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| 8/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 8/2007 |
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Thema: Banken – Das Ende der Provisionsberatung?
1. Banken müssen Transparenter werden!
2. Insiderskandal bei UBS und Morgan Stanley!
3. Erbschaftssteuer – Geschlossene Fonds als Lösung?
4. Ein modernes Nachfolgewerk für George Orwells 1984?
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Derzeit berechnen viele Banken und Vermögensverwalter ihren Kunden in der Regel Preise für die Inanspruchnahme einzelner Leistungen wie etwa den Kauf- und Verkauf von Wertpapieren, die Verwaltung und Depotführung für die Wertpapiere, den Zahlungsverkehr und die Kontoführung. Zusätzlich sind bei vielen Produkten innere Kosten in erheblichem Maße vorhanden, welche große Kostenbelastung für den Kunden und somit einen klaren Renditenachteil darstellen. Diese meist vollkommen intransparent und nach außen nicht sichtbar eingepreisten Bestandsprovisionen werden von Seiten der Banken oft einbehalten und sind Teil des Gesamtpreises, welcher dem Kunden oftmals überhaupt nicht bewusst ist.
Für die Vermögensverwaltungsbranche und gerade auch für die Zertifikatebranche wird Transparenz und Produktehrlichkeit ein KO-Kriterium in Zukunft werden zum Wohle für Sie als Anleger und Investor.
Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes. Banken müssen nach einem Urteil des BGH ihre Beratung bei der Vermittlung von Finanzprodukten wie beispielsweise Aktienfonds oder Zertifikate umstellen. Der BGH zwingt die Bankberater, ihre Kunden künftig darüber aufzuklären, wie hoch ihre Provision für das Geschäft ist.
Für mich ist das ein weiterer Beleg, dass die Provisionsbasierte Vermögensberatung keine Zukunft haben wird und über kurz oder lang abgelöst werden muss durch die Honorarbasierte Vermögensberatung!
Ein Grund warum ich mich auch vor einiger Zeit von meiner Bank als Arbeitgeber verabschiedet habe war der Produkt- und Provisionsgetriebene Verkauf zum Nachteil von Ihnen als Kunde. Mittlerweile haben auch weitere Ex-Kollegen von mir das erkannt und bieten Honorarbasierte Vermögensberatungen an. Ich kann Ihnen nur raten, verabschieden Sie sich von Ihrem Provisionsgetriebenen Vermögensberater und wechseln Sie zu einem Honorarberater!
Herzlichst Ihr
Markus Miller
Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich
1. Banken müssen Transparenter werden!
Nach einem heute zugestellten Urteil des Bankensenats des BGH (Az. BGH XI ZR 56/05; OLG München, LG München I) müssen Banken, die ihre Kunden über Kapitalanlagen beraten und ihnen dabei Fondsprodukte empfehlen, "kick-backs" der Fondsgesellschaften (Rückvergütungen) aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren offenlegen. Nur mittels dieser Transparenz kann ein Kunde nach Auffassung des BGH tatsächlich beurteilen, ob die Anlageempfehlung primär anlage- und objektgerecht erfolgte oder dem Interesse der Bank diente, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.
Dieses von TILP Rechtsanwälte erstrittene Urteil hat für die gesamte Finanzbranche, vor allem aber für Banken und Vermögensverwalter weitreichende Auswirkungen. Es ist das erste Urteil des BGH, in der eine Aufklärungspflicht einer Bank festgestellt wird, die selbst ein "kick-back" zum Beispiel von einer Fondsgesellschaft aufgrund einer Anlageempfehlung und des darauf folgenden Produktkaufs durch den Kunden erhalten hat. Der BGH-Rechtsprechung zufolge müssen Banken auch über die "Größenordnung der Rückvergütungen" aufklären. Aus Sicht von TILP Rechtsanwälte kann derjenige, der das "kick-back" bezahlt, gegenüber dem Anleger ebenfalls zu Schadenersatz verpflichtet sein. Um diese Fragestellung ging es jedoch beim vorliegenden Urteil nicht.
Rechtsanwalt Andreas Tilp erläutert: "Das Urteil betrifft Kapitalanlagen aller Art und erfasst frühere wie zukünftige Fälle. Durch dieses Urteil sowie durch die ebenfalls von uns in einem anderen Zusammenhang erstrittene BGH-Entscheidung vom Oktober 2006 ist es nun gesicherte Rechtsprechung des BGH, dass eine Bank ihren Kunden über "kick-backs" zu seinen Lasten stets aufzuklären hat. Dabei spielt keine Rolle, ob die Bank diese Rückvergütungen selbst erhält oder an Dritte bezahlt".
Gravierende Konsequenzen für klassische Vermögensverwalter
Aus dem BGH-Urteil ergibt sich auch, dass im Rahmen von Vermögensverwaltungsverträgen eine Vermutung dahin besteht, dass ein Kunde nicht nur diejenigen Transaktionen unterlassen hätte, aus denen es für den eigenen Vermögensverwalter eine verdeckte Rückvergütung gab, sondern sämtliche Transaktionen im Depot des Kunden. Zu den Rechtsfolgen des BGH-Urteils erläutert der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp: "Der BGH sieht im Verschweigen von "kick-backs" einen schweren Vertrauensmissbrauch. Daher wird der Kunde so gestellt, als ob er die mit "kick-backs" behafteten Geschäfte nicht getätigt hätte. Bei Vermögensverwaltungen besteht dem BGH zufolge sogar eine Vermutung dahin, dass die Vermögensverwaltung insgesamt nicht erfolgt wäre. Da hier die kurze Verjährung der Beratung bei Wertpapieren und Derivaten nicht gilt, kann dieses Urteil für die Vermögensverwaltungsbranche desaströse Auswirkungen haben. Denn dort fließen fast stets "kick-backs", ohne dass der Kunde darüber ordnungsgemäß aufgeklärt wird."
Insbesondere die boomende Zertifikatebranche gerät jetzt unter Transparenzdruck!
Nach § 41 Abs. 5 InvG müssen Kapitalanlagegesellschaften bereits heute in ihren Fondsprospekten Anleger über Gebührenteilungen informieren. Dieser rechtlichen Anforderung kommen in Deutschland bereits die meisten Fondsgesellschaften nach. Anders sieht es jedoch bei Zertifikateanbietern aus.
"Die boomende Zertifikatebranche, die im Gegensatz zur Fondsbranche hierzulande noch weitgehend unreguliert ist und daher einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber der Fondsbranche verzeichnet, gerät durch das aktuelle BGH-Urteil unter einen massiven Transparenzdruck", so Andreas Tilp, der das Karlsruher Urteil erstritten hat. Die Prospekte der Zertifikatebranche sind in ihrer Informationsqualität und vor allem hinsichtlich ihrer Transparenz über "kick-backs" völlig unzureichend. "Es ist nicht einzusehen, warum Zertifikateanleger gegenüber Fondsanlegern hierzulande massiv benachteiligt werden. Dieses Ungleichgewicht sollte der Gesetzgeber korrigieren" kommentiert Andreas Tilp.
Tipp: Ein Grund warum ich mich auch vor einiger Zeit von meiner Bank als Arbeitgeber verabschiedet habe war der Produkt- und Provisionsgetriebene Verkauf zum Nachteil von Ihnen als Kunde. Mittlerweile haben auch weitere Ex-Kollegen von mir das erkannt und bieten Honorarbasierte Vermögensberatungen an. Ich kann Ihnen nur raten, verabschieden Sie sich von Ihrem Provisionsgetriebenen Vermögensberater und wechseln Sie zu einem Honorarberater!
2. Insiderskandal bei UBS und Morgan Stanley
Mit dreisten Tricks ergaunerte sich eine Gruppe von Bankern Millionen. Ihre Informationen reichten sie an Hedge-Funds weiter. In der legendären Oyster Bar trafen sie sich bei Austern und Champagner so berichtet aktuell die Neue Züricher Zeitung.
Es ist eine höchst peinliche Angelegenheit für UBS und Morgan Stanley. Die Schweizer Grossbank und das US- Investmenthaus sehen sich in einen der grössten Insider-Skandale der Wall Street verwickelt. Die US-Börsenaufsicht SEC hat zusammen mit der US- Staatsanwaltschaft in Manhattan am Donnerstag 13 Personen angeklagt. Zudem hat die US-Börsenaufsicht SEC Zivilverfahren gegen drei Hedge-Funds angestrengt.
Zu den Drahtziehern des Insiderringes gehört ein leitender Mitarbeiter der UBS. Die Verschwörer manipulierten Tausende von Handelstransaktionen. Die Beteiligten konnten damit über 15 Mio. $ kassieren. Selbst die Ermittler zeigten sich beeindruckt: „Dreist“ nannten sie das Vorgehen der Bande. Das Schlimmste in den Augen der Behörden: „Dies sind keine Hinterzimmer-Abzocker. Es ist bei Top-Institutionen der Wall Street passiert“, sagte Linda Chatman Thomsen, die Leiterin der SEC-Ermittlungsabteilung.
UBS-Mitarbeiter verhaftet
Alles begann in der Oyster Bar, jenem beliebten Restaurant im Keller des New Yorker Grand-Central-Bahnhofs, wo Pendler gerne Austern schlürfen. Im Jahr 2001 trafen sich dort zwei alte Freunde. Mitchel Guttenberg stand bei Erik Franklin mit 25 000 $ in der Kreide. Gemeinsam heckten die beiden eine Idee aus, die Schulden zu begleichen: Guttenberg, der bei der UBS eine leitende Funktion in der Beratungsabteilung für institutionelle Anleger hatte, erhielt vor der Veröffentlichung Einblick in die Kaufs- und Verkaufsempfehlungen der UBS-Analysten. So konnte er Franklin, der verschiedene Hedge-Funds leitete, vorab mitteilen, wenn die Aktien bestimmter Unternehmen auf- oder abgewertet wurden.
Das funktionierte so gut, dass das Duo das System beibehielt, als Guttenbergs Schulden längst getilgt waren. Für seine Tipps erhielt Guttenberg Cash. Im März 2006 etwa erfuhr der UBS-Mann, dass die Analysten der Bank die Aktien des Baumaschinenkonzerns Caterpillar am nächsten Tag herabstufen würden. Daraufhin verkaufte einer der Hedge-Funds-Händler 11 000 Caterpillar-Aktien leer. Das heisst, er setzte auf fallende Kurse. Sein Profit: 30 000 $. Ähnlich ging der Insiderring bei einer bevorstehenden Aufwertung von Aktien der Investmentbank Goldman Sachs vor. Auf die lukrativen Tipps Franklins wurden Händler bei Bear Stearns aufmerksam, mit denen er zusammenarbeitete. Bald gehörten sie - und ihre Freunde - auch zu den Verschwörern.
Geheimcode und Handy
Dann gelang es dem Insiderring, Morgan Stanley anzuzapfen. Sie nutzten Informationen über bevorstehende Fusionen und Übernahmen, bei der die Investmentbank die beteiligten Unternehmen beriet. Die Quelle waren eine Morgan-Stanley-Mitarbeiterin der Rechtsabteilung sowie ihr Ehemann. Sie gaben wesentliche interne Dokumente an ihre Komplizen weiter. Zu den betroffenen Unternehmen gehören unter anderem die Softwareanbieter Adobe Systems und Macromedia.
Um ihre Machenschaften zu vertuschen, bedienten sich die Verschwörer filmreifer Methoden. So benutzten sie Wegwerf-Handys, Geheimcodes und übergaben Schmiergelder in Kartoffelchips-Säcken. Doch die Vorsichtsmassnahmen halfen nichts. „Dies sollte eine Warnung sein für alle, die glauben, dass mit Insiderhandel schnell und leicht Geld zu verdienen ist“, sagte Chatman Thomsen. Vier der Angeklagten haben sich bereits schuldig bekannt. Bei einer Verurteilung drohen den Beschuldigten bis zu 20 Jahre Haft pro Anklagepunkt. UBS, Morgan Stanley und Bear Stearns erklärten, man werde umfassend mit den Behörden kooperieren.
Es ist kein Zufall, dass Hedge-Funds am Betrug beteiligt waren. Die Zahl der bisher kaum überwachten Investment- Pools hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Mehr als 8000 Hedge-Funds verwalten inzwischen über 1300 Mrd. $ weltweit. Viele sind auf kurzfristige Spekulationsgewinne angewiesen. „Damit wächst die Versuchung, sich einen illegalen Informationsvorsprung gegenüber anderen Investoren zu sichern“, sagt der New Yorker Anleger-Anwalt Jacob Zamansky. Das wusste schon Gordon Gecko, der fiktive ruchlose Held des legendären Hollywood-Streifens „Wall Street“: „Alles was du brauchst, ist ein bisschen Insiderinformation“.
3. Erbschaftssteuer – Geschlossene Fonds als Lösung?
Wer in geschlossene Fonds investiert, kann seinen Erben viele Steuerlasten ersparen. Denn der Fiskus geht meist leer aus, wenn solche Gelder übertragen werden laut einem aktuellen Bericht der FTD Deutschland.
Die von den Gesellschaften gehaltenen Immobilien, Schiffe, Container oder Solaranlagen fließen nur moderat in die steuerliche Bemessungsgrundlage ein. Freibeträge von 205.000 Euro für Kinder oder 51.200 Euro für Enkel werden selten überschritten.
Diese Vergünstigung ist nach dem Urteil aus Karlsruhe verfassungswidrig und hat bis höchstens Ende 2008 Bestand. Spätestens dann treten neue Regeln in Kraft, und Fondsanteile werden in Augenhöhe mit Wertpapieren zum aktuellen Marktwert erfasst.
Daher sollten Anleger jetzt über einen Vermögenstransfer nachdenken. Das gilt vor allem für gewerbliche Fonds, denn dabei können noch die abgeschriebenen Steuerbilanzwerte ohne stille Reserven verschenkt werden.
Da Schulden mit dem vollen Nominalbetrag zählen, kommt es im Ergebnis oft zu negativen Steuerwerten oder zumindest Beträgen unter den Freibeträgen. Sogar eine Fondszeichnung kommt noch in Betracht, um diese Privilegien letztmalig zu nutzen.
Auch der günstige Wertansatz von Immobilien wie Einkaufszentren oder Businessparks ist bald passé. Besonders bei geringen Fondsschulden sollten die Immobilienanteile vor der Gesetzesänderung übertragen werden. Sonst fordern realitätsnahe Preise später unnötig Steuern.
Fondsanleger sollten davon ausgehen, dass der Gesetzgeber künftig Eigenheime, Mittelständler oder Kleinvermögen steuerlich bevorzugt, nicht aber die geschlossene Fondsbranche.
Daher wird es nie mehr so billig wie in diesem Jahr, den Nachkommen auf dem Umweg über Fondsanteile etwas zukommen zu lassen. Gesellschaften mit Sitz im Ausland werden zwar auch heute zum aktuellen Marktpreis erfasst. Da dies aber vermutlich gegen EU-Recht verstößt, kann die günstige Inlandsregel nur durch eine Schenkung der Anteile aus dem Ausland gerettet werden.
TIPP:
Im aktuellen Sonderheft „Erben und Schenken“ von Kapital & Steuern vertraulich beschäftigen wir uns ausführlich mit der Thematik von Steueroptimierten Erbschafts- und Schenkungsmodellen im Hinblick auf die geänderte Rechtssprechung. So wie es derzeit aussieht, haben Sie 2007 letztmalig noch die Möglichkeit, interessante und attraktive Lösungen zu wählen welche Ihre Vermögenswerte nachhaltig schützen und mehren.
4. Ein modernes Nachfolgewerk für George Orwells 1984?
In unserm letzten Newsletter haben wir Ihnen das Buch „1984“ von George Orwell nochmals in Erinnerung gerufen. In diesem vor knapp 60 Jahren erschienenen Werk prophezeite er einen totalitären Überwachungsstaat, welcher im 21. Jahrhundert nun längst Wirklichkeit geworden ist.
Ich bin nun kürzlich auf eine „Neuerscheinung“ namens „Cyberbeauty“ gestoßen. Im Prinzip ist dies auch ein Zukunftsroman, aber die realen Tendenzen deuten sich heute schon folgendermaßen an.
Unsere Welt ist in Gefahr. Erste Anzeichen: Unnatürliche Wetterkapriolen, Pole schmelzen, Eisbären sterben. Tsunamis, Vulkanausbrüche, Pandemien, Sintfluten, Terror - die Liste der Katastrophen nimmt kein Ende. Und irgendwann kommt der große Knall, der womöglich die Menschheit auslöschen oder die ganze Erde zerstören wird. Weltuntergangsprophezeiungen gab es schon in der Antike, z.B. von Nostradamus, aber diese haben sich bis heute glücklicherweise nicht erfüllt. Dabei stehen die Zeichen für eine bevorstehende Apokalypse geradezu auf Alarm. Die Welt steht vor einer ungeahnten Katastrophe, nur wissen wir momentan noch nicht, vor welcher. Wissenschaftler wie der britische Astronom Martin Rees versuchen bereits, die Wahrscheinlichkeiten für das Aussterben der Menschheit zu beziffern. So erstellte er im Jahre 2004 eine Liste der Weltuntergangs-Szenarien für den Zeitraum der kommenden 100 Jahre. Neben einer atomaren Bedrohung stehen Killerviren und ein Deep Impact ganz oben auf seiner Liste.
Außergewöhnliche Mission zur Rettung der Welt
Die Bestseller-Autorin Vanessa Halen weiß es schon genauer. In ihrem neuen Buch „CyberBeauty“ berichtet sie über ihre Entführung ins Jahr 2256. In der Zukunft erfuhr sie, dass die Welt vor einer gigantischen Katastrophe steht und dass sie als Autorin dabei helfen soll, die Welt zu retten. Gefährliche Virus-Pandemien, sinnloser Terror und weitere gewaltige Katastrophen gefährden nämlich nicht nur unsere Gegenwart, sondern auch die Zukunft der Menschheit. Die größte Bedrohung der Zukunft aber ist der Mensch selbst. Und genau deswegen wurde die Autorin in die Zukunft entführt, um die Wahrheit über die menschliche Katastrophe zu erfahren. Wie viele andere entführte Wissenschaftler, Prominente wie Elton John oder Pavarotti und Personen aus der Öffentlichkeit erfüllt die Autorin mit ihrem Buch „CyberBeauty“ ihre ganz persönliche Mission: die Rettung Menschheit vor dem Untergang. Ob diese Mission nun tatsächlich von Erfolg gekrönt wird, hängt in erster Linie auch von der Arbeit der Medien ab. Je mehr Menschen von der Bedrohung durch die globale Katastrophe erfahren werden, umso mehr Menschen werden diese schließlich überleben.
Im letzten Newsletter funktionierte die Linkverknüpfung bei einigen Abonennten nicht, anbei nochmals der Link zu den Werken von George Orwell und der Neuerscheinung von Vanessa Halen: |
| 7/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 7/2007 |
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Thema: Big Brother – Gestern Visionäre, Heute Realisten!
1. Big Brother Awards Deutschland – Einige „Preisträger“ aus 2006
2. Im Westen nichts neues – Rentner in Deutschland
3. Abschreibungen von Ferienimmobilien künftig möglich?
4. Die beste Altersvorsorge - der frühzeitige Umgang mit Geld und Kapital!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
sicher kennen Sie das Buch „1984“ von George Orwell? Ich möchte immer wieder einmal in Erinnerung rufen, dass George Orwells Visionen eines totalitären Überwachungsstaates Ende der 40er Jahre erschienen sind!!!
Mit seiner Anti-Utopie 1984 zeichnet George Orwell mit analytischer Schärfe das Schreckensbild eines totalitären Überwachungs-Staates. Orwell bringt in dem Werk, das zu den Klassikern der modernen Weltliteratur zählt, soziale und politische Gefahren globalen Ausmaßes als Zeitkritik wirkungsvoll zum Ausdruck. Der Zukunftsroman (Ende der 40er Jahre) 1984 beschreibt einen totalitären Staat, in dem die Menschenrechte rigoros eingeschränkt werden. Die Welt beherrschen drei Supermächte: Ozeanien, Eurasien und Ostasien, die permanent Krieg um ein paar nicht fest zugeteilte Gebiete führen. Auf britischem Boden hält die Elite des Staates die Bevölkerung in ständiger Angst. An der Spitze dieses totalitären Staats-Systems steht ein fiktiver Führer, der »Große Bruder«.
Ich finde es derart faszinierend und auch erschreckend wie diese Visionen des „Big Brothers“ doch mittlerweile Einzug gehalten haben in unsere Wirtschafts- und Lebensbereiche und aus einem Visionären Roman ist Realität geworden. Denken Sie einmal auch an Filme wie „Outbreak“ (Ein biologischer Virus mutiert und bedroht die Menschheit) oder „Ausnahmezustand“ (Terroristen attackieren die Vereinigten Staaten). Diese Filme wurden übrigens vor dem „medialen“ Ausbruch von SARS bzw. der Vogelgrippe oder den Anschlägen des 11. Septembers gedreht. Ich weis nicht wie es Ihnen geht wenn man sich derartiges in Erinnerung ruft, aber ich kann nur hoffen in unserer aller Sinne, dass sich nicht allzu viele Visionen von kreativen Autoren und Filmregisseuren in naher Zukunft auch in unserer Alltagsrealität bewahrheiten.
Aber gerade auch wegen dieser möglichen Eintrittswahrscheinlichkeiten sollten wir uns schützen und gerade knapp 60 Jahre nach „George Orwells“ 1984 einmal durchaus weiter denken was denn in einigen Jahren uns noch alles erwarten könnte!
Herzlichst Ihr
Markus Miller
Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich
1. Big Brother Awards Deutschland – Einige „Preisträger“ aus 2006
Die BigBrotherAwards Deutschland wurden ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern - sie sollen missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen zeigen. Seit 1998 wird ein solcher Preis in verschiedenen Ländern und seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland an Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen. Die deutschen BigBrotherAwards werden vom Bielefelder FoeBuD e.V. organisiert. Der FoeBuD gründete sich 1987 als Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs.
„Preisträger“ im Jahre 2006 in folgenden Kategorien:
Wirtschaft
Der BigBrotherAward in der Kategorie Wirtschft geht an: SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), stellvertretend an die deutschen SWIFT-Aufsichtsratsmitglieder Roland Böff (Senior Vice President, Bayerische Hypo- und Vereinsbank) und Wolfgang Gaertner (CIO, Deutsche Bank AG). SWIFT-Europa stellt den US-Behörden seit fast fünf Jahren über sein US-amerikanisches Operation-Center die Daten internationaler Banktransaktionen zur Verfügung. Dabei werden nicht nur die Daten weitergegeben, bei denen Konten in den USA betroffen sind, sondern SWIFT spiegelt auch seine innereuropäischen Daten zur Sicherung auf die Server von SWIFT-USA.
Politik
In diesem Jahr wurden in der Kategorie Politk zwei Preise verliehen: Die Mitglieder des 4. Landtags von Mecklenburg-Vorpommern erhalten den Preis für die gesetzliche Erlaubnis zur verdachtsunabhängigen Tonaufzeichnung in der Öffentlichkeit. Und die Bundes-Innenministerkonferenz für die Einrichtung einer zentralen "Anti-Terror-Datei".
Technik
Den Technik-Award darf dieses Jahr die Philips GmbH in Empfang nehmen: Für die Vorgabe, dass CD-Brenner ihre eindeutige Seriennummer auf den Rohling schreiben und damit eine Rückverfolgbarkeit von Datenträgern zum Brenner ermöglichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, Raubkopierer ermitteln zu wollen. Dabei ist es in Deutschland nicht strafbar, Musik-CDs oder Filme für den privaten Gebrauch zu brennen. Lediglich ein technisch wirksamer Kopierschutz darf nicht umgangen werden.
Verbraucherschutz
Den Preis in dieser Kategorie hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verdient - für die Warn- und Hinweisdateien der Versicherungswirtschaft, mit denen Versicherungen umfangreiche Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern austauschen – nach geheimgehaltenen Kriterien, ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen.
Dies sind nur einige Beispiele der verliehenen Big Brother Awards für 2006. Wir werden Ihnen künftig weitere im Detail präsentieren.
2. Im Westen nichts neues – Rentner in Deutschland
Im Bundesdurchschnitt verfügen Ruheständler über ein Netto-Haushaltseinkommen von 1.953 Euro im Monat. Betrachtet nach Regionen, Schul- sowie Berufsausbildung der Rentner und Pensionäre ergeben sich jedoch gravierende Unterschiede nach einer Untersuchung der Postbank: So kommen ostdeutsche Ruheständler-Haushalte auf lediglich 1.647 Euro im Monat - das sind rund 19 Prozent weniger als im Westen. Dort liegt das Netto-Haushaltseinkommen im Schnitt bei 2.040 Euro.
Doch es gibt nicht nur ein West-Ost-, sondern auch ein Süd-Nord-Gefälle. Laut einer Untersuchung von Postbank und dem Institut für Demoskopie Allensbach stehen Ruheständlern im Rhein-Main-Gebiet sowie im Südwesten Deutschlands durchschnittlich monatlich 2.207 Euro netto je Haushalt zur Verfügung. In Bayern sind es 2.036 Euro. Demgegenüber wird in Norddeutschland im Mittel ein Wert von lediglich 1.920 Euro erreicht, im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind es 1.969 Euro. Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern mit durchschnittlich 1.579 Euro.
Hohe Abhängigkeit von staatlicher Rente in Ostdeutschland
Große Unterschiede gibt es auch bei den Quellen, aus denen sich die Einkommen der Ruheständler-Haushalte speisen. So verfügen in Westdeutschland 89 Prozent über eine gesetzliche Rente, in Ostdeutschland sind es 92 Prozent. Zahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge erhalten im Westen 37 Prozent der Rentner-Haushalte, im Osten sind es lediglich 9 Prozent. 45 Prozent der westdeutschen Ruheständler greifen im Ruhestand auf ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu, in Ostdeutschland sind es nur 28 Prozent. Auch besitzen zehn Prozent der westdeutschen Rentner und Pensionäre Aktien, während dies bei den Ostdeutschen mit fünf Prozent nur halb so häufig der Fall ist.
Schul- und Berufsausbildung entscheidend
Die Schulbildung spielt bei den Alterseinkünften ebenfalls eine gewichtige Rolle. So verfügen Ruheständler mit Abitur oder Studium über ein Netto-Haushaltseinkommen von bundesweit durchschnittlich 2.486 Euro. Dies sind 27 Prozent mehr als bei einem durchschnittlichen Ruheständler-Haushalt in Deutschland und sogar 36 Prozent mehr als bei Rentnern und Pensionären mit einfachem Schulabschluss. Diese kommen im Schnitt auf 1.830 Euro im Monat. Nach Berufsgruppen differenziert zeigt sich, dass pensionierte Beamte mit 2.578 Euro über das mit Abstand höchste Altersgeld verfügen. Ehemalige Angestellte kommen auf durchschnittlich 2.009 Euro - und damit auf mehr als vormals Selbstständige und Freiberufler mit 1.951 Euro sowie Arbeiter mit 1.710 Euro.
TIPP:
In Zukunft wird es für junge Generationen relativ egal sein ob man als Rentner aus Ost- oder West kommt. Die staatliche Rente wird Deutschlandweit immer mehr durch private Altersvorsorge ersetzt werden müssen! Norbert Blüm hatte schon Recht als er sagte „Eins ist sicher, die Rente“. Er hat Ihnen damals vergessen zu sagen in welcher Höhe! Darum sollten Sie für sich und Ihre Kinder frühzeitig auf private Vorsorgeprodukte setzen!
3. Kann man ein Ferienhaus künftig abschreiben in Deutschland?
Der Bundesfinanzhof hat einem Ehepaar in einem Urteil Recht gegeben im Bezug auf die Geltendmachung von Verlusten aus Auslandsimmobilien. Dies bedeutet, wenn der deutsche Fiskus auf Gewinne (Auslandsinvestitionen) in anderen Ländern Steuern erhebt, muss er auch Abschreibungen akzeptieren.
Deutsche Hauseigentümer im Ausland konnten sich bislang kaum Hoffnungen machen, steuerliche Vorteile aus der Existenz ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Ausland zu ziehen, denn der deutsche Fiskus wollte von einer Verrechnung von möglichen Verlusten nichts wissen. Es gilt der Grundsatz, dass Einkünfte aus Vermietung- und Verpachtung grundsätzlich nur in dem Land besteuert werden, in dem die Immobilie auch gelegen ist (Belegenheitsprinzip). Gemäß vieler Doppelbesteuerungsabkommen werden positive Einkünfte nach der Freistellungsmethode ausschließlich in dem „Sitzland“ der Immobilie besteuert. Deutschland hat also in diesem Fall kein Besteuerungsrecht. Werden also Verluste erzielt (die Kosten des Hauses sind höher als die Mieteinnahmen), was wohl die Regel sein dürfte, könnten diese nur im Sitzland der Immobilie geltend gemacht werden. Dies bringt aber oftmals nichts, da gerade Ferienimmobilienbesitzer welche die Immobilie als Altersruhesitz sehen im Ausland keinerlei Einkünfte erzielen, mit denen die Verluste verrechnet werden können.
Immerhin ist durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH C. 152/03) eine kleine Lücke in dieser undurchdringlichen Argumentationsmauer entstanden. In einem konkreten Fall (es ging um ein deutsch-französisches Ehepaar, dass in Deutschland arbeitet, aber in Frankreich wohnt und dort eine Immobilie unterhält), hatte der Bundesfinanzhof (BFH) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, wenn in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Bürger Verluste aus Vermietung und Verpachtung die in einem anderen Mitgliedsland entstehen, bei der Einkommenssteuer in Deutschland nicht berücksichtigen dürften.
Der EuGH hat hierzu festgestellt, dass das deutsche Steuersystem positive Einkünfte, die mit der Nutzung eines Wohnhauses in einem anderen Mitgliedsstaat verbunden sind, sehr wohl berücksichtigt, so dass es nicht der Logik entspricht, dass entsprechende Verluste nicht berücksichtigt werden dürften.
TIPP:
Freuen Sie sich bitte nicht zu früh über diese eigentlich leicht nachvollziehbare Argumentation laut Rechtsanwalt Dr. Reichmann wird die Umsetzung in die jeweiligen Rechtsverordnungen und damit die Rechtsverbindlichkeit für alle Bürger noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Weiter sollte man nicht übersehen, dass Voraussetzung für die Anrechenbarkeit von Verlusten ist, dass man sein Haus im Ausland tatsächlich vermietet und auch tatsächlich über die Jahre hinweg die Absicht verfolgt, Einkommen zu generieren. Ansonsten ist das Finanzamt schnell mit dem beliebten Begriff der „Liebhaberei“ bei der Stelle mit der Folge, dass entsprechende Verluste nicht angerechnet werden dürfen. Diese leidvolle Erfahrung haben auch schon viele Eigentümer von Yachten und Privatflugzeugen gemacht.
4. Die beste Altersvorsorge - der frühzeitige Umgang mit Geld und Kapital!
Wir stellen Ihnen regelmäßig innovative Geld, Kapital und Steuertipps vor. Diese komplexe Materie ist einer immer schnelleren und komplexeren Veränderung unterworfen. Ein Investitionstipp aber dürfte sich auch in Zukunft kaum ändern. Die beste Investition die Sie tätigen können ist die in Bildung und Wissen. Zum einen Ihre persönliche Aus- und Fortbildung, welche bis zu Ihrem Tode – wenn geistig möglich – andauern sollte und zum anderen die Investition in die Bildung Ihrer Kinder. Hierzu ist ein wichtiger Bereich der frühzeitige Umgang mit Geld & Kapital, welcher oftmals viel zu kurz kommt, sei es in der Schule, im Studium oder in der Ausbildung.
Unser Tipp für die Investition in Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder:
Auf Dauer abhängig sein von Banken? Oder sparen ohne geizen zu müssen, sich dabei was leisten können und noch die Grundlage für ein Vermögen schaffen?
Geht das? Ja, es geht, wenn man den Faktor Zeit und Stetigkeit berücksichtigt und daran denkt: Kleinvieh macht auch Mist. Und mit dem Grundwissen zur Vermögensbildung kann man einen ordentlichen „Haufen“ ansparen. Hans Karl Zeisel, Autor von TheMoneyBooX hat selbst erlebt, wie man durch gezieltes, sinnvolles Sparen aus einem Finanztief herauskommen kann. Jahrelang hat er auch verfolgt, welches Verhältnis die große Masse der Deutschen zum Geld im internationalen Vergleich hat. Sein Fazit, belegt durch zahlreiche Statistiken, Studien und Untersuchungen: Die Deutschen sind in Europa mit die am unaufgeklärtesten was die Themen Finanzen, Geld, Sparen anbelangt. In Deutschlands großer Boulevard-Zeitung BILD stand zu lesen, dass deutschen Sparern jährlich allein 27 Milliarden Zinsen durch auf Sparbüchern „geparktes“ Geld verloren geht! Darüber freuen sich die Banken. Immer mehr Jugendliche geraten in die Schuldenfalle - jeder zehnte Erwachsene ist ebenfalls schon drin.
Aufklärung tut NOT! TheMoneyBooX will Kindern, Jugendlichen, aber auch so manchen Erwachsenen dabei behilflich sein und zeigen wie man sinnvoll spart ohne dabei auf Lebensqualität verzichten zu müssen. Im Gegenteil, nicht die „Geiz-ist-geil-Welle“ soll bestärkt werden, sondern „Ich spare, deshalb habe ich immer etwas auf der Seite, kann ich mir was Leisten, was Ordentliches kaufen“ steht im Vordergrund. TheMoneyBooX will zu einem mündigen, wissenden und klugen Umgang zum Thema Geld und Finanzen sensibilisieren und motivieren. Auf seriöse, ansprechende Art und Weise erklärt Hans Karl Zeisel den Lesern wie das Sparen funktioniert. Dabei hilft auch die freundliche Comic-Figur „Manni Fux“.
Durch Zeichnungen, Anleitungen sowie Gedanken über Geld und das Sparen wurde das Buch darüber hinaus angenehm aufgelockert. Zeisel spart auch nicht an Visionen, die die Motivation anregen und das Gefühl vermitteln, auf dem richtigen Weg zu sein. Auch nimmt der Autor den kleinen, oder unbedarften Bankkunden die Angst vor dem Geldinstitut, indem er klarmacht, wer in einer Bank der König ist: Sie als Kunde! Kernstück von „The MoneyBoox“ sind die Tabellen über das Sparen. Sie zeigen eindrucksvoll, wie viel Geld sich tatsächlich ansparen läßt – mit Zins und Zinseszins. Denn es müssen keine großen Summen sein, um einen spürbaren Erfolg zu erzielen: 50 Cent am Montag, zwei Euro am Dienstag, ein Euro am Mittwoch, usw. – das Ergebnis wird sich sehen lassen können. Machbare Alltagsspartipps – auch für junge Leute, Erwachsene - tragen dazu bei, dass man immer den einen oder anderen Euro erübrigen kann. Mit Hilfe eines 365-Tage-Sparstand-Anzeigers im praktischen Teil des Buches können die Sparer Tag für Tag, Woche für Woche und auch quartalsweise bis zur Jahresbilanz genau prüfen, wie viel Geld sie tatsächlich angespart haben. Grundlage hierfür sind einzigartige patentierte Tabellenfromulare, die es in sich haben, denn sie regen zu sportlichem Spar-Ehrgeiz an. Zahlreiche Lizenzanfragen aus dem europäischen Ausland liegen mittlerweile vor. Das zeigt: Hans Karl Zeisel hat mit seinem Buch, nicht nur in Deutschland, spürbar einen Nerv getroffen.
Dieses innovative Tool aus Buch + hochwertiger Sparbox finden Sie im gut sortierten Buchhandel oder direkt im Internet über folgenden Link:
TheMoneyBooX
P.S. George Orwells „1984“ finden Sie dort übrigens auch falls Sie es noch nicht gelesen haben! |
| 6/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 6/2007 |
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Thema: Abgeltungssteuer – Die ersten Steuerschlupflöcher tun sich auf!
1. 25% Abgeltungssteuer ab 2009 – Aktueller Stand
2. Steuerreform in Liechtenstein – So reformieren andere Länder
3. Achtung bei der Vererbung von Auslandsdepots!
4. Aktuelle Zahlen von Privat- und Unternehmensinsolvenzen in Europa – Eine denkwürdige Statistik
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
die Umsetzung der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% scheint nun eine beschlossene Sache und der Gesetzentwurf dürfte im März verabschiedet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Abgeltungssteuer nicht zum gleichen Fopp wird wie die EU-Zinssteuer, durch welche dem deutschen Fiskus kaum Erträge zufließen, da Auslandsbanken längst vor Beginn der Einführung der EU-Quellensteuer innovative Produkte und Lösungsmodelle in ihre Angebotspaletten mit aufgenommen haben.
Auch im Hinblick auf die „drohende“ Abgeltungssteuer sind die Produktentwicklungsabteilungen der Auslandsbanken vor allem in Luxemburg, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz nun bereits in vollem Gange Lösungen zu entwickeln, wie Sie als Anleger die Abgeltungssteuer aufschieben oder reduzieren können (Nutzung so genannter Steuerstundungseffekte). Lediglich inländische Banken sind nämlich verpflichtet ab 2009 die fällige Steuer sofort an den Fiskus weiterzuleiten. Kapitalerträge und Börsengewinne jenseits der Grenzen sind von Ihnen als Anleger erst im Rahmen Ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Sie können also weit länger mit Ihrem Geld arbeiten und haben so vom deutschen Fiskus einen zinslosen Kredit zur Verfügung. Ebenso werden ausländische Lebensversicherungen als Mantel für Ihr Wertpapierdepot sehr attraktiv, da deren Erträge meist nur zur Hälfte steuerpflichtig sind und die Kursgewinne und Zinserträge welche innerhalb dieses Mantels generiert werden, sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen.
Ich kann Ihnen nur raten positiv und proaktiv an die Thematik Abgeltungssteuer heranzugehen. Sind Sie beispielsweise sehr einkommensstark, dürften die geplanten 25% deutlich unter Ihrer jetzigen Steuerprogression liegen, haben Sie bislang auf das auslaufen der Spekulationsfrist bei Ihren Anlagen geachtet, wird es auch künftig Wege geben, wie Sie die Abgeltungssteuer zumindest aufschieben können oder noch reduzieren können, gerade durch die angesprochenen Lebensversicherungsmäntel, welche Sie um Ihr Depot legen können und das alles abgestimmt auf deutsches Steuerrecht.
Gerade ausländische Anbieter reiben sich jetzt schon die Hände im Hinblick auf einen weiteren Neukundenstrom aus Deutschland!
Herzlichst Ihr
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich
1. 25% Abgeltungssteuer ab 2009 – Aktueller Stand
Ab 2009: 25% Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen soll es ab 2009 eine Abgeltungssteuer von 25% geben.
Das sieht der am 6. Februar veröffentlichte Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform vor, der auch die Abgeltungssteuer regelt. Der Gesetzentwurf soll im März 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Bis zur Sommerpause 2007 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.
Die Abgeltungssteuer wird von Zinserträgen, Dividenden, Erträgen aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie allen Veräußerungsgewinnen aus Wertpapierverkäufen einbehalten. Anders als bisher wird sie auch bei Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften einbehalten – und zwar unabhängig von der Höhe der Beteiligung.
Mit der Abgeltungssteuer wird die bestehende Spekulationsfrist von einem Jahr für Kapitalvermögen abgeschafft. Betroffen sein sollen aber erst Kapitalanlagen, die Sie nach dem 31.12.2008 erwerben. Das gilt auch für Optionsgeschäfte und andere Termingeschäfte. Für vorher angeschafftes Kapitalvermögen bleibt es bei der jetzigen Regelung, auch wenn Sie sie erst 2009 verkaufen.
Die Abgeltungssteuer gilt nicht für Immobilien. Das bedeutet: Für Haus- und Grundbesitz bleibt es bei der derzeitigen Regelung mit der Spekulationsfrist von zehn Jahren.
Außerdem gilt die Abgeltungssteuer nicht für Zinsen aus Darlehensvereinbarungen sowie Einkünfte aus stillen Beteiligungen zwischen nahe stehenden Personen.
TIPP:
Die endgültige Umsetzung und die definitive Ausgestaltung der Abgeltungssteuer muss nach wie vor abgewartet werden, aber so wie derzeit aussieht, dürfte es gerade für Kapitalanleger interessant sein bestimmte Anlagefonds oder Zertifikate vor dem 31.12. zu erwerben, welche dann als „Mantel“ für Investmentstrategien dienen. Dieser Thematik werden wir uns in den nächsten Ausgaben von „Kapital & Steuern vertraulich“ annehmen, wenn endgültig Klarheit herrscht.
2. Steuerreform in Liechtenstein – So reformieren andere Länder
Leitlinien der liechtensteinischen Steuerreform
Die Liechtensteinische Regierung hat am 6. Februar die FL Tax Roadmap verabschiedet. Sie enthält die wesentlichen Leitlinien und Grundgedanken für eine Reform des Liechtensteinischen Steuerrechts. Bis Ende 2007 soll ein Steuerreformkonzept mit konkreten Änderungsvorschlägen erarbeitet werden.
Die von der Regierung im November 2006 beauftragte Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Steuerrevision hatte das Grundlagendokument erarbeitet und eine Woche zuvor an einer Informationsveranstaltung mit den Wirtschaftsverbänden erörtert. Die Wirtschaftsverbände nahmen die dargelegten Leitlinien für die Steuerreform positiv auf und begrüßten die frühzeitige Information über wesentliche Rahmenbedingungen der Steuerreform. Die offene Diskussion wird von der Regierung auch bei den nächsten Projektschritten geführt, wobei noch weitere Kreise, wie z.B. die Gemeinden, zeitgerecht einbezogen werden.
Ziel der geplanten Steuerreform ist es, das bestehende Steuergesetz so anzupassen, dass Liechtenstein auch in Zukunft über ein national wie international attraktives sowie wettbewerbs- und leistungsfähiges Steuersystem verfügt, welches den aktuellen und künftigen Ansprüchen wirtschaftlich und gesellschaftlich umfassend Rechnung trägt.
Die FL Tax Roadmap nennt die Rahmenbedingungen für die konkrete Ausarbeitung eines Steuerreformkonzeptes, enthält aber noch keine weiteren Konkretisierungen. Als Grundlage dienen einerseits die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und andererseits die steuerpolitischen Grundsätze der Regierung. Diese umfassen unter anderem die Kriterien Aufkommens- und Entscheidungsneutralität, Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit, europarechtliche Konformität sowie internationale Kompatibilität.
Die geplante Steuerreform im Fürstentum Liechtenstein soll mittel- und langfristig keine nachhaltigen Aufkommensunterschiede auslösen. Kurzfristig können Steuerausfälle durchaus auftreten, aufgrund der gestärkten Wettbewerbsposition Liechtensteins sollen diese aber kompensiert werden.
Das zukünftige liechtensteinische Steuersystem soll Entscheidungen privater oder unternehmerischer Wirtschaftsakteure über verschiedene Handlungsalternativen möglichst nicht durch steuerliche Überlegungen beeinflussen. Entscheidungen zwischen Konsum und Sparen, zwischen verschiedenen Rechts- und Organisationsformalternativen oder Investitions- und Finanzierungsalternativen sollen möglichst unabhängig von steuerlichen Überlegungen angestellt werden können.
Die Kriterien der Einfachheit und Transparenz bedingen, dass die Anzahl der Steuerarten in einem zukünftigen liechtensteinischen Steuersystem reduziert sowie die Ausgestaltung der Steuerarten vereinfacht wird. Dadurch wird eine Reduktion der Komplexität, eine Erhöhung der Einfachheit und Transparenz erreicht, eine größere nationale und internationale Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit sowie Attraktivität des liechtensteinischen Steuersystems erzielt.
Im Bereich der direkten Steuern ist die liechtensteinische Steuergesetzgebung historisch gewachsen und zeichnet sich durch große Beständigkeit und Kontinuität aus. Eine systematische Einbeziehung internationaler Entwicklungen fehlte bisher. Die Einbindung wird teilweise über die Praxis oder Rechtsprechung gewährleistet, bietet aber keine umfassende Rechtssicherheit.
Das Kriterium der internationalen Kompatibilität erfordert daher, dass das zukünftige liechtensteinische Steuersystem nicht nur über eine niedrige, individuell als Staat bestimmbare Höhe der Steuerbelastung verfügt. Vielmehr soll es auch mit den Steuersystemen anderer Staaten kompatibel sein und die Voraussetzungen schaffen, zu gegebener Zeit den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen und die Anwendung steuerlicher EU-Richtlinien auch auf Liechtenstein zu ermöglichen.
Das Kriterium der europarechtlichen Konformität bedeutet, dass das zukünftige liechtensteinische Steuersystem den europarechtlich bindenden Vorgaben nachkommt, um auch zukünftig sowohl über ein wettbewerbs- und leistungsfähiges sowie verlässliches Steuergesetz zu verfügen. Von den Bestimmungen des EWR-Abkommens gelten insbesondere das allgemeine Diskriminierungsverbot und die Grundfreiheiten. Besonders zu berücksichtigen sind auch die Regelungen über das Verbot staatlicher Beihilfen samt der dazu ergangenen Entscheidungen des Europäischen und des EFTA-Gerichtshofes zu nationalen und internationalen Steuerregelungen im Bereich der direkten Steuern.
In einem nächsten Schritt wird ein konkreter Vorgehensplan und darauf aufbauend bis Ende 2007 ein Steuerreformkonzept mit den konkreten Änderungsvorschlägen erarbeitet.
Fazit: Andere Länder, andere Sitten und auch in unserer kleinen Steuerwelt dürfte die Liechtensteinische Steuerreform weit attraktiver gestaltet werden als die deutsche!
3. Achtung bei der Vererbung von Auslandsdepots!
Ausländische Zweigniederlassungen inländischer Banken unterliegen auch der erbschaftssteuerlichen Anzeigepflicht.
Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Banken dazu verpflichtet, den Stand der bei ihnen geführten Konten und die bei ihnen verwahrten Vermögensgegenstände eines Erblassers den Erbschaftsteuerfinanzämtern anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil entschieden hat, auch auf Vermögensgegenstände, die von der ausländischen Zweigniederlassung einer inländischen Bank verwahrt oder verwaltet werden.
Im Streitfall unterhielt die Klägerin, eine inländische Großbank, eine Zweigniederlassung in London. Die Finanzverwaltung hatte der Klägerin aufgegeben, alle Personen mitzuteilen, denen zum Zeitpunkt ihres Todes in dieser Zweigniederlassung Vermögensgegenstände oder Forderungen zustanden. Die Auskunft sollte auch die genaue Bezeichnung der Anlage, den Nennbetrag der Forderung oder den Kurswert am Todestag enthalten.
Der BFH hat die Verpflichtung inländischer Kreditinstitute, das in ihren ausländischen Zweigniederlassungen verwahrte Vermögen von Erblassern anzuzeigen, unter Hinweis auf § 33 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes bejaht. Die Anzeigepflicht solle die Finanzämter über das Vorliegen eines Erwerbsvorgangs unterrichten und damit die möglichst vollständige steuerliche Erfassung aller Erwerbe sicherstellen. Wären Auslandsniederlassungen deutscher Banken der Anzeigepflicht enthoben, könnten sich inländische Bankkunden faktisch der Erbschaftsbesteuerung entledigen. Die von der Klägerin dagegen geltend gemachten verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Bedenken hat der BFH zurückgewiesen.
BFH Az. II R 66/04
TIPP:
In der kommenden Sonderausgabe „Erben & Schenken“ von „Kapital & Steuern vertraulich“ gehen wir detailliert auf diese Thematik ein und stellen die Möglichkeiten der Vererbung von Ausländischen Depots und Vermögenswerten wie Immobilien beispielsweise in Spanien ausführlich dar!
4. Aktuelle Zahlen von Privat- und Unternehmensinsolvenzen in Europa – Eine denkwürdige Statistik
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den EU-Staaten plus Norwegen und der Schweiz ist das zweite Mal in Folge rückläufig. Um 8,5 Prozent sank das Insolvenzaufkommen auf aktuell 141.448 betroffene Unternehmen (Vorjahr. 154.510). Nur noch drei der betrachteten 17 Länder weisen noch Zuwächse bei den Insolvenzen auf: Den größten Anstieg meldet Finnland mit einem Plus von 3,2 Prozent auf 2.350 betroffene Betriebe. Portugal verzeichnet eine Zunahme von 3,0 Prozent auf 3.400 Insolvenzen und Großbritannien folgt auf Platz drei mit einem Plus von 2,3 Prozent auf 13.777 Unternehmenskonkurse (Vorjahr: 13.462). Diese Zahlen teilte jetzt Creditreform in Düsseldorf mit. Der deutlichste Rückgang der Unternehmensinsolvenzen kommt aus Dänemark. Um 20,4 Prozent reduzierte das kleine Königreich sein Insolvenzaufkommen auf jetzt knapp 2.000 Fälle (Vorjahr: 2.497). Das entspricht in etwa dem Insolvenzaufkommen der Stadt Köln insgesamt (1.800 Fälle im Jahr 2006). Sodann folgt bereits Deutschland mit einem Rückgang der Unternehmenspleiten um 15,1 Prozent. Insgesamt 31.300 Unternehmen mussten im vergangenen Jahr den Gang zum Insolvenzgericht antreten – in 2005 waren es noch 36.850. Einen deutlichen Rückgang der Konkurse verzeichnet ebenfalls Norwegen: Um 12,0 Prozent sank der Anteil der von einer Insolvenz betroffenen Unternehmen im Jahresverlauf auf 1.913 Betriebe ab (Vorjahr: 2.175).
Die Insolvenzquote eine Zahl mit wenig objektiver Aussagekraft!
Setzt man die Zahl der Unternehmen eines Landes ins Verhältnis zur Zahl der Insolvenzen, erhält man die Insolvenzquote. Die höchste relative Insolvenzbetroffenheit weisen die Länder Luxemburg (239 Insolvenzen pro 10.000 existente Unternehmen), Österreich (190) und Frankreich (149) auf. Traditionell die geringste Insolvenzquote hat Spanien mit aktuell 3 Insolvenzen pro 10.000 Unternehmen, was aber weniger an der florierenden Wirtschaft als vielmehr am Versagen der Insolvenzgesetzgebung für kleine und mittlere Unternehmen liegt. Dasselbe gilt im Prinzip für die Mittelmeeranrainer Griechenland (7), Italien (26) und Portugal (27), die allesamt mit einer extrem niedrigen relativen Insolvenzbetroffenheit aufwarten. Die Insolvenzquote der EU-17 Staaten insgesamt sank im Jahresverlauf von ehemals 77 auf 65 ab.
Keine Entwarnung bei Privatinsolvenzen
Während sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2006 rückläufig entwickelte, nahmen die Privatpersoneninsolvenzen in den betrachteten Ländern Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden und der Schweiz insgesamt um deutliche 30,7 Prozent auf 256.841 betroffene Personen zu. Großbritannien liegt mit einem Anstieg um 47,2 Prozent auf 116.929 Verbraucherinsolvenzen an der Spitze. Auf Platz zwei folgt wiederum Deutschland mit einer Zunahme von 22,1 Prozent auf 121.800 betroffene Verbraucher, gefolgt von Österreich mit einem Plus von 17,3 Prozent auf 7.583 Privatpersoneninsolvenzen. Gegen diesen Trend stemmen sich nur Norwegen mit einer deutlich rückläufigen Verbraucherinsolvenzentwicklung von minus 24,7 Prozent auf 1.077 Betroffene, Schweden mit einem Rückgang um 15,4 Prozent auf 385 Personen und die Niederlande mit einem Minus von 2,5 Prozent auf 3.227. Auch bei der relativen Insolvenzbetroffenheit (Einwohnerzahl im Verhältnis zu den Privatpersoneninsolvenzen) befindet sich Deutschland mit einer Quote von 15 Insolvenzen pro 10.000 Einwohner im EU-Vergleich auf dem zweithöchsten Platz – getoppt nur von Großbritannien mit einer Insolvenzquote von 20. Die geringste relative Insolvenzbetroffenheit weisen die Länder Schweden (0,4), die Niederlande (2) und Norwegen (2) auf.
Fazit:
Aus meiner Sicht ist nun auch in Europa festzustellen, dass eine Insolvenz ob für Unternehmen oder Verbraucher nicht immer mittlerweile auch zunehmen eine Chance alte Zöpfe abzuschneiden und gestärkt einen Neuanfang zu beginnen. Gerade Deutschland beweist mit dem innovativen Verbraucherinsolvenzrecht, dass ein Privatkonkurs nicht das Ende sein muss, sondern im Gegenteil eine wirkliche Chance auf einen Neuanfang frei von Altlasten. |
| 5/2007 |
| INHALT E-Mail-Newsletter Nr. 5/2007 |
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BIG Brother - der gläserne Bürger
1. Big Brother I – gläserner Kunde bei Versicherungsgesellschaften 2. Big Brother II - USA überwachen Finanztransfers immer stärker 3. TIPP - Geopolitische Vermögenssteuerung 4. TIPP - Vermietung an Verwandte
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Nachdem im Fernsehen die neue Staffel von „BIG BROTHER“ angelaufen ist, habe ich einmal zwei Themen aufgegriffen, welche derzeit nicht nur Daten- und Verbraucherschützer beschäftigen.
Während die Kandidaten für die Fernsehshow freiwillig sich der Überwachung durch den Zuschauer aussetzen, werden Sie persönlich immer stärker zwangsläufig überwacht, ob Sie das wollen oder nicht. Oftmals wissen Sie nicht einmal wer und wo Ihre intimen und personenbezogenen Daten überall abgespeichert werden und meist unter vorgeschobenen Begründungen.
Zwei dieser Begründungen welche immer stärker für Überwachsmaßnahmen herhalten müssen möchte ich Ihnen in diesem Newsletter einmal vorstellen. Zum einen der allseits beliebte „Kampf gegen den Terror“ zum andern der Kampf gegen „Versicherungsbetrug“.
Um eines klarzustellen, selbstverständlich bin auch ich dafür, dass der Terrorismus in unserer liberalen und freiheitlichen Gesellschaftsordnung keinerlei Toleranz erfahren darf und ich halte auch Versicherungsbetrug keinesfalls für ein Kavaliersdelikt.
Aber!
Gerade der Schutz und das vertrauensvolle Umgehen mit Ihren personenbezogenen Daten gehört ebenfalls zu dieser freiheitlichen und liberalen Grundordnung auf der unsere westlichen Demokratiesysteme aufbauen.
Darum müssen wir eine ausufernde Datenerhebung- und verwendung unbedingt verhindern!
Herzlichst Ihr
Ihr
Markus Miller
Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich
1. Big Brother I – gläserner Kunde bei Versicherungsgesellschaften
Versicherungsgesellschaften wollen in erster Linie was wir alle wollen. Geld verdienen. Das geht natürlich am besten möglichst viele und hohe Kundenprämien eingenommen werden und möglicht wenig Versicherungsleistungen ausbezahlt werden. Die Differenz ist ganz banal und vereinfacht dargestellt der Gewinn.
Der Kampf gegen Versicherungsbetrung scheint eine Vorgeschobene Begründung!
Ein Versicherungsvertrag ohne eingehende „Risikoprüfung“ durch die Versicherungsgesellschaft ist heutzutage nicht mehr möglich. Diese Prüfung liege im Interesse der Versichertengemeinschaft laut Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Doch es scheint so, als dass der Versicherungsnehmer hierdurch zum gläsernen Kunden wird und die umfangreiche Datenerhebung durch die Versicherungsgesellschaften und der Austausch von Daten zwischen den Anbierten mit dem Datenschutz schwer zu kombinieren ist.
Bereits vor Vertragsschluss werden Daten des Versicherungsnehmers zur Risikoeinschätzung erhoben, gespeichert und übermittelt. Während der Laufzeit eines Versicherungsvertrags erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung von Prämienabrechnungen. Bei einer etwaigen Schadensbearbeitung erfolgt eine Erhebung der das Schadensereignis bestimmenden Daten, die bei Vorliegen bestimmter Merkmale an eine zentrale Stelle des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) übermittelt werden. Die im GDV organisierte Versicherungswirtschaft unterhält eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei namens „Uniwagnis“, in der Daten der Versicherungsnehmer gespeichert werden. Nach Aussage des GDV dient die Datei zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug. Tatsächlich scheint die Liste aber auch diejenigen Personen zu enthalten, die ein Mitglied des GDV für ein „schlechtes Risiko“ bzw. nicht lukrativen Kunden hält. Als „hochgradig unseriös“ stuft beispielsweise Frank Braun, Chef des Bundes der Versicherten (BdV), die Kampagne der Versicherungsbranche ein. „Da wird ein Vorwand konstruiert, um die nächste Prämienerhöhung und eine riesige Datensammelei zu rechtfertigen.“ Betrug zum Nachteil einer Versicherung müsse selbstverständlich verfolgt werden, sagt der Verbraucherschützer. „Die Versicherer aber bauschen mit fragwürdigen Methoden das Thema so auf, als müsste sich jeder Kunde für seine Schadensmeldung schämen.“ Tatsächlich fällt es schwer, die Behauptung vom „Volkssport Versicherungsbetrug“ mit Fakten zu unterlegen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist beispielsweise für das Jahr 2002 lediglich 8876 Verfahren wegen Betruges zum Nachteil einer Versicherung und Versicherungsmissbrauch auf. Das entspricht rund einem Prozent aller Betrugsverfahren.
Es scheint als dass „Uniwagnis“ nur eine systematische Datensammlung über die Versicherungsnehmer ist, von welcher die meisten überhaupt keine Kenntnis haben weder dass es diese Datei gibt, noch was über den einzelnen darin gespeichert ist.
2. Big Brother II - USA überwachen Finanztransfers immer stärker
Die Europäische Zentralbank (EZB) kann sich nach Auffassung des europäischen Datenschutzbeauftragten im Fall des Finanzdatentransfers durch den Serviceleister SWIFT an US-Behörden nicht aus der Verantwortung stehlen. Die EZB spiele hier eine dreifache Rolle, erklärte Peter Hustinx : sie sei gleichzeitig Aufsicht, Nutzer und politischer Entscheidungsträger. EZB-Präsident Jean-Claude Trichet vertritt hingegen die Auffassung, es liege nicht in der Kompetenz der Zentralbank zu kontrollieren, ob die in Belgien ansässige Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT) die EU-Datenschutzgesetze befolge. Dies hat Trichet den Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP), die sich jetzt mit dem Thema erneut befasst haben, in einem Schreiben mitgeteilt. Die EU-Kommission geht nach den Worten von Innen- und Justizkommissar Franco Frattini davon aus, dass die US-Behörden mit den von SWIFT übermittelten Informationen über Millionen Banküberweisungen täglich nicht missbräuchlich umgehen. Fragen, ob SWIFT ein Einzelfall ist oder ob möglicherweise auch Telekommunikations- oder Versicherungsdaten betroffen sind, konnte der Kommissar den Parlamentariern nicht beantworten.
Der Kampf gegen Terror ist scheinbar für alles eine Begründung!
Das EU-Recht verbietet die Weitergabe von vertraulichen Personendaten an andere Staaten, wenn diese keinen ausreichenden Schutz gewährleisten. Frattini strebt daher ein Abkommen mit den USA über den Austausch und den Schutz von Finanzdaten an. Bislang hätten sich aber nur sehr wenige Mitgliedstaaten kooperativ gezeigt, heißt es in der Kommission. Im vergangenen Sommer war bekannt geworden, dass die US-Regierung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 Finanztransfers überwachen lässt. Benutzt wird dazu das nach belgischen Recht zugelassene SWIFT-Überweisungsnetzwerk, dem fast 8.000 Geldinstitute in über 200 Ländern angehören. Die Datenschutzkontrolleure der EU-Mitgliedstaaten hatten Hustinx aufgefordert, die Rolle der EZB in der SWIFT-Affäre zu klären. Die nationalen Behörden wollten ihre jeweiligen Notenbanken in diesem Zusammenhang durchleuchten. Trichet hatte im Oktober bei einer Anhörung im EP gesagt, SWIFT habe die Zentralbank 2002 darüber informiert, Daten an die CIA bzw. an das US-Finanzministerium weitergegeben zu haben.
3. TIPP – Geopolitische Vermögenssteuerung
Ich habe mich sehr gefreut über die zahlreichen Zuschriften von Ihnen und dem positiven Feedback zu unserer – von mir verantworteten - ersten Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“.
Viele Zuschriften bekam ich auch bezüglich meines Buches „Geopolitische Vermögenssteuerung“ und dessen Bezugsmöglichkeiten.
Geopolitische Vermögenssteuerung ist ein Grundlagenwerk und Ratgeber für Investoren, die eine Antwort suchen auf Fragen, die erst in den letzen Jahren entstanden sind. Denn Globalisierung, Regulierung und Vernetzung der Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche machen jede Investmententscheidung zunehmend schwieriger. Mein Buch schafft so die Grundlage für eine optimierte Geldanlage im Geiste eines neuen Jahrhunderts. Kapital & Steuern vertraulich ist baut monatlich aktuell auf diesen Grundlagen auf und ist für Sie eine kompetente und fortlaufende Ergänzung.
Das Buch ist im Februar 2006 beim Finanzbuchverlag erschienen und Sie können es zum einen im Buchfachhandel käuflich erwerben, aber auch Online beispielsweise beim Versandhändler Amazon über nachfolgenden link:
Buchbestellung Geopolitische Vermögenssteuerung
4. TIPP - Vermietung an Verwandte
Haben Sie eine Eigentumswohnung, welche Sie an Angehörige vermietet haben, sollten Sie bei Steuererklärung folgendes beachten:
Nur wenn Ihre Mieteinnahmen mindestens 75% der ortsüblichen Miete ausmachen, können Sie Werbungskosten vollständig absetzen.
Verlangen Sie weniger als 56% der ortsüblichen Miete, können Sie Ihre Aufwendungen nicht absetzen.
Liegen Ihre Mieteinnahmen im mittleren Bereich, sollten Sie auf jeden Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen. Liegt die eingenommene Miete nämlich zwischen 56 und 75% der ortsüblichen Miete wird es kompliziert.
Sie müssen eine Prognose für die nächsten 30 Jahre erstellen. Aus der Prognose muss sich ergeben, dass durch die Vermietung Einkünfte erzielt werden (Einkunftserzielungsabsicht). Die Einnahmen müssen also insgesamt höher sein als die Ausgaben.
Soweit Sie einen Gewinn erwirtschaften können, sind die Ausgaben in voller Höhe abziehbar. Wenn Sie insgesamt keinen Gewinn erwirtschaften werden, müssen Sie die Mieteinnahmen in einen „entgeltlichen“ und einen „unentgeltlichen“ Teil unterteilen. Folge ist, dass nur im „entgeltlichen“ Bereich Werbungskosten anrechenbar sind.
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