die Kanzlei Göddecke hat gegen die MWB vor deutschen Gerichten bereits mehrfach Schadensersatz für Anleger erstritten. Diese Erfolge sind insofern ein Meilenstein für den Anlegerschutz, weil die Zuständigkeit deutscher Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen lange strittig gewesen war.
 
FAZIT

In der Schweiz werden die Kontrollen bei Finanzdienstleistern nicht von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) ausgeführt. Mit dieser Arbeit beauftragt die EBK vielmehr externe Anwaltskanzleien. Diese übernehmen auch die Abwicklung einer Gesellschaft, wenn dieser die Geschäftstätigkeit nach der Überprüfung untersagt wird. Zur Aufgabe der Liquidatoren gehört es auch, die Anleger aufzufordern, ihre Forderungen gegenüber dem Finanzdienstleister anzumelden. Dies ist ein Systemfehler und löst automatisch Interessenskonflikte aus. Eine Reform ist hier zum Schutze der Anleger dringend erforderlich.  

5. Vorsorge und Rente – Das aktuelle Ruhestandsbarometer

Erwartetes Renteneintrittsalter steigt von 63 auf 64 Jahre / Heutige Rentnergeneration die reichste, die es je gab / Deutsche sehen Hauptverantwortung für die Altersvorsorge erstmalig bei jedem Einzelnen / Mehrheit der Deutschen bezeichnet sich als glücklich und gesund / Deutsche sehen sich führend bei der Lösung des Klimaproblems

Deutschland gehört nach wie vor zu den Ländern mit den reichsten Ruheständlern der Welt, darüber sind sich zahlreiche Experten einig. Die dritte Lebensphase ist vor allem mit positiven Assoziationen verbunden. Auch der Trend, vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, ist weiterhin stabil - 72 Prozent der deutschen Ruheständler verabschieden sich freiwillig früher aus dem Erwerbsleben als vom Gesetzgeber vorgesehen. Doch das Bild wandelt sich, wie das aktuelle "AXA Ruhestand-Barometer 2007 - 2008" belegt. Die repräsentative, internationale Studie untersucht zum vierten Mal in Folge die Erwartungen, Wünsche und Einstellungen von Erwerbstätigen und Ruheständlern bezüglich des Lebensabschnitts "Ruhestand". Die Studie, die die Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung (GfK) im Auftrag von AXA in insgesamt 26 Ländern durchgeführt hat, wurde heute auf einer Pressekonferenz in Köln vorgestellt.

Eigenverantwortung erstmalig vorn - Sparbetrag wächst

Sahen die Befragten in den Vorjahren noch den Staat vorrangig in der Verantwortung für die Altersvorsorge, lässt die aktuelle Studie nun erstmals eine veränderte Sicht erkennen: 79 Prozent der Erwerbstätigen geben an, dass die Hauptverantwortung für die Altersvorsorge bei jedem Einzelnen liegen müsse. Der Staat rückt mit 77 Prozent an die zweite, der Arbeitgeber mit 58 Prozent an dritte Position. Eine der wichtigen Botschaften aus den Renten-Diskussionen in Politik und den Medien scheint die Bürger damit erreicht zu haben.

Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, sieht diese Entwicklung positiv: "Die Lebensstandard-Sicherung, die die Rentenversicherung heutigen Rentnern gewährt, wird sie späteren Rentnergenerationen nicht mehr bieten können. Eine ersetzende Altersvorsorge ist daher zwingend notwendig, um die künftigen Rentenniveau-Kürzungen abzufedern." 72 Prozent der befragten Erwerbstätigen scheinen dies erkannt zu haben: Sie haben mit der Vorsorge bereits begonnen. Im Durchschnitt starten sie mit 31 Jahren und gehören damit im internationalen Vergleich zu den "Frühstartern". Hier liegt der Schnitt bei 33 Jahren, Spitzenreiter sind die Briten mit 28 Jahren. Dies heißt im Umkehrschluss für Deutschland aber auch: Fast jeder Dritte hat noch nicht mit dem Sparen für den Ruhestand begonnen und will dies auch erst mit 47 Jahren tun. Immerhin: Dies ist ein Jahr früher, als im Vorjahr angegeben wurde.

Bei ihrer Vorsorge stellen die Deutschen den Sicherheitsaspekt in den Vordergrund: Produkte mit hohen Garantien werden selbst dann bevorzugt, wenn sie geringere Renditeaussichten bieten.

Wurden im Vorjahr noch 149 Euro im statistischen Mittel (Median) für die Altersvorsorge zurückgelegt, geben die Befragten laut der aktuellen Studie jetzt 191 Euro im Median an. Allerdings sparen damit 50 Prozent der Befragten weniger oder deutlich weniger als diesen Mittelwert für den Ruhestand.

Mit 59 in Rente gilt nach wie vor als ideal

Obwohl die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre beschlossen worden ist, wünschen sich deutsche Erwerbstätige nach wie vor, mit 59 Jahren in Rente gehen zu können. Als realistisch sehen sie hingegen ein Renteneintrittsalter von 64 Jahren an - gegenüber 63 Jahren im Vorjahr. Im internationalen Vergleich sind es die Deutschen und die Amerikaner, die glauben, am längsten arbeiten zu müssen.

Insgesamt ist und bleibt der Ruhestand positiv besetzt. Wie im Vorjahr beginnt für die Erwerbstätigen das gefühlte "Alt sein" mit 71 Jahren. Mit Blick auf das erwartete Renteneintrittsalter mit 64 ergeben sich damit sieben Jahre, die aktiv mit Reisen und anderen Freizeitbeschäftigungen gestaltet, aber auch finanziert werden wollen. Die Deutschen freuen sich auf ihren dritten Lebensabschnitt und wollen die Zeit intensiv nutzen. Aber: Die Sorge um finanzielle Schwierigkeiten bleibt.

Schlechte Aussichten für zukünftige Erbengenerationen

Sowohl Erwerbstätige als auch Ruheständler sind der Meinung, dass es kommenden Ruhestandsgenerationen schlechter gehen wird als der heutigen. Acht von zehn Befragten erwarten ein niedrigeres Einkommen, ber 60 Prozent der Erwerbstätigen glauben, dass sie im eigenen Ruhestand finanziell nicht mehr so gut gestellt sein wer den wie ihre pensionierten Eltern heute. Erwerbstätige rechnen konsequenterweise daher auch damit, später ihr Erspartes selbst in Anspruch nehmen zu müssen und der nachfolgenden Generation nur noch wenig oder nichts vererben zu können. International betrachtet schätzen allein die Spanier die Situation als noch angespannter ein als die Deutschen. Rosige Zeiten für die nachfolgenden Generationen werden nur in Boomländern wie China oder Indien erwartet. Folglich verwundert es auch nicht, dass mehr als ein Drittel der deutschen Erwerbstätigen davon ausgeht, im Ruhestand einen bezahlten Job annehmen zu müssen. Grund hierfür kann neben der Sorge vor einem nicht ausreichenden Einkommen aber auch der Wunsch nach den damit verbundenen Sozialkontakten sein - insbesondere bei Männern.

In Japan wird Alter bereits neu definiert

Fakt ist: Die Situation der heutigen Ruheständler ist nicht mit der der folgenden Rentnergeneration vergleichbar. Eine realistischere Einschätzung der Zukunft könnte der Blick nach Japan liefern - das Land mit der am schnellsten alternden Bevölkerung der Welt. Die jetzt berufstätigen Japaner scheinen laut dem AXA Ruhestand-Barometer denn auch für das Thema Absicherung am stärksten sensibilisiert zu sein - so planen zum Beispiel im Vergleich zu Deutschland rund doppelt so viele von ihnen (71 Prozent), im Ruhestand einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen.

Doch trotz der vorwiegend finanziellen Unsicherheiten, die mit der dritten Lebensphase verbunden sind, lassen sich die Deutschen ihre Laune nicht verderben. Rund 90 Prozent bezeichnen sich selbst als glücklich oder sehr glücklich und gesund. Über 40 Prozent der Erwerbstätigen und fast 50 Prozent der befragten Ruheständler geben zudem an, gerne in Deutschland zu leben. Diejenigen, die später ins Ausland ziehen möchten - das sind vier von zehn Erwerbstätigen - nennen als neue Wunschheimat vor allem die skandinavischen Länder. Reisen zählt nach wie vor zu den favorisierten Tätigkeiten im Ruhestand - zumindest aus Sicht der heutigen Erwerbstätigen. Betrachtet man allerdings die Aktivitäten, die Ruheständler in ihrer Freizeit tatsächlich unternehmen, stehen eher Sport oder Hobbys im Vordergrund.

Klimawandel bewegt deutsche Erwerbstätige und Ruheständler

Erstmals wurde in der Studie ein weiterer Aspekt in den Fragenkatalog aufgenommen, der die Zukunft der Menschen stark beeinflussen wird: Das Thema Globale Erwärmung. Hier zeigen sich die Deutschen durchaus besorgt - mit 54 Prozent gibt immerhin mehr als die Hälfte an, dass sie die globale Erwärmung sehr oder ziemlich beunruhigt. Neben den USA bildet Deutschland damit aber das Schlusslicht, denn im internationalen Vergleich zeigen sich im Schnitt 70 Prozent der Befragten besorgt.

Wenngleich die Deutschen glauben, mitverantwortlich für den Klimawandel zu sein, sind sie zugleich der Überzeugung, führend bei der Lösung der Probleme mitwirken zu können. Mit 55 Prozent stuft die Mehrheit der Deutschen ihr Land als Problemlöser ein - weit vor allen anderen. Zum Vergleich: Nur rund ein Drittel der Briten sieht ihr Land als führend im Kampf gegen den Klimawandel an. Großbritannien folgt damit aber schon auf Platz 2 im Ländervergleich.

Die Studie

Das AXA Ruhestand-Barometer wurde im Auftrag von AXA durch die Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung (GfK) über einen Zeitraum von zwei Wochen im Juli 2007 durchgeführt. International wurden insgesamt 18.114 Personen in 26 Ländern befragt. Dazu zählen neben Deutschland zum Beispiel Belgien, Großbritannien, Frankreich, Tschechische Republik, Ungarn, Polen, USA, China, Japan, Australien, Indien, Thailand und Hongkong. In Deutschland wurden 302 Erwerbstätige ab 25 Jahren sowie 301 Ruhe- und Vorruheständler bis 75 Jahre befragt. FAZIT

Insgesamt lassen sich aus den Ergebnissen des aktuellen AXA Ruhestand-Barometer erste Veränderungen ablesen: Das erwartete Renteneintrittsalter steigt um ein Jahr, ebenso ist der monatliche Sparbeitrag gestiegen, die Notwendigkeit zur Eigenverantwortung bei der Altersvorsorge rückt stärker in den Fokus und auch diejenigen, die noch nichts für die Vorsorge zurücklegen, planen den späteren Start im Vergleich zum Vorjahr ein Jahr vorzuziehen. Dies lässt den Schluss zu, dass sich die Deutschen - insbesondere die Erwerbstätigen - intensiver auch mit den finanziellen Aspekten des Ruhestands auseinandersetzen. Ob sich dieser Trend als nachhaltig erweist, werden die kommenden Jahre zeigen. Unverändert gilt auch in diesem Jahr: Geld ist nicht alles, aktuell bewegen auch Themen wie der Klimawandel die Deutschen beim Blick in die Zukunft.

6. Inhaber von Genussrechten profitieren von der Abgeltungsteuer

Von der Einführung der Abgeltungsteuer auf Erträge aus Kapitalanlagen ab 2009 werden auch Genussrechte erfasst. Während z.B. bei Private-Equity-Fonds durch die Einführung der Abgeltungsteuer mit Renditeeinbußen zu rechnen ist, werden Anleger und Emittenten bei Genussrechte von der Neuregelung profitieren. Ab dem 1. Januar 2009 wird auf laufende Erträge aus Genussrechten die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) erhoben. Gewinne aus der Veräußerung von Genussrechten, die nach dem 31.12.2008 erworben werden, unterliegen zwar künftig ohne Berücksichtigung einer Veräußerungsfrist der Abgeltungsteuer, allerdings zielen Genussrechte in ihrer typischen Ausgestaltung gerade nicht auf einen Veräußerungsgewinn ab. Vielmehr steht eine hohe jährliche Dividendenzahlung im Fokus dieser Anlageklasse. Daher werden Genussrechte sowohl als Anlageinstrument für Kapitalanleger als auch als Finanzierungsinstrument für Unternehmen durch die Abgeltungsteuer an Bedeutung gewinnen.

Privatanleger mit hoher Steuerprogression profitieren
Für Privatanleger, die in marktübliche obligationsähnliche Genussrechte investieren, bedeutet die pauschale Abgeltungsteuer eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem bislang geltenden Recht. Bislang erfolgt die Besteuerung der laufenden Erträge (Dividenden) beim Anleger nach dem persönlichen Steuersatz. „Bei einem persönlichen Steuersatz von über 25 % wirkt sich die Neuregelung bei den laufenden Erträgen für den Anleger deutlich günstiger aus“, erklärt der auf Genussrechte spezialisierte Wirtschaftsanwalt Björn Katzorke von der Göttinger Kanzlei Gündel & Katzorke. Die Abschaffung der Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne ändert an der günstigen Auswirkung der Abgeltungsteuer auf Genussrechte nichts. „Anders als Aktien dienen Genussrechte nämlich nicht kurzfristigen Spekulationszwecken, sondern sind eher mit einer Anleihe vergleichbar. Es handelt sich meist um mittel- bis langfristige Anlagen mit einer laufenden Verzinsung, die bei Laufzeitende vom Emittenten zum eingezahlten Nennbetrag und damit ohne Kursgewinne zurückgezahlt werden“, erläutert der Göttinger Wirtschaftsanwalt.

Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, können künftig zwar nicht mehr geltend gemacht werden. Allerdings wird die Bemessungsgrundlage durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € (für Verheiratete: 1.602 €) reduziert. „Die überwiegende Mehrzahl der Anleger hat geringere Werbungskosten als 801 €. Anleger mit höheren Einkommen haben zwar bisweilen höhere Werbungskosten; diese profitieren aber auch stärker von dem niedrigen Abgeltungsteuersatz“, so Katzorke.

Privatanleger mit geringerem Einkommen nicht benachteiligt Privatanleger mit einem geringeren individuellen Steuersatz als 25 % werden durch die Abgeltungsteuer nicht benachteiligt. „Soweit es im Einzelfall für ihn günstiger ist, kann der Anleger beantragen, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz einbezogen werden“, erklärt Katzorke. „Darüber hinaus können Anleger mit geringerem Einkommen die Abgeltungsteuer – ähnlich wie bisher – mit Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsaufträgen vermeiden.“

Mittelstand wird verstärkt auf Genussrechtsfinanzierung setzen Auch aus Unternehmenssicht bleibt die Finanzierung und Eigenkapitalstärkung durch die Ausgabe von Genussrechten attraktiv. Die Ausschüttungen auf Genussrechte sind weiterhin als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die mit der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführte Zinsschranke und die erhöhten gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bedeuten für bestimmte Unternehmen eine Mehrbelastung. Diese Regelungen gelten aber im gleichen Maße auch für andere Finanzierungsformen, wie etwa Bankdarlehen. FAZIT Der Fachmann für Genussrechtsfinanzierung ist überzeugt, dass mittelständische Unternehmen künftig noch stärker auf Genussrechte als Finanzierungsinstrument setzen werden. „Nach dem Einbruch des Marktes für verbrieftes Mezzanine-Kapital von Banken werden auch mittelständische Unternehmen verstärkt Genussrechte öffentlich als Kapitalanlage für Privatanleger anbieten um so ihr Wachstum zu finanzieren“.

 

7. Freikarten für die Invest 2008 in Stuttgart vom 11. – 13.04.2008

 

8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im März -

Themenspezial „Lebensversicherungsmäntel“

Die MÄRZ - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ sowie die Themenspezial-Ausgabe „Lebensversicherungsmäntel“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Abgeltungssteuer - Optimierung durch Konservierung, Versicherung oder Verlagerung!...

Abgeltungssteuer - Anti-Abgeltungssteuer-Strategie mit Investmentfonds...

Abgeltungssteuer II - Mögliche Fallstricke und wertvolle Tipps für Ihre Anti-Abgeltungssteuer-Strategien!...

Investmentfonds mit Auslandsbezug - 8 Tipps, die Sie beim Kauf, Übertrag oder Verkauf von ausländischen Investmentfonds oder einem Depot im Ausland beachten sollten!...

Investmentfonds-Auswahl - 5 Möglichkeiten für Ihre gezielte Suche und individuelle Auswahl von Investmentfonds!...

Steuergesetzgebung - Neue Steuernummer kommt ab Mai 2008 – Wie Sie reagieren können...

Steuerbescheinigungen - So nutzen Sie die Jahressteuer und die Jahresbescheinigung richtig und verschenken kein Geld...

Erbschaftsteuer - Steuern sparen durch geschickte Nachlassaufteilung und Erbausschlagung

THEMENSPEZIAL „LEBENSSVERSICHERUNGSMÄNTEL“

Versichern statt stiften

Steuerstrategie - Nutzen Sie die Steuervorteile durch die „Ummantelung“ Ihres Wertpapierdepots…

Versicherungsmäntel - 3 grundlegende Überlegungen, die Sie bei Lebensversicherungsmänteln beachten sollten…

Besteuerung von Versicherungen - So wirkt sich die Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen aus…

Anti-Abgeltungssteuer-Strategie - Die 7 entscheidenden Vorteile von Lebensversicherungsmänteln im neuen Steuerrecht…

Anlage- und Risikomanagement I - Vergleich von Bankdepots, Fonds und Auslands-Lebensversicherungen und warum Sie am besten alle haben…

Gestaltungsmöglichkeiten - So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre Privatsphäre in Liechtenstein vor Steuern und Haftung

Anlage- und Risikomanagement II - So schützen Sie Ihr Vermögen und Ihre Privatsphäre in Liechtenstein vor Steuern und Haftung

 

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