32/2007 
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 32/2007

 

Thema: Privatsphäre: Freiheit statt Angst!

 

1. Steuermissgeburt Nr. 1 – Kabinett verabschiedet die Einschränkung der Freiheit zur Steuergestaltung!

2. Steuermissgeburt Nr. 2 - Der Fiskus erzwingt sich Zuarbeit!

3. Gegen einen bereits erfolgten Kontenabruf besteht keine Klagemöglichkeit!

4. Zusätzlich NEU im Seminar – Die Abgeltungssteuer aus Sicht des Finanzamtes!

 

EDITORIAL
        

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

Am 22. September startet in Berlin direkt vor dem Brandenburger Tor eine große Demonstration gegen die Pläne eines totalen Überwachungsstaates. "Freiheit statt Angst" lautet der Titel, welcher von Organisationen aus dem „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ veranstaltet wird. Auch „meine“ Organisation, der Deutsche Fachjournalistenverband DFJV unterstützt diese Aktion. Die uneingeschränkte Freiheit der Presse ist natürlich ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie.

Mit der Vorratsspeicherung der Telekommunikation und Online-Durchsuchungen von Computern stehen weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse auf der unersättlichen politischen Agenda. Dabei bewirkt die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro und gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger. Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Krankheit und Armut.

Hinzu kommt: Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entsteht allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die "nichts zu verbergen" haben und dem Staat gegenüber - zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit - ihre Freiheitsrechte aufgeben.

Weiterführende Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie im Internet unter www.freiheit-statt-angst.de

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

P.S.

Ein kritischer Report von Peter Schaar - seit 2003 Bundesbeauftragter für Datenschutz - über dieses Thema, das immer brisanter wird erscheint nun brandaktuell im September beim Bertelsmann Verlag:

Das Ende der Privatsphäre

 

1. Steuermissgeburt Nr. 1 – Kabinett verabschiedet die Einschränkung der Freiheit zur Steuergestaltung!

Am 8. 8. 2007 hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2008 beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist ungeachtet aller Kritik die Neufassung der allgemeinen steuerlichen Missbrauchsnorm des § 42 Abgabenordnung (AO).

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) warnt in diesem Zusammenhang vor den Konsequenzen des geänderten § 42 AO. Keinesfalls wird dessen Überarbeitung - wie vom Bundesministerium der Finanzen unterstellt - mehr Rechtssicherheit bringen. Im Gegenteil, die vorliegende Fassung würde zum einen gesicherte und bewährte Rechtsprechung zum Missbrauch im Steuerrecht hinfällig werden lassen.

Zweck der Gesetzesinitiative ist es allein, noch mehr Fälle als „missbräuchlich“ zu brandmarken. Zum anderen würde die Anwendung dieser Norm in der Praxis zum reinen Glücksspiel. Die Ursache hierfür liegt in den neu enthaltenen Tatbestandsmerkmalen, die im Steuerrecht sowohl unbekannt als auch in herkömmlicher Weise nicht auszulegen sind. Bei der Beurteilung einer steuerlichen Gestaltung soll es nämlich darauf ankommen, ob der Gesetzgeber diese als „gewöhnlich“ angesehen hat. Zur Beantwortung dieser Frage könne der Steuerpflichtige, laut amtlicher Begründung, die entsprechenden Gesetzesmaterialien zu Rate ziehen. „Gesetzesmaterialien“ können jedoch leicht mehrere Bände im A4-Format umfassen, die dann doch nicht umfassend und vollständig sind, denn selbst der beste Gesetzgeber wird sich nicht zu jeder denkbaren Gestaltung äußern können.

Fazit

„Wie dann in der Praxis verfahren werden soll, ist vollkommen unklar“, schimpft Jürgen Pinne, Präsident des DStV und empfiehlt, „die unselige Neufassung des § 42 AO komplett zu streichen“. Die behauptete „Entschärfung“ des Paragraphen, die lediglich eine Mogelpackung ist und am ursprünglichen Ziel festhält, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen, ändere daran nichts.

 

2. Steuermissgeburt Nr. 2 - Der Fiskus erzwingt sich Zuarbeit!

Die Finanzverwaltung will sich per Gesetz Frondienste von Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Banken erzwingen.

Mit einer neuen gesetzlichen Bestimmung (§ 138a AO) will sich der Fiskus unentgeltliche Zuarbeit verschaffen. Unter Androhung von Bußgeldern bis zu fünf Millionen Euro sollen steuerliche Berater verpflichtet werden, von ihnen erdachte Steuergestaltungen dem Fiskus zu melden. Dabei müssen auch die dahinterstehenden Überlegungen dargelegt werden. Selbst zur Angabe der betroffenen Rechtsvorschriften sollen die sogenannten „Vermarkter“ verpflichtet werden.

Steuerberater und andere sollen damit gezwungen werden, auf eigene Kosten und unter dem Damoklesschwert des drohenden Bußgeldes den Finanzbehörden das zu liefern, worüber diese eigentlich auf Grund eigener Sachkenntnis verfügen müssten. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV e.V.) warnt vor solcher Pönalisierung legalen Verhaltens.

Fazit

Es muss dem Bürger unbenommen bleiben, seine wirtschaftlichen Verhältnisse auf legalem Wege auch mit steuerlicher Wirkung zu gestalten. Die von der Entwurfsbegründung angeführte angebliche Notwendigkeit, strukturelle Erhebungsdefizite zu beheben, kann in den von der Gesetzesänderung betroffen Fällen gar nicht bestehen. Legale Steuergestaltungen nutzen – insbesondere im internationalen Bereich – den Umstand, dass ausländische Gesetzgeber eigene Entscheidungen über die Steuerbarkeit von Vorgängen treffen.

Wenn der ausländische Fiskus keine Steuern erheben will, so muss der deutsche Fiskus dies akzeptieren. Von einem Erhebungsdefizit kann keine Rede sein, wo nichts zu erheben ist!

Mein persönliches Fazit

Kapital & Steuern vertraulich wird Ihnen weiter interessante und absolut legitime internationale Gestaltungsmöglichkeiten vorstellen, wie in der Vergangenheit auch. Auch Deutschland als Vorreiter der EU sollte sich einmal der vier großen Grundfreiheiten – Personenfreizügigkeit, freier Kapitalverkehr, Dienstleistungsfreiheit und freier Güter- und Warenverkehr stärker bewusst werden. Viele Deutsche Gesetze sind nach wie vor nicht EU-konform. Man sollte also nicht auch noch neue Gesetze erlassen, die offensichtlich einem freiheitlichen und einheitlichen EU-Binnenmarkt widerstreben.

(Achtung Satire!)

Ich hoffe die Pressefreiheit wird nicht auch noch dahingehend eingeschränkt, dass wir zukünftig unsere Presseartikel noch vor Veröffentlichung an den Fiskus zur Genehmigung übermitteln müssen!

 

3. Gegen einen bereits erfolgten Kontenabruf besteht keine Klagemöglichkeit

Eine Klage, mit der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines bereits durchgeführten Kontenabrufs begehrt wird, ist unzulässig. Eine Fortsetzungsfeststellungsklage scheidet aus, weil der Kontenabruf als bloßer verwaltungsinterner Vorgang kein Verwaltungsakt ist. Eine Feststellungsklage kommt nicht in Betracht, weil diese gegenüber Anfechtungsklagen subsidiär ist und der Betroffene daher den Steuerbescheid abwarten muss, der die Erkenntnisse des Kontenabrufs umsetzt.

Der Sachverhalt:

Der Kläger betreibt eine Handelsvertretung. Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung entdeckte das Finanzamt ein Schwarzgeld-Konto des Klägers bei einer Sparkasse. Daraufhin wurde gegen den Kläger ein Strafverfahren eröffnet. Am gleichen Tag leitete das Finanzamt ein Kontenabrufersuchen nach § 93 Abs.7 in Verbindung mit § 93b AO ein und erfuhr so von weiteren Konten des Klägers.

Das Finanzamt teilte dem Kläger mit, dass ein Kontenabrufverfahren durchgeführt worden sei. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers hatte keinen Erfolg. Mit seiner Klage begehrte er die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Kontenabrufersuchens. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür hätten nicht vorgelegen. Das Verfahren dürfe insbesondere nicht vor einer erfolglosen Anfrage an den Steuerpflichtigen durchgeführt werden.

Das FG wies die Klage als unzulässig ab, ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum BFH zu.

Die Gründe:

Die Klage ist unzulässig, da dem Kläger gegen den erfolgten Kontenabruf keine Klagemöglichkeit zusteht.

Eine Anfechtungsklage scheidet aus, weil der Kontenabruf bereits erfolgt ist und sich damit erledigt hat. Auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit des Kontenabrufs festzustellen, kommt nicht in Betracht. Fortsetzungsfeststellungsklagen sind nur gegen erledigte Verwaltungsakte statthaft. Ein Verwaltungsakt liegt hier aber nicht vor. Weder ordnet der Kontenabruf eine Rechtsfolge an noch hat er eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Denn der Datenabruf ist ein rein verwaltungsinterner Vorgang und führt gegenüber dem Steuerpflichtigen zu keinerlei Rechtswirkung.

Die Klage ist auch nicht als Feststellungsklage zulässig. Feststellungsklagen sind nach § 41 Abs.2 FGO subsidiär, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann. Dies ist hier der Fall, da sowohl das dem Kontenabruf erster Stufe nachfolgende Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen als auch die Steuerbescheide, die die Erkenntnisse des Kontenabrufs umsetzen, Verwaltungsakte darstellen, die mit der Anfechtungsklage angegriffen werden können.

FAZIT

Die fehlende Klagemöglichkeit verletzt den Kläger nicht in seinen Grundrechten. Der Kontenabruf führt für sich genommen zu keinerlei Beeinträchtigung von Grundrechten, da erst die nachfolgenden Stufen des Verfahrens, gegen die jeweils Rechtsbehelfe gegeben sind, Rechtswirkungen gegenüber dem Steuerpflichtigen entfalten.                 

4. Zusätzlich NEU im Seminar – Die Abgeltungssteuer aus Sicht des Finanzamtes!

Am 07. September haben Sie die Möglichkeit im Rahmen der Internationalen Anlegermesse IAM in Düsseldorf unser Seminar „Alles was Sie über die Abgeltungssteuer wissen müssen“ zu besuchen.

Ergänzend zu unserer Themenausgabe Spezial „Abgeltungssteuer“ stellen wir Ihnen hier aktuelle Entwicklungen und Praxistipps rund um die Abgeltungssteuer detailliert vor. Ebenso haben Sie die Möglichkeit Fragen direkt zu stellen. Als Gastredner haben wir mit unserem Netzwerkpartner Matthias Paul Weber einen ehemaligen Steuerinspektor und Steuerfahnder für konkrete Fachfragen zusätzlich gewinnen können.

 

Herr Weber ist heute als Steuerberater und Erster SteuerConflictCoach Deutschland, gefragter Experte für die Lösung schwieriger Fälle, Interviewpartner (u.a. WDR2, N24), Vortragsredner und Fachautor.

 

Seminaranmeldung „Alles was Sie über die Abgeltungssteuer wissen müssen!“

 

31/2007  
INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 31/2007

 

Thema: Risiko Altersarmut!

 

1. Forsa-Studie belegt Beratungsbedarf bei Fonds!

2. Private Altersvorsorge – Informieren Sie sich im Rahmen der IAM!

3. Neun von zehn Internet-Usern nutzen Online-Banking!

4. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im September!

 

 

EDITORIAL
        

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

erste Stunde Englisch, zweite Stunde Mathe, dritte Stunde Vermögensanlage, Wirtschaft und Börse. Dieser Stundenplan ist sicherlich nach wie vor Wunschdenken an unseren Schulen, müsste aus meiner Sicht aber zwingend Einzug halten in die Lehrpläne. Zwingend deshalb, weil gerade jungen Menschen so früh als möglich verinnerlicht werden muss, wie wichtig ein selbständiger, privater Vermögensaufbau zur Altersvorsorge ist. Erfreulicherweise gibt es diesen Stundenplan mittlerweile an einigen Schulen. Rund 2.700 Lehrer haben für Ihre Klassen die Broschüre „Hoch im Kurs“ des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) angefordert. Wichtige Themen wie Geldanlage, Vermögensaufbau und Zukunftsvorsorge halten somit Einzug an Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien als Ergänzung des Wirtschafts- und Politikunterrichts.

Gerade Jungen Menschen in Deutschland droht im Alter die Armut. Zu diesem Fazit kommt auch die Industrieländerorganisation OECD in Ihrer Studie „Renten auf einen Blick“. Es ist keine Überraschung, dass dabei das Fazit gezogen werden kann: je geringer das Arbeitseinkommen, desto höher ist das Risiko der Altersarmut.

Die Rente ist sicher! Aber wie hoch wird sie in Zukunft noch sein?

Junge Generationen können laut der OECD Studie lediglich mit einer gesetzlichen Rente in Höhe von 39% Ihres Bruttoeinkommens rechnen. Unter allen Industrieländern ist Deutschland damit Tabellenletzter. Selbst diese Quote von 39% ist aber in Zukunft keineswegs sicher! Die OECD sieht dabei die Gefahr, dass Deutschland in die Armutsfalle läuft.

Gerade die Abgeltungssteuer ist für Anleger in der Vermögensaufbauphase ein zusätzliches großes Hindernis, wenn Sparpläne nicht über privilegierte Strukturen (beispielsweise staatlich geförderte Modelle oder Lebensversicherungen) umgesetzt werden.

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

P.S.

Freikarten für die IAM (Internationale Anleger Messe) in Düsseldorf vom 07.-09.09.2007 können Sie – unter Angabe Ihrer Adresse – direkt über die Redaktions-E-Mail redaktion@kapital-und-steuern.de bestellen. Ebenso können Sie sich zum Seminar „Alles was Sie über die Abgeltungssteuer wissen müssen!“ anmelden und ich freue mich, Sie persönlich auf der IAM begrüßen zu dürfen.

 

1. Forsa-Studie belegt Beratungsbedarf bei Fonds!

Zwei Drittel aller Anleger haben keinen genauen Überblick über die Entwicklung ihrer Fonds!

Fondsanleger sind oft nur unzureichend über die Wertentwicklung ihrer Fonds informiert: Zwei Drittel können überhaupt nicht oder nur in etwa sagen, wie ihre Fonds gerade dastehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag von Metzler Asset Management.

Die Forsa-Studie zeigt, dass 69 % der Befragten ihr Fondsdepot von einer Bank oder Sparkasse verwalten lassen. Investmentgesellschaften, Direktbanken und Fondsplattformen stehen bei der Fondsverwaltung dagegen bislang kaum im Fokus. 43 % der Befragten nutzen laut Studie ausschließlich das Fondsangebot ihrer Hausbank oder Sparkasse. Nur gut ein Drittel aller Fondsanleger kauft auch Fonds anderer Anbieter. „Hier liegt häufig das Problem, denn eine wirklich unabhängige Beratung, frei von jeglichen Konzerninteressen, findet oft nicht statt", so Hartmut Petersmann, Mitglied des Partnerkreises der B. Metzler seel. Sohn & Co. Holding AG.
 
Fondsanleger fühlen sich zu wenig betreut

Entsprechende Defizite bei der Fondsberatung und -betreuung sehen auch die im Rahmen der Studie befragten Fondsanleger. Nur knapp jeder Fünfte gibt an, regelmäßig von seinem Bankberater kontaktiert zu werden. Jeder vierte Befragte findet, dass sich sein Berater zu wenig um seine Fondsanlage kümmert und zu selten auf sinnvolle Depotanpassungen oder -umschichtungen hinweist.
 
„Die Umfrageergebnisse belegen, dass der Wissensstand über das eigene Fondsdepot vieler Anleger zu wünschen übrig lässt und dass es im Fondsgeschäft häufig an guter Beratung und Betreuung mangelt. Die unabhängige Beratung, gekoppelt mit einer leistungsstarken Abwicklungs- und Serviceplattform, ist somit gefragt“, kommentiert Petersmann die Studienergebnisse.
 
Kaum Überblick über die Produkte am Markt

Die Forsa-Studie offenbart auch, dass sich nur etwa jeder dritte Fondsanleger in Deutschland gut über die Produkte am Markt informiert fühlt. Ungefähr jeder zweite gibt an, in etwa Bescheid zu wissen, und jedem sechsten Fondsanleger fehlt jeglicher Überblick. Viele Anleger scheinen sich nicht darüber im Klaren zu sein, welche Möglichkeiten sie auf dem deutschen Investmentmarkt haben. „Das kann bares Geld kosten“, so Petersmann, „Erst recht, wenn künftig die richtige Produktwahl vor dem Hintergrund der Abgeltungsteuer noch wichtiger wird.“
 
Informationsdefizite bei den Verwaltungskosten


Die Meinungsumfrage bringt zudem Informationsdefizite der Anleger hinsichtlich der Verwaltungskosten ihrer Fondsdepots zu Tage: Insgesamt 29 % der Befragten geben an, dass ihnen ein genauer Überblick hierzu fehlt. Ein Drittel der Anleger kann nur in etwa sagen, wie viel sie für die Verwaltung des Depots zahlen.

Fazit
 
„Insgesamt wird deutlich, dass viele Anleger mit dem Fondsservice Ihrer Bank unzufrieden sind. Sie kennen häufig weder die Kosten noch die genaue Ausrichtung ihres Depots. Im Vorteil sind hier die Kunden unabhängiger Berater, die ihre Depots über Discountbroker oder „Full-Service-Fondsplattformen“ abwickeln. Diese Vermögensberater sind damit unabhängig von Bankinteressen und ihnen steht eine große Auswahl von Investmentprodukten zur Verfügung. Idealerweise sollte Ihr Vermögensverwalter zudem nicht durch Provisionen vergütet werden, welche er über die Fondsplattform generiert, sondern über ein Honorar, das er direkt von Ihnen bekommt. Alle Investmentprodukte sollten Sie daher zu Nettokonditionen kaufen können!

Alle Fonds – auch von verschiedenen Anbietern – lassen sich somit in einem Depot zusammenfassen. Sie als Anleger behalten so jederzeit den Überblick. Durch übersichtliche, detaillierte und einfach nachvollziehbare Aufstellungen sind die Kosten Ihres Depots jederzeit transparent. Ein unabhängiger Finanzberater kann umfassend über fast alle Investmentfonds informieren – und darüber, wie Ihr Depot gerade aufgestellt ist und sich entwickelt.

Buchtipp

Ein ideales Vehikel für Vermögensaufbau und Altervorsorge sind Investmentfonds. In Zeiten, in denen immer mehr Deutsche gezwungen sein werden, privat fürs Alter vorzusorgen, führt kaum ein Weg an diesen vorbei. Das Buch „Die 222 wichtigsten Fragen zu Investmentfonds. Praxiswissen für das Fonds - Investment“ geht Stück für Stück auf Fragen ein, welche sich jeder Anleger schon einmal gestellt hat, sei es im Beratungsgespräch, beim Kontrollieren der ersten Kaufabrechnung oder beim Studium entsprechender Zeitschriftenartikel.

3. Private Altersvorsorge – Informieren Sie sich im Rahmen der IAM!

Eine japanische Spielzeugfirma hat die Antwort auf sinkende Geburtenraten gefunden: Yumel heißt der perfekte Enkel für ältere Menschen, in deren Familie es keinen echten Nachwuchs gibt. Der süße Fratz mit den rosigen Wangen ist gerade einmal 37 Zentimeter groß, kann aber 1.200 Worte sprechen. Die Puppe ist in Japan ein Verkaufsschlager. Tatsächlich hat das Land  mit im Durchschnitt 1,3 Kindern pro Frau eine der niedrigsten Geburtenraten der Welt. In Deutschland ist die Rate mit 1,4 aber kaum höher, zeigen Daten der Vereinten Nationen. Die Konsequenz daraus ist: Das staatliche deutsche Rentensystem, in dem die Jungen die Alten finanzieren, wird in Zukunft weniger leistungsfähig sein.

Ledige Männer der Geburtsjahrgänge ab 1980 werden noch nicht einmal den vollen Kaufkraftwert ihrer Beiträge als Rente zurückbekommen, prognostiziert das Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) in Bonn. Wer seinen bisherigen Lebensstandard halten will, kommt also nicht daran vorbei, zusätzlich privat fürs Alter zu sparen. Noch halten sich die Deutschen dabei aber sehr zurück. Zwar haben inzwischen rund 8,5 Millionen Bundesbürger eine private Zusatz-Rente in Form der so genannten Riester-Rente abgeschlossen. Tatsächlich sind aber rund 30 Millionen Deutsche förderberechtigt - alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten und Beamten.

Dabei mangelt es den Bundesbürgern offenbar nicht an Wissen: 90 Prozent sind der Meinung, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter kein gutes Auskommen mehr sichern, hat der Bundesverband deutscher Banken in einer Umfrage herausgefunden. Auch geeignete Produkte fehlen nicht: Banken und Versicherungen bieten inzwischen eine ganze Reihe „riesterfähiger“ Produkte an, die vom Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn zertifiziert sind. Zum Beispiel Bank- und Fondssparpläne, die zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt werden. Wer welche Förderung bekommt, darüber informieren Vorsorge-Fachleute aus der Finanz-Szene direkt zur Internationalen Anlegermesse (IAM) in Düsseldorf.

Grundsätzlich ist die Riester-Rente aus Sicht von Thomas Bieler, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ein gutes Instrument für die private Altersvorsorge. „Wer Anspruch auf die staatliche Förderung hat, sollte das machen“, sagt Bieler. Letztlich lohne sich diese Form der Zusatzrente nicht nur für Familien mit Kindern, sondern auch für gutverdienende Singles. Denn neben staatlichen Zulagen gibt es auch Steuervergünstigungen.

Um die Förderung zu bekommen, muss ein bestimmter Anteil des Bruttojahreseinkommens gespart werden. Der Anteil steigt von einem Prozent im ersten Jahr auf vier Prozent, die ab dem vierten Jahr zu zahlen sind. Begleitend klettert die Zulage von 36 Euro für Alleinstehende im Jahr eins auf 154 Euro ab dem vierten Jahr. Ehepaare erhalten die doppelte Zulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es vom Staat zunächst 46 Euro und ab dem vierten Jahr 185 Euro.

Der Staat reglementiert allerdings den Verwendungszweck des angesparten Kapitals. Es darf später wirklich nur in die Rente fließen. „Lediglich 30 Prozent der Summe dürfen zu Auszahlungsbeginn anderweitig verwendet werden. Sonst muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden“, warnt Bieler. Die Renten-Ansprüche sind zudem nur an den Ehegatten vererbbar und müssen in einen für diesen abgeschlossenen Riester-Vertrag fließen. Werden andere Personen begünstigt, müssen sie die Zulagen zurückzahlen.

Ähnlich ist die Rürup-Rente gestaltet, mit der der Staat auf Selbstständige zielt. Hier winken statt Zuschüssen Steuervergünstigungen. Allerdings kann das Geld in voller Höhe nur dem Kunden selbst zu Gute kommen. „Es sei denn, der Sparer hat zusätzlich eine Witwen- oder Waisen-Rente vereinbart, die aber nur an Ehepartner und Kinder ausgezahlt werden darf“, erklärt Frank Breiting, Leiter Altersvorsorge bei der Fondsgesellschaft DWS – die ebenfalls zur IAM in Düsseldorf vertreten ist. Wenn es keine begünstigten Erben gibt, verfällt das gesparte Kapital bei vorzeitigem Tod.

Fazit

Ein Vergleich der staatlich geförderten Programme Riester und Rürup finden Sie im Downloadbereich von www.kapital-und-steuern.de in der Ausgabe 06/2007. Gerade der Vermögensaufbau wird über staatlich geförderte Sparpläne und im Hinblick auf die Abgeltungssteuer deutlich an Attraktivität gewinnen!

Einen kostenlosen Riester-Vergleichsrechner – ohne Adresseingabe - finden Sie im übrigen unter folgendem Link:

 

Was der Staat Ihnen zur Rente dazu gibt – Kostenloser Online-Rechner

 

 3. Neun von zehn Internet-Usern nutzen Online-Banking!

Mehr als 90 Prozent der Online-Bevölkerung in Deutschland erledigen private Bankgeschäfte ganz oder teilweise über das Internet. Besonders verbreitet ist dieses Verfahren bei Kunden mit höheren Einkommen: Mehr als 95 Prozent der Haushalte mit 2.000 bis 2.500 Euro Nettoverdienst führen ihr Konto per PC. Das sind zehn Prozent mehr als in Haushalten mit geringerem finanziellem Spielraum. Eine stärkere Akzeptanz auch bei Geringverdienern könnte die Abwicklungskosten für die Banken weiter deutlich senken da die automatisierte Online-Bearbeitung erheblich günstiger ist als der Einsatz von Filialmitarbeitern. Voraussetzung dafür ist ein größeres Vertrauen in die Sicherheit der Technik. Dies ergab die Trendstudie Bankpräferenzen des Consulting- und Softwarehauses PPI AG in Kooperation mit handelsblatt.com, wiwo.de und dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung.

Beinah alle Online-Banking-Nutzer verwenden den Service für Überweisungen. Ebenfalls weit verbreitet sind die Verwaltung von Daueraufträgen und Terminüberweisungen. Komplexere Vorgänge aber wie beispielsweise Anlage- und Finanzierungsgeschäfte finden in mehr als der Hälfte der Fälle noch in der Filiale statt. Bankkunden mit mehr als 2.500 Euro Nettoeinkommen nutzen jedoch auch für solche Aufgaben überdurchschnittlich oft das Online-Angebot ihres Kreditinstituts. Ein gut ausgebauter Inter-net-Service dient somit der Kundenbindung der margenstarken Gutverdiener.

Neben dem Serviceaspekt nutzt ein höherer Online-Nutzungsgrad den Banken, weil dadurch ihre Bearbeitungskosten sinken. Dazu müssen sie jedoch zunächst Vorbehalte gegen die Sicherheit der Technik überwinden: Drei von fünf Nicht-Nutzern erklären ihr Desinteresse damit, dass ihnen das Risiko zu hoch ist. Konkrete Befürchtungen sind für 43 Prozent der Nicht-Nutzer Phishing, also der Missbrauch von durch Täuschung erworbenen Zugangsdaten und Transaktionsnummern. Dazu kommen ungeklärte Haftungsfragen bei Online-Betrug (32 Prozent) und Angst vor Viren, Würmern und Trojanern (25 Prozent).

Eine erhöhte Sicherheit des Angebots kann die Nutzung der Online-Dienste somit steigern. Besonders geeignet hierfür sind Maßnahmen, die über einen einfachen Passwortschutz hinausgehen, wie beispielsweise fest installierte Kundensoftware mit eindeutiger Kennung oder Kartenlese-Geräte, durch die der User seine Berechtigung mit seiner Bankkarte belegt. Viele Kreditinstitute bieten entsprechende Möglichkeiten zwar an, machen ihre Kunden jedoch nicht ausdrücklich darauf aufmerksam. Hier gibt es somit noch Potenzial, um die Nutzung der Online-Dienste zu steigern.

Hintergrundinformationen zur Studie Die Trendstudie Bankpräferenzen stellt die Ergebnisse einer Befragung dar, die gemeinsam von der PPI AG, handelsblatt.com, wiwo.de und dem Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) durchgeführt wurde. Die Daten wurden vom 22. Mai bis zum 21. Juni 2007 erhoben. Insgesamt nahmen 645 Endverbraucher an der Umfrage teil.

Tipp

Einen Bericht über Online-Banking, diskretes, anonymes und sicheres bezahlen im Internet durch „Micropayment“ finden Sie im Downloadbereich von www.kapital-und-steuern.de in der Ausgabe 07/2007.

4. Die Themen von Kapital & Steuern vertraulich im September!

Die September-Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ beinhaltet praxisnahe und nutzwertige Recherchen und Berichte zu folgenden Themenbereichen:

Vergleich

Fondsgebundene Liechtensteiner Lebensversicherung gewinnt gegen Luxemburger Spezialfonds

Kontenpfändung

So reagieren Sie richtig gegenüber dem Finanzamt

International Living

Kombination aus Ferienwohnung, Hotel und Kapitalanlage in der weltweit einzigartigen Dubai Sports City

Gibraltar als Wohnsitz und Bankplatz

Viel England, viel Spanien und ein Stück Schweiz

Abgeltungssteuer

Ein Seminar mit Markus Miller

 
30/2007 

NHALT E-Mail-Newsletter Nr. 30/2007

 

Thema: Risikomanagement aus der Vogelperspektive!

 

1. Geodaten - Risikomanagement aus der Vogelperspektive!

2. Deutsche wissen wenig über die Kosten Ihres Kontos!

3. Der Steuerzahler soll für Mitgliederschwund bei Parteien zahlen!

4. Nichtangabe von Zinsen aus Geldanlagen in der Türkei stellt regelmäßig eine vorsätzliche Steuerhinterziehung dar!

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

eines meiner Spezialgebiete ist ja bekanntlich der Bereich des Risikomanagements. Die Chancen in unserer Globalisierten Welt werden immer mehr, aber die Risiken natürlich auch. Wir neigen in manchen Zeiten leider dazu, vor diesen Gefahren die Augen zu verschließen.

Jeder von uns tut jedoch gut daran, ein persönliches Risikomanagement für all seine Vermögenswerte und Lebensbereiche aufzubauen. Ich habe dabei immer wieder darauf verwiesen, dass man als Privatperson viel von Unternehmen lernen kann, welche schon lange modernes Risikomanagement betreiben. Wenn ich mir allerdings anschaue, dass Privatbanken oder gar Landesbanken Millionen und Milliarden von Geldern “verbrannten“ und Risiken komplett ausgeblendet haben, dann muss man hier sicherlich stark differenzieren.

Gerade die WestLB hat vor kurzem Millionen verloren - durch eigene Aktienhändler - welche durch besseres Risikomanagement sicherlich vermeidbar gewesen wären. Aktuell wird bekannt, dass sich mehrere Händler der Deutschen Bank bei Kredit-Spekulationen ebenfalls verhoben haben und dem Institut ein Schaden von rund 100 Millionen Euro entstanden ist. Dennoch sind diese Verluste im Eigenhandel der Banken Einzelfälle und nicht existenzbedrohend für die betroffenen Unternehmen.

Die Bilanzen der Banken sind dabei relativ sauber aus meiner Sicht und hier greifen die Risikomanagement-Systeme großteils sehr gut.

Problematisch ist es allerdings, dass immer mehr Geschäfte im so genannten „Off Balance“ Bereich – also außerhalb der Bilanz - getätigt werden gerade über Beteiligungsgesellschaften oder Hedgefonds. Hier sind die Risiken oftmals schwer zu beurteilen und weitere Negativmeldungen dürften in nächster Zeit aus diesem Bereich auf uns zukommen.

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

1. Geodaten - Risikomanagement aus der Vogelperspektive!

Vor nicht allzu langer Zeit waren Satellitenbilder noch eine hochsensible Angelegenheit. Google Earth macht nun auch aus jedem Normalverbraucher einen potenziellen Überflieger. Die Allianz nutzt die Software fürs Risikomanagement.

Katrina ließ so manchem den Schreck in die Glieder fahren – vor allem den Stadtvätern von New Orleans, die auf ein solches Desaster mit über 1000 Toten und einer Million Obdachlosen nicht vorbereitet waren. Dabei kann es in der Region noch viel schlimmer kommen: Computersimulationen zeigen, dass ein Hurrikan, der erst Florida zerlegt, anschließend über dem Golf von Mexiko noch mal Schwung holt und sich dann über Houston hermacht, Katrina wie ein laues Sommerlüftchen aussehen lassen würde.

"Ein schwerer Wirbelsturm über Houston wäre derzeit auch für uns das schlimmste denkbare Szenario", sagt Gregg Pope, bei Allianz Global Corporate & Specialty in München für das Risikomanagement von Naturkatastrophen zuständig. Dass der Gedanke an die texanische Metropole den Risikoexperten unruhig werden lässt, liegt an den zahlreichen hochmodernen Industriebetrieben in dem Gebiet: Energieversorger, Raffinerien, Hafenanlagen und vor der Küste eine Armada von Ölplattformen. Die Allianz ist dort im Geschäft.

Risiken von oben betrachtet

Um sich einen besseren Überblick über Lage und Verteilung der versicherten Risiken zu verschaffen, baut Pope seit Herbst letzten Jahres auf Hilfe von oben – Google Earth macht’s möglich. Das Internetprogramm verknüpft Satellitenfotos und Luftaufnahmen mit Geodaten und erlaubt einen Blick auf die Welt, wie ihn bislang nur Astro- und Kosmonauten kannten.

Per Navigationssystem kann sich der Betrachter an jeden Punkt der Erde beamen. Die Detailauflösung beträgt im Schnitt 15 Meter. In einigen Großstädten und Ballungsgebieten aber kann man sich auch schon so weit heranzoomen, dass Objekte von 15 Zentimetern Größe zu erkennen sind.

Ganz so genau braucht es Gregg Pope nicht. Ihm reicht es zu sehen, wie die örtlichen Gegebenheiten beschaffen sind, wo es Häufungen von versicherten Industriebetrieben gibt, welchen Risiken sie ausgesetzt sind, und welche Schäden Erdbeben oder Stürme, Vulkanausbrüche oder Überschwemmungen dort anrichten könnten. Google Earth liefert die geographischen Daten; die Angaben über versicherte Objekte, samt Versicherungssummen und Selbstbehalten, steuert Allianz Global Corporate & Specialty bei. "Auf diese Weise", so Pope, "können wir am Computer sofort sehen, wo wir eventuell gegensteuern müssen."

 

Säulen zeigen mögliche Schäden

Die Regionen, die näher untersucht werden sollen, werden zunächst durch einen Rahmen von 300 mal 300 Kilometern Länge eingegrenzt, der wiederum in 49 gleichgroße Felder aufgeteilt wird. Die Rasterung lässt sich so weit verfeinern, dass einzelne Anlagen und Gebäude zu erkennen sind.

Das System soll so optimiert werden, dass neue und aktualisierte Verträge in wöchentlichem Rhythmus in die Datenbank eingespeist werden können. Auf der Landkarte erscheinen sie dann als grüne, gelbe, blaue oder rote Punkte, die mit Informationen über Versicherungsnehmer, Versicherungssumme und die mögliche Schadenshöhe hinterlegt sind. Die roten Punkte zum Beispiel bezeichnen petrochemische Betriebe. Wenn es die trifft, kann es richtig teuer werden.

Wechselt man von der Vogelperspektive in die Schrägansicht, verwandeln sich die Punkte in Säulen, die anhand ihrer Größe die mögliche Schadendimensionen anzeigen.

Zeichnungsgrenzen nicht überschreiten

In den USA kann Popes Katastrophen-Team bislang neben Houston und New Orleans auch Miami, New York, San Francisco, Los Angeles, St. Louis und Memphis bis auf Gebäudeebene anzoomen. Daneben sind inzwischen auch Montreal, Mailand, London, Paris, Hamburg und Holland für die Risikokontrolle graphisch aufbereitet.

Ein anschauliches Instrument, wenn es zum Beispiel darum geht, Maklern und Risikoprüfern nahe zu bringen, in einer Region gewisse Zeichnungsgrenzen nicht zu überschreiten. Was nicht heißt, dass man sich aus bestimmten Bereichen völlig verabschieden wolle, unterstreicht Gregg Pope: "Auch durch Rückversicherung oder die Gestaltung der Selbstbehaltklauseln können wir einer unvertretbaren Risikohäufung entgegenwirken."

Die Planungen sehen vor, mittelfristig alle Einheiten von Allianz Global Corporate & Specialty an das System anzukoppeln. "Mit diesem Instrument werden wir weitaus schneller in der Lage sein, uns ein genaues Bild davon zu machen, was wir in einem Gebiet alles versichert haben und in welchem Ausmaß wir von möglichen Schadensszenarien betroffen sein könnten", sagt Pope.

Fazit


Bändigen lässt sich die Natur damit zwar auch nicht, aber zumindest kann man sicherstellen, dass sie einen nicht auf dem falschen Fuß erwischt.

 

BUCHTIPP

 

Allein auf stürmischer See. Risikomanagement für Einsteiger:

 

Jenseits von abstrakten mathematischen Formeln und realitätsfernen Modellen bieten Roland Franz Erben und Frank Romeike eine verständliche und kurzweilige Auseinandersetzung mit der oft schwer verdaulichen Materie. Fachlich fundiert und dennoch unterhaltsam erklären sie die wesentlichen Fragestellungen des Risikomanagements anhand der Geschichte zweier Schiffskapitäne. Während Henry Salt durch sein mangelhaftes Risikomanagement keine Gefahr auslässt, hat Charly Sugar durch effiziente Frühwarnsysteme und eine gelebte Risikokultur das Steuer seines Schiffes fest in der Hand

 

Risikomanagement für Einsteiger

 

2. Deutsche wissen wenig über die Kosten Ihres Kontos!

Die Mehrheit der Bankkunden in Deutschland hat keinen genauen Überblick über die Höhe ihrer Kontoführungsgebühren,  so das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage von TNS Infratest im Auftrag der COMMERZBANK zum Thema "kostenloses Girokonto". Obwohl knapp zwei Drittel der Befragten angeben, sich in ihren Finanzangelegenheiten gut oder sehr gut auszukennen, haben nur rund 44 Prozent der befragten Männer und Frauen ihre Bankgebühren wirklich im Blick.

Lediglich 23 Prozent der Befragten, vor allem junge Männer und Frauen zwischen 18 und 29 Jahren (42 Prozent), geben an, ein kostenloses Girokonto zu besitzen. Doch anstatt alle gängigen Leistungen eines Girokontos tatsächlich ohne Zusatzkosten nutzen zu können, fallen bei etwa 22 Prozent der Bankkunden mit kostenlosem Girokonto nach eigenen Angaben "versteckte" Gebühren an, etwa für Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften.

26 Prozent der Befragten können keine Aussage darüber treffen, ob und     wie viel Bankgebühren sie zahlen. Vor allem Hausfrauen (41 Prozent) und die 30-49jährigen (32 Prozent) geben an, nicht über ihre Kontoführungsgebühren Bescheid zu wissen. Jeder Sechste, vor allem Ein-Personen-Haushalte (26 Prozent) und über 60jährige (25 Prozent), befasst sich nach eigener Auskunft generell "nie" mit seinen Finanzen.

FAZIT

Kontoführungsgebühren sind nicht mehr zeitmäßig Nur vier Prozent der Befragten stören sich hingegen an überflüssigen Kontoführungsgebühren. Hier ist es die Gruppe der Selbstständigen und Freiberufler (10 Prozent), für die hohe Bankgebühren am ärgerlichsten sind. Obwohl es kostenlose Girokonten gibt, die diesen Namen auch verdienen, zahlt nach eigenen Angaben mehr als ein Drittel der Befragten mindestens 60 Euro im Jahr für das Girokonto, 20 Prozent zahlen sogar mindestens 120 Euro im Jahr. 

 

3. Der Steuerzahler soll für Mitgliederschwund bei Parteien zahlen!

Designierte SPD-Schatzmeisterin will dem Bürger in die Tasche greifen

Wer nach einem Beleg für die These sucht, dass die SPD eine staatsbesessene Partei ist, der hat ihn jetzt in Form eines Vorschlags ihrer designierten Schatzmeisterin Barbara Hendricks geliefert bekommen. Da die Bürger den Parteien den Rücken kehren und partout nicht mehr (Zwangs-)Mitglied werden wollen, soll der Staat die Parteienfinanzierung übernehmen. Mit dem Staat sind die Steuerzahler gemeint.

Mit einem so überzeugenden Sommerloch-Vorschlag dürfte es für Barbara Hendricks kein Problem sein, im Oktober von den Delegierten des SPD-Parteitages zur neuen Schatzmeisterin gewählt zu werden.

„Mit Erstaunen las ich heute von Ihrem Vorschlag, den Mitgliederschwund der Parteien und somit die sinkenden Beitragseinnahmen durch Steuerzahlungen des Bürgers auszugleichen“, schreibt der Journalist Heiko Petermann in einem offenen Brief an die Ministerin. „Haben Sie sich einmal gefragt, warum sich der Bürger von den Parteien abwendet? Wie viel Legitimität noch in den regierungsbildenden Parteien und der durch sie gebildeten Regierung zu finden ist? Dass diese Frage nicht zum Repertoire der sogenannten „Volksvertretern“ gehört, ist meiner Meinung nach offensichtlich. Schon längst hat sich zwischen diesen und dem Wahlvolk eine unüberbrückbare Kluft aufgetan. Als ehemaliger DDR-Bürger, der mit 22 Jahren einen Weg durch die Mauer in die Freiheit gesucht hat, bin ich für Aussagen wie die Ihre besonders sensibel.“

Petermann findet Hendricks Ideen höchst bedenklich und hofft, dass sich doch endlich gegen derartige Auswüchse Widerstand regt – „denn deren Träger gehören nicht ins Parlament.“

Die Parteienfinanzierung in Deutschland

Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten. Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Dies wird zum einen daran gemessen, wie viel Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat. Zum anderen wird der Umfang der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und rechtmäßig erlangten Spenden zugrunde gelegt.

Das Parteiengesetz hat dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Exekutivaufgabe übertragen, jährlich zum 15. Februar die Höhe der staatlichen Mittel festzulegen, die den anspruchsberechtigten Parteien zufließen.

Fazit

Aufgrund geringer Wahlbeteiligungen und stark rückläufiger Mitgliederzahlen bei den meisten Parteien steht diesen immer weniger Geld aus Mitgliederbeiträgen und der Parteienfinanzierung zu.

So wie es derzeit aussieht, sorgt die enorme öffentliche Kritik bereits dafür, dass der Vorschlag nicht mehrheitsfähig sein wird und die Parteienfinanzierung nur im Rahmen der Inflation angehoben wird. Für die eigentlichen Probleme  - sinkende Wahlbeteiligung durch Politikverdrossenheit und Mitgliederschwund – sind die Parteien schließlich selbst durch Ihre Politik verantwortlich und dass kann und darf nicht einfach auf den Steuerzahler umgelegt werden!   

 

4. Nichtangabe von Zinsen aus Geldanlagen in der Türkei stellt regelmäßig eine vorsätzliche Steuerhinterziehung dar!

Türkische Staatsangehörige, die in Deutschland leben und arbeiten, begehen regelmäßig eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, wenn sie über dem Freibetrag liegende Zinsen aus Geldanlagen in der Türkei nicht angeben. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie schon einige Jahre im Inland leben und aus ihren Steuererklärungen hervorgeht, das sie sich mit den dort gestellten Fragen inhaltlich befasst haben.

Der Sachverhalt:

Bei den Klägern handelt es sich um ein türkisches Ehepaar, das seit rund 30 Jahren in Deutschland lebt und arbeitet. In ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1993 und 1995 verneinten sie Einnahmen aus Kapitalvermögen von mehr als 6.100 DM pro Person, obwohl sie aus Geldanlagen bei der Türkischen Zentralbank Zinseinnahmen von jeweils über 30.000 DM erzielt hatten. In denselben Steuererklärungen machten sie Unterhaltszahlungen an in der Türkei lebende Familienangehörige steuermindernd geltend.

Das Finanzamt veranlagte die Kläger zunächst erklärungsgemäß. Nachdem es von den nicht erklärten Zinseinkünften Kenntnis erlangt hatte, erließ es am 1.12.2003 Änderungsbescheide, mit denen die Einnahmen steuerlich berücksichtigt wurden.

Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage machten die Kläger geltend, dass bereits Festsetzungsverjährung eingetreten sei. Es gelte die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist und nicht die für vorsätzliche Steuerhinterziehungen geltende zehnjährige Festsetzungsfrist. Sie hätten nicht gewusst, dass die Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig gewesen seien. Die türkische Zentralbank habe ausdrücklich damit geworben, dass die Einnahmen steuerfrei seien. Außerdem seien die Einkünfte bereits in der Türkei versteuert worden. Ferner hätten sie ihre Steuererklärungen von einem Dritten anfertigen lassen und diese lediglich unterschrieben.

Die Klage hatte keinen Erfolg.

Die Gründe:

Das Finanzamt hat die Einkommensteuerbescheide für die Streitjahre zu Recht geändert und die Einnahmen der Kläger aus Kapitalvermögen aufgrund der Geldanlage bei der Türkischen Zentralbank berücksichtigt. Entgegen der Auffassung der Kläger war bei Erlass der Änderungsbescheide noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten. Die Festsetzungsfrist betrug zehn Jahre, weil die Kläger durch die Nichtangabe der Zinserträge den Tatbestand der vorsätzlichen Steuerhinterziehung verwirklicht haben.

Die Kläger haben in den Streitjahren erheblich über den Freibetrag liegende Zinserträge erzielt und daher in ihren Steuererklärungen objektiv falsche Angaben gemacht. Dies haben sie zumindest bedingt vorsätzlich getan. Sie leben seit vielen Jahren in Deutschland und müssten daher der deutschen Sprache mächtig sein. Sie haben im Erklärungsvordruck angekreuzt, dass ihre Zinseinnahmen unter 6.100 DM pro Person lagen. Hieraus folgt, dass sie sich über die Frage des Vorliegens von Kapitaleinnahmen und deren Höhe Gedanken gemacht haben.

Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass angeblich ein Dritter die Vordrucke ausgefüllt hat. Denn zum einen trifft die Erklärungspflicht den Steuerpflichtigen persönlich und zum anderen konnte der Dritte den Vordruck nicht ohne entsprechende Angaben der Kläger ausfüllen. Denn es sind nicht nur die Angaben auf der Lohnsteuerkarte in den Erklärungsvordruck übertragen worden. Dieser enthält vielmehr auch persönliche Angaben, wie beispielsweise über Unterstützungsaufwendungen der Kläger an Angehörige in der Türkei.

Es ist auch nicht glaubhaft, dass sich die Kläger auf die Werbeangaben der Türkischen Zentralbank verlassen und deshalb auf eine Steuerfreiheit der Zinseinnahmen vertraut haben. Diese Angaben waren schon deshalb nicht glaubwürdig, weil die Einnahmen in der Türkei mit einer 15-prozentigen Quellensteuer belegt wurden.

Fazit

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aus meiner Sicht ist dies bei weitem kein Einzelfall. Türkische Mitbürger in Deutschland, welche nach wie vor grenzüberschreitende Aktivitäten mit Ihrem Heimatland unterhalten, sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, sich bei Bedarf eingehend beraten zu lassen.

 

29/2007

INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 29/2007

 

Thema: Abgeltungssteuer: Neue Regeln für Investmentfonds!

 

1. Abgeltungsteuer bringt neue Regeln bei Investmentfonds!

2. Messung operationeller Risiken: Banken in Deutschland noch ohne Marktstandard!

3. Der große Irrtum holt auch die Stiftung der Elite-Universität Harvard ein!

4. Jahressteuergesetz 2008 vom Kabinett beschlossen!

 

EDITORIAL

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

in den Sommermonaten ist es ja oftmals so, dass relativ belanglose und altbekannte Themen aus der Schublade gezogen werden müssen, um das berühmte Sommerloch zu schließen.  Die US-Immobilienblase ist eigentlich auch ein altbekanntes Thema: Aber von „Belanglosigkeit“ kann man in diesem Sommer vor allem in der Finanzbranche und an den Kapitalmärkten nun wirklich nicht sprechen, da fast täglich eine Bank bekannt geben muss, inwieweit sie von der Immobilienkrise in den USA betroffen ist.

Die Informationspolitik der Institute ist dabei teilweise erschreckend unprofessionell und ich glaube einige Institute wissen selbst nicht genau, wie hoch die Risiken vor allem im außerbilanziellen Bereich wirklich sind. Die Auswirken der Globalisierung der Kapitalmärkte werden ebenfalls deutlich in der Art und Weise, dass mit der IKB eine deutsche Mittelstandsbank in Schieflage gerät aufgrund einer US-Immobilienkrise.

Meine schon lange publizierte Meinung zu diesen ganzen Vorkommnissen verfestigt sich dadurch.  Wenn schon der Bankensektor – welcher eigentlich starken Regularien unterliegt – derart überraschend in eine gewaltige Krise rutscht, was mögen dann erst für exorbitante Risiken bei intransparenten Hedgefonds liegen.

Aus meiner Sicht werden der US-Investmentbank Bear Stearns - welche derzeit den Zusammenbruch von zwei ihrer Hedgefonds verkraften muss – noch weitere Fonds folgen, bald auch vermutlich durch mögliche Fehlspekulationen an den Devisenmärkten.

Umso wichtiger ist damit ein professionelles Anlage- und Risikomanagement für Ihre persönlichen Vermögenswerte!

Ihr

Markus Miller

Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“

 

1. Abgeltungsteuer bringt neue Regeln bei Investmentfonds!

Agieren die Fondsmanager erfolgreich mit Aktien, Zertifikaten oder am Terminmarkt, können sie die hierbei realisierten Kursgewinne derzeit unabhängig von Haltefristen steuerfrei an private Anleger ausschütten oder bei Thesaurierung wieder neu anlegen. Dieser Vorteil wirkt sich besonders bei Aktien- und Hedge-Fonds positiv aus. Auch steueroptimierten Rentenfonds nutzen diese Regel, indem sie gezielt auf gering verzinste Anleihen mit Kursen unter dem Nennwert setzen. Die aufgelaufenen Gewinne bis zur Fälligkeit der Papiere werden dann steuerfrei eingestrichen. Ein weiterer Vorzug bei Investmentfonds ist, dass Anleger ihre Anteile nach einem Jahr ohne Beteiligung des Finanzamts verkaufen können.

Diese aktuelle Begünstigung von Investmentfonds ändert sich ab 2009 grundlegend, wenn durch den Systembruch alle Kapitalerträge außerhalb der Erklärung pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erfasst werden. Diese Neuregelung betrifft eine Reihe von Fondsarten besonders hart, sodass sich insbesondere die Anleger bereits jetzt daran orientieren sollten, die langfristig über Sparpläne auf Fondsbasis etwa für die Altersvorsorge setzen.

Bei der Aktienanlage gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht mehr, wonach Dividenden zu 50 Prozent steuerfrei bleiben. Damit unterliegen künftig vom Fonds thesaurierte oder ausgeschüttete Dividenden ohne Übergangsregelung in voller Höhe dem neuen Abgeltungssatz von 25 Prozent. Ein weiterer Einschnitt ist der Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist, sodass Wertpapierverkäufe unabhängig von der Haltedauer versteuert werden müssen. Das betrifft auch Fonds. Schüttet die Gesellschaft realisierte Kursgewinne an die Anleger aus, unterliegen die im Gegensatz zu heute und unabhängig von der Wertpapierart in voller Höhe der Abgeltungsteuer.

Immerhin ist hier eine Übergangsregelung vorgesehen, wonach vor Ende 2008 erworbene Anteile Bestandsschutz genießen. Für diese Papiere gilt weiterhin die einjährige Spekulationsfrist, sie können auch ab 2009 nach Zeitablauf steuerfrei verkauft werden. Somit können bei der Umstellung auf das neue Steuersystem alle Fondsprodukte im Depot bleiben. Thesauriert der Fonds diese Gewinne, kann sie sein Besitzer noch in Jahrzehnten durch einen steuerfreien Verkauf realisieren. Schüttet der Fonds hingegen aus, gilt der Bestandsschutz nur für Wertpapiere, die sich an Silvester 2008 im Fondsvermögen befinden. Ein Kursplus aus anschließend erworbenen Titeln unterliegt auch bei den Anlegern der Abgeltungsteuer, die ihre Anteile vor 2009 erworben haben. Für die Konservierung des Bestandsschutzes ist es daher sinnvoller, thesaurierende Aktienfonds auszuwählen.

Bei anschließend neu erworbenen Fondsanteilen sinkt die Rendite hingegen nachhaltig. Die Gesellschaften schütten realisierte Börsengewinne in der Regel nicht aus, sondern legen sie wieder neu an. Damit summieren sich diese Erträge auf Jahre hinaus an. Erst wenn der Besitzer seine Anteile verkauft, wird hierauf Steuer einbehalten. Dann geht von dem vielleicht über Jahrzehnte angespartem Vermögen auf einen Schlag ein Teil ans Finanzamt und steht beispielsweise nicht mehr für die Altersversorgung zur Verfügung.

Wer aktuell einen Sparplan unterzeichnet, muss künftig sogar zweigleisig rechnen und zwischen Erwerben vor und nach Silvester 2008 und damit Fonds mit und ohne Bestandsschutz unterscheiden. Besser kommen Renten- und Geldmarktfonds unter dem neuen System weg. Da diese Papiere keine nennenswerten Kursgewinne erzielen, wird die Belastung der Zinsen ab 2009 geringer. Da die außerhalb der individuellen Progression dem Abgeltungssatz von 25 Prozent unterliegen, wird diese konservative Sparform für viele Anleger attraktiver.

FAZIT

Eindeutiger Gewinner sind die offenen Immobilienfonds. Sie behalten die derzeitige Spekulationsfrist von zehn Jahren, sodass die Manager heimische Büro- oder Einkaufsparks nach Ablauf der Haltefrist weiterhin steuerfrei verkaufen können. Noch besser sieht es aus, wenn der Fonds auf Immobilien jenseits der Grenze setzt. Die dort erzielten Mietüberschüsse und realisierten Verkaufsgewinne sind auch derzeit schon im Inland steuerfrei. Allerdings belasten diese Einkünfte als so genannter Progressionsvorbehalt den Steuersatz für das übrige Einkommen des Anlegers wie Lohn oder Renten. Diese Hinzurechnung entfällt. Ab 2009 interessiert sich der Fiskus für Mieten und Verkaufsgewinne jenseits der Grenze überhaupt nicht mehr.

Herzlichen Dank unserem Netzwerkpartner Herrn Prof. Dr. Thomas Zinser von der Kanzlei Ebner, Stolz & Partner für die fundierten Informationen!

 

2. Messung operationeller Risiken: Banken in Deutschland noch ohne Marktstandard!

Die große Mehrheit der Kreditinstitute in Deutschland beschränkt sich beim Messen operationeller Risiken auf vereinfachte Methoden. 80 Prozent verwenden beispielsweise den von der Bankenaufsicht vorgegebenen Basisindikator. Nur etwa jede zehnte Bank geht einen Schritt weiter und nutzt fortschrittliche Ansätze wie den Advanced Measurement Approach. Dieser erlaubt eine exaktere Messung operationeller Risiken. Im Ergebnis müssen Banken weniger Eigenkapital hinterlegen. Ein häufiges Hindernis bei der praktischen Umsetzung stellt die geringe Datenbasis dar. Aufgrund teilweise fehlender interner Risikodaten hat sich für die Messung und Steuerung operationeller Risiken noch kein Marktstandard durchgesetzt. Viele Institute scheuen deshalb die Investitionen in fortschrittlichere Ansätze und warten lieber ab. Das ist ein Ergebnis der Marktstudie „Kompass Banksteuerung 2007“ von Steria Mummert Consulting.

Bei den Banken ist der Einsatz regelmäßig stattfindender Self-Assessments für die Identifikation operationeller Risiken am meisten verbreitet. Der Grund: Durch die interne Befragung der eigenen Experten sind die Banken am ehesten in der Lage, der Gefahr von Verlusten auf die Spur zu kommen. Darunter fallen sämtliche Risiken eines Unternehmens, die beispielsweise durch Betrugsfälle, Prozess- oder Systemfehler herbeigeführt werden. In der Praxis kann so das Versagen interner Verfahren, Menschen oder Systeme aufgedeckt und durch geeignete Gegenmaßnahmen verhindert werden. Aber auch externe Ereignisse, wie Fehler in der Infrastruktur, werden von der Analyse erfasst.

Szenarioanalysen werden dagegen nur von 29 Prozent der Befragten eingesetzt. Die geringe Verbreitung dieser Methode hängt unter anderem mit den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zusammen. Demnach sind derzeit nur Banken zum Einsatz dieses Instruments verpflichtet, die einen fortschrittlichen Messansatz (Advanced Measurement Approach) verwenden. Das ist in Deutschland derzeit nur bei zehn Prozent der Banken der Fall. Wegen der geringen Anzahl von Instituten und einer mangelnden Datenlage fehlt es bei den Quantifizierungsmodellen bis heute an einem Marktstandard. Fachlicher Entwicklungsbedarf besteht hier beispielsweise bei der Datenqualität oder der Einbeziehung unterschiedlicher Teildatenbestände in ein einheitliches Modell.

Risikolandkarten kommen nur bei jedem vierten Institut zur Anwendung. Dieses Instrument stellt für die Banken häufig auch nur eine erste Orientierung dar, um die wesentlichen risikobehafteten Bereiche ihrer Bank zu identifizieren. Dabei leiden sowohl die Risikolandkarten als auch die Szenarioanalysen an einem Datenerhebungsproblem. In nahezu keiner Bank ist eine ausreichend lange Datenhistorie vorhanden, die es erlauben würde, eine valide Messung und letztlich Steuerung der operationellen Risiken durchzuführen.

Hintergrundinformationen
Die Marktstudie „Kompass Banksteuerung 2007“ wurde unter den Top-100-Instituten in Deutschland und den Top-15-Instituten in Österreich durchgeführt. Sie gibt einen umfassenden Überblick über den Status quo und die Entwicklungen der Gesamtbanksteuerung sowie strategische Handlungsempfehlungen für die Banken.

 

3. Der große Irrtum holt auch die Stiftung der Elite-Universität Harvard ein!

Es gibt derzeit schon – noch relativ unbeachtet aus meiner Sicht – ein weiteres prominentes Hedgefonds-Opfer. Der Hedgefonds-Betreiber Sowood Capital hat mit seinen Spekulationsgeschäften in Unternehmensanleihen seit Anfang Juli rund die Hälfte seines Kapitals verloren, insgesamt rund 1,5 Mrd. Dollar (1,09 Mrd. Euro). Interessant ist der Fall unter anderem, weil die US-Eliteuniversität Harvard einer der größten Investoren Sowoods ist. In letzter Zeit kam es immer mehr in Mode, dass beispielsweise auch renommierte Banken sich die – in der Vergangenheit erfolgreichen - Anlagestrategien der Musteruniversitäten Harvard oder Yale auf die Fahnen schrieben. Die Universität Harvard hatte dem Hedgefonds rund 700 Mio. Dollar anvertraut. Wie hoch die genauen Verluste nun sind ist immer noch relativ unklar. Der Fondsgründer Jeffrey Larson hat enge Verbindungen zu Harvard und verwaltete 13 Jahre lang die Investments der Universität. Zuletzt war er sogar für circa drei Milliarden des insgesamt rund 29 Milliarden Dollar großen Stiftungskapitals der Universität zuständig. Als der Fondsmanager vor drei Jahren seine eigene Firma gründete, gab die Universität ihm 500 Millionen Dollar Startkapital. Mittlerweile lies der Fondsmanager verlauten, dass seine Fonds aus eigener Kraft nicht mehr überlebensfähig sind.

Fazit:

Erinnern Sie sich noch an die bislang spektakulärste Pleite eines Hedgefonds namens Long Term Capital Management (LTCM)? Dieser Fonds, der einst an der Wall Street den Neid durch Renditen von mehr als 40 Prozent auf sich zog, scheiterte an der unersättlichen Gier seiner Teilhaber. Geleitet wurde der Investmentfonds von John W. Meriwether, einem zurückhaltenden und beliebten Händler. Hinter ihm stand eine Gruppe hochintelligenter Männer, von denen viele als Professoren gearbeitet hatten.

Mit ihnen sammelte Long Term gigantische Summen von 100 Milliarden Dollar ein. Doch nicht nur das: Die Supermänner sorgten dafür, dass der Fonds einen exzellenten Ruf bekam und sie trieben von den Banken ausreichend Geld ein. Die ehemaligen Professoren werden vom Buchautor Roger Lowenstein als elitär und hochnäsig beschrieben. Erstaunlich war deren Gabe, den Banken das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wie eine Spinne lockte die Mannschaft von Long Term eine Bank nach der anderen in ihr Netz.

1996 hatte LTCM bereits mehr als 100 Mitarbeiter und die Teilhaber waren mit insgesamt 1,4 Milliarden Dollar an dem Fonds beteiligt. Unglaublich ist auch, dass sogar die seriöse UBS (Union Bank of Switzerland) ihre bisherigen Einwände aufgab und ein Geschäft mit Long Term einging. Der Hedge-Fonds wurde dank dem Einfluss von Ron Tannenbaum zum größten Kunden der UBS. Nur Ramy Goldstein, der Leiter von „UBS Aktienderivate“, erkannte Long Term als Konkurrenten.

Sie kennen meine Prognose, dass eine weitere spektakuläre Hedgefonds-Pleite nur eine Frage der Zeit ist. Die Geschichte von LTCM als ein einzigartiges Finanzfiasko bis zum bitteren Ende beschreibt Roger Lowenstein in seinem Buch „Der große Irrtum“ in einer spannenden, lebendigen und sachverständigen Weise.

Das Buch ist für Sie als Anleger eine unglaubliche Geschichte die ich Ihnen nur empfehlen kann, um eine gewisse „Demut“ vor der Börse zu bekommen, gerade in Zeiten wie diesen!

 

BUCHTIPP: DER GROßE IRRTUM

 

  4. Jahressteuergesetz 2008 vom Kabinett beschlossen!

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 8. August 2007 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen zahlreiche steuerrechtliche Vorschriften in unterschiedlichen Bereichen verbessert werden. Dabei stehen aus Sicht der Bundesregierung Bürokratieabbau und Steuerrechtsvereinfachung im Vordergrund.
 
Hervorzuheben sind insbesondere folgende drei Maßnahmen:

1. Einführung des Anteilsverfahrens für die Lohnsteuer bei Ehepaaren (§ 39e EStG) Für Ehepaare mit unterschiedlich hohem Arbeitnehmereinkommen (Steuerklassen III und V) ist im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage eine deutliche Verfahrensverbesserung vorgesehen. Bisher wirkt die Steuerklasse V aufgrund ihrer hohen steuerlichen Belastung oftmals als Hemmschwelle für eine Beschäftigungsaufnahme. Mit dem neuen Verfahren sollen die Ehepartner ab 2009 die Möglichkeit erhalten, die Lohnsteuer anteilsmäßig zu verteilen. Wer zum Beispiel 20% des gemeinsamen Einkommens verdient, führt dann auch 20% der gemeinsamen Lohnsteuer ab.

2. Ersatz der Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren (§ 39f EStG) Die Umstellung auf das elektronische Verfahren entlastet Arbeitnehmer, Unternehmen und Gemeinden. Arbeitnehmer brauchen sich künftig nicht mehr um die Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie teilen dem Arbeitgeber nur einmalig die steuerliche Identifikationsnummer und  das Geburtsdatum mit. Dieser kann damit die für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen. Da die allermeisten Unternehmen über eine elektronische Lohnabrechnung verfügen, vereinfacht sich dadurch ihr Aufwand für das Lohnsteuerverfahren erheblich. Auch die Gemeinden werden in großem Umfang entlastet. Millionen von Lohnsteuerkarten müssen nicht mehr gedruckt und versandt werden.

3. Präzisierung des steuerlichen Missbrauchstatbestandes (§ 42 AO) Im Steuerrecht ist jeder nach seiner Leistungsfähigkeit gleich zu belasten. Auf Kosten der Allgemeinheit wird jedoch mitunter versucht, dieser Belastung durch Gestaltungen zu entgehen. Rechtlich komplizierte Gestaltungen ohne beachtliche außersteuerliche Gründe werden häufig nur gewählt, um Steuern zu sparen. Eine Vorschrift, die  möglichen Missbrauch verhindern soll, existiert bereits. Aufgrund der Ausgestaltung sowie einer nicht immer einheitlichen und unübersichtlichen Rechtsprechung ist sie aber bisher schwer handhabbar. Die Neuregelung beseitigt diesen Mangel. Im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung  werden die Voraussetzungen eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungen jetzt klar definiert. Dabei ist wichtig: Der Anwendungsbereich des neuen § 42 Abs. 1 AO  wird ausdrücklich auf Fälle mit ungewöhnlichen Gestaltungen begrenzt, für die keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe dargelegt werden. Jeder Steuerzahler, der eine steuersparende Gestaltung wählt, weiß künftig, dass er die für seine Gestaltungsentscheidung maßgebenden außersteuerlichen Gründe im Zweifel darzulegen hat und kann entsprechende Vorsoge treffen.

 

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