 |  | 
|  |  |  |
| 36/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 36/2007 |
|
Thema: Abgeltungssteuer – Trend zu höheren Kostenbelastungen! 1. Abgeltungssteuer - Trend geht zu höheren Kostenbelastung in Fonds! 2. "Elena" nimmt Gestalt an - Einkommensverhältnisse bald online? 3. Die Globalen Hedgefondsdomizile im Wettbewerb! 4. Kostenloser Depotcheck mit ausführlichem Gutachten! 5. Die Themen der Oktoberausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
kein Tag vergeht momentan ohne dass ich mich in irgendeiner Art und Weise mit der Abgeltungssteuer und deren Auswirkungen auseinandersetze. Das positive ist, dass mir persönlich bis zum 01.01.2009 mit Sicherheit nicht langweilig wird aufgrund von Recherchen, Studien, Berichten oder Vorträgen welche ich hierzu publiziere bzw. halte.
Die Themenausgabe spezial im August von Kapital & Steuern vertraulich trug den Titel „Abgeltungssteuer – Eine gute Idee schlecht umgesetzt“ und nach all meinen Erfahrungen und Erkenntnissen aus den letzten Wochen und Monaten kann ich diese damalige Überschrift doppelt und dreifach unterstreichen.
Ich möchte nochmals die drei grundlegenden Ziele des Gesetzgebers vor Augen führen, welche dieser mit der Einführung der Abgeltungssteuer ursprünglich bezweckt hat. Zum einen eine Entbürokratisierung und Vereinfachung des komplizierten deutschen Steuerrechts. Des weiteren die Angleichung aller privaten Kapitalerträge. Schlussendlich die Eindämmung der Steuerflucht ins Ausland, indem die Anreize zur Flucht durch einen niedrigen Steuersatz vermindert werden.
Bereits heute kann man aus meiner Sicht festhalten, dass diese drei Ziele in der jetzigen Umsetzungsform der Abgeltungssteuer mit Sicherheit nicht erreicht werden!
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S. Kapital & Steuern vertraulich ist bestrebt, fortlaufend die Serviceleistungen zu Ihrem Vorteil auszubauen und zu verbessern. Aus diesem Grund werden Sie künftig alle Ausgaben im Archiv unter www.kapital-und-steuern.de auch durchsuchen können. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, da wir zunächst noch die technischen Voraussetzungen erfüllen müssen. Lassen Sie mir auch weiter Anregungen und Wünsche zukommen, da gerader dieser Leserkontakt ein wichtiger Aspekt für unser Qualitätsmanagement ist!
1. Abgeltungssteuer - Trend geht zu höheren Kostenbelastung in Fonds!
Die Experten des Fondsanalysehauses Drescher & Cie (www.drescher-cie.de) beobachten eine zunehmende Kostenbelastung bei Fonds. Vor allem neue Produkte würde höhere Kosten ausweisen, als der Durchschnitt bisher bereits bestehender vergleichbarer Investments, heißt es in einem aktuellen Kommentar der Fonds-Experten aus Sankt Augustin.
Mit Blick auf die Abgeltungssteuer erblicken in diesen Tagen viele neue Fonds das Licht der Welt. Hunderte weiterer Produkte liegen noch in den Geburtswehen und warten bei BAFIN und CSSF auf ihre Zulassungen. Wer sich angesichts der Menge wundert, sollte sich einmal vergegenwärtigen, wie viele Investmentgesellschaften gerade ihre Produktfamilien vervollkommnen, wie viele Vermögensverwalter ihren Kunden noch Mantellösungen stricken müssen, wie viele Strukturvertriebe und Maklerpools sich exklusive Produktlösungen Maß schneidern lassen und wie viele Berater ihre Kunden in einer Fondslösungen bündeln wollen, um sie effizienter handhaben zu können.
So unterschiedlich die verfolgten Strategien und Ansätze der verschiedenen Fonds auch sein mögen, einem großen Teil der neuen Produkte ist ein Umstand gemein: sie weisen höhere Kosten aus, als der Durchschnitt bisher bereits bestehender vergleichbarer Investments. Wo bei Aktienfonds vielleicht sonst eher 1,3 oder 1,5% Verwaltungsgebühr im Verkaufsprospekt stehen, sind es immer häufiger 1,7% und mehr. Bisweilen sind die Kosten in der Weise auf den ersten Blick geschönt, als die Verwaltungsgebühr separat zu einer Service- oder Betreuungsgebühr ausgewiesen wird, was optisch gefälliger ist. Der Betrachter sollte alles zusammen ziehen und stößt dann immer häufiger auch auf Summen jenseits der 1,9 oder bisweilen sogar 2%. Wohl gemerkt: wir sprechen nicht von der TER (Total Expense Ratio = Gesamtkostenbelastung), sondern von den Verwaltungsgebühren. Die TER liegt stets höher, da in möglichen Zielfonds weitere Gebühren die Bruttorendite belasten können, bzw. auch die fixen Kosten des Fonds Berücksichtigung finden, deren Höhe in Abhängigkeit vom Volumen ins Gewicht schlägt.
Aber nicht nur bei den Verwaltungsgebühren wird an der Kostenschraube gedreht. Immer häufiger werden die neuen Fonds obendrein auch noch mit einer erfolgsabhängigen Gebühr (Performance Fee) ausgestattet, mittels derer sich das Management bei Erreichung bestimmter Renditeziele Partizipationsrechte an der Outperformance einräumt. Pauschalaussagen zu diesen Erfolgsbeteiligungen fallen schwer, da der Teufel im Detail liegt. Es ist im Einzelfall zu prüfen, wie der Berechnungsmodus zur Erhebung der Performance Fee aussieht. Ist eine High-Watermark vorgesehen, orientieren sich Hürden an der relativen Outperformance von Vergleichsindizes oder an absoluten Erträgen, wird pro Quartal oder Jahr gerechnet, etc..
Wer nach den Gründen für die höheren Kosten fragt, sollte über die möglichen Vertriebswege von Fonds nachdenken und sich vor Augen halten, dass Investmentgesellschaften keine charitativen Wohlfahrtsverbände sind, sondern Gewinn maximierende Unternehmen. Vertriebe wollen bezahlt und motiviert werden, Investmenthäuser ihre Gewinn steigern. In der Folge werden die Provisionssätze der im Wettbewerb um die Vertriebe stehenden Investmentgesellschaften immer höher und müssen über die Gebührenmodelle finanziert werden. Sollen Berater bewegt werden ihre Bestände umzuschichten, muss das Produkt überzeugen und die Provision oberhalb der aktuellen Produkte liegen. In der Folge steigen die Kosten.
Sind die Fonds neu, kann sich jeder Anleger überlegen, ob er das Kosten-Leistungsverhältnis für gerechtfertigt und gesund erachtet. Schwieriger wird es, wenn in bestehenden Fonds, in denen Anleger bereits investiert sind, nachträglich Gebühren erhöht und/oder Erfolgsbeteiligungen eingeführt werden. Besonders hart wird es, wenn Anleger im Zweifelsfall über die Gebührenerhöhungen nicht informiert wurden, oder sie nicht verstanden haben. Werden die Anteile in Bankdepots gehalten, erfahren viele Inhaber erst mit Zeitverzögerung, gelegentlich sogar überhaupt nicht von den Änderungen, wenn sie nicht selbst aktiv im Internet recherchieren oder ihre Bank befragen.
Beispielhaft für derartige Änderungen seien hier Cominvest und die Ökoworld Lux S.A. angesprochen: Die Cominvest führt für insgesamt 12 ihrer Fonds, darunter auch den Milliarden schweren Klassiker Fondak nachträglich eine Erfolgsbeteiligung von 20% ein, die in jedem Jahr erhoben wird, in dem die Fonds einen höheren Wertzuwachs oder einen geringeren Verlust als ihr jeweiliger Vergleichsindex aufweisen. Die Ökoworld Lux S.A. führt bei ihrem Aktienfonds Ökovision (über 500 Mio. Euro Volumen) nachträglich eine weitere Gebührenkomponente in Form einer Betreuungsgebühr in Höhe von 0,2% ein, womit sich die variablen Kosten nun auf 1,96% addieren und ändert zudem die Erfolgsbteiligung ab. Wurden bisher 0,3% Performance Fee erhoben wenn die Rendite oberhalb 11% lag, werden zukünftig bis zu 10% des absoluten Wertzuwachses des Nettoinventarwertes unter Berücksichtigung einer High Water Mark erhoben. Man darf gespannt sein, was am Ende unter „bis zu“ verstanden wird.
Fazit
Der Trend im Schnitt steigender Kosten der Investmentfonds wird immer deutlicher. Es lohnt sich die Total Expense Ratios der einzelnen Fonds im Auge zu behalten, Umso mehr als die variablen Gebühren immer häufiger in Teilgebühren zerlegt werden und erst addiert werden müssen. Obendrein lässt die TER eines Fonds auch in Zukunft die Erfolgsbeteiligungen und die Transaktionskosten unberücksichtigt. Vertriebe müssen bezahlt werden, Investmentgesellschaften sollen Gewinne erzielen, aber alle Beteiligten sollten sich vergegenwärtigen, das die Kosten die an den Märkten erzielbaren Bruttorenditen belasten und das Kühe, die gemolken werden sollen, auch gefüttert werden müssen.
2. "Elena" nimmt Gestalt an - Einkommensverhältnisse bald online?
Mit einem harmlosen, freundlichen Frauenname "Elena" bereitet das Bundeswirtschaftsministerium eine der größten Datensammlungen mit personenbezogenen Daten in der Geschichte der Bundesrepublik vor. In ihr sollen künftig Einkommensnachweise aller Angestellten elektronisch gespeichert werden, die bisher als Verdienstbescheinigungen auf Papier ausgegeben wurden.
Das Einverständnis, des Betroffenen vorausgesetzt, können Behörden dann nachprüfen was jeder Einzelne verdient und dies auf vier Jahre zurückverfolgen. Beispielsweise muss ein Antragsteller zu Sozialhilfe dann Zugriff auf seine gespeicherten Daten geben, wenn er Leistungen beziehen möchte. Möglich ist auch ein Auskunftsverfahren im Falle einer Scheidung oder Unterhaltsstreitigkeit.
Wie funktioniert "Elena“? Gehaltszahlen und die Rentenversicherungsnummer werden verschlüsselt an einen Datenspeicher übermittelt. Abgespeichert werden Sie jedoch mit der digitalen Signatur des Arbeitnehmers. Eine zweite Stelle registriert unabhängig vom Datenspeicher zu welcher Signatur die Daten gehören. Der Arbeitnehmer autorisiert die Behörde mittels einer Chipkarte und unter Eingabe einer sechsstelligen PIN auf seine Daten zuzugreifen. Der Zugriff wird von vier Datenschützern im Verwaltungssausschuss der Speicherstelle überwacht. Die Kosten für die digitale Signatur trägt so wie es aussieht der Betroffene selbst. Arbeitslosen soll die Gebühr in Höhe von ca. 3 Euro jährlich erstattet werden.
Auf den Seiten des Ministeriums konnten noch keine aktuellen und detaillierten Informationen zu "Elena" gefunden werden.
Aus anderen Veröffentlichungen jedoch wird bereits seitens führender Politiker, wie Herbert Goll Baden-Württembergs Justizminister, Kritik zur Datensammlung geäußert.
Fazit
Laut einer Pressemitteilung der Datenschutz-Agentur www.datenschutz-agentur.de ist die Datensammelwut von Behörden ein weiterer Schritt in die totale Überwachung. Wie aus den Erfahrungen von anderen Sammelprojekten einschließlich der Mauterfassung gelernt, wird der Zugriff auf personenbezogene Daten zuerst restriktiv gehandhabt und wie im Falle des Kontenzugriffs dann erheblich ausgeweitet, wenn verschieden Stellen die Möglichkeiten eines Zugriffs für sich erkennen. Diese Handlungsweise wird nur noch mehr Unmut und Misstrauen im Bürger erzeugen. Ein transparenter und offener Umgang sei den Verantwortlichen in Staat und Politik angeraten, wenn Sie das Vertrauen ihrer Bürger nicht vollends verlieren wollen.
3. Die Globalen Hedgefondsdomizile im Wettbewerb!
In der Oktober Ausgabe von Kapital & Steuern vertraulich finden Sie eine detaillierte Recherche und einen ausführlichen Bericht zu Individuellen Fondslösungen – auch als mögliche Antwort auf die Deutsche Abgeltungssteuer – über den innovativen Bankplatz und Fondsstandort Gibraltar.
In unserem Gibraltar-Fonds Bericht gehen wir ausführlich auf die Frage ein, wie Sie Dividendenzahlungen und Ausschüttungen möglichst steuerfrei stellen können aufgrund der aktuellen Rechtslage in Gibraltar. Des weiteren stellen wir Ihnen so genannte „Feeder Fondslösungen“ vor und zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen für eine Individuelle Fondsgründung gegeben sein müssen. In unserem Downloadbereich unter www.kapital-und-steuern.de finden Sie als Abonent von „Kapital & Steuern vertraulich“ zusätzliche Informationen unserer Netzwerkpartner und Experten aus Gibraltar.
Die Karibik Europas ist zunehmend in Luxemburg, Gibraltar und Liechtenstein!
„Kapital & Steuern vertraulich“ konzentriert sich bei den Recherchen und Berichten hauptsächlich auf die Bedürfnisse von Ihnen als Privatanleger. Mein Ziel ist es Methoden, Lösungen und Entwicklungen aus dem Institutionellen Vermögensmanagement auf die Bedürfnisse von Ihnen als Privatanleger zu adaptieren. Somit haben Sie Zugang zu Modellen, welche in der Vergangenheit nur sehr großen Vermögenswerten und professionellen bzw. institutionellen Investoren zur Verfügung standen. Hier macht ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen in der Hedgefonds-Industrie Sinn.
Neuer Standortwettbewerb der Hedgefondsdomizile
Traditionelle Hedgefonds-Domizile wie die Cayman Islands oder die Bermudas waren lange die Profiteure der rasant wachsenden Hedgefonds-Industrie. Doch die europäischen Staaten holen auf: Mit novellierten rechtlichen Grundlagen gewinnen sie zunehmend an Attraktivität und der weltweite Wettkampf um die Gunst dieser Assetklasse ist mittlerweile voll entfacht.
Welche rechtlichen Grundlagen die einzelnen Domizile konkret aufweisen, führt der Leitfaden „Die Globalen Hedgefondsdomiziele im Wettbewerb“ vor Augen. Dieser umreißt die Entwicklung der Hedgefonds-Regulierungen sowie die Bedeutung des Fondsdomizils aus der Sicht des Investors und des Managers.
Ebenso werden sämtliche Hedgefonds-Standorte charakterisiert und ihre Besonderheiten sowie ihre Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Eine Übersicht über die wichtigsten Aufsichtsbehörden sowie die wichtigsten Rechtsquellen runden das Werk ab.
Die Globalen Hedgefondsdomizile im Wettbewerb
4. Kostenlose n-tv Depotanalyse mit ausführlichem Gutachten!
Vom 1. Oktober bis zum 15. November können alle Privatanleger bei der comdirect bank an einem kostenlosen Depot-Check teilnehmen. In Kooperation mit dem Nachrichtensender n-tv erfolgt eine Analyse des Depots nach der nobelpreisprämierten Portfoliotheorie von Harry M. Markowitz. Auf n-tv wird der Depot-Check zudem von zahlreichen Sendungen begleitet, in denen Finanzexperten beispielsweise über unterschiedliche Anlagestrategien, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten oder innovative Produkte informieren werden.
Mit dem Depot-Check, der bereits im vergangenen Jahr großen Anklang fand, können Anleger die Renditechancen ihres Depots verbessern und gleichzeitig das Gesamtrisiko verringern. Denn die Markowitz-Theorie besagt, dass eine geschickte Zusammenstellung der Wertpapierpositionen sowie eine verbesserte Streuung der Einzelrisiken letztendlich eine Optimierung des Rendite-Risiko-Verhältnisses ermöglicht.
Die Teilnahme am Depot-Check ist ganz komfortabel über das Internet möglich. Anleger müssen lediglich ihre vorhandenen Depotwerte online kurz aufschlüsseln. Dafür hat die comdirect bank die Erfassung und Ergebnispräsentation nochmals deutlich optimiert. Nach der eingehenden Analyse erhält jeder Teilnehmer ein ausführliches Gutachten mit wertvollen Hinweisen zur Depotoptimierung. Es werden nicht nur die Chancen und Risiken des aktuellen Depots dokumentiert, sondern konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Rendite-Risiko-Verhältnisses gemacht.
Der Hauptvorteil für Sie eine kostenlose finanzmathematische Analyse, welche die Chancen und Risiken Ihres Depots detailliert aufzeigt. Zusätzlich bekommen Sie ein ausführliches Gutachten mit Kauf- und Verkaufempfehlungen!
Zusätzlich: Teilnehmen und gewinnen – Beispielsweise eine Reise nach Singapur! Das Special zum n-tv Depot-Check in Kooperation mit der comdirect sind Preise im Gesamtwert von über 30.000 Euro, beispielsweise:
1. Preis: 1 Woche Singapur
2. Preis: 1 Woche New York
3. Preis: 1 Woche London
4. - 10. Preis: 7 Montblanc Füllfederhalter "Meisterstück 149"
Zur Depot-Analyse
5. Die Themen der Oktoberausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“
Die Oktober-Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:
Auslandsdividenden - Banken übernehmen für Sie die Last mit der Quellensteuer ab 2009!
Policenmäntel - Ein Liechtensteinischer Versicherungsmantel lohnt sich für Sie in vielerlei Hinsicht!
Auslandsstiftungen - Vermögensübertragung bei entsprechender Ausgestaltung nicht schenkungsteuerpflichtig!
Individuelle Investmentfonds - Gibraltar: Eine steuerlich attraktive Alternative in Europa!
International Living - Neue Aufenthaltsbestimmungen in Panama. Mit Forstinvestments zur Dauer-Aufenthaltsbewilligung |
| 35/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 35/2007 |
|
Thema: Das Märchen von der Erbengeneration!
1. Altersvorsorge: Die Geschichte von der Generation der Erben ist ein Märchen!
2. 40 Prozent der Vermögenden kennen Wealth Management nicht!
3. Internetwerbung – Wo wird die Umsatzsteuer fällig?
4. Kostenloser Profi-Depotcheck für mehr Sicherheit und Rendite!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Anfang des Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die derzeitige Form der Erbschaftssteuererhebung gegen das Grundgesetz verstößt und somit verfassungswidrig ist. Dieses Urteil wurde vor allem damit begründet, dass Immobilien beim Vererben geringer besteuert werden als Bargeld oder Aktien.
Der Gesetzgeber wurde angewiesen, bis spätestens 2009 hier eine Änderung vorzunehmen.
Die große Koalition hat sich nun bei der geplanten Neugestaltung der Erbschaftsteuer einem vorab veröffentlichten Entwurf zufolge weitestgehend auf neue Freibeträge und Steuersätze für alle Erben verständigt.
Bei den persönlichen Freibeträgen für Erben wird weiter über zwei Varianten diskutiert. Anfang Oktober soll hier endgültig Klarheit herrschen. Laut einem veröffentlichten Konzeptvorschlag soll für Ehegatten der Freibetrag von heute 307.000 entweder auf 350.000 oder auf 500.000 Euro steigen. Für Kinder solle er von 207.000 auf 250.000 Euro oder ebenfalls auf 500.000 Euro angehoben werden. Enkel sollen den gleichen Freibetrag wie Kinder bekommen.
Bisherige steuerfreie Pauschalen, etwa für Hausrat und die Hinterbliebenenversorgung, bleiben erhalten. Zusätzlich soll es auf Betriebsvermögen und landwirtschaftliche Grundstücke einen Freibetrag von 275.000 Euro geben.
In den nächsten Jahren werden alleine in Deutschland Vermögenswerte in Höhe von über einer Billion Euro vererbt. Dies ist oftmals auch ein Argument der jüngeren Generationen, die enorme Notwendigkeit der eigenen Altersvorsorge zu unterschätzen. Viele aus der Erbengeneration hoffen Ihre spätere Altersvorsorge durch eine Erbschaft frühzeitig zu erhalten. Dies ist für viele jedoch ein Wunschdenken. Eine aktuelle Studie führt uns hier einige Irrtümer bei der – für jeden von uns - so wichtigen Altersvorsorge direkt vor Augen.
Ich wünsche Ihnen wie immer einen hohen Mehrwert bei der Lektüre!
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S. Am kommenden Mittwoch bin ich auf dem DAB-Bank Investmentkongress in München, daher wird die Redaktionssprechstunde auf Donnerstag (27.09.) verlegt. Einen weiteren Termin den Sie sich vormerken sollten ist die Tradersworld in Frankfurt vom 15. – 17. November. Hier halte ich ebenfalls zwei Vorträge. Nähere Informationen finden Sie unter TradersWorld.
1. Altersvorsorge: Die Geschichte von der Generation der Erben ist ein Märchen!
Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein & Co. AG hat unter der Überschrift "Die Rente ist sicher" eine Umfrage zum Thema Altersvorsorge in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse zum Teil deutlich von vorherrschenden Meinungen abweichen. Die wichtigsten Erkenntnisse der repräsentativen Umfrage:
- 1. Die Geschichte von der Generation der Erben ist ein Märchen!
Bislang wurde einer großen Altersgruppe der Deutschen oft bescheinigt, zur Generation der Erben zu gehören. Daraus abgeleitet wurde oft, dass diese Generation nichts für die Altersvorsorge tun müsse, da sie durch das Erbe versorgt sein werde. Diese Annahmen werden von der Umfrage deutlich widerlegt. So stimmten der Aussage: "Meine Rente ist tatsächlich sicher. Ich werde erben", lediglich zwei Prozent der Befragten voll zu, weitere sieben Prozent stimmten zu.
- 2. Nur zwei Prozent sind sich sicher dass Ihre Rente reicht!
Nur zwei Prozent der Befragten sind sich vollends sicher, dass ihre staatliche Rente zum Leben reichen wird. Der Aussage: "Na klar, auch wenn ich in Rente gehe, wird es noch genug Geld vom Staat geben", stimmten zwei Prozent voll zu, sechs Prozent stimmten zu.
- 3. Viele Personen sorgen sehr wohl bereits fürs Alter vor!
Ein deutlich größerer Teil der Deutschen, als von vielen bislang angenommen, - nämlich 77 Prozent - sorgt bereits fürs Alter vor. So stimmten der Aussage "Nein, wir müssen alle selber vorsorgen - was ich tue - und können uns nicht auf die staatliche Rente verlassen", 42 Prozent der Befragten voll zu, 35 Prozent stimmten zu.
- 4. Viele haben kein Geld für die Altersvorsorge!
Einem großen Teil der Bevölkerung fehlt schlichtweg das Geld, um fürs Alter vorzusorgen. So stimmten der Aussage: "Nein, sicher ist die staatliche Rente nicht. Aber mir fehlen die Mittel, um privat vorzusorgen", 23 Prozent der Befragten voll zu, 28 Prozent stimmten zu.
"Die Ergebnisse der Befragung zeigen eindeutig, dass wir in Deutschland zum Thema Altersvorsorge kein Erkenntnisproblem mehr haben. Die Bürger gehen davon aus, dass das Geld im Alter nicht reichen wird", sagt Stephan Gawarecki, Vorstand der Dr. Klein & Co. AG. "Dass es die viel herbei geredete Generation der Erben offensichtlich gar nicht gibt und ein Großteil der Bevölkerung nicht die Mittel hat, um vorzusorgen, ist aus meiner Sicht besorgniserregend. Ich verstehe dies auch als Aufforderung an die Finanzdienstleistungsbranche, Produkte zu entwickeln, die es auch Bürgern mit geringem finanziellem Spielraum erlauben, vorzusorgen."
Weitere Informationen zur Dr. Klein & Co. AG 2. 40 Prozent der Vermögenden kennen Wealth Management nicht!
Wealth Management-Angebot der Banken bleibt mehr als einem Drittel der Zielgruppe verborgen / Ergebnisse des Instituts für Markencontrolling BrandControl
Mehr als ein Drittel der Reichen sind mit den Wealth Management-Angebot der Banken nicht vertraut. Dies ergab eine Studie des Frankfurter Instituts für Markencontrolling BrandControl. „Viele Banken kommunizieren ihre Top-Angebote unzureichend und zögerlich, manchmal auch ungeschickt“, sagt BrandControl-Geschäftsführer Dr. Harald Jossé. Gerade in Zeiten guter Konjunktur würden klare Marktchancen verschenkt, denn mehr als die Hälfte der Wealth Management-Zielgruppe schätze das wirtschaftspolitische Klima positiv ein und wolle durchaus investieren oder anlegen. Mit dem Financial Market Tracker befragte BrandControl insgesamt 1.000 Gutverdiener, die zur Private Banking oder Wealth Management-Zielgruppe der Banken zählen. Die Deutsche Bank schneidet dabei am besten ab: Knapp die Hälfte ihrer Zielgruppe kennt das eigene Angebot. Der zweite Platz geht an die Schweizer: Wie Credit Suisse Vermögen verwaltet, wissen 36 Prozent der Befragten. Commerzbank und Dresdner Bank teilen sich Platz drei mit jeweils rund 30 Prozent. UBS und HypoVereinsbank folgen auf den Plätzen vier und fünf.
Auf die Frage, welche Finanzunternehmen spontan einfallen, die eine gehobene Vermögensberatung anbieten, nannten die Befragten am häufigsten die Privatbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank sowie die Sparkassen. Jossé: „Die Sparkassen haben offenbar deutlich machen können, dass sie heute mehr leisten, als Girokonten zu verwalten. Das ist ihnen besser als den Volks- und Raiffeisenbanken gelungen, die deutlich schlechter abschneiden.“
Bei den kleineren Privatbanken wurden Sal. Oppenheim und Trinkaus & Burkhardt mit fünf und sechs Prozent am häufigsten genannt. Damit platzieren sie sich jedoch deutlich hinter Credit Suisse und Vermögensberatungsgesellschaften wie der Deutschen Vermögensberatung oder AWD. „Ausgerechnet auf ihrem ureigensten Angebotssektor rangieren die etablierten und traditionellen Privatbanken unter ferner liefen. Das sollte die Verantwortlichen bedenklich stimmen“, sagt Jossé, „hier werden klare Marktchancen durch zu zurückhaltende Kommunikation verschenkt.“ Bei der Studie wurden erstmals auch die Landesbanken berücksichtigt. Ihnen fehlt bisher ebenfalls ein scharfes Profil auf dem Sektor der gehobenen Vermögensanlageberatung.
Was bedeutet der Begriff Wealth Management?
Wealth Management steht für einen ganzheitlichen und umfassenden Beratungsansatz im Private Banking und befasst sich mit der Unterstützung der Finanzplanung von Privatpersonen in allen Lebensabschnitten durch die Integration von Finanzprodukten und Beratungsdienstleistungen. Dies beinhaltet die Aggregation (Konsolidierung) von unterschiedlichen Wertpapierdepots und Vermögenswerten. Ebenso die Erhaltung und Übertragung von Vermögen in allen Formen und Bereichen (Estate Planning). In der Definition beziehungsweise der Praxis sind die Übergänge von Financial Planning und Wealth Management oftmals identisch und unterscheiden sich gravierend in der Kompetenz des jeweiligen Anbieters.
Weiterführendes finden Sie bei Interesse im folgenden sehr empfehlenswerten Buch:
Private Banking und Wealth Management 3. Internetwerbung – Wo wird die Umsatzsteuer fällig?
Um neue Kunden anzusprechen, nutzen viele Unternehmen die weltumspannenden Werbemöglichkeiten im Internet. Für die Seitenbetreiber ist die Werbung zur lukrativen Einnahmequelle geworden. Fraglich erscheint vielen Anbietern von Werbeflächen jedoch, wo die Umsatzsteuer für die Werbeleistung zu zahlen ist und wie die Rechnung auszustellen ist.
Grundsätzlich ist jeder Webseitenbetreiber, der Werbegelder kassiert, umsatzsteuerlich als Unternehmer zu betrachten und muss dafür 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Zwar ist prinzipiell immer der Ort, an dem die Leistung ausgeführt wird, für die Besteuerung ausschlaggebend. Aber es gibt Ausnahmen und eine davon sind Werbeleistungen. Hier gilt der Ort des Leistungsempfängers als für die Besteuerung entscheidend. Nur wo liegt der, wenn Seitenbetreiber und Produktanbieter in verschiedenen Ländern ansässig sind?
Die folgenden drei Fallkonstellationen zeigen die grundlegenden Unterschiede in der steuerlichen Behandlung der Werbeleistungen:
Produktanbieter hat seinen Sitz im Inland
Der Betreiber der Internetseite und der Produkt- (Werbe-)anbieter sitzen in Deutschland. Für die Leistung wird die Umsatzsteuer in Deutschland fällig. In der Rechnung werden 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen.
Produktanbieter hat seinen Sitz in einem EU-Land
Der deutsche Betreiber einer Internetseite stellt einer Firma aus Luxemburg ein Banner auf seiner Internetseite zur Verfügung und erhält dafür monatlich 1.000 Euro. Die Umsatzsteuer dafür wird in Luxemburg und nicht in Deutschland fällig, weil der Ort an dem die Leistung erbracht wurde nach den Gesetzen Luxemburg ist.
Demnach müsste der deutsche Internetseitenbetreiber eigentlich in Luxemburg die Steuer abführen. Hier gibt es aber eine Sonderregelung, bei der nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger, also die Firma aus Luxemburg, die Umsatzsteuer in Luxemburg zahlen muss. Dieses Verfahren ist in der EU vereinheitlicht und heißt Reverse-Charge-Regelung.
Praktisch gibt es dabei zwei Möglichkeiten:
1. Der deutsche Betreiber schreibt der Luxemburger Firma eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Auf der Rechnung weist er auf die entsprechende Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie 77/388/EWG in Luxemburg hin. Zudem vermerkt er, dass der Kunde der Steuerschuldner ist, z.B. „Steuerschuld verlagert“ oder „VAT reversed“.
2. Der deutsche Betreiber erhält von der Luxemburger Firma eine Gutschrift, in der keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist und in der auf die Übertragung der Steuerschuld hingewiesen wird.
Ein Beispiel hierzu ist die Werbung für die Amazon EU S.a.r.l., 5, Rue Plaetis - 2338 Luxemburg (USt-ID: DE 814584193).
Produktanbieter hat seinen Sitz nicht in einem EU-Land (Drittland)
Ist der Produktanbieter, der auf der Internetseite eines deutschen Betreibers ein Banner anbringen möchte, beispielsweise in der Schweiz ansässig, richtet sich die Frage nach dem Ort, an dem Umsatzsteuer zu zahlen ist, wiederum nach dem Ort, an dem der Leistungsempfänger ansässig ist. Da der Produktanbieter, als Empfänger der Werbeleistung, seinen Sitz in der Schweiz hat, ist der Ort der Leistungserbringung die Schweiz. Der Umsatz unterliegt also der Schweizer Umsatzsteuer. In Deutschland ist für diesen Umsatz keine Umsatzsteuer zu zahlen.
Grundsätzlich zahlen deutsche Unternehmer in der Schweiz keine Umsatzsteuer und der Schweizer Empfänger nur in dem Fall, wenn er Dienstleistungen im Wert von mehr als 10.000 Schweizer Franken von ausländischen Unternehmern in Anspruch nimmt.
Nähere Informationen zu diesem Themenbereich erhalten Sie von Ecovis www.ecovis.de einem führenden Internationalen Beratungsunternehmen für Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmer und Firmen.
Der Literaturtipp zu diesem komplexen Themenbereich ist das Buch von Axel Endriss:
Umsatzbesteuerung elektronisch erbrachter Konsumleistungen
4. Kostenloser Profi-Depotcheck für mehr Sicherheit und Rendite!
Ihr Depot wird von einer Bank oder Sparkasse betreut und enthält fast nur hauseigene Produkte. Ihr Berater meldet sich immer dann, wenn er Ihnen ein neues Produkt seiner Gesellschaft verkaufen will. In schwierigen Börsenlagen werden sie dagegen ebenso oft allein gelassen wie bei anspruchsvollen Vermögensfragen. Sie setzen beim Geldanlegen ausschließlich auf einige wenige Aktien, Zertifikate oder Fonds und investieren fast nur in Deutschland.
Wenn Sie sich wieder erkennen, dann nutzen Sie den kostenlosen Profi-Depotcheck!
In Kooperation mit der DAB bank haben Sie als Leser des „Kapital & Steuern vertraulich“ Online-Newsletters die Möglichkeit, ihre gesamten Geldanlagen von Aktien, Zertifikaten, Investmentfonds oder Anleihen über Immobilien, Beteiligungen und Lebensversicherungen kostenlos von einem bankenunabhängigen Vermögensverwalter in Ihrer Nähe überprüfen zu lassen. Steuerliche Aspekte werden dabei ebenfalls beleuchtet. Einzige Bedingung: Sie haben mindestens 25.000 Euro gespart oder wollen eine entsprechende Summe anlegen.
Die Beratung ist kostenlos und verpflichtet Sie nicht. Sie umfasst ein bis zu zweistündiges, persönliches oder telefonisches Gespräch. Innerhalb von 15 Werktagen wird sich der Vermögensverwalter bei Ihnen melden. Ein Anspruch auf eine mehrseitige schriftliche Analyse besteht nicht.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt
Die DAB bank versichert, dass alle Informationen absolut vertraulich behandelt werden. Die DAB bank leitet die Daten lediglich an einen Vermögensverwalter in Ihrer Nähe weiter. Die Verwendung und Speicherung Ihrer Daten sowie die Übermittlung an den Vermögensverwalter erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Depot-Checks. Vermögensverwalter sind unabhängige Experten, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind. Nähere Informationen unter www.bafin.de
Kostenloser PROFI - DEPOTCHECK |
| 34/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 34/2007 |
|
Thema: Kampf gegen Geldwäsche – Neue Regeln ab 15.12.2007!
1. Kampf gegen Geldwäsche: Frühwarnnetz deutscher Kreditinstitute hat noch Lücken!
2. Immer mehr Anzeigen auf Geldwäscheverdacht in Deutschland!
3. Russland: Mehr als 6000 mit Geldwäsche verbundene Verbrechen seit Jahresanfang!
4. Aktuelle MiFID-Studie: Wer als Kunde nicht fragt, erfährt auch nichts!
5. Standortqualität Deutschlands verbessert!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Die Bekämpfung der Geldwäsche ist ein äußerst komplexes Thema, bei welchem Behörden grenzüberschreitend zusammenarbeiten müssen. Insbesondere die Internationale Terrorismusfinanzierung durch Geldwäscheaktivitäten ist eine große Gefahr für jeden von uns.
Im Bereich der Banken und Finanzdienstleistungen ist das zentrale Ziel dabei, den Missbrauch der Finanzsysteme zur Verschleierung und Verschiebung von Geldern aus kriminellen und illegalen Aktivitäten einzudämmen.
Da es Aufgabe der nationalen Behörden bleiben muss, die kriminalistische Arbeit durchzuführen, ist der Finanzdienstleistungssektor vor allem aufgerufen verstärkt präventive Strukturen zu schaffen.
Banken müssen also die Identität ihrer Kunden genau kennen um die Nachvollziehbarkeit von Geldflüssen zu ermöglichen. Dadurch können bei Verdacht von kriminellen Aktivitäten einerseits alle Informationen den ermittelnden Behörden weitergegeben werden und andererseits sind Banken dadurch besser in der Lage, bei verdächtigen Aktivitäten Geldwäscheverdachtsmeldungen vorzunehmen.
Neben Banken und Versicherungen müssen zukünftig verstärkt auch Berufsgruppen wie Juweliere, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Wettbüros oder Unternehmer aus der „Luxusgüterindustrie“ (Kunst, Immobilien, Yachten, Flugzeuge usw.) verstärkt Geldwäscheverdachtsmeldungen abgeben.
Gerade bei Rechtsanwälten oder Treuhändern kann hier natürlich eine erhebliche Störung des Mandantenverhältnisses die Folge sein, da diese Berufgruppen ihren Klienten natürlich in besonderem Maße verpflichtet sind!
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S. NEU finden Sie unter www.kapital-und-steuern.de ein Online-Vorstellungsvideo von mir und meinem Konzept von „Kapital & Steuern vertraulich“!
1. Kampf gegen Geldwäsche: Frühwarnnetz deutscher Kreditinstitute hat noch Lücken!
Ab dem 15. Dezember 2007 gelten verschärfte Gesetze im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Europäische Banken müssen ab diesem Stichtag ihre Kunden und Transaktionen noch genauer unter die Lupe nehmen. Gleiches gilt für die von den Instituten und ihren Kunden genutzten Bankprodukte. Deutsche Banken erfüllen bereits einen Großteil der strengeren Vorschriften, die über die 3. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Beim Aufspüren von Geldwäscherisiken bestehen allerdings noch einige Lücken. Dazu gehören beispielsweise Defizite bei der Identitätsprüfung und dem Erkennen von Hochrisikokunden. Das Einbeziehen von Tochtergesellschaften in die Geldwäscheprävention können beispielsweise rund 30 Prozent der Institute noch nicht in vollem Umgang sicherstellen. Das sind die Ergebnisse einer Marktstudie zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie, die Steria Mummert Consulting unter den Top-Banken in Deutschland durchgeführt hat.
Die EU reagiert mit den strengeren Regeln auf die wachsenden Missbrauchsmöglichkeiten für Geldwäscher. Im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte hat sich die Summe des Geldes, das illegal in den Finanzkreislauf eingeschleust wird, in den vergangenen zehn Jahren weltweit verdoppelt. Die verschärfte Rechtslage für Banken sieht - unter anderem - erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Identitätsprüfung vor. Hierzu gehören auch Verfahren zum Erkennen und Einstufen so genannter politisch exponierter Personen, die ein erhöhtes Risiko darstellen. Zudem müssen die Banken eine konzernweite Gefährdungsanalyse bei ihren Kunden durchführen. Dies bedeutet beispielsweise die Einteilung der Kunden, Produkte und Transaktionen in Risikoklassen.
Mit der Umsetzung der Vorgaben sind deutsche Banken unterschiedlich weit: 88 Prozent der Banken prüfen bei der Kontoeröffnung unter anderem das Herkunftsland des Kunden. 81 Prozent teilen die Kontoinhaber zudem in bestimmte Risikogruppen ein, und mehr als drei Viertel informieren sich über die Art der Geschäftstätigkeit der Neukunden. Teilweise gehen die bestehenden Maßnahmen zur Identitätsprüfung jedoch noch nicht weit genug. In wichtigen Punkten weichen die internen Prozesse der Institute stark von den neuen gesetzlichen Vorgaben ab: 37 Prozent der Banken fragen nicht nach den Beweggründen der Kontoeröffnung. Nur rund die Hälfte erkundigt sich nach dem Ort der Geschäftstätigkeit des Kunden und holt Auskünfte über die Herkunft der Geldmittel ein. Noch weniger, 13 Prozent, klopfen ihren bestehenden Kundenstamm nachträglich auf Geldwäscherisiken ab. Eine Überprüfung der Geschäftsbeziehungen des potenziellen Bankkunden, wie es die Geldwäscherichtlinie künftig vorsieht, findet momentan nur bei 28 Prozent der Kreditinstitute statt.
Ein besonderes Gefährdungspotenzial stellen so genannte politisch exponierte Personen (PEPs) dar. Dies sind Personen in öffentlichen Positionen. Sie stammen in der Regel aus Ländern, in denen Korruption weit verbreitet ist. Der Grund für die strengeren Kontrollen: Werden Fälle von Geldwäsche aus diesem Kundenkreis bekannt, kann das Image der Banken starken Schaden nehmen. Das erhöhte Risikopotenzial der PEPs haben allerdings noch nicht alle Geldwäschebeauftragten in den Instituten erkannt. Lediglich die Hälfte der Banken prüft vor der Aufnahme eines Neukunden, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt, nur ein Viertel weitet die Überwachung auf bestehende Kundenbeziehungen aus. Auch die vorhandenen Kontrollmethoden sind häufig nicht sicher genug. Für das Überwachen von PEPs gleichen 44 Prozent der befragten Institute Kundendaten mit Datenbanken privater Anbieter ab, beispielsweise World Check oder World Compliance. Jede zehnte befragte Bank verwendet derartige Listen nur sporadisch. Um dem Risiko zu begegnen, wird eine einfache Listenprüfung zukünftig nicht mehr ausreichen. Hier sind strengere Prozesse zum Erkennen von PEPs notwendig.
Weitere Defizite bestehen bei der konzernweiten Geldwäscheprävention. Denn Banken müssen gemäß der 3. EU-Geldwäscherichtlinie sämtliche Maßnahmen zur Abwehr von Geldwäsche nicht nur im Mutterhaus gewährleisten – die Regelungen gelten auch für sämtliche Tochtergesellschaften. 29 Prozent der Institute entsprechen der künftigen Gesetzesvorgabe derzeit noch nicht. Denn in vielen Fällen wurden die Vorkehrungen zum Erkennen von Geldwäsche noch nicht in vollem Umfang auf alle Tochterfirmen erstreckt. Bis Dezember 2007 müssen diese Lücken jedoch geschlossen sein.
Deutlich weiter sind deutsche Banken mit der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie in ihren Auslandsfilialen: In 91 Prozent der befragten Institute werden die ausländischen Niederlassungen dezentral mit eigenen Geldwäschebeauftragten organisiert. So können beispielsweise Schulungen der Mitarbeiter effektiver durchgeführt werden und lokale Bestimmungen in die Geldwäscheprävention einfließen. Bereits jetzt haben 82 Prozent der Institute die Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung in vollem Umfang eingeführt. 18 Prozent sind noch dabei, ihre Sicherheitsvorkehrungen in den Geschäftsstellen außerhalb der Landesgrenzen umzusetzen.
Das effektive Aufspüren ungewöhnlicher Transaktionen sowie das Identifizieren insbesondere politisch exponierter Personen können nur IT-gestützte Lösungen zuverlässig leisten. Dessen ist sich auch ein Großteil der befragten Geldwäschebeauftragten bewusst. In 78 Prozent der Banken sind inzwischen Softwarelösungen im Einsatz, die nach Anhaltspunkten für ungewöhnliches Verhalten bei Zahlungen suchen. Noch zu selten investieren die Banken allerdings in elektronische Kontrollsysteme, die Zahlungsströme in Echtzeit überwachen. Nicht einmal die Hälfte der Institute greift auf derartige Systeme zurück. Viele Geldwäschebeauftragte in Banken setzen die Kosten und Risiken einer unzureichenden IT-Unterstützung nicht ins Verhältnis. Der Preis für IT-gestützte Geldwäscheprävention ist nach wie vor das Hauptargument gegen entsprechende Investitionen.
Hintergrundinformationen
Zum Thema 3. EU-Geldwäscherichtlinie führte Steria Mummert Consulting AG im ersten und zweiten Quartal 2007 eine Marktstudie durch, in der die Geldwäschebeauftragten der deutschen Top-Kreditinstitute hinsichtlich ihrer Umsetzungsmaßnahmen zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie befragt wurden.. Das Ergebnis der Befragung stellt die gegenwärtige Situation der Institute in Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Anforderungen der 3. EU-Geldwäscherichtlinie dar.
2. Immer mehr Anzeigen auf Geldwäscheverdacht in Deutschland!
Die Polizei in Deutschland muss sich mit immer mehr Fällen von Verdacht auf Geldwäsche beschäftigen laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AP (Associated Press). Die Zahl der entsprechenden Anzeigen nach dem Geldwäschegesetz ist im vergangenen Jahr auf einen Höchststand gestiegen. Sie nahm um 22 Prozent auf 10.051 zu, wie aus dem am Dienstag vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Jahresbericht der Financial Intelligence Unit Deutschland (FIU) hervorgeht.
Im Vergleich zu 2005 wurden 1.810 mehr Verdachtsanzeigen gestellt und damit die höchste Zahl seit In-Kraft-Treten des Geldwäschegesetzes im Jahr 1993 erreicht. Allein 1.567 Meldungen mehr als im Vorjahr gab es auch im Bereich «Phishing und Finanzagenten», in dem es insgesamt 1.913 Anzeigen gab. «Finanzagenten» sind Personen, die über das Internet dazu angeworben werden, ihr Privatkonto für die Annahme und Weiterleitung von Geldern auf Anweisung Dritter zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird ihnen in der Regel eine Provision von fünf bis zwölf Prozent des transferierten Geldes versprochen. Die FIU hat festgestellt, dass «Finanzagenten» von deutschen Strafverfolgungsbehörden zunehmend wegen Geldwäsche und zum Teil wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (unerlaubtes Betreiben von Finanzdienstleistungen) belangt werden.
59 Anzeigen wurden 2006 mit dem Verdachtsgrund Terrorismusfinanzierung erstattet, das sind weniger als im Vorjahr laut AP.
3. Russland: Mehr als 6000 mit Geldwäsche verbundene Verbrechen seit Jahresanfang!
In Russland sind seit dem Jahresanfang mehr als 6000 mit der Geldwäsche verbundene Straftaten registriert worden. Das erfuhr die Nachrichtenagentur ITAR-TASS (russland.ru) vom Pressedienst des Departements für Wirtschaftssicherheit im russischen Innenministerium.
Mehr als 60 Prozent dieser Verbrechen seien durch die Mitarbeiter der Abteilungen für Wirtschaftssicherheit aufgedeckt worden, präzisierte ein Sprecher.
Er betonte, dass der Kampf gegen die Geldwäsche in den jüngsten Jahren zu den vorrangigen Aufgaben bei der Gestaltung der Anti-Kriminalitäts-Politik gehöre. "Die schmutzigen Gelder stören das natürliche Agieren der Marktkräfte, hindern die Behörden bei der Verwaltung und Kontrolle über das Geldsystem des Landes", so der Sprecher.
Buchtipp: Kampf dem Global organisierten Verbrechen!
Die illegale Wirtschaft der Waffen- und Drogenhändler, Markenpiraterie und Zwangsprostitution, Schwarzarbeit und Sklaverei sind Geschäftsstränge einer global agierenden „Mafia“, die die internationale Stabilität bedroht. Moises Naim (ehemaliger Weltbankdirektor) beschreibt in seinem packenden Report „Das Schwarzbuch des Globalisierten Verbrechens“, wie die globalen Netzwerke der illegalen Wirtschaft arbeiten, und zeigt, wie wir den Krieg gegen diese neue Form des organisierten Verbrechens gewinnen können.
Der internationale Menschenhandel ist nur eines von fünf global vernetzten Verbrechen, die Naim in seinem Report analysiert. Ferner zeigt er, wie präzise, effizient und skrupellos die Netzwerke des internationalen Waffen- und Menschenhandels, der globalen Drogenmafia, der weltweiten Geldwäsche und Markenpiraterie funktionieren und wie deren weit reichender Einfluss die internationale Politik verändert. Besonders spannend beschreibt der Wirtschaftsexperte Naim, wie diese Netzwerke miteinander funktionieren und einander bedingen. Keines dieser globalen Verbrechen existiert isoliert von den anderen. So bedient sich z. B. jedes dieser kriminellen Netzwerke auch der illegalen Migration, sei es für den Schmuggel von Drogen oder Waffen über nationale Grenzen hinweg, den Verkauf von Raubkopien oder Rauschgift in den Ankunftsländern oder als „unsichtbares Zahlungsmittel“ durch die Vermittlung von Zwangsarbeitern oder Zwangsprostituierten. Ein erfolgreicher Kampf gegen die Systeme globalen Verbrechens ist laut Naim nicht aussichtslos, wenn aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt wird
Das Schwarzbuch des Globalisierten Verbrechens
4. Aktuelle MiFID-Studie: Wer als Kunde nicht fragt, erfährt auch nichts!
Es sind nur noch wenige Monate bis zur Einführung der neuen EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Kaum ein Finanzdienstleister nutzt jedoch die Erhöhung der Transparenzpflicht bezüglich der in Finanzprodukten enthaltenen Provisionen um sich frühzeitig vom Markt zu differenzieren. Dies zeigt eine aktuelle Studie der studentischen Unternehmensberatung der Universität Mainz berater e.V., unterstützt durch die Investors Marketing – Management Consultants.
Im Rahmen der Studie wurden im Juni und Juli 2007 rund 250 Berater aus Banken und Sparkassen sowie rund 250 Endkunden aus den Segmenten Retail-Banking und Affluent-/Private Banking zu ihrem Wissensstand und ihrer Einstellung zum Thema MiFID befragt.
„Ein interessantes Ergebnis der Studie wurde uns bereits in der Vorbereitungs¬phase deutlich: Zwar ist MiFID für den einzelnen Berater ein zentrales Thema und das Interesse an Informationen ist hoch, die Finanzdienstleistungsinstitute selbst halten sich derzeit in der externen Kommunikation zu MiFID jedoch sehr zurück“, erklärt Philipp Petry, Senior Consultant bei berater e.V. Bestätigt wird dies durch die Studie: 45 Prozent der Finanzdienstleister verhalten sich momentan noch reaktiv, d.h. sie warten weiterhin ab, was im Detail gesetzliche Pflicht wird bzw. wie sich der Wettbewerb verhält. Erst dann werden sie entscheiden, was sie zum Beispiel dem Kunden an Provisionen offen legen werden. „Nur wenige Finanzdienstleister wagen sich schon jetzt nach vorne und positionieren sich durch Kostentransparenz als besonders kundenorientiert“, erläutert Petry. Klar ist aber schon jetzt, dass viele Kunden zukünftig ausdrücklich nach den Provisionen fragen müssen, um informiert zu werden.
Dabei wird das Management des Informationsflusses in der Kunden-Berater Beziehung ein entscheidender Erfolgsfaktor für Finanzdienstleister. „Insbesondere deshalb, da knapp 70% der Kunden eine Offenlegung sämtlicher Provisionen fordern“, so Univ.-Prof. Dr. Frank Huber, Inhaber des Lehrstuhls für Marketing I an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. „Diese Offenlegung soll entweder standardmäßig Inhalt jedes Beratungsgesprächs sein (39,4%) oder zumindest auf aktive Nachfrage des Kunden (30,1%) erfolgen. Nur solche Finanzdienstleister, die in Zukunft dem Kunden einen echten Mehrwert bieten und diesen von der Wertigkeit der Dienstleistung überzeugen, werden auf der Ertragsseite Einbrüche verhindern können.“
BUCHTIPP: MIFID - DAS PRAKTIKERHANDBUCH - NEUERSCHEINUNG
Die Umsetzung der MiFID ist eine der größten Herausforderungen im Wertpapiergeschäft - nicht nur - der Banken. Dieses Werk von zwei ausgewiesenen Experten aus der Praxis, die sich seit Jahren mit dem Thema befassen und jetzt die Umsetzung der MiFID in den Häusern als interne oder externe Berater eng begleiten, gibt wertvolle Hinweise insbesondere zu den Zweifelsfragen und wird als eines der ersten Bücher am Markt nach Umsetzung der MiFID durch den deutschen Gesetzgeber dazu beitragen, einen Praktiker-Standard (Best Practice) in der Branche zu etablieren.
MIFID - PRAKTIKERHANDBUCH
5. Standortqualität Deutschlands verbessert
Nachholbedarf bei Investitionen und Bildung / Schweden bester Wirtschaftsstandort / Niederlande und Großbritannien teilen sich Rang zwei / Indien mit stärkster wirtschaftlicher Dynamik
Der Wirtschaftsstandort Deutschland hat in den vergangenen Jahren aufgeholt und ist längst besser als sein Ruf. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Allianz Dresdner Economic Research, die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.
"Die volkswirtschaftlichen Fakten zeigen: So schlecht wie Deutschland lange Zeit wahrgenommen wurde, ist es nicht", sagte Michael Heise, Chefvolkswirt der Allianz SE und Dresdner Bank AG. International steht die Bundesrepublik auf Platz 8.
Die besten Wirtschaftsstandorte sind der Studie zufolge Schweden, gefolgt von Großbritannien und den Niederlanden. Die Analyse zeigt allerdings auch Schwachstellen in Deutschland: "Bei der Investitionsquote, der Bildung und der öffentlichen Schuldenlast müssen wir besser werden", sagte Heise. Hier liegt die Bundesrepublik nur im Mittelfeld, bei der Investitionsquote sogar an vorletzter Stelle. "Selbstzufriedenheit ist deshalb nicht angebracht."
Standortanalyse fußt auf quantitativen Kriterien
Die Standortanalyse der Volkswirte von Allianz und Dresdner Bank fußt ausschließlich auf quantitativen Kriterien. Dies unterscheidet sie von anderen internationalen Vergleichen der Wettbewerbsfähigkeit und der Standortqualität, die oftmals stark auf Umfrageergebnissen basieren. Dadurch überzeichnen Meinungsbilder häufig die tatsächliche Entwicklung. Darüber hinaus umfasst die Studie neben den wichtigsten Industrienationen auch die so genannten BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China).
Ursache für die verbesserte Position Deutschlands ist nach den Worten Heises vor allem, dass sich die Teilindikatoren für die wirtschaftliche Dynamik nach einer längeren Schwächephase im Jahr 2006 wieder deutlich steigern konnten. Dennoch gebe es Strukturprobleme, die das Wachstumspotential verringern und noch gelöst werden müssten. "Die Position im Mittelfeld kann für Deutschland nicht zufriedenstellend sein", sagt Heise. Auffällig sind die guten Ergebnisse kleinerer EU-Staaten beim Gesamtranking sowie die Dominanz der Emerging Markets beim Teilranking "Wirtschaftliche Dynamik".
Die Studie von Allianz Dresdner Economic Research basiert auf 17 Indikatoren, die sich folgenden Teilrankings zuordnen lassen: Wirtschaftliche Leistungskraft, Wirtschaftliche Dynamik, Verfügbarkeit von Kapital, Arbeit und technologischem Wissen (Wirtschaftspotenzial) und Nachhaltigkeit der fiskalischen und ökologischen Entwicklung.
Die in der Analyse betrachteten 18 Länder repräsentieren insgesamt rund 80 Prozent der weltwirtschaftlichen Wertschöpfung. Heise: "Wir orientieren uns mit unserem Standortindikator am Wettbewerbsgedanken: Wenn alle gut sind, muss man besser sein."
Teilrankings ergeben unterschiedliche Ergebnisse
Beim Teilranking "Wirtschaftliche Leistungskraft" handelt es sich ausschließlich um Strukturindikatoren. Das Ranking ist deshalb im Zeitablauf relativ stabil und wird von den Industriestaaten dominiert. Am besten schneiden hier die Niederlande, gefolgt von Schweden und Österreich ab. Deutschland rangiert seit 2000 im guten Mittelfeld. Auffällig ist, dass die Bundesrepublik im Hinblick auf ihr Wohlstandsniveau im Vergleich mit dem europäischen Durchschnitt deutlich an Boden verloren hat.
Die Kategorie "Wirtschaftliche Dynamik" weist eine erheblich höhere Volatilität auf und wird klar von den Emerging Markets angeführt. Indien liegt in dieser Kategorie auf Platz 1, gefolgt von Polen und China. Das Ranking Deutschlands gleicht im Zeitablauf einer Achterbahnfahrt. 2000 noch auf Platz 10, folgte 2003 der Absturz auf Platz 17; im vergangenen Jahr gelang der Sprung auf den achten Platz. Besonders deutlich fiel die Verbesserung der Arbeitsproduktivität aus: hier konnte Deutschland sechs Plätze gutmachen.
Kriterien beim Teilranking "Verfügbarkeit von Kapital, Arbeit und technologischem Wissen" sind u.a. die Investitionsquote, die Forschungs- und Entwicklungsausgaben sowie das Bildungsniveau. Deutschland liegt bei dem Indikator für das wirtschaftliche Potenzial nur noch im Mittelfeld. "Der Innovationswettbewerb hat sich verschärft. Deutschland muss mehr für seine Zukunftsfähigkeit tun. Insbesondere die Bildung von Humankapital ist für den Standort essentiell", so Heise. Platz 1 beim wirtschaftlichen Potenzial nimmt Kanada vor Schweden und den USA ein.
Die Indikatorengruppe Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung deckt Ungleichgewichte auf, die eine Hypothek für die Zukunft darstellen. Neben der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen werden auch der Leistungsbilanzsaldo, Energieverbrauch und CO2-Ausstoß untersucht. Die Platzierung der Industrieländer in dieser Indikatorgruppe ist sehr unterschiedlich. Die Spitzenplätze nehmen Schweden und Österreich ein, Deutschland liegt auf Rang 9. Kanada (15) und die USA (17) belegen bei diesem Teilindikator die hinteren Plätze.
|
| 33/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 33/2007 |
|
Thema: Kampf den Doppelbesteuerungsabkommen!
1. Kampf den Steuerlöchern!
2. Vermögensaufbau in Deutschland hinkt hinterher!
3. Mobile Banking – Der Bankberater in der Hosentasche!
4. Commerzbank erhält Lizenz für eine Filiale in Dubai!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
für Deutschland als großem Vorreiter der EU werden zunehmend die vier großen Grundfreiheiten – Personenfreizügigkeit, freier Kapitalverkehr, Dienstleistungsfreiheit und freier Güter- und Warenverkehr zum Problem. Diese Freiheiten führen nämlich dazu, dass immer mehr Bundesbürger Vermögensstrukturen und Investitionen, Niederlassungen oder Wohnsitze ins Ausland verlagern. Somit profitieren diese von den attraktiven Doppelbesteuerungsabkommen, welche mit zahlreichen Staaten bestehen.
Um dennoch Einnahmenausfälle in großem Maße zu verhindern – durch diese attraktiven Möglichkeiten im Ausland - versucht der Deutsche Gesetzgeber nun zumindest die „schädlichsten“ Doppelbesteuerungsabkommen zu kündigen (beispielsweise das DBA bezüglich der Erbschaftssteuer mit Österreich) oder jenes mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (in erster Linie Dubai) welches nicht mehr verlängert wird und Ende 2008 ausläuft.
Galt es in der Vergangenheit die reine Kapitalflucht zu verhindern, ist es aufgrund der zunehmenden Auswanderungen, Verlagerung des Steuersitzes oder auch Verlegung des Altersruhesitzes zunehmend eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland, dass die Basis für Ihr Steueraufkommen „physisch“ auswandert.
Den Wegzug seiner Steuerbürger kann jedoch auch der Staat mittels Gesetzen nur bedingt verhindern, denn diese Freiheit steht jedem offen.
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S. Nach der äußerst erfreulichen Resonanz und dem positiven Feedback zu unserem Seminar „Alles was Sie über die Abgeltungssteuer wissen müssen“ im Rahmen der Internationalen Anlegermesse IAM in Düsseldorf werden wir die Thematik Seminare und Vorträge auch in Zukunft weiter ausbauen und Sie darüber natürlich zeitnah informieren!
1. Kampf den Steuerlöchern!
Wie verhindere ich, dass deutsche Staatsbürger durch geschickte steuerliche Gestaltungen im Ausland ihre Steuerpflicht hier zu Lande minimieren? Diese Frage treibt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) derzeit offenbar um. Auf der Suche nach Möglichkeiten, die Staatseinnahmen zu erhöhen, lässt er jetzt die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit ausländischen Staaten auf Schlupflöcher abklopfen.
(Beitrag von Brigitte Wallstabe-Watermann / Börse Online nach einem Interview mit Markus Miller)
Wir haben den Auftrag des Parlaments, die DBAs durchzuschauen, ob sie noch auf dem aktuellen Stand oder gegebenenfalls neuere Entwicklungen zu berücksichtigen sind“, so ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF) gegenüber BÖRSE ONLINE. Mit welchen Ländern verhandelt wird, mag das BMF offiziell noch nicht bestätigen. Presseberichten zufolge sollen aber nach Österreich jetzt offenbar insbesondere auch Spanien und die Niederlande im Visier des BMF sein.
„Galt es in der Vergangenheit die reine Kapitalflucht zu verhindern, ist aufgrund der zunehmenden Auswanderungen, Verlagerung des Steuersitzes oder auch Verlegung des Altersruhesitzes zunehmend eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland, dass die Basis für Ihr Steueraufkommen „physisch auswandert“, so Buchautor und Finanzexperte Markus Miller, der sich mit dem Thema Geopolitische Vermögenssteuerung befasst und das Portal www.geopolitical.biz betreibt.
Die Verhandlungen mit den Niederlanden sollen demnach vor allem darum kreisen, dass das Land noch immer die Steueroase Niederländische Antillen hat. Offiziell gehören die Inseln zu den Niederlanden, genießen aber in inneren Angelegenheiten weitgehende Autonomie. Steuerausländer zahlen dort auf Zinsen und Dividenden keine Steuern. Ein Bankgeheimnis gibt es allerdings nicht.
Spanien ist bei deutschen Rentnern zunehmend beliebt als Alterswohnsitz. Wegen der schrittweisen Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von gesetzlichen Renten in Deutschland können sich Rentner durch den Wegzug künftig vermehrt der hiesigen Steuerpflicht entziehen. Auf Dauer wäre das für den Fiskus ein Milliardenloch.
Erst vor gut zwei Wochen hatte das BMF angekündigt, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, das die Erbschaftsteuer regelt, zum Ende dieses Jahres zu beenden (siehe Börse Online Ausgabe 36/2007). Es soll wohl eine Schonfrist bis Ende Juli 2008 geben. Denn in Österreich hat die regierende Koalition beschlossen, ab Ende Juli 2008 die Erbschaftsteuer komplett zu streichen. Das BMF will mit der Kündigung des DBA verhindern, dass deutsche Steuerzahler davon profitieren. „Wir wollen vor allem verhindern, dass Unternehmen ihren Firmensitz verlagern, um Erbschaftsteuer zu sparen“, so eine BMF-Sprecherin gegenüber BÖRSE ONLINE. Der deutschen Erbschaftsteuer entkommen können Deutsche dann künftig nur, wenn sie schon mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt haben. Zudem dürfen weder Erben noch Erblasser einen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die DBAs regeln Deutschlands steuerliche Beziehungen mit dem Ausland, erleichtern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Steuerbehörden und sollen verhindern, dass Steuerpflichtige mehrfach besteuert werden.
Derzeit gibt es gut 140 DBA mit zahlreichen auch entlegenen Ländern der Erde
Welche weiteren DBAs auf dem Prüfstand stehen, ist derzeit offen. Nach Meinung von Buchautor Miller könnten künftig in erster Linie jene DBAs untersucht werden, für welche die vier Grundfreiheiten der EU – Personenfreizügigkeit, freier Kapitalverkehr, Dienstleistungsfreiheit und freier Güter- und Warenverkehr – uneingeschränkt gelten. „Diese Freiheiten führen nämlich dazu, dass immer mehr Bundesbürger Vermögensstrukturen und Investitionen, Niederlassungen oder Wohnsitze ins Ausland verlegen und somit von den attraktiven Doppelbesteuerungsabkommen profitieren“, so Miller.
Seiner Meinung nach sind das in erster Linie also direkten Nachbarn in der EU, also Österreich, Luxemburg, Tschechien, Polen, Frankreich, Belgien und die Niederlande. Ebenso natürlich auch die Schweiz als „Nicht EU-Nachbar“. Luxemburg als Innovationsstandort im Gesellschaftsrecht (Fonds, privilegierte Gesellschaftsformen) könnte ebenfalls betroffen sein. So ist es laut Miller dem deutschen Fiskus ein Dorn im Auge, dass beispielsweise große Firmen wie eBay oder Amazon ihre Europaniederlassungen dort haben, aber die Hauptumsätze mit deutschen Steuerpflichtigen erzielen. Ferner verlagern auch Privatanleger ihren Wohnsitz ins Großherzogtum und machen sich die dort geltenden vorteilhaften Steuervorschriften zunutze.
Im Visier könnten natürlich auch Länder und Regionen sein, mit denen ursprünglich mal zu ganz anderen Zwecken DBAs abgeschlossen worden waren (beispielsweise Entwicklungshilfe und Förderung durch Investitionsanreize). Das DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten hat das BMF indes nochmals auf zwei Jahre befristet verlängert.
2. Vermögensaufbau in Deutschland hinkt hinterher!
Höhere Sicherheit kostet Rendite - Systematische Überprüfung der Portfoliostruktur erforderlich - Dresdner Bank legt Vermögensreport 2007 vor
Das Vermögen deutscher Privathaushalte hat sich im Jahr 2006 weiter erhöht. Dennoch liegen die Pro-Kopf-Vermögen hinter denen der USA, der EU 15 oder auch Japans zurück. Das gilt sowohl in Bezug auf Geld- als auch auf Sachvermögen. Der in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren unterdurchschnittliche Anstieg der Geld- und Sachvermögen geht zum einen auf die relativ schwache Einkommensentwicklung mit entsprechend verhaltenem Wachstum des Sparvolumens zurück. Zum anderen sind aber auch die Renditen der Geld- und der Sachvermögen in Deutschland geringer ausgefallen als im Ausland, heißt es im Vermögensreport 2007, den die Dresdner Bank kürzlich veröffentlichte.
Pro-Kopf Vermögen seit 1997 gestiegen
Deutsche Haushalte verfügen derzeit über ein Gesamtvermögen von rund 125.200 Euro pro Kopf. Dies ist eine Steigerung gegenüber 1997 um 25 Prozent. Amerikaner kommen auf 174.700 Euro (+59 Prozent gegenüber 1997), und in Japan sind es 131.000 Euro pro Kopf (-5,9 Prozent gegenüber 1997).
Die Vermögensstruktur in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren von Immobilien- hin zu Geldvermögen entwickelt. Beim Geldvermögen ist ein relativ hoher Anteil an Bankeinlagen und Renten, dafür ein relativ geringer Anteil an Aktien festzustellen. Im internationalen Vergleich bevorzugen die Deutschen konservative, relativ sichere Anlagen. „Rückschläge an den Aktienmärkten oder plötzliche Zinssteigerungen haben angesichts der konservativen Anlagestruktur und der verhältnismäßig geringen und eher langfristigen Verschuldung deutscher Privathaushalte vermutlich geringere Auswirkungen als in anderen Ländern“, sagte Michael Heise, Chefvolkswirt der Allianz und der Dresdner Bank.
Renditen relativ niedrig
Der Preis der Sicherheit ist eine relativ geringe Rendite. Im Vergleich zu den USA ist die Realrendite des deutschen Geldvermögens in den vergangenen 15 Jahren um rund 1,3 Prozentpunkte niedriger gewesen. Um ihre Spar- und Vermögensziele zu erreichen, hat die Bevölkerung infolgedessen mehr Konsumverzicht leisten müssen. Während Investoren in den USA im Zeitraum von 1991 bis 2006 jährlich eine Rendite von real 3,6 Prozent aus ihrem Vermögen erzielten, waren es im gleichen Zeitraum bei den Deutschen nur 2,3 Prozent. „Eine Erhöhung der Aktienquote um 10 Prozentpunkte könnte auf Basis der langjährigen Performance rund 18 Milliarden Euro mehr Rendite jährlich erbringen“, erklärte Heise bei der Vorstellung des Reports.
Fazit: Optimierungsbedarf bei Portfoliostruktur
„Ein internationaler Renditevergleich zeigt, dass die Portfoliostruktur der Deutschen noch Optimierungsbedarf hat“, sagte Andree Moschner, Vorstandsmitglied der Dresdner Bank AG. „Das Ziel muss eine höhere Rendite sein.“ Dies könnte unter anderem durch eine verstärkte Anlage in Aktien, Aktienfonds und Zertifikate erreicht werden. Moschner rät Anlegern deshalb, ihr Portfolio regelmäßig zu überprüfen. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, auch Langfristziele insbesondere bei der Altersvorsorge zu verfolgen. „Durch den sukzessiven Rückzug der öffentlichen Versorgungssysteme ist zur Deckung des Eigenvorsorgebedarfs eine stärkere und gezielte Umschichtung zugunsten von Kapitalmarktprodukten erforderlich.“
3. Mobile Banking – Der Bankberater in der Hosentasche!
Egal ob in der Hosentasche, in der Jacke oder in der Aktentasche: Das Handy als mobile Bankfiliale begleitet täglich seinen Besitzer. Schnell noch eine Kontoabfrage beim Möbelkauf oder eine Überweisung bevor der Flieger geht - Mobile Banking ist heute dank des einfachen Zugangs ins Internet per Handy so einfach wie nie zuvor. Nicht nur für unterwegs stellen mobile Bankgeschäfte eine perfekte Ergänzung zur Kontoführung am PC dar. Dabei interessieren sich besonders technisch interessierte Kunden für diesen Kanal, überwiegend männlich im Alter von 35 bis 45 Jahren. Aber auch Frauen, die sich für nützliche und Zeit sparende Anwendungen begeistern, blicken zwischendurch auf ihr Handy und checken Kontostand oder Umsätze so eine Pressemitteilung der Postbank.
Der lange Weg vom mobilen Telefonieren zur mobilen Überweisung
Wer sich vor 15 Jahren ein Handy zulegte, wurde stirnrunzelnd belächelt. Wozu ein Telefon, das die persönliche Erreichbarkeit rund um die Uhr und an jedem Ort der Welt gewährleistet? Wer heute kein Mobiltelefon sein Eigen nennt, erntet fassungsloses Staunen. Denn ein Leben ohne Handy ist kaum mehr vorstellbar. Eine Studie des europäischen Marktforschungsinstituts Eito im Auftrag des BITKOM ergab, dass zum Jahresende 2007 weltweit jeder Zweite mobil telefoniert. Auch in Deutschland übersteigt die Zahl der Geräte die Zahl der Einwohner dank des Trends zum Zweit- oder Dritthandy. Und dabei ist der kleine Funkapparat längst nicht mehr nur zum Telefonieren da. Telefonieren ist fast Nebensache: spielen, fotografieren, Klingeltöne runterladen, Videos aufnehmen, Daten verwalten und e-mailen - der Alleskönner vertreibt Langeweile. Informationen aus dem Internet abrufen ist seit der Jahrtausendwende dank WAP-fähiger Handys und der später verbesserten Browser-Technologie heute ein Kinderspiel.
Der Bankberater in der Hosentasche
Durch das steigende Bedürfnis nach Mobilität gewinnen auch die sogenannten mobilen Dienste und Services zunehmend an Bedeutung. Jederzeit und von überall seine Angelegenheiten managen zu können wird immer wichtiger. Alles was das Internet per Computer bietet, dem steht das Surfen per Handy im World Wide Web in fast nichts nach: Ob Online-Shopping, Online-Banking, Informationen abrufen oder ähnliches. Vier von fünf Handy-Besitzern haben inzwischen die Möglichkeit, mit ihrem Gerät auch ins Internet zu gehen. Von dieser Option machen 40 Prozent Gebrauch. Das ergab eine Studie der Online Publishers Association.
Als einer der ersten Anbieter für mobile Finanzservices startete die Postbank für ihre Kunden im Jahr 2000 das WAP-Brokerage. Denn das schnellste Wachstum bei mobilen Bankgeschäften wurde aufgrund des Booms der New Economy dem Wertpapiergeschäft per Handy vorausgesagt. Einer Untersuchung des damaligen Internet-Forschungs-unternehmens Forit (heute Forrester Research) zufolge gab es zu diesem Zeitpunkt rund 50 Millionen Handy-Besitzer im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich und die Schweiz). Sechs Prozent von ihnen nutzten WAP-Angebote.
Doch die WAP-Dienste florierten nicht. Den Kunden dauerte der Aufbau der Seiten zu lange, die Geräte waren unflexibel durch verhältnismäßig kleine Displays und die Benutzerführung war zu umständlich. Der Einbruch an den Börsen ließ das Interesse zusätzlich erlahmen.
Modernere Handys und das mobile Internet geben den Weg frei
Die rasante Weiterentwicklung der Mobilfunkgeräte zu farbigen und größeren Displays, die immer größer werdenden Kapazitäten dieser Geräte und die Einführung des mobilen Internets kurbelten das Handy-Banking neu an. Dies erkannte auch die Postbank. 2004 ging sie deshalb zur Weiterentwicklung ihres Angebots eine Partnerschaft mit T-Mobile ein. Das Handy wurde so zur Bankfiliale für unterwegs. Zunächst nur für T-Mobile-Kunden umfasste die Kooperation Informations- und Transaktionsangebote der Postbank wie zum Beispiel Überweisungen, Kontostandsanfragen, Wertpapierorders oder einen Geldautomatenfinder. Mit dem Angebot "Überweisungen via Handy" übernahm die Postbank in Deutschland eine Vorreiter-Rolle. Die Einwahl in das mobile Bankangebot erfolgte zu diesem Zeitpunkt noch ausschließlich über die t-zones von T-Mobile.
Heute ist das Mobile Banking und Mobile Brokerage für jeden Mobilfunkkunden über die Browserfunktion seines Handys möglich. Der Kunde gibt analog seines PCs die Zieladresse (URL) in das Browserfenster per Handytastatur ein, z.B. https://mobile.postbank.de. Nach wenigen Sekunden erscheint die Bankingseite der Postbank. Der Kunde benötigt zum Login dieselben Zugangsdaten wie beim Online-Banking. Dazu gehören seine Kontonummer und PIN. Um Transaktionen durchführen zu können, benötigt der Kunde außerdem seine iTAN-Liste bzw. eine mTAN. Eine spezielle Registrierung für das Mobile Banking ist nicht erforderlich. Frei nach dem Motto "Probieren geht über Studieren" können Interessierte erste Erfahrungen mit einem Testkonto der Postbank machen. Die Welt des mobilen Bankings erreicht man mit der Kontonummer 9 999 999 999 und der Online-PIN: 11111.
Weniger ist mehr
Mitbedingt durch die Displaygröße des Handys überfrachtet die Postbank ihre Leistungen via Handy nicht. Sie orientiert sich an den Wünschen ihrer Kunden und hält deshalb ihr Angebot bewusst schlank. Dabei steht der Nutzwert klar im Vordergrund. Die beliebtesten Funktionen kann der Kunde bei der Postbank seit März 2007 über eine Schnellauswahl in der Navigation direkt anwählen. Das führt ohne viele Klicks zum Beispiel zu Kontostand oder Überweisung. Zu den weiteren grundlegenden Funktionen gehören außerdem der Finanzstatus, Kontoumsätze, Daueraufträge und eine PIN/TAN-Verwaltung. Für Trader hält das mobile Brokerage außerdem eine Depotübersicht, Kauf und Verkauf von Wertpapieren, das Orderbuch, Guthabenverstärkung und Kursabfrage sowie eine Top/Flop-Liste bereit. Ein weiteres Highlight ist der Filial- und Geldautomatenfinder. So kann der Kunde in einer fremden Stadt den nächstgelegenen Geldautomaten oder ein Postbank Finanzcenter finden.
Banking der Zukunft
"In den kommenden Jahren wird das mobile Banking in Deutschland so selbstverständlich wie das Onlinebanking genutzt.", so Dr. Michael Meyer, Marketingvorstand der Postbank. Länder wie Österreich oder Finnland sind den Deutschen diesbezüglich schon einen Schritt voraus. Doch der technische Fortschritt mit noch leistungsstärkeren Geräten, schnellerer Datenübertragung und benutzerfreundlicheren Anwendungen ist vorprogrammiert. Junge Leute wachsen heute ganz selbstverständlich mit Handy auf. Sie sind offen für neue Technologien und haben keine Hemmungen neue Funktionen auszuprobieren. Günstige Flatrate-Tarife im Mobilfunkbereich gibt es heute schon. Denkbar ist auch in diesem Bereich eine Entwicklung wie bei den Internet-Flattarifen zum endlos Surfen. Michael Meyer: "Seit Anfang des Jahres 2007 steigerten sich unsere Seitenaufrufe beim Mobile Banking um 50 Prozent. Wir freuen uns, wenn der Markt hier weiter ordentlich an Schwung gewinnt und wir noch mehr Kunden von diesem flexiblen Kanal überzeugen können. Wir bleiben mit der Weiterentwicklung als Vorreiter in diesem Segment auf jeden Fall am Ball!"
4. Commerzbank erhält Lizenz für eine Filiale in Dubai!
Nach der Deutschen Bank und der Allianz hat nun auch die Commerzbank als weiteres Deutsches Unternehmen eine Lizenz für die Tätigkeit im Dubai International Financial Centre (DIFC) erhalten. Das Dubai International Financial Centre (DIFC) ist eine 44 Hektar große Freihandelszone in Dubai und ein Onshore-Zentrum für internationale Finanzdienstleister. Es liegt zwischen den Zeitzonen der Finanzzentren Hongkong und London und bedient den größten neuen Wachstumsmarkt für Finanzdienstleistungen.
Die Filiale wird eine breite Palette an Bankdienstleistungen für Unternehmen und institutionelle Investoren anbieten. Schwerpunkte werden Strukturierte Investmentprodukte, Derivategeschäfte, Trade Finance und Transaction Banking, Vermögensverwaltung über die Tochter cominvest sowie besonders Immobilienfinanzierungen über die Eurohypo sein. Die Eurohypo wird als erste internationale Spezialbank für Immobilien in der Region vertreten sein.
Leiter der Filiale mit Sitz im Dubai International Financial Center ist Ralph Nitzgen, der 15 Jahre Erfahrung im Firmenkundengeschäft der Commerzbank besitzt. Martin Blessing, im Vorstand für die Mittelstandsbank zuständig, hat hohe Erwartungen an den neuen Stützpunkt: "Aufgrund seiner langjährigen Zuständigkeit für die Region und seines zeitweisen Einsatzes in der Repräsentanz Bahrain ist Ralph Nitzgen mit den wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der arabischen Welt bestens vertraut. Ich bin überzeugt, dass es uns gelingt, die enormen Chancen dort zu nutzen und eine erfolgreiche Niederlassung für die Commerzbank-Gruppe aufzubauen."
TIPP
Dieser Schritt eines Global Players verdeutlicht die attraktiven Rahmenbedingen der Vereinigten Arabischen Emirate für Firmenansiedelungen. Doch nicht nur als großes Unternehmen kann man diese Vorteile nutzen, auch kleineren Firmen oder Privatpersonen bieten die Vereinigten Arabischen Emirate attraktive Lösungsmodelle!
Als Abonnent von Kapital & Steuern vertraulich finden Sie in der Ausgabe 05/2007 einen ausführlichen Bericht zum Thema Firmengründungen und Wohnsitznahme in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Diese Ausgabe steht auch als download zur Verfügung unter www.kapital-und-steuern.de
|
Die aktuellen Top-Bestseller: BÖRSE & GELD |
|  |  |
| |
|