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| 17/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 17/2007 |
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1. MIFID und Honorarberatung – Die aktuellen Entwicklungen im Bankbereich!
2. Immer mehr Einsprüche gegen Steuerbescheide des Finanzamtes!
3. Wie zu erwarten – Keine Abschaffung der Erbschaftssteuer!
4. World Retail Banking Report: Trend zu globalen Geschäftsmodellen!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
eine aktuelle Studie der Gesellschaft für Marktforschung (GfK) im Auftrag des VZ Vermögenszentrum bestätigt die derzeit gängige Praxis der Provisionsberatung von Banken und Vermögensberatern im deutschsprachigen Raum.
Nur fünf Prozent der Bevölkerung wissen, wie viel Provisionen ihre Bank oder ihr Finanzdienstleister für Vermögensberatung wirklich erhalten. Die Mehrheit (58%) von Ihnen erwartet dabei, dass Gebühren und Provisionen offen gelegt werden, was aber in der Praxis leider nur in den seltensten Fällen vorkommt derzeit. Gleichzeitig befürchten nur 37 Prozent von Ihnen bei kostenloser Vermögensberatung, vor allem Produkte mit höheren Vergütungen empfohlen zu bekommen und gerade Vermögende und höher gebildete Personen sind besser informiert und gegenüber Honorarberatung aufgeschlossener, ebenso wie Selbständige.
Aus meiner Sicht wird es zukünftig in der Vermögensberatungsbranche einen klaren Trend geben, weg von der „kostenlosen“ Provisionsberatung, hin zur vollkommen transparenten Honorarberatung von Banken und Vermögensverwaltern. Derzeit nutzen nur 3,9 Prozent der Befragten honorierte Beratung und deren Vorteile. Dieser Anteil könnte sich schon bald vervielfachen: Mehr als jeder Zehnte kann sich heute schon vorstellen, für gute, unabhängige Anlageberatung zu bezahlen.
Dieser Trend wird auch verstärkt werden durch die für Verbraucher (Anleger) absolut positiven Tendenzen einer neuen EU-Richtlinie namens MIFID, welche unter anderem auch die Offenlegung von Provisionen von Banken und Vermögensverwaltern vorschreibt.
Für Sie als Investor, bedeutet das einen großen Fortschritt im Verbraucherschutz auch im Kapitalanlagebereich. Auf meinem Vortrag auf dem Frankfurter Investmenttag habe ich einmal eine Auswertung präsentiert, wie hoch die versteckten und versteckten Provisionen im Bankbereich derzeit sein können. Vor allem die Relation von Offenen Spesen zu versteckten ist bei manchen Anbietern erschreckend und gerade diesem Treiben muss endlich ein Ende gesetzt werden in Ihrem Sinne!
P.S.
Meinen Vortrag mit der angesprochenen Übersicht und vielen Informationen zu der neuen EU Richtlinie MIFID finden Sie unter folgendem Link zum kostenlosen Download:
Vortrag Frankfurter Investment Tag 2007
Herzliche Grüße
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
1. MIFID und Honorarberatung – Die aktuellen Entwicklungen im Bankbereich!
Wie von „Kapital & Steuern vertraulich“ bereits berichtet, bestätigte Anfang März ein Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 56/05) die Tendenz zur künftigen kompletten Offenlegung von Spesen und Provisionen im Finanzdiendsleistungsbereich. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter sind Banken und Berater verpflichtet, sämtliche Kosten zu nennen, auch Kick-Backs von Fondsgesellschaften und sonstige Rückvergütungen. Somit haben die Richter die Neuregelungen der MIFID (EU Richtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente) in diesem Bereich bereits vorweggenommen.
Dies ist ein klares Signal, dass zukünftig an Stelle einer „kostenlosen“ Provisionsberatung von Banken die transparente Honorarberatung treten wird.
Was bedeutet nun Honorarberatung im Unterschied zur Provisionsberatung?
Derzeit berechnen viele Banken und Vermögensverwalter ihren Kunden in der Regel Preise für die Inanspruchnahme einzelner Leistungen wie etwa den Kauf- und Verkauf von Wertpapieren, die Verwaltung und Depotführung für die Wertpapiere, den Zahlungsverkehr und die Kontoführung. Zusätzlich sind bei vielen Produkten innere Kosten in erheblichem Maße vorhanden, welche eine erhebliche Kostenbelastung für den Kunden und somit einen klaren Renditenachteil darstellen. Diese meist vollkommen intransparent und nach außen nicht sichtbar eingepreisten Bestandsprovisionen werden von Seiten der Banken oft einbehalten und sind Teil des Gesamtpreises, welcher Ihnen als Kunde oftmals überhaupt nicht bewusst ist.
So genannte Flat-Fee-Modelle - ein fixer Preis für ein bestimmtes Leistungspaket - bietet heute nur jede fünfte Bank an. Ein Flat-Fee Bonus Modell, das alle Leistungen rund um die Vermögensverwaltung und die Vermögensberatung abdeckt und zudem die Bestandsprovisionen dem Kunden vergütet, wird bisher am Markt kaum angeboten.
Sie als Private Banking Kunde sollten folgendes zukünftig erwarten:
- langfristige Betreuung durch den Ansprechpartner ihres Vertrauens
- Unabhängiges Angebot an Finanzprodukten erstklassiger Qualität
- Gewährleistung absoluter Diskretion
- Bequemlichkeit, Sicherheit, Einfachheit und ein konsolidierter Gesamtüberblick in all ihren Finanzangelegenheiten
Die Merkmale der Honorarberatung in der Praxis
- Ein Honorarberater meldet sich nur bei Ihnen, wenn wichtige Informationen vorliegen – und nicht, weil Ihnen ein neues Finanzprodukt verkauft werden muss.
- Ausschließlich Ihre finanziellen Interessen werden produktneutral und bankenunabhängig vertreten – und nicht die einer Versicherung oder einer Bank.
- Empfehlungen sind unabhängig von verdeckten Provisionen von Produktanbietern. Wir ermöglichen Ihnen eine Produktbeschaffung zu Nettokonditionen, weil auf Provisionen verzichtet wird.
- Leistungen sind nachprüfbar und objektiv. Dafür werden wir – wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt – von Ihnen als Kunde bezahlt, und nicht über den undurchsichtigen Umweg über eine Versicherung oder Bank.
- Sie profitieren von hoher Beratungsqualität durch erfahrene und qualifizierte Berater
Der Hauptvorteil einer Vermögensverwaltung oder Vermögensberatung auf Honorarbasis ist das eine provisionsfreie Beratung garantiert was andere versprechen, denn nur wirklich provisionsunabhängige Berater können objektiv sein!
TIPP:
Seien Sie sich bewusst, dass Banken und Provisionsgetriebene Vermittler bei jedem verkauften Produkt und jeder Transaktion verdienen. Zusätzlich zu den offenen Provisionen können gerade die verdeckten und intransparenten Spesen weit höher sein als Sie vermuten!
Honorarberatung beugt diesen Interessenskonflikten von vornherein vor und gewährleistet, Sie individuell, umfassend und objektiv zu beraten und zu betreuen auf Basis eines festgelegten Honorarsatzes nach Zeitaufwand. Gerade Steuerberater oder Rechtsanwälte arbeiten nach dem gleichen Prinzip und dieses Prinzip sollte sich auch im Finanzbereich etablieren!
Sprechen Sie also Ihre Bank und Ihren Vermögensberater aktiv auf diese Thematik an. Fragen Sie Ihn, ob er Provisionsabhängige Gehaltsbestandteile hat und ob Ihnen wirklich alle Spesen und Provisionen offengelegt wurden und werden.
Des Weiteren sollten Sie versuchen mit Ihrer Bank eine Honorarvereinbarung zu treffen und je nach Größe Ihrer Vermögenswerte sollten sich die Honorarvergütung für Ihre Bank dabei zwischen 0,6% bis maximal 1,5% von den Vermögenswerten bewegen!
2. Immer mehr Einsprüche gegen Steuerbescheide des Finanzamtes!
Immer mehr Deutsche nehmen den jährlichen Steuerbescheid vom Finanzamt nicht unwidersprochen hin laut einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP: Die Zahl der Einsprüche beim Fiskus stieg 2006 um fast ein Drittel auf die Rekordmarke von 5,9 Millionen. Das geht aus der Statistik des Bundesfinanzministeriums hervor.
Die Gründe sind laut Steuergewerkschaft besser informierte Steuerzahler und die so genannten Massenansprüche: Wer von einer Gerichtsentscheidung in Steuersachen betroffen ist, die noch in der Schwebe hängt, legt erst einmal Einspruch ein. Meist geht es jeweils um tausende Steuerzahler.
Beschwerden beim Finanzamt sind oft erfolgreich: Fast zwei Drittel (63,6 Prozent) aller im vergangenen Jahr bearbeiteten Einsprüche wurden laut Statistik abgeändert. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Bescheide alle fehlerhaft waren, wie das Bundesfinanzministerium betont. Häufig etwa habe der Steuerzahler seine Aufwendungen nicht geltend gemacht oder die nötigen Belege dafür nicht eingereicht. Legt er Einspruch ein, kann er solche Versäumnisse binnen eines Monats nachholen.
Genauso machen aber auch Finanzbeamte Fehler: "Wo gearbeitet wird, passieren Fehler", sagte der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek. In den vergangenen fünf Jahren sei die Zahl der Finanzbeamten von 125.000 auf 110.000 reduziert, die Arbeit aber eher mehr geworden. Oft behält aber das Finanzamt Recht: 22,4 Prozent der Einsprüche wurden im vergangenen Jahr laut Statistik auch wieder zurückgezogen. Lediglich 14 Prozent der Fälle waren demnach strittig, so dass sie zu Gunsten oder zu Ungunsten des Steuerzahlers entschieden werden mussten.
Die so genannten Masseneinsprüche sind in der Statistik nur teilweise enthalten, wie das Bundesfinanzministerium erklärt. Damit dürfte die Zahl der Einsprüche sogar noch höher liegen. Nach Angaben Ondraceks beruft sich eine zunehmende Zahl von Steuerzahlern auf noch anhängige Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesfinanzhof, von denen sie persönlich betroffen sind.
Die Finanzämter werden mit der Masse der Einsprüche kaum noch fertig: Am Jahresende 2006 stapelten sich mehr als fünf Millionen unerledigte Einsprüche auf ihren Schreibtischen. Zu Jahresbeginn waren es erst 2,9 Millionen gewesen.
TIPP
Ich bin ja ein Banker, der sozusagen „die Seiten gewechselt hat“ und so gibt es auch einen ehemaligen Steuerinspektor und Revisor bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Verbänden der heute ein kompetenter Ratgeber und Kämpfer für Sie als gebeutelten Steuerzahler ist. Millionen treue Leser nutzen jedes Jahr seinen Bestseller "Der Große Konz - 1000 ganz legale Steuertricks“ für kleines Geld:
Linktipp: Der Große Konz - 1000 ganz legale Steuertricks
3. Wie zu erwarten – Keine Abschaffung der Erbschaftssteuer!
In Deutschland wird die Erbschaftssteuer - im Gegensatz beispielsweise zu unserem Nachbarland Österreich – nun doch nicht abgeschafft. Darauf haben sich am Wochenende CDU und SPD geeinigt und somit eine seit Längerem schwelende Koalitionskrise entschärft. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer und der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck einigten sich am 12. Mai auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag, in dem die Grundzüge der geplanten Erbschaftssteuerreform festgeschrieben werden. Der Antrag soll am 25. Mai zusammen mit der Unternehmenssteuerreform beschlossen werden
Die Reform der Erbschaftssteuer wurde nötig, weil das Bundesverfassungsgericht nicht einsah, warum vererbte Immobilien nur mit etwa der Hälfte ihres wahren Wertes versteuert werden müssen. Schließlich werden Geld-Nachlässe voll belastet. Die Richter sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Zu Recht. Und dennoch blieb ihr Urteil unbefriedigend. Denn das Bundesverfassungsgericht befasste sich nur mit der Gleichheit zwischen verschiedenen Erben - die Ungleichheit zwischen Erben und Nicht-Erben hingegen interessierte dabei nicht.
Zwar gibt es noch keine Einigung über Detailfragen, aber die große Koalition hat in einem gemeinsamen Antrag bereits folgenden Konsens festgehalten: "Die Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts soll auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts mindestens das gegenwärtige Steueraufkommen der Länder sicherstellen." Erben von Firmen sollen aber keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie das Unternehmen zehn Jahre lang weiterführen.
In den vergangenen Wochen hatten Politiker aus CDU und CSU nach dem Vorbild Österreichs auch eine Abschaffung ins Spiel gebracht - was seitens der SPD jedoch auf starken Widerstand traf. Die SPD drohte sogar der damit, der steuerlichen Entlastung von Unternehmen nur zuzustimmen, wenn die Erbschaftssteuern erhalten bleiben. Nach dieser Einigung können nun beide Gesetzesentwürfe vom Bundestag beschlossen werden.
Fazit:
Aus meiner Sicht wurde hier eine große Chance vertan, nur um den Koalitionsfrieden nicht weiter aufs Spiel zu setzen. Das sinkende Steueraufkommen durch den Wegfall der Erbschaftssteuer wäre durch zusätzliche Investitionsanreize aus meiner Sicht bei weitem kompensiert worden und gerade sehr vermögende Personen werden nun eine Wohnsitzverlagerung in die Schweiz, nach Luxemburg oder nach Österreich ins Auge fassen, um auf diesem Wege die Erbschaftssteuern zu umgehen.
4. World Retail Banking Report: Trend zu globalen Geschäftsmodellen!
Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für alltägliche Bankdienstleistungen eines aktiven Kunden in der Euro-Zone sind im Jahresverlauf um 1,8 Prozent auf nun 72 Euro gesunken. Rechnet man hingegen massive Preissenkungen in Spanien (minus 31 Prozent) heraus, wäre ein Anstieg um 1,9 Prozent zu verzeichnen gewesen. Im weltweiten Mittel zahlen die Kunden 77 Euro, wobei die Preise in Asien um 2,9 Prozent stiegen (44 Euro), in der Nicht-Euro-Zone um 1,3 Prozent höher als im Vorjahr lagen (84 Euro) und in Nordamerika gleich blieben (72 Euro). So lautet das Ergebnis des vierten World Retail Banking Reports der Unternehmensberatung Capgemini gemeinsam mit der ING Bank und EFMA (European Management and Marketing Association).
Teurere Schalterdienste, billigeres Online-Banking
Preistreiber in der Euro-Zone waren in erster Linie höhere Gebühren für Schaltertransaktionen, so beispielsweise sieben Prozent mehr Kosten für Bareinzahlungen oder acht Prozent mehr für Barabhebungen am Schalter. "Immer deutlicher versuchen die Banken das Kundenverhalten über Preise zu steuern. Die Kontoinhaber sollen verstärkt das Selbstbedienungsterminal oder Online-Banking nutzen und die persönliche Beratung in der Filiale nur für höherwertige Dienstleistungen in Anspruch nehmen", so Dr. Hubertus von Poser, Principal bei Capgemini Consulting. Der Löwenanteil der Kosten mit rund 60 Prozent besteht für deutsche Bankkunden insgesamt aus den Kontoführungsgebühren. Nur in Italien ist dieser Anteil höher. Dafür nimmt der reine Zahlungsverkehr hierzulande im internationalen Vergleich eine kleine Position ein.
Single Euro Payments Area wirft Schatten voraus
Bereits im Vorfeld des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area - SEPA) hat die voranschreitende europäische Integration zu einer Preisreduktion für elektronische Zahlungsverkehrsprodukte geführt. Im Jahr 2007 zahlen die Einwohner der Euro-Zone, die identisch ist mit der SEPA-Zone, im Durchschnitt 45 Euro für die Inanspruchnahme von bargeldlosen Zahlungsmitteln wie Kreditkarte, Debitkarte oder Überweisung. Im vergangenen Jahr betrug dieser Anteil noch 47 Euro. Auch wenn hier das massiv gesunkene Preisniveau in Spanien erneut leicht statistisch verzerrt: "Die SEPA wirft ihren Schatten voraus und die Banken versuchen ihre Kunden durch geeignete Preisangebote vom teuren Bargeld abzubringen", so von Poser.
Banken wollen globale Geschäftsmodelle einführen
Insgesamt möchten die Retail Banken nach Ergebnissen des World Retail Banking Reports ihre Geschäftsmodelle immer internationaler aufstellen. Während derzeit weniger als zehn Prozent der Privatkundeninstitute auf globaler Ebene arbeiten, planen dies für die nächsten fünf Jahre bereits ein Drittel. Hinzu kommen noch 42 Prozent, die eine Teillösung anstreben (heute 54 Prozent). Letztere könnte darin bestehen, dass organisatorische Aufgaben und Funktionen wie Management, Marketing, Backoffice-Tätigkeiten, IT sowie sonstige Unterstützungsfunktionen grenzüberschreitend betrieben werden. In einem vollständig globalen Modell wären alle Abteilungen betroffen.
Für die Einführung von globalen Geschäftsmodellen sprechen dabei nicht in erster Linie niedrigere Kosten - diese folgen erst auf Rang drei. Stattdessen versprechen sich Retail Banken von dieser Strategie viel mehr ein höheres Umsatzwachstum und einen verbesserten Kundenservice. Dabei bilden nach dem World Retail Banking Report fünf Erfolgsfaktoren das Grundgerüst für ein global funktionierendes Geschäftsmodell: Eine internationale Führungs-Struktur, konsistente Markt- und Produktstrategien, Vorabinvestitionen in die IT-Transformation, eine überzeugende Mitarbeiter-Vision und Fokus auf die Durchführungsqualität. |
| 16/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 16/2007 |
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Thema: Globalisierung fördert die Kapitalflucht!
1. Globalisierung begünstigt den freien Kapitalverkehr und die Kapitalflucht!
2. Bundesbürger befürchten vermehrt Naturkatastrophen!
3. Ein Volk unter Generalverdacht – Schäuble legt neues Gesetz vor!
4. Schwarzbuch Datenschutz - Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awards!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Kapitalflucht bezeichnet den umfangreichen und plötzlichen Transfer von Vermögen, Geld, Edelmetallen oder Sachwerten ins Ausland bzw. den Rückgang der Nachfrage nach Investitionsmöglichkeiten in unserer inländischen Volkswirtschaft.
Das Ziel der Kapitalflucht ist zum einen im Falle einer Inflation die Werterhaltung oder ansonsten die Umgehung inländischer Steuern oder negativer Rahmenbedingungen im eigenen Land. Das Phänomen Kapitalflucht steht damit regelmäßig in Zusammenhang mit staatlichem Handeln. Kapitalflucht kann oft als "Abstimmung mit den Füßen" gewertet werden, da der Produktionsfaktor Kapital aufgrund seiner hohen Mobilität schneller transferiert werden kann als andere Produktionsfaktoren. Erwarten also Sie als Bürger der Bundesrepublik Deutschland eine ungünstige Änderung des Steuer- oder Rechtssystems, reagieren Sie möglicherweise mit Abzug ihres Kapitals.
Ich möchte darauf hinweisen aus gegebenem Anlass dass derzeit mindestens zwei dieser gravierenden Änderungen über unserem System wie ein Damoklesschwert hängen. Zum einen die geplante Einführung der Abgeltungssteuer und zum anderen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, ein Volk von 80 Millionen Menschen unter Generalverdacht zu stellen und zu überwachen.
Beides ist aus meiner Sicht eine große Gefahr und dürfte eine Kapitalflucht weiter fördern. Ich halte dabei allerdings die Einführung der Abgeltungssteuer für weit weniger dramatisch als die geplante „Gründung“ eines Überwachungsstaates!
Herzliche Grüße
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
1. Globalisierung begünstigt den freien Kapitalverkehr und die Kapitalflucht!
Die Globalisierung hat nun auch die Geldanlage erfasst: Die Bundesbürger vertrauen zunehmend ihr Geld ausländischen Finanzdienstleistern an. Deutsche Anleger verstärken im Rahmen ihrer Anlage- und Diversifikationsstrategien ihr Engagement an ausländischen Wertpapiermärkten. Die Internationalisierung des Anlageverhaltens deutscher Sparer zeigt sich auch deutlich in den inländischen Depots. So erreichen die Fondsvermögen der ausländischen Wertpapierfondsgesellschaften am deutschen Fondsmarkt bereits einen Anteil von 57 %. Bei den inländischen Aktienfonds sind 63 % der Aktienbestände im Ausland angelegt.
In der Summe hatte Deutschland im Jahr 2006 Netto - Kapitalexporte in Höhe von 436 Mrd. € zu verzeichnen. Die statistisch ausgewiesenen Mittelabflüsse gingen damit weit über die Zuflüsse aus der Leistungsbilanz (plus 117 Mrd. €) und der Reduzierung der Währungsreserven (minus 3 Mrd. €) hinaus. Ein erheblicher Teil der inländischen Geldvermögensbildung findet inzwischen im Ausland statt. Dies zeigt sich in einem kräftigen Anstieg des deutschen Netto-Auslandsvermögens. Statistisch erfasst sind rund 2,1 Bio. €, die von deutschen Unternehmen und Privatpersonen im Ausland investiert sind. Die Wertpapierbestände der Deutschen im Ausland sind innerhalb der letzten drei Jahre um mehr als 40 Prozent gestiegen.
bbw Marketing hat das Thema „Kapitalflucht“ erstmals ausführlich beleuchtet. Es wurden zahlreiche Expertengespräche geführt, Repräsentativbefragungen der deutschen Bevölkerung ausgewertet und eine repräsentative Befragung von 103 Finanzdienstleistungsunternehmen durchgeführt. Die Deutschen Bundesbank hat für die Studie Sonderauswertungen vorgenommen und der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. interne Berechnungen zum Thema zur Verfügung gestellt. Die Studie analysiert nicht nur umfassend das Thema „Kapitalflucht“ und Geldvermögensbildung im Ausland, sondern untersucht auch intensiv die Situation der ausländischen Finanzdienstleistungen in Deutschland.
Wenn’s ums Geld geht, Sparkasse? Wenn es um Anlagen, Service und innovative Finanzprodukte geht, setzen die Kunden tatsächlich noch ein großes Vertrauen in die deutschen Institute. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor. Das Vertrauen in ausländische Kreditinstitute ist dagegen weniger deutlich ausgeprägt. Das gilt für Kapitalanlagegesellschaften ebenso wie für ausländische Lebensversicherer und Vermögensverwalter.
Noch haben die ausländischen Finanzdienstleister beim deutschen Verbraucher einen schweren Stand. Sie gewinnen aber mehr und mehr Vertrauen hinzu. Dabei gehen sie oft ungewöhnliche Wege: Vertrieb von Krediten über Tchibo oder Vermögensmanagement für weniger „Betuchte“ im Stile der vornehmeren Privatbanken. Auch steigt die Zahl der ausländischen Fondsanbieter in Deutschland stetig an. Der Anteil der in Deutschland zugelassenen Fonds mit ausländischem Domizil wird nach Expertenaussagen auf knapp 92 % in 2011 steigen.
Das genaue Ausmaß der sog. „Kapitalflucht“ ist schwer zu bestimmen, weil sie von regulären Auslandsinvestitionen oft nicht klar zu unterscheiden ist. Die Kapitalflucht allein, in steigendem Maße begleitet von einer realen "Flucht" des Eigentümers selbst, also der Auswanderung, hat viele und oft vielschichtige Gründe. Zunehmend ist aber zu beobachten, dass sie ihre Wurzel in der Enttäuschung über die politische Lage zuhause oder gar in einem tiefen Misstrauen gegen die Regierung oder gesellschaftliche Strömungen im eigenen Lande hat. Die Erkenntnis, dass in Steueroasen häufig Schwarzgeld angelegt wird, ist mittlerweile allgemein verbreitet. Die hohen Vermögensbeträge locken viele schillernde Gestalten an, die dem Investor oft genug völlig unrealistische Zusagen zu Ertragsmöglichkeiten und Sicherheit seiner Anlagen machen.
Nach eigenen Berechnungen auf der Basis von Schätzungen der deutschen Steuerfahndung, der Deutschen Steuergewerkschaft und der Deutschen Bundesbank liegen aktuell weltweit rund 480 Mrd. € „schwarzes Geld“ von Deutschen bei Banken im Ausland. Die höchsten Geldbeträge liegen in der Schweiz, wohin Deutsche bisher mehr als 170 Mrd. € transferiert haben. Es folgen Luxemburg mit 85 Mrd. € und Österreich mit schätzungsweise 70 Mrd. €. Aber auch in anderen Ländern haben die Deutschen gewaltige Summen Schwarzgeld geparkt. Verteilt auf andere sog. Steueroasen wie zum Beispiel die Bahamas, die Cayman-Inseln, die Niederländischen Antillen oder die Bermudas dürften als Minimum mindestens nochmals mehr als 150 Mrd. € entfallen.
Im Ausland finden die Anleger noch das intaktes Bankgeheimnis und den Schutz der Privatsphäre. Weitere Vorteile aus Sicht der Anleger sind: Risikostreuung durch rechtliche Diversifikationen, Kompetenz und hohe Beratungsqualität, steuerliche Vermögensoptimierung sowie ein breites Produktangebot der Banken und der Vermögensverwalter. Längst haben sich die Auslandsbanken auf die Bedürfnisse ihrer ausländischen Kunden eingestellt. Mit ihren international ausgerichteten Wealth Managment- und Private Banking-Strategien decken sie deren Interessen gemäß den gültigen Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes ab - auch in Erb- und Schenkungsfragen rechts- und steueroptimiert. Die neuen Finanzplätze sind: Großbritannien, Malta, Zypern, Barbados, Niederländische Antillen, Bahrain, Quatar, Seychellen, Bombay, Japan, Labuan, Shanghai.
Besonders schädlich für die öffentlichen Haushalte und Sozialkassen ist die strafrechtlich relevante Steuerhinterziehung beziehungsweise „Steuerflucht“ durch Kapitaltransfer beziehungsweise „Geldschmuggel“ in die weltweiten Steueroasen. Da half auch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" wenig. Die Einnahmen aus der Steueramnestie waren mir 1,4 Mrd. € anstatt der erwarteten fünf Mrd. € nachgezahlter Steuern gering. Da für vier von fünf befragte Finanzdienstleistungsunternehmen durch einen liberalisierten Kapitalmarkt der Trend zur Kapitalanlage im Ausland gefördert wird und für sogar neun Zehntel der Befragten steuerliche Regelungen einen erheblichen Einfluss auf die deutschen Auslandsanlagen haben, wird die vom Gesetzgeber für 2009 geplante Einführung einer einheitlichen Abgeltungsteuer bei den Kapitalanlagen der Deutschen im Ausland ihre Wirkung zeigen. In der Studie „Internationale Kapitalanlagen der Deutschen - 2007“ werden u.a. folgende Themen aufbereitet:
√ Internationaler Kapitalverkehr √ Geldanlagen der Deutschen im Ausland √ Geldvermögensbildung Deutscher im Ausland √ Immobilenanlagen im Ausland √ „Kapitalflucht“ √ Ausländische Finanzanbieter in Deutschland √ Ausländische Kapitalanlagen in deutschen Depots
Weitere Informationen unter: www.bbwmarketing.de
2. Bundesbürger befürchten vermehrt Naturkatastrophen!
- Zwei Drittel der Deutschen besorgt wegen Klimawandel
- Naturkatastrophen und Krankheitserreger besonders befürchtet
- Befragte meinen, Klimawandel beeinflussen zu können
- Zweifel an ausreichendem Versicherungsschutz vorhanden
Die Menschen in Deutschland sorgen sich vor einem Klimawandel und sind daher bereit, energiesparender zu leben. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag der Allianz Deutschland AG. Befragt wurden insgesamt 501 Personen ab 14 Jahre. Vor einem weltweiten Klimawandel sorgen sich 68 Prozent der Befragten. Eher weniger besorgt zeigen sich 22 Prozent, gar nicht besorgt nur 10 Prozent. Dabei befürchten die Bundesbürger insbesondere Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und schwere Stürme (91 Prozent). Auch die mögliche Ausbreitung von Schädlingen und Krankheitserregern (73 Prozent) sowie gesundheitliche Probleme durch Hitzewellen im Sommer (68 Prozent) beunruhigen die Deutschen. Die Aussicht auf wärmere Sommer und mildere Winter hält dagegen nur etwa ein Viertel der Befragten für wünschenswert. Zwei Drittel der Bundesbürger glauben, dass sie mit ihrem eigenem Verhalten den Klimawandel beeinflussen können. Die Bereitschaft, die eigene Lebensführung umzustellen, um den negativen Folgen der Erderwärmung zu begegnen, ist laut Umfrage vorhanden. Besonders hoch ist die Bereitschaft, Energie einzusparen und auf energiesparende Geräte umzusteigen (92 Prozent). Drei Viertel der Befragten wollen mehr Produkte aus der eigenen Region kaufen, und zwar auch dann, wenndiese teurer sind. Auch ist eine deutliche Mehrheit bereit, weniger Auto zu fahren (61 Prozent) und häufiger auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen (58 Prozent). Gespalten sind die Deutschen dagegen, wenn es um ihren Urlaub geht: nur rund die Hälfte der Befragten würde mit Blick auf den Klimaschutz auf Urlaubsflüge verzichten. Befragt nach dem eigenen Versicherungsschutz fühlt sich nur gut jeder Zweite ausreichend gegen die Folgen von Naturkatastrophen versichert. Ein Drittel dagegen verneint dies ausdrücklich, die übrigen Befragten sind sich unsicher. Gleichzeitig zeigt sich etwa die Hälfte der Bundesbürger bereit, für ihren Versicherungsschutz gegen die Folgen von Naturkatastrophen mehr Geld auszugeben. Lediglich 15 Prozent schließen dies kategorisch aus. Schäden durch Naturereignisse können gerade an Wohngebäuden enorme Kosten verursachen, so Thomas Pleines, Vorstandsmitglied der Allianz Deutschland AG. Über den ausreichenden Schutz der eigenen vier Wände müsse daher jeder Immobilienbesitzer gründlich nachdenken. 80 Prozent der Kunden, die eine Wohngebäudeversicherung besitzen, haben das Gebäude auch gegen Sturmschäden versichert. Eine Versicherung gegen Elementargefahren wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben und Schneelast haben allerdings nur rund 20 Prozent.
3. Ein Volk unter Generalverdacht – Schäuble legt neues Gesetz vor!
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble soll ein neues Anti-Terror-Gesetz fertig haben, das auch in der Koalition heftig umstrittene Punkte enthält. Das berichtet die «Welt». Demnach sieht der Entwurf mehr Kompetenzen für das BKA einschließlich der verdeckten Online-Durchsuchung von Computern, bundesweiten Rasterfahndung und akustischen Wohnraumüberwachung vor. Schäuble habe den Gesetzentwurf ungeachtet der Kritik des Koalitionspartners jetzt an Justizministerin Brigitte Zypries übermittelt.
Die „übliche Begründung“ liefert der niedersächsische Innenminister – Kampf gegen den Cyber-Terrorismus!
Die zunehmenden Aktivitäten militanter Islamisten im Internet bereiten dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) Sorgen laut einer Meldung der AP. Neben dem militärischen Kampf sei der «Cyber-Terrorismus» von Fundamentalisten inzwischen die «zweite Säule des dschihadistischen Kampfes gegen westliche Werte», sagte Schünemann bei der Vorstellung des Landesverfassungsschutzberichtes am Freitag in Hannover.
Zunehmend biete das Internet ein Forum für Gewaltaufrufe. Durch Internetseiten und Internet-Fernsehsender werde das Entstehen einheimischer terroristischer Netzwerke gefördert. Dabei ersetze das Internet mit Anleitungen zum Bombenbau oder Selbstmordaufrufen zunehmend die Ausbildungslager von Extremisten in Afghanistan, sagte der CDU-Politiker.
Deshalb seien anlassunabhängige Online-Recherchen «von zentraler Bedeutung» für die Bekämpfung der Aktivitäten von Islamisten. Schünemann verwies auf den Fall des im vergangenen Herbst im niedersächsischen Georgsmarienhütte festgenommenen fundamentalistischem Ansar-al-Islam-Anhängers, der im Internet für den Kampf gegen westliche Werte geworben hatte. «Eine Online-Durchsuchung hätte schneller zur Festnahme führen können», sagte der Innenminister. «Durch dieses Mittel können Erkenntnisse schneller, effektiver und genauer erhoben werden als etwa durch eine Telefonüberwachung», sagte Schünemann der AP.
Während die Zahl gewaltbereiter Rechts- und Linksextremisten in Niedersachsen 2006 im Vergleich zum Vorjahr leicht sank, stieg die Zahl von rechten Straftaten binnen Jahresfrist um 320 auf 1.865. Das liege jedoch vor allem am Anstieg von Propagandadelikten im Zusammenhang mit den niedersächsischen Kommunalwahlen im September 2006, sagte Schünemann. Im Vorfeld der Landtagswahl im Januar 2008 erwartet der Minister mehr Aktivitäten Rechtsextremer in Niedersachsen. Die Zahl der NPD-Mitglieder stieg im vergangenen Jahr um 50 auf etwa 630
FAZIT
Ich kann es nur nochmals fast schon gebetsmühlenartig wiederholen. Ich habe es immer genossen in einem liberalen und freiheitlichen demokratischen Staat zu leben, doch diese Maßnahmen untergraben unsere ureigensten Werte und sind auch ein Angriff auf unser Grundgesetz!
Ich möchte nur einmal auf folgende Artikel unseres Grundgesetzes verweisen:
- Die Wohnung ist unverletzlich!
- Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich!
- Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden!
Schäuble legt das Gesetz nun so aus, dass jeder Bürger ein latenter und potentieller Terrorist sein könnte und deshalb überwacht werden muss!
Diesen Anfängen sollten wir uns im Sinne der Wahrung unserer verfassungsrechtlich zugesicherten Freiheiten, unserer Persönlichkeitsrechte und unserer liberalen Gesellschaftsordnung sowie der historischen Bürde unseres Landes niemals beugen!
4. Schwarzbuch Datenschutz - Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awards!
Gegen den Großen Lauschangriff, Rasterfahndung, Schnüffelchips und andere Kontrollübergriffe gibt es einen Internationalen Anti-Preis: die Big Brother Awards, die"7 Oscars für Überwachung", eine Ehrung, die bei den Ausgezeichneten ausgesprochen unbeliebt ist. Sie brandmarken Firmen, Personen oder Institutionen, die sich durch Verletzung des Datenschutzes besonders hervorgetan haben. Dieser Band versammelt sämtliche bisher in Deutschland vergebenen Awards.
Linktipp:
Schwarzbuch Datenschutz
Eine Zusammenfassung von Preisträgern der letzten sechs Jahre liefern somit die Big Brother Awards und das "Schwarzbuch Datenschutz". Die Herausgeber liefern damit einen wertvollen Beitrag zur Aufklärung in Sachen Datenschutz und gerade Sie als Bürger, Verbraucher und Betroffener sollten sich der dramatischen Auswirkungen einer zweckentfremdeten Informationsgesellschaft täglich bewusst sein!
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| 15/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 15/2007 |
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Thema: Wie ehrlich ist Ihre Bank wirklich?
1. Wie ehrlich ist Ihre Bank? – Ein neuer Test zeigt große Unterschiede!
2. Was ist wenn all Ihre Banker von einem Virus befallen werden?
3. Vorratsdatenspeicherung ist auch ein Angriff auf die Pressefreiheit!
4. EU-Richtlinien. Auswirkungen auf das Kapitalanlagen-, Bank- und Versicherungsrecht!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
„Wie ehrlich ist Ihre Bank?“ lautet der Titel der aktuellen Ausgabe 09/2007 des renommierten Wirtschaftsmagazins „Capital“. Dabei wurden 20 Institute getestet und es wird aufgezeigt welche Anbieter Sie als vermögenden Privatkunden heimlich abkassieren. Das verwerfliche dabei ist, dass Sie sich diesen Machenschaften oftmals überhaupt nicht bewusst sind!
Sie als Kunde haben einen rechtlichen Anspruch auf maximale Transparenz, was Verwaltungsgebühren und Provisionen anbelangt. Die Praxis vieler Institute ist freilich eine andere. Die meisten Banken kassieren Ihre Kunden kräftig ab. Nur wenige Vermögensverwalter im Test von „Capital“ bleiben bei den Gebühren ihrer Offerten unterhalb von zwei Prozent der Anlagesumme. Die teuersten (wobei ein Institut nicht nur die höchsten verdeckten Kosten aufweist, sondern auch noch den qualitativ schlechtesten Anlagevorschlag abgegeben hat) kassieren – zu einem Teil verdeckt – mit rund fünf Prozent mehr als dreimal so viel und die verdeckten Kosten wurden in den Beratungsgesprächen trotz mehrmaliger Nachfrage verheimlicht!
Gerade Institute mit hohen Zertifikatepositionen in den Anlagevorschlägen weisen hohe verdeckte und versteckte Gebührenstrukturen auf. Der Trick der Banken ist eigentlich banal. Sie erhalten von den Emittenten sowohl einen Teil der Ausgabeaufschläge wie auch der jährlichen Gebühren. Nur eines der getesteten Häuser war dabei so ehrlich zuzugeben auf Nachfrage, dass derlei „Kick-Back“ Zahlungen gängige Praxis sind.
Nach den fundierten Tests der „Elite Report Redaktion“ freut es mich insbesondere, dass nun dieses Thema “Versteckte Gebühren” endlich! auch eine weitreichenstarke Fachzeitschrift wie “Capital” aufgegriffen hat. Als besonderen Service und mit freundlicher Genehmigung des Elite Reportes bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Sonderausgabe „Elite Report Extra“ kostenlos abzurufen!
Herzliche Grüße
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur „Kapital & Steuern vertraulich“
1. Wie ehrlich ist Ihre Bank? – Ein neuer Test zeigt große Unterschiede!
Ein vermögender Privatanleger braucht charakterlich gut ausgestattete Häuser und stabile Bezugspersonen, um mit seinem Vermögen auf einen grünen Zweig zu kommen. Neben Know-how sind Ehrlichkeit, Seriosität und Verantwortungsbewusstsein die wichtigsten Bedingungen, die Ihr Vermögensverwalter erfüllen muss. - Und über allem steht das Einfühlungsvermögen: Ihr Berater muss Sie als Kunden und Ihre Wünsche und Ziele kennen und verstehen!
Bei der Qualität der Portfolios zeigt sich im Test von Kapital, wie auch schon im Report „Die Elite der Vermögensverwalter 2007“ ein enormes Gefälle. Exklusiv für Capital analysierte das Münchner Institut für Vermögensaufbau (IVA) die Qualität der vorgelegten Anlagevorschläge. Dabei wurde vom IVA untersucht, ob die Risikostreuung ausgewogen ist, eine sinnvolle internationale Mischung vorliegt und Investmentprodukte wie Fonds gute Noten von Ratinggesellschaften bekommen.
Hier geht es direkt zu den einzelnen analysierten Anlagevorschlägen!
Banken die nun immer noch glauben Sie als Kunden hinters Licht führen zu können - in der Annahme dass Sie entweder nicht rechnen können, die versteckten Spesen nicht erkennen oder wenig spesensensibel sind - werden schon bald erkennen müssen, dass diese Banken einem Großen Irrtum unterliegen der diesen Anbietern langfristig teuer zu stehen kommen wird!
Fairness und Transparenz werden in Zukunft zu einem Ausschlaggebenden Kriterium für Kundenbindung und Neukundengewinnung gerade auch bei Private Banking-Anbietern sein!
Ein Katalog von Voraussetzungen für eine empfehlenswerte Vermögensverwaltung ist unstrittig, soll die Saat im Sinne von Ihnen als Vermögenden aufgehen. Darum testet die Redaktion des Elite Reports Vermögensverwalter nach harten überprüfbaren Kriterien seit vielen Jahren grenzüberschreitend im deutschsprachigen Raum.
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2. Was ist wenn all Ihre Banker von einem Virus befallen werden? Die Vogelgrippe ist zwar derzeit keine akute Gefahr, aber ein derartiges Horrorszenario ist nicht mehr utopisch in einer globalisierten Welt. Eine interessante Begebenheit liefert derzeit die Schweizer Großbank UBS, welche Fiebertabletten und Atemschutzmasken verteilt, um Mitarbeiter vor Grippe zu schützen so ein Bericht des Handelsblattes. Über eine Mill. Euro dürfte die Aktion gekostet haben. Doch die Schweizer Bank ist nicht das einzige Unternehmen, das auf diese Art Gesundheitsvorsorge betreibt.
Die handliche Sendung enthält Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel, das Fiebermittel Panadol, einen Fiebermesser und für all die, die keine zu Hause haben, auch noch Papiertaschentücher.
Die UBS versendet das Grippe-Notfall-Päckli an alle 27 000 Mitarbeiter in der Schweiz. „Packungsinhalt erst verwenden, wenn die Schweiz von einer Grippepandemie betroffen ist“, steht darauf. Demnächst sollen auch die rund 50 000 Angestellten, die die größte Schweizer Bank außerhalb ihres Heimatlandes beschäftigt, die gleiche Post zu Hause vorfinden.
Dahinter steckt die Sorge, dass eine Grippe mit epidemischen Ausmaßen das Geschäft der Bank empfindlich stören könnte. Es gebe zwar keine Anzeichen dafür, dass tatsächlich ein Virus, der die Banker ans Bett fesseln würde, im Anmarsch ist. Man wolle auch keine Panik schüren, sagte ein Sprecher – aber sicher ist sicher. Bei einer Schweizer Bank sowieso. Das schätzen schließlich auch die Kunden so an ihr.
Die UBS ist nicht das einzige Unternehmen, das auf diese Art Gesundheitsvorsorge betreibt. Auch der Versicherer Zurich Financial hat für den Fall der Fälle Atemschutzmasken ausgegeben. Und beim Pharmahersteller Roche, dort, wo mit Tamiflu jenes Mittel hergestellt wird, dem zuzutrauen ist, gegen die allzu oft beschworene Vogelgrippe tatsächlich etwas ausrichten zu können, ist es selbstverständlich, dass genug Stoff für jeden Mitarbeiter da ist.
Ein ganzes Notfallset wie die UBS bietet bislang aber keiner an. An die 1,3 Mill. Euro dürfte sich die Bank die Aktion inclusive Porto kosten lassen. Ein Klacks gegenüber dem, was droht, falls tatsächlich mal einige tausend Mitarbeiter gleichzeitig mit Fieber das Bett hüten müssen. Und auch ein Klacks gegenüber den Managergehältern, die bei der UBS zum Ärger einiger Aktionäre gezahlt werden so das Handelsblatt.
TIPP
Für mich ist das wieder ein kleiner Mosaikstein, der auch Ihnen verdeutlichen sollte, dass Sie Ihre Vermögenswerte auf mehrere Banken, Länder, Regionen und Rechtsräume verteilen sollten, da Sie allein durch diese Vorgehensweise einen wichtigen Beitrag zu Ihrem persönlichen Risikomanagement leisten!
Sie wissen ja auch ich bin ein großer Freund von „Zukunftsliteratur“ durchaus auch in provokativen und aus heutiger Sicht manchmal utopischen Segmenten. Ich bin hier kürzlich passend zu dem Thema auf ein Werk gestoßen namens „Die Vogelgrippe. Der Krieg der USA gegen die Menschheit“, dass Sie sich durchaus einmal näher anschauen sollten:
Die Vogelgrippe. Der Krieg der USA gegen die Menschheit
3. Vorratsdatenspeicherung ist auch ein Angriff auf die Pressefreiheit!
Kapital & Steuern vertraulich hat in den letzten Wochen ja ausführlich das Thema „Gläserner Bürger“ und den Trend in der Bundesrepublik Deutschland hin zum totalitären Überwachungsstaat immer wieder beleuchtet und wird dies auch weiterhin tun. Als investigativer Wirtschaftsjournalist im Bankenbereich liegt mir persönlich natürlich auch die Pressefreiheit besonders am Herzen. Mein Verband (Der Deutsche Fachjournalisten-Verband „DFJV“) in welchem ich als Wirtschaftsjournalist organisiert bin kritisiert zurecht die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten durch das Bundeskabinett. Der Entwurf sieht unter anderem vor, Telekommunikationsanbieter dazu zu verpflichten, alle elektronischen Verkehrsdaten ihrer Teilnehmer unabhängig von einem konkreten Verdacht für 180 Tage zu speichern. Durch diese Erfassung können staatliche Behörden im Bedarfsfall sämtliche elektronischen Kommunikationsdaten von Journalisten auswerten. Einen zuverlässigen Schutz ihrer Informanten können Journalisten somit nicht mehr gewährleisten, da Behörden im Zweifelsfall den Informantenschutz aushebeln und auf die gespeicherten Daten zugreifen können.
Journalisten könnten durch diesen Umstand kaum noch an sensible Hintergrundinformationen, die ihnen von Informanten zugespielt werden, gelangen. Daher birgt der Gesetzentwurf in dieser Form eine eklatante Gefahr für die Pressefreiheit: Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke könnten zusammenbrechen.
„Wir können nur hoffen, dass dieses Vorhaben doch noch auf juristischem oder politischem Wege gestoppt werden kann. Die angeblich zu erwartenden Erfolge in der Verbrechensbekämpfung stehen in keinem Verhältnis zu den Konsequenzen für die Pressefreiheit in Deutschland“, so Thomas Dreesen, Vorstandssprecher des DFJV. „Wir fordern die Regierung auf, die Rechte von Journalisten endlich wieder zu stärken und nicht ständig zu versuchen, diese weiter zu schwächen“, so Dreesen weiter.
4. EU-Richtlinien. Auswirkungen auf das Kapitalanlagen-, Bank- und Versicherungsrecht!
Frieden und Wohlstand im vereinigten Europa ?
Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte der Integrationsprozess zur Versöhnung zwischen den Kriegsgegnern beitragen und die Spaltung Europas nach dem Kalten Krieg überwinden so Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin. Kohle und Stahl sollten unter eine gemeinsame Kontrolle gestellt werden und eine Europäische Atomgemeinschaft wurde gegründet. Frieden und damit Wohlstand haben wir jetzt seit Jahrzehnten. So gut, so schön. Aber das schöne und friedliche Europa hat auch gravierende Nachteile. Welche erläutert Ihnen in einem äußerst interessanten Zusammenhang Dr. Thomas Schulte:
Das bisherige deutsche Recht
Das bisherige deutsche Recht gilt als veraltet und überholt. So gibt es seit vielen Jahren das Kreditwesengesetz oder das Versicherungsvertragsgesetz. Diese wiesen zwar vorerst Gesetzeslücken auf, die jedoch durch die ständige Rechtsprechung und viele Urteile der Gerichte gelöst werden konnten. So funktionierte das deutsche Recht als Einheit und war bis auf wenige anfängliche Probleme durchaus praktikabel. Ganz grob gesagt konnten zwei Leitlinien zusammengefasst werden. Der graue Kapitalmarkt war nicht geregelt; die bestehenden Gesetze waren zum Schutz von Banken und Versicherungen in die Welt gesetzt worden. Also war alles friedlich, bis Europa diese Lücken entdeckte.
Brüssel und seine Richtlinien, Gesetze und Verordnungen
Da die Europäische Union bisher noch keine Verfassung hat und somit auch keine Rechtspersönlichkeit besitzt, sind die Europäischen Gemeinschaften (EG) eine der wichtigsten drei Säulen der Europäischen Union und bilden deren staatsübergreifenden (supranationalen) Kernbereich. Die Europäischen Gemeinschaften besitzen Rechtspersönlichkeit und können Richtlinien erlassen (so genannte EU-Richtlinien), die alle EU-Mitgliedsstaaten rechtlich binden. Das EU-Recht hat immer Vorrang und die Richtlinien müssen innerhalb einer Frist in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das Recht sprechende Organ der Europäischen Gemeinschaften. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem, die einheitliche Auslegung des europäischen Rechts zu gewährleisten. Er kann bei Vorlage einer Klage der Europäischen Kommission überprüfen, ob ein Mitgliedsstaat eine oder mehrere Richtlinien nicht, oder nicht vollständig umgesetzt hat. Außerdem muss er Fragen der nationalen Gerichte hinsichtlich der Auslegung von Gemeinschaftsrecht klären und auf Verlangen die Gültigkeit eines europäischen Gesetzgebungsaktes überprüfen. Von diesen Rechten macht die EU fleißig Gebrauch.
Auswirkung von EU-Richtlinien auf die Finanzbranche
Die Europäische Union wirkt sich mit den Jahren mehr und mehr auf das tägliche Leben der Bürger des vereinten Europas aus. Ursprünglich gegründet, um Frieden im gespaltenen Europa zu schaffen, bringen EU-Richtlinien auch das deutsche Recht mehr und mehr durcheinander und machen es für den Bürger immer undurchsichtiger und schwerer verständlich. Das europäische Recht greift bereits auf fast alle Lebensbereiche ein und die Europäische Union erhielt innerhalb von fünfzig Jahren in wesentlichen Rechtsbereichen Gesetzgebungskompetenzen. So jetzt auch im betulichen Bank-, Versicherungs- und Kapitalmarktrecht.
Gleiches Recht für alle?
In den letzten Jahren wird zunehmend die Bürgerferne der Europäischen Union kritisiert. Aber warum sind die europäischen Richtlinien eigentlich so kompliziert und so schwer umsetzbar? Jeder, der schon mal versucht hat, eine solche Richtlinie zu lesen und sie zu verstehen, könnte diese Frage beantworten. Die EU-Richtlinien bestehen aus einem Vorspruch, einer Begriffsbestimmung in Verbindung mit dem Anwendungsbereich und erst dann folgen die eigentlichen Normen. Hinzu kommt, dass die Europäische Union keine Rücksicht auf das deutsche Recht nimmt. Da sie einen Sachverhalt, der ganz Europa betrifft, regeln muss, ist die entstehende Richtlinie nicht selten ein Kompromisspapier. Sie muss nicht nur die verschiedenen Kulturen mit ihren Besonderheiten in sich vereinen, sondern auch die Sprachunterschiede in den europäischen Staaten berücksichtigen. Eine Richtlinie wird in den verschiedenen Ländern in deren Sprachen diskutiert und bildet am Ende ein zusammen gewürfeltes Papier, das auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruht. Die genaue Umsetzung wird von der Europäischen Union kontrolliert. Wird die Richtlinie nicht nach einer vorgegebenen Zeit in das Deutsche Recht integriert, wird der Staat bestraft und diese gilt direkt. Früher war die Strafe Arbeit im Steinbruch, heute lautet die Strafe: Lesen Sie eine Richtlinie der Europäischen Union!
Sinnvolle Umsetzungen der EU-Richtlinien?
Die einzige Chance ist also, die neuen Richtlinien möglichst genau dem vorhandenen deutschen Recht anzupassen, um es in seiner Gesamtheit nicht unpraktikabel zu machen. Aber wer soll das tun? Einige Staaten der Europäischen Union setzten die auferlegten Richtlinien, ohne die Berücksichtigung des eigenen nationalen Rechtes, um. Das funktioniert vor allem dann, wenn der Inhalt der Richtlinie im jeweiligen Staat noch gar nicht geregelt ist. Dann besteht die Möglichkeit, die Richtlinie, so wie sie ist, als nationales Recht einzuführen. Da das deutsche Recht bereits sehr differenziert ist, versuchen Beamte in den Ministerien, die neuen Richtlinien in nationales Recht einzubauen und dieses dennoch zu erhalten. Das führt sicher nicht zuletzt dazu, dass Deutschland die EU-Richtlinien häufig zu spät umsetzt. Das ausgefeilte deutsche Rechtssystem und seine Vorschriften können so widersprüchlich und unverständlich werden.
Bedeutung für den Einzelnen
Was auf Länderebene schon schwierig genug ist, ist für den einzelnen praktisch unmöglich. Nimmt man einen Versicherungsvermittler als Beispiel, so leuchtet ein, dass er kaum die Möglichkeit hat, die neuen Entwicklungen vollständig zu überblicken. So tritt nach einigen Diskussionen z.B. ab dem 22.05.2007 die Versicherungsvermittlerrichtlinie in Kraft. Laut ihr sollen Versicherungsfachmänner beispielsweise auf ihre Qualifikation hin überprüft werden, um in einer Übergangsfrist eventuelle Versäumnisse nachzuholen. Die Versicherungsvermittlerrichtlinie schreibt vor, dass der Versicherungsvermittler über angemessenen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen müsse. Er muss dann selbst entscheiden, was unter diese Vorschrift fällt, muss die Richtlinie mit den alten Vorschriften vergleichen und sich völlig neu orientieren. Angst und Schrecken verbreitet aus gutem Grund die „Zweite Wertpapierdienstleistungsrichtlinie RL 2004/39/EWG über Märkte und Finanzinstrumente (MiFiD), die als neues grundlegendes Recht eine Vereinheitlichung des europäischen Kapitalmarktrechts bringt. Das ist erst der Anfang.
Fazit von Dr. Schulte
Der Trend setzt sich immer weiter fort: Die Europäische Union greift immer weiter in die schon funktionierenden Gesetze und Vorschriften Deutschlands ein. Die Lawine der EU-Richtlinien rollt unaufhaltsam aus Brüssel auf uns zu. Die Richtlinien sind nicht immer aufeinander abgestimmt, mit Folgen, die jeden Einzelnen betreffen. Selbst gestandene Juristen müssen sich intensiv mit der Einführung neuer Vorschriften auseinander setzen, um diese zu verstehen. Es gibt also viel zu tun. Zurückdrehen jedenfalls lässt sich diese Entwicklung nicht mehr.
Herzlichen Dank an Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte für die fundierten Informationen. Näheres finden Sie auch im Internet unter www.dr-schulte.de
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| 14/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 14/2007 |
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Thema: Zu hohe Risiken? – EU will Hedgefonds stärker kontrollieren!
1. Aktuell – Mehr Transparenz für Hedgefonds und Kampf dem Umsatzsteuerbetrug!
2. Eine weitere Warnung - West LB verspekuliert 100 Millionen Euro!
3. Risiko Langlebigkeit – wir werden immer älter und das ist ein Risiko!
4. Das älteste Finanzierungs-Modell der Welt nun Online umsetzbar!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
erinnern Sie sich noch an die bislang spektakulärste Pleite eines Hedgefonds namens Long Term Capital Management (LTCM)? Dieser Fonds, der einst an der Wall Street den Neid durch Renditen von mehr als 40 Prozent auf sich zog, scheiterte an der unersättlichen Gier seiner Teilhaber. Geleitet wurde der Investmentfonds von John W. Meriwether, einem zurückhaltenden und beliebten Händler. Hinter ihm stand eine Gruppe hochintelligenter Männer, von denen viele als Professoren gearbeitet hatten.
Mit ihnen sammelte Long Term gigantische Summen von 100 Milliarden Dollar ein. Doch nicht nur das: Die Supermänner sorgten dafür, dass der Fond einen exzellenten Ruf bekam und sie trieben von den Banken ausreichend Geld ein. Die ehemaligen Professoren werden vom Buchautor Roger Lowenstein als elitär und hochnäsig beschrieben. Erstaunlich war deren Gabe, den Banken das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wie eine Spinne lockte die Mannschaft von Long Term eine Bank nach der anderen in ihr Netz.
1996 hatte LTCM bereits mehr als 100 Mitarbeiter und die Teilhaber waren mit insgesamt 1,4 Milliarden Dollar an dem Fonds beteiligt. Unglaublich ist auch, dass sogar die seriöse UBS (Union Bank of Switzerland) ihre bisherigen Einwände aufgab und ein Geschäft mit Long Term einging. Der Hedge-Fonds wurde dank dem Einfluss von Ron Tannenbaum zum größten Kunden der UBS. Nur Ramy Goldstein, der Leiter von „UBS Aktienderivate“, erkannte Long Term als Konkurrenten.
Um derartiges zu verhindern, will die EU nun den Hedgefondsanbietern einen eigenen Verhaltenskodex aufzwingen. Aus meiner Sicht wird dies eine spektakuläre Hedgefondspleite, welche uns früher oder später erwarten wird jedoch nicht verhindern.
P.S.: Die Geschichte von LTCM als ein einzigartiges Finanzfiasko bis zum bitteren Ende beschreibt Roger Lowenstein in seinem Buch „Der große Irrtum“ in einer spannenden, lebendigen und sachverständigen Weise. Das Buch ist für Sie als Anleger eine unglaubliche Geschichte die ich Ihnen nur empfehlen kann, um eine gewisse „Demut“ vor der Börse zu bekommen, gerade in Zeiten wie diesen wo scheinbar Aktien nur eine Richtung kennen.
Linktipp „Der große Irrtum“
1. Aktuell – Mehr Transparenz für Hedgefonds und Kampf dem Umsatzsteuerbetrug!
Die spekulativen und risikoreichen Geschäfte von Hedgefonds sollen nach dem Willen der EU-Finanzminister deutlich durchsichtiger werden so ein Bericht der Presseagentur AP. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück schlug am 21.04.07 nach Ende der Ecofin-Konferenz in Berlin einen verbindlichen Verhaltenskodex vor, dem sich die wichtigsten Fonds unterwerfen sollten. Der SPD-Politiker forderte von den EU-Staaten zudem die Erlaubnis, dass Deutschland ein neues Umsatzsteuersystem einführen darf, um den milliardenschweren Steuerbetrug einzudämmen.
EU-Steuerkommissar Lazlo Kovacs berichtete, dass betrügerische Geschäfte mit der Mehrwert- oder Umsatzsteuer in Europa jährlich Schäden bis zu 250 Milliarden Euro verursachten. Steinbrück rechnete vor, das der deutsche Fiskus durch die Umstellung auf das umstrittene Reverse-Charge-Verfahren mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich einnehmen könnte. «Bei solchen Summen hört der Spaß auf», sagte er.
Der österreichische Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter bot an, dass sein Land innerhalb weniger Monate einen Pilotversuch starten könnte. Bei dem neuen Modell wäre bei Warengeschäften oberhalb von 5.000 Euro zwischen Unternehmen nicht mehr wie bisher der Erbringer, sondern der Empfänger umsatzsteuerpflichtig.
Matznetter berichtete, dass Deutschland und Österreich noch vor dem nächsten Ecofin-Treffen im Juni den anderen Staaten eine detaillierte Stellungnahme zur Verfügung stellen würden. Darin wollen sie darlegen, wie das Reverse-Charge-System in das bestehende Steuersystem eingefügt werden könnte. Er berichtete, inzwischen hätten erstmals neben Belgien auch die Niederlande, Luxemburg, Malta «und weitere Staaten» Sympathie für die Idee eines Systemwechsels bekundet. Auch die EU-Kommission will das Modell weiter intensiv prüfen, was bis zum Jahresende dauern soll.
Der luxemburgische Ministerpräsident und Chef der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, sagte zu den Ambitionen Deutschlands und Österreichs: «Ich halte dies für einen gehbaren Weg. Nicht alle können diesen Weg mitgehen. Aber die, die auf diese Option zugreifen wollen, sollte man nicht daran hindern.»
In Hedgefonds stecken weltweit 1.600 Milliarden Euro
Die staatlich kaum kontrollierten Hedgefonds hatten Ende 2006 weltweit ein Volumen von rund 1.600 Milliarden Euro. In Europa haben 90 Prozent von ihnen ihren Firmensitz in Großbritannien, das eine stärkere Regulierung aber für überflüssig hält.
Auch EU-Kommissar Joaquin Almunia nannte Hedgefonds «nützliche Institutionen», die zum Funktionieren der Märkte beitrügen. Er pflichtete Steinbrück aber bei, dass mehr Transparenz vonnöten ist. Insbesondere Investoren müssten besser geschützt und auf Risiken aufmerksam gemacht werden, sagte er.
Bundesbank-Präsident Axel Weber sagte, die neuen Kapitalgesellschaften müssten erst noch beweisen, dass sie auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten reibungslos funktionierten. Er sei daher froh über die deutsche Initiative für mehr Transparenz.
2. Eine weitere Warnung - West LB verspekuliert 100 Millionen Euro!
Beim Thema Risikoüberwachung muss man übrigens nicht unbedingt bis zu den scheinbar so gefährlichen und intransparenten Hedgefonds blicken. Nein, mit der West LB steht sogar eine Dachorganisation der Sparkassen nun mitten im Sumpf von Missmanagement und fehlender Risikokontrolle, ja so wie es scheint sogar von gezieltem Betrug.
Die Vorwürfe gegen die WestLB werden nach SPIEGEL-Informationen immer laute und so hat die Handelsüberwachung der Frankfurter Wertpapierbörse bereits seit fünf Wochen den Verdacht, dass im Eigenhandel der WestLB die Kurse von Volkswagenaktien manipuliert wurden.
Bereits am 7. März schickten die Kontrolleure der Bank ein Auskunftsersuchen, wonach das Institut unter anderem erklären sollte, warum am 5. März ein Drittel aller an diesem Tag gehandelten Volkswagenaktien über die Bücher der WestLB liefen. Dabei stellten sie explizit die Frage, ob es "individuelle Absprachen mit anderen Handelsteilnehmern, Unternehmen oder Personen" gegeben habe. Außerdem wollten sie sämtliche Korrespondenzen und Telefonate im Zusammenhang mit diesen Geschäften offengelegt haben.
Die Ermittlungen der Bankenaufsicht sowie einer internen Task Force haben vergangene Woche ein weiteres verblüffendes Ergebnis geliefert: Das US-Brokerhaus Bear Stearns war in der Schlussauktion der Volkswagenaktien auffallend oft Handelspartner der WestLB - und zwar mit auffallend hohen Volumina, vor allem bei den Vorzugsaktien. Bei Bear Stearns arbeiten einige Ex-Kollegen der beiden fristlos entlassenen WestLB-Mitarbeiter, die diese Geschäfte verantworteten.
Einem Zeitungsbericht zufolge muss sich die WestLB nach den Fehlspekulationen möglicherweise auf Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe einstellen. Sollte sich der Verdacht der Kursmanipulation durch Mitarbeiter des Instituts bestätigen, dürften geschädigte Investoren gegen die Bank klagen, berichtet die "Welt am Sonntag". "Da könnten erhebliche Ansprüche auf die WestLB zukommen", sagte der auf Anlegerklagen spezialisierte Anwalt Klaus Rotter.
Nach Fehlspekulationen mit Stammaktien und Vorzugsaktien von VW entstand der WestLB Finanzkreisen zufolge Ende März ein höherer zweistelliger Millionenverlust. Kurz vor Ostern mussten zwei Mitarbeiter der Handelsabteilung, darunter ein Bereichsleiter, den Hut nehmen, weil ihnen ein Verstoß gegen interne Handelsregeln vorgeworfen wird. Die WestLB schaltete auch die Staatsanwaltschaft ein laut der Nachrichtenagentur Reuters. Das Landesparlament in Düsseldorf will sich ebenfalls damit beschäftigen.
In einem Schreiben an die Mitarbeiter kündigte WestLB-Chef Thomas Fischer an, "Strategien und Strukturen" im Eigenhandel zu überprüfen. Ich möchte einmal daran erinnern, dass gerade dieser Vorstand nach dem „Boxclever“ Skandal der West LB mit modernen Risikomanagement-Systemen die West LB hier innovative und saubere Wege gehen wollte. So holt einen die Geschichte oftmals selbst wieder ein, und das ist dann wohl „Der große Irrtum“ von Thomas Fischer.
3. Risiko Langlebigkeit – wir werden immer älter und das ist ein Risiko!
Durch den Fortschritt in Medizin und Forschung werden die Menschen immer älter. Ein hohes Alter zu erreichen, ist eine schöne Sache. Vor allem, wenn man es aktiv und selbst bestimmt erleben kann. Doch je älter man wird, desto größer wird auch das Risiko, bei ganz alltäglichen Dingen des Lebens fremde Hilfe zu brauchen. Schon heute sind knapp 2 Mio. Menschen in Deutschland auf Pflegeleistungen angewiesen. Frauen trifft das Schicksal aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung doppelt so oft wie Männer. Im Jahr 2050 wird die Zahl der Pflegebedürftigen schon bei rund 5 Mio. liegen. Nicht nur ältere Menschen sind dem Risiko ausgesetzt, ein Pflegefall zu werden. Auch jüngere können durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit betroffen sein. Wer zum Pflegefall wird, auf den kommen erhebliche finanzielle Belastungen zu. Dann ist es wichtig, ausreichend abgesichert zu sein.
Seit 1995 ist die gesetzliche Pflegeversicherung für alle Krankenversicherte vorgeschrieben. Sie bietet Pflegebedürftigen eine finanzielle Grundabsicherung. Das bedeutet: Die Pflegekasse zahlt festgelegte Zuschüsse für die Pflege zu Hause, für professionelle häusliche Pflegedienste oder für die Pflege im Heim. Wie viel Geld Pflegebedürftige erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie viel Hilfe sie im Alltag benötigen. Das ermittelt der medizinische Dienst der Krankenkassen oder der Gutachterdienst der privaten Versicherer. Ist die Pflegebedürftigkeit festgestellt, weist die Pflegekasse dem Versicherten eine der drei möglichen Pflegestufen zu. Je höher die Pflegestufe, desto höhere Leistungen erhält er. In der Regel reichen diese Zuschüsse für die Pflegekosten aber nicht aus. Betroffene müssen aus eigener Tasche hinzuzahlen oder rechtzeitig mit einer Zusatzversicherung vorsorgen.
Jeder kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen - je früher, desto besser. Denn die Beiträge richten sich nicht nur nach vereinbarten Leistungsumfang und Geschlecht des Antragstellers, sondern auch nach seinem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss. Wer unter Vorerkrankungen leidet, muss mit einem Risikozuschlag rechnen. Generell gilt: Je jünger und gesünder der Antragsteller ist, desto günstiger der Versicherungsschutz. Frauen zahlen allerdings aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung immer deutlich höhere Beiträge als gleich alte Männer. Umso wichtiger, dass man früh anfängt vorzusorgen.
TIPP:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf Pflegeleistungen zu rechtfertigen? Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung? Welche Hilfsleistungen gibt es überhaupt? Diese und weitere Fragen beantwortet der Leitfaden „Vorsorgen für den Pflegefall“ in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise. Die Broschüre kann ab sofort kostenlos bei der DSL, Gotenstraße 164 in 53175 Bonn bestellt oder im Internet unter www.dsl-pflege.de abgerufen werden.
4. Das älteste Finanzierungs-Modell der Welt nun Online umsetzbar!
Deutschlands erster Marktplatz für Kredite von Mensch zu Mensch ist online. Auf www.smava.de werden Anlegern und Kreditnehmern finanzielle und soziale Vorteile ermöglicht.
Smava überträgt das tausende Jahre alte Konzept des privaten Geldverleihens auf das Internet.
Bereits seit 300 vor Christus gibt es in China private Kreditvereine namens "lun hui", bei denen Geld von Privat zu Privat verliehen wird. In Mexiko ist das Prinzip seit Jahrhunderten unter dem Begriff "tanda", in Indien unter dem Namen "Kamet" und in Japan als "Miyin" bekannt. Trotz unterschiedlicher Namen handelt es sich immer um das gleiche Prinzip. Kredite von Mensch zu Mensch haben also eine sehr lange Tradition.
Auch in Deutschland wurden Mitte des 19. Jahrhunderts Kreditvereine gegründet, aus denen unter anderem auch die Volks- und Raiffeisenbanken hervorgingen. Da die Landbevölkerung und kleine Handwerksbetriebe Kredite damals nur zu Wucherzinsen aufnehmen konnten, gründete Friedrich Raiffeisen 1864 den ersten Darlehenskassenverein Heddesdorf.
Kredite von Mensch zu Mensch ohne Banken
Smava ist nun die moderne Fortsetzung all dieser Ideen, denn es ermöglicht den direkten Kontakt zwischen Anlegern und Kreditnehmern.
Der Kreditmarktplatz ermöglicht es Investoren und Kapitalsuchenden, sich die bei Bankgeschäften übliche Spanne zwischen Einlagen- und Kreditzins zu teilen. Davon profitieren sowohl der Anleger als auch der Kreditnehmer, das Smava keine Bank ist. In Zusammenarbeit mit der Bank für Investments und Wertpapiere AG (biw AG) werden die Transaktionen auf dem Marktplatz aufsichtsrechtlich ordnungsgemäß durchgeführt. Die Bank vergibt die von den Anlegern ausgewählten Kredite und verkauft diese ohne Preisaufschlag an die Anleger weiter. Deshalb benötigen weder Anleger noch Kreditnehmer eine Banklizenz.
Im Ergebnis schafft smava einen Marktplatz für Kredite von Mensch zu Mensch. Ähnlich wie eBay den Verkauf von Konsum- und Sachgütern zwischen Menschen im Internet ermöglicht hat, bringt smava den privaten Geldverleih nunmehr ins Internet und bietet aus meiner Sicht eine durchaus interessante Alternative zu einem Konsumentenkredit über eine Bank.
Die aktuellen Top-Bestseller: BÖRSE & GELD
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