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| 25/2007 |
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INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 25/2007 |
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Thema: Heimlicher Kontenzugriff höchstrichterlich erlaubt!
1. Bundesverfassungsgericht bestätigt Kontenabruf!
2. Bundesregierung plant Wagniskapitalbeteiligungsgesetz!
3. Edelmetalle – Physisch und Abgeltungssteuerfrei für Ihr Depot!
4. Die Themen von „Kapital & Steuern vertraulich“ im August!
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den Ämterzugriff auf Kontodaten weitestgehend abgewiesen.
Nach der Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes dürfen Finanzämter und Sozialbehörden also auch weiterhin heimlich Kontodaten abfragen. Natürlich nur um Steuerhinterziehung oder Sozialhilfemissbrauch zu verhindern. Das Gericht hat in seinem Dossier aber deutlich bemängelt, dass die zur Abfrage berechtigten Sozialbehörden derzeit zu ungenau benannt sind. Die bestehende Regelung zum Kontoabruf durch Sozialbehörden wurde somit als verfassungswidrig eingestuft.
Das Gesetz zur Kontenabfrage muss deshalb bis zum 31. Mai 2008 präziser gefasst werden.
Ich begrüße es, dass das Bundesverfassungsgericht eine stärkere Eingrenzung der Kontoabfragen verlangt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ändert aber nichts an meiner finanzpolitischen Einschätzung der Kontenabfragen. Eine derartig lasche Auslegung eines bedeutsamen und geforderten Grundrechtes ist für mich einfach schädlich für den Finanzplatz Deutschland und stellt eine Aushöhlung des Bankgeheimnisses dar.
Spätestens mit der Einführung der Abgeltungssteuer sind die Kontoabfragen aus meiner Sicht überflüssig!
Es gibt also am Finanzplatz Deutschland effektiv kein Bankgeheimnis mehr und das ist ein Wettbewerbsnachteil gegenüber unseren Nachbarländern Belgien, Luxemburg, Österreich und allen voran der Schweiz.
Ich gebe aber natürlich gerne zu, dass mein zweites Auge herzlich lacht, denn meine Spezialthemen Internationales Vermögensmanagement und Globalisierungsstrategien für Privatpersonen und Unternehmen werden dadurch weiter gefördert. „Kapital & Steuern vertraulich“ steht Ihnen dafür innovativ und kompetent zur Seite!
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
P.S: Ich möchte Sie schon einmal frühzeitig an einen Pflichttermin erinnern. Die Internationale Anlegermesse IAM in Düsseldorf vom 07. - 09. September 2007. Gerade in der aktuellen Börsensituation und eineinhalb Jahre vor Einführung der Abgeltungssteuer ist grundlegendes Know-how über die internationalen Finanz- und Kapitalmärkte wichtiger denn je. Ein interessantes Vortragsprogramm ist derzeit ebenfalls in Planung. Ich werde die gesamten 3 Tage vor Ort sein am Stand des Investor Verlages und freue mich auf Sie!
1. Bundesverfassungsgericht bestätigt Kontenabruf!
Bundesbehörden haben weiterhin Zugriff auf die Kontostammdaten der Bundesbürger. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am 12.07.2007 fünf Klagen ab, die sich alle auf das Grundrecht auf Datenschutz berufen hatten. Das Gericht hingegen sieht den Zugriff durch "bedeutsame Gemeinwohlbelange" gerechtfertigt. (Az.: 1 BvR 1550/03). Geklagt hatten die Volksbank Raesfeld und vier Privatpersonen.
Das Gericht bestätigt in seinem Beschluss die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der Abgabenordnung und des Kreditwesengesetzes über den automatisierten Kontenabruf durch Finanzbehörden insbesondere für Zwecke der Erhebung von Steuern. Der Beschluss schafft nun Rechtssicherheit für den staatlichen Kontenabruf. Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss einen Verstoß gegen das so genannte „Gebot der Normenklarheit“ feststellte, betrifft dies nur die Durchführung von Kontenabrufen für Sozialbehörden und Gerichte für Zwecke der Erhebung von Sozialabgaben und zur Überprüfung der Berechtigung für den Bezug von Sozialleistungen. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Kontenabrufe als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Das bedeutet in der Praxis, dass neue und klare Regelungen und Anweisungen geschaffen werden für bestimmte Bundesbehörden, wie diese das Mittel eines Kontenabrufs einsetzen dürfen. Hierfür besteht eine Übergangszeit bis zum 31. Mai 2008 und bis dahin dürfen auch die alten und willkürlichen Abfragemethoden weiter angewendet werden. So sollen erhebliche Vollzugsdefizite im Sozialrecht vermieden werden. Darüber hinaus bestätigt das Gericht die Einschätzung des Gesetzgebers, der diese mögliche Schwäche des Gesetzes früh erkannt und daher bereits eine Neufassung verabschiedet hat, die mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz zusammen beschlossen worden ist. Die Neufassung soll den - durch das Bundesverfassungsgericht aufgezeigten - Anforderungen entsprechen.
Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, begrüßte die Entscheidung ebenso wie – natürlich - die Bundesregierung. Die Opposition, allen voran die liberalen der FDP sehen berechtigterweise die Grundfreiheiten in Gefahr und würden nach einer möglichen Regierungsbeteiligung in der Zukunft das Bankgeheimnis wieder herstellen. Die klagende Volksbank Raesfeld bedauert den Richterspruch ebenso. "Wir brauchen ein verlässliches Bankgeheimnis mit Verfassungsrang”, forderte deren Vorstand Hermann Burbaum.
Fazit
Jeder steuerliche Berater, aber auch jeder Steuerbürger, sollte über die Kontrollmethoden der Finanzbehörden informiert sein. Vor allem im Hinblick auf Ausforschungsmöglichkeiten, die Finanzbehörden über steuerrelevante Aktivitäten deutscher Steuerbürger auf nationaler und internationaler Ebene haben. Die wichtigste Daten- und Informationsquelle bilden dabei die Inlandsbanken. Automatisierte Kontenabrufe sind aber lange nicht die einzige Methode der Finanzverwaltung. Unter anderem senden Rundfunkanstalten, Behörden, Notare und Versicherungen Kontrollmitteilungen. Neu ist das seit 2005 geltende Rentenbezugsmitteilungsverfahren. Schließlich ermöglichen "virtuelle Spürhunde" in Form ausgeklügelter Prüf- und Datensoftware dem Fiskus elektronische Steuererklärungen, elektronisches Buchführungsmaterial oder das Internet als Datenquelle zu nutzen. Auch auf internationaler Ebene gibt es Mittel und Wege der Ausforschung steuerrelevanter Aktivitäten und privater Vermögensverhältnisse.
Literaturtipp
Der gläserne Steuerbürger von Anton-Rudolf Götzenberger bereitet mit zahlreichen Schaubildern und Übersichten dieses Thema verständlich auf. Umfangreiche Gestaltungsempfehlungen sorgen für den nötigen Praxisbezug. Das Buch richtet sich insbesondere an Angehörige der steuerberatenden Berufe. Auch für Banken, Unternehmer und interessierte Steuerbürger, die wissen möchten, welche Ausforschungsmöglichkeiten die Finanzbehörden haben, ist es eine spannende Lektüre.
Der gläserne Steuerbürger
2. Bundesregierung plant Wagniskapitalbeteiligungsgesetz!
Die Bundesregierung will noch in diesem Sommer den Entwurf eines Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes verabschieden. Dies geht aus einer am 22.6.2007 veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Parallel hierzu soll das Gesetz über Unternehmensbeteiligungen novelliert werden. Außerdem ist ein Gesetz über die Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken geplant.
Dreigleisige Strategie zur Förderung von Private Equity und Venture Capital
Das federführende Bundesfinanzministerium hat in seinem Eckpunktepapier eine dreigleisige Strategie vorgestellt:
1.) Die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Wagniskapital an junge Unternehmen sollen erheblich verbessert und so Unternehmensgründungen gefördert werden. Diesem Zweck soll das neue Wagniskapitalbeteiligungsgesetz dienen.
2.) Die Finanzierung des breiten Mittelstands mit Beteiligungskapital soll auch in Zukunft gewährleistet werden. Hierzu sollen die Regelungen des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungen flexibilisiert und an neue Entwicklungen angepasst werden.
3.) Die mit der Tätigkeit der Finanzinvestoren verbundenen Risiken sollen begrenzt werden.
Gesetzentwürfe für Sommer/Herbst 2007 geplant
Die Verabschiedung des Wagniskapitalgesetzes und des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungen durch das Bundeskabinett soll im Sommer 2007 erfolgen, so dass die Neuregelungen zum 1.1.2008 in Kraft treten können. Der Entwurf eines Risikobegrenzungsgesetzes soll im Herbst/Winter 2007 vom Kabinett verabschiedet werden.
Fazit
Zunächst muss man natürlich abwarten, in welcher Form das Gesetz dann endgültig auf den Weg gebracht und verabschiedet wird. Aber zwei geplante Komponenten werte ich als sehr positiv. Zum einen zähle ich die stark verbesserte steuerliche Behandlung von Anfangsverlusten junger, innovativer Unternehmen dazu. Zum anderen die Erhöhung des Freibetrags für „Business Angels“ auf Veräußerungsgewinne in Höhe von 20.000 €. „Business Angels“ sind Investoren und Anleger welche ein Unternehmen nicht nur als reine Finanzbeteiligung sehen, sondern auch strategisch mit Rat und Tat weiterhelfen.
Literaturtipp
Ein Engel hat zwei Flügel. Ein gesunder Geschäftsengel sollte ebenfalls über zwei Flügel verfügen um erfolgreich zu sein. Zum einen den „Flügel“ Geld und Kapital. Zum anderen den „Flügel“ Wissen und Know-how.
Interessante Ergebnisse und den politischen Stellenwert von „Business Angels“ hat Nadine Schuppe in Ihrem Buch Angel-Investing aufgeführt, welches Sie unter folgendem Link finden:
Angel-Investing
3. Edelmetalle – Physisch und Abgeltungssteuerfrei für Ihr Depot!
Edelmetalle sind eine attraktive Anlagemöglichkeit für viele Investoren und gerade Gold- oder Silberzertifikate bzw. Fonds und Goldminenaktien hatten in den letzen Jahren große Mittelzuflüsse zu verzeichnen. Im Hinblick auf die Abgeltungssteuer bietet gerade der Kauf von physischen Rohstoffen attraktive Vorteile.
Eine physische Investition in Edelmetalle, ob Gold, Silber, Platin oder Palladium, kann auch in Form von Barren und in Münzen erfolgen. Letztere werden auch als Anlagemünzen bezeichnet. Im Gegensatz zum klassischen Münzsammler sind Motive und Auflagen von Anlagemünzen zweitrangig, da Sie als Investor das Edelmetall nahe am Materialpreise erwerben möchten. Im Gegensatz zu Barren sind alle Anlagemünzen, ob nun mit oder ohne aufgeprägten Nennwert, offizielles Zahlungsmittel im jeweiligen Herkunftsland. Edelmetalle sind einerseits ein begehrtes Sammelobjekt, anderseits eine alternative Sachwertanlage im Rahmen einer breit gestreuten Kapitalanlage. Das konservative Anlagedenken aus den praktischen Erfahrungen nach Weltkriegen, Wirtschaftskrisen und Inflationsjahren haben deren Besitzern in jedem Jahrhundert der Menschheitsgeschichte vor Geldentwertungen und Bankrott beschützt. Es war und ist das Wertaufbewahrungsmittel schlechthin, das in jedem Land der Welt akzeptiert wird.
Wenn Sie sich nicht mit Barren oder Münzen belasten wollen, dann gibt es Alternativen für Sie. Eine davon ist das so genannte Gold- oder Edelmetaldepot. Hier zahlen Sie als Investor auf Ihr Konto ein und Sie können damit Barren oder Münzen direkt in Ihr Depot einbuchen lassen. In diesem Fall wird Ihnen das Gold also nicht ausgehändigt sondern ein Edelmetalldepot funktioniert ähnlich wie ein Fremdwährungskonto. Die Bank, bei der das Depot geführt wird, erwirbt den Goldbestand für Sie als Kunden und Sie können sich auf Wunsch natürlich die erworbenen Münzen oder Barren auch ausliefern lassen. Haben Sie Barren oder Münzen schon physisch zuhause oder in einem Schließfach, können Sie diese auch von den Banken ankaufen und dann in Ihr Depot einbuchen lassen.
In unserem Expertennetzwerk haben wir mehrere Banken in Österreich und der Schweiz bei welchen Sie diese Edelmetalldepots eröffnen können. In der „Kapital & Steuern vertraulich“ Themenspezialausgabe „Rohstoff-Investments“ (Mai 2007) finden Sie diese empfehlenswerten und von uns getesteten Banken.
Bericht zum Thema Rohstoff Investments und Edelmetalldepots von Markus Miller auf dem Informationsportal „Godmode-trader“!
Den ausführlichen Artikel von unserem Chefredakteur Markus Miller zum Thema Edelmetalle „Wie Sie Münzen und Barren physisch in Ihr Depot einbuchen lassen können finden Sie auf dem Informationsportal „Godmode-Trader“. Auf „Godmode Trader“ finden Sie Kurse und Analysetools zu den Themenschwerpunkten Trading, charttechnische Analyse, Portfoliomanagement, Fonds, Rohstoffe oder Währungen.
BERICHT EDELMETALLDEPOTS
4. Die Themen von „Kapital & Steuern vertraulich“ im August!
Im August liefern wir Ihnen als Leser von „Kapital & Steuern vertraulich“ zusätzlich eine „Themenausgabe Spezial“ mit dem Titel: Die Abgeltungssteuer - Konservieren Sie das alte Steuerrecht - steueroptimierte Erträge statt steuerpflichtiger Gewinne mit den folgenden Themeninhalten:
Ein Blick über die Grenzen!
Trend zu Abgeltungssteuern in Europa setzt sich fort!
Ein Blick auf das deutsche Modell
Grundlagen und Details der Rechtslage ab 2009!
Der verabschiedete Gesetzesentwurf!
5 einschneidende Änderungen in letzter Minute!
Auswirkungen auf Anlageklassen!
Ein Vergleich über die Auswirkungen der Systemumstellung!
Benachteiligte Zertifikate!
Was Sie als Zertifikate-Anleger beachten sollten!
Tipps zur Abgeltungssteuer!
So konservieren Sie das alte Steuerrecht Optimal und nutzen Ausnahmen! |
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| 24/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 24/2007 |
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Thema: Abgeltungssteuer – Künftig gilt für Sie: Erträge statt Gewinne!
1. Karlsruhe entscheidet bei Argentinien-Anleihen zugunsten der Anleger!
2. Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid und beachten Sie die Einspruchsfrist!
3. Senioren fühlen sich besser informiert, als es der Realität entspricht!
4. EuGH: Rechtsanwälte müssen Geldwäscherichtlinie beachten!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Der Bundesrat hat nun erwartungsgemäß am 06.07.2007 das Gesetz zur Unternehmenssteuerreform verabschiedet. Damit ist auch der Weg für die Abgeltungssteuer frei, die Teil des Gesetzes ist. Das heißt: Ab dem 1. Januar 2009 müssen Sie als Anleger Einkünfte aus Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen pauschal mit 25 Prozent versteuern. Zusätzlich kommen hier allerdings noch die nicht unerheblichen Bestandteile Solidaritätszuschlag (5,5%) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8-9% je nach Kirchenzugehörigkeit) dazu.
Jedoch gibt es attraktive Ausnahmen und Besonderheiten. Ebenso eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten über Produkte und Gesellschaftsrechtliche Strukturen, aber natürlich auch Fallstricke. Eineinhalb Jahre vor Einführung der Abgeltungssteuer ist ein grundlegendes Know-how über den Systemwechsel im Steuerrecht daher wichtiger denn je für Ihre finanziellen Weichenstellungen in die Zukunft.
Mit der August-Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ werden wir Ihnen zusätzlich eine „Themenausgabe-Spezial“ liefern mit dem Titel: „Die Abgeltungssteuer - Konservieren Sie das alte Steuerrecht - steueroptimierte Erträge statt steuerpflichtiger Gewinne!“
Bezüglich der Diskussionen „Datenschutz im Internet“, Big Brother und Vorratsdatenspeicherung habe ich einmal einen interessanten Hinweis für Sie. Wenn Sie nachfolgenden Link anklicken sehen Sie, was beispielsweise relativ einfach öffentlich zugänglich ist: Ihre IP Adresse, Ihr Internet Service Provider (ISP), Ihr Betriebssystem und Ihr Webbrowser! Falls Sie sich nicht verschlüsselt im Internet bewegen.
KapitalundSteuern.jpg
Das ist natürlich nur eine einfache technische „Spielerei“, aber dennoch kann ich die Wichtigkeit des Titels unserer Juli-Ausgabe nur nochmals betonen: „Schützen Sie Ihre Privatsphäre und schaffen Sie mehr Diskretion in Ihrem Leben“!
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
1. Karlsruhe entscheidet bei Argentinien-Anleihen zugunsten der Anleger!
Argentinien muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber deutschen Anlegern aus Staatsanleihen nachkommen. Ein Staat dürfe nicht die Erfüllung fälliger Zahlungsansprüche privater Gläubiger unter Berufung auf einen Staatsnotstand zeitweise verweigern, heißt es in dem nun veröffentlichten Beschluss. Es gibt keine allgemeine Regel des Völkerrechts, «wonach ein Staat berechtigt wäre, gegenüber Privatpersonen den Staatsnotstand einzuwenden», betonten die Karlsruher Richter.
Die Republik Argentinien, die seit 1999 große wirtschaftliche Probleme hat, bediente sich wegen ihrer Finanzkrise in erheblichem Umfang des Instruments der Staatsanleihen im Ausland, um ihren Devisen- und Kapitalbedarf zu decken. Eine Staatsanleihe ist ein verzinsliches Wertpapier, über das sich ein ausländischer Staat letztlich Geld von zahlreichen Privatanlegern leiht. Solche Anleihen wurden auch auf dem deutschen Kapitalmarkt aufgelegt und von deutschen Gläubigern gezeichnet. Anfang 2002 erklärte sich der südamerikanische Staat für zahlungsunfähig und berief sich dabei auf einen Staatsnotstand. Das Notstandgesetz wurde jährlich verlängert - zuletzt bis 31. Dezember 2007.
Anlässlich mehrerer Klagen deutscher Anleger gegen die Republik Argentinien hatte das Amtsgericht Frankfurt dem Verfassungsgericht die Sache vorgelegt. In dem Rechtsstreit geht es um die Zahlung von Zinsen und die Tilgung der Anlagesumme fälliger Anleihen. (AZ: 2 BvM 1-5/03 u. a. - Beschluss vom 8. Mai 2007)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte bereits im Juni 2006 Argentinien verpflichtet, Zinsen aus Staatsanleihen an zwei Privatgläubiger zu zahlen. Der Staatsnotstand, mit dem Argentinien seine Zahlungsunfähigkeit begründet habe, bestehe de facto nicht mehr. Es gebe eine Besserung der maßgeblichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in dem Land, etwa ein Wirtschaftswachstum von jeweils neun Prozent in den vergangenen drei Jahren und ein internationales Umschuldungsverfahren. Deshalb sei es unerheblich, dass Argentinien die Notstandsgesetzgebung verlängert habe, befand das Oberlandesgericht.
FAZIT
„Don’t cry for me Argentina!“ denn direkt helfen dürfte ein solches Urteil Anlegern zunächst aber nicht aus meiner Sicht, da Argentinien alle Vermögenswerte aus dem Ausland weitestgehend abgezogen hat! Rechtsanwalt Walter Späth, dessen Kanzlei Dr. Rohde & Späth vor dem Landgericht Frankfurt einen Anleger in Argentinien-Anleihen mit einem Streitwert von 76.000,- EURO vertritt: „Der Druck auf den argentinischen Staat, die Anleihen auszubezahlen, dürfte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ansteigen, denn Argentinien will schließlich auch in Zukunft auf den internationalen Wertpapiermärkten Anleihen platzieren“.
Auch sollte grundsätzlich eine Haftung des Beraters oder Vermittlers der Argentinien-Anleihen überprüft werden, in der Vergangenheit hatten Gerichte teilweise auch Banken und Finanzdienstleister wegen Falschberatung zum Schadensersatz verurteilt.
2. Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid und beachten Sie die Einspruchsfrist!
Auch wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2006 gerade erst abgelaufen ist bei vielen von Ihnen, dürften schon bald die ersten Bescheide des Finanzamtes in Ihrem Briefkasten landen. Mitunter ist die Freude über die darin festgestellte Steuerrückzahlung groß. Genauso groß kann aber auch die Enttäuschung sein, wenn das Finanzamt zu einem anderen Schluss gekommen ist als Sie in Ihren Berechnungen.
Doch was ist zu tun, wenn Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind und gar einen Fehler der Behörde vermuten? Auf jeden Fall genau hinschauen, raten Steuerfachleute in einer Pressemitteilung der AP. „Zuerst sollte man die Steuererklärung mit dem Steuerbescheid vergleichen“, rät Matthias Faust vom Bund der Steuerzahler (BdSt).
Häufig genug komme es gerade bei einer auf Papier gemachten Erklärung vor, dass sich im Finanzamt bei der Übertragung der Daten in den Computer Zahlendreher einschleichen. Damit solche vergleichsweise simplen Fehler schnell geklärt werden können, ist aber eine Kopie der Erklärung unverzichtbar. So sollten die Formulare niemals auf den Weg zum Finanzamt gebracht werden, ohne sie vorher für die eigenen Akten zu kopieren. Auch wer sich für den elektronischen Weg mit Hilfe eines Steuerprogramms entschieden hat, sollte einen kritischen Blick auf die Zahlen im Bescheid werfen laut AP.
Das grundsätzliche Dilemma der Steuerzahler ist nach Einschätzung des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL), dass sie selbst in der Regel mit dem Bescheid wenig anfangen können. „Viele Menschen können gar nicht durchschauen, was an dem Bescheid möglicherweise falsch ist“, sagt BDL-Geschäftsführer Erich Nöll.
Dennoch gibt es aus seiner Sicht einige Möglichkeiten zur Überprüfung: Kommt der Finanzbeamte bei der Begutachtung der Steuererklärung zu anderen Schlüssen als der Steuerpflichtige (oder dessen Software), muss er diese Abweichung im Bescheid erläutern. „Der erste Blick sollte sich auf das Kleingedruckte richten. Denn es kommt immer wieder vor, dass Erläuterungen fehlen“, rät Steuerfachmann Nöll. Aus diesen Erklärungen seitens des Finanzamtes sollte hervorgehen, warum sich die Behörde anders entschieden hat.
Darin wird auch dargelegt, inwieweit Kinderfreibeträge und Kindergeld berücksichtigt wurden. Darüber hinaus finden Sie als Steuerpflichtiger hier auch Hinweise, in welchen Punkten der Bescheid nur vorläufig ergeht. Diese so genannten Vorläufigkeitsvermerke benennen dem Steuerzahlerbund zufolge Sachverhalte, bei denen Steuergesetze etwa vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Ein Einspruch ist in diesen Punkten nicht nötig.
Einspruch oder „schlichte Änderung“
Sind Sie mit den Erläuterungen nicht einverstanden oder haben Sie Fehler entdeckt, ist Ihr Einspruch gegen den Bescheid der nächste Schritt. Wollen Sie dagegen noch einen Beleg nachreichen, der noch in einer Schublade aufgetaucht ist, reicht die so genannte schlichte Änderung. Der Unterschied zum Einspruch ist, dass das Finanzamt nur diesen Punkt ändern darf. „Beim Einspruch ist dagegen der gesamte Fall wieder offen“, erläutert Matthias Faust vom Steuerzahlerbund gegenüber der AP. Dann könne auch die Behörde noch einmal ganz genau hinschauen - eine „Verböserung“ des Bescheids wäre die Folge, wie es im Steuerjargon heißt.
Sowohl für den Einspruch, der schriftlich erfolgen und begründet werden muss, als auch für die „schlichte Änderung“ haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit. Diese Beanstandungen sind kostenfrei. Ein Einspruch entbindet Sie als Steuerpflichtigen aber nicht davon, Ihre Steuerschuld zu begleichen. Bekommen Sie später Recht, gibt es eine Rückzahlung. Wird der Steuerbescheid abgelehnt, kann Klage vor dem Finanzgericht eingereicht werden. Hier empfehlen die Experten aber, rechtlichen Beistand zu suchen. Denn eine Klage ist kostenpflichtig.
TIPPS
Der Aufwand eines Widerspruchs gegen den Steuerbescheid ist nicht wirklich groß und ein Risiko gehen Sie in der Regel nicht ein. Denn wenn Ihr neuer Steuerbescheid ungünstiger ausfällt als der beanstandete, können Sie den Widerspruch auch wieder zurücknehmen. Zwei Drittel der Einsprüche gegen Steuerbescheide enden außerdem zugunsten der Bürger und Sie können damit von laufenden Prozessen profitieren.
Wenn Sie festgestellt haben, wo in Ihrem Einkommensteuerbescheid der Fehler liegt, sollten Sie so schnell wie möglich Einspruch erheben. Nach Bekanntgabe des Bescheids bleibt nur ein Monat Zeit dafür.
Diese Frist beginnt am dritten Tag nach dem Ausstellungsdatum. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am darauf folgenden Werktag.
Falls Sie unverschuldet, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt oder einen Urlaub die Frist versäumt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Einspruchsfrist verlängern.
Gehen Sie bei Ihrem Einspruch folgendermaßen vor: Legen Sie Ihren Einspruch auf jeden Fall schriftlich an das zuständige Finanzamt dar. Es muss im Anschreiben eindeutig zu ersehen sein, dass Sie den Einspruch einlegen.
Verwenden Sie auf jeden Fall in Ihrem Text die Begriffe “Einspruch” oder “Widerspruch”. Schreiben Sie eindeutig, gegen was Sie in Ihrem Steuerbescheid Einspruch einlegen. Auch eine Begründung sollte der Einspruch enthalten. Haben Sie keine Zeit dafür, legen Sie auf jeden Fall Einspruch ein, damit die First gewahrt bleibt und schreiben Sie dazu „Begründung folgt“!
TIPPS vom ehemaligen Steuerinspektor und Revisor Franz Konz
Konkurrenzlos günstig, konkurrenzlos gut. Der große Konz 2007. 1000 ganz legale Steuertricks. Die von Grund auf aktualisierte Fassung des bewährten, unentbehrlichen Steuersparers mit zahlreichen neuen Tipps und Tricks. Für alle, die bei der Lohn- und Einkommensteuer keinen Euro verschenken wollen. Mit vielen neuen Tipps und Tricks - den erfolgreichsten Steuerratgeber seit über 20 Jahren finden Sie unter folgendem Link:
1000 ganz legale Steuertipps
3. Senioren fühlen sich besser informiert, als es der Realität entspricht!
Senioren sind in Finanzangelegenheiten schlechter informiert, halten Beratung aber dennoch für weniger wichtig als die Jungen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von AXA Investment Managers und dem Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest.
Die Umfrage offenbarte einige Schwächen bei den Älteren: So sind 59 Prozent der Befragten über 60 der Meinung, dass der Wert von Investmentfonds immer dann automatisch steige, wenn der Kurs des DAX-Index zulegt. Dieser falschen Antwort stimmten nur 48 Prozent der unter 60-jährigen zu. Richtig ist, dass es auf die Aktien im Fonds ankommt. Von ihrer Kursentwicklung hängt es ab, wie sich der Fondspreis entwickelt. Ebenfalls falsch lag der Großteil der Senioren mit ihrer Meinung über Immobilienfonds: 63 Prozent meinen, dass sich Immobilienfonds nur für sehr risikofreudige Anleger eignen, dem schlossen sich nur 41 Prozent der Jüngeren an. Richtig ist, dass Immobilienfonds zu den schwankungsärmsten und damit zu den sichersten Investments gehören. 67 Prozent der Älteren sind der Meinung, dass man "vertiefte wirtschaftliche Kenntnisse" benötigt, um Geld in Fonds anzulegen, dennoch halten 33 Prozent Beratung für unwichtig. Aber auch die Hälfte der Jüngeren denkt, dass man grundlegende Wirtschaftskenntnisse für die Geldanlage in Fonds benötigt, 14 Prozent wollen jedoch sogar völlig auf Beratung verzichten.
Die Studie
„Die Deutschen und ihr Wissen über Fonds" Im Auftrag von AXA Investment Managers führte das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest eine repräsentative Umfrage durch. Die Studie untersucht den Wissensstand der Bevölkerung in Deutschland, Österreich und der Schweiz zum Thema Investmentfonds. Die Befragung fand im Frühjahr 2007 statt. TNS Infratest führte in jedem Land insgesamt 1.000 Interviews in der Bevölkerung ab 18 Jahren in Haushalten mit Festnetz-Telefonanschluss. Dabei nutzte TNS Infratest die Methode computergestützter Telefoninterviews (CATI) im Rahmen der Omnibusbefragung "Infrascope". Die Ergebnisse wurden anschließend bevölkerungsrepräsentativ gewichtet.
Fazit
Es ist keine Überraschung, dass in Deutschland quer über Alters- und Gesellschaftsschichten ein erhebliches Defizit an Wirtschafts-, Börsen-, und Finanzwissen besteht. Jedem von Ihnen sollte allerdings bewusst sein, dass Sie selbst für Ihren Ruhestand vorsorgen müssen, wenn Sie vermeiden möchten, dass mit Ende Ihrer Arbeitszeit eine gewaltige Einkommenslücke auf Sie wartet.
Hierzu drei empfehlenswerte Literaturtipps:
Morgen ohne Sorgen. Für die finanzielle Freiheit im Alter!
K(l)eine Rente...na und?
Mein Haus, Mein Auto, Mein Urlaub, Reich in Rente - So geht's!
4. EuGH: Rechtsanwälte müssen Geldwäscherichtlinie beachten!
Rechtsanwälte müssen die zuständigen Behörden über alle Tatsachen informieren, die ein Indiz für Geldwäsche sein könnten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26.06.2007 entschieden. Eine Ausnahme von dieser Auskunftspflicht gilt demnach nur, wenn der Anwalt in ein Gerichtsverfahren eingebunden ist und zwar unabhängig davon, ob er die Informationen vor, während, oder nach dem Verfahren erhalten hat, heißt es in dem verkündeten Urteil. In allen anderen Fällen sei die in der EU-Geldwäscherichtlinie vorgeschriebene Meldepflicht durch die Notwendigkeit der wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gerechtfertigt.
Mehrere belgische Rechtsanwaltskammern hatten die Verfassungsmäßigkeit der Geldwäscherichtlinie angezweifelt, weil sie nach ihrer Auffassung das Berufsgeheimnis und die Unabhängigkeit der Anwälte verletzt. Der belgische Schiedshof bat den Gerichtshof um die Auslegung, ob die in der Richtlinie vorgeschriebene Informationspflicht gültig sei.
Fazit
Ein einschneidendes Urteil gerade für das Berufsgeheimnis und die Unabhängigkeit von Anwälten! Aber – natürlich nicht zur Unterstützung von Geldwäsche, sondern um dieses Berufsgeheimnisses und der Unabhängigkeit Willen – es gibt auch gute Anwälte außerhalb der EU! |
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| 23/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 23/2007 |
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Thema: 01. Juli – Start für Ihre neue Steuernummer!
1. Startschuss 01. Juli - Einheitliche und lebenslange Steuernummer!
2. BZSt - Die unbekannte Kontrollbehörde des Fiskus!
3. XPIDER – der virtuelle Jäger der Steuerfahndung!
4. Neuer World Wealth Report von Merill Lynch und Cap Gemini!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
haben Sie Kinder im Säuglingsalter? Wenn ja dann sollten Sie sich nicht wundern, wenn auch Ihr Baby demnächst Post vom Finanzamt bekommt. Denn jeder Bundesbürger wird zukünftig ab Geburt und bis zum Tod (und sogar noch danach) nummeriert sein!
Der 1. Juli 2007 ist ein sehr denkwürdiges Datum für den Datenschutz. In Deutschland läuft derzeit – noch relativ unbeachtet - eine der größten Behördlichen-Aktionen seit Bestehen der Bundesrepublik.
Daten von rund 82 Millionen Bundesbürgern werden abgeglichen und neu codiert. Gemeldet werden sie von den rund 5500 Einwohnermeldeämtern an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Dieses soll die Informationen abgleichen und sicherstellen, dass niemand zwei Nummern bekommt oder vergessen wird. Die neuen elfstelligen Kennungen werden in absehbarer Zeit dann die alten Steuernummern mit den zwölf Ziffern ablösen.
Sollten Sie Rentner sein und keine Steuererklärung mehr abgeben, könnten Sie aus meiner Sicht zu den ersten gehören, welche die Auswirkungen dieses Datenabgleichs zu spüren bekommen. Vor allem staatliche Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt unterliegen dürften problematisch werden. Beispielsweise Arbeitslosengeld I, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
Aufgrund von vielen Zuschriften und Briefen habe ich in dieser Ausgabe unseres Wochennewsletters einmal nähere Informationen und weiterführende Literatur zu dieser Thematik unserer digitalisierten Gesellschaft zusammengetragen.
Es bleibt zu hoffen, dass staatliche Behörden sorgsam mit unseren Daten umgehen. Wenn ich mir aber das aktuelle Beispiel „Blödheit oder Taktik - Verschwundene Daten bei der Bundeswehr“ anschaue habe ich da so meine Zweifel!
Als weiteres Thema die zusammengefassten Ergebnisse des aktuellen World Wealth Reportes.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start und ein erfolgreiches 2. Halbjahr 2007.
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
1. Startschuss 01. Juli - Einheitliche und lebenslange Steuernummer!
Am 1. Juli fiel nun der Startschuss für die neue einheitliche Steuernummer welche alle Bundesbürger bekommen werden (Kapital & Steuern vertraulich berichtete frühzeitig bereits in der März Ausgabe). Seit Monatsbeginn übermitteln die rund 5200 Meldebehörden in Deutschland Daten aus ihren Registern an das Bonner Bundeszentralamt für Steuern. Die Bundesbehörde nimmt ihrerseits umgehend einen Datenabgleich vor. Die neue elfstellige Steuernummer (TIN - Taxpayer Identification Number) ersetzt Ihre alte Steuernummer. Des weiteren gilt diese bundeseinheitliche Nummer ein Leben lang und wird erst 20 Jahre nach Ihrem Tod wieder gelöscht. Laut Bundesfinanzministerium dient die Nummer der Modernisierung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens.
Darüber hinaus soll eine Steuerhinterziehung noch stärker bekämpft und verhindert werden. Die ersten Bürger sollen ihre neue Steuernummer übrigens noch in diesem Jahr erhalten.
Fazit
Ich kann es mittlerweile fast nur noch gebetsmühlenartig wiederholen. Ich sehe mit dieser Einführung der neuen Steuernummer – vor allem im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen wie Kontenabrufen, „Online-Hausdurchsuchungen“, Verschärften Grenzkontrollen, Flugdatenerfassungen oder Speicherung Biometrischer Daten in Personalausweisen - einen weiteren Schritt zum gläsernen Bürger.
In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf das Buch „Die Überwachungsmafia. Das lukrative Geschäft mit unseren Daten“ von Pär Ström verweisen. Trotz der düsteren Visionen, die Ström ausmalt, ist er kein Panikmacher, Technikfeind oder Fan von verqueren Verschwörungstheorien. Genau dieser Umstand macht sein Werk so lesenswert!
2. BZSt - Die unbekannte Kontrollbehörde des Fiskus!
Das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, ist für viele Steuerzahler eine eher unbekannte Behörde, obwohl sie eine Menge von Daten der Bürger fürs Finanzamt und andere Sozialbehörden sammelt. Wenn es um in- und ausländische Kapitalerträge der Bundesbürger geht, ist die Behörde erste Anlaufstelle. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin.
Das BZSt hieß bis Ende 2005 Bundesamt für Finanzen und kennt schon seit Jahren sämtliche heimische Konten und Depots, auf denen auch nur ein Euro auf Grund von Freistellungsaufträgen ohne Steuerabzug landet. Denn die heimischen Banken melden automatisch online solche Auszahlungen. „Damit wird auch das Institut bekannt, bei dem die Guthaben liegen, nach Aktien und Zinspapieren getrennt“, erläutert Steuerberater Volker Schmidt von Ebner, Stolz & Partner. Auf die gesammelten Daten können die Finanzämter online zugreifen. Sie werden auch von den Sozialleistungsträgern intensiv zum Datenabgleich genutzt.
Wer diesen Überwachungsweg umgehen will und seine Depots nicht mit Freistellungsaufträgen bestückt, ist aber nicht besser dran. Denn seit April 2005 können Finanzämter und Sozialbehörden durch das Bundeszentralamt Kontenabfragen über sämtliche im Inland geführten Bankverbindungen starten lassen. Über diesen Sammelpool können die Beamten schnell überprüfen, ob auch tatsächlich alle Konten in der Steuererklärung auftauchen oder bei säumigen Bürgern nach Bankverbindungen für die Vollstreckung suchen. Neben der Finanzverwaltung dürfen über das Bonner Zentralamt auch die BfA oder Sozialämter auf die Zentraldaten zugreifen.
Seit Juli 2005 hat die Behörde sogar noch eine weitere Funktion übernommen. Sie ist die deutsche Zentralstelle, wenn es um den Austausch von Kontrollmeldungen nach der EU-Zinsrichtlinie geht. 21 EU-Staaten sowie eine Reihe von Steueroasen wie Gibraltar oder die Cayman-Inseln melden Kapitalerträge der Deutschen nach Bonn, von dort aus gelangen die Daten dann an die Finanzämter und bei Bedarf auch an die Sozialbehörden. Umgekehrt melden die Beamten auch die Erträge der ausländischen Anleger hierzulande über die Grenze.
Das Amt ist auch beim Aufspüren von Umsatzsteuerbetrug behilflich. So gibt es eine Arbeitseinheit Umsatzsteuerprüfung, die den Finanzämtern hilft. Jedes Bundesland hat eine Zentralstelle, die Informationen miteinander austauschen. Schwerpunkt ist die Auswahl der Fälle anhand einer schwarzen Liste. 120 Aufgriffskriterien gibt es, etwa wenn der Geschäftsführer nicht in Firmennähe wohnt oder alt ist, als Geschäftszweck Beratung oder Büroservice genannt wird sowie ein Handel mit Handys, Computern oder Autos betrieben wird. „Fallen Unternehmen in das Raster, wird der örtliche Umsatzsteuer-Prüfer zu einem Besuch vor Ort animiert“ berichtet Schmidt
Derzeit beschäftigen sich die Beamten im BZSt vorrangig mit dem Datum 1.7.2007. Dann wird eine bundeseinheitliche Steuernummer für alle 82 Millionen registrierte Einwohner von der Wiege bis zur Bahre eingeführt. Ist die Umstellung auf die neue Steuernummer erledigt, wartet gleich neue Arbeit. Als führende Kontrollbehörde des Fiskus kann das Amt die neue Kennziffer gleich intern einspeisen und nutzen. „Dann klappt es deutlich reibungsloser mit der Kommunikation unter den einzelnen Finanzämtern und auch mit den grenzüberschreitenden Kontrollmitteilungen“, prognostiziert der Experte. Denn die Auslandsbanken müssen die neue Steuernummer ebenfalls von den deutschen Kunden erfragen und in ihren Meldungen angeben.
Damit sind die neuen Aufgaben aber noch längst nicht erfüllt. Im Spätsommer 2007 tritt eine Änderung zum Kontenabruf in Kraft. Dann wird es mit gesetzlicher Hilfe vielfach einfacher, sich auf die Suche nach verschwiegenen Bankverbindungen zu machen, etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen oder zur Kontrolle der Vermögensverhältnisse bei Hartz-IV-Empfängern. Diese Mehrarbeit bleibt auch, wenn 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt wird. Die ist nämlich entgegen landläufiger Auffassung nicht anonym und der Kontenabruf entfällt auch nicht. Künftig melden die Kreditinstitute neben Zinsen und Dividenden auch noch Kursgewinne und Terminmarktgeschäfte nach Bonn. Zudem wird erstmals die Postleitzahl jedes Bankkunden bekannt, was Anlass für flächendeckende Prüfroutinen ermöglicht.
Auch hierzu ein Tipp: Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert (Broschiert)
Das Buch analysiert die Entwicklung sozialer Kontrolle vor dem Hintergrund der ökonomischen und gesellschaftlichen Transformationsprozesse der vergangenen Jahrzehnte. Die veränderten gesellschaftlichen Vorgaben führen in Verbindung mit dem Wirken verschiedener Triebkräfte zu einem grundlegenden Wandel der Mechanismen, Techniken und Institutionen in diesem Bereich. Diese Entwicklung wird von den Autoren als Herausbildung einer neuen Formation sozialer Kontrolle analysiert, die sie als Sicherheitsgesellschaft beschreiben. Hiervon ausgehend skizzieren sie im Anschluss Grundzüge einer Kritik und geben einen Ausblick auf Alternativen. Die einzelnen Befunde werden jeweils an verschiedenen Bereichen sozialer Kontrolle - wie zum Beispiel Strafrecht, Polizei, Geheimdienste und Recht - veranschaulicht.
Das Buch finden Sie hier
3. XPIDER – der virtuelle Jäger der Steuerfahndung!
Der Onlinehandel boomt wie nie zuvor. Bereits drei Viertel aller Internetnutzer in Deutschland kaufen online ein und diese Tendenz zeigt klar nach oben. Auch die Finanzverwaltung hat erkannt, dass das Internet sich zu einer ernstzunehmenden Wirtschaftskraft entwickelt hat, mit der immer mehr Menschen ihren Lebensunterhalt verdienen. Besonders der Warenverkauf über virtuelle Marktplätze wird immer beliebter und Auktionsplattformen wie eBay, Hood oder Azubo entwickeln sich mehr und mehr zum Tummelplatz von Onlineshops und Privatanbietern.
Die riesigen Ausmaße und scheinbare Anonymität des Internets rufen aber auch eine Vielzahl von schwarzen Scharfen auf den Plan – Powerseller, die Ihren Umsatz und Gewinn nicht immer ordnungsgemäß versteuern oder getarnte Gewerbetreibende, die im großen Stil fabrikneue Ware über einen privaten Account anbieten und so Gewährleistungsverpflichtungen und Gewinnbesteuerung umgehen.
Doch die Steuerfahndung schläft nicht. Die Beamten nutzen modernste Technik und haben verstärkt den Internethandel ins Visier genommen. Dabei ist es vor allem eine geheimnisumwitterte Suchmaschine der neuesten Generation, die dem Finanzamt ungeahnte Perspektiven der Online-Fahndung erschließt. XPIDER heißt die intelligente Software mit Wissensmanagementkomponente, über deren Funktionsumfang und Suchstrategien sich die Finanzverwaltung beharrlich in Schweigen hüllt.
Dieser Webcrawler durchforstet seit 2003 in rasender Geschwindigkeit und von vielen unbemerkt alle Arten von virtuellen Verkaufsplattformen. Dabei werden täglich rund vier Millionen Internetseiten durchsucht, wobei Käufe und Verkäufe für jeden Anbieter gesammelt und Nachweise über Art und Menge der umgeschlagenen Waren gespeichert werden können. So werden Verbindungen zwischen An- und Verkäufer hergestellt und die gesammelten Daten mit dem Handelsregister oder internen Datenbanken des Bundes abgeglichen. Dabei hinterlegt XPIDER die gefundenen steuerlich relevanten Daten als vor Gericht verwertbare Beweise und übermittelt diese an die Finanzbehörden der Länder.
Interessant für die Suchmaschine sind besonders eBay-Anbieter, die über viele Bewertungen von Käuferseite verfügen, gleichzeitig jedoch steuerlich bei den Finanzbehörden nicht als Gewerbetreibende registriert sind. XPIDER analysiert diese Profile entsprechend genauer. Stellt sich hier beispielsweise heraus, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gefälscht ist oder fehlt, schlägt der Webcrawler automatisch Alarm. Die Auktionshäuser sind dann verpflichtet, die persönlichen Daten des Nutzers herauszugeben und auch Meldebehörden und Deutsche Post unterstützen die Beamten bei der weiteren Recherche.
Geht es um größere Beträge, die dem Finanzamt gegenüber verschwiegen wurden, rückt die Steuerfahndung schon mal mit bis zu vier Trupps zur Hausdurchsuchung an. Neben den oft nicht unerheblichen Steuernachzahlungen drohen den Betroffenen je nach Umfang und Schwere der Tat hohe Bußgelder bis hin zu zehn Jahren Haft.
Für 2007 ist davon auszugehen, dass die Zahl der durch XPIDER aufgespürten Steuersünder sprunghaft ansteigen wird, denn der Umzug von eBay nach Luxemburg und die Umstellung der Unternehmensregister auf elektronische Führung erleichtern der Suchmaschine und den Beamten die Recherche ungemein.
FAZIT
Der Bundesrechnungshof bescheinigt der Finanzamt-Schnüffelsoftware Xpider zwar ein Totalversagen, aber Gewerbliche Online-Händler und Privatanbieter sollten in Zukunft gewissenhafter sein und bei ihren virtuellen Auktionen und Kleinanzeigen die steuerlichen Verpflichtungen der erzielten Einnahmen berücksichtigen. Das Internet mag zwar auf den ersten Blick unübersichtlich, chaotisch und anonym erscheinen und viele Möglichkeiten zum virtuellen Versteckspiel liefern, aber wer weiß schon genau, welche ausgeklügelten Fahndungsmethoden noch hinter den Türen des Fiskus auf ihren Einsatz warten oder bereits die ersten Testläufe abschließen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet
4. Neuer World Wealth Report von Merill Lynch und Cap Gemini
11. World Wealth Report: Nettofinanzvermögen der vermögenden Privatpersonen stieg auf 37,2 Billionen US-Dollar / 9,5 Millionen vermögende Privatpersonen weltweit / 798.000 in Deutschland (+4,1 Prozent)
Gemäß Merrill Lynch und Capgemini stieg das Gesamtvermögen der weltweiten High Net Worth Individuals (HNWIs - Privatanleger mit einem Finanzvermögen von mehr als einer Million US-Dollar ohne Berücksichtigung von selbstbewohnten Immobilien und Verbrauchsgütern) dank der global guten Wirtschaftslage im Jahr 2006 um 11,4 Prozent auf 37,2 Billionen US-Dollar. Dies geht aus dem heute veröffentlichten elften, jährlich erscheinenden World Wealth Report hervor. Die weltweite Anzahl der HNWI nahm 2006 um 8,3 Prozent auf 9,5 Millionen zu, die Zahl der besonders wohlhabenden Privatpersonen (Ultra High Net Worth Individuals - Ultra-HNWIs - Privatanleger mit einem Vermögen von mehr als 30 Millionen US-Dollar) um 11,3 Prozent auf 94.970. In Deutschland stieg die Zahl der Millionäre von 767.000 im Jahr 2005 auf 798.000 im vergangenen Jahr.
Die aufstrebenden Volkswirtschaften erwiesen sich als elastisch, nahm doch die Zahl der HNWI weiter zu, wobei vermehrt in riskantere Anlagen investiert wurde. Der größte Zuwachs an HNWI ergab sich in Singapur (+ 21,2 Prozent) und Indien (+ 20,5 Prozent). Der World Wealth Report geht von einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums im Jahr 2007 aus, da die reifen Märkte moderater wachsen dürften.
Globale Wirtschaft erreicht neue Höchstwerte
Das Wachstum des realen Bruttoinlandprodukts und der Börsenkapitalisierung - die beiden Haupttreiber der Vermögensbildung - hat 2006 beschleunigt zugenommen und dazu beigetragen, dass weltweit die Gesamtzahl der vermögenden Privatpersonen und das von ihnen kontrollierte Vermögen gestiegen ist. Das im Vergleich zu 2003 und 2004 gleich hohe Wirtschaftswachstum wurde von den aufkommenden Märkten angeführt, die erneut die Performance des Rests der Welt übertrafen. China und Indien zum Beispiel konnten ihr Bruttoinlandprodukt 2006 erneut um 10,5 Prozent respektive 8,8 Prozent steigern.
Die Börsenkapitalisierung stieg in Europa, Asien-Pazifik und Lateinamerika rasch an, getrieben durch hohe Unternehmensgewinne, Börsengänge und andauernde Auslandinvestitionen. Auch wenn die Performance je nach Region variierte, legten doch praktisch alle Indices zu. So stieg zum Beispiel der Dow Jones World Index 2006 um 16,4 Prozent.
"Der diesjährige Report zeigt, dass die Zahl vermögender Privatpersonen und das von ihnen kontrollierte Vermögen auch im Jahr 2006 weiter gestiegen sind. Eine außerordentlich hohe Vermögensbildung fand in Singapur und Indien statt", sagt Christine Stapf, Managing Consultant Global Financial Services von Capgemini Consulting. "Das Niveau der weltweiten Vermögensbildung eröffnet Vermögensverwaltungsfirmen ein enormes Potenzial. Dabei werden jene Unternehmen Erfolg haben, die ein Dienstleistungsmodell anbieten, das den ständig ändernden Bedürfnissen der heutigen anspruchsvollen Kundschaft entspricht."
Aufkommende Märkte überflügeln den Rest der Welt
Die BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) spielten auch 2006 eine zunehmend wichtige Rolle in der Weltwirtschaft. China und Russland reihten sich in die zehn Länder mit der schnellsten Zunahme an HNWI ein. In China wuchs die Zahl der vermögenden Privatpersonen um 7,8 Prozent, in Russland um 15,5 Prozent. Brasilien und Indien zeigten ebenfalls eine zunehmende Stärke, die auf dem inländischen Privatkonsum und wettbewerbsfähigen Dienstleistungs- undIndustriebranchen beruhte.
In Lateinamerika stieg 2006 das reale Bruttoinlandprodukt um 4,8 Prozent und lockte in substanziellem Ausmaß ausländische Direktinvestitionen an. Die Zahl der HNWIs stieg in dieser Region um 10,2 Prozent und lag somit über dem globalen Wachstumsdurchschnitt von 8,3 Prozent.
Der Nahe Osten ist die einzige Region, die eher eine Verbreitung statt eine Konsolidierung des Vermögens aufwies. Die weltweite Nachfrage nach Erdöl trug dazu bei, dass die Zahl der HNWI um 11,9 Prozent zunahm. Die Korrektur der überbewerteten Aktienmärkte dämpfte jedoch das Wachstum der Börsenkapitalisierung, was zu einer verlangsamten Vermögensbildung führte.
"Die Globalisierung der Vermögensbildung hat sich beschleunigt", sagt Michelle D'Ancona, Head of Europe / Swiss Market Leader von Merrill Lynch Bank (Suisse) SA, Genf. "Während das Jahr 2005 seitens der HNWI durch einen Investitionszufluss in internationale Fonds gekennzeichnet war, wurde 2006 eine neue Ära eingeleitet, indem die aufkommenden Volkswirtschaften dank ausländischen Direktinvestitionen, einer starken Inlandnachfrage und kräftigen Kursgewinnen an den Börsen einen eigentlichen Sprung vollzogen."
Verstärkte Anziehungskraft von Immobilien
Im Jahr 2006 schichteten die HNWI mehr Finanzmittel in Immobilieninvestitionen um, wobei zu diesem Zweck zeitweise alternative Anlagen aufgelöst wurden. Die globalen Direktinvestitionen in Immobilien erreichten im vergangenen Jahr 682 Milliarden US-Dollar, was gegenüber 2005 einen Anstieg um 38 Prozent bedeutet. Die REIT (Real Estate Investment Funds) entwickelten sich sehr gut und werden immer mehr zu einem bevorzugten Investitionsinstrument. Während die alternativen Anlagen immer noch zu den Schlüsselkomponenten eines HNWI-Portfolios zählen, ging die entsprechende Investitionssumme im Jahr 2006 insgesamt zurück.
Aus der erstmals aufgeführten Liste der philanthropisch motivierten Vergaben geht hervor, dass die HNWI, angeführt von den besonders vermögenden Privatpersonen, 2006 Spenden in der Höhe von geschätzten 285 Milliarden US-Dollar tätigten.
Schließlich kommt der Report auch zum Schluss, dass sich die globalen Perspektiven der HNWI 2006 weiter entwickelt haben, bestimmt durch ein erweitertes Bewusstsein für internationale Entwicklungen, die verbesserte internationale Fondsperformance und die Risikoeingrenzung.
Künftiges Wachstum eher moderater
Im Ausblick wird damit gerechnet, dass angesichts allgemein eher moderater Zuwachsraten reife Märkte wie die USA die Weltwirtschaft stützen werden. Da viele Zentralbanken eine straffere Geldpolitik verfolgen, dürfte die Periode hoher Liquidität, die das jüngste Wachstum stimuliert hat, bald zu einem Ende kommen. Schließlich ist damit zu rechnen, dass die Wachstumsraten in Asien und Lateinamerika angesichts einer verlangsamten globalen Nachfrage zurückgehen.
Den Report finden Sie hier als PDF Download
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22/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 22/2007 |
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Thema: Die Quadratwurzel – Mathematik für die Politik!
1. Vorratsdatenspeicherung – Google droht Mail-Portal zu schließen!
2. Die Vogelgrippe ist zurück in Deutschland!
3. Vorsicht bei Anlagetipps aus dem Bekannten- oder Familienkreis!
4. Kampf um vermögende Privatkunden – Zweistellige Zuwächse erwartet!
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
sind Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz oder der neuen Abgeltungssteuer einverstanden? Wenn nicht, können Sie ja Frau Merkel einmal vorschlagen die Quadratwurzel Ihrer persönlichen Steuerprogression als Bemessungsgrundlage herzunehmen.
Aber Spaß beiseite. Von 27 Mitgliedsstaaten der europäischen Union wollten 25 das – demokratische - Prinzip einführen, dass die Bevölkerungsstärke der einzelnen Mitgliedstaaten stärker als bislang bei Abstimmungen berücksichtigt wird.
Polen sah sich dabei insbesondere im Vergleich mit Deutschland benachteiligt und drohte mit einem Veto. Unser Nachbar forderte eine Hinzurechnung der Kriegstoten aus dem zweiten Weltkrieg oder ein Abstimmungssystem zu wählen, bei welchem Polen ein höheres Gewicht bekommt!
Die Polen wollten die Quadratwurzel aus der Bevölkerungszahl als Abstimmungsparameter wählen. Objektiv betrachtet würde das bedeuten eine absolute Bevölkerung – also Menschen - mathematisch zu relativieren. Das würde für Deutschland beispielsweise eine Verhältniszahl von 9 ergeben, für Polen und auch Spanien eine von 6,5 bei einer Bevölkerung von circa 40 Millionen Menschen!
Politik und Mathematik sind nun wirklich unterschiedliche Felder der Wahrnehmung und Rationalität. Die politischen Überlegungen von Polen sind aus meiner Sicht nicht verständlich. Polen hatte den Vertrag bei der Erarbeitung 2005 längst selber unterschrieben, wenn auch noch nicht völkerrechtsverbindlich und unter einer anderen Regierung.
Die nationalkonservative Partei der Lech und Jaroslaw Kaszynski-Zwillinge vergisst, dass gerade Deutschland sich beständig und vehement für die Aufnahme von Polen 2004 eingesetzt hat. Diesen frühen Aufnahmetermin hat Polen unserem Land zu verdanken und von Deutschland geht nun wirklich keine Gefahr mehr aus für Polen. Es stimmt schon nachdenklich dass nun aufgrund einer Minderheit ein Kompromiss gefunden werden musste.
Aus meiner Sicht ein denkbar schlechtes Signal für Europa, auch dahingehend dass das Vetorecht für ausschließlich nationale Interessen eingesetzt werden kann, selbst von anderen Kleinststaaten innerhalb der EU.
Herzliche Grüße
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
1. Vorratsdatenspeicherung – Google droht Mail-Portal zu schließen
Google hat mit der Schließung seines deutschen E-Mail-Portals gedroht, sollte die Regierung in Berlin ihr umstrittenes Gesetz zur Internet-Überwachung (Vorratsdatenspeicherung – Bericht „Kapital & Steuern vertraulich“ Wochennewsletter 21/2007) verabschieden. Die Pläne seien ein "schwerwiegender Schlag gegen die Privatsphäre", sagte der oberste Datenschützer des Internet-Konzerns, Peter Fleischer, einem am Samstag veröffentlichten Vorausbericht zufolge gegenüber der "Wirtschaftswoche".
Das geplante Gesetz verstoße gegen Googles Grundsatz, auch anonyme E-Mail-Konten anzubieten. Diese Konten würden weltweit von Menschen genutzt, um sich unter anderem vor staatlicher Repression zu schützen. "Im Notfall schalten wir Google Mail in Deutschland wieder ab", sagte Fleischer.
Schlag gegen die Privatsphäre
Fleischer kritisiert, dass das Bundesjustizministerium nicht nur Internet-Provider, sondern auch die Anbieter von E-Mail-Diensten verpflichten will, Kundendaten so zu erheben, dass die Nutzer identifizierbar sind. „Viele Anwender rund um den Globus nutzen diese Anonymität, sei es, um sich vor Spam zu schützen, sei es, um sich beim Veröffentlichen ihrer Meinung vor staatlicher Repression zu schützen“ sagt Fleischer.
„Wenn die Web-Gemeinde uns nicht mehr glaubt, dass wir mit ihren Daten sorgsam umgehen, sind wir ganz schnell weg vom Fenster.“ Noch allerdings hofft Google darauf, dass die Bundesregierung einlenkt. Denn eine rein deutsche Kontrolle der E-Mail-Konten würde weltweit nichts bringen. „Dann weichen Anwender eben auf E-Mail-Adressen im Ausland aus“, so Fleischer.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte zuvor laut DPA seine Forderung erneurt, rasch eine gesetzliche Grundlage für die umstrittenen Online-Durchsuchungen von Computern zu schaffen. „Die Überwachung der Kommunikation ist lebensnotwendig“, hieß es.
Fazit
Erst vor kurzem ist Google selbst ins Visier von Datenschützern geraten: Das Unternehmen würde beispielsweise Log-Informationen von Kunden erst nach 18 bis 24 Monaten anonymisieren, so der Vorwurf der Datenschutzbeauftragten der EU-Länder in einem Brief an Google.
Google ist aus meiner Sicht nicht gerade ein Vorreiter was Datenschutz betrifft. Ich denke dieses Vorhaben ist ein geschickter PR-Schachzug der Marketingstrategen von Google. Aber dennoch, grundsätzlich bin auch ich gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Wenigstens sorgt die Google Aktion für eine noch breitere Wahrnehmung dieses Gesetzesvorhabens.
2. Die Vogelgrippe ist zurück in Deutschland!
Nach einer Meldung der Allgemeinen Presseagentur (AP) erfasste die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2003 bis Mitte Juni 2007 weltweit insgesamt mindestens 313 H5N1-Infektionen beim Menschen und mindestens 191 Todesfälle. Doch Experten sehen in Deutschland keine Änderung des Risikos: Sowohl das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) betonen einhellig, dass es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierseuche handele, die nur unter ganz besonderen Umständen auf den Menschen überspringen könne. Und diese Voraussetzungen, unter anderem der enge alltägliche Kontakt zwischen Mensch und infizierten Tieren, seien in Deutschland nicht gegeben und auch in absehbarer Zeit nicht in Sicht.
Nach Auskunft des Berliner Robert-Koch-Instituts müssen Menschen eine sehr große Virusdosis aufnehmen, um sich zu infizieren. Das verringere das Risiko in Deutschland zusätzlich. Verbraucher müssten sich keine Sorgen machen, erklärte die FLI-Sprecherin Elke Reinking vor einigen Wochen in einem AP-Interview. Sie erinnerte sich gut an den ersten Vogelgrippefall hier zu Lande und die damit verbundene Besorgnis in der Bevölkerung. «An der Risikobewertung hat sich seitdem nichts geändert. Das Virus war latent immer vorhanden», betonte Reinking.
Ein großes Risiko bestehe weiterhin für Betriebe mit Nutztieren. «Doch selbst dann gibt es für den Verbraucher keine Gefahr», erklärte die FLI-Sprecherin. Nach ihren Worten muss nämlich im Fall eines Falles der gesamte Bestand einer Nutztierfarm gekeult werden - so geschehen im vergangenen Jahr auf einer Putenfarm in Sachsen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung schließt nicht grundsätzlich aus, dass der Erreger über infizierte Lebensmittel übertragen werden kann. «Zum heutigen Zeitpunkt scheint der direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel aber der hauptsächliche Infektionsweg zwischen Geflügel und Mensch zu sein». Das Virus ist zudem als sehr hitzeempfindlich bekannt, so dass ordentlich gegarte Lebensmittel (Kerntemperatur etwa 70 Grad) als unbedenklich angesehen werden können.
TIPP
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet. Das BfR formuliert, basierend auf der Analyse der Risiken, Handlungsoptionen zur Risikominderung.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des BFR’s
Lesenswertes zum Thema Vogelgrippe:
Was Sie schon immer über die Vogelgrippe wissen wollten – Eine kostenlose Studie von Julius Bär finden Sie als PDF-Download hier!
Das absolut empfehlenswerte Buch „Die Vogelgrippe. Der Krieg der USA gegen die Menschheit“ finden Sie unter folgendem link!
3. Vorsicht bei Anlagetipps aus dem Bekannten- oder Familienkreis!
In fast allen Familien gibt es Personen die sich mehr oder weniger hauptberuflich mit Finanzgeschäften auseinandersetzen. Diese „Finanzexperten“ geben oftmals Aktientipps oder empfehlen auch konkret Kapitalanlagen. Nicht selten werden sie sogar im erweiterten Familien- oder Bekanntenkreis als Vermögensberater tätig.
Doch Vorsicht ist geboten: Der BGH entschied kürzlich: Wer einer Person aus dem erweiterten Familienkreis Geld für Börsengeschäfte anvertraut, kann diese für Verluste nicht wie einen professionellen Anlageberater haftbar machen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die für Banken und Finanzdienstleister geltenden Beratungs- und Informationspflichten in der Regel nicht anwendbar, wenn mit der Geldanlage jemand aus dem weiteren Familienkreis betraut worden ist.
Das Gericht wies die Klage einer Frau ab, die 74 000 Euro dem bankerfahrenen Bruder ihres Ex-Lebensgefährten anvertraut hatte und davon nach dem Börseneinbruch um das Jahr 2000 nur noch 20 000 Euro zurückbekam.
Urteil des Bundesgerichtshofs: Az.: III ZR 75/06
Das Urteil hatte folgenden Hintergrund: Der Bruder des Ex-Lebensgefährten hatte eine Banklehre gemacht und gegen einen Gewinnanteil von 30 Prozent bereits für seine eigene Mutter an der Börse spekuliert. Zu den selben Bedingungen übernahm er das Geld der Klägerin. Nach dem Verlust machte sie geltend, dass der Hobby-Anleger sie für eine ordnungsgemäße Beratung zunächst über ihr Anlageziel und ihre Risikobereitschaft befragen hätte müssen und ihr womöglich vom Aktienkauf abraten müssen.
Laut Bundesgerichtshof ist zwar zwischen beiden Parteien durchaus ein Vertrag zustande gekommen, allerdings gälten in dieser Konstellation nicht dieselben Pflichten wie bei professionellen Vermittlern. Darüber hinaus sei es hier nicht einmal um hoch spekulative Anlagen gegangen. Der „begrenzt professionelle Charakter“ der Absprache führe dazu, dass das Risiko eines Misserfolgs nicht allein auf den Anleger abgewälzt werden dürfe. Das Oberlandesgericht Schleswig muss nun abschließend prüfen, ob ihm weitere Fehler (Beispielsweise Unerlaubte Anlageberatung, Verstoß gegen Zulassungsbestimmungen o.ä.) zur Last zu legen sind.
Fazit:
Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf und oftmals auch die Familie. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Vermögen von Freunden oder Bekannten verwalten zu lassen wenn diese über eine entsprechende Fachkompetenz verfügen. Lassen Sie Ihr Kapital also von Mitgliedern Ihrer Familie betreuen, dann sollten Sie darauf achten, dass diese im Auftrag der Bank oder des Vermögensverwalters tätig werden bei welchem Sie arbeiten. Hier ist gewährleistet, dass Ihr Berater dann sämtliche Anlagerichtlinien, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten der Bank oder des Vermögensverwalters erfüllt und diese beachten muss. Somit können Sie - wie bei jeder anderen Beratung auch- im Falle einer Fehlentwicklung die Bank haftbar machen für Beratungsfehler.
Auch hier möchte ich Sie auf ein empfehlenswertes Buch verweisen „Mich legt keiner mehr rein. Wie Sie Schwindel und Finanztricks durchschauen“ von Willi H. Grün finden Sie unter folgendem Link!
4. Kampf um vermögende Privatkunden – Zweistellige Zuwächse erwartet! PwC-Studie: Zweistellige Zuwächse erwartet / Rasant wachsender Reichtum in Schwellenländern / Markenbildung, Personalpolitik und Investitionen in Risikomanagement bestimmen, ob die ehrgeizigen Ziele erreicht werden können
Der Private-Banking-Sektor rechnet weltweit mit einem kräftigen Anstieg der Anlagevermögen reicher Privatkunden. 97 Prozent der Vorstandsvorsitzenden der Privatbanken sind optimistisch, dass ihr Geschäft in den kommenden drei Jahren wächst. Im Schnitt erwarten sie einen Zuwachs der angelegten Vermögen um 23 Prozent und ein Wachstum der eigenen Geschäfte um 30 Prozent pro Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Private Banking/Wealth Management Survey 2007" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Im Rahmen der Untersuchung wurden 265 Führungskräfte führender Private-Banking-Institute weltweit befragt. Damit ist die Erhebung die bislang umfangreichste in der 14-jährigen Geschichte der Studie.
Der Optimismus ist gerade im Private-Banking-Sektor noch deutlich größer als in anderen Wirtschaftszweigen. "Im 'Global CEO Survey', den wir Anfang des Jahres vorgestellt haben, waren die Wachstumserwartungen der Unternehmensvorstände schon sehr hoch", sagt Rainer Wilken, Partner und Private-Banking-Experte bei PwC, "aber die jetzt vorgelegten Ergebnisse überflügeln diese mühelos und zeigen die Attraktivität des Vermögensmanagements als Industriezweig."
Kampf um vermögende Privatkunden
Seit Einführung der Erhebung im Jahr 1993 hat es unter den Vermögensverwaltern keine so starke Wachstumszuversicht gegeben. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund erstaunlich, dass 65 Prozent der Vorstände gleichzeitig einen starken Wettbewerb erwarten. Aussichtsreich ist für Unternehmen besonders der Ausbau des "Share of Wallet", also des Vermögensanteils, den ein bereits gewonnener Kunde beim Unternehmen investiert hat. Zum einen stellt diese Strategie eine sehr gute Chance dar, auch ohne größere Zukäufe neues Kapital, Erlöse und stärkere Profitabilität zu erreichen. Zweitens führt ein höherer Share of Wallet auch zu höherer Loyalität und macht es dem Kunden schwerer, das Unternehmen zu verlassen. 96 Prozent der Befragten halten den Ausbau des Share of Wallet in den kommenden drei Jahren folglich auch für wichtig.
Derzeit verwalten weniger als die Hälfte der Private Banker mehr als 40 Prozent des Vermögens ihrer Klienten. 63 Prozent der befragten Business Manager bestätigen aber, dass das Volumen der einzelnen Kundenkonten im Schnitt zugenommen habe. In Deutschland verfügen zwei Drittel der Befragten über 40 bis 60 Prozent der jeweiligen Kundenvermögen - eine optimistische Einschätzung, denn vermögende Kunden pflegen ihre Gelder zumeist auf zwei bis drei Institute zu verteilen. Der größte Zuwachs findet dabei an der Spitze der Reichtumspyramide statt. Gerade dort ist es unabdingbar, sich mit familienrelevanten Themen wie Generationsplanung, Nachfolge, Erbschaft, Testamentsvollstreckung und Familienstrategien zu befassen - ein Beratungsfeld, in dem sich noch die wenigsten Häuser gut gerüstet fühlen.
Eine weitere Wachstumsmöglichkeit eröffnet Vermögensverwaltern das Abwerben von Beratern und Kunden der Mitbewerber. Die Ansprache einzelner Kundenbetreuer oder auch Teams ist zentrale Stoßrichtung für die Erzielung des gewünschten Wachstums. "Vor diesem Hintergrund scheint es fraglich, ob jedes Unternehmen seine Wachstumsziele erreichen wird," prognostiziert Wilken, "zumal der Markt selbst in Deutschland nach Angaben der befragten Vorstände nur noch sehr geringfügig wächst."
Vermögen in Schwellenländern steigen rasant
Die Märkte im asiatisch-pazifischen Raum und in Osteuropa entwickeln sich am schnellsten, und lebhafte Märkte befeuern die Vermögensbildung von Privatpersonen. Viele Vermögensmanagement-Unternehmen versuchen ihren Teil des neuen Wohlstands zu akquirieren. Mehr als die Hälfte der Vorstände plant, in den kommenden zwei Jahren Geschäfte in neuen Ländern zu starten, einschließlich der BRIC-Länder Brasilien, Russland, Indien und China. In der asiatisch-pazifischen Region rechnen die befragten Vorstände mit Zuwächsen der verwalteten Vermögen von jährlich 34 Prozent. In Russland liegen die Erwartungen zwischen 30 und 50 Prozent. Da ist es kein Wunder, dass auch deutsche Institute verstärkt über Auslandsexpansionen nachdenken: An der Spitze der Expansionsziele stehen hier Osteuropa, Russland und Singapur - letzteres nicht nur wegen des Neukundenpotenzials, sondern auch, weil bestehende deutsche Kunden einen Marktzugang dort fordern.
Kaum starke Marken
Im Vergleich mit der letzten PwC-Studie aus dem Jahr 2005 hat die Markenbildung als Unterscheidungsfaktor deutlich an Bedeutung gewonnen. 93 Prozent der Geschäftsführer beurteilen die Stärke der eigenen Marke als wichtig oder sehr wichtig, um neue Kunden zu gewinnen. Der Erfolg der Markenbildung war jedoch, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nicht durchgängig und nicht so weitreichend, wie sie sich erhofft hatten. Obwohl 29 Prozent der befragten Unternehmen mehr als eine Million US-Dollar und 12 Prozent sogar mehr als drei Millionen Dollar investierten, konnten sich noch keine Marken sonderlich absetzen.
Investitionen in Systemverbesserungen weiterhin notwendig
Eine erfolgreiche Unterstützung der Wachstumspläne aus bankbetrieblicher und -technischer Sicht setzt weiterhin Investitionen voraus. Insgesamt sind sich 86% Befragten darüber einig, dass in der Vergangenheit durchgeführte Projekte Verbesserungen gebracht haben. Dennoch sind Optimierungen der Geschäftsabläufe und weitere Automatisierungen erforderlich, um profitabel wachsen zu können. Gerade in Deutschland wird in diesem Zusammenhang auch über Outsourcing nachgedacht. Auf der Systemseite liegt der größte Nachholbedarf in Deutschland im Bereich der Kundenberichterstattung (Vermögensberichte und Performance-Auswertungen) sowie bei Beratersystemen (Client Relationship Management Systeme).
Personalengpass limitiert die Aussichten
PwC prognostiziert in den kommenden Jahren einen Kampf um die besten Kundenbeziehungsmanager (CRM). Rainer Wilken: "Der Personalmarkt ist extrem dünn mit zu wenigen hochkarätigen Fachkräften. Wer die meisten Client Relationship Manager (CRM) bekommt, wird gewinnen." In den kommenden Jahren werden voraussichtlich 22 Prozent mehr CRMs gebraucht werden, in der boomenden Region Asien-Pazifik sogar 57 Prozent mehr.
Die Vorstandsvorsitzenden schätzen indessen nur 17 Prozent ihrer CRMs als "sehr fähig" ein. Gerade im Kampf um einen größeren Share of Wallet können Personalressourcen den Ausschlag geben. Dabei fällt auf, dass nur die wenigsten Häuser eine Mitarbeiterbindung systematisch betreiben. Im positiven Falle wird hierbei jedoch hauptsächlich auf Vergütung und Training geachtet, während die Kundenbetreuer selbst angaben, dass in erster Linie eine gute Beziehung zu Kollegen und Vorgesetzen sowie gute Karrieremöglichkeiten für den Verbleib im Unternehmen ausschlaggebend sind. Gute Kundenbeziehungsmanager sind für Anleger entscheidend, die ihr Vermögen in die Hände eines Verwalters legen. Unzufriedenheit mit dem Service ist der häufigste Grund für Kunden, einen Vermögensverwalter zu verlassen.
Hohe Kosten für Risikomanagement
Die Vermögensverwalter führen derzeit erhebliche Verbesserungen ihrer Risikomanagementsysteme durch. Die regulatorischen Auswirkungen der Expansion in neue Einflussbereiche und der Einführung neuer Produkte stellt eine echte Herausforderung dar. 78 Prozent der Vermögensverwalter haben in den vergangenen fünf Jahren entsprechende Systeme eingeführt, 79 Prozent sind derzeit noch dabei, diese auf den neusten Stand zu bringen. Trotzdem sind nur rund ein Viertel der Befragten zuversichtlich, dass ihr System Risiken im gesamten Unternehmen identifizieren, beobachten und messen kann. "Die Aufsichtsbehörden behandeln Verstöße nicht länger wohlwollend", sagt Rainer Wilken. "Bußgelder und Sanktionen können künftig erheblich zunehmen. |
Die aktuellen Top-Bestseller: BÖRSE & GELD |
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