05/2008 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 5/2008 

 

Thema: Andere Länder, andere Sitten!

1. Missbrauch beim Verkauf von Krediten zur Immobilienfinanzierung

2. Was war die beste Geldanlage 2007?

3. Wertpapierbesitzer sehen die Abgeltungsteuer negativ

4. Abgeltungsteuer beflügelt Neugeschäft von Lebens- und Rentenversicherungen

5. Sechs Irrtümer zur Riester Rente

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

meine zahlreichen Vortrags- und Dozententätigkeiten zum Thema Abgeltungssteuer, Geopolitische Vermögenssteuerung und Internationale Bankplätze sowie die vielen interessanten Gespräche geben mir immer wieder viele neue Anregungen. Auch auf meinem letzten Tagesseminar am Wochenende in Frankfurt ist mir zum einen die Verunsicherung vieler Teilnehmer im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungssteuer aufgefallen. Zum anderen vor allem im Hinblick auf die Gesetzlichen Rahmenbedingungen unserer Nachbarländer wie Österreich, die Schweiz, Luxemburg oder Liechtenstein natürlich auch der Unmut und die Verärgerung des deutschen (Steuer)Bürgers über die Benachteiligung der Vermögensanlage und vor allem des Vermögensaufbaus in Deutschland.

Die effizienteste und konsequenteste Möglichkeit um diesen Unmut abzubauen wusste jedoch schon Goethe mit seiner Erkenntnis:

Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo diese Gesetze gelten!

Gerade in unserem heutigen globalisierten Zeitalter hat dieses Zitat nichts an seiner Bedeutung und Aussagekraft verloren.

Die schlechte Umsetzung der Einführung einer Abgeltungssteuer, die Erbschaftssteuerreform in Teilbereichen, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, die faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses durch Kontenabfragen von Behörden, generelle bürokratische Hürden, die Reichensteuer, die Gesundheitsreform oder das Alterseinkünftegesetz sind nur einige Beispiele für schlechte Rahmenbedingungen in unserer deutschen Gegend.

Allerdings gibt es im Gegensatz zu den Zeiten Goethes vorteilhaftere Möglichkeiten wie die Kapitalverkehrsfreiheit, damit Sie nicht zwingend sofort das Land verlassen müssen um attraktivere gesetzliche Rahmenbedingungen in Anspruch nehmen zu können. Für Ihr Konto in der Schweiz gilt natürlich weiterhin das Welteinkommensprinzip und Sie müssen Ihre Erträge in Deutschland deklarieren und (nach)versteuern. Kontenabfragen, sofortiger Abzug von Abgeltungssteuern und dadurch bedingte bürokratische Nachteile treffen Sie jedoch nicht wenn Sie zumindest Ihr Kapital oder Teile davon auswandern lassen.

Denken Sie also über Grenzen hinaus und handeln Sie grenzüberschreitend!

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich

P.S.: Weitere Seminartermine mit Markus Miller, Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich, sowie Gründer von www.geopolitical.biz finden Sie unter www.investoren-akademie.de

 

1. Missbrauch beim Verkauf von Krediten zur Immobilienfinanzierung

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin

Seit langem machen praxiserfahrene Rechtsanwälte auf eine Rechtslücke aufmerksam, die es Finanzinvestoren unter Umständen ermöglichen könnte, eine Zwangsversteigerung in eine fremdfinanzierte Immobilie zu betreiben und dies unter Umständen auch dann, wenn der Kredit vom Kreditschuldner ordnungsgemäß bedient wird. Tatsächlich gibt es eine Ge­set­zes­lü­cke im deutschen Kre­dit­si­che­rungs­recht, die zu ei­nem derart ab­sur­den Er­geb­nis füh­ren kann. Nunmehr wird im Rahmen eines Gesetzesvorhabens im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert, ob den Hinweisen aus der Praxis Rechnung getragen werden kann. Im folgenden erläutern wir Ihnen, wie es überhaupt möglich ist, dass gegen den Eigentümer einer Im­mo­bi­lie trotz ei­nes regelmäßig bedienten Kre­di­tes die Zwangsversteigerung betrieben wird?

Die Problematik mit den veräußerten Krediten

Regelmäßig kommt es vor, dass ein Hausbauer oder ein Immobilienkäufer sein Haus nicht auf einen Schlag bezahlen kann und er zur Finanzierung einen Kredit aufnimmt. Die Bank lässt sich dafür eine Sicherheit bestellen. Anders als es häufig vermutet wird, sind die meisten Sicherheiten keine Hypotheken. Meist verlangt die finanzierende Bank als Si­cher­heit der Rück­zah­lung des Kredites die Eintragung einer Grund­schuld im Grund­buch des zu bebau­en­den Grundstücks. Die Grund­schuld be­rech­tigt die fi­nan­zie­ren­de Bank bei Nicht­rückzah­lung des Kre­di­tes, das Grund­stück zwangs­wei­se zu ver­wer­ten, d. h. die Zwangsversteigerung zu betreiben.

Wäh­rend der Lauf­zeit des Kre­di­tes bleibt die Grund­schuld uneingeschränkt im Grundbuch ein­ge­tra­gen. Erst nach der Ab­zah­lung des Kre­di­tes kann der Haus­bau­er von der Bank ver­lan­gen, dass die­se ei­ne Lö­schungs­be­wil­li­gung er­teilt, da­mit die Grund­schuld im Grund­buch ge­löscht werden kann. Diese bisherige Pra­xis hatte gut funk­tio­niert.

Ei­ne Grund­schuld bes­teht ju­ris­tisch aber im­mer in der Hö­he des ge­sam­ten ein­ge­tra­ge­nen Be­tra­ges, d. h. die Grundschuld wird nicht dadurch sukzessive kleiner, weil der Kredit nach und nach zu­rück­ge­zahlt wird. Juristen sprechen davon, dass die Grundschuld nicht akzessorisch ist. Sie ist also nicht vom Bestand und auch nicht vom Umfang der gesicherten Forderung abhängig. Außerdem kann die Grundschuld für sich allein übertragen und genutzt werden. Genau dies ist der wesentliche Unterschied zur Hypothek (§§ 1113 und 1191 BGB).

Während die Grundschuld in Deutschland ein altes Sicherungsmittel ist, haben die Banken den weltweiten Verkauf und den Handel mit Grundschulden in großflächiger Zahl erst vor wenigen Jahren für sich entdeckt. Die Bank kann demnach zur Bereinigung ihres Kreditengagements die Grund­schuld an ei­nen in- oder ausländischen Finanzinvestorabtreten und der kann ihn an weitere Personen abtreten. Dadurch ist ei­ne neue, kom­ple­xe Si­tua­ti­on ent­stan­den. So­lange sich die Grund­schuld mit dem Kre­dit in ei­ner Hand befunden hat, galt eine Si­che­rungs­zweck­er­klä­rung der­ge­stalt, dass der Kre­dit­ge­ber sich ver­pflich­tete aus der Grund­schuld nicht vor­zu­ge­hen, so­lan­ge das Dar­le­hen ord­nungs­ge­mäß be­dient wird. Durch die Tren­nung von Darlehen und Grund­schuld­ er­hält der Grund­schuld­gläu­bi­ger (= der Kreditkäufer) jedoch ei­ne an­de­re Rechts­po­si­ti­on. Er kann nun aus der Grund­schuld vor­ge­hen und die Zah­lung des gesamten Grund­schuld­be­tra­ges nebst den ein­ge­tra­ge­nen Zin­sen ver­lan­gen. Ge­gen­über dem neu­en Grund­schuld­gläu­bi­ger kann der Haus­bau­er nicht ohne weiteres ein­wen­den, dass der Kre­dit schon ­be­zahlt sei. Das führt zu dem ab­sur­den Er­geb­nis, dass die Zwangsversteigerung ei­nes Hau­ses trotz ei­nes regelmäßig bedienten Kre­di­tes mög­lich ist.

Allerdings bleibt dem Kreditnehmer die Möglichkeit, die ab­tre­ten­de Bank auf Scha­den­er­satz in An­spruch zu neh­men, wenn die Bank die Grund­schuld oh­ne die Si­che­rungs­zwe­cka­bre­de ab­ge­tre­ten hatte. Dabei ist es aber grundsätzlich vorstellbar, dass die Klage auf Schadensersatz noch vor den Gerichten anhängig ist, während die Immobilie parallel bereits zwangsversteigert wurde. Eine nicht gerade befriedigende Lösung.

Kreditveräußerung mit Folgen

In der Praxis tauchen solche Fälle meist noch nicht beim erstmaligen Verkauf eines Kredites auf. Die verkaufende Bank, die in aller Regel zugleich die Hausbank des Kreditnehmers ist, achtet in aller Regel darauf, die Forderung, die Sicherungszweckerklärung und die Grundschuld in einem Paket abzutreten. Der Käufer ist jedoch in der Regel keine Bank, häufig sogar eine ausländische Nichtbank, die ihrerseits nur die Grundschuld an einen weiteren Käufer, häufig ebenfalls eine Nichtbank veräußert und abtritt. Dieses Geschäft hat die ursprünglich verkaufende Bank jetzt nicht mehr unter Kontrolle und so kommt es in der Praxis dazu, dass ein zweiter oder dritter Käufer rücksichtslos gegen den Schuldner vorgeht, um eine größtmögliche Verwertung zu erzielen. Zwar macht sich in diesem Fall der erste Käufer unter Umständen schadensersatzpflichtig, weil er die von der veräußernden Bank übernommenen Verpflichtungen, nämlich Grundschuld, Sicherungszweckerklärung und Kreditforderung nicht voneinander zu trennen, verletzt hat. Entsprechende Schadensersatzansprüche sind jedoch zumindest gegen den Schädiger nur schwer durchzusetzen, zumal es sich häufig um ausländische Gesellschaften handelt, die ihren Unternehmenssitz auch in Irland, auf den Bermudas, den Bahamas oder den Cayman-Inseln haben können und insofern auch nach dem Recht der dortigen Staaten organisiert sind. Dies hilft dem Kreditnehmer wenig, zumal wenn der Käufer eine Limited ist, deren Stammkapital bei einem Pfund liegt.

Hilft die Politik?

Inzwischen ist auch die Politik auf die Problematik aufmerksam geworden und unternimmt den Versuch, der missbräuchlichen Kreditveräußerung einen Riegel vorzuschieben. Dabei werden unterschiedliche Lösungsansätze vorgeschlagen. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23.01.2008 soll ein SPD Bundestagsabgeordneter vorgeschlagen haben, im Falle des Verkaufs von Krediten zugunsten des Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung einführend zu wollen. Dieser Vorschlag ist jedoch für keinen der Beteiligten zielführend, weil das beschriebene Problem nicht im Verkauf von Krediten an sich steckt, sondern in der Aufspaltung von Sicherungszweckabrede und der eigentlichen Grundschuld beim Veräußerungsgeschäft. Ein Sonderkündigungsrecht würde dem Kreditnehmer gar nichts bringen, weil er den Kredit jetzt in einem Zug zurückzahlen müsste, die zwangsläufige Folge, wenn er den Kredit kündigt. Den Banken würde ein Sonderkündigungsrecht generell die Grundlage zur Veräußerung von Krediten entziehen. Da dies aber ein international übliches Mittel der Risikostreuung des Kreditengagements von Banken ist, führt dies zwangsläufig dazu, dass Kredite für den Kunden und Verbraucher teurer werden; mithin ein sehr bedenklicher, deutscher Sonderweg. Völlig ausreichend wäre eine Regelung, die eine Aufspaltung von Grundschuld und Sicherungszweckerklärung beim Verkauf eines Kredites künftig ausschließt. Ebenso führt der dem Vernehmen nach aus dem Bundesjustizministerium stammende Vorschlag, Kreditinstitute zu verpflichten, Darlehen anzubieten, die nicht abgetreten werden können, im Ergebnis dazu, das Kredite teurer werden.

FAZIT

Man darf gespannt sein, ob und inwieweit es dem Gesetzgeber gelingen wird, durch sinnvolle Maßnahmen die angesprochenen Missstände wirksam zu bekämpfen. Vielleicht wird erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes für endgültige Klarheit sorgen. Bis dahin bleibt nur die Möglichkeit, möglichst rasch einen auf diesem Gebiet kompetenten Anwalt aufzusuchen. Denn wenn rechtzeitig gehandelt wird, gibt es auch heute schon die Möglichkeit, sich wirksam zu wehren.

2. Was war die beste Geldanlage 2007?

- Top-Renditen mit Aktien und Gold,
- Mini-Renditen mit verzinslichen Anlagen

Aktien gehörten im vergangenen Jahr wieder einmal zu den rentabelsten Geldanlagen. Wer am ersten Handelstag 2007 deutsche Standardaktien (DAX-Werte) kaufte, konnte sein Geld bis Anfang 2008 im Schnitt um rund 20 % vermehren. Auch Goldliebhaber können sich über einen stattlichen Wertzuwachs von 19 % freuen. Nur vergleichsweise magere Renditen bescherten dagegen aufgrund des immer noch recht niedrigen Zinsniveaus festverzinsliche Anlagen. Wer als sicherheitsorientierter Anleger auf Sparbriefe und Bundeswertpapiere wie zum Beispiel Finanzierungsschätze oder Bundesobligationen setzte, musste sich mit weniger als 4 % zufriedengeben. GRAFIK GELDANLAGE 2007

3. Wertpapierbesitzer sehen die Abgeltungsteuer negativ

Commerzbank-Studie: Wertpapierbesitzer sehen die Abgeltungsteuer negativ Bei gut jedem Zweiten beeinflusst sie Kaufentscheidung von Wertpapieren

Die Abgeltungsteuer kommt - und ein schlechter Ruf eilt ihr voraus. Die meisten Depotinhaber in Deutschland sind gegenüber der Abgeltungsteuer, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten wird, negativ eingestellt. Nur 20 Prozent beurteilen die kommende Steuer positiv, so die Ergebnisse einer repräsentativen Studie, die TNS Infratest Finanzforschung im Auftrag der Commerzbank durchgeführt hat. Lediglich bei Wertpapierbesitzern mit höherem Haushaltsnettoeinkommen und dementsprechend höherem persönlichen Steuersatz liegt die Zustimmung zur Abgeltungsteuer um fast zehn Prozent höher.

"Die Haltung der Anleger ist verständlich, denn die Chancen und Risiken der neuen Gesetzeslage sind noch zu wenig bekannt. Die Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich als Nachteil zu sehen, wäre aber falsch", erklärt Michael Mandel, Konzernleiter Privat- und Geschäftskunden bei der Commerzbank.

Bei Umstrukturierungen sind Aktien die Verlierer Gut jeder zweite Depotinhaber orientiert sich jetzt beim Kauf von Wertpapieren an der kommenden Steuer. Eine Umstrukturierung ihrer bestehenden Geldanlagen planen etwa 40 Prozent der Befragten. Gemäß der Commerzbank-Studie ist zu erwarten, dass bereits investierte Gelder vor allem in Fonds sowie in die staatlich geförderte Riester-Rentenverträge umgeschichtet werden. Zu den Verlierern der Abgeltungsteuer gehören vor allem Aktien. 51 Prozent aller Depotbesitzer wollen diese reduzieren. Fast die Hälfte der Befragten befürchtet durch die neue Steuer außerdem einen erschwerten Aufbau einer ausreichenden Altersversorgung. Über 50 Prozent der befragten Depotbesitzer wollen in Folge dessen mehr in staatlich geförderte und betriebliche Altersvorsorge investieren.

Beratungsbedarf ist groß "Ob die Aktivitäten der einzelnen Anleger tatsächlich die richtige Reaktion auf die Einführung der neuen Steuer sind, kann nur vor dem Hintergrund der persönlichen Situation und des jeweiligen Anlageziels geklärt werden. Produkte zur Altervorsorge sind beispielsweise oftmals nicht betroffen. Für den Vermögensaufbau mit Wertpapieren kann das Thema jedoch sehr relevant sein. Um Klarheit zu schaffen, halten wir eine kompetente Beratung für unverzichtbar", so Michael Mandel.

Fazit

Die Regelungen der Abgeltungsteuer sind auch nach Meinung der meisten Wertpapierinhaber (70 Prozent) so komplex, dass sie ein Beratungsgespräch mit einem Fachmann für wichtig bis äußerst wichtig halten. Bisher hat sich allerdings erst knapp ein Viertel der befragten Wertpapierbesitzer tatsächlich schon beraten lassen.

4. Abgeltungsteuer beflügelt Neugeschäft von Lebens- und Rentenversicherungen

Die beschlossene Abgeltungsteuer wird positive Effekte auf das Lebensversicherungsgeschäft haben und diesen Weg der privaten Altersvorsorge beflügeln. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage unter 300 deutschen Versicherungsexperten im Auftrag der Maklermanagement AG, Tochtergesellschaft des Deutschen Ring, hervor. Gleichwohl spüren 80 Prozent der Befragten derzeit noch eine große Verunsicherung bei den Anlegern, so die Umfrage. Zwei Drittel der Experten rechnen mit einer steigenden Kapitalflucht ins Ausland.

Deutsche Haushalte verfügen über mehr als 4.500 Milliarden Euro Geldvermögen, das in Aktien, Geldmarktpapieren, Investmentfonds und Rentenwerten investiert ist, auf Bankkonten liegt oder in Versicherungspolicen eingezahlt wurde. Rund 370 Milliarden Euro waren im Jahr 2006 laut Deutscher Bundesbank in Aktien investiert. Ein Teil dieser Anlagesumme wird in den nächsten Monaten umgeschichtet werden, darin sind sich Experten einig.

Wenn der Fiskus ab 1. Januar 2009 pauschal von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehält, sind neue Aktiendepots besonders betroffen. Mit Versicherungslösungen werden Anleger in Zukunft besser dastehen, sagt Helmut Kriegel, Vorstand der Maklermanagement AG. Der Grund: Für Lebens- und Rentenversicherungen gelten andere Regeln. So ist nur die Hälfte der Kapitalerträge zu versteuern, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Selbst beim Spitzensteuersatz werden die Erträge maximal mit einem Steuerabzug von rund 21 Prozent belastet, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei Rentenversicherungen greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Diese beträgt bei einem 65-jährigen Rentner 18 Prozent. Kriegel rechnet daher auf Grund der günstigen Besteuerung mit einem deutlichen Anstieg des Fondspolicen-Geschäfts.

In der Ansparphase genießen Fondspolicen den Vorteil, dass Kapitalerträge steuerfrei bleiben und so der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten kann. Und aus einem weiteren Grund bleibt für Kriegel die Fondspolice auch in Zukunft eine attraktive Anlageform, um für das Alter vorzusorgen: Fondsumschichtungen im Versicherungsmantel unterliegen auch im Jahr 2009 nicht der Abgeltungssteuer. Anleger können weiterhin flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren, ohne steuerpflichtig zu werden.

In den nächsten Monaten sieht Kriegel aber erst einmal einen großen Beratungsbedarf auf die Finanzberater zukommen. Die hohe Verunsicherung der Kunden rührt daher, dass viele Bürger noch nicht genau über die neue Abgeltungsteuer Bescheid wissen.

5. Sechs Irrtümer zur Riester Rente

Die Riester-Rente ist zwar erfolgreich, aber auch verstärkt in der Kritik: Seit 2002 setzen rund 10 Millionen Menschen auf die Riester-Rente als privates Altersvorsorge-Modell. Vor allem Geringverdiener und kinderreiche Familien profitieren dabei von den hohen Förderungen. In letzter Zeit kursieren kritische Aussagen zur Riester-Rente, die auf Missverständnissen beruhen. Das Bundesfinanzministerium reagiert nun auf einige der relevantesten Kritikpunkte.

1. Aussage: "Die Riester-Rente senkt das Alterseinkommen aller, die allein auf die gesetzliche Rentenversicherung angewiesen sind."

Die Riester-Rente senkt nicht das Alterseinkommen. Richtig ist vielmehr, dass die Rentenanpassungen durch die so genannte "Riester-Treppe" gedämpft werden, d.h. der Anstieg der gesetzlichen Renten verlangsamt wird. Diese Maßnahme war Teil der Rentenreform 2001, mit der die Rentenfinanzen vor dem Hintergrund der zu erwartenden demografischen und ökonomischen Entwicklung nachhaltig gesichert wurden, ohne zukünftige Beitragszahler zu überfordern. Diese Berücksichtigung in der Rentenanpassungsformel dient der Begrenzung des Beitragssatzanstiegs und führt somit zu mehr Generationengerechtigkeit.

2. Aussage: "Ziel der Riester-Rente ist die Vermeidung von Altersarmut."

Diese Aussage ist falsch. Mit der Riester-Rente wurde den Versicherten die Möglichkeit geschaffen, die Verringerung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren zu können. Es ist nicht Ziel der Riester-Rente, Altersarmut zu vermeiden.

Die Riester-Rente ist vielmehr ein Element zur Sicherung des Lebensstandards im Alter, der zukünftig nur erhalten werden kann, wenn zusätzliche Vorsorge aufgebaut wird. Deshalb wurde die umfassende staatliche Förderung geschaffen, die es insbesondere auch Geringverdienern und Eltern ermöglicht, eine entsprechende Vorsorge aufzubauen, ohne sie finanziell zu überfordern.

3. Aussage: "Die Riester-Rente hilft nicht den Geringverdienern, Arbeitslosen, Kranken, Erwerbsunfähigen, ?"

Das Gegenteil ist richtig: Gerade für Geringverdiener ist die staatliche Förderung so hoch (die Förderquoten betragen bis zu 90 Prozent), dass bei seriöser Betrachtung gerade auch sie bei der Riester-Rente mitmachen sollten.

Die in diesem Zusammenhang häufig auftauchende These, Geringverdiener sollten besser die Finger von der Riester-Rente lassen, da sie im Alter sowieso auf die Grundsicherung angewiesen seien, zeigt nicht nur mangelnde Kenntnis der relevanten Zusammenhänge, sondern eine bedenkliche Grundeinstellung und ein äußerst negatives Menschenbild. Ob man im Alter hilfebedürftig sein wird, weiß man nicht im Voraus.

Denn es kann keinesfalls unterstellt werden, dass Personen, die aus verschiedenen Gründen derzeit nur über ein geringes Einkommen verfügen (z. B. wegen Kindererziehung), auch im gesamten weiteren Erwerbsverlauf ein geringes Einkommen erzielen.

4. Aussage: "Die Lage der Ärmeren wird durch die Riester-Rente nicht nur nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert."

Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage: Denn der vom damaligen Arbeitsminister Blüm entwickelte "Demografie-Faktor" hatte im Prinzip die gleiche Wirkung auf das Rentenniveau wie die sog. "Riester-Treppe". Eine diese "Riester-Treppe" kompensierende steuerlich geförderte Zusatzvorsorge wurde damals allerdings nicht angeboten. Von daher ist die Einführung der Riester-Rente eine sozialpolitisch deutliche Verbesserung.

5. Aussage: "Die Rente der Verkäuferin sinkt, weil ihr Verkaufschef eine Riester-Rente abgeschlossen hat."

Die Dämpfung der Rentenanpassung durch die Riester-Treppe wirkt beim Verkaufschef ebenso wir bei der Verkäuferin. Zudem ist davon auszugehen, dass die Verkäuferin bei Abschluss einer Riester-Rente eine deutlich höhere Förderquote erreicht als der Verkaufschef und sich damit relativ besser stellt.

6. Aussage: "Aus einst 1,5 Prozent der Sozialhilfeempfänger, die über 65 Jahre waren, werden dann nach Schätzung von Experten in Zukunft über zehn Prozent."

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes bezogen Ende 2006 nur knapp 2,3 Prozent der 65-jährigen und Älteren eine Grundsicherung im Alter. Ob zukünftig mehr alte Menschen als heute auf staatliche Unterstützung angewiesen sein werden, kann nicht verlässlich vorhergesagt werden.

Dies ist vor allem abhängig von der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung, der Höhe des zukünftigen Grundsicherungsbedarfs (der z. B. auch von der Entwicklung der regional unterschiedlichen Miet- und Heizkosten abhängt) im Verhältnis zur Entwicklung der Alterseinkommen, dem Vorliegen von eigenem Vermögen und eigenen weiteren Einkünften sowie von Erwerbs- bzw. Alterseinkommen und Vermögen von Ehegatten und Lebenspartnern.

Eine Schätzung mit Werten von über zehn Prozent ist deshalb nicht nur unseriös, sondern trägt nur zur weiteren Verunsicherung im Bereich der Alterssicherung bei.

 
4/2008  
INHALTE E-MAIL NEWSLETTER 4/2008 

 

Thema: Gemeinsame Geopolitik statt expansive Geldpolitik!

 

1. Politisches Bedürfnis nach besserem Risikomanagement

2. Bei der Steuer nichts neues - Abgeltungssteuer bisher kaum bekannt

3. Inkasso. Drohung mit Schufaeintrag verboten

4. Altersvorsorge – Staatlich geförderte Produkte und Modelle weiter auf dem Vormarsch

5. Deutschland unter Generalverdacht - Vorratsdatenspeicherung treibt Kosten in Unternehmen und Behörden

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

der frühere Chef der US-Notenbank, Alan Greenspan, bestreitet in einem aktuellen Interview eine Mitverantwortung an der amerikanischen Immobilienkrise durch eine eventuell zu expansive Geldpolitik. Greenspan sagte in einem Interview mit „der ZEIT“ dass die Politik der Federal Reserve nicht dafür verantwortlich ist, dass Preise für Wertpapiere oder Immobilien zu stark gestiegen sind. Die Steigerungen seien dagegen durch globale Marktkräfte vollständig zu erklären.

Aus seiner Sicht gibt es Spekulationsblasen an den Märkten für Wohnimmobilien in derzeit 20 bis 40 Ländern. Dies lässt sich laut Greenspan ausreichend dadurch erklären, dass die globalen langfristigen Zinsen gesunken sind. Die Politik der Notenbank hat dabei keinen "signifikanten Einfluss auf die Preise" gehabt. Aus seiner Sicht liegt der Preisanstieg bei den US-amerikanischen Immobilien sogar ein wenig unter dem weltweiten Durchschnitt.

Ich habe mir lange überlegt was ich von diesen Aussagen von Alan Greenspan halten soll. Irgendwie hat er natürlich Recht, da die Hauptschuldigen aus meiner Sicht die Banken sind, die aus Gier und Renditeerwartungen jegliche Vorsicht, Verantwortung und Risikomanagement vergessen haben. Andererseits sehe ich es aber so, dass vor allem die US-Notenbank den Banken und der Gesellschaft Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt hat, die auf Dauer nicht gut gehen konnten. Immobilienpreise steigen nun einmal nicht linear für alle Zeiten und Zinsen bleiben nicht ewig auf historischen Tiefständen. Aus meiner Sicht wurde und wird auch aktuell durch die Geldpolitik der Notenbank ein Problem temporär gemildert aber dennoch nur in die Zukunft verschoben. Je länger man diese Strategie verfolgt, desto stärker und lauter wird eines Tages der Knall.

Was mir momentan nun auffällt ist, dass man vor lauter Finanz- und Kreditmarktrisiken und einer dadurch bedingten Sorge vor einer Abschwächung der Weltwirtschaft die weiter latent hohen Geopolitischen Risiken fast vergisst.

Die drohenden Klimaveränderungen, Naturkatastrophen, Wasserknappheit, einen radikal praktizierten Islam, Terror, Migration, Missmanagement und Betrug, die zunehmende Verschuldung von Staaten, den weiter hohen Ölpreis und die überhitzte chinesische Wirtschaft sind ja nicht verschwunden sondern weiter eine ständige Bedrohung für unsere Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Die Internationale Staatengemeinschaft sollte aus meiner Sicht verstärkt eine gezielte, koordinierte und vernetzte gemeinsame „Geopolitik“ umsetzen.

Vergessen Sie also bitte nicht diese Gefahren bei Ihrem persönlichen Anlage-, Vorsorge- und Risikomanagement mit einzubeziehen!

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

P.S.: Zu diesem Thema habe ich übrigens im März 2006 einmal ein kurzes Statement veröffentlicht mit dem Titel „Politische Börsen haben kurze Beine – Geopolitische Börsen aber nicht!“. Diese Aussage unterschreibe ich nach wie vor und Sie finden den Artikel auch im Downloadbereich auf meiner Website www.geopolitical.biz.

1. Politisches Bedürfnis nach besserem Risikomanagement

Die vier führenden europäischen Industrienationen haben angesichts der Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten und Börsen ein Frühwarnsystem gefordert, um Krisen rechtzeitig zu erkennen so der Risiko Manager www.risiko-manager.de. In einem gemeinsamen Kommuniqué setzten sich Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien sowie die EU-Kommission für mehr Transparenz vor allem bei Rating-Agenturen ein und riefen die Banken auf, fällige Abschreibungen mit Blick auf die US-Immobilienkrise schnell und umfassend aufzudecken. An dem Gipfeltreffen am Dienstagabend in London nahmen britische Premierminister Gordon Brown, Bundeskanzlerin Angela Merkel, der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy, der noch amtierende italienische Ministerpräsident Romano Prodi und EU-Kommissionspräsident José Manuel teil. Hintergrund waren die jüngsten Börsenturbulenzen und die von der US-Immobilienkrise ausgelösten Spannungen an den Finanzmärkten. Die Gipfelteilnehmer setzen dabei auf eine Selbstregulierung der Finanzmärkte. Merkel forderte die Marktteilnehmer zu mehr Transparenz auf. "Die wichtige Botschaft lautet: Wenn das nicht passiert, dann muss auch regulatorisch gehandelt werden."

Besseres Frühwarnsystem für die globale Wirtschaft


Merkel lobte das Londoner Treffen als "außerordentlich wichtig". Es seien Fortschritte erzielt worden, die aber noch nicht ausreichten. Sie sprach sich dafür aus, bei der Bewertung neuer Finanzinstrumente eine Einigung auch mit den USA zu suchen. "Wenn das nicht der Fall ist, müssen wir einen Schritt weitergehen und regulatorische Maßnahmen ergreifen", sagte sie. "Wir brauchen ein besseres Frühwarnsystem für die globale Wirtschaft, und wir müssen sicherstellen, dass seine Warnungen die Kraft und die Autorität haben, dass man danach handelt", heißt es in dem Kommuniqué weiter. Zugleich machten sich die Gipfelteilnehmer für Reformen internationaler Institutionen stark, um diese für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu rüsten. Damit folgten sie dem Aufruf Browns, der in der vergangenen Woche eine Reform des Internationalen Währungsfonds (IWF) verlangt hatte, um die Überwachung der internationalen Finanzmärkte zu verbessern. Der nach dem Zweiten Weltkrieg gegründete IWF ist Brown zufolge dieser Aufgabe derzeit nicht gewachsen.

G-8 thematisieren Risikomanagement

Das Gespräch der europäischen Mitglieder der G-7 beziehungsweise G-8 fand nur wenige Tage vor dem G-7-Finanzministertreffen in Tokio am 9. Februar statt. Eine Abstimmung zwischen den europäischen G-8-Mitgliedern im Rahmen eines Gipfeltreffen ist ungewöhnlich. Die Bundesregierung hatte bereits unter Kanzler Gerhard Schröder in der G-8 für mehr Transparenz geworben. Im vergangenen Oktober hatten sich Merkel, Sarkozy und Brown auf dem EU-Gipfel in Lissabon auf eine gemeinsame Erklärung verständigt. Beim Frühjahrsgipfel 2008 müsse der Europäische Rat entscheiden, "wie man auf das Bedürfnis nach größerer Transparenz auf den Finanzmärkten und einem besseren Risikomanagement reagiert", hieß es darin.

Persönliches Fazit von Markus Miller

Diese Entwicklung ist für mich ein wichtiger Schritt zu einem gemeinsamen, koordinierten und vernetzten „geopolitischen“ Handeln der Internationalen Staatengemeinschaft

 

2. Bei der Steuer nichts Neues - Abgeltungssteuer bisher kaum bekannt

Die zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende  Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und private  Veräußerungsgewinne ist in weiten Teilen der Bevölkerung noch nicht angekommen. 41 Prozent der Bundesbürger haben zwar mittlerweile schon einmal etwas von dem Begriff "Abgeltungssteuer" gehört; über genaue Kenntnisse - etwa zur Höhe der Abgeltungssteuer, zu Übergangsfristen  für „Altanlagen“ oder zum Fortbestand des Sparerfreibetrags - verfügen aber erst acht Prozent der Deutschen.

Das Beratungspotenzial für die Finanzdienstleister ist sehr hoch.

Dies zeigt die aktuelle Monitoring-Studie "Absatzpotenzial Abgeltungssteuer 2009" des Marktforschungs- und Beratungsunternehmens psychonomics AG. 1.500 Bundesbürger wurden repräsentativ zum Thema  Abgeltungssteuer und zu ihrem Anlageverhalten befragt."In den kommenden Monaten werden Banken, Versicherer und Finanzmakler sicherlich einiges unternehmen, damit sich der bislang  sehr mäßige Informationsstand deutlich verbessert", kommentiert Dr.  Karsten Schulte, Finanzmarktforscher bei der psychonomics AG.Anlageabsichten der Bundesbürger Potenzial für die Anlageberatung und den Absatz von Finanzprodukten unter Berücksichtigung der Folgen der Gesetzesänderungen ist in diesem Jahr erkennbar vorhanden: Mehr als  ein Drittel der Bundesbürger (38%) - insbesondere die Gruppe der 26- bis 40-Jährigen (46%) – denken derzeit zumindest gelegentlich darüber nach, neue Geldanlagen abzuschließen oder bereits bestehende Anlagen aufzustocken bzw. umzuschichten.

Allerdings sind die Anlageabsichten der Deutschen noch recht diffus und verhalten: Lediglich 23 Prozent haben bereits konkrete Vorstellungen darüber, welche Produkte sie abschließen wollen, und nur sieben Prozent planen einen Abschluss innerhalb der nächsten drei Monate. Präferierte Anlageprodukte der Bundesbürger sind zur Zeit vor allem Aktienfonds, Sparanlagen und Festgelder. Als Anbieter werden aktuell die Sparkassen, die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Deutsche Bank bevorzugt.

Untersucht wurde ferner die Abschlussbereitschaft bei den folgenden Instituten: Citibank, comdirect, Commerzbank, DAB, Dresdner Bank, HypoVereinsbank,
ING-DiBa, Postbank und weitere Finanzdienstleister."Der Markt wird definitiv noch stärker in Bewegung geraten",  prognostiziert Schulte. "Erfolg werden diejenigen Finanzdienstleister haben, die zielgruppenorientiert beraten und individuelle Lösungen
für unterschiedliche Kundengruppen anbieten".

Die Monitoring-Studie "Absatzpotenzial Abgeltungssteuer 2009", die unter anderem regelmäßig den Bekanntheitsgrad der Abgeltungssteuer und die daraus resultierenden Anlageabsichten untersucht (generelle  Geldanlagebereitschaft, bevorzugte Produkte und Anbieter, geplantes Anlagevolumen), können Sie unter folgendem Link kostenlos herunterladen:

Absatzpotenzial Abgeltungssteuer 2009

 

Persönliches Fazit von Markus Miller

Ich werde meinen Beitrag dazu leisten, über die Abgeltungssteuer produktneutral und bankenunabhängig zu berichten. Als Leser von “Kapital & Steuern vertraulich” finden Sie im Downloadbereich unter www.kapital-und-steuern.de eine Vielzahl von hochwertigen Informationen zur Abgeltungssteuer. Die wichtigsten Grundlagen finden Sie in unserer Themenausgabe Spezial III/2007 – Abgeltungssteuer. Des weiteren bieten wir über die Investoren-Akademie hochwertige Seminare zum Thema Abgeltungssteuer.

 

3. Inkasso. Drohung mit Schufaeintrag verboten

Negativer Schufaeintrag - mehr Angst vor der Schufa als vor der Schwiegermutter! Zu Recht? – Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin

Ein beliebtes Mittel, umstrittene Forderungen durchzusetzen, ist die Drohung mit einem sogenannten Negativeintrag bei einem Wirtschaftsinformationsdienst, etwa bei der Schufa Holding AG. Die Konsequenzen eines solchen Eintrages können sich für den Betroffenen durchaus drastisch auswirken: nicht bloß die Kündigung der bestehenden Geschäftsbeziehung mit der eigenen Bank kann die Folge sein. Der Kunde wird zudem Schwierigkeiten haben, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, denn dort wird regelmäßig und obligatorisch bereits für die Kontoeröffnung die Auskunft von einem Wirtschaftsinformationsdienst eingeholt. Im Einzelfall verlangen aber inzwischen selbst Vermieter vor Vertragsschluss eine sogenannte „Schufa-Selbstauskunft“, ganz abgesehen von Mobilfunkverträgen oder Verträgen mit Versandhandelsunternehmen. Die Vertragsfreiheit des Kunden ist faktisch enorm eingeschränkt, wenn ein Dritter, sei es nun berechtigt oder nicht berechtigt, einen Negativeintrag lanciert. Also haben viele Betroffene inzwischen mehr Angst vor der Schufa als allem anderen. Ein solcher Negativeintrag ist häufig rechtswidrig und kann unterbunden werden.

Darf die Schufa überhaupt informiert werden? Nein!

Die erste wesentliche Zulässigkeitshürde ist, unabhängig von der Frage, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt besteht, dass der Betroffene in die Datenweitergabe zuvor eingewilligt hat. Diese Einwilligung muss auch seinerseits wirksam sein, was anhand des Einzelfalles zu prüfen ist. Die Datenweitergabe an dritte Personen stellt eine Datennutzung im Sinne des § 4 Abs. 1 BDSG dar. Die Zulässigkeit zur Weitergabe von Daten an die Schufa Holding AG kommt unabhängig von der Frage, ob die Forderung überhaupt besteht, nur dann in Betracht, wenn der Widerkläger gemäß § 4 Abs. 1 Alt. 3 BDSG zuvor in die Datenweitergabe eingewilligt hätte. Außerdem hat der Bundesgerichtshof deutliche Zweifel dahingehend aufgeworfen, ob es überhaupt möglich ist, eine Einwilligung zur Datenweitergabe formularmäßig in Geschäftsbedingungen zu erteilen. Der 3. Zivilsenat hält dazu folgende Formulierungen bereit (BGHZ 95, 362 [367 f.). In vielen von den Rechtsanwälten vertretenen Fällen hatten die Mandanten gar keine Schufaklausel unterschrieben und der Gegner drohte trotzdem mit einem Schufaeintrag. Das ist klar unzulässig.

Unabhängig von der Frage der Notwendigkeit einer vorherigen Einwilligung zur Datenübermittlung, ist die Übermittlung nur zulässig, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass die übermittelnde Stelle in jedem Einzelfall eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Abwägung zwischen ihren berechtigten Interessen und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen vorzunehmen hat (BGH, NJW 1984, 436 [437]; BGH, MDR 1984, 822 f.).

Wann ist die Androhung eines Negativeintrages rechtswidrig?

Die Grenzen einer zulässigen Datenübermittlung ergeben sich aus dem zulässigen Zweck des „Schufa-Informationssystems“. Selbst bei genereller Zustimmung unter die sogenannte Schufaklausel darf trotzdem nicht mit der Schufa gedroht werden.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt der zulässige Zweck allein darin, eine Kreditvergabe an Kreditunwürdige zu verhindern und damit den Interessen der Banken, aber auch der Allgemeinheit und der Kreditnehmer selbst zu dienen. Das bedeutet aber umgekehrt, dass die Nutzung des „Schufa-Systems“ zu reinen Inkassozwecken rechtswidrig ist. Jedenfalls zählt es nicht zum zulässigen Zweck des „Schufa-Systems“, vermeintlichen Gläubigern eine allgemeine Drohkulisse zur Verfügung zu stellen, indem diese nur mit dem Begriff „Schufa-Eintrag“ zu hantieren braucht, um auf diese Weise Forderungen (seien sie berechtigt oder unberechtigt) einfordern zu können.

In diese Richtung tendiert eine Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf. Demnach ist ein Unternehmen nicht dazu berechtigt, die Eintragung eines säumigen Zahlers, der gegen die betreffende Rechnung sogar unter Bestreiten der Richtigkeit gerichtlich vorgeht, in die „Negativliste“ der Schufa Holding AG zu veranlassen. Selbst während eines schwebenden Gerichtsverfahrens liegt in einem Negativeintrag stets eine unzulässige Anprangerung des „Schuldners“, so dass der Eintrag aus der strittigen Rechnung auf Antrag auch im Eilverfahren zu löschen ist (LG Düsseldorf, Beschl. v. 20.9.2001 - 12 O 392/01 zu finden unter Juris).

Ähnlich entschied das Landgericht Bonn. Nicht nur bei substantiiert bestrittenen Forderungen sei eine Datenübermittlung unverhältnismäßig und daher unzulässig, sondern auch dann, wenn das übermittelnde Unternehmen sich nicht ausreichend über die Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit seines Kunden vergewissert hat. Dies sei der Fall, wenn die Kündigung eines Kartenvertrages aufgrund „weicher Daten“ (d.h. solcher Daten, hinsichtlich derer eine gerichtliche Feststellung fehlt) ausgesprochen worden sei. In diesem Fall verletzt das übermittelnde Unternehmen seine Pflichten aus dem Kreditkartenvertrag, wenn es gleichwohl der Schufa Holding AG über die Vertragskündigung unter Übermittlung personenbezogener Daten Mitteilung macht (LG Bonn, Urt. v. 16.3.1993 - 5 S 179/93, EWiR 1988, 841 f.). Das Unternehmen verstößt sowohl gegen die Bestimmungen des BDSG, als auch gegen das Bankgeheimnis, weil nur die Frage der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit den berechtigten Schutzzweck von Mitteilungen an die Schufa Holding AG bildet (keine Kreditvergabe an Kreditunwürdige) und nicht bereits der Wille zum Erpressen unberechtigter Zahlungen durch das Androhen einer Schufa-Mitteilung.

Aktuell hat ebenso das Amtsgericht Plön 2 C 650/07 im Dezember 2007 entschieden und festgestellt, dass der Betroffene sich gegen die Eintragung einer negativen Meldung an die Schufa wehren kann.

FAZIT

Also keine Angst vor der Schufa, bzw. vor Drohungen mit der Schufa!

4. Altersvorsorge – Staatlich geförderte Produkte und Modelle weiter auf dem Vormarsch

Staatlich geförderte Altersvorsorge wird immer beliebter. Zum sechsten Mal hat der britische Finanzdienstleister Clerical Medical die Bevölkerung im aktuellen Vorsorge-Barometer repräsentativ gefragt: "Was glauben Sie: Welche Formen der langfristigen Altersvorsorge werden sich durchsetzen?" Mit 41 Prozent ist die staatlich geförderte Altervorsorge die neue Nummer eins (+ 15 Prozentpunkte). Betrieblich und staatlich geförderte Vorsorge kommen zusammen auf über 64 Prozent (+ 18 Prozentpunkte). Nur schwach zugelegt haben die selbst genutzte Immobilie mit 32 Prozent auf Platz zwei und die betriebliche Altersvorsorge auf Platz drei mit 23 Prozent (je + 2 Prozentpunkte). Klassische deutsche Kapitallebens- oder Rentenversicherungen gewinnen seit zwei Jahren erstmals wieder an Zustimmung und springen von Platz sechs auf Platz vier(+ 3 Prozentpunkte). Renditeträchtigere Produkte, wie Aktien oder fondsgebundene Versicherungen, verlieren dagegen an Zustimmung.

Sowohl fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen(- 5 Prozentpunkte) als auch Investitionen in Aktien, Aktienfonds, Zertifikate oder Derivate (- 4 Prozentpunkte) büßen Prozentpunkte ein. "Die Turbulenzen an den Aktienmärkten im letzten Halbjahr haben die Anleger offenbar verunsichert. Von kurzfristigen Kursschwankungen sollten sie sich aber nicht beeinflussen lassen. In der Vergangenheit waren Aktien bei Anlagezeiträumen bis zu 30 Jahren weitaus rentabler als konservative Anlageformen", gibt Pressesprecher Michael Hanitz zu Bedenken. Besserverdiener mit einem Haushaltsnettoeinkommen ab 3.000 Euro würden schon heute eher auf Investitionen in Aktien, Aktienfonds, Zertifikate oder Derivate setzen(14 Prozent) als der Bevölkerungsdurchschnitt (8 Prozent).

Appelle aus Politik und Versicherungswirtschaft greifen: Junge wachgerüttelt

Vor allem in der Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen wächst die Zustimmung zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Aktuell nennen bereits 44 Prozent dieser Altersgruppe Riesterund Basisrenten, im Juli 2007 waren es noch 21 Prozent(+ 23 Prozentpunkte). "Nur wer früh in die private Vorsorge einsteigt, profitiert vom Zinseszinseffekt", so Hanitz.

Während die Jungen auf staatliche Förderung setzen, halten besonders 40- bis 59-Jährige das Eigenheim für eine Vorsorgeform mit Zukunft (39 Prozent). Insgesamt ein Drittel der Deutschen schwören weiterhin auf die eigenen vier Wände.Die vermietete Immobilie bleibt mit 17 Prozent stabil auf Platz fünf.

Sparbuch hat ausgedient

Abgeschlagen auf dem sechsten Platz rangieren mit 14 Prozent festverzinsliche Anlagen wie das Sparbuch. Außer bei 60- bis 69-Jährigen verlieren festverzinsliche Anlagen in allen Altersgruppen. "Eine erfreuliche Entwicklung: Nach Inflation und Steuern bleibt hier zu wenig übrig, um die Vorsorgelücke zu schließen und den Lebensstandard im Alter zu sichern", erklärt Hanitz.

Etwa ein Drittel der Deutschen traut sich keine Einschätzung zu oder glaubt, dass die meisten Anleger ihre Vorsorgeentscheidung aus Unsicherheit vorerst zurückstellen werden(- 4 Prozentpunkte).

Die repräsentative Umfrage wurde im Dezember 2007 von der GfK Marktforschung im Auftrag von Clerical Medical unter 1.001 Bundesbürgern durchgeführt. In den letzten beiden Jahren wurden die Deutschen bereits fünfmal zu Trends bei der langfristigen Altersvorsorge befragt.

5. Deutschland unter Generalverdacht - Vorratsdatenspeicherung treibt Kosten in Unternehmen und Behörden

Wieder einmal befasst sich das höchste deutsche Gericht mit der Klärung, ob getroffene politische Entscheidungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Noch vor kurzem war aber noch strittig, ob es der Erste oder Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein würde, der die Frage der Verfassungsmäßigkeit der so genannten Vorratsdatenspeicherung verhandeln muss - an der Ablehnung des Gesetzes durch Bürgerrechtler und unterschiedlichste Verbände hat dies keinen Einfluss.

Auch baldige Speicherung von Flugreisedaten geplant

Denn die Verpflichtung für die Telekommunikationsanbieter zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen, stößt nach wie vor auf massive Kritik. „Die Bundesregierung verspricht Sicherheit, liefert aber nur sichere Einnahmen für die Überwachungsindustrie“, kritisiert denn auch Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung www.vorratsdatenspeicherung.de und ergänzt: „In einer freien Gesellschaft hat die Überwachung der Reisebewegungen jedes einzelnen ebenso wenig Platz, wie die Überwachung des Telekommunikationsverhaltens jedes einzelnen“, so Remmert-Fontes mit Blick auf die von EU-Kommissar Frattini mittlerweile auch vorgesehene Speicherung von Flugreisedaten der Bürger.

Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte zum Jahreswechsel die Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten mit initiiert.

Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft www.eco.de hat das Gesetzgebungsverfahren sehr kritisch begleitet. „Die Information, wer wann mit wem telefoniert hat, eine E-Mail geschickt hat oder im Internet war, lasse weitreichende Schlüsse über persönliche Lebensumstände zu“, sagt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des Verbandes. Ihre Nutzung müsse deshalb auf den Zweck der Aufklärung von gravierenden Straftaten und Auskünfte gegenüber Strafverfolgungsbehörden beschränkt bleiben, so die Argumentation des Verbandes. Die ursprüngliche Rechtfertigung für das Anhäufen riesiger Mengen sensibler Daten über die Kommunikationsverbindungen aller Bürgerinnen und Bürger war die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Genutzt werden dürfen sie nun aber zusätzlich zur Gefahrenabwehr, durch Nachrichtendienste, und zur Aufklärung auch minder schwerer Straftaten.

Gigantische Kostenbelastungen durch das neue Gesetz

Eco-Vorstandsvorsitzender Michael Rotert weist darüber hinaus auch auf die Kostengesichtspunkte für Behörden und Unternehmen hin: „Aus technischer Sicht kann man die Forderungen der Politiker an die Serviceprovider nur als Hirngespinste abtun. Vor allem weil die Politiker glauben, dass man mit dieser kostenlosen Unterstützung durch die Serviceprovider Geld sparen kann! Das Gegenteil wird der Fall sein. Die meisten Behörden sind weder personell noch technisch ausgestattet, die sich jährlich verdoppelnden Datenströme ermittlungstechnisch zu analysieren“, so Rotert. Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet ab 2009 auch alle Internet Service Provider, Daten der Nutzer für sechs Monate zu speichern. „Welcher Beamte kann 15.000 Mail-Adressen und 500.000 An- und Abmeldungen analysieren, denn so viele fallen allein beim Dienst E-Mail bei drei Monaten Überwachung an einem einzigen Account an. Und 95 Prozent davon sind Spam. Die Mehrbelastung bei den Providern haben letztendlich die Endverbraucher zu tragen“, prognostiziert Rotert. Die Lobby der Rechteinhaber, so bemängelte der Eco-Verband, möchte dabei erreichen, dass sie ohne richterliche Kontrolle einen direkten Auskunftsanspruch bekommt. Würden die Beschränkung der Verwendung der Daten und der Richtervorbehalt aufgehoben, hätten Private sogar einen leichteren Zugriff auf die Vorratsdaten als staatliche Stellen.

„Die Vorratsdatenspeicherung sorgt bei vielen Unternehmen für Missmut, erzeugt Kosten und Aufwand“, bestätigt Omar Khorshed, Vorstandschef der Düsseldorfer acoreus AG
www.acoreus.de, ein Outsourcing-Dienstleister für Kundenmanagement, Abrechnung und Zahlungsverkehr . Mit dem Paradigmenwechsel im Datenschutz, weg vom bisher geltenden Verbot anlass- und verdachtsunabhängiger Datenspeicherung, würden die Nutzer in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Er erwartet außerdem, dass „die Verbände der Musik- und Filmwirtschaft, die die Daten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nutzen wollen, die Ermittlungsbehörden mit Anzeigen lahm legen und die Fahndung nach Terroristen erschweren.“

  

3/2008 
INHALTE E-MAIL NEWSLETTER 3/2008

Thema: Mit Risiken umgehen oder Risiken umgehen?

1. Risiko Manager - Die Wiederentdeckung des Risikomanagements

2. Ihre Rechte als Kapitalanleger im Schadensfall

3. Mehr Informationen für Versicherte: Der Ratgeber zum neuen Versicherungsvertragsrecht

4. SEPA – Europaweit einheitlich bezahlen

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

die aktuellen Entwicklungen in der Bankenwelt und an den Weltbörsen zeigen einmal wieder wie wichtig Risikomanagement ist. In meinem Buch „Geopolitische Vermögenssteuerung“ habe ich dieser Thematik ein eigenes Kapital gewidmet, mit der Grundintention, dass Sie als Privatanleger beim Thema Risikomanagement von Institutionellen lernen sollten. Mein Ziel ist es dabei, bewährte Methoden eines erfolgreichen und professionellen Risikomanagements Privatanlegern zugänglich zu machen, vor allem durch meine Publikationen und Seminare.

Wenn ich mir jetzt aber anschaue was bei manchen Banken passiert, dann kann ich Ihnen nur nochmals eindringlich dazu raten, dass Sie Ihre Vermögenswerte nicht nur einer Bank in einem Land oder Rechtsraum anvertrauen. Streuen und verteilen Sie Ihre Vermögenswerte auf mehrere voneinander „unabhängige“ Banken, Vermögensverwalter oder Discountbroker in unterschiedlichen Ländern. Die Schweiz, Liechtenstein, Österreich und Luxemburg sind neben Singapur dabei meine absoluten Favoriten.

Die aktuelle Krise hat auch wie jede Krise etwas positives. Wir erleben nun gezwungenermaßen die Wiederentdeckung des Risikomanagements. Hohe Ölpreise, Missmanagement, Milliarden-Abschreibungen in der Folge der Subprime-Krise, Gewinn-Enttäuschungen, Rezessionsangst, Aktienkurse auf Achterbahnfahrt und eine Bank bei der ein „kleiner Mitarbeiter“ mit Scheingeschäften und Milliardenspekulationen knapp 5 Milliarden Euro verzocken konnte.

Was passiert denn bitte mit dem vernetzten, komplexen Weltfinanzsystem, in dem es ein kleiner Angestellter schon schafft 5 Milliarden zu verzocken (falls diese Kommunikation und Behauptung der Bank überhaupt stimmt) wenn einmal weit höhere Kontrollmechanismen versagen und durch Missmanagement von Entscheidungsträgern - betrügerisch oder durch Inkompetenz - außer Kraft gesetzt werden.

Risikomodelle funktionieren so lange, wie unsere globalisierte Welt im Einklang steht mit den Daten, die in sie eingegeben werden. Unsere Welt wird täglich vernetzter, komplexer und verändert sich. Dadurch haben sich aus meiner Sicht quantitative Modelle teilweise selbst überholt und Entscheidungsträgern wie Bankvorständen waren Risiken nicht mehr bewusst. Viele Vorstände verstehen aus meiner Sicht die Bewertungsmodelle Ihrer Fachabteilungen schon lange nicht mehr, treffen darauf aber unter Umständen Entscheidungen mit gravierenden Folgen.

Zusätzlich habe ich auch das Gefühl dass manche Banken zwar gute Modelle haben die auch funktionieren, aber die Zahlen und Annahmen mit denen die Modelle gefüttert werden sind schlichtweg falsch.

Machen Sie also nicht den gleichen Fehler. Bei allen Chancen, lassen Sie niemals die Risiken aus dem Blick und werden Sie sich bewusst, welche Risiken Sie tragen wollen und können. Sowohl monetär als auch emotional.

Ein gesunder Menschenverstand ist bei aller Innovation und Technik oftmals die beste Entscheidungsgrundlage!

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

1. Risiko Manager - Die Wiederentdeckung des Risikomanagements

Aus Schaden wird man klug so die aktuellen Risknet News des Risikomanagers (www.risiko-manager.com). Nach und nach wird die Bedeutung des Risk Managements in Finanzunternehmen stärker gewichtet. So hat die UBS AG infolge der Kreditkrise jetzt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung ihres Risikomanagements ergriffen. Teil der neuen Initiative ist die Repositionierung des Geschäfts in den Bereichen Immobilien und Kreditverbriefung unter der neuen Leitung von Ramesh Singh, wie aus einem internen Memo von CEO Marcel Rohner hervorgeht. Zudem hat UBS eine Arbeitsgruppe geschaffen, die Exit-Strategien für das existierende Portfolio von UBS entwickeln soll, indem sie nach Alternativen im Markt und nach innovativ strukturierten Lösungen sucht. Im Geschäftsbereich Rohstoffe will UBS ihre Präsenz in Kanada verringern und aus bestimmten europäischen Strom- und Gasmärkten aussteigen. UBS musste im vergangenen Jahr etwa 14,2 Mrd. USD für Subprime-Vermögenswerte abschreiben und hat immer noch Werte in ihren Büchern stehen. Die hohen Kosten zwangen die Bank dazu, nach neuem Kapital zu suchen, und einige Analysten glauben, dass das Unternehmen sich eventuell noch mehr Mittel beschaffen muss, weil weitere Abschreibungen anstehen. "Wir glauben fest daran, dass diese Veränderungen das Immobilien- und Kreditverbriefungsgeschäft flexibler machen werden und wir so zu unseren Grundprinzipen wie Kundenservice und Risikostreuung zurückkehren werden", so Rohner.

Neue Besen kehren gut

Auch der neue Chairman und CEO der US-Investmentbank Merrill Lynch & Co will nach den Erfahrungen der Subprime-Hypothekenkrise die Sicherheitsmechanismen im Konzern verstärken. So wird der frühere Goldman-Sachs- Manager Noel Donohoe die neue Stelle eines stellvertretenden Chief Risk Officer bekleiden. Donohoe, der aktuell für den Hedgefonds Dune Capital arbeitet, war auch bei Goldman Sachs Risikomanager. Daneben soll es eine weltweite Leitung für das Handelsgeschäft der Bank geben, kündigte Thain an, der erst im Dezember vom Börsenbetreiber NYSE Euronext zu Merrill Lynch gekommen war. Beide sollen direkt ihm unterstellt werden. Thain sagte, es gehe darum, das Jahr "2007 hinter sich zu lassen". Die Risikokontrolle solle weit über jene Reparaturmaßnahmen hinaus verstärkt werden, die sein entlassener Vorgänger Stanley O'Neal im Herbst angeregt habe. Zuletzt hatte die Bank den zweiten Quartalsverlust in ihrer Geschichte vermeldet. Angesichts gewaltiger Abschreibungen, die sich auf insgesamt 16,7 Mrd. USD summieren, verbuchte Merrill Lynch einen Quartalsverlust von fast 10 Mrd. USD. Nach Darstellung von Thain sind die jüngst eingeworbenen Mittel und das mit zwei Spartenverkäufen frei gesetzte Kapital "signifikant größer als die verbuchten Verluste". Der CEO bezeichnete Spekulationen von umfangreichen Entlassungen als unbegründet, wenngleich man in einzelnen Bereichen auch Personal abbauen werde. Auch werde sich Merrill Lynch nicht von der 20-prozentigen Beteiligung an der Nachrichtenagentur Bloomberg oder dem rund 50-prozentigen Anteil am Vermögensverwalter BlackRock trennen, dessen Wert bei 13 Mrd. USD liegt. 2007 habe Merrill Lynch mit 80 Mrd USD Barreserven und liquiden Mitteln beendet. Ändern soll sich nach Thains Worten das Bonussystem für leitende Manager. Überwiegend sollen Boni künftig in Aktien der Bank geleistet werden. Bereits für 2007 werde die Bonussumme zu 40 % in eigenen Aktien gezahlt nach 25 % im Jahr zuvor. Außerdem sollen die Manager künftig nach ihrem Beitrag zum Gesamtergebnis der Bank beurteilt werden und nicht wie bisher nach dem Ergebnisbeitrag zu ihrer Sparte.

Gefahr systemischer Risiken

Eine Optimierung der Risikokontrolle ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, sondern auch eine Frage der Überlebensfähigkeit, denn die Krise an den Finanzmärkten wird nach Auffassung der Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) im Jahresverlauf anhalten und sich sogar bis in das Jahr 2009 hinein fortsetzten. Damit teste die Krise die Kreditwürdigkeit des Bankensektors, heißt es in einem aktuell veröffentlichten S&P-Bericht. "Der gegenwärtige Abschwung der Finanzbranche ist beunruhigend, weil sie vor dem Hintergrund einer relativ starken Weltwirtschaft und historisch niedriger Ausfallraten bei Unternehmenskrediten stattfindet", erklärte S&P-Kreditanalyst Scott Bugie. Der Markt für strukturierte Finanzprodukte sei besonders stark von der Krise in Mitleidenschaft gezogen worden. Es könne Jahre dauern, bevor dieser Markt wieder hergestellt sei, vermutet die Ratingagentur. Bis dato hätten die großen Finanzgruppen Abschreibungen über 90 Mrd. USD angekündigt. Diese beträfen Investments in Kreditderivate (Collateralized Debt Obligations - CDO), mit Hypotheken mit nachrangiger Bonität (Subprime) besicherte Wertpapiere sowie fremdfinanzierte Übernahmekredite. Im Weiteren warnte die Agentur auch vor systemischen Risiken. Im laufenden Jahr rechnet die Ratingagentur damit, dass der Druck auf die Gewinne von Banken und Brokern anhalten wird, insbesondere in den USA. Zudem werde sich die Kreditqualität sowohl in den USA als auch im Euroraum wahrscheinlich verschlechtern. Auch ein Übergreifen der Probleme bei der Hypothekenfinanzierung auf Gewerbeimmobilien sei nicht auszuschließen. Die schwächeren Unternehmensgewinne im Finanzsektor würden aber nicht zu "pauschalen Herabstufungen" führen. Die meisten Banken seien gut genug aufgestellt, um den Belastungen zu widerstehen, da sie auch über starke Geschäftssparten und finanzielle Ressourcen verfügten.

TIPP

Risikomanagement im Privaten Bereich ist eine der Grundaussagen meines Buches „Geopolitische Vermögenssteuerung“. Weitere – kostenlose – Informationen und Grundlagen zum Thema Risikomanagement erhalten Sie auch über meine Website www.geopolitical.biz im Bereich Risikomanagement.

2. Ihre Rechte als Kapitalanleger im Schadensfall

Ein interessanter Überblick zu einem wichtigen Anlegerschutzthema von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin:

Was geschieht eigentlich, wenn ein Anleger auf Empfehlung seines Anlageberaters in eine Kapitalanlage investiert, dieser dem Kunden allerdings gar kein Prospekt aushändigt oder sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Prospekt inhaltlich falsch ist? Der Anleger hatte im Vertrauen auf seinen Berater geglaubt, auf ein goldenes Pferd zu setzen. Nun aber ist das Geld verloren und der Anleger stellt sich die Frage, ob er vielleicht jemanden haftbar machen kann. Immer mehr Anleger ziehen im Schadensfall vor den Kadi. Die Gerichte beschäftigen sich in den letzten Jahren mehr als jemals zuvor mit der Haftung von Kapitalmarktberatern aufgrund unzureichender Aufklärung einerseits, sowie der Haftung von Emittenten aufgrund falscher Angaben in Prospekten andererseits.

Zum Glück für die Anleger stehen die Chancen, das Geld vom Berater oder dem Emittenten ersetzt zu bekommen, heute so gut wie niemals zuvor. Eine unzureichende Aufklärung liegt beispielsweise dann vor, wenn der Berater seinem Kunden vor dem Kauf kein Prospekt über die Kapitalanlage ausgehändigt hat oder der Prospekt fehlerhaft war.. Allerdings gilt die Prospektpflicht nicht für alle Formen von Geldanlagen. – Und wo keine Prospektpflicht besteht, können auch keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden, falls ein Prospekt fehlt oder mangelhaft ist.

Auf der anderen Seite haben sich die Rechte der Anleger im Schadensfall aufgrund der jüngsten Bundesgerichtshof-Rechtsprechung zum Fall der insolventen Göttinger-Gruppe stark verbessert. Denn es kommt in Zukunft nicht mehr darauf an, ob der Anleger den fehlerhaften Prospekt erhalten oder gelesen hat. Es kommt für eine Haftung des Emittenten nur noch darauf an, dass der Inhalt des Prospektes fehlerhaft und der Mangel wesentlich ist. Zugunsten des Anlegers gilt die Vermutung, dass er die Anlage aufgrund der durch den Prospekt hervorgerufenen Aussichten erworben hat.

Welche Kapitalanlagen unterliegen der Prospektpflicht?

1990 wurde das so genannte Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz eingeführt. Der Gesetzgeber hat dadurch die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot von Wertpapieren geschaffen. Zum 1. Juli 2005 wurden mit dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) die Rechte der Anleger entscheidend verbessert. Welche Geldanlagen im Einzelnen prospektpflichtig sind, ist hier ebenso ausdrücklich geregelt wie die Ausnahmen von der Prospektpflicht.

Gemäß § 1 Abs. 1 WpPG besteht Prospektpflicht für Wertpapiere, die öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden sollen. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren liegt in der Regel dann vor, wenn mehr als 100 Anleger mit dem Kaufangebot angesprochen werden sollen und/oder die Mindestzeichnungssumme beziehungsweise die Stückelung der Wertpapiere unter 50.000 Euro liegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für folgende Geldanlagen eine Prospektpflicht besteht:

  • Aktien
  • Offene und geschlossene Fonds
  • Genussscheine
  • Anleihen (Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen, Zerobonds, Junk Bonds, Teilgewinnschuldverschreibungen, Hypothekenanleihe)
  • Hybride Finanzinstrumente (Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Wandelgenussscheine, Hybridanleihen)
  • Zertifikate und derivative Finanzinstrumente (Inflationsgesicherte Anleihen, ewig laufende Anleihen, Perpetuals)

Die Prospektpflicht gilt sowohl bei einer außerbörslichen Platzierung als auch bei einem Börsengang am geregelten oder amtlichen Markt sowie beim Handel im Freiverkehr.

Wer haftet im Falle eines mangelhaften Prospektes?

Bereits seit dem 1. April 1998 werden sämtliche Prospekte vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel beziehungsweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinsichtlich ihrer formalen Vollständigkeit geprüft. Sehr zum Leidwesen der Anleger werden die Prospekte hierbei aber nicht auch auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin untersucht.

Die Haftung ergibt sich aus §§44ff. Börsengesetz (BörsG), wonach sowohl diejenigen, die ein Prospekt erlassen haben als auch diejenigen, von denen der Prospekterlass ausgeht, dem Anleger gegenüber gesamtschuldnerisch für solche Schäden einstehen müssen, die diesem aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt entstehen.

Leider gehen die Emittenten nur allzu oft Pleite, so dass diese in der Praxis nicht haftbar gemacht werden können. In einem solchen Fall kann sich ein Anleger unter bestimmten Voraussetzungen bei seinem Anlageberater beziehungsweise bei seiner Bank schadlos halten. Zur Pflicht des Anlageberaters gehört es, den Kunden umfassend über sämtliche Risiken aufzuklären. Diese Aufklärungspflicht umfasst auch die Aushändigung eines fehlerfreien Prospektes über die Anlage.

Der Zweck eines Prospekts liegt darin, dem Publikum ein zutreffendes Urteil über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Finanzlage, die Gewinne und Verluste und die zukünftige Entwicklung des Emittenten sowie die mit den Wertpapieren verbundenen Rechte zu ermöglichen. Der Wertpapierprospekt muss daher sämtliche Angaben enthalten, die für eine solche Beurteilung notwendig sind.

Viele Anlageberater sind sich nicht im Klaren darüber, dass diese Prospekte nicht in erster Linie reines Werbematerial sind, sondern von der Rechtsprechung als Medium der Erfüllung vorvertraglicher Aufklärungspflichten angesehen werden. Die Pflicht zur Aushändigung eines Prospektes im Vorfeld der Order lässt sich auch nicht durch eine umfassende und vollständige mündliche Beratung ersetzen. Der Kunde soll laut Rechtsprechung die wichtigsten Fakten schwarz auf weiß in Händen halten und dann erst entscheiden, ob die Anlage seinen Vorstellungen entspricht oder nicht. Kommt also der Anlageberater seiner Aufklärungspflicht nicht nach, so kann er bei Verlusten ebenfalls in Haftung genommen werden.

Fazit + Tipp

Jeder Anleger, dem nie ein Prospekt ausgehändigt wurde oder der der Ansicht ist, ein Prospekt sei mangelhaft, sollte sich umgehend juristischen Rat einholen. Denn er hat gute Aussichten, nicht auf dem Schaden sitzen bleiben zu müssen. Die Chancen des Anlegers, seinen Berater, die Bank oder den Emittenten im Falle eines Verlustes haftbar zu machen, sind heute größer als je zuvor. Für die Haftung aufgrund eines fehlerhaften Prospektes kommt es darüber hinaus nicht mehr darauf an, ob der Anleger den Prospekt überhaupt gelesen hat.

3. Mehr Informationen für Versicherte: Der Ratgeber zum neuen Versicherungsvertragsrecht

Seit dem 1. Januar 2008 haben Versicherte mehr Rechte: Das neue Versicherungsvertragsrecht stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer und verbessert die Transparenz im gesamten Versicherungsrecht. Mit einem Ratgeber informiert das Bundesjustizministerium über die neuen Vorschriften für Versicherungsverträge.

Die Broschüre „Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ gibt Auskunft darüber, welche Rechte Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern zustehen und welche Pflichten sie zu beachten haben.

Der Ratgeber gibt Antworten auf zahlreiche Fragen: Was ist überhaupt ein Versicherungsvertrag und wie kommt er zustande? Was muss ich bei Vertragsschluss oder danach beachten? Was ist ein Produktinformationsblatt? Was tun, wenn es einmal zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer kommt?

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich so schnell einen guten Überblick über die gesetzlichen Regelungen verschaffen.

TIPP

“Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ kann unter
www.bmj.de/das-vvg heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

4. SEPA – Europaweit einheitlich bezahlen

Das neue Jahr startet mit einer bahnbrechenden Errungenschaft für mehr als 490 Mio Bürger in Europa. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA (Single Euro Payments Area), wird Wirklichkeit. Daran beteiligen sich nicht nur die 27 EU-Mitgliedstaaten, sondern auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden im Rahmen der SEPA Schritt für Schritt vereinheitlicht. Damit können Bankkunden bargeldlose Euro-Zahlungen im Inland und grenzüberschreitend genauso einfach, sicher, effizient und kostengünstig wie bisher nur innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen abwickeln. Das bedeutet: Verbraucher können künftig europaweit Produkte und Dienstleistungen vergleichen, günstig einkaufen und unkompliziert bezahlen.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr europäischer Verbraucher konzentrierte sich bisher stark auf das eigene Land. Mit den SEPA-Bezahlverfahren öffnen sich nun die Grenzen: Überweisungen können unkompliziert und schnell ins europäische In- und Ausland getätigt werden, per Lastschrift sind erstmals inländische wie auch grenzüberschreitende Euro-Einzüge möglich und Bankkunden-Karten sind in der gesamten SEPA an Geldautomaten und im Handel einsetzbar.

Um SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ausführen zu können, benötigt jeder Bankkunde lediglich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und die internationale Bankleitzahl, den BIC (Bank Identi-fication Code). Angaben dazu finden sich auf dem Kontoauszug oder in den Kontodaten im Online Banking – und das bereits seit 2003. Natürlich können sie auch bei der eigenen Bank erfragt werden. Wer Zahlungen erwartet, sollte die Geschäftspartner über die eigene IBAN und den zugehörigen BIC informieren, beispielsweise durch Angabe auf der Rechnung oder dem Briefbogen.

TIPP

Tipps zum Thema SEPA hat der Bankenverband in seinem neuen Folder „SEPA – Einfach bezahlen in Europa“ zusammengestellt.

 

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