46/2007 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 46/2007 

 

Thema: Die häufigsten Rentenirrtümer!

1. Die häufigsten Rentenirrtümer!

2. Deutsche Rentenversicherung: Zum Bild Artikel „Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt“!

3. Rückerstattung zu Unrecht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge!

4. Deutsche Banken bieten schlechten Kundendienst!

 

EDITORIAL
        

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

ein großer Teil von Ihnen - nämlich 77 Prozent - sorgt bereits für das Alter vor, oder glaubt zumindest dies zu tun. Erfreulich ist auch das gestiegene Bewusstsein, dass die private Altersvorsorge einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen muss, als in der Vergangenheit.

Der wohlbekannte Spruch von Norbert Blüm „Die Rente ist sicher“ stimmt natürlich so isoliert betrachtet vollkommen, aber leider hat der ehemalige Bundesarbeitsminister damals nicht dazugesagt in welcher Höhe und bei welchem Kaufkraftniveau. Ich glaube auch dass die Gesetzliche Rente zwar sicher ist, aber leider für die weiter steigenden Lebenserwartungen junger Generationen und den demographischen Entwicklungen einfach nicht mehr ausreichen wird in Zukunft, für ein – finanziell – sorgenfreies Seniorenleben. Dennoch, die gesetzliche Rentenversicherung wird auch noch in den kommenden Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil Ihrer Alterssicherung sein. Leider haben viele Bürger auch keine freien Mittel, für Ihr Alter vorzusorgen oder beginnen zu spät damit. Ein Indikator dafür ist beispielsweise für mich auch die hohe Kinderarmut in Deutschland. Die Wahrscheinlichkeit für ein Kind, welches von Kinderarmut betroffen ist, später auch in die Altersarmut zu fallen ist dabei natürlich sehr hoch.

Gleichzeitig steigt aber der Anteil jener Personen, die neben einer gesetzlichen Rente im Alter eine Betriebsrente oder Leistungen der privaten Vorsorge beziehen werden. Auf die Wichtigkeit der privaten Altersvorsorge gerade für junge Generationen weise ich ja immer wieder in meinen Publikationen hin, auch mit praxisnahen Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Woche habe ich mich einmal mit der Rententhematik beschäftigt. Ich hoffe dabei auch meinen Beitrag dazu leisten zu können für mehr Aufklärung und weniger Verwirrung beim Thema „Rente“.

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

P.S.: Herzlich bedanken möchte ich mich für die vielen Rückmeldungen und emails die ich zu meinem Mallorca-Private Banking Test von Ihnen erhalten habe. Wie gesagt eines meiner größten Anliegen ist der Leserkontakt und die Kommunikation mit Ihnen. Dadurch helfen Sie mir, mich selbst und meine Arbeitsweise fortlaufend zu hinterfragen, mich weiter zu verbessern und Leistungen fortlaufend zu optimieren. Ich freue mich über jegliches Feedback von Ihnen welches Sie auch gerne selbst in meinem FEEDBACK-FORUM veröffentlichen können oder per email an: redaktion@kapital-und-steuern.de

 

1. Die häufigsten Rentenirrtümer!

Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum Thema Rente machen unter Nachbarn und Kollegen die Runde. Die häufigsten Rentenirrtümer hat nun die Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de für Sie zusammengestellt:

Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwerrente

Hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Zumindest in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners besteht immer ein Anspruch, wenn der Ehegatte bereits eine Rente bezogen hat oder bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre rentenversichert war. Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod des Ehegatten kann jedoch eigenes Einkommen angerechnet werden.

Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig

Wird oft in Betrieben behauptet, ist aber falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch.

Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre eingezahlt habe

Stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist für einen Rentenanspruch ab dem 65. Lebensjahr nur eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich angerechnet.

Wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe, kann ich mit 60 in Rente gehen

Diese Auffassung ist nicht richtig.
Durch das neue Gesetz “Rente mit 67” ist eine besondere Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) von 45 Jahren eingeführt worden. Voraussetzung für eine abschlagsfreie Altersrente ist, dass man 65 Jahre alt geworden ist und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen kann. Beide Voraussetzungen müssen also gleichzeitig vorliegen. Zu den 45 Jahren zählen Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Geburtstag des Kindes). Es zählen aber keine Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (früher: Arbeitslosenhilfe) bezogen hat. Auch die Wartezeitmonate, die man nach einer Ehescheidung hinzugewonnen hat, fallen unter den Tisch.

Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten

Wird zurzeit häufig behauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburtsjahrgang 1964 muss man bis 67 Jahre arbeiten. Die Altersgrenze wird behutsam von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer bis 1946 geboren ist, ist von den Gesetzesänderungen gar nicht betroffen. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Hierbei sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die man am besten mit den Beratern in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bespricht.

Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe.

So heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Altersrente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht (zwischen dem 65. und 67. Geburtstag – abhängig vom Geburtsjahrgang) gelten lebenslang. Sie gelten auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenrenten.

Zu meiner Rente darf ich 400 Euro hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird.

Das ist nicht richtig. Wenn ich eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehme oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehe, darf ich 350 Euro hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird. Verdiene ich aber mehr, so kann ich meinen Rentenanspruch ganz oder teilweise verlieren. Wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.

Die Altersrente meines Ehepartners wird auf meine Altersrente angerechnet

Auch das ist ein Irrtum, denn auf die eigene Rente wird die Altersrente des Ehepartners nicht angerechnet. Ausnahme: Bei Rentenansprüchen nach dem Fremdrentengesetz (in der Regel Deutsche aus Osteuropa), gibt es eine Begrenzung der gemeinsamen Rentenansprüche

Für jedes Babyjahr gibt es Geld

Das ist falsch. Richtig ist: Das so genannte Babygeld erhalten nur Frauen, die vor 1921 geboren wurden. Mütter der Geburtsjahrgänge 1921 und jünger bekommen Kindererziehungszeiten wie Beitragszeiten auf das Rentenkonto gutgeschrieben. Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 1991 geboren wurden, erhält man ein Jahr, für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren sind, drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Einen Rentenanspruch hat man aber nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist. Dazu zählen auch Zeiten der Kindererziehung.

Die Rente kommt automatisch

Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.

Alle Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen

Dies gilt nur für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Sie können ab dem 60. Lebensjahr gegebenenfalls mit einem Abschlag nur dann in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und ab dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre (mindestens 121 Kalendermonate) Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Ich muss meine Rente ab 2005 voll versteuern

Mit dieser Meinung liegen viele Rentnerinnen und Rentner aber falsch. Wer schon 2004 eine Rente bekommt, für den bleibt der steuerpflichtige Anteil der Rente für immer bei 50 Prozent. Das führt dazu, dass ein Großteil der heutigen Rentnerinnen und Rentner weiterhin keine Steuern zahlen werden. Eine Ausnahme sind Rentner, die weitere Einkünfte haben, etwa Zinserträge und Miet- oder Pachteinnahmen. Hier können Steuern fällig werden.

Von der Rente wird jedoch keine „Lohnsteuer“ abgezogen. Deshalb gibt es auch keine Lohnsteuerkarten für Rentner. Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden, anders als die Einkünfte von Arbeitnehmern aus nichtselbständiger Arbeit, als „sonstige Einkünfte“ versteuert. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren erhoben wird, sondern erst zu zahlen ist, wenn das Finanzamt Steuern festgesetzt und einen Steuerbescheid erlassen hat.

Der Versorgungsausgleich ist endgültig

Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch “Hintertürchen”, mit denen der Versorgungsausgleich überprüft werden kann. Seit der Ehescheidung sind unter Umständen viele Jahre vergangen, in denen es verschiedene Gesetzesänderungen gegeben hat. Grundsätzlich sollte man hier vor der Beantragung einer Rente einen Fachanwalt für Familienrecht befragen. Eine andere Möglichkeit für eine Rücknahme des Versorgungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehegatte vor Ablauf von zirka zwei Rentenbezugsjahren verstorben ist.

Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente

Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitation mindert die spätere Rente nicht.

Als Selbstständiger kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen

Das ist nicht richtig. Eine Auszahlung der Rentenbeiträge ist generell nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur für gewisse Berufsgruppen, die eine eigenständige Altersvorsorge haben. Darunter fallen Selbstständige nicht. Sie können sich die Beiträge erst mit 65 Jahren auszahlen lassen und das auch nur, wenn bis dahin keine 5 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt wurden. Ansonsten bekommen sie eine reguläre Altersrente.

 

2. Deutsche Rentenversicherung: Zum Bild Artikel „Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt“!

Die Bild Zeitung berichtete in Ihrer Ausgabe vom 13.11.2007 unter Berufung auf eine Sonderauswertung der Rentenversicherungsträger, dass 25 Prozent der Widersprüche gegen die Rentenbescheide berechtigt gewesen seien. Die Schlussfolgerung von Bild daraus, dass viele Rentenbescheide „voller Fehler stecken“, ist falsch laut einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung, die ich sehr interessant finde und Ihnen hier vorstellen möchte. Denn laut der Deutschen Rentenversicherung sind die Gründe, die zu einer Abhilfe im Widerspruchsverfahren führen, in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht auf eine fehlerhafte Rentenberechnung zurückzuführen.

Verdeutlichen lässt sich dies an den vom Bundesverband der Rentenberater erhobenen Vorwürfen, die wohl das Ziel haben, sich zusätzliche Kunden zu verschaffen:

Versicherungszeiten werden bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt: Vor Festsetzung der Rente bemüht sich die Rentenversicherung aktiv, bestehende Lücken im Versicherungsverlauf zu klären. Lücken können entstehen etwa durch fehlende Versicherungsnachweise, z. B. hinsichtlich der Schulzeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Zur Klärung der Versicherungskonten ist die Mithilfe der Versicherten notwendig. Werden die noch fehlenden Versicherungsnachweise nicht eingereicht, muss die Rente trotzdem festgesetzt werden, um eine rechtzeitige Rentenzahlung sicherzustellen. In vielen Fällen werden dann nachträglich, im Rahmen eines Widerspruchverfahrens, die notwendigen Nachweise beigebracht und führen dann zu einer Überprüfung des Rentenbescheides. Die Versicherten werden aber schon lange vor Rentenbeginn von der Rentenversicherung gebeten, ihren Versicherungsverlauf zu überprüfen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. In den meisten Fällen wird die Rente also nicht korrigiert, weil die Rentenversicherung falsch gerechnet hat, sondern weil nachträglich Versicherungsnachweise eingereicht wurden.

Es werden häufig zu hohe Krankenkassenbeiträge abgezogen, der Wechsel zu einer günstigeren Kasse wird nicht berücksichtigt: Dieser Vorwurf an die Rentenversicherung entbehrt jeder Grundlage. Der Wechsel von der Krankenversicherung wird in einem maschinellen Verfahren gemeldet und führt zu einer automatischen Neuberechnung der Rente.

Ostrenten: Der Vorwurf, dass Ostrenten voreilig festgesetzt werden, obwohl etliche Rechtsfragen offen sind, ist ebenso unberechtigt. Die Rechtsfragen zur Überleitung der Renten der ehemaligen DDR sind überwiegend abschließend geklärt. Solange keine gegenteilige Gerichtsentscheidung vorliegt, müssen die Rentenversicherungsträger davon ausgehen, dass die von Ihnen praktizierte Rechtsauslegung zutreffend ist. Nur auf diese Weise können die Rentner ihre Leistungen zeitnah erhalten.

Fazit

Die Deutsche Rentenversicherung hat in der Zeit von 2003 – 2006 insgesamt rund 6,36 Millionen Rentenbescheide erteilt. In gut drei Prozent dieser Fälle wurden Widersprüche zugunsten der Rentenempfänger erledigt. Versicherte und Rentner haben innerhalb eines Monats nach Erhalt eines Bescheides Zeit Widerspruch einzulegen. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann jederzeit ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden, eine Besonderheit des Sozialversicherungsrechts.

3. Rückerstattung zu Unrecht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge!

Der Gesetzgeber hat nun die Rückerstattung zu Unrecht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge ab dem 1.1.2008 auf vier Jahre zu begrenzt. Die zuvor entrichteten Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der Verjährung und gelten dann als zu Recht entrichtet.

Für Betroffene bedeutet das im Falle einer Befreiung von der Sozialversicherung, dass zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere die Rentenversicherungsbeiträge, rückwirkend ab Antragstellung nur noch für vier Jahre zurückgefordert werden können und nicht mehr, wie bislang, rückwirkend über 30 Jahre (also bis zum 1.1.1973).

Denn für die Frage der Verjährung kommt es künftig auf den Zeitpunkt der Antragsstellung an. Wird der Antrag noch vor dem 1.1.2008 gestellt, gilt die bestehende Rechtslage, d. h. eine Erstattung ist bis zum 1.1.1973 möglich. Antrag nach dem 1.1.2008 bedeutet: Erstattung nur vier Jahre rückwirkend.

Deshalb sollte ein Statusfeststellungsverfahren noch vor Jahresfrist eingeleitet werden. Dann gilt die alte Rechtslage mit der Möglichkeit, über vier Jahre hinaus Sozialversicherungsbeiträge zurückzufordern.

Persönliches Fazit von Markus Miller – Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“:

Wir haben dies zum Anlass genommen, die Ihnen bekannte gemeinsam mit den Rechtsanwälten Steinpichler & Kollegen aus München eine 10 Punkte Checkliste zu erstellen, die eine sehr schnelle und im Hinblick auf die Frist zum 1.1.2008 rechtzeitige Bearbeitung ermöglicht und zugleich bereits einen Auftrag enthält.

Die übrigen Unterlagen können dann im nächsten Jahr nachgereicht werden.  Rechtsanwalt Steinpichler wird des weiteren in einer der nächsten Ausgaben von Kapital & Steuern vertraulich einen Fachbeitrag dazu machen. Die Anträge können dabei rudimentär gestellt werden. Da die Zeit knapp bemessen ist, kann eine ergänzende Nachbearbeitung dann im nächsten Jahr erfolgen.

Für Fachfragen steht Ihnen unser Netzwerkpartner Rechtsanwalt Steinpichler gerne zur Verfügung. Die Checkliste finden Sie unter folgendem Link:

10-Punkte-Checkliste

 

4. Deutsche Banken bieten schlechten Kundendienst!

Trotz des steigenden starken Wettbewerbs im Bankensektor setzen deutsche Privatkundenbanken ihre Fähigkeit aufs Spiel, Kunden zu halten und neue Kunden zu gewinnen, da sie keinen akzeptablen Kundendienst bieten. Dies wurde in einer unabhängigen Studie herausgefunden, die nun zur Verfügung steht. Bei einer Prüfung von 50 deutschen Privatkundenbanken fand man heraus, dass 32 Prozent der Banken nicht auf Email-Anfragen antworten und lediglich die Hälfte der antwortenden Banken akkurate und komplette Informationen in ihren Antworten bieten. Alle Resultate der Studie sind vom Kunden-Service-Spezialisten Talisma veröffentlicht und stehen inklusive einer Übersicht der befragten Banken unter www.talisma.com als Download zur Verfügung.

Talisma kontaktierte telefonisch und online im September 2007 50 der führenden deutschen Privatkundenbanken und stellte folgende Fragen:

„Was für Konten bieten Sie für Privatkunden an und was für Informationen und Dokumente benötigen Sie für die Eröffnung eines Kontos?“
und „Beinhalten Ihre Konten Online-Banking und falls ja, wo kann ich mehr darüber erfahren?“

Die Antworten wurden durch eine Reihe an Kundendienstkriterien bewertet, wobei maximal 100 Punkte erzielt werden konnten. Der durchschnittliche Höchstwert bei allen Banken beträgt 54 Punkte. Während Banken beim traditionellen Telefonkontakt einen guten Service bieten fand man heraus, dass ein schockierend schlechter Kundenservice hinsichtlich anderer Kommunikationskanäle – insbesondere Email und Web Self-Service – geboten wird. Insgesamt zeigen deutsche Banken Schwächen in folgenden Bereichen:

1. Antwortgeschwindigkeit
 – Nahezu ein Drittel der Email-Anfragen und sechs Prozent der Telefonanfragen wurden nicht beantwortet. In einem Markt, in dem der Kundendienst ein wesentliches Differenzierungsmerkmal ist, spielt die Antwortzeit eine besonders wichtige Rolle. Bereits eine unbeantwortete Email veranlasst potentielle Kunden, sich einem anderen Anbieter hinzuwenden.

2. Fehlen von Hilfe-Tools
 – Nur vier Prozent der Banken bieten Kunden den Zugang zu umfassenden Web-Hilfen. Traditionell bieten Banken statische FAQ-Seiten (Frequently Asked Questions). Aber nicht intuitive Suchprozesse führen oft dazu, dass der frustrierte Kunde nach einer Telefonnummer sucht oder die Webseite sogar verlässt. Mit Hilfe einer Online-Wissensdatenbank können potentielle Kunden die Informationen finden, die sie tatsächlich suchen und Mitarbeiter in der Service-Zentrale müssen somit weniger eingehende Emails oder Telefonanrufe beantworten.

3. Personalisierung des Kundendienstes
 – 94 Prozent der Telefonanrufe werden beantwortet; hier findet jedoch in nur 16 Prozent der Fälle irgendeine Art von Personalisierung – zum Beispiel durch Vorstellen des Agenten oder durch Ansprache des Kunden mit seinem Namen – statt. Die Personalisierung bei Email schneidet besser ab: 64 Prozent aller Antworten sind personalisiert, wobei man bedenken muss, dass tatsächlich 32 Prozent der Email-Anfragen erst gar nicht beantwortet wurden.

Weiterhin zeigt die Studie, dass viele Banken ihren Kunden keine Wahlmöglichkeiten verschiedener Kommunikationskanäle bieten und dass verschiedene Kommunikationskanäle intern nicht harmonisiert sind. So bietet beispielsweise die Harmonisierung von Email und Telefon Mitarbeitern im Kundendienst eine Historie der Kundeninteraktion und ermöglicht bei jedem Kundenkontakt, unabhängig vom Kommunikationskanal, eine automatische, kontinuierliche, relevante und personalisierte Kundenbeziehung. 88 Prozent der Banken zeigen keine Harmonisierung ihrer Email- und Telefon-Kanäle; nur zwölf Prozent können die Email-Anfragen nach verfolgen. Lediglich vier Prozent der Banken bieten einen Chat-Service an.

„Der starke Wettbewerb im Banken-Sektor macht es extrem schwierig für jede Bank, sich allein durch ihre Produkte von der Konkurrenz abzuheben“, sagt Jon McNerney Vice President und General Manager International Operations von Talisma. „Es gibt in Deutschland mehr als 50 Millionen Internet-Nutzer und Banken müssen im Internet-Zeitalter zusätzliche Online-Kanäle, wie Email, Web Self-Service und Online-Chat, anbieten. Erfolgreich werden die Banken sein, die einen außergewöhnlichen Kundenservice durch unmittelbare Beantwortung von Anfragen mit akkuraten und personalisierten Informationen unter Berücksichtigung der vom Kunden gewünschten Kommunikationskanäle bieten.“

Methodologie


Die Talisma Studie „Kundenservice im Deutschen Bankensektor“ wurde im September 2007 bei 50 führenden deutschen Privatkundenbanken durchgeführt. Dabei wurde die Praxis beim Kundendienst hinsichtlich:


- Zugriff auf vollständige Service-Kanäle: Email, Chat, Telefon und Web-Self-Service
- Antwortgeschwindigkeit
- Richtigkeit und Vollständigkeit der Antworten
- Personalisierung
- Kombination der Kommunikationskanäle zur einheitlichen Gesamtansicht auf alle Kundeninteraktionen
bewertet. Die endgültige Punktzahl wurde auf Basis erzielter Punkte bei multiplen Service-Kanälen, die hinsichtlich bewährter Praxis und Kundenannahme gewichtet wurden, kalkuliert.

Persönliches Fazit von Markus Miller – Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“:

Aus meiner Sicht wollen Online Banking Kunden vor allem Flexibilität, Kosten- und Zeitersparnis. Der entscheidende Grund für die Nutzung von Online-Banking ist für Sie als Kunde in erster Linie die Unabhängigkeit von Bank-Öffnungszeiten, gefolgt von Zeitersparnis, Bequemlichkeit und Ortsunabhängigkeit.

Für den Gesamtkundenerfolg beim Online-Banking ist nicht nur die ausschließliche Betrachtung des Online-Banking-Auftrittes wichtig, sondern auch die Einbeziehung einer Multi-Channel-Konzeption, die  sich im Online-Banking durch eine individuelle - und möglichst zeitnahe - Kontaktmöglichkeit während des Beratungsprozesses zeigt. Um den Kunden und seine Anforderungen komplett zu erfassen, müssen die Finanzdienstleister ihre Kommunikationskanäle weitergehend miteinander vernetzen. Das bedeutet, dass Sie zukünftig beispielsweise per Online-Konferenz direkt mit einem Berater Kontakt aufnehmen können bei entsprechendem Beratungsbedarf. Diese Beratungen sollten dann auch individuell vergütet werden über Honorare (wie bei Anwälten und Steuerberatern auch) und nicht über pauschale Servicegebühren, die teilweise in den Produkten stecken!

Zusätzlich sollten Sie vor allem aus Risikoüberlegungen auch Online-Bankdienstleistungen im Ausland nutzen! Diese Thematik finden Sie im Kapital & Steuern vertraulich Themen-Spezial Sonderheft IV/2007 „Internationale Bankplätze – Diskretion, Risikostreuung, weniger Bürokratie“ welches Sie auch im Downloadbereich unter www.kapital-und-steuern.de finden.

 

 
45/2007 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 45/2007 

 

NEWSLETTER SPEZIAL - Zur Veröffentlichung der Ergebnisse des Elite Reportes 2008 - Die Elite der Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum!

Die erfolgreiche Erschließung neuer Wachstumsmärkte ist für Private Banking Dienstleister neben der Erzielung einer realen Kundenloyalität, einer nachhaltigen Kundenberaterloyalität und vor allem einem mehrdimensionalen Risikomanagement-System die Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum im gehobenen Private Banking Markt.

Vermögensverwalter und Banken sollten aus meiner Sicht vor allem Ihr Risikomanagementsystem auf den neuesten Stand bringen. Gerade Banken die sich mit Niederlassungen oder Repräsentanzen in neue Jurisdiktionen (Länder, Rechtsgebiete) vorwagen und neue Produkte lancieren stehen in regulatorischer Hinsicht vor einer echten Herausforderung. Diese Herausforderungen - gerade in Spanien – unterschätzen aus meiner Sicht einige Marktteilnehmer in erheblichem Maße. Für mich stellt vor allem die unzureichende Überwachung von Drittparteirisiken - beispielsweise kooperierenden Immobilienmaklern oder Anwälten - eine große Gefahr dar.

Ein Drittel aller Banken und Vermögensverwalter weiß nicht, ob Ihre Kooperationspartner über angemessene Risikomanagement-Systeme verfügen! Durch Kooperationen mit möglichen Netzwerkpartnern welche nur schwer kontrollierbar sind, steigen aber vor allem auch mögliche Image- und Reputationsrisiken. Geldwäsche- und Korruptionsskandale in Marbella oder auf Mallorca in jüngster Zeit sollten dabei eine Warnung zu mehr Zurückhaltung und besserem Risikomanagement sein!

Gemeinsam mit dem HANDELSBLATT als neuem Medienpartner ist nun der aktuelle Elite Report 2008 – Die Elite der Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum erschienen. Ich hatte dabei die große Ehre gemeinsam mit meinem Team gezielt einen Test von Private Banking Dienstleistungen – für deutschsprachige Zielkunden - im Spanischen Markt, explizit auch auf Mallorca durchzuführen. Ich könnte hierzu mittlerweile ein eigenes Buch schreiben über meine gewonnen Erfahrungen – teilweise übrigens mit perfekter Tarnung, Verkleidung, Maske, fiktiver Ehefrau und gebrochenem Akzent -, aber für meine Memoiren ist es derzeit noch zu früh. Die größte Herausforderung war nun für mein Team und mich, die gewonnenen Erkenntnisse auf wenigen Seiten zu Papier zu bringen, so dass Sie als Anleger und Leser von Kapital & Steuern vertraulich mit Affinität zu Spanien und speziell zu Mallorca eine wirkliche Mehrwertige Hilfestellung erhalten.

„True to Label“ ist mir auch noch ein großes Anliegen, nämlich die Übereinstimmung von Marketingunterlagen mit den Dienstleistungen. Wenn eine Bank beispielsweise mit Financial Planning, Family Office und Vermögenskonsolidierungs-Dienstleistungen wirbt, der Berater dann aber weder eine Software, den genauen Ablauf noch die Grundparameter dafür kennt und auch kein Spezialist und Ansprechpartner genannt werden kann, ist das für mich einfach nur ein Marketing-Gag ohne dass entsprechende fachliche oder organisatorische Grundlagen geschaffen wurden!

Eine detaillierte Recherche zu den – angesprochenen - Equity-Release Modellen von Herrn Rechtsanwalt Dr. Armin Reichmann finden Sie im übrigen auch in der Dezember-Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“.

Exclusiv für User von GEOPOLITICAL.BIZ und natürlich als Leser des Kapital & Steuern vertraulich Wochennewsletters können Sie den Mallorca – Private Banking – Test kostenlos als PDF herunterladen.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch von ganzem Herzen vor allem bei Hans-Kaspar von Schoenfels und Thomas Doebel vom Elite Report für die grandiose Unterstützung und Zusammenarbeit bedanken und bei allen die mir geholfen haben diesen Weg zu gehen, meine Ideen und Visionen umzusetzen! Ich freue mich auch in Zukunft gemeinsam mit Ihnen neue Wege zu beschreiten. Abseits ausgetretener Pfade zum Schutz von Anlegern und zur sinnvollen Evolution im Private Banking! DANKE für ALLES!

Weiterführende Informationen über die Testsystematik und direkte Bestellmöglichkeiten des kompletten Elite Reportes 2008 sowie den kostenlosen Download des Mallorca Private Banking Testes finden Sie unter folgendem Link:

Elite Report 2008 – Bank Test Mallorca

Herzlichst Ihr

Markus Miller

Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich

 

44/2007
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 44/2007  

 

Thema: Finanzamts-Sicherheit von Lebensversicherungsmänteln!

1. Gesundheitsreport – Deutsche fühlen sich zunehmend schlecht versorgt!

2. Bundesweites Anwaltsregister geht online!

3. Grenzenlos ins Ausland überweisen!

4. Anlagefavoriten bei privater Altersvorsorge!

5. Die Themen der Monatsausgabe Dezember von Kapital & Steuern vertraulich!

 

EDITORIAL
        

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

in unserer Dezemberausgabe von „Kapital und Steuern vertraulich“ habe ich gemeinsam mit unserem Netzwerkpartner und Experten Herrn Prof. Dr. Olaf Gierhake aus Zürich einen Bericht gemacht zum Thema „Finanzamtssicherheit von Lebensversicherungsmänteln“. Es ist mir bewusst dass dieser Beitrag sehr kritisch ist, alle möglichen Risiken kritisch beleuchtet und ich wollte auch ganz gezielt hier frühzeitig einen Finger in die Wunde legen für Ihre Entscheidungsfindung.

Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass Lebensversicherungsmäntel eine ideale Möglichkeit sind, für Sie als Anleger im Hinblick auf die Abgeltungssteuer zum einen jährliche Zuflüsse zu vermeiden und die Abgeltungssteuerbelastung generell zu optimieren. Auch bei der Vermögensübertragung bieten sich ideale Gestaltungsmöglichkeiten. Die meisten Modelle von Banken erfüllen auch die Anforderungen, aber gerade einige eben nicht!

Da auch mittlerweile immer mehr mit Ausländischen Lebensversicherungsmänteln geworben wird, die mit der eigentlichen Thematik „Vorsorgeprodukt“ nun wirklich nichts mehr gemein haben möchte ich frühzeitig darauf hinweisen, dass Sie mit einer fragwürdigen Ausgestaltung unter Umständen Ihre Steuervorteile aufs Spiel setzten, wenn nämlich Ihr Finanzamt hier künftig eine strengere Prüfung vornimmt. Das halte ich für sehr wahrscheinlich mittlerweile. Wie gesagt, Lebensversicherungsmäntel für Ihr Depot sind eine sinnvolle Alternative für die Zukunft, Sie sollten aber einige Risiken auf die wir mit dem Beitrag in der Printausgabe 12/2007 von „Kapital und Steuern vertraulich“ hinweisen beachten zu Ihrer persönlichen Rechtssicherheit.

Da „Kapital & Steuern vertraulich“ neben kritischen Anmerkungen natürlich
in erster Linie mehrwertige Lösungsansätze für Sie sucht, werden wir in
der nächsten Ausgabe (Januar 2008) eine Lebensversicherungslösung vorstellen, bei welcher Sie dennoch selbständig über zwei ausländische Gesellschaften, einen zwischengeschalteten Vermögensverwalter und einen Schweizer Discountbroker Ihre Wertpapiergeschäfte zukünftig intelligent optimieren können!

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

P.S.: Auf meiner Website www.geopolitical.biz finden Sie eine Online-Umfrage mit fortlaufender Statistik zum Thema „Verwalten Sie bereits Vermögensbestandteile über Ausländische Banken bzw. haben Sie bereits „Lebensbereiche“ ins Ausland verlagert?“. Über VOTE können Sie ebenfalls an dieser Umfrage vollkommen anonym teilnehmen!

 

1. Gesundheitsreport – Deutsche fühlen sich zunehmend schlecht versorgt!

Die Reform des Gesundheitswesens war eines der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung. Ein halbes Jahr nach in Kraft Treten der Reform präsentiert MLP in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach die erste umfassende Studie zu den Erfahrungen der Bevölkerung mit den Neuregelungen.

- Mehr als die Hälfte der Bundesbürger sagt: Die Gesundheitsversorgung ist in den letzten Jahren schlechter geworden
- Gesundheitsreform: Prinzipiell hohes Interesse an neuen Wahltarifen
- Nur jeder Zehnte bewertet Gesundheitsfonds positiv
- Jeder Zweite ist in Sorge über die Absicherung im Pflegefall und sagt, dass Krankenhausärzte zu wenig Zeit für ihre Patienten haben

Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform beurteilen die Bundesbürger die aktuelle Gesundheitsversorgung zunehmend kritisch. Gleichzeitig ist die Skepsis gegenüber der künftigen Entwicklung des Gesundheitssystems weiter gestiegen, während die konkreten Änderungen der letzten Reform bislang nur bei einem geringen Teil der Bürger spürbar angekommen sind. Sorgenvoll blicken die meisten Deutschen zudem auf die Entwicklung in der Pflegeversicherung. Dies sind einige Kernergebnisse des zweiten MLP Gesundheitsreports, einer repräsentativen Studie des Finanzdienstleisters MLP in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach unter rund 1.900 Bundesbürgern.

Demnach sagen 56 Prozent der Befragten, dass die Gesundheitsversorgung in den vergangenen zwei, drei Jahren schlechter geworden ist. Lediglich 57 Prozent - und damit sieben Prozentpunkte weniger als noch vor zwei Jahren - sind der Überzeugung, im Krankheitsfall ausreichend abgesichert zu sein. Dieser Rückgang ist vor allem auf die pessimistische Einschätzung der gesetzlich Versicherten zurückzuführen; von ihnen beurteilt inzwischen mehr als jeder Dritte den eigenen Versicherungsschutz zumindest in Teilbereichen skeptisch. Die größten Lücken sehen die Befragten bei Zahnbehandlungen 29 Prozent) sowie Sehhilfen (25 Prozent). Die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems insgesamt wird weiterhin überwiegend positiv bewertet. 64 Prozent bezeichnen sie als "gut" oder "sehr gut" - aber 18 Prozentpunkte weniger als 1994. Unter denjenigen, die ihren eigenen Gesundheitszustand als "ziemlich schlecht" oder "sehr schlecht" beschreiben, kommen lediglich 39 Prozent zu einer positiven Beurteilung.

Noch deutlicher wird die Skepsis gegenüber dem Gesundheitssystem bei der Frage nach der künftigen Entwicklung. 84 Prozent rechnen mit weiter steigenden Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung, 81 Prozent mit erhöhten Zuzahlungen für Medikamente 2005: 76 Prozent); gut drei Viertel der Befragten erwarten, dass es immer mehr zu einer Zwei-Klassen-Medizin kommt und dass weitere Reformen auf den Weg gebracht werden. Dabei sind 76 Prozent der Deutschen skeptisch, dass es der Politik gelingt, längerfristig eine gute Gesundheitsversorgung für alle sicherzustellen. "Auch im Gesundheitssystem wird mittelfristig kein Weg daran vorbeiführen, ähnlich wie bei der Rente die Eigenverantwortung zu stärken und damit das System zukunftsfähig zu gestalten", sagte Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender der MLP AG, bei der Vorstellung der
Studie in Berlin.

Gesundheitsreform: Nur jeder Zehnte bewertet Gesundheitsfonds positiv Die Neuerungen der im April in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind bislang erst bei einem geringen Teil der Bürger spürbar angekommen. Lediglich fünf Prozent wissen "ziemlich genau", wie die Neuregelungen aussehen, 40 Prozent "ungefähr". Konkrete Änderungen haben bislang 28 Prozent der Deutschen festgestellt, hauptsächlich bei der Medikamentenversorgung. Von ihnen hat beispielsweise mehr als jeder Vierte den Eindruck, dass häufiger billigere Ersatzpräparate verordnet und ausgegeben werden. Nur 23 Prozent der gesetzlich Versicherten haben bislang ein Angebot ihrer Krankenkasse für einen neuen Wahltarif erhalten; drei Prozent haben dies in Anspruch genommen. Auf hohes Interesse unter denjenigen, die kein Angebot erhalten haben, stoßen vor allem Hausarzttarife (52 Prozent) und Tarife für eine integrierte Versorgung (45 Prozent). Unter den Privatversicherten hat nur die Hälfte der Befragten bislang davon gehört, Anfang 2009 unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen in Höhe des Basistarifs den Anbieter wechseln zu können; für 16 Prozent käme ein solcher Wechsel derzeit in Frage. Im geplanten Gesundheits- fonds, einem zentralen Element der Gesundheitsreform, sieht nur jeder zehnte Vorteile.

Verbreitete Sorge über die Absicherung im Pflegefall Bei der Pflegeversicherung wissen lediglich 19 Prozent der Befragten, welche Reformmaßnahmen die Große Koalition im Juni beschlossen hat. Von diesen 19 Prozent sind elf Prozent der Meinung, dass die beschlossenen Maßnahmen ausreichen; rund drei Viertel fordern eine umfassendere Reform. "In der Pflegeversicherung ist es höchste Zeit, die demographische Entwicklung nicht länger zu ignorieren und eine grundlegende Neuregelung anzupacken", sagte Schroeder-Wildberg. Trotz der angekündigten Leistungsverbesserungen geben 46 Prozent der Deutschen an, sich Sorgen über die finanzielle Versorgung im Pflegefall zu machen. Allerdings haben erst elf Prozent der Bürger eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall abgeschlossen, weitere 13 Prozent planen einen Abschluss.

Private Krankenversicherung wird deutlich positiver beurteilt Wie ist man im Krankheitsfall besser abgesichert? 64 Prozent sind der Überzeugung, dass dies in der privaten Krankenversicherung (PKV) der Fall ist; sogar unter den ausschließlich gesetzlich Versicherten vertreten 61 Prozent diese Meinung. Insgesamt würden derzeit 22 Prozent der gesetzlich Versicherten gerne in die PKV wechseln - sieben Prozentpunkte mehr als vor zwei Jahren. Für einen Wechsel spricht aus ihrer Sicht, dass man "als Privatpatient in vielen Dingen besser gestellt" ist (92 Prozent). Ein weiterer Grund ist die Tatsache, weniger von den Entscheidungen des Gesetzgebers abhängig zu sein (59 Prozent). Innerhalb der Gesetzlichen kommt ein Wechsel der Krankenkasse für 29 Prozent in Frage, weitere 13 Prozent sind hier "unentschieden". Gleichzeitig ist das Interesse an privaten Zusatzversicherungen - vor allen für Zahnersatz und Sehhilfen - deutlich auf 40 Prozent gestiegen (1997: 23 Prozent).

53 Prozent sagen: Krankenhausärzte haben zu wenig Zeit Obwohl 91 Prozent der Deutschen bei ihrem letzten Krankenhausauf- enthalt mit der medizinischen Versorgung "zufrieden" oder "sehr zufrieden" waren, sagen 53 Prozent, dass die Ärzte in den Krankenhäusern zu wenig Zeit für den einzelnen Patienten haben. Zum Vergleich: 1995 kam nur rund ein Drittel der Patienten zu diesem Urteil. Mehr als 40 Prozent halten zudem das Pflegepersonal für überlastet und überfordert. Der Gesundheitsreport enthält zusätzlich Aussagen zum Interesse an einer ärztlichen Behandlung im Ausland, zur Gesundheitsversorgung im Krankenhaus und zur Einschätzung von Ärzten. Weitere Informationen, eine Bestellmöglichkeit des Reports finden Sie unter:

www.mlp-gesundheitsreport.de.

Persönliches Fazit von Markus Miller: Die finanzierbare, und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Deutschland wird weiter eine große Aufgabe für die Zukunft sein. Reformen sind dabei einfach unerlässlich. Ich bin dennoch der Meinung, dass wir in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern sehr gute Voraussetzungen dafür haben und teilweise auf hohem Niveau „jammern“.  

Deutschland hat nach wie vor ein sehr leistungsfähiges Gesundheitswesen mit einem umfassenden Leistungskatalog. Wenn Sie als Versicherter mit ihren Beiträgen nicht auch versicherungsfremde Leistungen finanzieren müssten und es darüber hinaus keine politischen Einflüsse und Quersubventionierungen gäbe, dann wäre unser Gesundheitssystem zudem aus meiner Sicht nachhaltig tragfähig aufgestellt.

 

2. Bundesweites Anwaltsregister geht online!

Seit dem 13.11.2007 steht das elektronische bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister unter: www.rechtsanwaltsregister.org zur Verfügung.

Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister ersetzt die zahlreichen bislang von den Gerichten geführten Anwaltslisten. Der Gesetzgeber hat diese Aufgabe durch die Neuregelung des § 31 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auf die Rechtsanwaltskammern übertragen. Das bundeseinheitliche Register, in das die Mitgliedsdaten aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der 28 Kammern tagesaktuell übertragen werden, wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt. Dieses Register ist nicht dazu bestimmt, dem Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll das Register Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist. Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister bietet Verbrauchern, Gerichten und Behörden eine einfache und unentgeltliche Suchfunktion an. Im Hinblick auf die Daten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet. Für die Aktualität und Richtigkeit der im Verzeichnis erfassten Daten sind die regionalen Rechtsanwaltskammern zuständig.

Persönliches Fazit von Markus Miller:

Gerade für Sie als Verbraucher ist diese Datenbank von circa 150.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten mit vielen Informationen und Suchmöglichkeiten eine große Hilfestellung. Die bislang in Papierform an 116 Landgerichten in ganz Deutschland ausgelegten Anwaltslisten waren in Zeiten des Internets und der globalen Vernetzung einfach nicht mehr zeitgemäß!

 

3. Grenzenlos ins Ausland überweisen!

Ab 1. Januar 2008 sind 31 europäische Länder kein Ausland mehr; jedenfalls dann nicht, wenn es um Überweisungen geht. So können Zahlungen in diese Länder einfach und komfortabel über eine einheitliche Überweisungsmaske getätigt werden, die auch bei Inlandsüberweisungen genutzt wird.

Egal ob es sich um die Anzahlung für das Ferienhaus am Mittelmeer oder den Unterhalt für die im europäischen Ausland studierenden Kinder handelt - mit Einführung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) werden die Auslandsüberweisungen deutlich einfacher. So ist zum Beispiel bei der Verlagerung des Wohnortes für den Kunden kein Kontowechsel mehr nötig ist, da er seine Zahlungsvorgänge, egal ob im In- oder Ausland, bequem von ein und demselben Konto vornehmen kann. Auslandsüberweisungen kommen somit nur noch zum Tragen, wenn es sich um Zahlungen in ausländischer Währung handelt oder die Überweisung den europäischen Zahlungsraum verlässt, heißt es von der
comdirect bank.

Ein weiterer Vorteil: Die Akzeptanz und Einsatzmöglichkeiten von Karten zur bargeldlosen Zahlung werden sich in ganz Europa mit der Einführung von SEPA noch weiter erhöhen. Dies führt zu einer verbesserten Bargeldversorgung im Ausland, da jede Karte an jedem Geldautomaten und Händlerterminal in den Teilnehmerländern akzeptiert werden soll, so die comdirect bank weiter. Darüber hinaus bieten europaweit einheitliche Sicherheitsstandards einen weiter verbesserten Schutz vor Missbrauch für Karteninhaber und Händlern.

Persönliches Fazit von Markus Miller:

SEPA ist für mich ein weiterer wichtiger und hilfreicher Schritt, dass Sie als Anleger und Investor auch die Modelle „Geopolitischer Vermögenssteuerung“ leichter und vor allem kostengünstiger umsetzen können.

Streuen Sie Ihre Vermögenswerte gerade auch bei Banken und Finanzdienstleistern und nutzen Sie Banken im Ausland. Gerade Bankplätze mit attraktiven Bankwesengesetzen und Rahmenbedingungen wie Liechtenstein, die Schweiz, Österreich oder Luxemburg sind dafür prädestiniert. Nähere Informationen zu dieser Thematik (Ausländische Bankplätze und Online Banking im Ausland) finden Sie in unserer Themenspezialausgabe IV/2007 von Kapital und Steuern vertraulich. Abonnenten können diese unter www.kapital-und-steuern.de herunterladen.

Weltweit kostenlos Bargeld abheben

Interessant und wirklich fast schon revolutionär – wenn man an die hohen Kosten der Bargeldbeschaffung im Ausland in der Vergangenheit denkt - finde ich zudem auch den neuen Service der comdirect bank im Ausland gebührenfrei Bargeld abzuheben.

Ob am Bankomat in Österreich, an automated telling machines (ATM’s) in den USA oder am britischen cash dispenser - in mehr als 100 Ländern können Sie sich als Reisender kostenlos an über 900.000 Geldautomaten die jeweiligen Landeswährungen besorgen. Darüber hinaus stehen den Kunden innerhalb Deutschlands über 7.000 Geldautomaten der Cash Group zur Verfügung, an denen sie mit ihrer ec-/Maestro-Karte ebenfalls kostenlos über Bargeld verfügen können.

TIPP

Die VISA-Karte für die weltweit kostenlosen Bargeldbeschaffungsmöglichkeiten und die ec-/Maestro-Karte gibt es bei der comdirect bank kostenlos zum Girokonto dazu. Zusätzlich erhalten Sie als Kunde jeden Monat einen Euro von der comdirect - unabhängig von einem Gehaltseingang. Natürlich ist die comdirect Bank keine karitative Vereinigung und das ganze ist natürlich ein Angebot um Neukunden zu gewinnen und diesen dann – so hofft die comdirect zumindest – auch andere Dienstleistungen beispielsweise in der Geldanlage, im Wertpapierhandel, Finanzierungen und Kredite oder im Versicherungsbereich offerieren zu können. Hier verdient die Bank dann entsprechend. Aber Grundsätzlich ist gerade die Möglichkeit dieser kostengünstigen Bargeldversorgung sehr interessant, vor allem wenn Sie regelmäßig im Ausland tätig sind.

 

4. Anlagefavoriten bei privater Altersvorsorge!

Fast jeder zweite Berufstätige in Deutschland, exakt 45 Prozent, möchte seine private Altersvorsorge verstärken. Im Vorjahr betrug dieser Anteil 42 Prozent. Favorit bei den Berufstätigen, die konkrete Maßnahmen hierzu planen, ist nach wie vor eine private Rentenversicherung, die 23 Prozent ausbauen wollen. Dieser Anteil blieb im Vergleich zu 2006 unverändert. Auf den zweiten Platz mit 22 Prozent vorgerückt ist die Absicht, sich eine Immobilie zur Selbstnutzung anzuschaffen. Im Jahr 2006 beabsichtigte dies ein Fünftel der Befragten. Den dritten Platz mit 19 Prozent belegt die Riester-Rente, die immer populärer wird. Einen großen Satz von neun auf 13 Prozent haben die festverzinslichen Wertpapiere geschafft.

Lebensversicherungen als Rente ausbezahlt sind hingegen nicht mehr so begehrt. 16 Prozent der Befragten wollen aktuell in diese Anlageform investieren. 2006 waren es noch 20 Prozent. Auch Aktien verlieren im Vergleich zum Vorjahr an Popularität ebenso wie Sparverträge. Bei erstmaliger Abfrage in 2007 konnte das Bausparen auf Anhieb mit einem Anteil von 14 Prozent den sechsten Platz auf der Beliebtheitsskala erringen.

Persönliches Fazit von Markus Miller:

Langfristig sind für mich Aktien- und Aktiensparpläne der Hauptbaustein für eine gezielte Altersvorsorge und einen renditestarken Vermögensaufbau. Leider beobachte ich in der Praxis dass viele Anleger gerade auch im Vermögensaufbau zum einen zu risikoavers agieren und zum anderen zu kurzfristig planen und handeln. Ich glaube auch dass gerade die staatlich geförderten Programme wie Rürup und Riester weiter einen großen Boom erfahren werden. Gerade förderberechtigte sollten aufgrund der vielen Vorteile diese Programme auch in Anspruch nehmen. Gerade auch im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungssteuer, die Aktienanleger und Aktiensparer massiv benachteiligt und eine enorme Beeinträchtigung der Nachsteuerrendite bedeutet. Ebenso glaube ich nicht dass der Trend der Lebensversicherungen weiter nach unten geht, im Gegenteil. Durch die privilegierte Besteuerung (Nachgelagerte Besteuerung mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes, bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) werden Lebensversicherungen vor einem großen Nachfrageschub stehen aus meiner Sicht.

 

5. Die Themen der „Monatsausgabe Dezember“ von Kapital & Steuern vertraulich!

Die DEZEMBER - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Zustifterrente - So erzielen Sie im Alter höhere Einkünfte durch „Verrentung“ Ihrer Immobilie!

Equity Release – Beleihung von Immobilien - Risiken und Zweifel am stark beworbenen Finanzierungsmodell „Equity Release“!

Steuerliche Wertpapierverluste - Wie Sie dem Fiskus steuermindernde Börsenverluste ohne Depotänderung präsentieren!

Erbschaftsteuerreform - Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt!

Abgeltungssteuer - Achtung! Nicht jeder „Versicherungsmantel“ ist auch finanzamtssicher!

International Living - Finanziell und landschaftlich attraktiv: Immobilien im EU Beitrittsland Kroatien!

 

43/2007 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 43/2007 

 

Thema: Finanzplanung - Was Sie dieses Jahr noch erledigen sollten!

 

1. Finanzplanung – Was Sie dieses Jahr noch erledigen sollten!

2. Bundestag stimmt der Speicherung und Herausgabe von Telekommunikationsdaten zu!

3. Abgeltungssteuer bringt Umbruch im Zertifikatemarkt!

4. Trotz zunehmender Akzeptanz von Online Banking schätzen Bankkunden persönliche Beratung!

 

EDITORIAL
        

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

so langsam gilt es für jeden von uns ein Fazit zu ziehen des Jahres 2007 und in die Planungen für 2008 zu gehen. Wie immer kommt nun fast jedes Magazin mit einem Sonderreport zu dem Thema, „Jahreswechsel – was Sie jetzt noch tun sollten“. Einige Punkte zu diesem Themenbereich finden Sie natürlich auch in unserem aktuellen Wochennewsletter.

Eines meiner fortlaufenden Hauptziele ist es natürlich, Kapital & Steuern vertraulich, unser Netzwerk und die Dienst- und Serviceleistungen für Sie als Leser und Mitglied dieses einzigartigen Expertennetzwerks weiter zu optimieren. Hierzu ist meinem Team und mir einiges eingefallen und ich kann Ihnen heute schon mitteilen, dass wir für 2008 viel vorhaben, vor allem in den Bereichen des „Printmagazines“, speziell durch den weiteren gezielten Ausbau unseres Experten- und Spezialistennetzwerkes auch besonders im Internationalen Bereich zu Ihrem direkten Vorteil. Im Bereich „Online“ durch neue Servicedienstleistungen und natürlich aufgrund der positiven Erfahrungen vor allem auch im Bereich „Onland“ durch Seminare, Kongresse und Veranstaltungen.  

Hier werden natürlich vor allem die Themen Abgeltungssteuer, Erbschaftssteuerreform, Internationale Bankplätze, Kapitalanlage im Ausland, Auswandern und Wohnsitzverlagerung, sowie die intelligente Vermögensanlage, Vermögensschutz, Vermögensaufbau und Altersvorsorge unsere Hauptthemen sein.

Die intelligente und mehrwertige Vernetzung von Online-Diensten wie Internetangebot und E-Maildienste, Telefon- und Email-Hotline, gedruckte Monats- und Themenmagazine, die exklusive Nutzung unseres Expertennetzwerkes und unser Seminar- und Vortragsangebot wird dabei ein einzigartiges Service- und Dienstleistungsangebot bilden für unsere Gemeinschaft von Kapital & Steuern vertraulich.

Ich freue mich jetzt schon darauf, diesen innovativen Weg gemeinsam mit Ihnen zu gehen!

 

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

P.S.: Im Rahmen der Tradersworld in Frankfurt hatte ich zwei komplett ausgebuchte Vorträge zum Thema „Abgeltungssteuer und Asset Protection in der Praxis“. Ich habe mich sehr gefreut über das fast schon unglaublich positive Feedback und dass natürlich auch viele Leser anwesend waren. Meinen Vortrag können Sie im übrigen Herunterladen über meine Website www.geopolitical.biz im Bereich DOWNLOADS

 

 

1. Finanzplanung – Was Sie dieses Jahr noch erledigen sollten!

Nur noch gut ein Monat bis 2008. Bei Finanz- und Versicherungsangelegenheiten sind auch für das kommende Jahr wieder Änderungen zu erwarten. Worauf Verbraucher bis zum Jahresende vor allem achten sollten, hat die Finanz­beratungsgesellschaft Plansecur aus Kassel zusammengestellt:

- 1. Betriebliche Altersversorgung (bAV) bleibt attraktiv: Die Beiträge für die bAV durch Entgeltumwandlung bleiben über 2008 hinaus von Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett verabschiedet, die Zustimmung des Bundestages gilt als sicher. Für Arbeitnehmer heißt dies, dass sie weiterhin brutto für netto sparen können. Der umgewandelte Teil des monatlichen Bruttoeinkommens ist sozialabgaben- und steuerfrei. Die Besteuerung setzt erst bei Bezug der Rente ein - dann, wenn im Regelfall weniger Steuern als im Erwerbsleben zu zahlen sind. Ein weiterer Vorteil: Alle bAV-Formen werden bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes II nicht in das zu verwertende Vermögen einbezogen, sind also „Hartz-IV-sicher“.

- 2. Rechtzeitig auf die Abgeltungssteuer vorbereiten: Auch wenn es noch ein langer Zeitraum zu sein scheint: Es ist schon jetzt sinnvoll, sich mit den Auswirkungen der Abgeltungssteuer auseinanderzusetzen. Vom 1. Januar 2009 an werden Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert. Unter anderem unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen und Aktien sowie Zinsen und Dividenden der neuen Steuer. Steuerfrei bleiben lediglich Einnahmen, die unterhalb des neu eingeführten Sparerpauschbetrages liegen. Dieser beträgt - erstmals im Kalenderjahr 2009 - 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Zwar bleiben private Veräußerungsgeschäfte bis zu einem Ertrag von 600 Euro steuerfrei, aber anders als bisher zählen dazu nur noch Spekulationsgewinne aus Immobilien- und Grundstücksgeschäften sowie Gewinne bei Verkäufen bestimmter Wirtschaftsgüter. Da die einjährige Spekulationsfrist bei Aktienanlagen ebenso wie das Halbeinkünfteverfahren entfallen, wird der Sparerpausch­betrag künftig in den meisten Fällen bereits bei viel geringeren Anlagevolu­mina ausgeschöpft sein. Alle Wertpapieranlagen, die vor 2009 getätigt werden, können aber steuerfrei veräußert werden, sofern sie ein Jahr gehalten wurden. Deshalb ist es sinnvoll, das Wertpapierdepot bis zum Jahresende überprüfen zu lassen und bereits jetzt eine Strategie für den Zeitraum bis zum Beginn der Abgeltungssteuer zu entwerfen.
 

- 3. Volle Zulage für Riester-Vertrag sichern: Bei bestehenden Riester-Verträgen sind einmal pro Jahr Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für das Kalenderjahr 2007 ist nur noch bis zum 31. Dezember 2007 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für 2005 muss dem Anbieter auch spätestens am 31. Dezember 2007 vorliegen. Die jährlichen Angaben über das rentenversicherungspflichtige Einkommen entfallen, wenn ein Dauerzulagenantrag gestellt worden ist. Dann sind nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines (weiteren) Kindes, umgehend dem Anbieter zu übermitteln.

- 4. Einmalzahlung in Rürup-Rente prüfen: Selbstständige, die häufig erst im November oder Dezember ihre Jahreseinkommenssituation überblicken, sollten sich über den Abschluss eines Rürup-Rentenvertrags informieren. Dieser kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Für bereits bestehende Verträge kann eine Zuzahlung geleistet werden. In eine Rürup-Rente können im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verdopplung bei zusammenveranlagten Ehepartnern) eingezahlt werden. Davon sind 2007 bis zu 12.800 Euro steuerlich abzugsfähig. Die Rürup-Rente ist die einzig staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren stufenweise.

- 5. Bausparen: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2007 zu erhalten, empfiehlt sich eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag. Die WoP beträgt zurzeit 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

- 6. Kfz-Versicherung: Im November sollte die Kfz-Versicherung überprüft werden. Mit einer günstigeren Versicherung können oft einige Hundert Euro pro Jahr gespart werden. Bis zum 30. November kann fristgerecht gekündigt werden.

- 7. Steuerklasse: Wer noch die Steuerklasse für 2007 wechseln möchte, muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag einreichen. Die neue Kombination gilt ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen ein einziger Wechsel im Jahr.

Markus Millers persönliches Fazit:

Natürlich ist mir bewusst, dass gerade zum Jahreswechsel immer Gesetzliche Veränderungen anstehen und darauf auch im Vorfeld von Ihnen Vorkehrungen und Reaktionen notwendig sind. Ich bin allerdings der Meinung, dass Sie unabhängig davon, vermehrt auch unterjährig eine gezielte Kontrolle und Überwachung Ihrer Vermögens- und Lebensbereiche vornehmen sollten.

Ebenso sollten Sie sich natürlich nicht rein aus Termindruck zum Abschluss von Verträgen oder Produkten entscheiden. Zeitdruck war und ist meistens ein äußerst schlechter Ratgeber für Entscheidungen.

Des weiteren sollten Sie sich informieren und Vergleichen statt. Je mehr, desto besser. Die Leistungen und Preise unterscheiden sich oftmals gravierend, gerade für Produkte, die Sie auf Lange Zeiträume abschließen.

Gerade für Versicherungen sind Internetvergleichsrechner ideal wie diese beispielsweise kostenlos angeboten werden von:

TARIFCHECK24

GOFINANCE24

 

2. Bundestag stimmt der Speicherung und Herausgabe von Telekommunikationsdaten zu!

Die schlimmsten Befürchtungen von Datenschützern und Gegnern der Vorratsdatenspeicherung wie der Verbraucherschutzorganisation Antispam e.V. wurden nun tatsächlich wahr. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Der deutsche Bundestag hat am 09. November die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Mit 366 zu 156 Stimmen beschlossen die Mitglieder des Bundestages, die "Novelle über das Telekommunikationsgesetz" ab dem 1. Januar 2008 einzuführen.

Nachdem die Vorratsdatenspeicherung nun vom Bundestag abgesegnet wurde, muss das neue Gesetz noch vom Bundesrat abgesegnet werden, und dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Ziel der beschlossenen Vorratsdatenspeicherung, für die die Stimmen der CDU/CSU und SPD ausreichten, ist es, in Zukunft terroristische Aktivitäten besser zu erkennen und die Strafverfolgung zu verbessern. Zu diesem Zwecke sollen nun die Telekommunikationsunternehmen alle anfallenden Daten über Telefon- und Handygespräche sowie die Internetnutzung sechs Monate speichern. Eine längerfristige Speicherung dieser Daten war ihnen bisher - trotz oft gegenteiliger Ansicht - nicht erlaubt. Auch die E-Mail- sowie SMS-Nutzung werden protokolliert. So kann ein ein genaues Muster über die Verfasser entstehen - quasi ein "gläserner Mensch".

Mit Hilfe der so erhobenen Daten können geschäftliche Kontakte rekonstruiert, Bewegungsprofile erstellt und Beziehungen identifiziert werden. So lassen sich Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden ziehen.
Deshalb verstößt die Vorratsdatenspeicherung nach Meinung des Antispam e.V. gegen das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Doch wie Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypris heute doch so schön in einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte: "Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert." Danke, Frau Zypries, für diese offenen Worte.

Zu bemängeln an der Novelle ist, dass die ihr zugrundeliegende EG-Richtlinie selbst in den Ländern der Europäischen Union umstritten ist. Von einigen Staaten wird angeregt, sie für nichtig zu erklären. Weiterhin weist der Antispam e.v. darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung selbst heute schon leicht durch ausländische E-Mail-Provider oder Anonymisierungsdienste umangen werden kann.

Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, werden neben den Parteien FDP, PDS/Die Linke und Bündnis 90/die Grünen auch zahlreiche Bürgerrechtsbewegungen und Verbraucherschutzvereine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeichung beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.

Über 7000 Bürger haben bis jetzt schon an einer Sammel-Verfassungsbeschwerde des "Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung" teilgenommen. Damit ist diese bereits jetzt die größte Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Auch der Verbraucherschutzverein Antispam e.V. unterstützt die Verfassungsbeschwerde des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung.

Markus Millers persönliches Fazit:

Das ist der reale Weg in den Überwachungsstaat und das beschlossen an einem so geschichtsträchtigen „deutschen“ Tag wie dem 9. November!

Selbst der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar sieht durch dieses Gemisch an Überwachung und Datensammlung eine große Gefahr, welche unsere Demokratie im Kern bedroht. Ohne unser Wissen werden immer mehr Daten von uns im Internet gesammelt, zu »Profilen« verarbeitet und zu wirtschaftlichen und Informationszwecken ausgewertet. Passdaten sollen weitergegeben werden, private PCs werden von Geheimdiensten durchsucht.

DAS ENDE DER PRIVATSPHÄRE

 

3. Abgeltungssteuer bringt Umbruch im Zertifikatemarkt!

  • Zertifikatemarkt wird um 15 Prozent jährlich wachsen
  • Wachstumsschub bei Garantie-Zertifikaten erwartet
  • Index- und Discount-Zertifikate als Verlierer

„Mit der Einführung der Abgeltungssteuer und der Abschaffung der Spekulationsfrist wird sich der Markt für Anlagezertifikate bis 2009 grundlegend wandeln“, sagt Silke Müller, Produktentwicklerin bei der WGZ BANK. Einerseits werden Produkte mit einer Kapitalgarantie zukünftig attraktiver. Kapitalgarantierte Zertifikate unterliegen bislang dem persönlichen Grenzsteuersatz von bis zu 45 Prozent und werden nur noch mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) belegt. Andererseits werden Produkte ohne Kapitalgarantie stärker von der Steuer belastet. Solche Produkte können derzeit nach Ablauf der Spekulationsfrist noch steuerfrei veräußert werden.

Zertifikatemarkt wird um 15 Prozent jährlich wachsen

Am Markt für Anlagezertifikate von derzeit rund 140 Milliarden Euro erreichen Garantie-Zertifikate heute einen Anteil von rund einem Drittel. Müller: „Der Markt für Zertifikate wird in den kommenden Jahren um rund 15 Prozent jährlich wachsen. Die Garantie-Zertifikate werden hierbei einen besonders starken Wachstumsschub erleben und schon bald mehr als 40 Prozent des Marktes auf sich vereinigen.“ Auch Aktienanleihen, die bislang nur einen geringen Marktanteil von einem Prozent hatten, werden an Bedeutung gewinnen und können einen Anteil von bis zu 5 Prozent am Zertifikatemarkt erreichen. Denn Aktienanleihen profitieren wie alle Anleiheformen von der neuen steuerlichen Regelung. Bei Indexzertifikaten wird sich die Nachfrage differenziert entwickeln. Müller: „Während Aktienindex-Zertifikate aufgrund der stärkeren steuerlichen Belastung und der zunehmenden Konkurrenz durch Indexfonds an Bedeutung verlieren, dürften Rentenindexzertifikate zukünftig stärker nachgefragt werden“.
Vor dem 30. Juni 2008 werden die Anleger die bisherigen steuerlichen Vorteile von Bonus-, Outperformance- und Discount-Zertifikaten sowie Basket- und Strategie-Zertifikaten noch verstärkt nutzen. „Dagegen dürften diese Produkte ab Mitte des kommenden Jahres aufgrund der künftig stärkeren steuerlichen Belastung voraussichtlich weniger nachgefragt werden.“

Ab dem 1. Januar 2009 werden Aktien-, Zins-, Fonds- und Zertifikateanlagen gleichbehandelt, so dass steuerliche Überlegungen wieder in den Hintergrund rücken werden. „Die steuerliche Begünstigung, die anderen Anlageformen nun zwischenzeitlich zu Teil wird, wird das Wachstum der Zertifikatebranche nicht nachhaltig bremsen“, so Müller.

Markus Millers persönliches Fazit:

Ausnahmsweise bin ich mal fast der gleichen Meinung zu einer Studie betreffend der Zertifikatebranche. Allerdings glaube ich dennoch dass größere „Gefahren“ über der Zertifikatebranche liegen. Zum einen sollte „der Einbruch“ der Zertifikatebranche nicht erst ab Mitte 2008 einsetzen. Für mich gibt es grundsätzlich ab spätestens dem 01.01.2008 keine sinnvolle Berechtigung mehr, in der Zeit bis zum 01.01.2009 direkt in Zertifikate zu investieren! Zertifikatefonds, Derivatefonds, ETF’s, Dachfonds, Juristische Personen, welche dann „indirekt“ Zertifikate kaufen sind ganz klar zu bevorzugen. Zum anderen könnten sich Anleger natürlich nach dem Ablauf der Diskriminierung von Zertifikaten zu sehr an die - sehr sinnvollen – Alternativen gewöhnt haben.

Denken Sie daran: Das „Steuersubjekt“ des Zertifikats (in erster Linie natürlich fachlich ausgedrückt des „Anlagezertifikates“) ist für das Jahr 2008 ein Tabu in Ihrem Vermögensmanagement!

Mehr zum Themenbereich „Zertifikate“ und auch „Steuersubjekte bzw. Rechtsnaturen“ als Grundlage finden Sie auch in meinem Buch „Geopolitische Vermögenssteuerung“!

 

GEOPOLITISCHE VERMÖGENSSTEUERUNG

 

4. Trotz zunehmender Akzeptanz von Online Banking schätzen Bankkunden persönliche Beratung!

Bankkunden schätzen die Beratung. Das geht aus einer Umfrage hervor, die das Ipos-Institut im Auftrag des Bankenverbandes durchgeführt hat. Danach ist für fast Dreiviertel der Deutschen der persönliche Kontakt wichtig (39 %) oder sogar sehr wichtig (33 %). Auch bei den Direktbankkunden ist der Beratungsbedarf erstaunlich stark ausgeprägt: So ist für sechs von zehn Befragten eine solche wichtig (32 %) bzw. sehr wichtig (27 %). Der Beratung in den eigenen vier Wänden steht eine deutliche Mehrheit der Deutschen allerdings skeptisch gegenüber. So lehnten es 70 % der Befragten ab, einen Bankangestellten zuhause zu empfangen. Einem persönlichen Besuch aufgeschlossen gegenüber standen hingegen
23 %.

Die Bereitschaft, das Internet zu nutzen, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Wie aus der heute erscheinenden Ausgabe der Zeitschrift „die bank“ hervorgeht, sind bereits zwei Drittel der Deutschen online. In diesem Umfeld nahm auch die Akzeptanz von Direktbanken in den vergangenen Jahren stark zu. Waren im August 2000 6 % der Erwachsenen Kunden einer Direktbank, so vertrauten im April 2007 schon rund 16 % ihr Geld einem Online-Institut an. Damit ist die Zahl der Direktbankkunden seither von 3,7 Mio auf 9,8 Mio gestiegen. Zusätzliches Potenzial ist vorhanden, denn 2,2 % der Nichtkunden erklärten, künftig die Dienste einer Direktbank in Anspruch nehmen zu wollen. Weitere 0,4 % zeigten sich noch unentschlossen.

Dennoch ist die Direktbankverbindung so gut wie immer eine Zweitbankverbindung. Nur für einen von 100 Befragten ist sie die Hauptbankverbindung.

Markus Millers persönliches Fazit:

Meine persönliche Meinung dazu ist folgende: Ich bin der Ansicht dass auch der persönliche Berater zukünftig von oder für eine Direktbank oder einen Discountbroker tätig ist. Das eine schließt dass andere nicht aus. Allerdings sollte es einfach künftig so sein, dass Sie eben für diese Beratung direkt Ihren Experten bezahlen oder Ihre Bank vergüten und nicht indirekt über die angebotenen oder vertriebenen Finanzprodukte.

Zum anderen bin ich der Ansicht, dass gerade die Zweitbankverbindung ins Ausland gehört. Investoren sollten nicht alle Vermögenswerte in einem Land und somit einem Rechtsraum veranlagen. Dies führt unbewusst zu Klumpenrisiken und ist konträr zu einem „Geopolitischen Vermögensmanagement“.

 

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