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|  | |  |  |  | | Unternehmenssteuerreform - Zertifikate, Fonds, GmbH's, Limited's und Bundestrojaner | | | | ABGELTUNGSSTEUER - FONDS WERDEN GEGENÜBER ZERTIFIKATEN BEVORZUGT | | | | Die in den letzten Jahren boomenden Zertifikate als Vermögensanlageprodukt kommen bei der geplanten Einführung der Abgeltungsteuer auf Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinserträge nun lediglich in den Genuss eines eingeschränkten Bestandsschutzes, der aber in der Praxis wenig bringen dürfte. Die bisherige Einjahresfrist, von der an Veräußerungsgewinne steuerfrei sind, soll von der Jahresmitte 2009 an nur für Zertifikate gelten, in die Sie als Anleger Ihr Vermögen vor dem 14. März (An diesem Tag verabschiedete das Bundeskabinett das Gesetz zur Unternehmensteuerreform) diesen Jahres eingezahlt haben.
CDU/CSU und SPD haben hier kurz vor der Verabschiedung durch den Bundestag am 25. Mai noch einen Änderungsantrag eingebracht. Bei den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat dürfte auch hier einer Zustimmung nichts mehr im Wege stehen.
Die langfristige Sicherung einer Steuerfreiheit über neu aufgelegte Zertifikate als Mäntel für Vermögensanlage- und verwaltungsstrategien ist somit nicht mehr möglich und Fonds werden hier klar bevorzugt.
Für die gesamte Zertifikatebranche bedeutet diese Regelung einen empfindlichen Einschnitt. Für Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 erworben und nach dem 30. Juni 2009 mit Gewinn verkauft werden gilt somit die neue Abgeltungssteuer. Bisher ging man bei Zertifikaten davon aus, dass generell Zertifikate welche vor dem 01.01.2009 aufgelegt würden unter den Bestandsschutz fallen. Da jedoch die Bundesregierung hier einen "Gestaltungsmissbrauch" mit Zertifikaten befürchtete, mit welchen die Abgeltungssteuer langfristig umgehbar gewesen wäre, hat der Gesetzgeber derartigen Planungen von Banken und Emittenten einen Riegel vorgeschoben.
Bei der Geldanlage in Aktien oder in Investmentfonds gilt dagegen bis Anfang 2009 weiter die Regel, dass Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmt werden können. Für die kommenden anderthalb Jahre rechne ich somit mit größeren Umschichtungen gerade in Investmentfonds.
Ebenso erwarte ich, dass viele Strategien die bislang als Zertifikat verbrieft wurden, künftig als Fonds neu aufgelegt werden. Gerade also Zertifikatefonds, Derivatefonds und ETF's (Exchange Traded Funds) werden künftig stark profitieren, zulasten von einzelnen Direktanlagen (Aktien) oder Zertifikaten. Dadurch lässt sich eine Steuerfreiheit bei einem langfristigen Anlagehorizont weiter sichern.
Ich glaube des Weiteren, dass bei vielen aktiv gemanagten Zertifikaten der Neugeldzufluss aufgrund dieser Benachteiligung drastisch abnehmen wird und Anleger mittel- bis langfristig auch mit der Schließung von Zertifikaten rechnen müssen, da alternative Konkurrenzprodukte aus dem Fondsbereich das Volumen anziehen werden.
Fazit: Es hätte auch noch schlimmer kommen können! Kapital & Steuern vertraulich wird Ihnen auf Grundlage der endgültig Verabschiedeten Gesetze als Sonderbeilage zur Ausgabe August eine "Themenausgabe Spezial" speziell zum Thema Abgeltungssteuer liefern. Bis dahin werden vor allem ausländische Anbieter weitere interessante Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt haben für Ihre Vermögenswerte. | | DIE DEUTSCHE GMBH LERNT VON DER ENGLISCHEN LIMITED | | | | Nun wird es auch in Deutschland eine Gesellschaftsform geben, welche allem Anschein nach die englische Limited als Vorbild hat. Ab 2008 soll es möglich sein, eine Gesellschaft ohne einen Euro Eigenkapital zu gründen. Allerdings trägt sie den nicht unbedingt geschäftsfördernden Namen "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", und dieser Zusatz darf auf dem Briefpapier oder im Internet keinesfalls abgekürzt werden oder gar fehlen!
Unternehmer sollen also künftig mit nur einem Euro Stammkapital eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können. Allerdings ist die Gründung einer solchen Mini-GmbH mit weiteren Auflagen verbunden.
Eine normale GmbH benötigt in Zukunft nur noch ein Mindeststammkapital von 10 000 EUR statt bisher 25 000 Euro. Zudem soll die Unternehmensgründung (ähnlich wie bei einer englischen Limited) deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Interessant dabei ist, dass derjenige Gründer, welcher die von der Regierung ausgearbeitete Mustersatzung und das "Gründungsset" für seinen Betrieb übernimmt, sich unter anderem den Gang zum Notar spart. Damit benötigt man für die Gründung einer GmbH theoretisch nur noch einen Tag. Bislang ist es in der Praxis so, dass zwischen Anmeldung und Genehmigung der Gesellschaft oft Wochen und gar Monate liegen.
Mit der Reform reagiert die Regierung nun endlich auch auf die wachsende Zahl von Firmengründungen in der Rechtsform der englischen Limited (Ltd.). Vor allem Kleinbetriebe mit wenig Eigenkapital waren auf diesen Umweg ausgewichen. Für die Gründung einer Limited ist kein Stammkapital erforderlich, allerdings bringt die Konstruktion oftmals auch viele Nachteile mit sich. Diese wurden Gründern oftmals erst weit nach der schnellen und kostengünstigen Gründung bewusst und führten teilweise zur Löschung der Gesellschaften oder Strafzahlungen für Versäumnisse. Schätzungen zufolge soll es in Deutschland mittlerweile bis zu 40 000 englische Limiteds geben.
Ein Stammkapital von 10.000 Euro sei vertretbar, weil man ungefähr diese Summe bei einer Firmengründung - etwa für Büromöbel - ohnehin benötige so Experten. Wem aber selbst das zu viel sei, der könne auf die neue "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ausweichen. Diese Mini-GmbH muss allerdings 25 Prozent des Jahresgewinns in eine gesetzliche Rücklage stecken - bis das Stammkapital von 10.000 Euro erreicht ist.
Mit der Neuregelung will Zypries zugleich Missbräuche bekämpfen. Derzeit können etwa Gläubiger in vielen Fällen nicht einmal Mahnungen zustellen, weil der Geschäftsführer der GmbH abgetaucht ist. Künftig muss daher eine inländische Geschäftsadresse im Handelsregister eingetragen sein. Zudem werden die Gesellschafter verpflichtet, bei Überschuldung des führungslosen Betriebs selbst einen Insolvenzantrag zu stellen.
Fazit: Endlich reagiert der Gesetzgeber auf attraktive Rahmenbedingungen und Möglichkeiten in anderen Ländern und schafft wirklich eine attraktive und konkurrenzfähige Gesellschaftsform, auch wenn einzelne Punkte noch weiter verbesserungswürdig sind. Genau diese Vorgehensweise (was machen unsere Nachbarländer?) hätte ich mir allerdings im Bereich der Erbschaftssteuern und der Abgeltungssteuer auch gewünscht! | | | | Der Gesetzgeber öffnet dem Bundestrojaner Tür und Tor! | | | | Der Bundestag hat am 25.05.2007 das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist. Damit handelten die Abgeordneten entgegen dem ausdrücklichen Rat der in den Ausschüssen bei der Beratung des Gesetzes gehörten Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch von Seiten der Internetwirtschaft und vom Bundesrat war die Gesetzesänderung scharf kritisiert worden. Mit Ausnahme der PDS und eines einsamen SPD-Abgeordneten votierte nun die ganz große Koalition der Ahnungslosen dafür, Deutschland zur Berufsverbotszone für Computersicherheitsexperten zu machen. Durch die ausgesprochen weite Fassung des Gesetzes wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von präventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern geprüft werden kann, in Deutschland strafbar. Diese Werkzeuge sind jedoch essentiell, um die Sicherheit von Computersystemen zu gewährleisten. Nach Aussagen von IT-Experten ist das allgemeine Verbot dieser Software in etwa so hilfreich wie die Herstellung und den Verkauf von Hämmern zu verbieten, weil damit manchmal auch Sachbeschädigungen durchgeführt werden. Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Club, kommentierte: "Das Verbot des Besitzes von Computersicherheitswerkzeugen öffnet auch dem Einsatz des Bundestrojaners Tür und Tor. Industrie und Bürgern wird systematisch die Möglichkeit genommen, ihre Systeme adäquat auf Sicherheit zu überprüfen. Dieses Verbot gefährdet die Sicherheit des IT-Standorts Deutschland." So wie die Autoindustrie ihre Fahrzeuge mit Crashtests sicherer macht, wird in der Computerbranche die Systemsicherheit durch den kontrollierten Einsatz von Angriffsprogrammen geprüft. Es wird in Zukunft für sicherheitskritische Computersysteme nicht mehr zweifelsfrei legal möglich sein zu testen, ob sie sicher sind oder nicht. Auf dem Jahreskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Innenminister Schäuble die geplante Zertifizierung "vertrauenswürdiger" Sicherheitsdienstleister angekündigt. Mit diesem Schritt sollen offenbar die Fähigkeiten und das Wissen, die für effektive Sicherheitsprüfungen von Computersystemen nötig sind, in den Händen von durch die Regierung handverlesenen Hoflieferanten monopolisiert werden, während die unabhängige Computersicherheitsforschung nach Belieben selektiv kriminalisiert werden kann. CCC-Sprecher Müller-Maguhn dazu: "Die Erklärungen des Innenministers zur Computersicherheit sind reine Lippenbekenntnisse. Hier wird systematisch der gesetzliche und organisatorische Rahmen geschaffen, um Bürger und Unternehmen wehrlos gegenüber Computerangriffen, Wirtschaftsspionage und auch dem Bundestrojaner zu machen. Sicherheitsforschung kann nur noch in einer unannehmbaren rechtlichen Grauzone stattfinden." Fazit Ein weiterer Mosaikstein auf dem Weg zum Überwachungsstaat. Durch das eingeschaltete Handy, Kartenzahlungen und Kameraüberwachung auf den Straßen kombiniert mit automatischer Gesichtserkennung verraten wir unseren Aufenthaltsort, durch Kundenkarten unsere Lebens- und Eßgewohnheiten, durch jeden Mausklick hinterlassen wir einen digitalen Fingerabdruck und Hinweise auf unsere Interessen und Aktivitäten. Kommen wie geplant auch noch SmartCash im Nahverkehr, biometrische Merkmale im Pass und RFID-Etiketten (Radiofrequenz-Identifikations-Chips in Gegenständen welche Handlungen und Bewegungen kontrollieren) in der Kleidung und auf allen möglichen anderen Gegenständen hinzu, dann ist der Alltag endgültig gläsern. „Die Überwachungsmafia – Das lukrative Geschäft mit unseren Daten“ von Pär Ström zeigt Ihnen praxisnah was heute schon alles möglich ist und wo Sie bereits digitale Spuren hinterlassen: Buchtipp: Die Überwachungsmafia - Das lukrative Geschäft mit unseren Daten | | Weiter verbesserte Serviceangebote über GEOPOLITICAL.BIZ | | | | Die Informationsbeschaffung erfolgt in unserer vernetzten Welt längst über die unterschiedlichsten Kanäle. Sei es über Vorträge und Seminarveranstaltungen, Print-Medien, Online-Medien, Fernsehen oder Audio (Podcasts). Auch wir möchten Ihnen als Internetnutzer die Möglichkeit geben individuell auf unsere Inhalte zuzugreifen. So haben Sie die Möglichkeit neben den kostenlosen Online-Newslettern von GEOPOLITICAL.BIZ (monatlich) und "Kapital & Steuern vertraulich" (wöchentlich) auch Inhalte auf Abruf (on Demand) zu erhalten und zu nutzen. Zusätzlich zu den Newslettern, als aktuelle Informationsquelle oder als Nachschlagarchiv mit übersichtlicher Navigation. Hierzu haben Sie als neues Servicetool unsere wöchentlich aktualisierte Online Zeitung mit umfangreichen Inhalten: Ebenso haben wir unseren Downloadbereich deutlich ausgebaut und werden hier auch künftig aktuelle Vorträge, Studien, Researchmaterial und weiterführende Informationen zum kostenlosen Download anbieten: P.S. Meinen Vortrag vom Frankfurter Investment Tag finden Sie dort ebenfalls als PDF zum Download! | GEOPOLITICAL.BIZ - www.geopolitical.biz Bahamas, Dubai, Hong Kong, Panama, Schweiz, Bermudas, Cayman Islands, Mauritius, Gibraltar, Andorra - Zwischenstopp auf einer "Trauminsel" gefällig? 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