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| 21/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 21/2007 |
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1. Wehret den Anfängen – Die geplante Vorratsdatenspeicherung!
2. Internetkriminalität - Sicherheitsrisiko im Online Banking!
3. Kundenbetreuung - Institute in Hongkong, der Schweiz und den USA schließen im globalen Vergleich am besten ab!
4. Urteil Schweiz – Degressive Steuertarife sind verfassungswidrig!
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
am vergangenen Wochenende fand nun die Gründung einer neuen linken Partei in Deutschland statt. Das Gespenst des Sozialismus geht also in Deutschland wieder um und Fossilien aus einer längst vergangenen Zeit wie Gysi, Lafontaine oder Bisky dürfen in einer freiheitlich liberalen Demokratie Ihrer extremen Gesinnung freien Lauf lassen.
Aber dieses bewährte System der freien Meinungsäußerung und der Demokratie wollen sie mit Ihrer Ideologie gerade bekämpfen. Die nun neu gegründete Partei „Die Linke“ stellt öffentlich die Systemfrage, will das System der Bundesrepublik Deutschland radikal verändern und setzt dabei vor allem auf den SPD-Abtrünnling Oskar Lafontaine.
Acht Jahre nach seiner feigen Flucht aus dem Amt des Bundesfinanzministers und der Abdankung als SPD-Chef ist der Saarländer, der die Linke in der Tradition von Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht und Willy Brandt sieht, wieder ganz oben angelangt. Sein neuer Schreibtisch steht in Berlin-Mitte, in jenem Haus, wo einst schon KPD-Chef Ernst Thälmann residierte.
Mit Parolen wie „Freiheit durch Sozialismus“, den Forderungen nach Generalstreik, Einführung von Vermögenssteuern und weiterer Verstaatlichungen nach dem Vorbild Südamerikas wurde er zum gefeierten Star des Parteitages und zum Schreckgespenst seiner Gegner.
Ich bin auch für weitere einschneidende Veränderungen und Reformen in Deutschland als Antwort auf eine immer komplexere und globalisierte Welt. Aber durch mehr Freiheit, mehr Verantwortung und flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen von uns!
Ein mögliches Wählerpotential von Bundesweit 24% für die Sozialisten ist für mich ein beängstigendes Signal für den Investitions-, Wirtschafts- und Lebensstandort Deutschland!
Auch für diese Entwicklung gilt für mich: Wehret den Anfängen!
Herzliche Grüße
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
1. Wehret den Anfängen – Die geplante Vorratsdatenspeicherung!
Nach Plänen von CDU, CSU und SPD soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. Wo liegt das Problem?
Die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Unter einer Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:
- Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
- Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
- Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
Stand der Dinge
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries treibt derzeit einen Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland voran, über den der Bundestag im Herbst entscheiden wird. Die Pläne werden von Union und SPD unterstützt. Zunehmend wird aber auch in der Politik gefordert, mit einer Vorratsdatenspeicherung zumindest solange zu warten, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat.
TIPP:
Ob die Vorratsdatenspeicherung noch verhindert werden kann, hängt wesentlich vom öffentlichen Druck ab!
Auch Sie können aktiv hierzu beitragen und finden nähere Informationen unter Vorratsdatenspeicherung
2. Internetkriminalität - Sicherheitsrisiko im Online Banking!
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor einem deutlichen Anstieg der Internetkriminalität. Im aktuellen Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland geht die Behörde davon aus, dass bis 2008 schätzungsweise 40 Prozent aller Organisationen Ziel von Online-Angriffen werden. Insbesondere die Zahlungsverkehrsströme der Finanzdienstleister rücken ins Fadenkreuz der Täter.
Obwohl weltweit bereits 88 Prozent aller Kreditinstitute über unternehmerische Strategien zur Sicherung von Geschäftsabläufen verfügen, wird ein Schwachpunkt im Online-Banking unterschätzt: das private Anwendersystem. Häufig führt fehlendes Risikobewusstsein für das Internet in den Köpfen der Verbraucher dazu, dass Internetkriminelle die Abwehrmaßnahmen der Banken erfolgreich unterlaufen. Nur der Schutz der Kunden-PCs kann diese Sicherheitslücke wirksam schließen.
Um entsprechende Schutzmaßnahmen anbieten zu können, untersucht die PPI Aktiengesellschaft derzeit das Verhalten von Kunden beim Online-Banking mit der Trendstudie „Bankpräferenzen“. Die Erhebung geht dabei ebenfalls der Frage nach, welche Wünsche die Kunden an ihr Kreditinstitut hinsichtlich des Online-Banking haben. Noch bis zum 26. Juni 2007 können Internetnutzer an der Online-Befragung unter www.wiwo.de oder www.handelsblatt.com teilnehmen.
TIPP:
In der kommenden Juli Ausgabe von „Kapital und Steuern vertraulich“ haben wir uns ebenfalls dieser Thematik angenommen. Wir präsentieren hier eine kostengünstige und noch wenig bekannte innovative Lösung für mehr Sicherheit und Service im Internet, mit vielen weiteren Vorteilen und Nutzungsmöglichkeiten!
3. Kundenbetreuung - Institute in Hongkong, der Schweiz und den USA schließen im globalen Vergleich am besten ab! Kunden bemängeln Service und persönliche Beratung / Die deutschen Geschäftsbanken lassen große Ertragspotenziale ungenutzt / Institute in Hongkong, der Schweiz und den USA schließen im globalen Vergleich am besten ab / Für 2/3 der Kunden sind die Filialen nach wie vor wichtigste Schnittstelle / Aber nur 30% sind zufrieden mit der Betreuung / Verzahnung zwischen den Vertriebskanälen unbefriedigend
Deutsche Banken sind im globalen Vergleich nur Mittelmaß. Institute aus Hongkong, der Schweiz und den USA schneiden am besten ab. Besonders bei der Beratungsqualität konnten sich die Geldinstitute der drei Länder klar durchsetzen. Lediglich bei der Integration der verschiedenen Vertriebskanäle kann sich eine deutsche Bank in der Spitzengruppe platzieren. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie der internationalen Strategie- und Technologieberatung Booz Allen Hamilton, die zum zweiten Mal durchgeführt wurde. Weltweit wurden über 100 Banken in 17 Ländern getestet und umfassende Kundeninterviews durchgeführt. Die Studie zeigt deutlich, dass die deutschen Banken zwar in den letzten Jahren massiv in neue Vertriebskonzepte, neue Produkte und die Stärkung der Direktkanäle investiert haben. „Doch diese Anstrengungen waren nicht ausreichend. Es liegen weiterhin große Ertragspotenziale brach“, erklärt Reiner Hoock, Geschäftsführer und Bankenexperte bei Booz Allen Hamilton. „Die Kunden sind unzufrieden und bemängeln nach wie vor unangepasste Beratung, unverständliche Produkte und schlechte Verzahnung zwischen den einzelnen Kanälen.“
Deutsche Geschäftsbanken vernachlässigen gehobene Privatkunden
Nach Ansicht der Experten von Booz Allen Hamilton differenzieren deutsche Banken unzureichend zwischen Privatkunden und gehobenen Privatkunden. In Deutschland zählen 3 bis 5 Mio. Personen zu letztgenannter Gruppe, die ein völlig unterschiedliches Verhaltensmuster haben. Diese ca. 5% der Bevölkerung verfügen mit über 600 Mrd. Euro über fast ein Drittel der investierbaren Vermögenswerte. Anstatt auf die besonderen Anforderungen dieser Kundengruppe einzugehen und sie damit an sich zu binden, bzw. das beträchtliche Wertschöpfungspotenzial voll auszuschöpfen, vernachlässigen deutsche Banken diese Premium-Klienten.
Sorgenkind: Filiale – Banken können vom Einzelhandel lernen
Ein Beispiel für die gleichzeitige Verschärfung des Wettbewerbs sind die stark beworbenen Leuchtturmprodukte, wie kostenlose Girokonten. Dabei kopieren die Kreditinstitute Strategien des Einzelhandels zur Kundengewinnung. „In den letzten beiden Jahren hat die Filiale die von uns prognostizierte Renaissance in Bezug auf Neueröffnungen und neue Filialformate erlebt, allerdings hat sich an der geringen Zufriedenheit der Kunden mit deren Leistungsfähigkeit nicht viel geändert“, so Hoock. Schließlich ist die Filiale die wichtigste Schnittstelle für die Kunden – doch von keiner anderen sind sie so enttäuscht“, so Christian Reber, Mitglied der Geschäftsleitung und Koordinator der Studie bei Booz Allen Hamilton. Selbst Call Center (48% der Befragten geben an, dass sie sehr zufrieden sind) schneiden bei der Kundenzufriedenheit besser ab als die Filialen (30%). Dennoch bevorzugen beim als schwierig empfundenen Thema Vorsorge über 60% der Kunden die persönliche Betreuung in der Filiale. Nur 7% vertrauen auf das als anonym empfundene Onlineangebot. Allerdings glauben nicht einmal ein Drittel der Kunden, dass sich die Bankberater vor Ort sehr gut mit den Produkten auskennen.
Loyalität gegenüber der Hausbank nimmt ab
Alarmierend für die Banken: Offensichtlich gelingt es ihnen nicht, die Kunden wirklich umfassend zu betreuen. Statt sich über alle Kanäle hinweg konsistent um den Kunden zu kümmern, dominieren oftmals Einheitsangebote. „Ohne eine konsequentere Differenzierung der Kunden, eine Aufwertung der Filiale und die durchgängige Integration der Vertriebskanäle wird die resignative Loyalität vieler Bankkunden weiter abnehmen und die Hausbank zunehmend austauschbarer“, fasst Reiner Hoock zusammen.
Die Studie basiert auf einer umfassenden Kundenbefragung sowie Testkäufen, bei dem Prüfer inkognito in der Rolle von Kunden die Angebote der über 100 Banken in 17 Ländern testeten.
4. Urteil Schweiz – Degressive Steuertarife sind verfassungswidrig!
Auch in der Schweiz verlangt nun das Schweizer Bundesgericht eine Neuregelung in der Steuergesetzgebung. Das Eidgenössische Gericht hat die degressiven Steuertarife für nicht mit der schweizerischen Verfassung vereinbar erklärt. Wie es in dem am 01.06.2007 veröffentlichten Urteil heißt, verletzen degressive Steuertarife das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Das Bundesgericht hat damit einer Klage gegen die Obwaldner Regelung (Obwalden ist ein Kanton in der Schweiz) zugestimmt. Verletzt wird laut den Lausanner Richtern das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Die seit Januar 2006 im Kanton Obwalden geltende Regelung sieht ab einem Einkommen von 300 000 Franken und einem Vermögen von 5 Millionen Franken degressive Steuertarife vor. Bis zu einem Gewinn/steuerbarem Einkommen von CHF 300'000 stieg die Steuerbelastung auf rund 15%. Danach sackte sie wieder deutlich ab.
Beim Vermögen beträgt der Tarif für die einfache Steuer bis zu 5 Millionen Franken 0,35 Promille, danach nur noch 0,2 Promille. Die II. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat der Beschwerde gegen diese Regelungen an ihrer Sitzung vom Freitag nun zugestimmt und die fraglichen Artikel als Ganzes aufgehoben.
Laut dem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts verstoßen degressive Steuertarife per se gegen die Bundesverfassung (BV). Bestimmte höhere Einkommensgruppen würden privilegiert, indem sie verhältnismäßig weniger Steuern bezahlen müssten als tiefere.
Beschwert hatten sich drei in Obwalden wohnhafte Personen, sowie der Waadtländer PdA-Nationalrat Josef Zisyadis, der kurzfristig nach Obwalden übersiedelt war. Auf seine Beschwerde wurde jedoch nicht eingegangen, da er mit seinem vorübergehenden Umzug keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in Obwalden begründet habe.
Der Entscheid des Bundesgerichts ist deutlich ausgefallen. Nur einer der sieben Richter hatte sich für die Zulässigkeit des Obwaldner Systems ausgesprochen. Das Obwaldner Stimmvolk hatte die Änderung des Steuergesetzes des finanzschwachen Kantons 2005 mit einer klaren Mehrheit von 86 % angenommen.
Außer Obwalden kennt in der Schweiz nur der Kanton Schaffhausen degressive Steuertarife, die er nun ebenfalls wird anpassen müssen.
Die Steuerpolitik der Kantone hat nichts zu tun mit den Sonderabkommen mit einigen Vermögenden Privatpersonen bezüglich der Pauschalbesteuerung zu tun. Die Steuerpolitik der Kantone (wie z.B. im Fall Obwalden) zielt auf die Ansiedlung von Unternehmen ab und der Kanton hat angekündigt, hier nun eine Flat-Tax (Pauschalsteuer) einführen zu wollen.
TIPP:
Die Schweiz bietet in vielerlei Hinsicht Vorteile: schöne Landschaften, eine florierende Wirtschaft, hohe Gehälter, eine vortelhafte Besteuerung
Um sich in der Schweiz erfolgreich niederzulassen, ist Hintergrund-Wissen gefragt. Denn die eigensinnige frankenorientierte Insel in Europa ist anders als viele denken. Die helvetische Republik hat eigenen Sitten, Regeln, Gesetze, Behörden und vor allem Formulare.
Autor Rolf Breiner lebt seit vielen Jahren in der Schweiz. Mit diesem Ratgeber hilft er in allen Bereichen der Vorbereitung und des Einlebens: Fakten, Tipps und persönliche Erfahrungen. Er vermittelt alle wichtigen Informationen, um sich stress- und problemfrei in der Schweiz niederzulassen, zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen.
Leben und Arbeiten in der Schweiz |
| 20/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 20/2007 |
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INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 20/2007
Thema: Der Reiz der Schweiz!
1. Jeder zweite Deutsche würde sein Vermögen in der Schweiz anlegen!
2. Verschärfte Kontrollen bei Grenzübertritten ab dem 15.06.2007!
3. Börse: Besser nicht informiert als mittelmäßiges Halbwissen!
4. Göttinger Gruppe: Was kommt nach den Haftbefehlen?
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
die Schweiz ist den Deutschen ein vertrauter Nachbar. Nicht nur, weil vielerorts deutsch gesprochen wird und das Land sich so gut für jede Art von Urlaub anbietet. Sondern auch, weil man dort als Deutscher angenehm leben und arbeiten kann. Auch Ihr Geld ist in der Schweiz nach wie vor bestens aufgehoben ohne dass Sie gleich zu Ihrem Vermögen ziehen müssen.
Dennoch, immer mehr Deutsche zieht es ins Ausland allen voran in die Schweiz, USA, Österreich, England und Polen. Im vergangenen Jahr zogen 155.000 Deutsche fort, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Das sind sieben Prozent mehr als im Vorjahr.
Eines ist ebenfalls auffällig. Unter den Auswanderer waren den Angaben zufolge nur 12.000 Ostdeutsche. Zugleich zogen jedoch im Jahr 2006 rund 136.000 Menschen aus den neuen Ländern in den Westen. Die umgekehrte Richtung von Westen nach Osten wählten dagegen nur 82.000 Menschen.
Aus meiner Sicht haben wir also durchaus zunächst eine „Binnenflucht“ von Ost nach West, welche dann ausgehend von Westdeutschland in andere Länder weiter geht. Die realen Zahlen dürften im Übrigen noch weit höher liegen. Die Statistik erfasst nämlich nur Personen, welche sich auch ordnungsgemäß in Deutschland abmelden und die Dunkelziffer liegt hier laut Expertenschätzungen bei circa 100.000 Auswanderern, welche diese Abmeldung nicht vornehmen.
Warum also im letzten Jahr laut Statistik 18.242 Bundesbürger in die Schweiz übersiedelten, finden Sie in der Studie „Der Reiz der Schweiz - Was Konsumenten mit der Schweiz, Schweizer Produkten und dem Finanzplatz Schweiz verbinden“
Wie immer wünsche ich Ihnen viel Informationsgehalt und Praxisnutzen!
Herzliche Grüße
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
1. Jeder zweite Deutsche würde sein Vermögen in der Schweiz anlegen!
Schweizer, aber vor allem auch deutsche Konsumenten bevorzugen in vielen Bereichen Schweizer Produkte und Dienstleistungen. Gerade Banken profitieren von diesem Image. Zu diesen Ergebnissen kommt der aktuelle swissnessmonitor, den die DZ PRIVATBANK Schweiz gemeinsam mit der zehnvier Marketingberatung durchgeführt hat. Im April 2007 wurden dazu 1'069 Konsumenten aus der Schweiz und aus Deutschland online befragt.
Die Studie belegt, dass sich die positive Konsumentenwahrnehmung in handfesten Wettbewerbsvorteilen niederschlägt - und das vor allem auch im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungswettbewerb: Fast 60 % der Deutschen geben grundsätzlich Schweizer Finanzdienstleistungen gegenüber deutschen Angeboten den Vorzug. Für 57 % der deutschen Konsumenten, also mehr als jeden zweiten, kommt ganz persönlich eine Vermögensanlage in der Schweiz in Frage, für Befragte mit höherem Einkommen gilt das sogar in 77 % der Fälle.
Bei einer größeren Geldanlage legen die Deutschen ihr Geld also am liebsten in der Schweiz an – und nicht etwa in ihrem Heimatland. «Das positive Bild der Anleger vom ‚Swiss Banking’ bestätigt unsere klare Positionierung als Schweizer Privatbank der deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken» unterstreicht Dirk Schmidt, verantwortlich für Strategie und Kommunikation bei der DZ PRIVATBANK Schweiz.
Bei Konsumgütern stehen Qualität, Langlebigkeit und Verarbeitung der Schweizer Angebote im Mittelpunkt der Wertschätzung. Das positive Bild des Finanzplatzes Schweiz und seiner Banken ist dagegen stark auf die lange Tradition der Schweiz im Bankgeschäft, das funktionierende Bankkundengeheimnis sowie den Schutz der finanziellen Privatsphäre der Kunden zurückzuführen. «Swiss Banking» steht zudem für 89 % der Befragten auch für langfristige Sicherheit, 77 % verbinden damit professionelles, kompetentes Bank-personal und 74 % eine individuelle Beratung.
Der swissnessmonitor 2007 bestätigt einmal mehr, dass der Wert der „Marke Schweiz“ nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Die Betonung der Schweizer Herkunft erlaubt es, unternehmerischen Leistungsversprechen die nötige Glaubwürdigkeit zu verleihen. Und die enorme Anziehungskraft des Labels «Swiss Made» kann für die eigenen Angebote genutzt werden. Dass dabei ein Markenversprechen ständiger Überprüfung durch die Verbraucher standhalten muss, gilt auch für Schweizer Angebote. Im Falle der Schweizer Unternehmen und vor allem der Banken kann das jedoch aus einer Position der Stärke geschehen, wie die aktuelle Studie belegt.
Der ausführliche, kommentierte Ergebnisbericht kann gegen eine Schutzgebühr von CHF 80 / EUR 50 (zzgl. Versandkosten) bei der zehnvier Marketingberatung bestellt werden. Internet: www.zehnvier.ch
TIPP:
Hier können Sie eine Zusammenfassung der Studie (22 Seiten als PDF) kostenlos downloaden
2. Verschärfte Kontrollen bei Grenzübertritten ab dem 15.06.2007!
Gravierende Änderungen ergeben sich für Anleger mit Auslandsdepots beispielsweise in der Schweiz ab Mitte des Jahres. Wie immer ist es das übliche Argument: Bekämpft werden muss die Geldwäsche, die Finanzierung des Terrorismus, die Organisierte Kriminalität usw. Hierzu wird bei Reisen ins Ausland ganz besonders nach Bargeld gefahndet. Ab dem 15.6.2007 werden die Kontrollmaßnahmen nochmals drastisch verschärft: An den EU-Außengrenzen wird eine aktive Anmeldepflicht ab 10.000 EURO für Bargeld, Schecks oder auch Wertgegenstände wie Schmuck und Wertpapiere eingeführt und an den EU-Binnengrenzen ebenso die Meldeschwelle von 15.000 EUR auf 10.000 EUR herabgesetzt.
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass jede natürliche Person, die in die Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist und Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mit sich führt, diesen Betrag bei den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats anmelden muss, ansonsten drohen empfindliche Strafen und Unannehmlichkeiten. Geldwäsche und Terrorismus sollen durch eine effizientere Zusammenarbeit im Zollwesen somit verhindert werden.
TIPP:
Das ist natürlich ein einschneidender Schnitt, derzeit müssen Sie auf Nachfragen eines Zollbeamten Bargelder und Vermögenswerte deklarieren wenn diese 15.000 Euro überschreiten. Also passiv! Zukünftig müssen Sie aktiv Beispielsweise bei einem Grenzübertritt in oder von der Schweiz heraus Gelder die 10.000 EUR übersteigen beim Zoll anmelden und deklarieren. Wenn Sie das nicht tun, riskieren Sie künftig empfindliche Strafen und Unannehmlichkeiten!
Setzen Sie also für Ihre Vermögenswerte in der Schweiz Ausweichstrategien um! Mögliche Ausweichstrategien haben wir in der Mai Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ ausführlich beschrieben.
3. Börse: Besser nicht informiert als mittelmäßiges Halbwissen!
Nicht wissen macht nichts laut einer Studie der Universität Innsbruck: Diese Devise können sich in Zukunft viele Anleger in Hinblick auf den Aktienmarkt zu Herzen nehmen. Ein Forscherteam des Institutes für Banken und Finanzen der Uni Innsbruck wies im Rahmen eines umfassenden Forschungsprojektes nach, dass mittelmäßig informierte Händler im Schnitt schlechter abschneiden als gänzlich Uninformierte.
„Kann ich durch zusätzliche Informationen, meine Rendite erhöhen?“ – das fragen sich nicht nur Privatanleger, sondern auch Fondsmanager und sonstige Investoren am Aktienmarkt. Glaubt man den Börsenmedien, so schneiden besser Informierte, auch besser ab. Der Frage nach dem Zusammenhang zwischen dem Informationsstand eines Investors und dessen Rendite gehen auch Dr. Michael Kirchler und DDr. Jürgen Huber mit ihrer Forschungsgruppe seit vier Jahren nach. Ihre Ergebnisse lassen starke Zweifel an der gängigen Meinung aufkommen.
Laborexperimente machen Informationsstand messbar Da der Informationsstand von Aktienhändlern am realen Markt kaum messbar ist, entschieden sich die Innsbrucker Forscher zur Durchführung von Laborexperimenten mit realen Händlern. Die Probanden erhielten dabei vom Computer unterschiedliche Informationen, auf deren Basis sie nach eigenem Ermessen handeln, also kaufen bzw. verkaufen, konnten.
Die Händler wurden in 5 Informationsklassen eingeteilt. Die Insider (Bestinformierten) bekamen relevante Informationen über das Unternehmen als Erste, die zweitbest Informierten als Zweite, usw. Die Uninformierten am anderen Ende des Spektrums erhielten gar keine Informationen über das Unternehmen. In der Hälfte der Märkte wurden diese uninformierten Händler durch einen einfachen Zufallsgenerator ersetzt. Kauf oder Verkauf war damit gänzlich dem Zufall überlassen.
Uniformierte haben mehr Erfolg als mittelmäßig Informierte Die Ergebnisse sind beeindruckend: Die gänzlich uninformierten schneiden wesentlich besser ab als schlecht und mittelmäßig informierte Händler. Sogar die computersimulierten Zufallshändler erreichen die durchschnittliche Rendite am Markt und können signifikant höhere Renditen als die schlecht und mittelmäßig Informierten erwirtschaften. Wenig überraschend hingen ist, dass die am besten Informierten (Insider) die höchste Rendite erzielen und alle anderen Händlerklassen deutlich abhängen.
Investmentfonds schneiden schlechter ab als Benchmarkindex Die Ergebnisse dieser Studie lassen sich sehr gut in bereits bestehende Literatur einordnen. "Ein Großteil der empirischen Studien zum Insiderhandel auf realen Märkten weist diesen Händlern weit überdurchschnittliche Renditen zu", so Michael Kirchler. Des Weiteren belegt eine Vielzahl von Untersuchungen, dass rund 60 bis 80 Prozent der Investmentfonds schlechter als der jeweilige Benchmarkindex (Marktschnitt) abschneiden. Da anzunehmen ist, dass die Investmentfondsmanager weder über Insiderinformationen verfügen noch uninformiert sind, kann davon ausgegangen werden, dass sie zur großen Gruppe der mittelmäßig Informierten zählen. Folglich stimmen diese Indizien mit den Ergebnissen der Experimente überein, wobei aber der große Vorteil der Laborexperimente darin besteht, Erklärungen für diese Beobachtungen abgeben zu können.
Veraltete Information führt zu Fehlentscheidungen Durch die Analyse der Handelsdaten haben Kirchler und Huber auch eine Erklärung für dieses Phänomen parat. Wie am realen Markt erhalten Insider die Informationen als Erste und handeln entsprechend. Durch ihre Käufe (Verkäufe) bewegt sich der Preis bereits nach oben (unten). Wenn die mittelmäßig und schlecht Informierten diese Informationen einige Perioden später erhalten, sind diese Informationen bereits alt, somit längst im Preis enthalten und der Markt bewegt sich bereits in die andere Richtung. Während also Insider es schaffen, zu kaufen (verkaufen) bevor die Preise steigen (fallen), kaufen (verkaufen) mittelmäßig und schlecht Informierte erst, wenn die Preise bereits ein lokales Maximum (Minimum) erreicht haben. „Insider kaufen billig ein und verkaufen teurer weiter, mittelmäßig und schlecht Informierte kaufen hoch und verkaufen billiger. Uninformierte haben den großen Vorteil, dass sie nicht durch alte und bereits eingepreiste Informationen systematisch fehlgeleitet werden können. Manchmal haben sie Glück, kaufen billig, manchmal Pech, und es wird teuer eingekauft. Im Schnitt reicht es zur durchschnittlichen Marktrendite. Lediglich Insider und sehr gut Informierte sind besser“, fasst Michael Kirchler die Ergebnisse zusammen.
Fazit:
Für Sie als Privatinvestor lohnt es also nicht sich an medial verbreiteten Börseninformationen zu orientieren. Vielmehr sind Indexprodukte, welche die Entwicklung eines Marktes nachvollziehen, meist die bessere Wahl. Durch dieses „passive Investieren“ partizipieren Sie an der Entwicklung diverser Indizes und erreichen per Definition die durchschnittliche Marktrendite zu günstigen Kosten. Das beste Anlagevehikel dafür sind – auch im Hinblick auf die geplante Abgeltungssteuer – nun jedoch nicht mehr Indexzertifikate, sondern so genannte ETF’s. Exchange Traded Funds sind börsengehandelte Indexfonds, welche immer beliebter werden als kostengünstige und sichere Alternative zu Direktinvestments in Aktien, Publikumsfonds oder Zertifikaten.
Buchtipp:
Einen guten Einstieg in die Materie „ETF’s“ bietet das gleichnamige Buch „Exchange Traded Funds“
4. Göttinger Gruppe: Was kommt nach den Haftbefehlen?
Nach den neuesten Medienberichten wächst die Zahl der Haftbefehle zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse dramatisch an. Zuletzt war von etwa 400 Haftbefehlen gegen Manager der Göttinger Gruppe die Rede. Aus diesem Umstand ergibt sich, dass die Securenta AG ihre aktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Es droht also die Zahlungsunfähigkeit.
Für die betroffenen Anleger stellt sich somit die Frage, was aus ihren Einlagen wird. Außerdem möchten viele Gesellschafter wissen, welche Maßnahmen aktuell zu ergreifen sind.
Über die Werthaltigkeit der Gesellschaftsbeteiligungen kann ein Außenstehender derzeit keine verlässlichen Angaben machen. Es kursieren zwar Befürchtungen, dass die Anlegergelder komplett verloren sein könnten. „Aber“ so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar „bei einigen spektakulären Anlageskandalen der vergangenen Jahre wie beispielsweise im Fall der Wohnungsbausgesellschaft Leipzig West wichen die Spekulationen am Anfang der Krise von den später tatsächlich festgestellten Quoten erheblich ab. Deshalb müssen wir die weitere Entwicklung in diesem Punkt einfach abwarten.“
Nicht warten, sondern handeln sollten die Anleger im Hinblick auf ihre Beteiligungen. Speziell die Ratensparer sollten ihre Beteiligungsverträge schnellstens fristlos kündigen. Hierzu erläutert Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marius M. Schick: „Wir gehen davon aus, dass eine außerordentliche Kündigung sowohl auf die faktische Zahlungsunfähigkeit als auch auf den Wegfall der vertraglich vereinbarten Ratenzahlung nach Vertragsende gestützt werden kann.“ Nach einer erfolgreichen fristlosen Kündigung entfällt die vertragliche Verpflichtung zur Zahlung von weiteren Einlagen.
Von der Pflicht zur Einlagenzahlung ist die Nachschusspflicht zu unterscheiden. Nachschüsse kann eine Gesellschaft verlangen, wenn das Kapitalkonto des Gesellschafters aufgrund von Entnahmen negativ geworden ist. „Besonders unangenehm ist dabei der Umstand, dass die Nachschusspflicht sogar dann entstehen kann, wenn die Entnahme gar nicht unmittelbar an den Anleger ausgezahlt worden ist“ so Rechtsanwalt Marius M. Schick.
TIPP:
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. Anleger können sich der BSZ e.V. (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.) Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta" anschließen. Näheres hierzu finden Sie im Internet unter: www.fachanwalt-hotline.de |
| 19/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 19/2007 |
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Thema: Top-Banken mit mangelhafter Beratungsqualität!
1. Top-Banken mit mangelhafter Beratungsqualität!
2. Der Gesetzgeber öffnet dem Bundestrojaner Tür und Tor!
3. Neue Online Handelsplattform für Geschlossene Fonds im Zweitmarkt!
4. Steuerliche Nummern – Was beim Finanzamt und im Geschäftsverkehr zählt!
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
die Unternehmenssteuerreform wurde nun am 25. Mai vom Bundestag auf den Weg gebracht. Auch wenn der Bundesrat noch zustimmen muss, dürfte sich nun nicht mehr viel ändern bei den klaren Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat und das Gesetzgebungsverfahren in welchem zwischen Referenten- und Gesetzesentwürfen teilweise doch deutliche Veränderungen und Überraschungen vorkamen scheint nun abgeschlossen.
Gerade die Abgeltungssteuer ist für viele von Ihnen natürlich das Hauptthema der Unternehmenssteuerreform und hier gab es in der Umsetzung gravierende Änderungen vor allem für Zertifikate. Zertifikate sind gegenüber Fonds beispielsweise künftig deutlich benachteiligt und gerade die langfristige Strukturierung von Wertpapierdepots wird nun zu keinem Boom bei Endloszertifikaten führen. Nicht der Emissionszeitpunkt ist nämlich ausschlaggebend für die Abführung einer Abgeltungssteuer bei Zertifikaten, sondern der Kaufzeitpunkt!
Alle Zertifikate die nach dem 14. März 2007 gekauft wurden, fallen somit unter die Abgeltungssteuer, wenn diese über den 30.06.2009 gehalten werden. Zertifikate werden also künftig deutlich an Attraktivität im Vermögensmanagement einbüßen, aber es hätte auch noch weit schlimmer kommen können. Aus meiner Sicht werden vor allem Lebensversicherungsmäntel und Fonds nun sehr interessant. Ich denke einmal das Angebot an Zertifikatefonds wird bis zum 31.12.2008 noch deutlich ansteigen, denn im Gegensatz zu den Zertifikaten gilt der 14. März als Stichtag für Fonds nicht. Man sieht hier sehr deutlich welche Branche die größere Lobby hat.
Auch bei einem meiner Lieblingsthemen, den „Bankentests“ gibt es eine neue aktuelle Studie des „Deutschen Instituts für Service-Qualität“. Hier wurden 23 „Top-Banken“ aus Deutschland untersucht. Das Prädikat „Top Banken“ stützt sich dabei auf die Ergebnisse der Fuchsbriefe und des Elite Reports 2007. Diese 23 Banken wurden im Hinblick auf Lösungskompetenz und Dienstleistungsqualität nochmals näher unter die Lupe genommen, mit sicherlich überraschenden Ergebnissen.
Übrigens mit der Verabschiedung im Bundestag ist auch bezüglich meiner zweiten Lieblingsthematik „Gläserner Bürger“ etwas ganz einschneidendes verändert worden, das „Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität“!
Wie immer wünsche ich Ihnen viel Informationsgehalt und Praxisnutzen!
Herzliche Grüße
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
1. Top-Banken mit mangelhafter Beratungsqualität!
Der Markt des Private Banking ist weiter in Bewegung. Die Zahl der Vermögenden in Deutschland nimmt zu. Doch laut eines Tests des Deutschen Instituts für Service-Qualität werden die anspruchsvollen Kunden, die ein 1a-Service erwarten, nicht immer dementsprechend beraten.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität testete jetzt 23 führende Vermögensverwalter bezüglich ihrer Lösungskompetenz und Dienstleistungsqualität. Auf der Basis von Testberatungen und daraus resultierenden Anlagevorschlägen wurde Deutschlands bester Vermögensverwalter ermittelt. Testsieger ist mit 85 von 100 Punkten das Privatbankhaus Hauck & Aufhäuser. Auf den weiteren Plätzen folgen die Schweizer Bank Credit Suisse und HSBC Trinkhaus & Burkhardt.
Insgesamt sind die Ergebnisse in der Beratung für vermögende Privatkunden durchaus ernüchternd: "Wir waren überrascht, wie mangelhaft die Beratungsqualität selbst von vermeintlichen Top-Adressen in der Praxis ist", berichtet Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität. "So wurde der Steueraspekt bei der Geldanlage von vielen Banken überhaupt nicht berücksichtigt. Der gerade in dieser Branche viel gepriesene ganzheitliche Beratungsansatz war nur in Ausnahmefällen überhaupt erkennbar."
Die genauen Kosten der Vermögensverwaltung wurden häufig verschwiegen. Auch die zugesendeten Unterlagen ließen zu wünschen übrig: So präsentierten das Bankhaus Metzler und die Dr. Jens Erhardt Vermögensverwaltung ihren Anlagevorschlag als Lose-Blatt-Sammlung. Bei der Bank Sarasin fielen grammatikalische Fehler auf. M.M. Warburg schickte einen Stapel Prospekte mit einem freundlichen Anschreiben zu.
Teilweise erlebten die Testkunden sehr originelle Gespräche. Der Berater der Vereinigten Sparkasse Neustadt zum Beispiel verwies ganz offen auf die Probleme der Vermögensverwaltung bei seiner Bank und erläuterte seinen Plan, sich in Zukunft als Vermögensverwalter selbständig zu machen. Inzwischen gibt es diese Sparkasse nicht mehr - sie fusionierte zur Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß - und diese bietet keine Vermögensverwaltung an.
Fazit:
Die Studie bestätigt im Prinzip die großen Defizite vieler Banken bei der Dienstleistungsqualität und dem Service. Aus meiner Sicht haben vor allem viele Anbieter die erst in den letzten Jahren in das lukrative Geschäft mit Vermögenden Privatkunden eingestiegen sind großen Nachholbedarf. Gerade hier sind die Unterschiede zwischen den Leistungsangeboten der Marketingprospekte und der Praxis nach wie vor sehr hoch bei einigen Banken. Viele haben auch nur die Prospekte angepasst um sich „Private Banking Anbieter“ zu nennen. Die erforderlichen Strukturen im Hintergrund wurden jedoch nicht oder nur unzureichend geschaffen.
Eine Kurzdokumentation finden Sie unter folgendem Link als kostenlose Downloadmöglichkeit:
Kurzdokumentation Studie
2. Der Gesetzgeber öffnet dem Bundestrojaner Tür und Tor!
Der Bundestag hat am 25.05.2007 das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.
Damit handelten die Abgeordneten entgegen dem ausdrücklichen Rat der in den Ausschüssen bei der Beratung des Gesetzes gehörten Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch von Seiten der Internetwirtschaft und vom Bundesrat war die Gesetzesänderung scharf kritisiert worden. Mit Ausnahme der PDS und eines einsamen SPD-Abgeordneten votierte nun die ganz große Koalition der Ahnungslosen dafür, Deutschland zur Berufsverbotszone für Computersicherheitsexperten zu machen.
Durch die ausgesprochen weite Fassung des Gesetzes wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von präventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern geprüft werden kann, in Deutschland strafbar. Diese Werkzeuge sind jedoch essentiell, um die Sicherheit von Computersystemen zu gewährleisten. Nach Aussagen von IT-Experten ist das allgemeine Verbot dieser Software in etwa so hilfreich wie die Herstellung und den Verkauf von Hämmern zu verbieten, weil damit manchmal auch Sachbeschädigungen durchgeführt werden.
Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Club, kommentierte: "Das Verbot des Besitzes von Computersicherheitswerkzeugen öffnet auch dem Einsatz des Bundestrojaners Tür und Tor. Industrie und Bürgern wird systematisch die Möglichkeit genommen, ihre Systeme adäquat auf Sicherheit zu überprüfen. Dieses Verbot gefährdet die Sicherheit des IT-Standorts Deutschland."
So wie die Autoindustrie ihre Fahrzeuge mit Crashtests sicherer macht, wird in der Computerbranche die Systemsicherheit durch den kontrollierten Einsatz von Angriffsprogrammen geprüft. Es wird in Zukunft für sicherheitskritische Computersysteme nicht mehr zweifelsfrei legal möglich sein zu testen, ob sie sicher sind oder nicht.
Auf dem Jahreskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Innenminister Schäuble die geplante Zertifizierung "vertrauenswürdiger" Sicherheitsdienstleister angekündigt. Mit diesem Schritt sollen offenbar die Fähigkeiten und das Wissen, die für effektive Sicherheitsprüfungen von Computersystemen nötig sind, in den Händen von durch die Regierung handverlesenen Hoflieferanten monopolisiert werden, während die unabhängige Computersicherheitsforschung nach Belieben selektiv kriminalisiert werden kann.
CCC-Sprecher Müller-Maguhn dazu: "Die Erklärungen des Innenministers zur Computersicherheit sind reine Lippenbekenntnisse. Hier wird systematisch der gesetzliche und organisatorische Rahmen geschaffen, um Bürger und Unternehmen wehrlos gegenüber Computerangriffen, Wirtschaftsspionage und auch dem Bundestrojaner zu machen. Sicherheitsforschung kann nur noch in einer unannehmbaren rechtlichen Grauzone stattfinden."
Fazit
Ein weiterer Mosaikstein auf dem Weg zum Überwachungsstaat. Durch das eingeschaltete Handy, Kartenzahlungen und Kameraüberwachung auf den Straßen kombiniert mit automatischer Gesichtserkennung verraten wir unseren Aufenthaltsort, durch Kundenkarten unsere Lebens- und Eßgewohnheiten, durch jeden Mausklick hinterlassen wir einen digitalen Fingerabdruck und Hinweise auf unsere Interessen und Aktivitäten. Kommen wie geplant auch noch SmartCash im Nahverkehr, biometrische Merkmale im Pass und RFID-Etiketten (Radiofrequenz-Identifikations-Chips in Gegenständen welche Handlungen und Bewegungen kontrollieren) in der Kleidung und auf allen möglichen anderen Gegenständen hinzu, dann ist der Alltag endgültig gläsern. „Die Überwachungsmafia – Das lukrative Geschäft mit unseren Daten“ von Pär Ström zeigt Ihnen praxisnah was heute schon alles möglich ist und wo Sie bereits digitale Spuren hinterlassen:
Buchtipp:
Die Überwachungsmafia - Das lukrative Geschäft mit unseren Daten
3. Neue Online Handelsplattform für Geschlossene Fonds im Zweitmarkt!
Die Deutsche Sekundärmarkt GmbH (DSM) hat ihre erfolgreiche Plattform für den Handel mit geschlossenen Fondsanteilen erweitert: Ab sofort können Anleger unter www.sekundaermarkt.de neben Schiffsfonds auch Anteile aller anderen Fondsarten, wie Immobilien und Private Equity, im Bietverfahren handeln. Für den Handel mit geschlossenen Immobilienfonds gibt es einen separaten Bereich. In diesem Segment wurde in den letzten Jahren deutschlandweit Eigenkapital von etwa 80 Mrd. Euro platziert (Schiffahrt: ca. 20 Mrd. Euro), so dass das Zweitmarktpotential entsprechend hoch ist.
"Mit der Öffnung der Handelsplattform im Internet werden wir der hohen Nachfrage der Anleger gerecht", so Jürgen Wollny, Geschäftsführer der Deutsche Sekundärmarkt. "Über die DSM stellen wir jetzt ein komplettes Angebot zur Verfügung, so dass Investoren nur noch einen Anbieter für den Handel ihrer Fondsanteile benötigen."
Über die Plattform der DSM können Anleger alle Fondsarten handeln, egal bei welchem Initiator sie ursprünglich gezeichnet haben. Im Handel mit geschlossenen Schiffsfonds ist die DSM Marktführer. In den ersten vier Monaten 2007 hat das Unternehmen mit 38 Mio. Euro bereits das Handelsvolumen des gesamten Jahres 2006 deutlich überschritten.
Anleger profitieren bei der DSM von höchster Transparenz: Verkäufe aus der Vergangenheit sind auf einer Kursliste und aktuelle Angebote auf der Handelsliste offen einsehbar und damit ständig vergleichbar. Da im Zweitmarkt die Bewertung von Fondsanteilen eine wichtige Rolle spielt, hat die DSM den DFR Dynamischen Fondsrechner® entwickelt, der auf die wirtschaftlichen Daten der Fonds zugreift. Kaufinteressenten können so durch Eingabe der entscheidenden Parameter die zum Verkauf stehenden Fondsanteile eigenständig bewerten.
Tipp
Aus meiner Sicht eine weitere sinnvolle Alternative, welches die Liquidität und somit die flexible Handelbarkeit von Geschlossenen Beteiligungen weiter fördert. Allerdings gibt es mittlerweile einige Anbieter auf dem Zweitmarkt von Geschlossenen Fonds, so dass Sie unbedingt auch diese Vergleichen sollten. Falls Sie also Ihre geschlossenen Beteiligungen verkaufen möchten, sollten Sie sich mindestens ein weiteres Alternativangebot einholen.
4. Steuerliche Nummern – Was beim Finanzamt und im Geschäftsverkehr zählt!
Krankenversicherungsnummer, Rentenversicherungsnummer, Personalnummer – im Laufe seines Lebens erhält der Mensch eine Vielzahl von Nummern. Welche im Kontakt mit Finanzbehörden und im Geschäftsverkehr wichtig sind, wo man sie beantragen kann und welche Neuerungen ab Juli 2007 gelten, zeigt die folgende Zusammenstellung der Wirtschaftsberatung Ecovis.
Die Steuernummer
Jeder steuerpflichtige Unternehmer (natürliche Person) und jedes Unternehmen wird beim zuständigen Finanzamt unter einer eigenen Steuernummer geführt. Sie wird auf Antrag beim erstmaligen Kontakt mit dem Finanzamt vergeben. Welches Finanzamt dabei zuständig ist, richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz und bei Personen- und Kapitalgesellschaften nach dem jeweiligen Firmensitz.
Im Alltag begegnet man der Steuernummer meist auf Rechnungen. Sie ist vorgeschriebener gesetzlicher Bestandteil und muss bei der Rechnungserstellung vom Gewerbetreibenden ausgewiesen werden. Hat der Unternehmer jedoch zusätzlich noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so kann diese alternativ zur Steuernummer auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Diese Nummer ist von Bedeutung bei grenzüberschreitendem EU-Handel. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) kann online (www.bzst.bund.de) oder schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden kann. Sie ermöglicht eine eindeutige Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen und dient innerhalb des europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der angefallenen Umsatzsteuer durch die Finanzämter.
Voraussetzung für die Erteilung der USt-IDNr. ist, dass die Person oder Gesellschaft bereits bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird. Kleinunternehmer und Gewerbetreibende, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, müssen sich zur umsatzsteuerlichen Erfassung zunächst an ihr zuständiges Finanzamt wenden und können bei diesem auch die USt-IDNr. beantragen.
Auf Rechnungen muss entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. angegeben werden. Die USt-IDNr. dienen der Sicherheit. Der Unternehmer kann mit ihrer Hilfe gegenüber den Finanzbehörden nachweisen, dass er die Voraussetzung für die Anwendung verschiedenster umsatzsteuerlicher Regelungen (z.B. der Umsatzsteuerbefreiung in Deutschland) erfüllt und dass es sich bei seinem Geschäftspartner tatsächlich um einen umsatzsteuerlich geführten Unternehmer handelt. Die Richtigkeit ausländischer Ust-IDNr. kann online unter www.bzst.bund.de geprüft werden.
Neue Nummern ab Juli 2007
Durch eine Verordnung vom November 2006 ist die Einführung bundeseinheitlicher Nummern zur steuerlichen Identifikation privater und wirtschaftlicher Personen beschlossene Sache.
Die Identifikationsnummer für Privatpersonen (§ 139b AO)
Bislang ist die Steuernummer deutschlandweit nicht einheitlich aufgebaut, was eine bundeslandübergreifende steuerliche Zuordnung von Datenbeständen erschwert hat. Zum 1. Juli 2007 soll sich das ändern. Jeder natürlichen Person in Deutschland wird vom Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von elektronisch gelieferten Daten der rund 5.500 Meldebehörden eine Identifikationsnummer zugeteilt. Die persönlichen Daten werden damit auch erstmals deutschlandweit zentral gespeichert.
Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Einführung dieser Nummer, um unter anderem eine gerechte Besteuerung der staatlichen wie privaten Renten zu gewährleisten. Die eindeutige Identifikationsnummer soll hier eine lückenlose Kontrolle der Besteuerung erlauben und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöhen.
Die persönliche Identifikationsnummer gilt ein Leben lang und erlischt erst 20 Jahre nach dem Tod der Person.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO)
Sie ist für Unternehmen das Pendant zur persönlichen Identifikationsnummer. Sie wird als bundeseinheitliches Identifikationsmerkmal an wirtschaftlich tätige Personen vergeben. Es gibt jedoch noch keine Verordnung, die den Datentransfer und den Zeitpunkt der Einführung regelt. |
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| 18/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 18/2007 |
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Thema: Abgeltungssteuer und GmbH-Recht - Zertifikate, Fonds, GmbH's und Limited's!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
nachdem nun feststeht, dass die Erbschaftssteuern in Deutschland leider nicht abgeschafft werden, gibt es diese Woche nun zwei weitere einschneidende Entscheidungen zum einen bezüglich der Einführung der Abgeltungssteuer, zum anderen zur Änderung des deutschen GmbH Rechts von 1892.
Eines der ursprünglichen Ziele der Einführung der Abgeltungssteuer war ja die steuerliche Gleichbehandlung von Kapitaleinkünften. Dieses Ziel wurde schon vor der Verabschiedung des Gesetzes nun nicht erreicht, da nun Zertifikate gegenüber Investmentfonds deutlich benachteiligt werden und als >>Mantel<< für eine Vermögensstrategie nun nicht mehr interessant sind. Die stärkere Lobby der Fondsbranche wird also somit dazu führen, dass bis zum 31.12.2008 verstärkt in Fonds umgeschichtet wird, um die Bestandsschutzregelung (Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist) für die Zukunft einzufrieren im Fondsmantel.
Bei Zertifikaten soll die bisherige Einjahresfrist, von der an Veräußerungsgewinne steuerfrei sind, von 2009 an nur für Zertifikate gelten, in die Sie als Anleger ihr Geld vor dem 14. März dieses Jahres eingezahlt haben. Viele Banken planten ja gerade neue Produkte in diesem Bereich als Steuerschlupfloch für die Abgeltungssteuer und diesem Ansinnen hat der Gesetzgeber nun natürlich einen Riegel vorgeschoben. Der Emissionsboom an Zertifikaten dürfte somit einmal seinen Zenit erreicht haben und viele Strategien die bislang in Zertifikaten verbrieft sind dürften aus meiner Sicht künftig im Fondsmantel zu finden sein.
Im Zuge der Unternehmenssteuerreform hat das Kabinett ebenso die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erleichtert. Das Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch 10.000 Euro erforderlich sind für die Gründung einer GmbH. Bislang muss das Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen. Auch so genannte >>Mini GmbH\'s<< mit nur einem Euro Stammkapital sollen Firmengründungen erleichtern. Diese Gesellschaften werden aber verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns zurückzustellen, um Eigenkapital aufzubauen. Dies ist vor allem auch eine Reaktion auf den großen Erfolg der Englischen Limited als Alternative und Konkurrenz zur Deutschen GmbH.
Herzliche Grüße Ihr
Markus Miller Chefredakteur "Kapital & Steuern vertraulich"
1. ABGELTUNGSSTEUER - FONDS WERDEN GEGENÜBER ZERTIFIKATEN BEVORZUGT!
Die in den letzten Jahren boomenden Zertifikate als Vermögensanlageprodukt kommen bei der geplanten Einführung der Abgeltungsteuer auf Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinserträge nun lediglich in den Genuss eines eingeschränkten Bestandsschutzes, der aber in der Praxis wenig bringen dürfte. Die bisherige Einjahresfrist, von der an Veräußerungsgewinne steuerfrei sind, soll von der Jahresmitte 2009 an nur für Zertifikate gelten, in die Sie als Anleger Ihr Vermögen vor dem 14. März (An diesem Tag verabschiedete das Bundeskabinett das Gesetz zur Unternehmensteuerreform) dieses Jahres eingezahlt haben.
Das geht aus einem gemeinsamen Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD hervor. Die Abgeltungssteuer wird der Bundestag am kommenden Freitag im Rahmen der Unternehmensteuerreform verabschieden. Für Anfang 2009 ist die Einführung vorgesehen. Da der Antrag aus den Regierungsfraktionen kommt, gilt der Beschluss dieses eingeschränkten Bestandsschutzes als sicher.
Die langfristige Sicherung einer Steuerfreiheit über neu aufgelegte Zertifikate als Mäntel für Vermögensanlage- und verwaltungsstrategien ist somit nicht mehr möglich und Fonds werden hier klar bevorzugt.
Für die gesamte Zertifikatebranche bedeutet diese Regelung einen empfindlichen Einschnitt. Für Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 erworben und nach dem 30. Juni 2009 mit Gewinn verkauft werden gilt somit die neue Abgeltungssteuer. Bisher ging man bei Zertifikaten davon aus, dass generell Zertifikate welche vor dem 01.01.2009 aufgelegt würden unter den Bestandsschutz fallen. Da jedoch die Bundesregierung hier einen >>Gestaltungsmissbrauch<< mit Zertifikaten befürchtete, mit welchen die Abgeltungssteuer langfristig umgehbar gewesen wäre, hat der Gesetzgeber derartigen Planungen von Banken und Emittenten einen Riegel vorgeschoben.
Bei der Geldanlage in Aktien oder in Investmentfonds gilt dagegen bis Anfang 2009 weiter die Regel, dass Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmt werden können. Für die kommenden anderthalb Jahre rechne ich somit mit größeren Umschichtungen gerade in Investmentfonds. Ebenso erwarte ich, dass viele Strategien die bislang als Zertifikat verbrieft wurden, künftig als Fonds neu aufgelegt werden. Gerade also Zertifikatefonds, Derivatefonds und ETF\'s (Exchange Traded Funds) werden künftig stark profitieren, zulasten von einzelnen Direktanlagen (Aktien) oder Zertifikaten. Dadurch lässt sich eine Steuerfreiheit bei einem langfristigen Anlagehorizont weiter sichern.
Ich glaube des Weiteren, dass bei vielen aktiv gemanagten Zertifikaten der Neugeldzufluss aufgrund dieser Benachteiligung drastisch abnehmen wird und Anleger mittel- bis langfristig auch mit der Schließung von Zertifikaten rechnen müssen, da alternative Konkurrenzprodukte aus dem Fondsbereich das Volumen anziehen werden. Fazit: Es hätte auch noch schlimmer kommen können! Kapital & Steuern vertraulich wird Ihnen auf Grundlage der endgültig Verabschiedeten Gesetze als Sonderbeilage zur Ausgabe August eine >>Themenausgabe Spezial<< speziell zum Thema Abgeltungssteuer liefern. Bis dahin werden vor allem ausländische Anbieter weitere interessante Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt haben für Ihre Vermögenswerte.
2. DIE DEUTSCHE GMBH LERNT VON DER ENGLISCHEN LIMITED!
Nun wird es auch in Deutschland eine Gesellschaftsform geben, welche allem Anschein nach die englische Limited als Vorbild hat. Ab 2008 soll es möglich sein, eine Gesellschaft ohne einen Euro Eigenkapital zu gründen. Allerdings trägt sie den nicht unbedingt geschäftsfördernden Namen >>Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)<<, und dieser Zusatz darf auf dem Briefpapier oder im Internet keinesfalls abgekürzt werden oder gar fehlen! Unternehmer sollen also künftig mit nur einem Euro Stammkapital eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können. Allerdings ist die Gründung einer solchen Mini-GmbH mit weiteren Auflagen verbunden.
Eine normale GmbH benötigt in Zukunft nur noch ein Mindeststammkapital von 10 000 EUR statt bisher 25 000 Euro. Zudem soll die Unternehmensgründung (ähnlich wie bei einer englischen Limited) deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Interessant dabei ist, dass derjenige Gründer, welcher die von der Regierung ausgearbeitete Mustersatzung und das >>Gründungsset<< für seinen Betrieb übernimmt, sich unter anderem den Gang zum Notar spart. Damit benötigt man für die Gründung einer GmbH theoretisch nur noch einen Tag. Bislang ist es in der Praxis so, dass zwischen Anmeldung und Genehmigung der Gesellschaft oft Wochen und gar Monate liegen.
Mit der Reform reagiert die Regierung nun endlich auch auf die wachsende Zahl von Firmengründungen in der Rechtsform der englischen Limited (Ltd.). Vor allem Kleinbetriebe mit wenig Eigenkapital waren auf diesen Umweg ausgewichen. Für die Gründung einer Limited ist kein Stammkapital erforderlich, allerdings bringt die Konstruktion oftmals auch viele Nachteile mit sich. Diese wurden Gründern oftmals erst weit nach der schnellen und kostengünstigen Gründung bewusst und führten teilweise zur Löschung der Gesellschaften oder Strafzahlungen für Versäumnisse. Schätzungen zufolge soll es in Deutschland mittlerweile bis zu 40 000 englische Limiteds geben.
Ein Stammkapital von 10.000 Euro sei vertretbar, weil man ungefähr diese Summe bei einer Firmengründung - etwa für Büromöbel - ohnehin benötige. Wem aber selbst das zu viel sei, der könne auf die neue >>Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)<< ausweichen. Diese Mini-GmbH muss allerdings 25 Prozent des Jahresgewinns in eine gesetzliche Rücklage stecken - bis das Stammkapital von 10.000 Euro erreicht ist.
Mit der Neuregelung will Zypries zugleich Missbräuche bekämpfen. Derzeit können etwa Gläubiger in vielen Fällen nicht einmal Mahnungen zustellen, weil der Geschäftsführer der GmbH abgetaucht ist. Künftig muss daher eine inländische Geschäftsadresse im Handelsregister eingetragen sein. Zudem werden die Gesellschafter verpflichtet, bei Überschuldung des führungslosen Betriebs selbst einen Insolvenzantrag zu stellen.
Fazit: Endlich reagiert der Gesetzgeber auf attraktive Rahmenbedingungen und Möglichkeiten in anderen Ländern und schafft wirklich eine attraktive und konkurrenzfähige Gesellschaftsform, auch wenn einzelne Punkte noch weiter verbesserungswürdig sind. Genau diese Vorgehensweise (was machen unsere Nachbarländer) hätte ich mir allerdings im Bereich der Erbschaftssteuern und der Abgeltungssteuer auch gewünscht!
3. BENFORD UND CHI-QUADRAT-TEST - DIE NEUEN METHODEN DES FINANZAMTES!
>>Viele Unternehmen unterschätzen die neuen technischen Möglichkeiten von Betriebsprüfern<<, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C hempe bumes winkler gmbh. Tatsächlich werden dem Finanzamt heute auf Knopfdruck Feststellungen präsentiert, die zuvor häufig nur zufällig aufgedeckt wurden.
Die Digitale Betriebsprüfung wird immer effizienter!
Noch immer sind viele Unternehmen nicht oder nicht genügend auf die so genannte >>digitale<< Betriebsprüfung vorbereitet. Und das, obwohl die Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfung digitaler Unterlagen durch die Finanzverwaltung (GDPdU) schon seit rund fünf Jahren gelten. Zum Teil ist dies aber auch darauf zurückzuführen, dass Betriebsprüfungen partiell noch in Papierform stattfinden. Nachdem die Finanzverwaltung den Druck auf ihre Außendienstbeamten erhöht hat, die neue Analysesoftware und statistische Prüfverfahren verstärkt einzusetzen, werden Betriebsprüfungen in absehbarer Zeit nur noch in elektronischer Form stattfinden.
Den Betriebsprüfern stehen für ihre Nachforschungen dabei laut Winkler insbesondere folgende mathematisch-statistische Methoden zur Verfügung:
o Chi-Quadrat-Test: Jeder Mensch hat gewisse Lieblingszahlen. Unterbewusst werden diese nach der Theorie auch bei Manipulationen in der Buchführung verwendet. Stellt der Betriebsprüfer daher fest, dass bestimmte Zahlen in der Buchhaltung von der statistischen Häufigkeit abweichen und einen definierten Grenzwert übersteigen, ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einer manipulierten Gewinnermittlung auszugehen.
o Benford´s Gesetz: Diese Analysemethode beruht auf der Überlegung, dass einzelne Ziffern mit einer bestimmten Häufigkeit auftreten. Wer seine Buchführung manipuliert, produziert bestimmte Zahlenmuster, die von dieser statistischen Verteilung abweichen.
o Reihenvergleich: Betriebsprüfer können heute wöchentlich oder auch monatlich ohne größeren Aufwand die Aufschlagsätze eines Betriebs ermitteln. Weichen diese während des Jahres stark voneinander ab und können diese Schwankungen nicht schlüssig begründet werden, ergeben sich daraus für das Finanzamt Anhaltspunkte für eine Schätzung.
Überprüft werden dabei insbesondere Fahrtenbücher, Spesenabrechnungen und Kassenbücher - alles Bereiche, in denen Manipulationen besonders häufig festgestellt werden. Darüber hinaus gleichen die Prüfer die betrieblichen Abschreibungsverzeichnisse mit den Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung ab und nehmen bei überhöhten Abschreibungen Korrekturen vor.
TIPP >>Im Hinblick auf die Analysemöglichkeiten der Betriebsprüfung sollten speziell Nachweise zu Jubiläumsverkäufen, Rabattaktionen oder Fehlkäufen sorgsam aufbewahrt werden<<, rät Steuerberater Winkler. Damit könnten dann gegebenenfalls entscheidende Gegenargumente zu eventuellen statistischen Feststellungen des Finanzamts geliefert werden. Andernfalls läuft man Gefahr, dass man Jahre später noch wegen einer Rabattaktion wie >>Zwei zum Preis von einem<< unschuldig ins Visier der Steuerprüfer gerät. Ebenso sollten Sie Ihren Steuerberater fragen, ob er über eine Software verfügt, mit welcher Sie diese Tests schon vorab durchlaufen können. Viele Steuerberater haben arbeiten mittlerweile ebenfalls mit dieser Software um mögliche statistische Prüfungsmerkmale schon im Vorfeld zu erkennen und somit Sie als steuerpflichtigen aktiv darauf hinzuweisen.
4. NACH EINFÜHRUNG DER ABGELTUNGSSTEUER - KONTENABFRAGEN ERSATZLOS STREICHEN?
Wirtschaftsminister Ernst Pfister und Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (beide FDP) setzen sich im Bundesrat für die vollständige Wiederherstellung des Bankgeheimnisses ein so eine Mitteilung des Justizministeriums von Baden Württemberg.
Die beiden baden-württembergischen Minister beantragten in den Ausschussberatungen des Bundesrats, die vor zwei Jahren eingeführten Bestimmungen zur Kontenabfrage ersatzlos aufzuheben. >>Nachdem endlich die AbgAufhebung der Kontenabfragebestimmung ausgesprochen. >>Eine Entschärfung der Vorschriften reicht uns nicht. Im Sinne des Vertrauensbeweises gegenüber den Bürgern halten wir eine ersatzlose Streichung der Kontenabfragebestimmungen für angezeigt<<, forderten Pfister und Goll.
Seit 1. April 2005 ist den Finanzbehörden bundesweit der automatisierte Abruf von Kontostammdaten gestatten, auch wenn kein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt. Dieser Abruf kann zu Zwecken der Erhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Überprüfung der Berechtigung für Sozialleistungen erfolgen. Bereits die Einführung der genannten Regelungen war im Gesetzgebungsverfahren stark umstritten. >>Die Kontenabfragen ermöglichen schwerwiegende Eingriffe in die Rechtsphäre völlig unbescholtener Bürger und in deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung<<, sagten Pfister und Goll. Nicht nur der Wirtschaftsausschuss habe daher seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Privatsphäre der Konteninhaber gesichert bleiben müsse, solange kein Anfangsverdacht für eine Straftat bestehe und die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren sei. >>Wir lehnen daher eine Datenabfrage ab, die keinen ausreichenden strafprozessualen und datenschutzrechtlichen Kontrollmec! hanismen unterliegt<<, erklärten die Minister.
Die damals vorgebrachten Bedenken hätten nach wie vor Gültigkeit und begründeten dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die fraglichen Vorschriften stellten einen völlig unangemessenen Eingriff in die gewachsenen Vertrauensverhältnisse zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden dar. >>Sie sind Ausdruck eines durch Sachgründe nicht zu rechtfertigenden grundsätzlichen Misstrauens des Staates gegen seine Bürger. Das im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verankerte Bankgeheimnis wird missachtet<<, bemerkten die Minister. Nicht ohne Grund seien daher auch Verfassungsbeschwerden gegen die Kontenabfragebestimmungen anhängig. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Verfassungsbeschwerden in einem Beschluss vom März 2005 als >>nicht offensichtlich unbegründet<< bewertet, teilte Goll mit.
Die offiziellen Angaben, wie oft Behörden tatsächlich Einsicht in die Kontenstammdaten ihrer Bürger nahmen, schwanken erheblich. So teilte der Genossenschaftsverband Frankfurt 2006 mit, dass im ersten Jahr nach Einführung des automatisierten Kontenabrufs mehrere Millionen Abfragen erfolgt seien. Das Bundesfinanzministerium hingegen sprach von lediglich 10.201 Anfragen. Datenschützer sprechen vom >>Schnüffelstaat<<. Der Bundesregierung müsse doch im eigenen Interesse daran gelegen sein, sich nicht länger ohne Not solchen Vorwürfen auszusetzen, bemerkten Pfister und Goll.
Fazit: Ich finde diese Initiative von den beiden freiheitlich, liberalen Politikern aus Baden Württemberg ja wirklich lobenswert, aber ich glaube nicht dass dieses Ansinnen und Vorhaben wirklich umgesetzt wird. Der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hatte derartiges im letzten Jahr auch schon einmal in Aussicht gestellt, dann aber einen Rückzieher gemacht. Alle anderen Vorhaben der Bundesregierung in Sachen >>Überwachung und Big Brother<< deuten auch nicht gerade darauf hin, dass man wirklich ein absolut sicheres Bankgeheimnis möchte. Dies wäre aus meiner Sicht auch nur dann wirklich möglich, wenn wie in anderen Staaten auch (beispielsweise Österreich) das Bankgeheimnis in der Verfassung und im Grundgesetz verankert werden würde. Dazu wird es in Deutschland aber mit Sicherheit nicht kommen.
Aber die Welt ist groß und andere Länder in Europa oder auch in Übersee verfügen noch über ein intaktes und sicheres Bankgeheimnis. Nutzen Sie einfach diese Möglichkeiten. Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit erlauben es Ihnen! Wenn Sie sich einmal umfassend informieren möchten, wie gläsern Sie derzeit wirklich schon sind, kann ich Ihnen auch das Buch >>Der gläserne Steuerbürger<< empfehlen mit einer detaillierten Beschreibung der bekannten >>Ausforschungsmöglichkeiten<<. Näheres hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Der gläserne Steuerbürger
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