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Thema: Die häufigsten Rentenirrtümer!
1. Die häufigsten Rentenirrtümer!
2. Deutsche Rentenversicherung: Zum Bild Artikel „Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt“!
3. Rückerstattung zu Unrecht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge!
4. Deutsche Banken bieten schlechten Kundendienst!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
ein großer Teil von Ihnen - nämlich 77 Prozent - sorgt bereits für das Alter vor, oder glaubt zumindest dies zu tun. Erfreulich ist auch das gestiegene Bewusstsein, dass die private Altersvorsorge einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen muss, als in der Vergangenheit.
Der wohlbekannte Spruch von Norbert Blüm „Die Rente ist sicher“ stimmt natürlich so isoliert betrachtet vollkommen, aber leider hat der ehemalige Bundesarbeitsminister damals nicht dazugesagt in welcher Höhe und bei welchem Kaufkraftniveau. Ich glaube auch dass die Gesetzliche Rente zwar sicher ist, aber leider für die weiter steigenden Lebenserwartungen junger Generationen und den demographischen Entwicklungen einfach nicht mehr ausreichen wird in Zukunft, für ein – finanziell – sorgenfreies Seniorenleben. Dennoch, die gesetzliche Rentenversicherung wird auch noch in den kommenden Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil Ihrer Alterssicherung sein. Leider haben viele Bürger auch keine freien Mittel, für Ihr Alter vorzusorgen oder beginnen zu spät damit. Ein Indikator dafür ist beispielsweise für mich auch die hohe Kinderarmut in Deutschland. Die Wahrscheinlichkeit für ein Kind, welches von Kinderarmut betroffen ist, später auch in die Altersarmut zu fallen ist dabei natürlich sehr hoch.
Gleichzeitig steigt aber der Anteil jener Personen, die neben einer gesetzlichen Rente im Alter eine Betriebsrente oder Leistungen der privaten Vorsorge beziehen werden. Auf die Wichtigkeit der privaten Altersvorsorge gerade für junge Generationen weise ich ja immer wieder in meinen Publikationen hin, auch mit praxisnahen Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Woche habe ich mich einmal mit der Rententhematik beschäftigt. Ich hoffe dabei auch meinen Beitrag dazu leisten zu können für mehr Aufklärung und weniger Verwirrung beim Thema „Rente“.
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S.: Herzlich bedanken möchte ich mich für die vielen Rückmeldungen und emails die ich zu meinem Mallorca-Private Banking Test von Ihnen erhalten habe. Wie gesagt eines meiner größten Anliegen ist der Leserkontakt und die Kommunikation mit Ihnen. Dadurch helfen Sie mir, mich selbst und meine Arbeitsweise fortlaufend zu hinterfragen, mich weiter zu verbessern und Leistungen fortlaufend zu optimieren. Ich freue mich über jegliches Feedback von Ihnen welches Sie auch gerne selbst in meinem FEEDBACK-FORUM veröffentlichen können oder per email an: redaktion@kapital-und-steuern.de
1. Die häufigsten Rentenirrtümer!
Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum Thema Rente machen unter Nachbarn und Kollegen die Runde. Die häufigsten Rentenirrtümer hat nun die Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de für Sie zusammengestellt:
Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwerrente
Hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Zumindest in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners besteht immer ein Anspruch, wenn der Ehegatte bereits eine Rente bezogen hat oder bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre rentenversichert war. Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod des Ehegatten kann jedoch eigenes Einkommen angerechnet werden.
Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig
Wird oft in Betrieben behauptet, ist aber falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch.
Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre eingezahlt habe
Stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist für einen Rentenanspruch ab dem 65. Lebensjahr nur eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich angerechnet.
Wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe, kann ich mit 60 in Rente gehen
Diese Auffassung ist nicht richtig. Durch das neue Gesetz “Rente mit 67” ist eine besondere Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) von 45 Jahren eingeführt worden. Voraussetzung für eine abschlagsfreie Altersrente ist, dass man 65 Jahre alt geworden ist und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen kann. Beide Voraussetzungen müssen also gleichzeitig vorliegen. Zu den 45 Jahren zählen Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Geburtstag des Kindes). Es zählen aber keine Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (früher: Arbeitslosenhilfe) bezogen hat. Auch die Wartezeitmonate, die man nach einer Ehescheidung hinzugewonnen hat, fallen unter den Tisch.
Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten
Wird zurzeit häufig behauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburtsjahrgang 1964 muss man bis 67 Jahre arbeiten. Die Altersgrenze wird behutsam von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer bis 1946 geboren ist, ist von den Gesetzesänderungen gar nicht betroffen. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Hierbei sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die man am besten mit den Beratern in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bespricht.
Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe.
So heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Altersrente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht (zwischen dem 65. und 67. Geburtstag – abhängig vom Geburtsjahrgang) gelten lebenslang. Sie gelten auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenrenten.
Zu meiner Rente darf ich 400 Euro hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird.
Das ist nicht richtig. Wenn ich eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehme oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehe, darf ich 350 Euro hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird. Verdiene ich aber mehr, so kann ich meinen Rentenanspruch ganz oder teilweise verlieren. Wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
Die Altersrente meines Ehepartners wird auf meine Altersrente angerechnet
Auch das ist ein Irrtum, denn auf die eigene Rente wird die Altersrente des Ehepartners nicht angerechnet. Ausnahme: Bei Rentenansprüchen nach dem Fremdrentengesetz (in der Regel Deutsche aus Osteuropa), gibt es eine Begrenzung der gemeinsamen Rentenansprüche
Für jedes Babyjahr gibt es Geld
Das ist falsch. Richtig ist: Das so genannte Babygeld erhalten nur Frauen, die vor 1921 geboren wurden. Mütter der Geburtsjahrgänge 1921 und jünger bekommen Kindererziehungszeiten wie Beitragszeiten auf das Rentenkonto gutgeschrieben. Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 1991 geboren wurden, erhält man ein Jahr, für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren sind, drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Einen Rentenanspruch hat man aber nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist. Dazu zählen auch Zeiten der Kindererziehung.
Die Rente kommt automatisch
Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.
Alle Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen
Dies gilt nur für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Sie können ab dem 60. Lebensjahr gegebenenfalls mit einem Abschlag nur dann in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und ab dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre (mindestens 121 Kalendermonate) Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Ich muss meine Rente ab 2005 voll versteuern
Mit dieser Meinung liegen viele Rentnerinnen und Rentner aber falsch. Wer schon 2004 eine Rente bekommt, für den bleibt der steuerpflichtige Anteil der Rente für immer bei 50 Prozent. Das führt dazu, dass ein Großteil der heutigen Rentnerinnen und Rentner weiterhin keine Steuern zahlen werden. Eine Ausnahme sind Rentner, die weitere Einkünfte haben, etwa Zinserträge und Miet- oder Pachteinnahmen. Hier können Steuern fällig werden.
Von der Rente wird jedoch keine „Lohnsteuer“ abgezogen. Deshalb gibt es auch keine Lohnsteuerkarten für Rentner. Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden, anders als die Einkünfte von Arbeitnehmern aus nichtselbständiger Arbeit, als „sonstige Einkünfte“ versteuert. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren erhoben wird, sondern erst zu zahlen ist, wenn das Finanzamt Steuern festgesetzt und einen Steuerbescheid erlassen hat.
Der Versorgungsausgleich ist endgültig
Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch “Hintertürchen”, mit denen der Versorgungsausgleich überprüft werden kann. Seit der Ehescheidung sind unter Umständen viele Jahre vergangen, in denen es verschiedene Gesetzesänderungen gegeben hat. Grundsätzlich sollte man hier vor der Beantragung einer Rente einen Fachanwalt für Familienrecht befragen. Eine andere Möglichkeit für eine Rücknahme des Versorgungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehegatte vor Ablauf von zirka zwei Rentenbezugsjahren verstorben ist.
Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente
Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitation mindert die spätere Rente nicht.
Als Selbstständiger kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen
Das ist nicht richtig. Eine Auszahlung der Rentenbeiträge ist generell nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur für gewisse Berufsgruppen, die eine eigenständige Altersvorsorge haben. Darunter fallen Selbstständige nicht. Sie können sich die Beiträge erst mit 65 Jahren auszahlen lassen und das auch nur, wenn bis dahin keine 5 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt wurden. Ansonsten bekommen sie eine reguläre Altersrente.
2. Deutsche Rentenversicherung: Zum Bild Artikel „Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt“!
Die Bild Zeitung berichtete in Ihrer Ausgabe vom 13.11.2007 unter Berufung auf eine Sonderauswertung der Rentenversicherungsträger, dass 25 Prozent der Widersprüche gegen die Rentenbescheide berechtigt gewesen seien. Die Schlussfolgerung von Bild daraus, dass viele Rentenbescheide „voller Fehler stecken“, ist falsch laut einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung, die ich sehr interessant finde und Ihnen hier vorstellen möchte. Denn laut der Deutschen Rentenversicherung sind die Gründe, die zu einer Abhilfe im Widerspruchsverfahren führen, in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht auf eine fehlerhafte Rentenberechnung zurückzuführen.
Verdeutlichen lässt sich dies an den vom Bundesverband der Rentenberater erhobenen Vorwürfen, die wohl das Ziel haben, sich zusätzliche Kunden zu verschaffen:
Versicherungszeiten werden bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt: Vor Festsetzung der Rente bemüht sich die Rentenversicherung aktiv, bestehende Lücken im Versicherungsverlauf zu klären. Lücken können entstehen etwa durch fehlende Versicherungsnachweise, z. B. hinsichtlich der Schulzeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Zur Klärung der Versicherungskonten ist die Mithilfe der Versicherten notwendig. Werden die noch fehlenden Versicherungsnachweise nicht eingereicht, muss die Rente trotzdem festgesetzt werden, um eine rechtzeitige Rentenzahlung sicherzustellen. In vielen Fällen werden dann nachträglich, im Rahmen eines Widerspruchverfahrens, die notwendigen Nachweise beigebracht und führen dann zu einer Überprüfung des Rentenbescheides. Die Versicherten werden aber schon lange vor Rentenbeginn von der Rentenversicherung gebeten, ihren Versicherungsverlauf zu überprüfen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. In den meisten Fällen wird die Rente also nicht korrigiert, weil die Rentenversicherung falsch gerechnet hat, sondern weil nachträglich Versicherungsnachweise eingereicht wurden.
Es werden häufig zu hohe Krankenkassenbeiträge abgezogen, der Wechsel zu einer günstigeren Kasse wird nicht berücksichtigt: Dieser Vorwurf an die Rentenversicherung entbehrt jeder Grundlage. Der Wechsel von der Krankenversicherung wird in einem maschinellen Verfahren gemeldet und führt zu einer automatischen Neuberechnung der Rente.
Ostrenten: Der Vorwurf, dass Ostrenten voreilig festgesetzt werden, obwohl etliche Rechtsfragen offen sind, ist ebenso unberechtigt. Die Rechtsfragen zur Überleitung der Renten der ehemaligen DDR sind überwiegend abschließend geklärt. Solange keine gegenteilige Gerichtsentscheidung vorliegt, müssen die Rentenversicherungsträger davon ausgehen, dass die von Ihnen praktizierte Rechtsauslegung zutreffend ist. Nur auf diese Weise können die Rentner ihre Leistungen zeitnah erhalten.
Fazit
Die Deutsche Rentenversicherung hat in der Zeit von 2003 – 2006 insgesamt rund 6,36 Millionen Rentenbescheide erteilt. In gut drei Prozent dieser Fälle wurden Widersprüche zugunsten der Rentenempfänger erledigt. Versicherte und Rentner haben innerhalb eines Monats nach Erhalt eines Bescheides Zeit Widerspruch einzulegen. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann jederzeit ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden, eine Besonderheit des Sozialversicherungsrechts.
3. Rückerstattung zu Unrecht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge!
Der Gesetzgeber hat nun die Rückerstattung zu Unrecht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge ab dem 1.1.2008 auf vier Jahre zu begrenzt. Die zuvor entrichteten Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der Verjährung und gelten dann als zu Recht entrichtet.
Für Betroffene bedeutet das im Falle einer Befreiung von der Sozialversicherung, dass zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere die Rentenversicherungsbeiträge, rückwirkend ab Antragstellung nur noch für vier Jahre zurückgefordert werden können und nicht mehr, wie bislang, rückwirkend über 30 Jahre (also bis zum 1.1.1973).
Denn für die Frage der Verjährung kommt es künftig auf den Zeitpunkt der Antragsstellung an. Wird der Antrag noch vor dem 1.1.2008 gestellt, gilt die bestehende Rechtslage, d. h. eine Erstattung ist bis zum 1.1.1973 möglich. Antrag nach dem 1.1.2008 bedeutet: Erstattung nur vier Jahre rückwirkend.
Deshalb sollte ein Statusfeststellungsverfahren noch vor Jahresfrist eingeleitet werden. Dann gilt die alte Rechtslage mit der Möglichkeit, über vier Jahre hinaus Sozialversicherungsbeiträge zurückzufordern.
Persönliches Fazit von Markus Miller – Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“:
Wir haben dies zum Anlass genommen, die Ihnen bekannte gemeinsam mit den Rechtsanwälten Steinpichler & Kollegen aus München eine 10 Punkte Checkliste zu erstellen, die eine sehr schnelle und im Hinblick auf die Frist zum 1.1.2008 rechtzeitige Bearbeitung ermöglicht und zugleich bereits einen Auftrag enthält.
Die übrigen Unterlagen können dann im nächsten Jahr nachgereicht werden. Rechtsanwalt Steinpichler wird des weiteren in einer der nächsten Ausgaben von Kapital & Steuern vertraulich einen Fachbeitrag dazu machen. Die Anträge können dabei rudimentär gestellt werden. Da die Zeit knapp bemessen ist, kann eine ergänzende Nachbearbeitung dann im nächsten Jahr erfolgen.
Für Fachfragen steht Ihnen unser Netzwerkpartner Rechtsanwalt Steinpichler gerne zur Verfügung. Die Checkliste finden Sie unter folgendem Link:
10-Punkte-Checkliste
4. Deutsche Banken bieten schlechten Kundendienst!
Trotz des steigenden starken Wettbewerbs im Bankensektor setzen deutsche Privatkundenbanken ihre Fähigkeit aufs Spiel, Kunden zu halten und neue Kunden zu gewinnen, da sie keinen akzeptablen Kundendienst bieten. Dies wurde in einer unabhängigen Studie herausgefunden, die nun zur Verfügung steht. Bei einer Prüfung von 50 deutschen Privatkundenbanken fand man heraus, dass 32 Prozent der Banken nicht auf Email-Anfragen antworten und lediglich die Hälfte der antwortenden Banken akkurate und komplette Informationen in ihren Antworten bieten. Alle Resultate der Studie sind vom Kunden-Service-Spezialisten Talisma veröffentlicht und stehen inklusive einer Übersicht der befragten Banken unter www.talisma.com als Download zur Verfügung.
Talisma kontaktierte telefonisch und online im September 2007 50 der führenden deutschen Privatkundenbanken und stellte folgende Fragen:
„Was für Konten bieten Sie für Privatkunden an und was für Informationen und Dokumente benötigen Sie für die Eröffnung eines Kontos?“ und „Beinhalten Ihre Konten Online-Banking und falls ja, wo kann ich mehr darüber erfahren?“
Die Antworten wurden durch eine Reihe an Kundendienstkriterien bewertet, wobei maximal 100 Punkte erzielt werden konnten. Der durchschnittliche Höchstwert bei allen Banken beträgt 54 Punkte. Während Banken beim traditionellen Telefonkontakt einen guten Service bieten fand man heraus, dass ein schockierend schlechter Kundenservice hinsichtlich anderer Kommunikationskanäle – insbesondere Email und Web Self-Service – geboten wird. Insgesamt zeigen deutsche Banken Schwächen in folgenden Bereichen:
1. Antwortgeschwindigkeit – Nahezu ein Drittel der Email-Anfragen und sechs Prozent der Telefonanfragen wurden nicht beantwortet. In einem Markt, in dem der Kundendienst ein wesentliches Differenzierungsmerkmal ist, spielt die Antwortzeit eine besonders wichtige Rolle. Bereits eine unbeantwortete Email veranlasst potentielle Kunden, sich einem anderen Anbieter hinzuwenden.
2. Fehlen von Hilfe-Tools – Nur vier Prozent der Banken bieten Kunden den Zugang zu umfassenden Web-Hilfen. Traditionell bieten Banken statische FAQ-Seiten (Frequently Asked Questions). Aber nicht intuitive Suchprozesse führen oft dazu, dass der frustrierte Kunde nach einer Telefonnummer sucht oder die Webseite sogar verlässt. Mit Hilfe einer Online-Wissensdatenbank können potentielle Kunden die Informationen finden, die sie tatsächlich suchen und Mitarbeiter in der Service-Zentrale müssen somit weniger eingehende Emails oder Telefonanrufe beantworten.
3. Personalisierung des Kundendienstes – 94 Prozent der Telefonanrufe werden beantwortet; hier findet jedoch in nur 16 Prozent der Fälle irgendeine Art von Personalisierung – zum Beispiel durch Vorstellen des Agenten oder durch Ansprache des Kunden mit seinem Namen – statt. Die Personalisierung bei Email schneidet besser ab: 64 Prozent aller Antworten sind personalisiert, wobei man bedenken muss, dass tatsächlich 32 Prozent der Email-Anfragen erst gar nicht beantwortet wurden.
Weiterhin zeigt die Studie, dass viele Banken ihren Kunden keine Wahlmöglichkeiten verschiedener Kommunikationskanäle bieten und dass verschiedene Kommunikationskanäle intern nicht harmonisiert sind. So bietet beispielsweise die Harmonisierung von Email und Telefon Mitarbeitern im Kundendienst eine Historie der Kundeninteraktion und ermöglicht bei jedem Kundenkontakt, unabhängig vom Kommunikationskanal, eine automatische, kontinuierliche, relevante und personalisierte Kundenbeziehung. 88 Prozent der Banken zeigen keine Harmonisierung ihrer Email- und Telefon-Kanäle; nur zwölf Prozent können die Email-Anfragen nach verfolgen. Lediglich vier Prozent der Banken bieten einen Chat-Service an.
„Der starke Wettbewerb im Banken-Sektor macht es extrem schwierig für jede Bank, sich allein durch ihre Produkte von der Konkurrenz abzuheben“, sagt Jon McNerney Vice President und General Manager International Operations von Talisma. „Es gibt in Deutschland mehr als 50 Millionen Internet-Nutzer und Banken müssen im Internet-Zeitalter zusätzliche Online-Kanäle, wie Email, Web Self-Service und Online-Chat, anbieten. Erfolgreich werden die Banken sein, die einen außergewöhnlichen Kundenservice durch unmittelbare Beantwortung von Anfragen mit akkuraten und personalisierten Informationen unter Berücksichtigung der vom Kunden gewünschten Kommunikationskanäle bieten.“
Methodologie
Die Talisma Studie „Kundenservice im Deutschen Bankensektor“ wurde im September 2007 bei 50 führenden deutschen Privatkundenbanken durchgeführt. Dabei wurde die Praxis beim Kundendienst hinsichtlich:
- Zugriff auf vollständige Service-Kanäle: Email, Chat, Telefon und Web-Self-Service - Antwortgeschwindigkeit - Richtigkeit und Vollständigkeit der Antworten - Personalisierung - Kombination der Kommunikationskanäle zur einheitlichen Gesamtansicht auf alle Kundeninteraktionen bewertet. Die endgültige Punktzahl wurde auf Basis erzielter Punkte bei multiplen Service-Kanälen, die hinsichtlich bewährter Praxis und Kundenannahme gewichtet wurden, kalkuliert.
Persönliches Fazit von Markus Miller – Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“:
Aus meiner Sicht wollen Online Banking Kunden vor allem Flexibilität, Kosten- und Zeitersparnis. Der entscheidende Grund für die Nutzung von Online-Banking ist für Sie als Kunde in erster Linie die Unabhängigkeit von Bank-Öffnungszeiten, gefolgt von Zeitersparnis, Bequemlichkeit und Ortsunabhängigkeit.
Für den Gesamtkundenerfolg beim Online-Banking ist nicht nur die ausschließliche Betrachtung des Online-Banking-Auftrittes wichtig, sondern auch die Einbeziehung einer Multi-Channel-Konzeption, die sich im Online-Banking durch eine individuelle - und möglichst zeitnahe - Kontaktmöglichkeit während des Beratungsprozesses zeigt. Um den Kunden und seine Anforderungen komplett zu erfassen, müssen die Finanzdienstleister ihre Kommunikationskanäle weitergehend miteinander vernetzen. Das bedeutet, dass Sie zukünftig beispielsweise per Online-Konferenz direkt mit einem Berater Kontakt aufnehmen können bei entsprechendem Beratungsbedarf. Diese Beratungen sollten dann auch individuell vergütet werden über Honorare (wie bei Anwälten und Steuerberatern auch) und nicht über pauschale Servicegebühren, die teilweise in den Produkten stecken!
Zusätzlich sollten Sie vor allem aus Risikoüberlegungen auch Online-Bankdienstleistungen im Ausland nutzen! Diese Thematik finden Sie im Kapital & Steuern vertraulich Themen-Spezial Sonderheft IV/2007 „Internationale Bankplätze – Diskretion, Risikostreuung, weniger Bürokratie“ welches Sie auch im Downloadbereich unter www.kapital-und-steuern.de finden.
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