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| 42/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 42/2007 |
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Thema: Erbschaftssteuer – die beste Reform wäre die Abschaffung!
1. Anleger stehen Abgeltungssteuer ahnungslos gegenüber!
2. Zwei Drittel der Bevölkerung ohne nennenswertes Vermögen - Erstmalige Analyse der Vermögensverteilung auf Personenebene!
3. Banken in Europa: Deutsche und Niederländische Banken führend im Kundenvertrauen – Italiens Banken bilden Schlusslicht!
4. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im November!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
mit der Reichensteuer wurde ja Neid in Deutschland bereits politikfähig. Nun ist mit dem Kompromiss der Regierungskoalition auch die Erbschaftssteuer ein Stück weit „gerechter“ geworden. Für mich ist diese höchstrichterlich vorgegebene Angleichung der Erbschafts- und Schenkungssteuern allerdings nur eine relative Gerechtigkeit. Absolut vertrete ich nach wie vor die Meinung, dass ein Staat Respekt vor der – bereits zigfach versteuerten – Lebensleistung seiner Bürger haben sollte. Somit ist diese Reform relativ gerecht, absolut aber ungerecht.
Wir sollten vielmehr dem Beispiel unserer Nachbarländer folgen, welche Erbschaftssteuern zum teil deutlich reduzieren oder ganz abschaffen.
Bei der Studie des DIW (Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung - Punkt 2) ist mir aufgefallen, dass dort empfohlen wird, die Erbschaftssteuerreform zu überdenken, da die Vermögenswerte in Deutschland ungleich verteilt sind. Bei einer solchen Forderung eines Instituts für Wirtschaftsforschung fällt mir ja wirklich gar nichts mehr ein, außer dass dieser Satz genauso auf der Homepage der Linkspartei stehen und von Oskar – der Herzinfarkt schlägt auch links - Lafontaine stammen könnte.
Das Fazit des nun getroffenen Kompromisses kann derzeit noch nicht gezogen werden, da es mit Sicherheit zu „Nachbesserungen“ kommen wird bis zur endgültigen Verabschiedung. Eines bleibt für mich jedoch bestehen und zwar die Handlungsalternative der „Vorweggenommenen Erbfolge“ für deutsche Steuerpflichtige. Wenn der Staat schon den Tod und das Lebenswerk eines Bürgers besteuert, muss dieser sein Vermögen einfach vorher intelligent verleben oder verschenken.
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S.: Heute einmal etwas Technisches für alle Interessierten. Wenn Sie unsere Wochennews zusätzlich zum Kapital & Steuern vertraulich Email-Newsletter auch als RSS-Feed (Real Simple Syndication) beziehen möchten, können Sie sich unter www.geopolitical.biz über den –gelben- RSS-Button den dazugehörigen Quellcode für Ihren RSS-Newsreader holen!
1. Anleger stehen Abgeltungssteuer ahnungslos gegenüber!
Wertpapierbesitzer sind bisher kaum auf die am 01. Januar 2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge vorbereitet, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag von Fidelity International zeigt. Nur 14 Prozent der Wertpapierbesitzer wissen, was mit dem Begriff Abgeltungssteuer gemeint ist. Jeder dritte der informierten Anleger will in Zukunft übriges Geld lieber für den Konsum ausgeben, anstatt es zu sparen.
Die Abgeltungssteuer trifft in Zukunft vor allem diejenigen Anleger, die ihr Depot häufig umschichten und dabei hohe Beträge bewegen. Mehr als jeder dritte Wertpapierbesitzer hat in den vergangenen zwölf Monaten sein Depot umgeschichtet, wie aus der Umfrage hervorgeht. Nahezu die Hälfte der Anleger hat dabei Anteile im Gesamtwert von mehr als 5.000 Euro verkauft und neu investiert.
"Die Abgeltungssteuer hat für die Anleger in Deutschland hohe Relevanz. Allerdings ist der großen Mehrheit der Anleger bislang unbekannt, welche Veränderungen auf sie zukommen", sagte Alfred Strebel, Sprecher der Geschäftsleitung von Fidelity International in Deutschland. "Die Finanzbranche trägt eine hohe Verantwortung, den Bürgern die Konsequenzen der Abgeltungssteuer deutlich zu machen. Der Aufklärungsbedarf ist sehr hoch."
Neue Steuer lässt Anleger mehr konsumieren statt sparen
Eine besonders wichtige Rolle kommt dabei den Bank- und Finanzberatern zu, da diese das Umschichtungsverhalten der Wertpapierbesitzer maßgeblich beeinflussen. Für 72 Prozent der Anleger, die umgeschichtet haben, lag die Ursache für die Depotveränderungen bei den Beratern. Jeder vierte Wertpapierbesitzer nannte Medienberichte als entscheidenden Impuls für eine Umschichtung in den vergangenen zwölf Monaten.
Jeder dritte Wertpapierbesitzer, der den Begriff Abgeltungssteuer kennt, will nach ihrer Einführung zur Verfügung stehendes Geld lieber für den Konsum oder Reisen ausgeben anstatt es anzulegen. "Die Abgeltungssteuer läuft in dieser Form den Bestrebungen zuwider, die Menschen stärker zur privaten Vorsorge zu ermuntern. Es kommt nun darauf an, Argumente zu liefern, warum sich langfristiges Sparen dennoch lohnt", betonte Strebel. Ob mit oder ohne Abgeltungssteuer - entscheidend ist es, eine möglichst hohe Nettorendite zu erzielen. Dies gelingt am ehesten mit einer Anlage in Aktien, am besten breit gestreut in Form von Aktienfonds.
Die bei einer Geldanlage anfallenden Kosten werden für viele Anleger in Zukunft zum zentralen Entscheidungskriterium: 72 Prozent der Depotinhaber, die den Begriff Abgeltungssteuer kennen, wollen stärker auf Gebühren achten als bisher. Den Bank- und Finanzberatern steht dabei eine Beratungswelle bevor, da viele noch vor Inkrafttreten der steuerlichen Änderungen ihre Anlagestrategie überprüfen lassen wollen. Dennoch wird die Abgeltungssteuer die Anleger nicht gänzlich vom Umschichten abhalten: Nur knapp ein Fünftel derjenigen, die den Begriff Abgeltungssteuer kennen, will in Zukunft auf Depotumschichtungen verzichten.
Für die Studie befragte das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest Finanzforschung im Auftrag von Fidelity International eine repräsentative Gruppe von 500 Wertpapierbesitzern über 18 Jahren. Erhebungszeitraum war September 2007.
Fazit
Eine schöne suggestive PR-Umfrage einer Fondsgesellschaft. Meine Erfahrung ist eine ganz andere. Nämlich die, dass sich Anleger sehr wohl schon intensiv mit der Abgeltungssteuerthematik auseinandersetzen und nach Lösungen und Handlungsalternativen Ausschau halten. Allerdings sind diese Alternativmodelle oftmals weit komplexer als es sich viele Investoren vorstellen. Ebenso ist gerade für viele aktive Trader die Abgeltungssteuer auch ein Vorteil. Aber dennoch dem Punkt welchem ich vorbehaltlos zustimmen kann, ist die bevorstehende Beratungswelle. Es bleibt allerdings zu hoffen, dass es hierbei nicht irgendwann eine Umfrage gibt mit dem Ergebnis: „Vermögensberater und Banken stehen Abgeltungssteuer ahnungslos gegenüber“!
2. Zwei Drittel der Bevölkerung ohne nennenswertes Vermögen - Erstmalige Analyse der Vermögensverteilung auf Personenebene!
Rund zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland verfügen über kein oder nur ein sehr geringes Vermögen. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht. Grundlage ist die Vermögenserhebung im Rahmen des sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die erstmals eine Analyse der Vermögensverteilung auf individueller Ebene erlaubt.
Im Durchschnitt beträgt das individuelle Nettovermögen rund 81 000 Euro. "Aufgrund der sehr ungleichen Verteilung liegt der mittlere Wert nur bei etwa 15 000 Euro", sagte DIW-Forscher Markus Grabka. Dies ist der Wert, der die reichere und die ärmere Hälfte der Bevölkerung trennt. Das reichste Zehntel der Bevölkerung besitzt fast zwei Drittel des gesamten Vermögens, dagegen verfügen mehr als zwei Drittel der Bevölkerung nur über einen Anteil am Gesamtvermögen von weniger als zehn Prozent.
Westdeutsche besitzen mit knapp 92 000 Euro mehr als doppelt soviel Vermögen wie Ostdeutsche. Hier kommt vor allem die niedrigere Eigentumsquote und der geringere Verkehrswert von Immobilien in Ostdeutschland zum Ausdruck. Beim Geldvermögen haben die Ostdeutschen bereits fast 60 Prozent des westdeutschen Niveaus erreicht. Die Verschuldung ist mir rund 9 000 Euro nur halb so hoch wie im Westen. Gemessen am Nettovermögen ist die Bevölkerung in den neuen Bundesländern aber höher verschuldet als im Westen.
Personen mit Migrationshintergrund verfügen sowohl in West- als auch in Ostdeutschland nur über jeweils weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Vermögens. Da westdeutsche Migranten häufiger nennenswertes Betriebsvermögen haben, ist ihr durchschnittliches Vermögen allerdings höher als das der einheimischen Bevölkerung in Ostdeutschland.
Auch zwischen Männern und Frauen zeigen sich große Unterschiede beim individuellen Nettovermögen. Männer besitzen durchschnittlich rund 96 000 Euro (mittlerer Wert 20 000 Euro), Frauen nur etwa durchschnittlich 67 000 Euro (mittlerer Wert 10 000) Euro. Das höchste Nettovermögen nach Altergruppen besitzt mit knapp 130 000 Euro die Gruppe der 56- bis 65-jährigen.
Der Anteil der Unternehmens- und Vermögenseinkommen am gesamten Volkseinkommen hat von 1996 bis 2006 um knapp 4 Prozentpunkte auf 33,8 % zugenommen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Vermögenseinkommen und der stark ungleichen Vermögensverteilung sollte die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer überdacht werden, da die Steuersätze im internationalen Vergleich gering und die Freibeträge bereits sehr umfangreich sind.
Fazit
Interessante Zahlen aus meiner Sicht, aber wenig überraschend. Die Studie und unsere Demographische Entwicklung zeigt des weiteren, wie Interessant die Zielgruppe 50+ (Altersgruppe der „Senioren“) ist. Das Urteil des DIW, dass aufgrund der ungleichen Vermögensverteilung die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer überdacht werden sollte, teile ich allerdings nicht. Das könnte ja fast von Oskar Lafontaine geschrieben sein. Für mich gehört beides vorbehaltlos abgeschafft. Nachbarländer wie Österreich sollten uns hier den Weg weisen!
3. Banken in Europa: Deutsche und Niederländische Banken führend im Kundenvertrauen – Italiens Banken bilden Schlusslicht!
Lediglich 27 Prozent der Westeuropäer glauben, dass ihre Bank im besten Interesse des Kunden handelt. Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern bestehen dabei nach wie vor: Während deutsche und niederländische Banken in der Rangliste das größte Vertrauen der Konsumenten genießen, wird den italienische Banken per saldo das niedrigste Vertrauen ausgesprochen. Das zeigt die heute veröffentlichte Studie „Customer Advocacy of European Retail Banks“ des Marktforschungsunternehmens Forrester Research, in der mehr als 10.300 Kunden von 37 führenden Banken befragt wurden.
Customer Advocacy ist die Annahme der Kunden, dass Unternehmen nach dem besten Interesse des Kunden handeln, selbst wenn es nicht dem firmeneigenen Profit dient. Die Studie zeigt, dass fast 70 Prozent der Kunden, die für ihre Hausbank eintreten, die Bank bei ihrer nächsten Finanzentscheidung wieder berücksichtigen würden. Demgegenüber trifft das nur für die Hälfte der Kunden zu, die ihre Bank nicht empfehlen würden. Die einzige Bank, die in der diesjährigen Untersuchung von mehr als die Hälfte der Befragten als Customer Advocate eingeschätzt wurde, ist die Nationwide Building Society in Großbritannien. In Deutschland rangieren die Sparda-Banken sowie die Volks- und Raiffeisenbanken, in den Niederlanden die Rabobank und in Frankreich die Société Générale auf den oberen Plätzen.
Weitere Highlights der Ergebnisse sind:
- Deutsche und Niederländische Banken teilen sich die Führung. Jeweils 35 Prozent der deutschen und niederländischen Bankkunden glauben, dass ihre Bank im besten Interesse des Kunden handelt. Das ist die höchste Bewertung in den untersuchten Ländern.
- Niederländische Banken haben ihre Punktzahl verbessert. Die durchschnittliche Punktzahl der niederländischen Banken stieg von 29 Prozent im Jahr 2006 auf 35 Prozent in diesem Jahr an – der höchste Zuwachs in Europa. Dabei konnten alle drei großen niederländischen Banken Rabobank, Postbank und ABN AMRO ihre Customer Advocacy-Werte erhöhen.
- Französische Banken verlieren an Boden. Französische Kunden gaben ihren Banken in diesem Jahr nur eine Wertung von 27 Prozent, verglichen zu 31 Prozent im letzten Jahr. Abgesehen von dem generell schlechteren Abschneiden der französischen Banken hat die Société Générale ihre Customer Advocacy-Werte substantiell verbessert.
- Banken in Großbritannien haben einige der schwächsten Kundenbeziehung in Europa. Obwohl die Nationwide Building Society den ersten Platz in der Wertung einnimmt, glauben insgesamt nur 22 Prozent der Bankkunden in Großbritannien, dass ihre Bank stets zum Besten des Kunden handelt. Andere Banken in Großbritannien erreichten nur schwache Customer Advocacy-Werte, mit weniger als 15 Prozent befürwortende Kunden.
- Italienische Banken bilden das Schlusslicht. Nur 15 Prozent der italienischen Kunden halten ihre Bank für befürwortenswert.
„Als eine Triebfeder für die zukünftige Kaufsabsicht der Kunden sollte Customer Advocacy Vorrang bei Finanzdienstleistern haben, die ihre Kundenloyalität steigern und höhere Cross-Sales erreichen wollen“, betont Benjamin Ensor, Principal Analyst bei Forrester Research. „Die Top-Banken haben vier Dinge gemeinsam – sie machen es dem Kunden leicht, mit ihnen zu verkehren, sind transparent in Sachen Gebühren und Kosten, stehen auf Seite der Kunden, wenn Dinge schiefgehen und bauen Vertrauen durch eine offene und ehrliche Kommunikation mit ihren Kunden auf.“
Fazit
Bei zu „globalen“ und „pauschalen“ Studien bleibt der konkrete Mehrwert für Sie als Bankkunde immer zu stark im Hintergrund. Wichtig für mich bei der Auswahl einer Bank ist immer die Kombination der Rahmenbedingungen des Bankplatzes mit den Leistungsdaten der jeweiligen dort vertretenen Banken. Hierfür ist das aktuelle Themenheft von Kapital & Steuern vertraulich „Online-Banking im Ausland“ ein interessanter Ratgeber für Sie und natürlich auch der neue Elite Report 2008 – Die Elite der Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum, über den wir nach erscheinen (Ende November) ausführlich berichten werden!
4. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im November!
Die NOVEMBER - Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ sowie die Themenausgabe Spezial „Online Banking im Ausland“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:
THEMENAUSGABE SPEZIAL IV/2007
Internationale Bankplätze - Online Banking im Ausland, Risikostreuung, weniger Bürokratie!
Kapitalanlage im Ausland - Ein Überblick und Lösungsansätze zur Besteuerung von Erträgen die im Ausland anfallen!
Online Banking im Ausland - Warum die Online Bank im Ausland auch für Sie attraktiv ist und worauf Sie achten sollten!
Bankplatz Schweiz - Intaktes Bankgeheimnis und kostengünstige Discountbroker auch für kleinere Vermögen!
Bankplatz Österreich - Langjährige Erfahrung, große Auswahl und kostengünstige Direktbanken mit hohem Individualisierungsgrad!
Bankplatz Liechtenstein - Liechtenstein hinkt als Online-Bankplatz derzeit der Konkurrenz hinterher, hat ansonsten aber einiges zu bieten!
Bankplatz Luxemburg - Kleiner „Global Player“, der nicht nur durch seine kundenfreundlichen Online-Banken besticht!
Außereuropäische Bankplätze - Singapur ist der Bankplatz der Zukunft und in einigen Jahren eine gute Alternative zu Schweiz, Luxemburg und Co.!
Ergänzend zu dieser Sonderausgabe Internationale Bankplätze – Online Banking im Ausland, Risikostreuung, weniger Bürokratie, kann ich Ihnen natürlich auch nochmals mein Buch „Geopolitische Vermögenssteuerung“ als Grundlagenwerk empfehlen. Übrigens bei Abschluss eines Probeabos von Kapital & Steuern vertraulich bekommen Sie mein Buch „Geopolitische Vermögenssteuerung“ als Geschenk gratis dazu!
GEOPOLITISCHE VERMÖGENSSTEUERUNG
AUSGABE NOVEMBER 11/2007
Aktuelles zur Abgeltungssteuer - Wie bei unseren Nachbarn der langfristige Vermögensaufbau belohnt wird!
Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer - Steuerplanung in steuerlich unsicheren Zeiten!
Altersvorsorge - Neues von der Basisrente und Fallstricke bei der Einkommenssicherung!
Rechtsurteile - Pauschale Besteuerung, Erbschaftssteuern!
Auslandskapitalanlagen - Einlagensicherung bei Internationalen Banken und Auslandsimmobilienfonds!
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| 41/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 41/2007 |
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Thema: MIFID – Neue Regeln für mehr Verbraucherschutz seit dem 01.11.2007!
1. MIFID – Ein Meilenstein für den Anlegerschutz?
2. Vermögensbarometer 2007: Erbschaften liegen mehrheitlich unter 50.000 Euro!
3. Inflation – Sparer profitieren von stabiler Währung!
4. EU will Notarprivilegien abbauen!
5. "Steuergeheimnisse 2008" – Ein etwas anderer Blick auf das deutsche Steuerrecht!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Seit dem 01. November ist nun die EU-Richtlinie MIFID in Kraft. Ein großes Thema der MiFiD ist die nun geforderte Gebührentransparenz. Künftig werden Banken und Vermögensberater verpflichtet, im Kundengespräch sämtliche Gebühren- und Provisionsbestandteile dem Kunden gegenüber offen zu legen.
Anfang März bestätigte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 56/05) bereits diese Tendenz. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter sind Banken und Berater verpflichtet, sämtliche Kosten zu nennen, auch Kick-Backs von Fondsgesellschaften und sonstige Rückvergütungen. Somit haben die Richter die Neuregelungen der MiFiD in diesem Bereich bereits vorweggenommen.
Auch die Fachpresse greift diese Thematik mittlerweile in starkem Maße – zu meiner großen Freude – aktiv auf. Der Elite Report „Die Elite der Vermögensverwalter 2007“ hat im November letzten Jahres dieses Thema „versteckte und verdeckte Spesen“ als einer der ersten aufgegriffen und in seine Testauswertungen mit einfließen lassen. Auswüchse sind dabei gerade in der Zertifikatebranche zu beobachten. Das Wirtschaftsmagazin „Capital“ hat ebenfalls 20 Banken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz getestet und ist Anfang des Jahres zu einem katastrophalen Ergebnis gekommen. Keine der getesteten Banken hat im Beratungsgespräch auf die verdeckten Gebühren hingewiesen. Bei manchen Instituten beträgt der Anteil an verdeckten Gebühren sogar über 2/3 der „gezeigten“ Provisionen.
MIFID bedeutet für mich die große Chance zu mehr Kompetenz und Transparenz in der Bankenlandschaft. Gerade eine produktneutrale Beratung frei von Interessenskonflikten ist für mich der Grundpfeiler für eine solide Vermögensberatung. Erst circa 5% aller Vermögensberatungen sind derzeit honorarbasiert und nicht provisionsorientiert. Von Produktprovisionen unabhängige Beratungen haben also ein großes Potential und ich kann Ihnen nur raten, suchen Sie sich einen Vermögensberater oder eine Bank, die Sie wie Ihren Anwalt oder Steuerberater für eine kompetente Beratung honorarbasiert bezahlen und nicht über einen provisionsgetriebenen Produktverkauf.
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
1. MIFID – Ein Meilenstein für den Anlegerschutz?
Seit dem 1.November 2007 muss die Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID in den Mitgliedstaaten angewandt werden.
Nicht, dass viele Wertpapierhändler diesen Tag herbeigesehnt haben, wohl eher im Gegenteil: „Don’t mention the MiFID“ – so heißt es landab und landauf. Aber auch die letzte Gandenfrist hat einmal ein Ende. Bisher herrscht noch Zurückhaltung in der Anwendung der neuen Regeln. Kaum ein Berater oder Vermittler beispielsweise, der schon jetzt mit mehr Transparenz bezüglich seiner Provisionen einen offensiven Schritt auf die Kunden zumacht. Die meisten warten ab, wie sich Kunden und Mitbewerber nach dem 1. November verhalten werden. Viele sind skeptisch, fürchten Bürokratie und Informationsflut, andere unterschätzen immer noch die Anforderungen an Datenbankstrukturen, Office-Systemen und Analysestandards, die die neuen Vorschriften mit sich bringen. Verbraucherschützer hingegen zweifeln, ob sich der Anlegerschutz wirklich verbessern wird. – So oder so, der Praxistest steht unmittelbar bevor. Grund genug also, einige Aspekte der MiFID noch einmal zu erläutern. Dies macht für uns Dr. Thomas Schulte.
Dr. Thomas Schulte ist seit 1995 selbständiger Rechtsanwalt in Berlin und Bankkaufmann (IHK). Die Kanzlei mit Sitz am Kurfürstendamm in 10719 Berlin ist wirtschaftsrechtlich orientiert und hauptsächlich im Bank- und Kapitalanlagenrecht sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig. Weitere Informationen finden Sie unter www.dr-schulte.de
MiFID, FRUG und WpDVerOV
Die Abkürzung MiFID steht für „Markets in Financial Instruments Directive“, auf Deutsch: „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ oder auch einfacher und ebenso korrekt: Finanzmarktrichtlinie. Gemeint ist die Europäische Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. April 2004. Bis zum 31. Januar 2007 mussten die Mitgliedstaaten die Vorgaben aus Brüssel in Kraft setzen und ab dem 1. November 2007 müssen die neuen Regeln und Gesetze auch angewandt werden.
Die MiFID ist ein essentieller Bestandteil des europäischen Aktionsplanes für Finanzdienstleistungen (Financial Services Action Plan – FSAP). Dieser zielt im Wesentlichen auf verbesserten Anlegerschutz und verstärkten Wettbewerb auf einem harmonisierten europäischen Finanzmarkt. Die MiFID schafft einen einheitlichen und verbindlichen Rahmen für die Ausführung von Anlegeraufträgen durch Börsen, Banken, Wertpapierfirmen und andere Handelsplätze. Damit sollen Investitionen sowohl innerhalb Europas als auch weltweit erleichtert werden, für private Anleger ebenso wie für organisierte Akteure. Ein Hauptaugenmerk liegt mit den umfassenden Wohlverhaltens- und Organisationsvorschriften auf dem Schutz der Anleger. Durch gleiche Bedingungen für alle auf allen Handelsplätzen soll der Wettbewerb erleichtert werden. Der so genannte „Europäische Pass“ wird beispielsweise Banken ermöglichen, in anderen EU- oder EG-Mitgliedstaaten Dienstleistungen anzubieten und Niederlassungen zu gründen, ohne dort die jeweiligen Zulassungsverfahren durchlaufen zu müssen.
In Deutschland wesentlich für die Umsetzung der MiFID ist einerseits das „Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ (FRUG) und andererseits die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV). Das umfassende Regelwerk der MiFID, das nicht nur in Deutschland zahlreiche bestehende nationale Gesetze und Verordnungen berührt, wird nicht ohne Grund auch das neue „Grundgesetz“ für Finanzdienstleistungen und Wertpapierhandel genannt.
Erlaubnispflicht für Anlageberater und Wertpapierdienstleister
Ab dem 1. November 2007 fällt Anlageberatung unter die Wertpapierdienstleistungen und wird erlaubnispflichtig. Notwendig ist eine schriftliche Erlaubnis nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Diese setzt Zuverlässigkeit und fachliche Eignung des Beraters voraus. Definiert wird Anlageberatung als Abgabe von individuellen Empfehlungen für bestimmte Finanzinstrumente aufgrund der Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers.
Keine Erlaubnis benötigen solche Berater, die ausschließlich über (offene) Investmentfonds beraten (Art. 3 Abs. 1 MiFID). Ebenfalls nicht erlaubnispflichtig ist die so genannte Nachweisvermittlung, bei der nachweislich nur zu einem Anbieter Beziehungen bestehen und keinerlei Anlageberatung eingeschlossen ist. So ist beispielsweise die Vermittlung eines Kunden an ein Finanzinstitut auch dann erlaubnisfrei möglich, wenn für die Vermittlung eine Provision gezahlt wird.
Auch Berater, die im Rahmen einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit vertraglich gebunden sind und sich die Anlageberatung nicht gesondert bezahlen lassen, brauchen keine Erlaubnis nach § 32 KWG. Und weiterhin erlaubnisfrei bleiben ferner die Finanzdienstleistungen gebundener Vermittler. Für sie haften mit einer Vermögenshaftpflichtversicherung ihre jeweiligen Finanzinstitute, die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung ihrer Berater gewährleisten. Gebundene Vermittler schließen keine eigenen Verträge mit den Kunden, müssen diese aber über den Haftungsübernehmer informieren.
Gebot der „Best Execution“
Die Wertpapierdienstleister sind verpflichtet, Ausführungsplätze und -zeiten entsprechend des gleich bleibend besten Ergebnisses für ihre Kunden zu wählen. Die „Best Execution“, die bestmögliche Ausführung von Aufträgen im Sinne des Kunden bezieht sich sowohl auf die Kosten als auch auf die Wahrscheinlichkeit und Schnelligkeit der Ausführung. Die Banken und Finanzdienstleister müssen eine Best-Execution-Strategie entwickeln und diese auch schriftlich festhalten.
Dokumentation, Information und Beratung
Die Dokumentation der Finanzgeschäfte muss so erfolgen, dass gegenüber den Finanzbehörden nachgewiesen werden kann, ob die Vorschriften der MiFID eingehalten werden, dies gilt auch für das Gebot der „Best Execution“. Dokumentiert werden müssen detaillierte Informationen über die Kundenbeziehungen und Finanzgeschäfte, die Kundenkontakte und Beratungsgespräche inklusive Gesprächsinhalten und -ergebnisse sowie bei nicht-professionellen Kunden zusätzliche, außerhalb der Geschäftsbeziehung liegende Daten wie beispielsweise Beruf oder Bildungsstand.
Weiterhin gelten ab dem 1. November formale Regeln darüber, wann genau ein Kunde bestimmte Informationen erhalten muss. Es klingt fast selbstverständlich, ist es aber bisher keineswegs: Korrekt handelt ein Finanzdienstleister, der seine privaten Kunden vor Vertragsabschluss umfassend über Einzelheiten und Bedingungen des Vertrags informiert. Direkt nach Vertragsabschluss müssen diese zunächst nur mündlich geforderten Informationen dem Kunden noch einmal schriftlich zugehen – „in Textform“ sagt das Gesetz, und Emails oder Downloads von einer Internetseite sind damit nicht ohne weiteres eingeschlossen. Alle anderen Informationen müssen ebenfalls zunächst mündlich erfolgen, bevor die erste Wertpapierdienstleistung erbracht wird, und noch einmal schriftlich, nachdem der Dienstleister seine Arbeit begonnen hat.
Die Wohlverhaltensregeln machen auch eine umfassende, über den konkreten Auftrag hinausgehende Beratung des Kunden zur Pflicht. Zu Gunsten des Kunden wird angenommen, dass dieser grundsätzlich eine allgemeine und erschöpfende Beratung wünscht, es sei denn er fordert ausdrücklich nur den Rat in einem bestimmten Sachverhalt. Eingeschlossen in die Beratungspflicht ist natürlich die umfassende Aufklärung über die Risiken des beabsichtigten Geschäftes.
Welche Produktinformationen ein Finanzdienstleister seinen Kunden im Einzelnen geben muss, ist in §§ 4,5 der WpDVerOV geregelt. Darüber hinaus muss er je nach konkretem Fall möglicherweise von sich aus den Auftragsumfang und damit auch die Informationspflicht durch eigene Auslegung erweitern. Ist schnelles Handeln gefragt, so muss der Dienstleister nach Treu und Glauben handeln, also nach bestem Wissen und Gewissen und vor allem im Sinne des Kunden.
Offenlegungspflicht
Ein zentraler Aspekt der MiFID ist die Pflicht zur Offenlegung von Drittzuwendungen wie Provisionen und Kickbacks. Laut einer Studie fordern fast 70% der Kunden die Offenlegung sämtlicher Provisionen. Und nur so haben sie eine Chance, die möglichen Eigeninteressen eines Finanzdienstleisters richtig einzuschätzen.
Wertpapierdienstleister, Vermittler ebenso wie Berater, müssen ab dem 1. November alle Zuwendungen und Vorteile, die sie von Dritten erhalten, ihren Kunden gegenüber offen legen, und zwar für jeden Kunden einzeln aufgeschlüsselt. Dies betrifft sowohl finanzielle Zuwendungen als auch Kooperationsverträge, Sachleistungen und nicht-materielle Vorteile. Diese erhalten Vermögensverwalter, Anlageberater und -vermittler von Investmentgesellschaften, Brokern oder Emittenten dafür, dass sie ihre Produkte oder Dienstleistungen für ihre Kunden einsetzen oder auch nur anbieten. Es handelt sich hierbei besonders um so genante Kickbacks oder Provisionsrückvergütungen, Finder Fees sowie Innen- und Bestandsprovisionen.
Allein die Offenlegung von Drittzuwendungen machen diese allerdings noch lange nicht zulässig. Vielmehr müssen sie im Interesse des Kunden liegen, das heißt, sie müssen auf die Verbesserung der Dienstleistungsqualität für den Kunden zielen, andernfalls sind sie nicht zulässig. Eindeutig erlaubt sind lediglich direkte Kickbacks an die Kunden. Nur wenige Berater und Vermittler geben schon jetzt erhaltene Provisionen an ihre Kunden weiter, insbesondere Kleinanleger und Privatkunden kamen bisher kaum in den Genuss solcher Weitergaben. Ob eine Zuwendung an den Berater oder Vermittler im Kundeninteresse liegt, wird in vielen Fällen nicht leicht zu entscheiden sein. Eine Liste von Fallbeispielen, zusammengestellt vom Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden, dem Committee of European Securities Regulators" (CESR), soll helfen, erlaubte von unerlaubten Zuwendungen und Vorteilen abzugrenzen. Zudem wird laut §31 Wertpapierhandelsgesetz „vermutet, dass die Annahme einer Geldleistung von Dritten […] darauf ausgerichtet ist, eine qualitative Verbesserung dieser Dienstleistung gegenüber dem Kunden zu bewirken, wenn die Beratung oder Empfehlung trotz dieser Zuwendung unvoreingenommen erfolgt.“
Im Bereich der Anlageberatung wird die Offenlegungspflicht insofern für Bewegung sorgen, als bisher etliche Berater ihr Einkommen überwiegend aus solchen Drittzuwendungen bezogen haben. Kostenpflichtige Anlageberatung für Kleinanleger ist kaum üblich. Zurückgeführt wird dies gerne auf die mangelnde Bereitschaft der Kunden für reine Beratung Geld auszugeben. Andererseits „bieten Banken Honorarberatung bisher nur ihren reichen Kunden an.“ – So jedenfalls lautet die Einschätzung von Martin Daut, Deutschlandchef der französischen Direktbank Cortal Consors, gegenüber der Wochenzeitung „Die Zeit“. Aber das könnte sich jetzt ändern. Denn erst die Pflicht zur Offenlegung sämtlicher Vorteile des Beraters garantiert dem Kunden überhaupt unabhängige Beratung, für die er dann auch eher bereit sein wird Geld auszugeben.
Kundeneignungstest, Offenbarungspflicht und Execution-Only
Alle Kunden müssen künftig als professionell oder nicht-professionell eingestuft werden, wobei diese auf Antrag und unter bestimmten Umständen auch für einzelne Transaktionen von einer in die andere Gruppe wechseln können. Es versteht sich von selbst, dass auch solche Wechsel genau dokumentiert werden müssen. Aus der Einordnung ergeben sich unterschiedliche Schutzbedürfnisse und daraus folgende Informations- und Aufklärungspflichten, auch von Seiten des Kunden.
Je nach Produkt müssen nicht-professionelle und teilweise auch professionelle Kunden gegenüber ihrem Anlageberater umfassende Angaben über Kenntnisse, Erfahrungen, Anlageziele und finanzielle Verhältnisse machen, damit dieser den so genannten Eignungs- oder Angemessenheitstest vornehmen kann. Die Offenbarungspflicht des Kunden beinhaltet, dass er von sich aus wahrheitsgemäß alles mitteilen muss, was der Anlageberater nach Kenntnis und Verständnis des Kunden zur Durchführung des geplanten Geschäftes wissen sollte. Bei der Anlagevermittlung können im Gegensatz zur Anlageberatung die finanziellen Verhältnisse des Kunden unberücksichtigt bleiben.
Verweigert ein Kunde die geforderten Informationen, so besteht nicht etwa ein Handelsverbot, sondern lediglich ein Empfehlungsverbot für den Berater. Er darf also ohne Empfehlung und ohne Vorschlag für eine Handelsstrategie durchaus Produkte an diesen Kunden vermitteln.
Bei weniger komplexen Finanzinstrumenten können Transaktionen im Rahmen eines reinen Abwicklungsmandats als so genannte „Execution-Only-Geschäfte“ auch ohne Angemessenheitsprüfung und ohne Beratung auf ausgeführt werden. Der Vermittler muss den Kunden darauf hinweisen, dass in diesem Fall keine Angemessenheitsprüfung erfolgt. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten hat er die Pflicht, diese durch Nachfragen bei seinem Kunden auszuräumen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Benchmark und Wertentwicklung
Vermögensverwalter müssen ihren Kunden gegenüber ungefragt ein Benchmarking vorlegen. Eine Benchmark, wörtlich übersetzt Werkbankmarkierung, ist eine vergleichende Analyse verschiedener Variablen eines Systems mit einem anderen. In diesem Fall kann ein geeigneter Vergleichsmaßstab beispielsweise der Deutsche Aktien Index sein. Anhand der Benchmark kann der Kunde einschätzen, ob ein Verwalter über- oder unterdurchschnittliche Ergebnisse liefert. Die konkrete Gestaltung des Benchmarkings ist abhängig von den jeweiligen Auftragsdetails und -umständen. Mindestens alle 6 Monate muss ein aktueller Bericht an den Kunden erfolgen. Die Darstellung der Wertentwicklung muss die letzten fünf Jahre abbilden, es sei denn, der Zeitraum des Vergleichsmaßstabs ist kürzer. Es müssen aber mindestens 12 Monate erfasst werden.
Fazit
Nicht alle Regeln gelten für alle Produkte und auch nicht für alle Finanzdienstleister. Zertifikate und Hedgefonds unterliegen strengen Vorschriften, dagegen sind beispielsweise geschlossene Fonds nicht an die neuen Vorschriften gebunden (Art. 4 Nr. 18 MiFID), offene Fonds nur zum Teil. Ausnahmen bestätigen auch bei der MiFID die Regel. Und nicht jeder, der Anlageberatung anbietet, ist auch ein Wertpapierdienstleister gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 MiFID. Von Einheitlichkeit kann also keine Rede sein. Es bleibt im Zweifelsfall Sache des Kunden, herauszufinden, welche Vorschriften wann und unter welchen Umständen gelten.
Auch die Beweislast liegt weiterhin beim Anleger. Bei Falschberatung muss der Kunde nachweisen, dass der Vermittler oder Berater seinen gesetzlichen Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist. Dies ist trotz der vorgeschriebenen Dokumentation nicht so einfach, denn als Kunde hat man zunächst keinen Zugriff auf die Aufzeichnungen.
Viele Änderungen wie die Offenlegungspflicht sind aus Sicht der Anleger unbedingt begrüßenswert. Nur so haben sie eine Chance auf unabhängige Beratung beziehungsweise die Möglichkeit, sich ein Bild über die Eigeninteressen des Finanzdienstleisters zu machen. Andererseits müssen sich beide Seiten auf eine Fülle von zusätzlichen Informationen einstellen, die bewältigt werden wollen. Anleger werden nicht nur lernen müssen, wann ihnen welche Informationen zustehen und wie sie diese richtig interpretieren, sondern sie werden sie auch weiterhin in vielen Fällen selbst einfordern müssen.
Ob die MiFID im Hinblick auf Markttransparenz und Wettbewerb, die Effizienz und Liquidität der Märkte sowie den Verbraucherschutz wirklich bringt, was sie verspricht, bleibt abzuwarten.
2. Vermögensbarometer 2007: Erbschaften liegen mehrheitlich unter 50.000 Euro!
Die meisten Erbschaften in Deutschland liegen unter 50.000 Euro. Das ergab das Vermögensbarometer 2007, eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut ICON im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) durchgeführt hat. Rund ein Drittel der Bundesbürger (28 Prozent) hat schon einmal geerbt. Dabei erhielten 39 Prozent der Erben ein Vermögen von bis zu 25.000 Euro, zwölf Prozent ein Vermögen von 25.000 bis 50.000 Euro. "Ein Erbe erleichtert die Altersvorsorge, langfristiges Vorsorgesparen bleibt in der Regel jedoch unverzichtbar", sagte Heinrich Haasis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), bei der Vorstellung der Umfrage in Berlin. Geerbt wird laut Umfrage am häufigsten Geld (50 Prozent) oder Immobilienbesitz (46 Prozent). Zu annähernd gleichen Teilen wird geerbtes Geldvermögen dabei genutzt, um eine größere Anschaffung zu tätigen (Immobilie, Auto) oder es längerfristig anzulegen (43 Prozent).
Drei Viertel aller Bundesbürger haben bereits Maßnahmen zur Altersvorsorge ergriffen, davon planen 14 Prozent eine darüber hinaus gehende Vorsorge. Neun Prozent der Bundesbürger wollen mit der finanziellen Vorsorge starten. Den größten Anstieg konnte in den vergangenen Jahren die Rentenversicherung verzeichnen. Mehr als jeder zweite Bundesbürger hat mittlerweile eine abgeschlossen, vor zwei Jahren waren es noch 43 Prozent. Am häufigsten nutzen die Bundesbürger nach wie vor die Lebensversicherung (62 Prozent, Vorjahr 68 Prozent), Rücklagen auf dem Sparbuch (55 Prozent, Vorjahr 53 Prozent) und den Bausparvertrag (54 Prozent, Vorjahr 57 Prozent).
Allerdings hat jeder achte Bundesbürger laut Vermögensbarometer keine Altersvorsorge. Drei Gründe sind dafür ausschlaggebend: Sieben Prozent der Bundesbürger haben sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt. Fünf Prozent geben an, finanziell dazu nicht in der Lage zu sein. Knapp zwei Prozent sind der Auffassung, dass die gesetzliche Rente ausreichend sei. "Zu einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge gibt es keine Alternative. Eine private Vorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist zwingend notwendig, wenn man nicht im Alter einen spürbaren Verlust an finanzieller Lebensqualität hinnehmen will" sagte Haasis in Berlin.
Eltern geben jeden vierte Euro für Kinder aus; Bildungsfinanzierung zukünftig höchste Priorität
Zum ersten Mal werden im Vermögensbarometer die finanziellen Aufwendungen für Kinder untersucht. Das Ergebnis ist, dass Eltern jeden vierten Euro des verfügbaren Einkommens für ihre Kinder ausgeben. Rund 16 Prozent der Ausgaben fließen in die Ausbildung. Befragt man Eltern, in welchen Bereichen sie ihre Kinder zukünftig unterstützen, steht mit 69 Prozent die Bildung an erster Stelle. "Hier kommt ein erheblicher Kapitalbedarf auf die Familien zu. Vorsorge für Bildung wird neben der Altersvorsorge daher immer wichtiger", sagte Haasis dazu. Mit der Sparkassen-Bildungsvorsorge setzen Sparkassen für Eltern und Verwandte einen Anreiz, frühzeitig mit dem Kapitalaufbau zu beginnen und so vom Zinseszinseffekt zu profitieren.
Für die repräsentative Umfrage zum Vermögensbarometer wurden von ICON im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) von Mitte Juni bis Anfang August 2007 2.013 Menschen im Alter ab 14 Jahren interviewt. Die vollständige Umfrage "Vermögensbarometer 2007" des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) kann unter www.dsgv.de heruntergeladen werden.
3. Inflation – Sparer profitieren von stabiler Währung!
In einem der vergangen Wochennewsletter von Kapital & Steuern vertraulich habe ich absolute Zahlen der Inflationsentwicklung vorgestellt und diejenigen von Ihnen, die diese Zahlen umgelegt haben auf eine Laufzeitgewichtung, haben natürlich recht, dass die realen Inflationszahlen bei weitem nicht so dramatisch sind, wie die gefühlte Inflation der Verbraucher. Dies verdeutlicht auch eine aktuelle „relative“ Auswertung der Inflationsentwicklung des Bundesverbandes deutscher Banken.
In Deutschland entwickeln sich die Preise seit Einführung des Euro ebenso stabil wie zu Zeiten der D-Mark. Mit im Durchschnitt 1,6 % war die Inflationsrate der Gemeinschaftswährung in den Jahren von 2000 bis 2006 sogar niedriger als im Zeitalter der D-Mark (siehe Grafik). Nur in den 50er Jahren war die durchschnittliche Teuerungsrate mit 1,1 % geringer. In den 70er Jahren mussten sich die Deutschen dagegen mit durchschnittlich 4,9 % jährlicher Teuerung abfinden. Für 2007 wird für Deutschland eine Inflationsrate von 2,1 % erwartet.
Inflation bedeutet Kaufkraft- bzw. Geldwertverlust. Sie behindert den langfristigen Vermögensaufbau und benachteiligt vor allem die vorsichtigen, auf verzinsliche Anlagen setzenden Sparer. Die Europäische Zentralbank (EZB) verfolgt – wie bereits die Deutsche Bundesbank – eine stabilitätsorientierte Geldpolitik. Eine niedrige Inflationsrate zählt neben dem langfristigen Zinsniveau, der Stabilität der Wechselkurse und der Finanzlage eines Staates zu den Beitrittskriterien der Europäischen Währungsunion.
GRAFIK – WIE STABIL IST UNSER GELD
4. EU will Notarprivilegien abbauen!
Die Tage, in denen nur Inländer ein Notariat betreiben durften, scheinen in der Europäischen Union gezählt laut Konstantin Kaysers von der Kanzlei Dr. Reichmann Rechtsanwälte. Auch Ausländer sollen nach dem Willen der EU-Kommission als Notare arbeiten können. Vorschriften, die dies nicht vorsehen, würden gegen die in den Gemeinschaftsverträgen verankerte Niederlassungsfreiheit verstoßen. In Spanien und Portugal wurde bereits neu geregelt, dass nunmehr auch Ausländer Zugang zum Notarsberuf haben können. In Deutschland dürfen nur Deutsche innerhalb eines vom Staat zugewiesenen Bezirks als Notare tätig sein und nicht im Ausland ihrem Beruf nachgehen. Zudem sind nicht alle Notare Volljuristen, sondern in Württemberg gibt es neben wenigen hauptberuflichen Notaren und Anwaltsnotaren Bezirksnotare, die Beamte des gehobenen Dienstes mit fünfjähriger Ausbildung sind. Im badischen Rechtsgebiet hingegen gibt es nur beamtete Notare mit der Befähigung zum Richteramt (Amtsnotare).
Ausnahmen von den Regelungen über die Niederlassungsfreiheit sind nach EG-Recht nur dann zuzulassen, wenn es sich ausschließlich um die Ausübung hoheitlicher Aufgaben handelt. Hier liegt der Kern des Streits in Deutschland. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen Akte öffentlicher Gewalt darstellen, und Notare Teil der Rechtspflege seien. Die in der Regel auf einen Gerichtsbezirk beschränkte Zulassung diene dazu, dem Bürger flächendeckend Zugang zur Rechtspflege zu gewähren. Zudem habe gerade die Europäische Union mit der Einführung der Vollstreckbarkeit notarieller Urkunden für unbestrittene Forderungen, die unbestrittenen Gerichtsurteilen gleichgestellt würden, notarieller Tätigkeit Hoheitsqualität zugestanden. Dagegen argumentiert die Kommission, Notare könnten keine Entscheidungen gegen den Willen einer der Parteien treffen, die sie beraten, was gegen ein hoheitliches Handeln spreche. Das Ziel ist es, dass eine Wettbewerbssituation auch in diesem Bereich geschaffen werden soll, die zu niedrigeren Preisen und besserer Beratung führt.
In Portugal und Spanien können schon jetzt auch Ausländer Notare sein. Die Länder setzten die Vorgaben aus Brüssel bereits um. Allerdings ist die Zulassung an strenge Voraussetzungen gekoppelt wie Numerus-Clausus-Regelungen oder die Absolvierung mehrerer Prüfungen, was Kritiker als große Hindernisse werten, die es fast unmöglich machen, in diesen Ländern als ausländischer Notar zu arbeiten. In Spanien gibt es pro Jahr 100 - 120 offene Stellen. Kandidaten müssen sich vier bis fünf Jahre mit einem Repetitorium in Madrid auf die vierteilige Notarsprüfung vorbereiten. Die Anzahl der Notare ist staatlich beschränkt auf einen Notar pro 1.5000 Einwohner.
In Portugal ist erst seit der Gesetzesreform 2004 das vorher bestehende rein staatliche Notariat in ein freies hauptberufliches Notarsamt überführt worden. Das Gesetz sieht vor, dass nunmehr die Ableistung eines 18 Monate dauernden Praktikums und das Bestehen einer Notarprüfung Voraussetzung für die Ausübung des Notarberufes sind. Die Notarstellen (Notarlizenzen) werden öffentlich ausgeschrieben.
Fazit
Nun ist eine Klage vor dem EuGH gegen Deutschland wegen der Beschränkungen des Notarberufs anhängig, die zu hohen Bußgeldern führen könnte. Die Klage berührt nicht die Kompetenz der EU-Staaten, mit Eignungsprüfungen die Qualität der Notare und die Beherrschung des nationalen Rechts zu sichern, sondern allein das Zugangskriterium der Staatsbürgerschaft. Eine Entscheidung des EuGH wird für 2008 erwartet. Sollte sich die Kommission durchsetzen, darf allerdings bezweifelt werden, dass damit in der ganzen EU ein neuer Markt für notarielle Dienstleistungen entsteht. Denn solange strenge fachliche Zulassungsbeschränkungen es für Ausländer wenig attraktiv machen, sich in der Fremde als Notar zu betätigen, wird ein echter europaweiter Wettbewerb nicht entstehen. Trotz verlockender Möglichkeiten im Ausland bliebe es dann bei dem alten Motto: Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah!
Herzlichen Dank an die Kanzlei Dr. Reichmann Rechtsanwälte für die interessanten Informationen und Einschätzungen!
5. "Steuergeheimnisse 2008" – Ein etwas anderer Blick auf das deutsche Steuerrecht!
Einen besonderen Tipp, der mir persönlich immer zu jedem Monatsanfang ein Lachen aufs Gesicht zaubert und den Umgang mit der täglichen Steuerpraxis zumindest ein wenig erheitert.
Der beliebte Steuerberater-Wandkalender wirft einen hintergründigen und humorvollen Blick auf die aktuelle Steuerlandschaft. Der Kalender ist ein dekorativer Blickfang für jede Steuerberaterpraxis und die Büros der Finanzverwaltung. Er eignet sich auch ideal als Geschenk für Mandanten und Kollegen.
Der Steuerberater-Wandkalender 2008 ist ein dekorativer, hochwertig verarbeiteter Kalender, der in bisher einzigartiger Weise Nützliches und Humorvolles rund um aktuelle Themen des Steuerrechts miteinander verbindet. Auf 12 Kalenderblättern findet man neben dem aktuellen Kalendarium humorvolle Skizzen aktueller Themen des Steuerrechts.
STEUERGEHEIMNISSE 2008 – DAS STEUERREFORMHAUS
Weitere Absurditäten aus der Welt der Steuern beispielsweise haarsträubende Briefwechsel zwischen Steuerbürgern und dem Finanzamt oder unkonventionelle Steuererklärungen und Stilblüten aus Gesetzgebung und Rechtsprechung finden Sie des weiteren in den erfolgreichen Geschenkbüchern "Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung" und "Wo bitte kann ich meinen Mann absetzen" von Ralf Sikorski. Unterhaltsames aus der Welt der Paragraphenreiter bietet Ihnen auch Stobers "Die Robe ist über der Kleidung zu tragen". Hier lesen Sie wahre Geschichten, die - gottlob - nur das Rechtsleben schreibt.
Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung!
Wo bitte kann ich meinen Mann absetzen?
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen |
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| 40/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 40/2007 |
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Thema: Abgeltungssteuer - Sparpläne im Mantel für mehr Rendite!
1. Mit Aktienfonds wurden aus 100 Euro pro Monat nach 30 Jahren gut 206.000 Euro – mit der Abgeltungssteuer aber nicht mehr!
2. Bankkunden werden ihrer Hausbank untreu!
3. Falsche Anlageberatung: Wann gibt es Schadensersatz?
4. NEU – Die IAKA Investoren Akademie – Seminare mit Markus Miller!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
mein persönliches Unwort des Jahres ist ja nun wirklich die Bezeichnung „Abgeltungssteuer“ für das zukünftige deutsche Steuermodell. Ich bin zwar generell ein großer Verfechter und Befürworter von Flat-Tax Modellen, aber nur wenn diese natürlich den Begriff der Abgeltung auch wirklich verdienen. Die Deutsche Abgeltungssteuer hat leider diese Bezeichnung nicht verdient. Das eigentliche Wort „Abgeltung“ im Steuerrechtlichen Sinne bezeichnet den Effekt einer Endbesteuerung. In Österreich beispielsweise ist mit der dortigen Abgeltungssteuer die Steuerschuld der Bürger wirklich abgegolten da dort eine Endbesteuerung erfolgt gerade im Hinblick auf Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die Deutsche Abgeltungssteuer hat jedoch leider keine Endbesteuerungswirkung im Hinblick auf Erbschafts- und Schenkungssteuern und auch eine mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer hängt aus meiner Sicht wie ein Damoklesschwert über Kapitalanlegern und Steuerbürgern mit Wohnsitz Deutschland.
Die Besteuerung von Vermögenswerten ist nun die eine Sache, viel schlimmer ist jedoch im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungssteuer die – vor allem im europäischen Vergleich – starke Verschlechterung des langfristigen privaten Vermögensaufbaus. Gerade diese Säule der so wichtigen privaten Altersvorsorge, sollte eigentlich stark gefördert und nicht benachteiligt werden durch die deutlichen Renditeeinbußen aufgrund der Abgeltungssteuer für normale Fonds- oder Zertifikatesparpläne.
Gerade für langfristige Sparpläne über Investmentfonds oder auch Zertifikate gibt es jedoch auch für kleine Sparraten Lösungsansätze. Zum einen sollten Sie die staatlich privilegierten Modelle Rürup und Riester in Ihre Überlegungen mit einbinden. Zum anderen sollten Sie sich generell überlegen, einen Wechsel des Steuersubjektes vorzunehmen. Weg von Ihnen als natürliche Person, hin zu einer Juristischen Person. Auch für kleinere Vermögenswerte oder auch Sparpläne bieten sich hier bereits Lebensversicherungsmäntel an. Für größere Vermögenswerte ebenso, zusätzlich aber auch weitere Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, beispielsweise über Spezialfonds, Vermögensverwaltende Gesellschaften oder Treuhandmodelle.
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S. Meine GEOPOLITICAL.BIZ Website und Business Portal unter www.geopolitical.biz erstrahlt nun auch neu überarbeitet, adaptiert und von der Navigation weiter deutlich optimiert mit vielen zusätzlichen Tools in neuem Glanz. Hier finden Sie beispielsweise auch das Online-Vorstellungsvideo zu meinem Konzept von „Kapital & Steuern vertraulich“. Ich möchte mich vor allem für Ihre Meinungen und Anregungen bedanken und freue mich über jeden Eintrag von Ihnen unter dem Menüpunkt „FEEDBACK“. Dadurch helfen Sie mir, mich selber zu hinterfragen, unsere Dienstleistungen fortlaufend zu optimieren und neue Bereiche zu erschließen!
1. Mit Aktienfonds wurden aus 100 Euro pro Monat nach 30 Jahren gut 206.000 Euro – mit der Abgeltungssteuer aber nicht mehr!
Anleger, die langfristig in Aktienfonds anlegen, werden reichlich belohnt wie eine aktuelle Statistik des BVI belegt. Wer in den vergangenen 30 Jahren Monat für Monat 100 Euro in einen in Deutschland investierenden Aktienfonds gespart hat, kann sich über ein durchschnittliches Vermögen von gut 206.000 Euro freuen. Eingezahlt wurden in diesem Zeitraum nur 36.000 Euro. Diese Zahlen entsprechen einer durchschnittlichen jährlichen Wertentwicklung von 10 Prozent pro Jahr.
Übersicht: Sparplanzahlen auf einen Blick
Dabei sind alle Fondskosten, d.h. Verwaltungsvergütung, Transaktionskosten und Ausgabeaufschlag, bereits berücksichtigt.
Sparer, die in den vergangenen Jahrzehnten auf Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Europa setzten, erzielten nach 30 Jahren eine jährliche Wertsteigerung von im Schnitt 8,2 Prozent und nach 20 Jahren 7,4 Prozent. Global investierende Aktienfonds erreichten ein jährliches Plus zwischen 8,5 Prozent (nach 30 Jahren), 7,4 Prozent (nach 20 Jahren) und 4,5 Prozent (nach zehn Jahren). Sparer, die schwankungsärmere Fonds beim Vermögensaufbau vorziehen, erwirtschafteten mit Rentenfonds bzw. Offenen Immobilienfonds stabile Ergebnisse.
So lagen die jährlichen Wertsteigerungen von Euro-Rentenfonds im Schnitt bei 5,7 Prozent (nach 30 Jahren), 4,8 Prozent (nach 20 Jahren) bzw. 2,8 Prozent (nach zehn Jahren). Anleger, die in den vergangenen 30 Jahren jeden Monat 100 Euro in Offene Immobilienfonds investierten, bauten sich ein Vermögen von 81.750 Euro auf. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 5,0 Prozent. In den kürzeren Zeiträumen lagen die Ergebnisse im Mittel bei 4,1 Prozent (nach 20 Jahren) bzw. 2,8 Prozent (nach zehn Jahren). Neben der Wertstabilität ist zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse dieser Anlageklasse einen relativ hohen steuerfreien Anteil aufweisen.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden gerade Aktiensparpläne deutliche Renditeeinbußen verzeichnen, da der langfristige Vermögensaufbau nicht mehr – wie in der Vergangenheit - steuerfrei ist.
Ummanteln Sie vor allem Ihre Sparpläne!
Wie Sie Lebensversicherungsmäntel oder andere Gesellschaftsrechtliche Strukturen um Ihr Wertpapierdepot legen, erläutern wir fortlaufen in den Printausgaben von Kapital & Steuern vertraulich. Gerade für den Vermögensaufbau mit Sparplänen ist es jedoch mindestens genauso wichtig, steuerschädliche Zuflüsse zu vermeiden und zumindest eine aufgeschobene Besteuerung zu erreichen. Zusätzlich sollten Sie auch auf staatliche Förderungen nicht verzichten.
TIPP
Rechnen statt Raten!
Es gibt mittlerweile im Internet vollkommen kostenlose Vergleichsrechner teilweise sogar auch ohne Adresseingabe. Hier können Sie individuell auf Ihre Situation und Bedürfnisse abgestimmt errechnen, was Ihnen ein Riester oder Rürup „Mantel“ grundlegend bringt. Des weiteren bieten auch immer mehr Fondsgesellschaften diese Modelle an, so dass Sie Ihre Sparpläne zumindest optimieren und staatliche Förderungen in Anspruch nehmen können. Einige der aus meiner Sicht besten Online-Vergleiche bieten beispielsweise die folgenden Internet-Portale:
TARIFCHECK24
GELD.DE
2. Bankkunden werden ihrer Hausbank untreu!
Klassische Universalbanken geraten unter Druck / Wachstum für Nischenanbieter / Jüngere Bankkunden treiben Wandel voran / Bedeutung eines großen Filialnetzes sinkt / Potenzial durch Kooperationen
Die Loyalität der Kunden, auf die sich die Geldinstitute lange Zeit weitgehend verlassen konnten, schwindet. Die Preissensibilität der Kunden nimmt zu, und gerade jüngeren Bankkunden sind eher günstige Konditionen als eine langjährige Beziehung zu „ihrer“ Hausbank wichtig. Der Wettbewerb zwischen den Banken gerade um junge Neukunden wird vor allem über den Preis ausgetragen. Nischenanbieter profitieren von dieser Entwicklung und setzen die Universalbanken unter Druck. Das sind Ergebnisse einer Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young, die auf einer repräsentativen Befragung von 3.000 Personen beruht.
Bankkunden werden zu „Rosinenpickern“
Zwar geben 93 Prozent der Bankkunden an, dass sie eine Hausbank haben, und zwei Drittel der Verbraucher sagen, dass es ihnen grundsätzlich wichtig sei, einen festen Anbieter zu haben, bei dem sie mehrere Finanzprodukte erwerben können. In der Realität steht das Hausbankkonzept aber erheblich unter Druck, da sich die Bankkunden kaum noch entsprechend verhalten. „Die Kunden wünschen sich zwar eine einzige Anlaufstelle für alle ihre Finanzprodukte. De fakto werden sie aber zu Rosinenpickern. Sie suchen sich aus den Angeboten unterschiedlicher Anbieter das jeweils passendste und vor allem preisgünstigste aus“, kommentiert Dirk Müller-Tronnier, Partner bei Ernst & Young und Leiter des Bereichs Bankenprüfung.
„Die Kunden werden animiert, den Anbieter zu wechseln, wenn die Konkurrenz geringfügig günstigere Konditionen bietet“, so Müller-Tronnier. „Die nachlassende Loyalität der Kunden stellt eine erhebliche Gefahr gerade für die klassischen Universalbanken dar.“ Insbesondere die hoch interessante Gruppe der jüngeren und gut verdienenden Kunden erweise sich als besonders anfällig für das „Bankhopping“, so Müller-Tronnier.
Kunden legen Wert auf günstige Konditionen - Beratung verliert an Bedeutung
Die Preissensibilität der Kunden ist groß: 88 Prozent der Befragten geben an, dass günstige Konditionen für sie ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines Anbieter für Finanzprodukte seien. An Bedeutung wird dieses Kriterium nur noch übertroffen vom Faktor „Seriosität“, der für 93 Prozent der Befragten eine große Rolle spielt. „Der Wettbewerb zwischen den Finanzinstituten wird zunehmend über den Preis ausgetragen, weil dies für die meisten Kunden der letztlich ausschlaggebende Maßstab ist“, stellt Müller-Tronnier fest.
Zwar geben immerhin auch 88 Prozent der Befragten an, dass eine gute Beratung für sie ebenfalls ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl einer Bank sei. Dennoch rückt das Beratungsgespräch immer mehr in den Hintergrund. Denn durchschnittlich nur knapp die Hälfte der Befragten informiert sich bei der Auswahl von Finanzprodukten in erster Linie im Rahmen eines Beratungsgesprächs, gefolgt vom Internet (30 Prozent) und der Werbung (22 Prozent). Bei den jüngeren Bankkunden (unter 45 Jahre) spielt aber heute schon das Internet die wichtigste Rolle: 41 Prozent informieren sich vor allem im Internet, das Beratungsgespräch ist für nur 37 Prozent die wichtigste Informationsquelle.
All dies verringert die heute noch große Bedeutung, die ein dichtes Filialnetz im Wettbewerb der Institute hat. Von den über 45-jährigen geben 76 Prozent an, dass die räumliche Nähe einer Bankfiliale für sie ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl einer Bank sei. Bei den unter 45-jährigen liegt der Anteil hingegen nur noch bei 62 Prozent.
Internet verändert Kundenverhalten
Der Wandel im Privatkundengeschäft sei stark von der wachsenden Bedeutung des Internets beeinflusst, so Müller-Tronnier: „Das Internet führt zu mehr Transparenz und wird immer stärker zu einem wichtigen ‚Point of Sale’ im Privatkundengeschäft. Gerade jüngere Kunden nutzen das Internet, um sich zu informieren, nach günstigen Konditionen zu suchen, online entsprechende Verträge abzuschließen und anschließend Banktransaktionen online durchzuführen.“
Derzeit nutzt etwa jeder dritte Bankkunde (35 Prozent) Onlinebanking. Binnen weniger Jahre wird der Anteil auf mindestens 45 Prozent steigen. „Attraktive Internet-Angebote werden in Zukunft immer wichtiger – die bequeme Nähe einer Bank- oder Sparkassenfiliale als ausschlaggebendes Argument wird bei einer immer größeren Kundenzahl in den Hintergrund treten“, erwartet Müller-Tronnier.
Wachstum für Nischenanbieter
Die zunehmende Preissensibilität der Verbraucher, ihre nachlassende Loyalität der Hausbank gegenüber und der Vormarsch des Internets bieten Nischenanbietern erhebliche Wachstumschancen. Sie konzentrieren sich auf ein bestimmtes Kundensegment und bieten genau das, was dieses Kundensegment nachfragt. Sie haben eine andere Kostenstruktur als Universalbanken mit dichtem Filialnetz oder breiter Produktpalette und können daher günstigere Konditionen oder auch intensivere Beratung anbieten.
„Viele Verbraucher stören sich nicht daran, dass sie bei Nischenanbietern nur eine begrenzte Zahl an Produkten erwerben können. Ihnen ist ohnehin immer weniger an einer langfristigen Beziehung zum Anbieter gelegen“, so Müller-Tronnier. Für den klassischen Universalanbieter werde die Kunst zukünftig darin bestehen, divergierenden Kundenwünschen gerecht zu werden. „Die Universalbanken müssen einerseits im Vergleich zu ‚Preisbrechern’ bei den Konditionen zumindest ansatzweise mithalten können und andererseits den Kunden, die großen Wert auf Beratung legen, den gewohnten Service bieten“.
Mehrheit will (noch) keine Finanzprodukte bei Nicht-Banken kaufen
Immer mehr branchenfremde Anbieter – insbesondere Einzelhändler – gehen derzeit dazu über, auch Finanzprodukte zu verkaufen oder zu vermitteln. Noch steht allerdings die Mehrzahl der Verbraucher diesem Modell skeptisch gegenüber: 64 Prozent geben an, dass es für sie nicht infrage kommt, Finanzprodukte bei Nicht-Banken zu beziehen. 18 Prozent der Verbraucher können sich dies vorstellen, weitere 18 Prozent sind unentschieden. Die Skepsis ist bei jungen Bankkunden weniger ausgeprägt als bei älteren: Von den über 45-jährigen schließen 67 Prozent aus, Finanzprodukte beispielsweise im Supermarkt zu beziehen; bei den unter 45-jährigen liegt der Anteil bei 59 Prozent.
„Nicht-Banken haben als Anbieter von Finanzprodukten noch ein Akzeptanzproblem“, kommentiert Müller-Tronnier. „Es handelt sich aber auch noch um ein junges Vertriebsmodell. In Zukunft wird die Akzeptanz steigen, und wir werden immer mehr Nicht-Banken sehen, die Bankprodukte oder Versicherungen anbieten werden. Der Bankschalter neben dem Kühlregal ist damit keine Zukunftsvision mehr“.
„Die Regeln im Privatkundengeschäft werden derzeit neu geschrieben“, fasst Müller-Tronnier die Studienergebnisse zusammen. „Alte Geschäftsmodelle geraten zunehmend unter Druck, während neue erfolgreiche Geschäftmodelle entstehen. Ein wichtiger Treiber dieser Entwicklung ist das deutlich veränderte Kundenverhalten.“
Bankenstudie 2007 von Ernst & Young als Download
3. Falsche Anlageberatung: Wann gibt es Schadensersatz?
Die Rechtsstreitigkeiten wegen falscher Anlageberatung oder -vermittlung verlaufen stets ähnlich. Für den Ausgang eines Prozesses sind neben der Beweissituation bestimmte rechtliche Fragen entscheidend, die immer wiederkehren. Bereits mehrfach haben wir über Einzelurteile berichtet, die zugunsten geschädigter Anleger entschieden wurden. Mit diesem Artikel gibt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte einen allgemeinen Überblick über die Kriterien für Schadensersatzforderungen bei falscher Anlageberatung oder -vermittlung.
Anlageberatung
In Beratungsfällen ist oft der Beratungsvertrag selbst streitig. Die Gerichte sind aber zugunsten der Bankkunden großzügig: Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an den Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Annahme des Beratungsgespräches angenommen, ohne dass es dazu einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung oder der Vereinbarung eines Entgelts bedürfte (BGHZ 100, 117).
Die Rechte und Pflichten der Bank richten sich „nach den Umständen des Einzelfalles“ (BGHZ 123, 126). Es gilt das allseits bekannte Schlagwort von der anlegergerechten und anlagegerechten Beratung. Was damit gemeint ist, sollte klar sein. Der BGH hat dazu ausgeführt: Anlegergerecht ist die Beratung, wenn sie auf die persönlichen Ziele des Kunden zugeschnitten ist. Die Bank muss den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte und dessen Risikobereitschaft berücksichtigen und hat zu ermitteln, welches Ziel der Kunde mit der Geldanlage verfolgt (BGH NJW 1982, 1096). Anlagegerecht ist die Beratung, wenn sie sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken bezieht, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Sprich: Eine sorgfältige und kompetente Prüfung des Finanzinstrumentes. Diese Prüfungspflicht hat aber ihre Grenzen: Nimmt die Bank bestimmte Fondsanteile in ihr Programm auf, muss sie den entsprechenden Prospekt sachverständig und kritisch auf seine Plausibilität überprüfen. Eigene Ermittlungen außerhalb des Prospekts sind dagegen nicht geschuldet (BGHZ 100, 117).
Grundsätzlich muss der Geschädigte die Falschberatung vor Gericht darlegen und beweisen. Im Rahmen ihrer so genannten sekundären Darlegungslast muss dann die Bank eine Art Gegendarstellung abgeben; nach höchstricherlicher Formulierung hat sie das Beratungsgespräch in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Sicht zu „spezifizieren“. Hier hängt die Latte schon höher. Nicht immer sind die Beratungsdokumentationen ausreichend. Das gilt insbesondere bei inhaltsschwachen Prospekten. So hat das Berliner Kammergericht voriges Jahr entschieden, dass ein Anlageberater in besonderem Maße aufklärungspflichtig ist, wenn sich bereits aus den dem Anleger übergebenen Aufklärungsunterlagen ein Sachverhalt auftut, der die Vermutung einer insgesamt unvollständigen Aufklärung begründet (KG vom 13.5. 2005 – 19 U 75/04).
In prozessualen Auseinandersetzungen erheben die Beklagten fast immer den vorsorglichen Einwand fehlender Kausalität. Ihr Argument: Der Wertverlust des klägerischen Kapitals wäre auch bei richtiger Aufklärung eingetreten. Stellt das Gericht einen Beratungsfehler fest, verlagert sich die Diskussion deshalb immer auf dessen Ursächlichkeit für die Verluste. Wer nach den gerichtlichen Feststellungen eine Aufklärungspflicht verletzt hat, muss darlegen und beweisen, dass der Geschädigte zutreffende Hinweise unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Tatsachen den Vertrag wie geschehen geschlossen hätte. Dieser Beweis ist schwer zu führen. Die Vermutung eines „aufklärungsrichtigen“ (also identischen) Verhaltens des Beratenen besteht nur dann, wenn es für den Aufzuklärenden vernünftigerweise nur eine Möglichkeit der Reaktion gibt, die vollständige und richtige Aufklärung also keinen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte (BGH vom 23.11.2994, XI ZR 173/03).
Anlagevermittlung
Ähnlich sind die Maßstäbe bei einem Anlagevermittlungsvertrag. Der BGH hat ihn definiert: Anlagevermittler ist, wer im Interesse des Kapitalsuchenden mit dem Vertrieb einer Kapitalanlage befasst ist, insbesondere, wer für eine bestimmte Kapitalanlage im Interesse des Kapitalsuchenden und auch mit Rücksicht auf die ihm von diesem versprochene Provision den Vertrieb übernommen hat (BGH NJW-RR, 1993, 1114). Ein rechtsverbindlicher Auskunftsvertrag kommt zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er betreffend einer bestimmten Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Vermittler die gewünschte Tätigkeit aufnimmt.
Der Auskunftsvertrag verpflichtet den Anlagevermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen Tatsachen und Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Die Gerichte legen hier also einen ähnlichen Maßstab wie für die Banken an: Der Vermittler muss sich zwar grundsätzlich vorab über die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage (und über die Bonität des Kapitalsuchenden) informieren, jedoch sind eigene, über den Prospekt hinausgehende Nachforschungen nur geboten, wenn die Prüfung anhand des Katalogs zu dem Ergebnis kommt, dass das Konzept nicht plausibel ist, insbesondere wenn der Prospekt kein zutreffendes Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt gibt (BGH NJW 2004, 1733).
Die Haftungsfolgen
Es gelten für die Haftungsfolgen die allgemeinen Maßstäbe des Schadensersatzrechts. Der Geschädigte ist so zu stellen wie er ohne die Falschberatung stünde. Im Rahmen dieser Differenzhypothese werden ihm aber nur die durch die Falschberatung entstandenen Verluste ersetzt, dagegen im Normalfall nicht denkbare Gewinne, die bei anderweitigem Einsatz des Geldes entstanden wären.
Die Verjährung
Ein weiterer häufiger Schauplatz von Auseinandersetzungen ist die Verjährung. Sie bestimmt sich nach § 37a WpHG, demzufolge Schadensersatzansprüche gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen wegen Falschberatung in drei Jahren von dem Zeitpunkt an verjähren, in dem der Schaden entstanden ist. Beruft sich eine Person oder ein Unternehmen auf die schnelle Verjährung nach § 37a WpHG, so obliegt ihm die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist und nicht zu den Unternehmen nach § 2a WpHG gehört.
Problematisch ist vor allem der Beginn der Verjährung. Der Schaden, auf den sich § 37a WpHG insoweit bezieht, tritt im Falle einer Informations- oder einer Nebenpflichtverletzung anlässlich eines Wertpapierkaufs nicht erst mit dem Kursverlust ein, sondern bereits bei Erwerb der Wertpapiere. Der BGH begründet diesen Zeitpunkt mit der schadensgleichen Vermögensgefährdung, was in logischer Hinsicht richtig ist, aber dazu führen kann, dass beim wirtschaftlichen Schadenseintritt (Kursverfall) der an sich bestehende Schadensersatzanspruch bereits verjährt ist, weil der Erwerb der Papiere schon mehr als drei Jahre zurückliegt. Bei einer fahrlässigen Falschberatung ist dann nicht mehr viel zu machen, denn konkurrierende Deliktsansprüche lässt der BGH ebenfalls in der Frist des § 37a WpHG verjähren. Gelingt dagegen der - seltene – Beweis einer vorsätzlichen Falschberatung, verbleibt es bei der deliktischen Regelverjährung.
FAZIT
Die hier dargestellten Rechtsprechungsnachweise zeigen in abstrakter Form typische Streitpunkte in Schadensersatzfällen auf. Ob im konkreten Fall ein durchsetzbarer Anspruch besteht, hängt von einer Einzelfallprüfung ab. Für nähere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte unter dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.
4. NEU – Die IAKA Investoren Akademie – Seminare mit Markus Miller!
Endlich ist es so weit! Die IAKA Investoren Akademie ist mit ihrem Portal online und präsentiert sich Ihnen mit ihrer ganzen Angebotspalette.
Die IAKA Investoren Akademie wurde 2007 als neuer Unternehmensbereich des Investor Verlages begründet. Mit der Gründung der IAKA Investoren Akademie hat der Investor Verlag es sich zur Aufgabe gemacht Ihnen als interessierten Privatanleger ein möglichst breites Spektrum an Börseninformationen, über das Kerngeschäft des Verlegens von Börsenbriefen hinaus, zur Verfügung zu stellen.
Die IAKA Investoren Akademie bietet Ihnen qualifiziertes Know-How zu nahezu allen Anlagethemen. Die Vermittlung dieses Wissens erfolgt ausschließlich durch Experten aus den jeweiligen Bereichen. Wie auch die Börsenbriefe unseres Verlages sind die Seminare der IAKA Investoren Akademie einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen. Wir garantieren Ihnen eine unabhängige Dienstleistung, frei von Einflüssen aus Banken, Emittenten oder anderen Finanzdienstleistern. Sie erwartet daher Praxiswissen aus erster Hand, ohne den Verkaufsdruck für dieses oder jenes Börsenprodukt. Unsere Experten sind ausschließlich da, um Ihnen Ihr Wissen zu vermitteln.
Sie werden unsere Seminare in der Form wie wir sie mit den jeweiligen Referenten anbieten nirgends anders finden. Hierfür haben wir mit all unseren Experten eine Exklusivitätsvereinbarung getroffen. Die Seminare, die Sie bei uns finden sind also immer exklusive Veranstaltungen für Sie!
Unter unserer Rubrik "Referenten" können Sie sich zu jedem einzelnen unserer Experten genaue Informationen einholen.
Um Ihnen eine rundum gelungene Veranstaltung bieten zu können legen wir auch auf die Rahmenbedingungen großen Wert. Unsere Seminare finden daher immer in ausgesuchten Häusern statt, die mind. der Kategorie 3 Sterne Plus entsprechen. Außerdem achten wir darauf, dass Sie während der Veranstaltung immer mit Erfrischungsgetränken versorgt sind. Kaffeepausen mit süßen und herzhaften Snacks, sowie Mittag- oder Abendessen (je nach Veranstaltung) sind immer mit im Preis für die Seminarteilnahme inbegriffen (Ausnahmen werden explizit gekennzeichnet).
Wir möchten Ihnen aber nicht nur den Tag vor Ort so angenehm wie möglich machen, sondern auch die Vor- und Nachbereitung unserer Seminare und Kurse werden bei uns groß geschrieben. Sie erhalten mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung oder dem Kauf eines Online-Kurses automatisch einen Zugang zu unserem geschlossenen Mitgliedsbereich. Dort haben Sie ein eigenes Archiv in das Sie von uns automatisch Ihre Unterlagen gelegt bekommen und dort nach dem Seminar jederzeit abrufen können. In vielen Fällen bieten wir Ihnen in dem geschlossenen Mitgliedbereich auch Vorbereitungs- oder Nachbreitungssprechstunden in Form von Chats an. Sie haben auf diese Weise die Möglichkeit das Gelernte hier zu vertiefen oder Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg mit unserem Angebot!
Exclusive Seminarveranstaltungen mit Markus Miller dem Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich!
Die Investoren Akademie veranstaltet auch mit dem Chefredakteur von Kapital & Steuern vertraulich – Markus Miller - Seminare zu interessanten Themenbereichen. Die Seminarübersicht wird fortlaufend aktualisiert und die derzeit in Planung befindlichen Veranstaltungen finden Sie immer unter folgendem Link:
Investoren Akademie – Markus Miller
Natürlich halten wie Sie über neue Seminare auch über unseren Kapital & Steuern vertraulich Wochennewsletter auf dem Laufenden!
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