2/2008 
INHALTE E-Mail-Newsletter Nr.  2/2008 

 

INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 2/2008

Thema: Diskretion in einem Indiskreten Land!

1. Steuerstandort Schweiz – attraktiv und unkompliziert

2. Steuererklärungsfristen für 2007

3. Bankkunden wollen echte Berater und Diskretion

4. Steigende Scheidungsraten – Reform des Zugewinns beabsichtigt

5. Internationaler Geldtransfer – Neue Vergleichsmöglichkeiten

6. Newsletterpreis 2008 – abstimmen und attraktive Preise gewinnen

7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im Januar

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

ich beschäftige mich sehr stark mit aktuellen Entwicklungen in der Bankbranche, an Internationalen Bankplätzen und lese hierzu auch immer viele Studien über die ich im Rahmen dieses Newsletters auch oftmals berichte. Aus meiner persönlichen Berufserfahrung bei Banken in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz weiß ich, dass gerade der Bereich „Diskretion“ einen hohen Stellenwert einnimmt.

Eine aktuelle KPMG Studie hat sich nun auch einmal mit der Thematik Diskretion beschäftigt, nur die Auslegung und Argumente dieser Studie sind für mich viel zu eindimensional erhoben.

Das interessante bei dieser Studie finde ich hauptsächlich die Definition der Diskretionsthematik. Diskretion bedeutet im Eigentlichen Sinne nämlich Verschwiegenheit und umschreibt die Fähigkeit und Fertigkeit, Vertraulichkeit (Geheimhaltung) beispielsweise von Wort und Schrift zu wahren. Diskretion und Verschwiegenheit gelten dabei als positiv besetzte Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften.

Der Berater welcher jedoch für einen Deutschen Vermögensverwalter oder ein Deutsches Bankinstitut tätig ist, mag diese Charaktereigenschaften durchaus haben, es bringt aber leider nichts, wenn der Rechtsraum und Bankplatz Deutschland kein Bankgeheimnis mehr kennt!

Die Zukunft vor allem im Private Banking, liegt auch für mich im mobilen Bankberater. Allerdings sollte dieser mobile Berater für ein Institut an einem attraktiven Bankplatz tätig sein, wie beispielsweise allen voran die Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder Luxemburg. Bei den dortigen Rahmenbedingungen und Bankwesengesetze kann man noch von Diskretion sprechen. In Deutschland schon lange nicht mehr und daher rate ich Ihnen zu einer ausländischen „Beziehungsbank“ für Ihre Vermögenswerte!

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

P.S.: Meine Website GEOPOLITICAL.BIZ leuchtet nun seit dem Jahreswechsel auch in neuem Design und Layout. Ich freue mich vor allem über Ihre Rückmeldungen, weitere Anregungen und Ihr FEEDBACK!

 

1. Steuerstandort Schweiz – attraktiv und unkompliziert

Die Schweiz ist nach wie vor ein äußerst attraktiver Steuerstandort. Im europäischen Vergleich weist nur gerade Irland eine leicht geringere Gesamtsteuerbelastung ("Total Tax Rate") auf. Bei Steuerreformen ist die Höhe des Steuersatzes entscheidend sowie die Komplexität des Steuersystems. Die Schweiz belegt hinsichtlich der Komplexität im weltweiten Vergleich den Platz 15 und schafft es in Europa gar auf Platz 4. Gut schneidet die Schweiz auch beim Stundenaufwand für die Einhaltung der Steuervorschriften ab: Mit 63 Stunden pro Jahr liegt sie weltweit auf Rang 6 und in Europa hinter Luxemburg auf Platz 2. Weltweit wenden Unternehmen im Schnitt fast zwei Monate für Steuerpflichten auf.

Diese Erkenntnisse gehen aus der weltweiten Studie "Paying Taxes 2008 - The global picture" von PricewaterhouseCoopers und der Weltbank hervor, für welche Steuersysteme von 178 Ländern miteinander verglichen wurden.

Die Schweiz - in der im Februar 2008 über die Unternehmenssteuerreform II abgestimmt wird - liegt in Bezug auf die Gesamthöhe der vom Unternehmen zu tragenden Steuern ("Total Tax Rate") mit Platz 24 international im vorderen Viertel, im europäischen Vergleich auf Platz 2: Mit einer "Total Tax Rate" von 29,1 Prozent liegt die Schweiz nur gerade 0,2 Prozent hinter dem europäischen Spitzenreiter Irland mit 28,9 Prozent. Die Schweiz lässt somit auch sämtliche osteuropäischen und baltischen Staaten hinter sich, die zwar mitunter über eine nominell tiefere Gewinnsteuerrate verfügen, unter Berücksichtigung der Gesamtabgabenlast wie Kapitalsteuern, Sozialversicherungs-, Zoll-, Transport- und Umweltabgaben jedoch zurückfallen.

Unternehmenssteuerreformen sind für viele Länder derzeit ein Thema. Über die Hälfte der untersuchten Staaten hat ihr Steuersystem in den letzten Jahren modernisiert. In diesem Jahr haben 31 Staaten Steuerreformen durchgeführt, über die letzen drei Jahre betrachtet, waren es 65 Länder. Die meisten Reformen fanden in den Jahren 2006 und 2007 in Osteuropa und Zentralasien statt, trotzdem sind in diesen Regionen und in Afrika die Steuern noch immer am höchsten. Als häufigste Reformmassnahme, in 27 Ländern, wurde in diesem Jahr die Körperschaftssteuer für Unternehmen gesenkt. "Für manche Volkswirtschaften haben sich die Steuerreformen ausgezahlt. Sie profitieren heute von einem erhöhten Wirtschaftswachstum und einer grösseren Investitionsfreude der Unternehmen. Manche Länder, die ihre Unternehmenssteuer gesenkt haben, sind als Markt attraktiv für neue Unternehmen", erklärt Andrin Waldburger, Partner und Leiter Steuer und Rechtsberatung von PwC Schweiz. "Die Körperschaftssteuer macht 37 Prozent der gesamten Steuerlast für Unternehmen aus. Zudem müssen auch der Zeitaufwand für die Einhaltung der Steuervorschriften und die Vielzahl der verschiedenen Steuern berücksichtigt werden", führt Waldburger aus. "Deshalb haben wir in diesem Jahr als neue Bewertungsgröße die Kennzahl ‚ease of paying taxes' eingeführt, die analysiert, wie einfach oder kompliziert es für Unternehmen in einem Land ist, Steuern zu zahlen." Die Kennzahl ,ease of paying taxes' berücksichtigt nebst einem konsolidierten Gesamtunternehmenssteuersatz auch den administrativen Zeitaufwand und die Anzahl der verschiedenen Unternehmenssteuern.

Unkomplizierte Schweiz

Hinsichtlich der internationalen "ease of paying taxes"-Rangliste (Einfachheit des Steuersystems) rangiert die Schweiz auf dem 15. Platz, innerhalb Europas auf dem 4. Rang. Die weltweiten Top-5-Staaten innerhalb der "ease of paying taxes"-Rangliste sind die Malediven auf Platz 1, gefolgt von Singapur, Hongkong, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Oman und Irland. Am aufwendigsten ist es für Unternehmen in Venezuela, in der Zentralafrikanischen Republik, in der Demokratischen Republik Kongo, in der Ukraine und in Weissrussland, Steuern zu zahlen (Plätze 174 bis 178). In der EU sind die Unterschiede frappant: Während Irland (6), Grossbritannien (12) und Dänemark (13) in den Top-15-Staaten rangieren, sind drei andere EU-Staaten im letzten Drittel der "ease of paying taxes"-Rangliste zu finden: Polen (125), Ungarn (127) und Rumänien (134).

Schweiz - kleiner administrativer Zeitaufwand

Die Studie "Paying Taxes 2008 - The global picture" zeigt, wie der administrative Zeitaufwand durch komplizierte Compliance-Verfahren und eine Vielzahl an verschiedenen Unternehmenssteuern die Attraktivität eines Landes als Wirtschaftsstandort beeinflussen kann. Armin Marti, Partner Steuer- und Rechtsberatung bei PwC Schweiz, sagt dazu: "Die Schweiz ist ein sehr attraktiver Steuerstandort. Im globalen Ranking liegt sie auf dem 6. Platz und im europäischen Vergleich hinter Luxemburg auf Platz 2. Im globalen Durchschnitt wenden Unternehmen 56 Tage für die Einhaltung der Steuer-vorschriften auf. In der Schweiz ist der Zeitaufwand mit 63 Stunden im Vergleich tief, obwohl die Zahl der verschiedenen Steuern für Unternehmen in der Schweiz nicht besonders gering ist: "Die Schweiz liegt mit 24 verschiedenen Steuerarten auf Rang 68. Der administrative Zeitaufwand für die Steuern ist in den Ländern sehr unterschiedlich. Compliance-Richtlinien können einen entscheidenden Einfluss auf das "ease of paying taxes"- Ranking haben. So ist Schweden, das für hohe Steuern bekannt ist, aufgrund des geringen administrativen Aufwands im vorderen Drittel zu finden. In Schweden und anderen Ländern wie Norwegen, Singapur, Lettland, Mauritius, Neuseeland, Grossbritannien und Portugal können Unternehmen ihre Steuerdeklarationen online ausfüllen, was Zeit spart. Am größten ist der administrative Aufwand in Lateinamerika, Osteuropa und Zentralasien.

Hintergrundinformationen - Begriffsklärung "Total Tax Rate"

Die "Total Tax Rate" basiert auf einer Methodologie von PwC. In die "Total Tax Rate" fließen neben den direkten Unternehmenssteuern auch sämtliche weiteren vom Unternehmen zu tragenden Steuern und Abgaben ein wie Umwelt- oder Verkehrsabgaben, Kapitalsteuern, Stempel-, und Zollabgaben sowie Sozialversicherungsabgaben (AHV, IV, EO, UVG, Arbeitgeberbeiträge der 2. Säule).

Die PwC-Publikation „Paying Taxes 2008 - The global picture“ kann als PDF-File bei Claudia Sauter-Steiger bezogen werden.

 

2. Steuererklärungsfristen für 2007

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 2.1.2008 die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2007 veröffentlicht. Die Steuererklärungen müssen danach grundsätzlich bis zum 31.5.2008 abgegeben werden. Werden sie von Steuerberatern Lohnsteuerhilfevereinen und anderen Personen, Gesellschaften oder Verbänden im Sinn der §§ 3,4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31.12.2008. In besonderen Einzelfällen ist eine Fristverlängerung bis zum 28.2.2009 möglich.

Abgabefrist für Steuererklärungen

Die allgemeine Abgabefrist bis zum 31.5.2008 betrifft Erklärungen zur

  • Einkommensteuer,
  • Körperschaftsteuer,
  • Gewerbesteuer,
  • Umsatzsteuer
  • und Erklärungen zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG.

Fristverlängerung

Für Steuererklärungen, die durch Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften, Lohnsteuerhilfevereine und andere Personen, Gesellschaften und Verbände im Sinn der §§ 3, 4 StBerG angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2008 verlängert. Die Finanzämter dürfen allerdings auch vor Ablauf dieser Frist Erklärungen anfordern. Das gilt insbesondere, wenn für Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind, hohe Abschlusszahlungen erwartet werden oder die Arbeitslage der Finanzämter es erfordert.

Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28.2.2009 verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Die allgemeine Fristverlängerung gilt nicht für Anträge auf Steuervergütungen und für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit mit Ablauf des 31.12.2007 eingestellt worden ist.

 

3. Bankkunden wollen echte Berater und Diskretion

87 Prozent nutzen die Filiale heute nur als Geldautomat

Banken müssen stärker auf die Qualitäts- und Servicewünsche unterschiedlichster Kundengruppen eingehen, wenn sich ihr teures Filialnetz dauerhaft rechnen soll. Denn die Bedürfnisse und Verhaltensmuster der Bankkunden haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag von KPMG unter mehr als 1.000 Bundesbürgern ergeben.

So erklärt sich der verbreitete Wunsch nach einem "flächendeckenden" Filialnetz damit, dass "die Bankfiliale" für 87 Prozent in erster Linie der Geldautomatenstandort ist. Dagegen geben mittlerweile 44 Prozent der Bankkunden an, dass sie ihre Bank seltener als einmal pro Jahr für ein "richtiges" Beratungsgespräch aufsuchen. Drei von vier Bankkunden regeln den Großteil ihrer alltäglichen Geldangelegenheiten an Bankautomaten oder über das Internet. Und bei wichtigen Bankgeschäften würden Kunden bereitwillig längere Wege in Kauf nehmen. Doch die teilweise alarmierend niedrigen qualifizierten Kundenkontakte weisen auf Schwachstellen gängiger Filial- und Betreuungskonzepte hin.

Kunden suchen qualifizierte Beratung

Die Umfrage zeigt, dass Kunden eine qualifizierte Beratung zu schätzen wissen. Knapp 90 Prozent definieren ihre Beziehung zur Filialbank inhaltlich über die "Möglichkeit" der Kontaktaufnahme zu einem Bankberater, der sie "in wichtigen und komplexen Geldangelegenheiten gut beraten" kann. Auch der gut informierte Kunde und selbst der Online-Banker legen Wert auf einen Ansprechpartner in verschiedenen Rollenfunktionen: Einen Abschluss tätigen 80 Prozent der Bankkunden definitiv "nur im persönlichen Gespräch".

Zwar sehen die Kunden den Berater beziehungsweise das Beratungsgespräch als Kernleistung einer Bankfiliale an. Doch viele äußern Unzufriedenheit, wenn man sie nach ihren konkreten Erfahrungen befragt - nicht wenige nehmen ihr Gegenüber nicht als "Berater", sondern als "Verkäufer" wahr. Klaus Ott, Partner im Bereich Financial Services bei KPMG: "Kunden sind heutzutage wesentlich besser informiert als früher. Nicht zuletzt wegen des Internets haben sich auch neue Formen des Kundenbedarfs entwickelt. Nicht jeder wünscht sich eine Beratung oder Betreuung, auf der anderen Seite messen selbst viele Onlinenutzer weiterhin dem persönlichen Kontakt zu einem Berater einen hohen Wert bei. Da sich die Kundenbedürfnisstrukturen so unterschiedlich entwickeln, sollte die Bank es am besten dem Kunden selbst überlassen, für welchen Bedarf er welche Beratung braucht und welchen Kontaktweg er dafür wählt."

Bankgeschäfte: Hauptsache Diskretion

Gut vorstellen können Kunden sich Alternativen zum Filialgespräch. So sind über 40 Prozent prinzipiell bereit, Gespräche nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu Hause wahrzunehmen. Bei ihren Geldgeschäften bestehen Kunden vor allem auf "Diskretion und Vertraulichkeit" - die Filialeigenschaft mit den höchsten Zustimmungswerten überhaupt (95 Prozent). Das drückt sich aus im mehrheitlich geäußerten Wunsch nach separaten Besprechungsräumen und der deutlichen Abneigung gegen "offene" Filialkonzepte. Einen Ausbau der Filiale zum Shopping- oder Erlebnis-Center lehnt die Mehrheit der Kunden in Bezug auf "wichtige" Bankgeschäfte ab.

Die Umfrageergebnisse zeigen teils eklatante Unterschiede in den Kundenbedürfnissen je nach Alter, Region, Einkommen oder auch in Bezug auf den jeweiligen Erfahrungshorizont mit Finanzgeschäften. Bernhard Sauer, Partner im Bereich Financial Services bei KPMG: "Deshalb und weil relevante Finanzgeschäfte für die Mehrzahl der Kunden weit mehr berater- als filialgebunden sind, besitzt ein Betreuungskonzept mit individualisierten Beziehungsstrukturen erhebliches Potenzial. Die 'Beziehungsbank', die Kundenbeziehungen betriebswirtschaftlich differenziert, muss ihre Mitarbeiter dafür dezentral in die Verantwortung nehmen. Dabei wird nach unserer Einschätzung die Bankfiliale vor Ort im integrierten Zusammenspiel der Vertriebswege weiterhin eine wichtige Rolle spielen."

Persönliches Fazit von Markus Miller – Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich!

Das interessante bei dieser Studie finde ich die Definition der Diskretionsthematik. In Deutschland ist Ihr Wohnzimmer genauso Indiskret wie der separate Besprechungsraum in der Bank, da die Bank an sich Indiskret sein muss, aufgrund des fehlenden Bankgeheimnisses in Deutschland. Diskretion bedeutet Verschwiegenheit und umschreibt die Fähigkeit und Fertigkeit, Vertraulichkeit (Geheimhaltung) beispielsweise von Wort und Schrift zu wahren. Diskretion und Verschwiegenheit gelten dabei als positiv besetzte Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften. Der Berater welcher für eine Deutsche Bank oder ein Deutsches Bankinstitut tätig ist, mag diese Charaktereigenschaften durchaus haben, es bringt aber leider nichts, wenn der Rechtsraum und Bankplatz Deutschland kein Bankgeheimnis mehr kennt! Die Zukunft vor allem im Private Banking, liegt auch für mich im mobilen Bankberater. Allerdings sollte dieser mobile Berater für ein Institut an einem attraktiven Bankplatz tätig sein, wie beispielsweise allen voran die Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder Luxemburg. Bei den dortigen Rahmenbedingungen und Bankwesengesetze kann man noch von Diskretion sprechen. In Deutschland schon lange nicht mehr und daher rate ich Ihnen zu einer ausländischen „Beziehungsbank“!

TIPP: Im Downloadbereich unter www.kapital-und-steuern.de finden als Download zum einen unsere Sonderausgabe „Internationale Bankplätze“ und zum anderen in der Januar Ausgabe empfehlenswerte Banken und Vermögensverwalter!

 

4. Steigende Scheidungsraten – Reform des Zugewinns beabsichtigt

Seit in Deutschland Ehen geschieden werden hat die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland über die letzten Jahre und Jahrzehnte deutlich zugenommen.

Das Scheidungsrisiko schwankt dabei stark in Abhängigkeit von der Dauer der Ehe. In den ersten zwei Ehejahren sind Scheidungen relativ selten. Die Scheidungshäufigkeit steigt dann aber mit zunehmender Ehedauer stark an und erreicht im 6. Ehejahr – und nicht etwa im sprichwörtlichen verflixten 7. Jahr - ihren Höhepunkt. Danach wird sie wieder kontinuierlich geringer. Das Scheidungsrisiko einer bereits 25 Jahre bestehenden Ehe ist laut Statistik etwa so hoch wie bei einer Ehe, die erst 2 Jahre besteht.

Das hohe und gestiegene Scheidungsniveau führt zu der Frage, warum so viele Ehen geschieden werden. Die Familiensoziologie hat sich in der jüngsten Vergangenheit verstärkt diesem Thema zugewandt und verschiedene Erklärungsansätze für die steigende Zahl der Scheidungen entwickelt. Das Zusammenleben von Paaren ist danach ein Prozess ständigen Gebens und Nehmens (Kommunikation, Emotionen, Solidarität, Sexualität, gegenseitige Hilfe in Notlagen), von dem beide Partner letztlich Vorteile haben müssen, wenn die Ehe Bestand haben soll. Da es kaum noch äußere Zwänge gibt, Ehen aufrecht zu erhalten, fällt den Partnern eine wichtige Rolle bei der Schaffung solcher stabilisierender Faktoren für eine Ehe zu. Eine große Bedeutung hat dabei insbesondere die Kommunikation zwischen den Partnern, da davon das Erkennen, Vermeiden und Lösen von Ehekonflikten abhängt.

Neben der Balance von Geben und Nehmen gibt es verschiedene äußere Faktoren, die Scheidungen begünstigen oder erschweren: Hat man auf der einen Seite gemeinsame Kinder und/oder gemeinsames Eigentum, sind Eltern oder Freunde gegen eine Scheidung, lebt das Paar in einer ländlichen Region, ist es religiös gebunden oder wird die Suche nach einem neuen Partner als schwierig angesehen, so fördert dies die Ehestabilität. Auf der anderen Seite erhöhen Faktoren wie eine frühe Eheschließung, ein großer Altersabstand zwischen den Partnern, geschiedene Eltern, materielle Unabhängigkeit der Ehefrau oder große Unterschiede in Bildung und Qualifikation die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ehe scheitert.

Reform des Zugewinns beabsichtigt

Das Bundesministerium der Justiz hat nun Anfang November 2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs auf den Weg gebracht, der auch der Entwicklung dieser Scheidungsraten und der nicht mehr zeitgemäßen derzeitigen „Abwicklung“ Folge leisten sollte. Die wichtigsten Änderungen sollen sein:

1. Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung

2. Schutz vor Vermögensmanipulationen

3. Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

Ein häufiges Problem des Zugewinnausgleichs sind voreheliche Schulden. Ein typisches Beispiel sieht wie folgt aus:

Der Ehemann hatte zu Beginn der Ehe Schulden von 20.000,00 €; die Ehefrau hatte keine Schulden. Beide Ehegatten erzielen während der Ehe einen Vermögenszuwachs von je 50.000,00 €. Beim Ehemann führt dieser Vermögenszuwachs jedoch nur zu einem Endvermögen von 30.000,00 €; denn 20.000,00€ wurden benötigt, um die Altschulden aus der Zeit vor der Eheschließung zu tilgen. Bei der Ehefrau wiederum beträgt das Endvermögen entsprechend der Vermögensmehrung 50.000,00 €, da sie keine Verbindlichkeiten mit in die Ehe gebracht hat.

Die Folge ist nach heutigem Recht, dass die Ehefrau einen Zugewinn von 50.000,00 €, der Ehemann dagegen nur von 30.000,00 € erzielt hat. Die Hälfte der Differenz (1/2 von 20.000,00 € = 10.000,00 €) hat die Ehefrau dem Ehemann auszugleichen. Solche Lösungen werden von der ausgleichspflichtigen Partei nicht nachvollzogen. Aus der Sicht der Frau macht es keinen Unterschied, ob der Vermögenszuwachs noch besteht oder ob damit alte Verbindlichkeiten getilgt werden mussten. Das wirtschaftliche Ergebnis ist vergleichbar. Der Gesetzgeber soll sich dieses Problems nunmehr annehmen. Nach dem beabsichtigten Reformgesetz soll die tatsächliche Vermögensmehrung ausgeglichen werden. Bei dem Beispiel bedeutet dies, dass beide Ehegatten eine tatsächliche Vermögensmehrung von 50.000,00 € erzielt haben und ein Zugewinnausgleich daher nicht mehr erfolgt.

Die gegenwärtige Regelung des Zugewinnausgleichs ist im Übrigen missbrauchsanfällig. Der Grund hierfür sind unterschiedliche Stichtage: Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs ist Stichtag für das Endvermögen der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Gemäß § 1378 Abs. 2 BGB wird die Höhe der Ausgleichsforderung allerdings durch den Wert des Vermögens begrenzt, das bei Rechtskraft der Scheidung vorliegt. Hier sind Manipulationen möglich. Stellt ein Ehegatte fest, dass er Zugewinnausgleich zahlen muss, das Scheidungsverfahren allerdings noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, kann er Vermögenswerte verschleudern, z.B. durch teure Fernreisen, Spielbankbesuche oder Ähnliches. Kann der an sich ausgleichspflichtige Ehegatte zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung nachweisen, dass er kein Vermögen mehr besitzt oder nur noch ein geringeres Vermögen, ist der Zugewinnausgleichsanspruch ausgeschlossen oder auf dieses Restvermögen begrenzt. Zukünftig sollen die unterschiedlichen Stichtage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs einerseits (Zustellung des Scheidungsantrags) sowie für die Begrenzung des Ausgleichsanspruchs andererseits (Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung) wegfallen. Nach dem Gesetzesentwurf ist sowohl für die Berechnung des Zugewinnausgleichs als auch für die Höhe der Ausgleichsforderung einheitlich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages maßgeblich.

Ein weiteres Problem in der Praxis ist die Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs bei befürchteter Vermögensverschiebung oder –verschleuderung durch den anderen Ehegatten. Die gegenwärtige (Gestaltungs)-Klage auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns ist schwerfällig. Die Sicherungsmöglichkeiten (Sicherheitsleistung, Arrest) sind umstritten. Der Gesetzgeber soll hier eine Vereinfachung schaffen. In Zukunft handelt es sich rechtstechnisch nicht mehr eine Gestaltungsklage, sondern um eine Leistungsklage. Der vorzeitige Zugewinnausgleichsanspruch kann dann unmittelbar durch Arrest in das bewegliche oder in das unbewegliche Vermögen (z.B. Grundstücke) gesichert werden.

 

5. Internationaler Geldtransfer – Neue Vergleichsmöglichkeiten

In Deutschland gibt es viele Finanzdienstleister, mit denen Sie Geld ins Ausland senden können. Ein neues kostenloses Internetangebot vergleicht diese Anbieter nun für Sie – nach Preis und nach Schnelligkeit.

Eine Vergleichsdatenbank wurde dazu nun von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entwickelt. Ziel der Website ist es, Konditionen für Geldtransfers – in erster Linie - von Migranten aus Deutschland in ihre Herkunftsländer (Remittances) transparenter zu machen. Die Serviceleistungen werden sukzessive erweitert und die Vergleichsmöglichkeiten starten mit den Ländern Albanien, Marokko, Türkei, Ghana, Serbien und Vietnam.

GeldtransFAIR.de

 

6. Newsletter-Preis 2008 – abstimmen und attraktive Preise gewinnen

Um mit einem Newsletter zu punkten, müssen mehrwertige Inhalte originell präsentiert werden. Aussagekräftige Überschriften, Neugier erzeugende Teaser, journalistischer Aufbau, inhaltsreiche Zwischenüberschriften, strukturierte Texte - das sind die wichtigsten Komponenten für das Internet-Medium eines Online Newsletters.

Da wir auf diese Punkte Wert legen und unsere Inhalte und Vorgehensweisen fortlaufend optimieren freut es uns sehr, dass unser Kapital & Steuern vertraulich Wochennewsletter beim Newsletter-Preis 2008 in der Kategorie Geld, Steuern und Recht bereits mehrmals als Favorit vorgeschlagen wurde.

Der Newsletter-Preis wird in diesem Jahr zum dritten Mal verliehen und soll als Empfehlung der Nutzer gelten. Seine Glaubwürdigkeit erhält der Publikumspreis durch die Tatsache, dass er nicht von einer Fachjury vergeben wird, sondern von jenen, die uns am wichtigsten sind: den Lesern selbst, also von Ihnen!

Es würde mich sehr freuen, wenn auch Sie sich als Leser des „Kapital & Steuern vertraulich“ Online Newsletters an der Abstimmung beteiligen würden und uns Ihre Stimme geben in der Kategorie Geld, Steuern und Recht.

Als Dankeschön wartet auf jeden Teilnehmer ein attraktives Dankeschön-Paket im Wert von 100 €. Außerdem gibt es Sachpreise im Wert von über 25.000 €

ABSTIMMUNG NEWSLETTER-PREIS 2008

 

7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im Januar!

Die Januar - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Vermögensanlage 2008 - Der große Test: Welche Bank für Sie die beste ist und wie Sie sie finden!

Erbschaftsteuerreform - Privates Erbe: 5 Empfehlungen zur anstehenden Steuerreform!

Lebensversicherungsmodelle - Neben Liechtenstein & Luxemburg bietet auch England bei Lebensversicherungen viele Vorteile!

Wichtiges in Kürze - Rechtsurteile, Steuertipps, aktuelle Entwicklungen, kurz und informativ!

- Änderungen bei der Abgeltungssteuer – Option zur Normalveranlagung bei Halten einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft!

- Day-Trader sind nicht zwingend gewerblich tätig!

International Living – Arbeiten im Ausland - Wo Sie bei Tätigkeiten im Ausland Ihre Steuern zahlen müssen

 

 
1/2008  
INHALTE E-Mail-Newsletter Nr.  1/2008

 

Thema: 2008 – große Veränderungen für Ihr Vermögen!  

1. Altersvorsorge – Das ändert sich 2008 durch höhere Förderungen!

2. Immobilien - Das ändert sich 2008 für Hauseigentümer!

3. Sozialversicherung – Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2008!

4. Börsianer und Wertpapiersparer – Abgeltungssteuer ab 2009!

5. Erben - Eckpunkte der geplanten Erbschaftsteuerreform für 2008!

6. Unternehmenssteuerreform 2008!

7. Spender - Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements!

8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im Januar!

 

EDITORIAL
        

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

ich hoffe Sie haben die Feiertage und den Jahreswechsel gut überstanden. Ich begrüße Sie recht herzlich zu unserem ersten Newsletter im neuen Jahr. Für das Jahr 2008 wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute, vor allem natürlich Gesundheit. Mit unserem ersten Newsletter im Jahre 2008 möchte ich Ihnen einen Überblick geben, welche groben Veränderungen Sie im Jahre 2008 allein aufgrund veränderter gesetzlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen zu erwarten haben.

In Sachen „Kapital & Steuern vertraulich“ wird 2008 ein hochinteressantes Jahr werden. Ich möchte auch nicht grundsätzlich ausschließen dass wir weitere Kurssteigerungen an den Weltbörsen sehen werden, aber für mich sind die Risiken nun deutlich gestiegen. Wir haben eine langjährige Börsenhausse hinter uns an den etablierten Märkten, in Emerging Markets wie China noch weit stärker, die Risikoaversion von Privatanlegern sinkt zunehmend wieder aus meiner Sicht und die Rahmendaten haben sich vor allem in Folge der Finanzmarktkrise, der hohen Energiekosten und deren Auswirkungen auf den privaten Verbrauch und somit das Konsumverhalten deutlich eingetrübt.

Ich beschäftige mich vor allem natürlich auch sehr intensiv mit der „Makroebene“ dieser Einflussfaktoren. Den Auswirkungen auf Ihre Privaten Vermögensstrukturen und Lebensumstände. Dazu zählen für mich natürlich vor allem die Geopoltischen Rahmenbedingungen, die Rechtssprechung und Steuergesetzgebung in Deutschland und anderen Ländern, die Entwicklungen an Internationalen Bankplätzen, sowie die fortlaufenden Auswirkungen der Globalisierung, Regulierung und Vernetzung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche, welche das sinnvolle Treffen von Investmententscheidungen zunehmend komplexer und somit schwieriger machen.

Wie jedes Jahr, gibt es einschneidende Veränderungen bei den Rahmenbedingungen für Kapitalanleger. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 gilt es jedoch das Jahr 2008 mehr denn je für eine intelligente Weichenstellung zu nutzen. Der Bundestag hat bereits im Jahr 2007 neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken. In der Öffentlichkeit bekannt sind weitestgehend die Abgeltungssteuer, sowie die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Weniger bekannt sind neue Abschreibungsregeln für Selbstständige oder der Energiepass für Gebäude, welcher Kapitalanleger im Immobiliensegment betrifft. Zudem stehen weitere einschneidende Entscheidungen an, allen voran die Neuregelung der Erbschaftssteuer.

Ich bin mir auch sicher dass im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer noch die ein oder andere Überraschung kommen wird. Gemeinsam mit meinem Team an Netzwerkexperten und Mitarbeitern werde ich Ihnen jedoch Möglichkeiten und Wege gezielt aufzeigen zu Ihrem persönlichen Nutzen!

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

P.S.: Für mich überwiegen im vor uns liegenden Jahr 2008 ganz klar die Risiken, wenn nicht Ihrem Anlage- und Vermögensmanagement ein entsprechend ausgewogenes und professionelles Risikomanagement gegenübergestellt wird. Diese grundlegenden Modelle eines „Mehrdimensionalen Risikomanagements“ finden Sie in meinem Buch „Geopolitische Vermögenssteuerung“!

 

1. Altersvorsorge – Das ändert sich 2008 durch höhere Förderungen!

Die staatliche Unterstützung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente wird 2008 weiter verstärkt. Vorsorgesparer erhalten höhere Geldprämien und stärkere steuerliche Entlastungen.

Riester-Rente: Die Grundzulage für Riester-Verträge erhöht sich von 114 auf 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage steigt von 138 auf 185 Euro je kindergeldberechtigtem Nachwuchs. Für ab 2008 geborene Kinder soll der Zuschuss gar auf 300 Euro angehoben werden. Zusätzlich gewährt der Staat einen Sonderausgabenabzug für geleistete Beiträge. Im Jahr 2008 steigt der abzugsfähige Höchstsatz bis auf 2.100 Euro im Jahr. Übersteigt der Steuervorteil die staatlichen Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut.

Rürup-Rente: Beiträge zu so genannten Basis-Versicherungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Der Steueranteil steigt von 64 Prozent der Einzahlungen im Jahr 2007 auf 66 Prozent im Jahr 2008. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.200 Euro Beitragszahlungen beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete das Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent an.

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2008 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.544 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.

2. Immobilien - Das ändert sich 2008 für Hauseigentümer!

Haus- und Wohnungseigentümer müssen sich im kommenden Jahr auf zahlreiche Neuerungen einstellen: Energiepass, Energiesparen und Wohnungseigentümergesetz lauten die Stichworte.

Ob schon Gesetz oder noch in der Abstimmung – die neuen Vorschriften zwingen Immobilienbesitzer, sich verstärkt um ihr Eigentum zu kümmern. Stichwort Energiepass. Spätestens ab Mitte 2008 müssen Hauseigentümer einen Energieausweis vorlegen können. Dieser gibt zum einen Auskunft über den genauen Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung. Daneben zeigt er – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten – in einem farbigen Diagramm an, ob das Gebäude sparsam (grün) oder durchschnittlich (gelb) zu beheizen oder ein Energieverschwender (rot) ist. Den Ausweis stellt ein Sachverständiger aus, und er kostet in der empfehlenswerten „bedarfsorientierten“ Form zwischen 150 und 400 Euro. „Vorweisen muss den Energieausweis nur, wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder vermieten will“, sagt Rüdiger Grimmert von der Bausparkasse BHW. Die Ausweispflicht gelte für Häuser, die vor 1966 gebaut worden sind, ab Juli 2008, für jüngere Baujahre erst ab Januar 2009.

Energiesparbeschlüsse der Bundesregierung

Wer den Energiepass nicht vorweisen kann, dem droht ein Ordnungsgeld. Aber so weit sollte es nicht kommen. Denn der Energiepass gibt Hauseigentümern wertvolle Hinweise auf Schwachstellen ihrer Immobilie. Damit können sie gezielt handeln, um ihren Energieverbrauch zu senken. Und genau dies wird künftig ein Gesetz vorschreiben, das 2008 beschlossen werden soll. Die Bundesregierung hat im letzten Sommer umfangreiche Nachrüstungsverpflichtungen für Hauseigentümer verabschiedet. „Obwohl die künftigen Zielwerte noch nicht bekannt sind, müssen Immobilienbesitzer mit erheblichen Investitionen rechnen“, sagt Grimmert voraus. Er erwartet, dass für Wärmedämmung, Heizungsmodernisierung und andere Maßnahmen im Durchschnitt fünfstellige Beträge finanziert werden müssen. Tröstlich dabei ist, dass die Bundesregierung gleichzeitig eine kräftige Erhöhung der Fördermittel im Rahmen des CO2-Ge-bäudesanierungsprogramms plant.

Das neue Wohn-Eigentums-Gesetz ebnet den Weg

Auf zusätzlichen Investitionen stellen sich in den kommenden Jahren auch Besitzer von Eigentumswohnungen ein. Grund ist das neue Wohneigentumsgesetz, dessen Auswirkungen 2008 spürbar werden. Entscheidungen der Eigentümerversammlungen müssen jetzt nicht mehr einstimmig sein, oft reicht die sogenannte qualifizierte Mehrheit. Bauexperten erwarten deshalb bei vielen Eigentümergemeinschaften Beschlüsse über Modernisierungsmaßnahmen, die bisher von Miteigentümern blockiert wurden. An vielen Eigentumsanlagen dürfte nun in Energiesparmaßnahmen investiert werden. „Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Öko-Bilanz der Immobilie aufzuwerten. Hier sind kluge Finanzierungskonzepte unter Einbeziehung aller Förderoptionen gefragt“, sagt Rüdiger Grimmert. Eigentümergemeinschaften sollten sich unbedingt von erfahrenen Experten beraten lassen. Die neuen Regeln ermöglichen den Bewohnern auch, die Gemeinschaftskosten gerechter zu verteilen, als es gesetzlich vorgesehen ist.

3. Sozialversicherung – Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2008!

Renten- und Arbeitslosenversicherung: In den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung auf 5.300 Euro im Monat. In den neuen Bundesländern wird sie dagegen erstmals sinken, und zwar um 50 Euro auf 4.500 Euro monatlich.

Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von bislang 42.750 um 450 Euro auf 43.200 Euro Jahresverdienst. Dies entspricht einem regelmäßigen Monatseinkommen von 3.600 Euro. Dieser Wert gilt bundeseinheitlich. Neben der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie bestimmt, ab welchem Verdienst ein Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2008 um 450 Euro auf bundesweit 48.150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Arbeitsentgelt von 4.012,50 Euro.

Niedriger Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent des Bruttolohns. Die Beitragszahlungen werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet. Die Entscheidung bedeutet zum Beispiel für einen Durchschnittsverdiener mit 30.000 Euro Jahresgehalt eine Einkommensverbesserung von 135 Euro pro Jahr. Bei 60.000 Euro Jahresverdienst steigt die Entlastung auf 270 Euro in den alten Bundesländern und 243 in den neuen Bundesländern.

4. Börsianer und Wertpapiersparer – Abgeltungssteuer ab 2009!

Die beschlossene Abgeltungssteuer ist zwar bereits in aller Munde, sie tritt aber zum großen Teil erst zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) sowie Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds, Zertifikaten) einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer besteuert. Die Regelung greift für alle Zinsanlagen und für neue Wertpapierkäufe ab 2009. Für davor angeschaffte Wertpapiere (Aktien, Fondsanteile) gelten zunächst noch die bisherigen Steuerregeln. Bei Zertifikaten greifen Ausnahmen: Sie gelten schon dann als Neufall, wenn Anleger sie nach dem 14. März 2007 erworben haben und nach dem 30. Juni 2009 wieder veräußern.

Die Geldinstitute behalten die fällige Abgeltungssteuer ein und überweisen sie direkt ans Finanzamt. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Die erst 2004 eingeführte Jahresbescheinigung der Bank über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne entfällt.

Positiv: Anleger, die bislang für ihre Kapitalerträge mit einem Steuersatz von über 25 Prozent vom Finanzamt veranlagt wurden, profitieren von der Neuregelung. Sparer mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent werden aber nicht schlechter gestellt. Sie können künftig die Differenz zwischen tatsächlichem Steuersatz und den abgeführten Kapitalsteuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückfordern.

Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren entfällt: Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 entfällt die einjährige Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne von Aktien und Fondsanteilen. Damit sind Kursgewinne nach Ablauf von zwölf Monaten Haltedauer nicht mehr steuerfrei gestellt. Egal, wann ein Anleger Wertpapiere kauft und wieder verkauft – es fällt immer die 25-prozentige Abgeltungssteuer an. Zugleich wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet: Anleger müssen Dividendenzahlungen und Kursgewinne von Aktien nunmehr zu 100 Prozent versteuern und nicht mehr wie bisher zu 50 Prozent. Der Steuervorteil von Dividenden gegenüber Zinsen ist damit passé.

Sparerfreibetrag bleibt erhalten: Neu ist die Einführung eines Sparer-Pauschbetrags ab 2009 für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Pauschbetrag fasst den bisherigen Sparer-Freibetrag (750 Euro pro Person) und den Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro pro Person) zusammen. Unterm Strich bleiben damit wie bisher 801 Euro an Kapitaleinkünften pro Jahr und Anleger steuerlich freigestellt. Achtung: Die bisherige Möglichkeit, bei höherem Aufwand die tatsächlichen Geldanlagekosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, entfällt. Auch der Spekulationsfreibetrag für Kursgewinne von 512 Euro im Jahr wurde ersatzlos gestrichen.

Nichtveranlagungsbescheinigung: Kleinanleger können die Abgeltungssteuer wie bisher mit einem Antrag auf Nichtveranlagung beim Finanzamt vermeiden. Ebenso bieten Freistellungsaufträge innerhalb des zulässigen Gesamtrahmens (801 Euro) weiterhin die Möglichkeit, Kapitaleinkünfte vor dem Übertrag ans Finanzamt zu sichern.

Verlustverrechnung: Realisierte Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, das heißt Verluste, die nach dem bisherigen Steuerrecht entstanden sind bzw. noch entstehen, können Steuerpflichtige für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013 mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen – zum Beispiel Gewinnen aus Aktien und Fondsverkäufen – verrechnen. Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist nicht zulässig. Dies war auch nach dem bisherigen Recht nicht erlaubt.

Ausnahme Lebensversicherungen: Für kapitalbildende Lebensversicherungen gilt die neue Abgeltungssteuer nicht. Hier bleibt es bei der geltenden Regelung, dass nur die Hälfte des Ertrags steuerlich erfasst wird, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt, andernfalls ist der gesamte Ertrag zu versteuern. Altverträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin komplett steuerfrei.

Tipp: In unserer Januar Ausgabe von Kapital & Steuern vertraulich finden Sie Lebensversicherungsmodelle aus England, Liechtenstein und Luxemburg! Die Ausgabe steht Ihnen auch im Internet unter www.kapital-und-steuern.de als Download zur Verfügung.

5. Erben - Eckpunkte der geplanten Erbschaftsteuerreform für 2008!

Die Reform der Erbschaftsteuer ist zwar noch nicht rechtskräftig verabschiedet, doch die Regierungskoalition hat die Eckpunkte der Reform bereits festgezurrt. Größere Änderungen werden nicht mehr erwartet. Die Gesetzesänderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Freibeträge: Für Ehegatten soll der Erbschaftsteuer-Freibetrag von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro steigen. Kinder genießen künftig einen Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber 205.000 Euro bisher. Eine deutliche Verbesserung tritt auch für Enkel ein. Sie dürfen künftig 200.000 Euro steuerfrei erben, bislang lag die Grenze bei 51.200 Euro. Zusätzlich wird allen Erben ein Freibetrag für Hausrat von 41.000 Euro gewährt. Positiv: Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen wie Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro bekommen. Negativ: Weiter entfernte Verwandte und sonstige Erben werden künftig stärker belastet. Hier soll der Erb-Freibetrag 20.000 Euro nicht übersteigen.

Steuersätze: Neben höheren Freibeträgen sollen nahe Angehörige auch bei den Steuersätzen profitieren. Eine Absenkung der Sätze in Steuerklasse I ist in Planung. Weiter entfernte Verwandte, die in den Steuerklassen II und III veranlagt werden, sollen dagegen stärker belastet werden. Eingetragene Lebenspartner müssen künftig mit der Steuerklasse III rechnen. Die genauen Steuertarife liegen aber noch nicht fest.

Immobilien: In Zukunft werden Immobilien ebenso wie Kapitalvermögen nahe ihres tatsächlichen Wertes besteuert. Bisher wurden Grundstücke und Immobilien oft nur mit 60 Prozent ihres Verkehrswertes zur Besteuerung herangezogen. Bei der Bewertung von vermieteten Wohnimmobilien soll es einen Abschlag von der Bewertungsgrundlage von zehn Prozent geben. Diese Vergünstigung soll sicherstellen, dass auch weiterhin privates Kapital in den Wohnungsbau fließt. Ausnahmen sind auch für Immobilien in der Land- und Forstwirtschaft geplant.

Betriebsvermögen: Zusätzlich zu den persönlichen Erbschaftsteuer-Freibeträgen sollen betriebliche Freigrenzen für Selbstständige kommen. Geplant ist ein Steuerfreibetrag von 150.000 Euro. Für Unternehmen ist ein Abschmelzmodell geplant. Betriebserben sollen mit 85 Prozent der Bemessungsgrundlage zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Voraussetzung: Das Unternehmen wird mit einer Lohnsumme von mindestens 70 Prozent des bisherigen Lohns zehn Jahre lang fortgeführt. Und: Das Betriebsvermögen bleibt 15 Jahre erhalten. Die Steuerschuld soll jährlich um ein Zehntel gestundet werden. Wird der Betrieb verkauft, ist nur noch die restliche Steuerschuld zu begleichen.

6. Unternehmenssteuerreform 2008!

Neue Abschreibungsregeln für Selbstständige und Freiberufler: Der Gesetzgeber beschloss unter anderem Änderungen bei Abschreibungen für Computer, Drucker, Firmenwagen, Büroeinrichtungen und anderen beweglichen Wirtschaftsgütern. Für betriebliche Anschaffungen gelten künftig lineare Abschreibungssätze. Das heißt, die Kosten werden gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt und jährlich gleich hoch abgeschrieben.

Investitionsabzugsbetrag: Im Rahmen einer Sonderabschreibung können Kleinbetriebe und Selbstständige ab 2008 vor Anschaffung eines Betriebsmittels den so genannten Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Damit sind bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten vom Betriebsgewinn abziehbar. Hinzu kommt die Möglichkeit einer Sonderabschreibung von einmalig 20 Prozent.

Kleinanschaffungen: Die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter verringert sich. Fanden bislang betrieblich angeschaffte Artikel bis zu einem Betrag von 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) sofort bei der nächsten Steuererklärung Berücksichtigung, so sind es künftig nur noch 150 Euro. Diese Regelung gilt für alle gewerblichen Betriebe sowie für Freiberufler. Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter eines Jahres mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro sollen künftig als Sammelposten zusammengefasst und einheitlich mit 20 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. Das bedeutet, einen Drucker zum Preis von 250 Euro kann man nun nicht mehr komplett im Anschaffungsjahr absetzen, sondern nur noch in 50-Euro-Schritten über fünf Jahre.

7. Spender - Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements!

Mehr Geld für Helfer: Anfang Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland zugestimmt. Eine wichtige Neuerung darin ist die Anhebung des Steuerbonus für ehrenamtliche Tätigkeiten. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 werden Aufwandsentschädigungen, etwa für Übungsleiter in Sportvereinen, für Ausbilder, Erzieher oder Betreuer pflegebedürftiger Menschen, bis zu einem Jahresbetrag von 2.100 Euro steuerlich freigestellt. Die so genannte "Übungsleiterpauschale" erhöht sich von bislang 1.848 Euro um 252 Euro.

Positiv: Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen zählen nicht zum Arbeitsentgelt und sind somit auch von Sozialversicherungsabgaben befreit. Zudem lässt sich der Übungsleiterfreibetrag mit einem 400-Euro-Job kombinieren. Beispiel: Eine Mutter übt eine nebenberufliche Lehrtätigkeit aus. Für ihre Arbeit erhält sie monatlich 570 Euro. Der Steuerfreibetrag für das Ehrenamt wird monatlich angesetzt (2.100 Euro: 12 Monate = 175 Euro). Folge: Die Nebenbeschäftigung der Frau zählt als versicherungsfreier 400-Euro-Job, weil das Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des Übungsleiterfreibetrags (monatlich 175 Euro) die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro nicht übersteigt (570 Euro – 175 Euro = 395 Euro).

Mehr Geld für Spender: Großzügige dürfen künftig steuerlich mehr absetzen. Konnten Privatspender bislang maximal fünf Prozent ihres Einkommens steuergünstig an gemeinnützige Organisationen spenden (in Ausnahmefällen bis zu zehn Prozent), so erkennt das Finanzamt nun jährliche Zuwendungen von bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte an.

Positiv: Die neue Regelung gilt rückwirkend ab Januar 2007. Eine weitere Verbesserung gab es beim Spendenvortrag: Überschreitet der Spender die absetzbaren Höchstbeträge, so kann er überschüssige Summen in die Folgejahre übertragen und in der Steuererklärung geltend machen. Verbesserungen auch für Kleinspender: Bislang waren Spenden bis zu einem Betrag von 100 Euro ohne Quittung absetzbar, künftig sind es bis zu 200 Euro. Für solche so genannten Kleinspenden genügt der Überweisungsbeleg der Bank.

8. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im Januar!

Die Januar - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Vermögensanlage 2008 - Der große Test: Welche Bank für Sie die beste ist und wie Sie sie finden!

Erbschaftsteuerreform - Privates Erbe: 5 Empfehlungen zur anstehenden Steuerreform!

Lebensversicherungsmodelle - Neben Liechtenstein & Luxemburg bietet auch England bei Lebensversicherungen viele Vorteile!

Wichtiges in Kürze - Rechtsurteile, Steuertipps, aktuelle Entwicklungen, kurz und informativ!

- Änderungen bei der Abgeltungssteuer – Option zur Normalveranlagung bei Halten einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft!

- Day-Trader sind nicht zwingend gewerblich tätig!

International Living – Arbeiten im Ausland - Wo Sie bei Tätigkeiten im Ausland Ihre Steuern zahlen müssen

 

 
47/2007 
INHALTE E-Mail-Newsletter Nr. 47/2007 

 

Thema: Auswandern – Deutschlands Humankapital ist auf dem Sprung!

1. Private Altersvorsorge - Große Vermögenslücken!

2. Schweizer Private-Banking-Anbieter sind internationale Spitze!

3. Julius Bär eröffnet Vertretung in Abu Dhabi!

4. Interview mit Markus Miller im Handelsblatt und der Wirtschaftswoche!

5. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im Januar!

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie würde jeder Fünfte gern aus Deutschland auswandern. Vor allem junge Leute unter Dreißig (33 Prozent) spielen derzeit mit dem Gedanken, Deutschland zu verlassen und ganz in den Lebensraum eines anderen Landes einzutauchen. Als Gründe für ihren Auswanderungswunsch geben die meisten an, dass ihnen andere Länder besser gefallen. Für die Jüngeren steht im Vordergrund, dass sie gerne einen Arbeitsplatz im Ausland finden würden. Das nennen 56 Prozent der Auswanderungswilligen im Alter unter Dreißig als ihr Motiv. Auch die steuerlichen Gründe spielen zunehmend eine Rolle, so geben 17 Prozent der Auswanderungswilligen dies als Hauptgrund an. Aus meiner Sicht wird gerade die Diskussion um den Überwachungsstaat, die Einführung der Abgeltungssteuer und auch die Erbschaftssteuerreform diesen Trend noch weiter verstärken.

Zu beobachten ist dabei, dass sich der Wunsch auszuwandern in Deutschland im Laufe der 90er Jahre deutlich verstärkt hat. In den Jahren und Jahrzehnten davor haben etwa 10 bis 15 Prozent der Westdeutschen über eine Auswanderung nachgedacht. Nur in den ersten Jahren nach dem verlorenen 2. Weltkrieg war es noch extremer. Damals dachte fast jeder dritte Westdeutsche darüber nach, anderswo in der Welt nach einem Neuanfang zu suchen. In dem Maße, in dem sich dann das sogenannte Wirtschaftswunder entwickelte, rückte der Gedanke ans Auswandern jedoch in die Ferne. Ende der 50er Jahre wollte nur noch jeder zehnte Deutsche gerne auswandern.

Das bedenkliche für unsere Gesellschaft ist für mich, dass vor allem mit vielen Bundesbürgern die das Land verlassen auch ein Stück Steueraufkommen und vor allem Wissen mit auswandert. Eine Industrienation wie Deutschland kann einen derartig nachhaltigen Trend nur kompensieren durch höhere Geburtenraten (welche aber in Deutschland ebenfalls stark rückläufig sind), bessere Bildung und Ausbildung oder durch gezielte Zuwanderung von ausländischen Spitzenkräften. Aber auch hier bin ich skeptisch, weil für mich Deutschland nur schwer als Einwanderungsland vorstellbar ist und es für qualifizierte Migranten natürlich auch weit attraktivere Länder in Europa gibt mit immer besser werdenden Rahmenbedingungen.

Die Lösung muss also primär sein, die tollen Voraussetzungen die Deutschland nach wie vor bietet durch liberale, freiheitliche und attraktive Rahmenbedingungen zu fördern und nicht zu schwächen durch Bürokratie, Überwachung, Abgaben oder Umverteilungen.

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

P.S.: Falls Sie noch kein passendes Weihnachtsgeschenk für den ein oder anderen Geschäftspartner oder Freund gefunden haben, kann ich Ihnen mein Buch „Geopolitische Vermögenssteuerung“ natürlich sehr ans Herz legen! Ebenfalls natürlich auch mit vielen attraktiven Länderberichten zu Destinationen im Ausland. Die Allensbach Studie „Auswandern“ steht Ihnen auch als PDF Download zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen nun viel Informationsgehalt bei der Lektüre und natürlich frohe und erholsame Weihnachten!

 

1. Private Altersvorsorge - Große Vermögenslücken!

Viele Deutsche werden nach ihrem Berufsleben wohl an ihrem Lebensstandard knapsen müssen. Nach Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) legt die Hälfte der Haushalte, deren Hauptverdiener zwischen 1959 und 1973 geboren wurde, nicht genug für die Altersvorsorge zurück: Wer zu diesen Geburtsjahrgängen gehört und seinen Ruhestand mit 65 Jahren anstrebt, hat 26.000 Euro zu wenig gespart, um das Alter sorgenfrei genießen zu können so eine Auswertung von Dr. Manfred Jäger vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

Sparen für den Lebensstandard

Die gesetzliche Rentenversicherung wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert. Das war auch nötig, denn sonst hätte eine immer größere Abgabenlast den Arbeitsmarkt und die Beitragszahler zu sehr in Mitleidenschaft gezogen. Inzwischen ist es beispielsweise gesetzlich verankert, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2020 höchstens auf 20 Prozent und bis 2030 maximal auf 22 Prozent angehoben werden darf. Die größte Veränderung ist sicherlich die Rente mit 67: Das reguläre Renteneintrittsalter steigt bis 2029 sukzessive von 65 auf 67 Jahre an: Ab 2012 müssen Arbeitnehmer jedes Jahr einen Monat länger arbeiten, bevor sie in den Ruhestand gehen können. Von 2024 an verschiebt sich der Rentenbeginn jährlich um zwei Monate nach hinten. Wer allerdings 45 Versicherungsjahre angesammelt hat, darf weiterhin abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen.

Geschuldet ist dies den demografischen Umständen in der Bundesrepublik: Immer weniger Beitragszahler stehen immer mehr Rentenempfängern gegenüber, die auch noch immer älter werden.

Die Rentenreformen bedeuten jedoch auch, dass die gesetzliche Ersatzquote, also der Anteil der Rente am früheren Erwerbseinkommen, sinken wird. Im Jahr 2030 bekommen Ruheständler, die im Idealfall 45 Jahre gearbeitet und durchschnittlich verdient haben, nur noch rund 40 statt wie derzeit etwa 50 Prozent ihres früheren Bruttoeinkommens vom Staat überwiesen. Private Vorsorge tut also not, Beschäftigte müssen zunehmend Vermögen aufbauen, um ihre gesetzliche Rente zu ergänzen. Einerseits ist das natürlich begrüßenswert. Statt in der großen Rentenkasse zu verschwinden, fließt das Geld auf Sparkonten und in andere Anlagemöglichkeiten. Andererseits bedeutet sparen natürlich auch, während des Erwerbslebens weniger Euros in den Konsum zu stecken.

Aber es lohnt sich, denn im gesetzlichen Rentensystem fällt das Ruhegeld künftig recht bescheiden aus.

Der Sachverständigenrat hat es in seinem aktuellen Gutachten einmal so ausgerechnet: Ein Erwerbstätiger, der 2030 in Rente geht, muss 30 Jahre gearbeitet und durchschnittlich verdient haben, um das gegenwärtige Niveau der Grundsicherung – rund 660 Euro monatlich – zu erreichen; aktuell genügen dafür 25 Jahre in Lohn und Brot. Der Grundgedanke der privaten Altersvorsorge ist hingegen: Sparen fürs Einkommen nach dem Einkommen. Im weiteren Sinn gehören dazu die betriebliche und die geförderte Vorsorge, beispielsweise durch Riesterverträge und die Vermögensbildung in Form von Immobilien. Wer spart, erhöht sein Vermögen, wird mit Zins und Zinseszins belohnt und kann damit seine gesetzliche Rente aufbessern. Diese Logik gilt im Prinzip auch für den Immobilienbesitz; hier bestehen die „Einnahmen aus Vermögen“ aus der gesparten Miete. Welche Summen dazu erforderlich sind, macht eine Beispielrechnung deutlich: Ein 35Jähriger möchte mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Er hat ausgerechnet, dass seine gesetzliche Rente um 250 Euro monatlich zu niedrig ist, um seinen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Also beginnt der 35Jährige zu sparen, damit er ab 65 die fehlenden 250 Euro pro Monat aus eben diesem Ersparten beziehen kann. Zusätzlich möchte der Beschäftigte noch lange Zeit Zinsen – im Alter real 2,5 Prozent – kassieren, deswegen will er das zurückgelegte Kapital im Alter erst innerhalb von 30 Jahren aufbrauchen.

Unter diesen Umständen müsste der Sparer mit 65 Jahren ein Vermögen von 78.354 Euro zusammen haben, um seine Rentenlücke zu füllen.

Nach diesem Muster hat das IW mit den Daten der Einkommens und Verbrauchsstichprobe von 2003 die Ausgangslage in deutschen Haushalten untersucht. Dabei wurden Haushalte betrachtet, in denen ein Arbeiter oder Angestellter der Hauptverdiener ist und nach 1943 und vor 1979 geboren wurde. Um herauszubekommen, wie viel angespart werden muss, um daraus im Alter regelmäßige Einnahmen zu beziehen, wurde unterstellt, dass die Haushalte später einen bestimmten Anteil des früheren Bruttoeinkommens mit Erspartem ersetzen wollen. Beschäftigte, die ab 2010 in den Ruhestand gehen, streben in den IW Berechnungen an, die entstandene Rentenlücke von 15 Prozent mit eigenem Kapital zu schließen. Bis 2030 erhöht sich diese Quote auf 25 Prozent, weil sich in dieser Zeit die gesetzliche Rente reduziert. Betrachtet man allerdings die angesparten Vermögen der Haushalte in Deutschland, scheint es auf den ersten Blick keine Rentenlücke zu geben. Besonders üppig mit Kapital ausgestattet sind die Jah! rgänge von 1944 bis 1948.

Im Durchschnitt haben die Haushalte mehr gespart, als sie brauchen, um im Ruhestand ihren Lebensstandard beibehalten zu können.

Allerdings verstellt der statistische Mittelwert den Blick auf die Realität und gibt keinesfalls Anlass zur Entwarnung. Denn die Vermögen sind bei Weitem nicht gleich verteilt, was sich aus dem arithmetischen Mittel jedoch nicht herauslesen lässt. Für viele sieht es nämlich mau aus: Die Hälfte aller Haushalte,deren Hauptverdiener zwischen1964 und 1968 zur Weltkam, hatte im Jahr 2003 mindestensknapp 30.000 Euro zuwenig auf der hohen Kante,um im Alter ab 65 Jahren ohnegrößere Einschnitte leben zukönnen. Würden die Betroffenen ein Jahr länger arbeiten und sparen, würden ihnen noch immer fast 24.000 Euro fehlen. Die Lücken bei den jungen Haushalten mit einem Hauptverdiener, der nach 1974 geboren wurde, sind hingegen derzeit noch kleiner, denn zum einen scheinen diese Jahrgänge bereits mehr zu sparen, zum anderen hatten sie überhaupt noch nicht die Zeit, einen großen Fehlbetrag entstehen zu lassen. Dies hat allerdings zwei Gesichter: Einerseits hat ein junger Mensch noch relat! iv viel Zeit, Lücken zu schließen. Andererseits bedeutet eine Differenz von beispielsweise 10.000 Euro für jemanden, der in zehn Jahren in Rente geht, einen Fehlbetrag von nur 45 Euro pro Monat, während mit der gleichen Vermögenslücke jemand, der noch 40 Jahre zu arbeiten hat, später einmal monatlich 126 Euro zu wenig im Geldbeutel haben wird. Denn lägen die 10.000 Euro bereits heute auf der hohen Kante, würden sie sich bis zum Jahr 2047 mit Zins und Zinseszins entsprechend vermehren.

Private Altersvorsorge: Riester-Rente startet durch

Von daher sollten sich auch junge Menschen mit dem Thema Vermögensbildung beschäftigen. Ein anderes Sorgenkind sind die einkommensschwachen Haushalte. Auch sie müssen eine Chance bekommen, Kapital für den Ruhestand aufzubauen. Der Zugang zur Vermögensbildung sollte also möglichst leicht gemacht werden. Dass sich das lohnt, zeigt der Erfolg der RiesterRente: Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 die Regeln dieser staatlich geförderten Anlageform vereinfacht. Seitdem erfreut sich die RiesterRente wachsender Beliebtheit:

Allein im dritten Quartal 2007 erhöhte sich die Zahl der Riester-Verträge um 635.000. Insgesamt gibt es zurzeit 9,7 Millionen Riestersparer – die 10-Millionen-Grenze ist in greifbarer Nähe.

Persönliches Fazit von Markus Miller

Die Deutschen scheinen also die Zeichen der Zeit langsam verstanden zu haben. Allerdings ist noch nicht ausreichend erforscht worden, ob RiesterVerträge wirklich zusätzlich zu bisherigen Sparanstrengungen hinzukommen oder ob sie andere Anlagen einfach nur ersetzen.

 

2. Schweizer Private-Banking-Anbieter sind internationale Spitze!

Schweizer Private-Banking-Institute halten sich in einem zunehmend wettbewerbsintensiven internationalen Markt am besten. Dies zeigt die neueste «International Private Banking Study» des Instituts für schweizerisches Bankwesen der Universität Zürich, welche die Wettbewerbsfähigkeit von 253 Private-Banking-Anbietern aus elf Ländern untersucht hat.

Die Margen im Private Banking sind international in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten. Gegenüber 2004 vermochten nur die Private-Banking-Anbieter in der Schweiz, Liechtenstein und den nordischen Ländern ihre Margen zu verbessern. Im Kontrast zur Entwicklung der Margen haben sich die Eigenkapitalrenditen seit 2004 durchwegs positiv entwickelt. Berücksichtigt man die international unterschiedliche Eigenmittelausstattung, sind die Schweizer Banken führend.

Operationelle Effizienz - Die operationelle Effizienz hat sich gegenüber 2004 über alle Länder hinweg verbessert. Im Durchschnitt konnt! en die Private-Banking-Anbieter das Kosten-Ertrags-Verhältnis um beinahe fünf Prozentpunkte senken. Mit einem Kosten-Ertragsverhältnis von 65.7% befinden sich die Schweizer Anbieter allerdings auf den hinteren Rängen. Auf der Ertragsseite jedoch sind sie vorne dabei: Zusammen mit den japanischen und liechtensteinischen Banken sind es die schweizerischen Anbieter, die den höchsten Gesamtertrag und Bruttogewinn pro Mitarbeiter generieren.

Anlagerendite - Misst man die Anlagerendite relativ zum Benchmark, so schneiden die Banken aus den nordischen Ländern am besten ab. Die durchschnittliche Anlagerendite Schweizer Private-Banking-Anbieter ist gegenüber der letzten Durchführung der Studie im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz leicht gefallen. Trotzdem gehören die Schweizer Banken nach wie vor dem besten Drittel oder der besseren Hälfte an, je nach Kennzahl.

Grösse und Wachstum
- Die Studie untersucht, wie Grösse, Profitabilität, Effizienz und Wachstum untereinander im Zusammenhang stehen und die Anlagerendite beeinflussen. Insgesamt lässt sich nur begrenzte Evidenz für Skalenvorteile, gemessen an der Profitabilität, finden. Auf der anderen Seite scheinen kleine Institute effizienter arbeiten zu können. Grösse und Wachstumsvariablen sind nicht positiv korreliert. Mit anderen Worten: Grosse Banken wachsen nicht schneller als kleine. Zum ersten Mal kann gezeigt werden, dass Banken, die systematisch eine Überrendite erzielen auch unmittelbar durch einen höheren Zufluss von Neugelder profitieren – ein klarer Hinweis für die steigende Bedeutung der Anlagerendite bei der Private-Banking-Kundschaft als Auswahlkriterium einer Bank.

Schweizer Banken profitabler

Die detaillierte Betrachtung der Zahlen der Schweizer Banken bringt erstaunliches zum Vorschein. So besteht beispielsweise ein negativer Zusammenhang zwischen der Höhe der verwalteten Kundenvermögen pro Mitarbeiter und den Margen, die darauf erzielt werden. Dies steht im Widerspruch zur Tendenz zur Grösse in der Branche. Als Gegentrend zu «offenen Produktarchitekturen» kann gezeigt werden, dass für die Privatbanken als Differenzierungskriterium zunehmend von Bedeutung ist, eigene Fonds zu haben. Ein Vergleich schweizerischer und ausländisch kontrollierter Banken in der Schweiz zeigt, dass die Schweizer Banken letztere sowohl in Bezug auf die Profitabilität (gemessen an der Eigenkapitalrendite) als auch auf die operative Effizienz (Kosten-Ertragsverhältnis) übertreffen. Initiator und Leiter der Studie, Prof. Dr. Teodoro Cocca, meint dazu: «Diese Resultate sollten die Branche zum Nachdenken anregen. Einige der klassischen Branchen-Credos, wie der Zwang zur Grösse oder offen! e und damit nicht differenzierte Produktangebote, sind zumindest teilweise kritisch zu hinterfragen.»

Persönliches Fazit von Markus Miller

Die Internationalisierung des Private Banking schreitet weiter voran. Diese Entwicklung zeigt sich nicht zuletzt in den intensiven Expansionsbestrebungen der Schweizer Grossbanken, aber auch andere internationale Grossbanken hegen inzwischen internationale oder sogar globale Ambitionen. Der sich intensivierende Wettbewerb zwischen lokalen Anbietern und «Global Players» schlägt sich in einer länderübergreifenden Konvergenz der Margen nieder. In diesem Umfeld scheinen die Schweizer Privatbanken hervorragend positioniert. Sie haben sich eine ausgezeichnete Reputation erarbeitet, passen ihr Produktangebot schnell an neue Anlagetrends an und setzen bei diversen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen den Maßstab. Bei aller Stärke des Schweizer Private Banking sind durchaus auch Möglichkeiten zur Verbesserung zu erkennen: Anlageperformance und operative Effizienz bieten Raum zur Verbesserung. Professor Cocca formuliert das Fazit wie folgt: «Schweizer Banken sind im Private Banking weiterhin die Champions – es gilt aber weiterhin an der Technik und Kondition zu feilen, um jedes Jahr das anspruchsvolle Publikum zu begeistern.»

Der gleichen Meinung bin ich persönlich auch und es gibt in der Schweiz natürlich auch bereits eine Vielzahl an kostengünstigen Alternativen die wir Ihnen in unserer Themenausgabe IV/2007 „Internationale Bankplätze – Diskretion, Risikostreuung, weniger Bürokratie“ vorgestellt haben. Diese Ausgabe finden Sie im Downloadbereich unter www.kapital-und-steuern.de

 

3. Julius Bär eröffnet Vertretung in Abu Dhabi!

Julius Bär, der führende reine Vermögensverwalter in der Schweiz, hat eine Vertretung in Abu Dhabi eröffnet. Diese soll als Kontaktstelle für Kunden dienen, die auf internationaler Ebene investieren möchten. Mit diesem Schritt baut die Bank Julius Bär ihr Geschäft in diesem dynamischen Wachstumsmarkt weiter aus und bekräftigt ihr Engagement in der Region. Für die Leitung der Vertretung zeichnet Peter Traber verantwortlich.

Die neue Vertretung in Abu Dhabi bringt den Private-Banking-Kunden vor Ort die Expertise der Bank Julius Bär näher und ermöglicht ihnen dadurch den Zugang zu umfassenden erstklassigen Informationen über Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen.

Alex W. Widmer, CEO der Bank Julius Bär, erklärte: „Abu Dhabi wächst stark und der Markt entwickelt sich günstig. Dies bietet bedeutende Möglichkeiten für die Vermögensbildung. Mit der Eröffnung unserer Vertretung in Abu Dhabi haben wir einen weiteren wichtigen Schritt in unserer globalen Wachstumsstrategie vollzogen. Zudem bekräftigen wir dadurch unser Engagement in dieser dynamischen Region.“ Thomas R. Meier, CEO Middle East, Asia and Eastern Europe bei Julius Bär, ergänzte: „Wir wollen nahe bei unseren Kunden sein. Mit unserer umfassenden Expertise in der Vermögensverwaltung, unserem ausgezeichneten Leistungsausweis und unserem hervorragenden Ruf in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind wir optimal positioniert, um unseren Kunden in dieser Region erstklassige Informationen anzubieten.“

Für die Leitung der Vertretung zeichnet Peter Traber verantwortlich, der über mehrjährige Erfahrung im Private Banking in Abu Dhabi verfügt. Die Vertretung besitzt eine Lizenz der Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate und befindet sich an der Bainuna 34th Street, Al Bateen Office Tower C1/Level8, Abu Dhabi, VAE. Julius Bär erhielt 2004 als erste ausländische Privatbank eine Lizenz für die Tätigkeit im neu geschaffenen Dubai International Financial Center.

Persönliches Fazit von Markus Miller

Ein weiterer großer Player aus der Schweiz der nach Auslandsniederlassungen beispielsweise in Singapur nun seine Aktivitäten in den Vereinigten Arabischen Emiraten verstärkt. Aus meiner Sicht bereiten sich die Emirate auf die Zeit nach dem Öl vor und die Schweizer bereiten sich so langsam auf die Zeit nach dem Schweizer Bankgeheimnis vor. Beides sind für mich endliche Ressourcen wobei ich mir fast sicher bin, dass das Öl länger hält als das Schweizer Bankgeheimnis!

Die Emirate am Golf haben dabei jedoch schon lange erkannt, dass Ihre derzeitige Haupteinnahmequelle eben eine endliche Ressource darstellt und bereiten sich mit innovativen Maßnahmen schon lange auf die Zeit nach dem Öl vor. Der Tourismusbereich und die Ansiedelungen belegen, dass dieser Wandel heute schon mit großem Erfolg vorangeht. Die hohen Ölpreise und die damit verbundenen Erträge lassen dabei natürlich die Schaffung eines attraktiven Investitionsklimas leichter erreichen, aber dennoch können wir uns in Deutschland gerade im Bereich der Bereitstellung attraktiver Rahmenbedingungen für Investitionen durchaus etwas abschauen.

 

4. Interview mit Markus Miller im Handelsblatt und der Wirtschaftswoche!

In der Wirtschaftswoche 50/2007 und im Handelsblatt finden Sie nachfolgendes Interview von Ingo Narat (Handelsblatt) mit Markus Miller, dem Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich zu den Hauptthemenbereichen Globalisierung, Risikomanagement und Abgeltungssteuer.

Anleger brauchen mehrere unabhängige Bankbeziehungen

Skeptiker spotten über Verschwörungstheoretiker. Doch die aktuelle Finanzkrise zeigt: Geopolitische Vermögensplanung ist wichtiger denn je!

Die ab 2009 gültige Abgeltungssteuer ist ein Einschnitt. Ist das nicht ein Schlag gegen die eigenverantwortliche Altersvorsorge?

Markus Miller: Für Vermögende ist der 25-prozentige Abschlag kein so großer Beinbruch. Ein großer Schlag ist er aber für junge Leute, die Vermögen erst aufbauen müssen. Die Rendite für langfristige Sparpläne auf Aktien oder Aktienprodukte sinkt deutlich. Man hätte der Aktienkultur kaum einen größeren Schlag versetzen können. Die Spekulationsfristen werden ebenso wie das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft, Verrechnungen von Werbungskosten und auch von Aktienverlusten sind dramatisch eingeschränkt.

Muss man sein Geld ins Ausland bringen?

Markus Miller: Junge und flexible können auswandern. Aber das ist natürlich ein extremer Schritt. Grundsätzlich ist die Antwort auf die Frage: Ja. Nur die deutschen Banken sind zur direkten Abführung der Steuer verpflichtet. Wer sein Geld ins Ausland transferiert, der muss seine Einkünfte später deklarieren. Ich rate zu einem Wechsel der juristischen Bezugsgröße, weg von der natürlichen Person zur juristischen Person. Das heißt: Ich lege um mein deutsches Wertpapierdepot den Mantel einer Versicherung Luxemburgischen oder Liechtensteinischen Rechts. Für viele Anleger ist das sicher ein unkonventioneller Gedanke.

Was bedeutet das konkret?

Markus Miller: Es lohnt sich für Vermögen in einer Größenordung von 50.000 Euro bis zu mehreren Millionen Euro. Ich kann beispielsweise in einer liechtensteinischen Lebensversicherung meinen Aktienfondssparplan laufen lassen. Die Abgeltungssteuer fällt erst am Laufzeitende an. Das Liechtenstein-Modell hat mehrere Vorteile. Der Anleger versteuert seinen Wertzuwachs nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes. Nur muss der Versicherungsnehmer einen anderen Begünstigten einsetzen, etwa Frau oder Kinder. In der Versicherung kann der Anleger außerdem Einfluss auf die Anlagepolitik nehmen – in Deutschland ist das unmöglich. Dazu muss er einen Vermögensverwalter dazwischenschalten, damit nicht der Eindruck des direkten Tradings entsteht, was als Umgehungstatbestand interpretiert werden könnte.

Gibt es noch weitere Vorteile?

Markus Miller: Liechtenstein hat ein verlässliches Bank- und Versicherungsgeheimnis. Für deutsche Anleger ist das ein sensibles Thema, weil hierzulande die Diskretion immer weiter ausgehebelt wird. Viele wollen Ihre Privatsphäre jedoch gewahrt sehen. Es ist ein Vorteil, seine Depots außer Landes zu schaffen. In vielen anderen Ländern ist außerdem die reine Betreuung des Depots mit Blick auf den administrativen Aufwand weit weniger bürokratisch.

Lohnt auch eine internationale Depotstreuung?

Markus Miller: Das ist sogar absolut nötig. Es reicht nicht, beispielsweise auch in China zu investieren, aber nur ein einzelnes Depot bei einer einzigen Bank zu unterhalten. Anleger brauchen mehrere Bankbeziehungen in unterschiedlichen Ländern und unterschiedlichen Rechtsräumen: eine übergeordnete Risikostreuung. Das zeigt schon die aktuelle Finanzkrise. Wenn ich mein Geld bei nur einer Bank deponiere, stecke ich mit meinem gesamten Kapital in der Klemme, wenn diese Bank in Schieflage gerät.

 

5. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im Januar!

Die Januar - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Vermögensanlage 2008 - Der große Test: Welche Bank für Sie die beste ist und wie Sie sie finden!

Erbschaftsteuerreform - Privates Erbe: 5 Empfehlungen zur anstehenden Steuerreform!

Lebensversicherungsmodelle - Neben Liechtenstein & Luxemburg bietet auch England bei Lebensversicherungen viele Vorteile!

Wichtiges in Kürze - Rechtsurteile, Steuertipps, aktuelle Entwicklungen, kurz und informativ!

- Änderungen bei der Abgeltungssteuer – Option zur Normalveranlagung bei Halten einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft!

- Day-Trader sind nicht zwingend gewerblich tätig!

International Living – Arbeiten im Ausland - Wo Sie bei Tätigkeiten im Ausland Ihre Steuern zahlen müssen

 

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