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INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 2/2008
Thema: Diskretion in einem Indiskreten Land!
1. Steuerstandort Schweiz – attraktiv und unkompliziert
2. Steuererklärungsfristen für 2007
3. Bankkunden wollen echte Berater und Diskretion
4. Steigende Scheidungsraten – Reform des Zugewinns beabsichtigt
5. Internationaler Geldtransfer – Neue Vergleichsmöglichkeiten
6. Newsletterpreis 2008 – abstimmen und attraktive Preise gewinnen
7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im Januar
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
ich beschäftige mich sehr stark mit aktuellen Entwicklungen in der Bankbranche, an Internationalen Bankplätzen und lese hierzu auch immer viele Studien über die ich im Rahmen dieses Newsletters auch oftmals berichte. Aus meiner persönlichen Berufserfahrung bei Banken in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz weiß ich, dass gerade der Bereich „Diskretion“ einen hohen Stellenwert einnimmt.
Eine aktuelle KPMG Studie hat sich nun auch einmal mit der Thematik Diskretion beschäftigt, nur die Auslegung und Argumente dieser Studie sind für mich viel zu eindimensional erhoben.
Das interessante bei dieser Studie finde ich hauptsächlich die Definition der Diskretionsthematik. Diskretion bedeutet im Eigentlichen Sinne nämlich Verschwiegenheit und umschreibt die Fähigkeit und Fertigkeit, Vertraulichkeit (Geheimhaltung) beispielsweise von Wort und Schrift zu wahren. Diskretion und Verschwiegenheit gelten dabei als positiv besetzte Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften.
Der Berater welcher jedoch für einen Deutschen Vermögensverwalter oder ein Deutsches Bankinstitut tätig ist, mag diese Charaktereigenschaften durchaus haben, es bringt aber leider nichts, wenn der Rechtsraum und Bankplatz Deutschland kein Bankgeheimnis mehr kennt!
Die Zukunft vor allem im Private Banking, liegt auch für mich im mobilen Bankberater. Allerdings sollte dieser mobile Berater für ein Institut an einem attraktiven Bankplatz tätig sein, wie beispielsweise allen voran die Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder Luxemburg. Bei den dortigen Rahmenbedingungen und Bankwesengesetze kann man noch von Diskretion sprechen. In Deutschland schon lange nicht mehr und daher rate ich Ihnen zu einer ausländischen „Beziehungsbank“ für Ihre Vermögenswerte!
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S.: Meine Website GEOPOLITICAL.BIZ leuchtet nun seit dem Jahreswechsel auch in neuem Design und Layout. Ich freue mich vor allem über Ihre Rückmeldungen, weitere Anregungen und Ihr FEEDBACK!
1. Steuerstandort Schweiz – attraktiv und unkompliziert
Die Schweiz ist nach wie vor ein äußerst attraktiver Steuerstandort. Im europäischen Vergleich weist nur gerade Irland eine leicht geringere Gesamtsteuerbelastung ("Total Tax Rate") auf. Bei Steuerreformen ist die Höhe des Steuersatzes entscheidend sowie die Komplexität des Steuersystems. Die Schweiz belegt hinsichtlich der Komplexität im weltweiten Vergleich den Platz 15 und schafft es in Europa gar auf Platz 4. Gut schneidet die Schweiz auch beim Stundenaufwand für die Einhaltung der Steuervorschriften ab: Mit 63 Stunden pro Jahr liegt sie weltweit auf Rang 6 und in Europa hinter Luxemburg auf Platz 2. Weltweit wenden Unternehmen im Schnitt fast zwei Monate für Steuerpflichten auf.
Diese Erkenntnisse gehen aus der weltweiten Studie "Paying Taxes 2008 - The global picture" von PricewaterhouseCoopers und der Weltbank hervor, für welche Steuersysteme von 178 Ländern miteinander verglichen wurden.
Die Schweiz - in der im Februar 2008 über die Unternehmenssteuerreform II abgestimmt wird - liegt in Bezug auf die Gesamthöhe der vom Unternehmen zu tragenden Steuern ("Total Tax Rate") mit Platz 24 international im vorderen Viertel, im europäischen Vergleich auf Platz 2: Mit einer "Total Tax Rate" von 29,1 Prozent liegt die Schweiz nur gerade 0,2 Prozent hinter dem europäischen Spitzenreiter Irland mit 28,9 Prozent. Die Schweiz lässt somit auch sämtliche osteuropäischen und baltischen Staaten hinter sich, die zwar mitunter über eine nominell tiefere Gewinnsteuerrate verfügen, unter Berücksichtigung der Gesamtabgabenlast wie Kapitalsteuern, Sozialversicherungs-, Zoll-, Transport- und Umweltabgaben jedoch zurückfallen.
Unternehmenssteuerreformen sind für viele Länder derzeit ein Thema. Über die Hälfte der untersuchten Staaten hat ihr Steuersystem in den letzten Jahren modernisiert. In diesem Jahr haben 31 Staaten Steuerreformen durchgeführt, über die letzen drei Jahre betrachtet, waren es 65 Länder. Die meisten Reformen fanden in den Jahren 2006 und 2007 in Osteuropa und Zentralasien statt, trotzdem sind in diesen Regionen und in Afrika die Steuern noch immer am höchsten. Als häufigste Reformmassnahme, in 27 Ländern, wurde in diesem Jahr die Körperschaftssteuer für Unternehmen gesenkt. "Für manche Volkswirtschaften haben sich die Steuerreformen ausgezahlt. Sie profitieren heute von einem erhöhten Wirtschaftswachstum und einer grösseren Investitionsfreude der Unternehmen. Manche Länder, die ihre Unternehmenssteuer gesenkt haben, sind als Markt attraktiv für neue Unternehmen", erklärt Andrin Waldburger, Partner und Leiter Steuer und Rechtsberatung von PwC Schweiz. "Die Körperschaftssteuer macht 37 Prozent der gesamten Steuerlast für Unternehmen aus. Zudem müssen auch der Zeitaufwand für die Einhaltung der Steuervorschriften und die Vielzahl der verschiedenen Steuern berücksichtigt werden", führt Waldburger aus. "Deshalb haben wir in diesem Jahr als neue Bewertungsgröße die Kennzahl ‚ease of paying taxes' eingeführt, die analysiert, wie einfach oder kompliziert es für Unternehmen in einem Land ist, Steuern zu zahlen." Die Kennzahl ,ease of paying taxes' berücksichtigt nebst einem konsolidierten Gesamtunternehmenssteuersatz auch den administrativen Zeitaufwand und die Anzahl der verschiedenen Unternehmenssteuern.
Unkomplizierte Schweiz
Hinsichtlich der internationalen "ease of paying taxes"-Rangliste (Einfachheit des Steuersystems) rangiert die Schweiz auf dem 15. Platz, innerhalb Europas auf dem 4. Rang. Die weltweiten Top-5-Staaten innerhalb der "ease of paying taxes"-Rangliste sind die Malediven auf Platz 1, gefolgt von Singapur, Hongkong, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Oman und Irland. Am aufwendigsten ist es für Unternehmen in Venezuela, in der Zentralafrikanischen Republik, in der Demokratischen Republik Kongo, in der Ukraine und in Weissrussland, Steuern zu zahlen (Plätze 174 bis 178). In der EU sind die Unterschiede frappant: Während Irland (6), Grossbritannien (12) und Dänemark (13) in den Top-15-Staaten rangieren, sind drei andere EU-Staaten im letzten Drittel der "ease of paying taxes"-Rangliste zu finden: Polen (125), Ungarn (127) und Rumänien (134).
Schweiz - kleiner administrativer Zeitaufwand
Die Studie "Paying Taxes 2008 - The global picture" zeigt, wie der administrative Zeitaufwand durch komplizierte Compliance-Verfahren und eine Vielzahl an verschiedenen Unternehmenssteuern die Attraktivität eines Landes als Wirtschaftsstandort beeinflussen kann. Armin Marti, Partner Steuer- und Rechtsberatung bei PwC Schweiz, sagt dazu: "Die Schweiz ist ein sehr attraktiver Steuerstandort. Im globalen Ranking liegt sie auf dem 6. Platz und im europäischen Vergleich hinter Luxemburg auf Platz 2. Im globalen Durchschnitt wenden Unternehmen 56 Tage für die Einhaltung der Steuer-vorschriften auf. In der Schweiz ist der Zeitaufwand mit 63 Stunden im Vergleich tief, obwohl die Zahl der verschiedenen Steuern für Unternehmen in der Schweiz nicht besonders gering ist: "Die Schweiz liegt mit 24 verschiedenen Steuerarten auf Rang 68. Der administrative Zeitaufwand für die Steuern ist in den Ländern sehr unterschiedlich. Compliance-Richtlinien können einen entscheidenden Einfluss auf das "ease of paying taxes"- Ranking haben. So ist Schweden, das für hohe Steuern bekannt ist, aufgrund des geringen administrativen Aufwands im vorderen Drittel zu finden. In Schweden und anderen Ländern wie Norwegen, Singapur, Lettland, Mauritius, Neuseeland, Grossbritannien und Portugal können Unternehmen ihre Steuerdeklarationen online ausfüllen, was Zeit spart. Am größten ist der administrative Aufwand in Lateinamerika, Osteuropa und Zentralasien.
Hintergrundinformationen - Begriffsklärung "Total Tax Rate"
Die "Total Tax Rate" basiert auf einer Methodologie von PwC. In die "Total Tax Rate" fließen neben den direkten Unternehmenssteuern auch sämtliche weiteren vom Unternehmen zu tragenden Steuern und Abgaben ein wie Umwelt- oder Verkehrsabgaben, Kapitalsteuern, Stempel-, und Zollabgaben sowie Sozialversicherungsabgaben (AHV, IV, EO, UVG, Arbeitgeberbeiträge der 2. Säule).
Die PwC-Publikation „Paying Taxes 2008 - The global picture“ kann als PDF-File bei Claudia Sauter-Steiger bezogen werden.
2. Steuererklärungsfristen für 2007
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 2.1.2008 die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2007 veröffentlicht. Die Steuererklärungen müssen danach grundsätzlich bis zum 31.5.2008 abgegeben werden. Werden sie von Steuerberatern Lohnsteuerhilfevereinen und anderen Personen, Gesellschaften oder Verbänden im Sinn der §§ 3,4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31.12.2008. In besonderen Einzelfällen ist eine Fristverlängerung bis zum 28.2.2009 möglich.
Abgabefrist für Steuererklärungen
Die allgemeine Abgabefrist bis zum 31.5.2008 betrifft Erklärungen zur
- Einkommensteuer,
- Körperschaftsteuer,
- Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer
- und Erklärungen zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG.
Fristverlängerung
Für Steuererklärungen, die durch Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften, Lohnsteuerhilfevereine und andere Personen, Gesellschaften und Verbände im Sinn der §§ 3, 4 StBerG angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2008 verlängert. Die Finanzämter dürfen allerdings auch vor Ablauf dieser Frist Erklärungen anfordern. Das gilt insbesondere, wenn für Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind, hohe Abschlusszahlungen erwartet werden oder die Arbeitslage der Finanzämter es erfordert.
Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28.2.2009 verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
Die allgemeine Fristverlängerung gilt nicht für Anträge auf Steuervergütungen und für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit mit Ablauf des 31.12.2007 eingestellt worden ist.
3. Bankkunden wollen echte Berater und Diskretion
87 Prozent nutzen die Filiale heute nur als Geldautomat
Banken müssen stärker auf die Qualitäts- und Servicewünsche unterschiedlichster Kundengruppen eingehen, wenn sich ihr teures Filialnetz dauerhaft rechnen soll. Denn die Bedürfnisse und Verhaltensmuster der Bankkunden haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag von KPMG unter mehr als 1.000 Bundesbürgern ergeben.
So erklärt sich der verbreitete Wunsch nach einem "flächendeckenden" Filialnetz damit, dass "die Bankfiliale" für 87 Prozent in erster Linie der Geldautomatenstandort ist. Dagegen geben mittlerweile 44 Prozent der Bankkunden an, dass sie ihre Bank seltener als einmal pro Jahr für ein "richtiges" Beratungsgespräch aufsuchen. Drei von vier Bankkunden regeln den Großteil ihrer alltäglichen Geldangelegenheiten an Bankautomaten oder über das Internet. Und bei wichtigen Bankgeschäften würden Kunden bereitwillig längere Wege in Kauf nehmen. Doch die teilweise alarmierend niedrigen qualifizierten Kundenkontakte weisen auf Schwachstellen gängiger Filial- und Betreuungskonzepte hin.
Kunden suchen qualifizierte Beratung
Die Umfrage zeigt, dass Kunden eine qualifizierte Beratung zu schätzen wissen. Knapp 90 Prozent definieren ihre Beziehung zur Filialbank inhaltlich über die "Möglichkeit" der Kontaktaufnahme zu einem Bankberater, der sie "in wichtigen und komplexen Geldangelegenheiten gut beraten" kann. Auch der gut informierte Kunde und selbst der Online-Banker legen Wert auf einen Ansprechpartner in verschiedenen Rollenfunktionen: Einen Abschluss tätigen 80 Prozent der Bankkunden definitiv "nur im persönlichen Gespräch".
Zwar sehen die Kunden den Berater beziehungsweise das Beratungsgespräch als Kernleistung einer Bankfiliale an. Doch viele äußern Unzufriedenheit, wenn man sie nach ihren konkreten Erfahrungen befragt - nicht wenige nehmen ihr Gegenüber nicht als "Berater", sondern als "Verkäufer" wahr. Klaus Ott, Partner im Bereich Financial Services bei KPMG: "Kunden sind heutzutage wesentlich besser informiert als früher. Nicht zuletzt wegen des Internets haben sich auch neue Formen des Kundenbedarfs entwickelt. Nicht jeder wünscht sich eine Beratung oder Betreuung, auf der anderen Seite messen selbst viele Onlinenutzer weiterhin dem persönlichen Kontakt zu einem Berater einen hohen Wert bei. Da sich die Kundenbedürfnisstrukturen so unterschiedlich entwickeln, sollte die Bank es am besten dem Kunden selbst überlassen, für welchen Bedarf er welche Beratung braucht und welchen Kontaktweg er dafür wählt."
Bankgeschäfte: Hauptsache Diskretion
Gut vorstellen können Kunden sich Alternativen zum Filialgespräch. So sind über 40 Prozent prinzipiell bereit, Gespräche nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu Hause wahrzunehmen. Bei ihren Geldgeschäften bestehen Kunden vor allem auf "Diskretion und Vertraulichkeit" - die Filialeigenschaft mit den höchsten Zustimmungswerten überhaupt (95 Prozent). Das drückt sich aus im mehrheitlich geäußerten Wunsch nach separaten Besprechungsräumen und der deutlichen Abneigung gegen "offene" Filialkonzepte. Einen Ausbau der Filiale zum Shopping- oder Erlebnis-Center lehnt die Mehrheit der Kunden in Bezug auf "wichtige" Bankgeschäfte ab.
Die Umfrageergebnisse zeigen teils eklatante Unterschiede in den Kundenbedürfnissen je nach Alter, Region, Einkommen oder auch in Bezug auf den jeweiligen Erfahrungshorizont mit Finanzgeschäften. Bernhard Sauer, Partner im Bereich Financial Services bei KPMG: "Deshalb und weil relevante Finanzgeschäfte für die Mehrzahl der Kunden weit mehr berater- als filialgebunden sind, besitzt ein Betreuungskonzept mit individualisierten Beziehungsstrukturen erhebliches Potenzial. Die 'Beziehungsbank', die Kundenbeziehungen betriebswirtschaftlich differenziert, muss ihre Mitarbeiter dafür dezentral in die Verantwortung nehmen. Dabei wird nach unserer Einschätzung die Bankfiliale vor Ort im integrierten Zusammenspiel der Vertriebswege weiterhin eine wichtige Rolle spielen."
Persönliches Fazit von Markus Miller – Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich!
Das interessante bei dieser Studie finde ich die Definition der Diskretionsthematik. In Deutschland ist Ihr Wohnzimmer genauso Indiskret wie der separate Besprechungsraum in der Bank, da die Bank an sich Indiskret sein muss, aufgrund des fehlenden Bankgeheimnisses in Deutschland. Diskretion bedeutet Verschwiegenheit und umschreibt die Fähigkeit und Fertigkeit, Vertraulichkeit (Geheimhaltung) beispielsweise von Wort und Schrift zu wahren. Diskretion und Verschwiegenheit gelten dabei als positiv besetzte Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften. Der Berater welcher für eine Deutsche Bank oder ein Deutsches Bankinstitut tätig ist, mag diese Charaktereigenschaften durchaus haben, es bringt aber leider nichts, wenn der Rechtsraum und Bankplatz Deutschland kein Bankgeheimnis mehr kennt! Die Zukunft vor allem im Private Banking, liegt auch für mich im mobilen Bankberater. Allerdings sollte dieser mobile Berater für ein Institut an einem attraktiven Bankplatz tätig sein, wie beispielsweise allen voran die Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder Luxemburg. Bei den dortigen Rahmenbedingungen und Bankwesengesetze kann man noch von Diskretion sprechen. In Deutschland schon lange nicht mehr und daher rate ich Ihnen zu einer ausländischen „Beziehungsbank“!
TIPP: Im Downloadbereich unter www.kapital-und-steuern.de finden als Download zum einen unsere Sonderausgabe „Internationale Bankplätze“ und zum anderen in der Januar Ausgabe empfehlenswerte Banken und Vermögensverwalter!
4. Steigende Scheidungsraten – Reform des Zugewinns beabsichtigt
Seit in Deutschland Ehen geschieden werden hat die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland über die letzten Jahre und Jahrzehnte deutlich zugenommen.
Das Scheidungsrisiko schwankt dabei stark in Abhängigkeit von der Dauer der Ehe. In den ersten zwei Ehejahren sind Scheidungen relativ selten. Die Scheidungshäufigkeit steigt dann aber mit zunehmender Ehedauer stark an und erreicht im 6. Ehejahr – und nicht etwa im sprichwörtlichen verflixten 7. Jahr - ihren Höhepunkt. Danach wird sie wieder kontinuierlich geringer. Das Scheidungsrisiko einer bereits 25 Jahre bestehenden Ehe ist laut Statistik etwa so hoch wie bei einer Ehe, die erst 2 Jahre besteht.
Das hohe und gestiegene Scheidungsniveau führt zu der Frage, warum so viele Ehen geschieden werden. Die Familiensoziologie hat sich in der jüngsten Vergangenheit verstärkt diesem Thema zugewandt und verschiedene Erklärungsansätze für die steigende Zahl der Scheidungen entwickelt. Das Zusammenleben von Paaren ist danach ein Prozess ständigen Gebens und Nehmens (Kommunikation, Emotionen, Solidarität, Sexualität, gegenseitige Hilfe in Notlagen), von dem beide Partner letztlich Vorteile haben müssen, wenn die Ehe Bestand haben soll. Da es kaum noch äußere Zwänge gibt, Ehen aufrecht zu erhalten, fällt den Partnern eine wichtige Rolle bei der Schaffung solcher stabilisierender Faktoren für eine Ehe zu. Eine große Bedeutung hat dabei insbesondere die Kommunikation zwischen den Partnern, da davon das Erkennen, Vermeiden und Lösen von Ehekonflikten abhängt.
Neben der Balance von Geben und Nehmen gibt es verschiedene äußere Faktoren, die Scheidungen begünstigen oder erschweren: Hat man auf der einen Seite gemeinsame Kinder und/oder gemeinsames Eigentum, sind Eltern oder Freunde gegen eine Scheidung, lebt das Paar in einer ländlichen Region, ist es religiös gebunden oder wird die Suche nach einem neuen Partner als schwierig angesehen, so fördert dies die Ehestabilität. Auf der anderen Seite erhöhen Faktoren wie eine frühe Eheschließung, ein großer Altersabstand zwischen den Partnern, geschiedene Eltern, materielle Unabhängigkeit der Ehefrau oder große Unterschiede in Bildung und Qualifikation die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ehe scheitert.
Reform des Zugewinns beabsichtigt
Das Bundesministerium der Justiz hat nun Anfang November 2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs auf den Weg gebracht, der auch der Entwicklung dieser Scheidungsraten und der nicht mehr zeitgemäßen derzeitigen „Abwicklung“ Folge leisten sollte. Die wichtigsten Änderungen sollen sein:
1. Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung
2. Schutz vor Vermögensmanipulationen
3. Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes
Ein häufiges Problem des Zugewinnausgleichs sind voreheliche Schulden. Ein typisches Beispiel sieht wie folgt aus:
Der Ehemann hatte zu Beginn der Ehe Schulden von 20.000,00 €; die Ehefrau hatte keine Schulden. Beide Ehegatten erzielen während der Ehe einen Vermögenszuwachs von je 50.000,00 €. Beim Ehemann führt dieser Vermögenszuwachs jedoch nur zu einem Endvermögen von 30.000,00 €; denn 20.000,00€ wurden benötigt, um die Altschulden aus der Zeit vor der Eheschließung zu tilgen. Bei der Ehefrau wiederum beträgt das Endvermögen entsprechend der Vermögensmehrung 50.000,00 €, da sie keine Verbindlichkeiten mit in die Ehe gebracht hat.
Die Folge ist nach heutigem Recht, dass die Ehefrau einen Zugewinn von 50.000,00 €, der Ehemann dagegen nur von 30.000,00 € erzielt hat. Die Hälfte der Differenz (1/2 von 20.000,00 € = 10.000,00 €) hat die Ehefrau dem Ehemann auszugleichen. Solche Lösungen werden von der ausgleichspflichtigen Partei nicht nachvollzogen. Aus der Sicht der Frau macht es keinen Unterschied, ob der Vermögenszuwachs noch besteht oder ob damit alte Verbindlichkeiten getilgt werden mussten. Das wirtschaftliche Ergebnis ist vergleichbar. Der Gesetzgeber soll sich dieses Problems nunmehr annehmen. Nach dem beabsichtigten Reformgesetz soll die tatsächliche Vermögensmehrung ausgeglichen werden. Bei dem Beispiel bedeutet dies, dass beide Ehegatten eine tatsächliche Vermögensmehrung von 50.000,00 € erzielt haben und ein Zugewinnausgleich daher nicht mehr erfolgt.
Die gegenwärtige Regelung des Zugewinnausgleichs ist im Übrigen missbrauchsanfällig. Der Grund hierfür sind unterschiedliche Stichtage: Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs ist Stichtag für das Endvermögen der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Gemäß § 1378 Abs. 2 BGB wird die Höhe der Ausgleichsforderung allerdings durch den Wert des Vermögens begrenzt, das bei Rechtskraft der Scheidung vorliegt. Hier sind Manipulationen möglich. Stellt ein Ehegatte fest, dass er Zugewinnausgleich zahlen muss, das Scheidungsverfahren allerdings noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, kann er Vermögenswerte verschleudern, z.B. durch teure Fernreisen, Spielbankbesuche oder Ähnliches. Kann der an sich ausgleichspflichtige Ehegatte zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung nachweisen, dass er kein Vermögen mehr besitzt oder nur noch ein geringeres Vermögen, ist der Zugewinnausgleichsanspruch ausgeschlossen oder auf dieses Restvermögen begrenzt. Zukünftig sollen die unterschiedlichen Stichtage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs einerseits (Zustellung des Scheidungsantrags) sowie für die Begrenzung des Ausgleichsanspruchs andererseits (Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung) wegfallen. Nach dem Gesetzesentwurf ist sowohl für die Berechnung des Zugewinnausgleichs als auch für die Höhe der Ausgleichsforderung einheitlich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages maßgeblich.
Ein weiteres Problem in der Praxis ist die Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs bei befürchteter Vermögensverschiebung oder –verschleuderung durch den anderen Ehegatten. Die gegenwärtige (Gestaltungs)-Klage auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns ist schwerfällig. Die Sicherungsmöglichkeiten (Sicherheitsleistung, Arrest) sind umstritten. Der Gesetzgeber soll hier eine Vereinfachung schaffen. In Zukunft handelt es sich rechtstechnisch nicht mehr eine Gestaltungsklage, sondern um eine Leistungsklage. Der vorzeitige Zugewinnausgleichsanspruch kann dann unmittelbar durch Arrest in das bewegliche oder in das unbewegliche Vermögen (z.B. Grundstücke) gesichert werden.
5. Internationaler Geldtransfer – Neue Vergleichsmöglichkeiten
In Deutschland gibt es viele Finanzdienstleister, mit denen Sie Geld ins Ausland senden können. Ein neues kostenloses Internetangebot vergleicht diese Anbieter nun für Sie – nach Preis und nach Schnelligkeit.
Eine Vergleichsdatenbank wurde dazu nun von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entwickelt. Ziel der Website ist es, Konditionen für Geldtransfers – in erster Linie - von Migranten aus Deutschland in ihre Herkunftsländer (Remittances) transparenter zu machen. Die Serviceleistungen werden sukzessive erweitert und die Vergleichsmöglichkeiten starten mit den Ländern Albanien, Marokko, Türkei, Ghana, Serbien und Vietnam.
GeldtransFAIR.de
6. Newsletter-Preis 2008 – abstimmen und attraktive Preise gewinnen
Um mit einem Newsletter zu punkten, müssen mehrwertige Inhalte originell präsentiert werden. Aussagekräftige Überschriften, Neugier erzeugende Teaser, journalistischer Aufbau, inhaltsreiche Zwischenüberschriften, strukturierte Texte - das sind die wichtigsten Komponenten für das Internet-Medium eines Online Newsletters.
Da wir auf diese Punkte Wert legen und unsere Inhalte und Vorgehensweisen fortlaufend optimieren freut es uns sehr, dass unser Kapital & Steuern vertraulich Wochennewsletter beim Newsletter-Preis 2008 in der Kategorie Geld, Steuern und Recht bereits mehrmals als Favorit vorgeschlagen wurde.
Der Newsletter-Preis wird in diesem Jahr zum dritten Mal verliehen und soll als Empfehlung der Nutzer gelten. Seine Glaubwürdigkeit erhält der Publikumspreis durch die Tatsache, dass er nicht von einer Fachjury vergeben wird, sondern von jenen, die uns am wichtigsten sind: den Lesern selbst, also von Ihnen!
Es würde mich sehr freuen, wenn auch Sie sich als Leser des „Kapital & Steuern vertraulich“ Online Newsletters an der Abstimmung beteiligen würden und uns Ihre Stimme geben in der Kategorie Geld, Steuern und Recht.
Als Dankeschön wartet auf jeden Teilnehmer ein attraktives Dankeschön-Paket im Wert von 100 €. Außerdem gibt es Sachpreise im Wert von über 25.000 €
ABSTIMMUNG NEWSLETTER-PREIS 2008
7. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im Januar!
Die Januar - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:
Vermögensanlage 2008 - Der große Test: Welche Bank für Sie die beste ist und wie Sie sie finden!
Erbschaftsteuerreform - Privates Erbe: 5 Empfehlungen zur anstehenden Steuerreform!
Lebensversicherungsmodelle - Neben Liechtenstein & Luxemburg bietet auch England bei Lebensversicherungen viele Vorteile!
Wichtiges in Kürze - Rechtsurteile, Steuertipps, aktuelle Entwicklungen, kurz und informativ!
- Änderungen bei der Abgeltungssteuer – Option zur Normalveranlagung bei Halten einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft!
- Day-Trader sind nicht zwingend gewerblich tätig!
International Living – Arbeiten im Ausland - Wo Sie bei Tätigkeiten im Ausland Ihre Steuern zahlen müssen
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