 |  | 
|  |  |  |
| |
|
|
Thema: Neues Passgesetz – Die Grundlage für eine Totale Überwachung?
1. Big Brother und kein Ende – Ihr Personalausweis macht Sie noch transparenter!
2. Bargeldloses Zahlen wird in Europa schrittweise einfacher
3. Berlin macht den ersten Schritt – Steuererhöhungen bei der Grunderwebsteuer drohen
4. Auswandern und Wohnsitzwechsel – Warum nicht nach Brasilien!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Eigentlich sollen Fotos und der Fingerabdruck in Ausweisen für fälschungssichere Dokumente sorgen und die Daten sind bislang nur auf einem im Ausweis integrierten Chip gespeichert. Dass die Daten nun in einer zentralen oder dezentralen Datei gespeichert werden sollen, galt bislang als ausgeschlossen. Doch die Bundesregierung will digitale Ausweisbilder künftig für Fahndungszwecke nutzen.
Schon seit eineinhalb Jahren werden alle neuen deutschen Reisepässe mit elektronisch gespeicherten Biometriedaten ausgeliefert und über 3 Millionen wurden mittlerweile ausgegeben.
Der im Ausweis enthaltene Chip mit biometrischen Daten ist nicht unumstritten, obwohl er derzeit gerade mal ein Passfoto enthält. Doch bis November sollen Fingerabdrücke hinzukommen, später weitere Daten folgen.
Die digitale Volkserfassung geht also weiter und heute sind es die biometrischen Daten aus dem Passregister, morgen die Autobahn-Mautdaten und übermorgen die Daten auf den Privatcomputern, die heimlich über das Netz ausspioniert werden. Der Kampf für die Verteidigung und Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten gehört also weiter auf die Tagesordnung.
Herzlichst Ihr
Markus Miller
Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich
P.S.
Am 09. Mai findet der mittlerweile 4. Frankfurter Investment Tag statt und ich halte dort einen Vortrag zum Thema „MIFID und die Auswirkungen auf Banken und Vermögensverwalter. Diese Fachbesucherveranstaltung bietet ein sehr attraktives Vortrags- und Rahmenprogramm, kostet normalerweise 190 EUR Teilnahmegebühr und es ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Ich habe noch einige weinige Einladungen zur Verfügung und falls Sie Interesse haben als Leser des Kapital & Steuern Newsletters an diesem Event, senden Sie bitte eine email an redaktion@kapital-und-steuern.de und ich lasse Ihnen näheres zukommen so lange der Vorrat reicht.
1. Big Brother und kein Ende – Ihr Personalausweis macht Sie noch transparenter!
Die Bundesregierung beabsichtigt, möglichst noch im Mai das "Gesetz zur Änderung des Passgesetzes" in Kraft zu setzen, das seit 5. Januar als "besonders eilbedürftige" Gesetzesvorlage vorliegt. Dadurch sollen die von den neuen Reisepässen und Personalausweisen in den 5.300 Passregistern gespeicherten "biometrischen Daten" von der Polizei für so genannte "biometrische Fahndungen" genutzt werden können. Im Zusammenhang mit den anderen Maßnahmen wie Nutzung der Autobahnmaut-Daten, Videokontrollen auf öffentlichen Plätzen und Ausspionierung privater Computer wird die ganze politische Dimension deutlich: Unter dem Vorwand angeblicher Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung wird eine massive Einschränkung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten vorgenommen. Jeder Besitzer eines Reisepasses oder Personalausweises wird praktisch für illegal erklärt und gerät somit ins Fahndungsraster.
Es sollen "Bewegungsprofile" erstellt werden können, durch die zum Beispiel bei für verboten erklärten Demonstrationen oder selbständigen Streiks über eine flächendeckende Überwachung Versammlungsräume, aktive Teilnehmer oder Streikführer sofort ermittelt werden können. Mit diesem ganzen Paket von Maßnahmen stellen sich Monopole und Staat auf erwartete schärfere Klassenauseinandersetzungen ein. Dass sie dabei die ganze Bevölkerung ins Visier nehmen müssen, zeigt die strategische Schwäche der staatsmonopolistischen Herrschaft.
Schon seit Ende 2005 enthalten neue Reisepässe einen über Funk auslesbaren Chip, auf dem das Passbild in digitalisierter Form gespeichert ist. Diese "biometrischen Daten" enthalten zum Beispiel die Iris des Auges, Augenhintergrund, Gesichtsgeometrie usw. Ab November soll dieser Chip zusätzlich noch die digitalisierten Abdrücke der zwei Zeigefinger enthalten. Ab 2008 wird der digitalisierte Personalausweis eingeführt. Die Änderung des Passgesetzes wird in den Medien irreführend als "Schäuble-Vorstoß" bezeichnet. Umstritten ist in der CDU/CSU/SPD-Regierung lediglich, ob auch die Fingerabdrücke der Bevölkerung im Passregister gespeichert werden und die Polizei auf die elektronischen Passbilder sogar "im automatisierten Verfahren" ohne Mitwirkung der Passbehörden zugreifen kann.
Die Pläne stoßen in der Bevölkerung, bei Datenschützern, kritischen Journalisten und Teilen der Mitgliedschaft in den bürgerlichen Parteien auf breite Empörung. Der Einwand bürgerlicher Politiker, wie der von Frau Leuthäusser-Schnarrenberger (FDP), Ex-Justizministerin, die Maßnahmen seien "unangemessen" oder "verfassungswidrig", ist halbherzig laut Kritikern, weil er davon ausgeht, dass entsprechende Gesetze notwendig seien. Die Debatte wird "technisiert", um von der politischen Dimension der geplanten Maßnahmen abzulenken.
Bisher hieß es stets, die biometrischen Merkmale dienten nur der Identifizierung des Passinhabers und könnten gar nicht zu Fahndungszwecken benutzt werden. So behauptete Ex-Innenminister Otto Schily im Mai 2005 gegenüber der "taz": "Die auf dem neuen Reisepass enthaltenen biometrischen Merkmale sind ausschließlich auf dem Pass gespeichert." Der Aufbau einer zentralen oder dezentralen Fingerabdruck- und Fotodatei aller Passinhaber sei damit ausgeschlossen. Tatsächlich werden die digitalisierten Passbilder aber schon heute bei der Passbehörde gespeichert.
Fieberhaft wird an Überwachungstechnik und Software zur Gesichtserkennung gearbeitet, um auch die Aufnahmen von öffentlichen und privaten Überwachungskameras biometrisch auszuwerten und gezielt nach Personen zu durchforsten. Das Bundeskriminamamt (BKA) testete von Oktober 2006 bis Januar 2007 im Mainzer Hauptbahnhof "erfolgreich" verschiedene Kamerasysteme, die in der Lage waren, 200 Testpersonen anhand ihrer biometrischen Daten zu erkennen - auch innerhalb einer Menschenmenge. Die Technik basiert auf einer Art gigantischem Memoryspiel. Kameras erfassten in Bruchteilen von Sekunden die Gesichter der Fahrgäste, die sich auf der Treppe oder Rolltreppe dem Ausgang zubewegten. Der Computer verglich dann die erfassten Bilder mit den Konterfeis der 200 Testpersonen, deren Bild in der Datenbank hinterlegt ist. Größtenteils wurden die Testpersonen erkannt.
In Baden-Württemberg will Innenminister Heribert Rech (CDU) das Polizeigesetz ändern. In Zukunft soll die Polizei die Möglichkeit haben, bei "entsprechenden Gefährdungslagen" die Videoüberwachung auch über Kameras von Privatpersonen durchzuführen. Die Polizei soll sich in bereits bestehende Überwachungskameras einschalten können. Bereits im Dezember 2006 hat die Polizei in Baden-Württemberg landesweit rund 4.000 private Videokameras, die Veranstaltungsräume mit hoher Personenkapazität (5.000 Menschen und mehr) observieren, sowie Kameras über Verkehrsknotenpunkten und Bahnhöfen registriert, um sich ab Sommer 2007 des Sichtfelds dieser Geräte zu bemächtigen.
Datenschützer, wie der Leiter des "Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein", Thilo Weichelt, kritisieren die Pläne der Bundesregierung massiv: Es solle "mit Salamitaktik die digitale Volkserfassung" eingeführt werden, was zwangsläufig zu einem zentralen, "bundesweit abfragbaren Bevölkerungs-Biometrie-Datensystem" führe. Heute sind es "die biometrischen Daten aus dem Passregister, morgen die Autobahn-Mautdaten und übermorgen die Daten auf den Privatcomputern, die heimlich über das Netz ausspioniert werden". Der Kampf für die Verteidigung und Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten gehört auf die Tagesordnung.
2. Ein einheitlicher europäischer Zahlungsraum wird kommen
Mit der Schaffung eines einheitlichen Eurozahlungsraumes (SEPA) soll allen Bankkunden – egal ob Privatperson, öffentliche Verwaltung oder Unternehmen - das Leben ab Januar 2008 erheblich erleichtert werden. Denn dann gelten europaweit einheitliche Regeln für Überweisungen, Lastschriften und Zahlungen per EC-Karten.
Ab 1. Januar 2008 soll der einheitliche Eurozahlungsraum dann Wirklichkeit
werden. Dieser weitere Schritt auf dem Weg zur Vollendung des EU-Binnenmarktes soll es Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und auch "Normalbürgern" aufgrund einheitlicher Standards und Regelungen erleichtern, Euro-Zahlungen zu überweisen, einziehen zu lassen oder per EC-Karte abzuwickeln.
Voraussetzung hierfür ist, alle zwischen den gegenwärtigen nationalen Zahlungsverkehrsmärkten bestehenden technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Barrieren zu beseitigen. Eine erhebliche Erleichterung, denn damit würde de facto nicht mehr zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungen unterschieden werden.
Langfristige Kostensenkungen
Nach Auffassung von Hans Georg Fabritius, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, seien durch SEPA eine Steigerung des Wettbewerbs im europäischen Zahlungsverkehr sowie langfristige Kostensenkungen zu erwarten. Von diesen würden dann sowohl Unternehmen als auch der einzelne Bankkunde profitieren. Entscheidend sei seiner Ansicht nach, die Akzeptanz der neuen Zahlungsverfahren speziell durch Großanwender zu fördern. Laut Fabritius sein SEPA in seiner Dimension annähernd mit der Euro-Einführung und der Jahrtausend-Umstellung vergleichbar. Über sechs Milliarden Überweisungen jährlich
Nach Angaben der Deutschen Bundesbank gehört der deutsche Zahlungsverkehrsmarkt zu den größten Europas. In den 25 EU-Mitgliedstaaten wickeln Deutsche Kreditinstitute 23 Prozent des gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehrs ab. Auf die Bundesrepublik entfallen 32 Prozent aller Überweisungen – das sind jährlich über sechs Milliarden. Kein anderes EU-Mitgliedsland wickelt mehr Lastschriften ab als Deutschland.
3. Berlin macht den ersten Schritt – Steuererhöhungen bei der Grunderwebsteuer drohen
Die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf ist nun Ländersache. Im vergangenen Jahr ist die Gesetzgebungskompetenz für die Grunderwerbsteuer den Ländern übertragen worden. Als erstes Bundesland hat Berlin zum 1.1.2007 die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent erhöht.
Nicht auszuschließen ist, dass weitere Bundesländer folgen. Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich prozentual aus dem Kaufpreis für eine Immobilie erhoben, wie er sich aus dem notariellen Kaufvertrag ergibt. Manche Verträge sind von der Grunderwerbsteuer jedoch von vornherein ausgenommen, wie die Notarkammer Pfalz berichtet.
So etwa, wenn der Kaufpreis für die Immobilie unter 2.500 Euro liege, was aber eher die Ausnahme sein dürfte. Gleiches gelte für Kaufverträge mit Ehegatten, Kindern und Enkeln sowie für Erbauseinandersetzungen und Vermögensauseinandersetzungen nach einer Ehescheidung, was weit öfter vorkommen dürfte.
Zum anderen faällt die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur für den Erwerb der Immobilie an. Abreden über mitverkaufte bewegliche Gegenstände, Zubehör und Inventar, wie eine Einbauküche, eine Sauna, Gartenmöbel oder das Heizöl im Öltank, sind dagegen nicht grunderwerbsteuerrelevant. Hier mindert der Kaufpreis für diese Gegenstände die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
Jedoch müssen die über die mitverkauften Gegenstände getroffenen Vereinbarungen - und insbesondere die hierzu ausgewiesenen Kaufpreise - zur Klarstellung gegenüber dem Finanzamt in den notariellen Immobilienkaufvertrag aufgenommen werden.
Ansonsten - etwa bei gesonderter privatschriftlicher Vereinbarung - droht nicht nur die steuerliche Nichtanerkennung, sondern auch die Unwirksamkeit sämtlicher Vereinbarungen einschließlich des Kaufvertrages über die Immobilie, so die Notarkammer.
"Den Notar sollte man darauf aufmerksam machen, welches Inventar zu welchem Preis mitverkauft wird. Hierzu wird dann im Vertrag ein gesonderter Kaufpreisteil ausgewiesen, der bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer von den Finanzämtern zu berücksichtigen ist. Dieser Kaufpreisteil muss dem Zeitwert der verkauften Gegenstände entsprechen", so Dr. Markus Stuppi, Geschäftsführer der Notarkammer Pfalz.
Zu warnen ist dagegen vor dem vermeintlichen Steuersparmodell, beim Grundstückskauf mit anschließend geplanter Bebauung den Kaufvertrag über den Bauplatz vom Notar beurkunden zu lassen und den Werkvertrag mit dem Bauunternehmer in einem separaten privatschriftlichen Vertrag niederzulegen.
Kaufvertrag und Bauvertrag seien bei dieser Konstellation häufig rechtlich untrennbar miteinander verknüpft. Diese Verbindung führe dazu, dass auch die Finanzämter hierin ein "einheitliches Vertragswerk" sehen und damit die Grunderwerbsteuer aus dem Kaufpreis für Grund und Boden und dem Werklohn für das noch zu errichtende Gebäude berechnen.
4. Auswandern und Wohnsitzwechsel – Warum nicht nach Brasilien!
Brasilien ist eines der liberalsten Länder bezüglich Aufenthaltsgenehmigungen weltweit! Eine stabile Demokratie, umsichtige Politik, sowie beste wirtschaftliche Aussichten machen Brasilien ebenfalls als Wohn- und Arbeitsland sehr attraktiv neben einer faszinierenden Landschaft und Kultur.
Touristen können ohne Visum mit ihrem noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass einreisen. Die Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, danach Verlängerung für etwa 8,--Euro (bei der Policia Federal) für weitere 90 Tage. Wer danach nicht ausreist, kann pro überzogenen Tag um etwa 3 Euro zur Kasse gebeten werden.
Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Brasilien zu erhalten gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Heirat mit Brasilianer/in Ab dem Zeitpunkt der Heirat bzw. dem Einreichen bei der Policia Federal, bekommt der Ausländer/in eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (Protocol), welches ihm sofort erlaubt legal im Land zu leben. Es dauert dann in der Praxis etwa 1 - 1,5 Jahre bis es zur entgültigen Aufenthaltsgenehmigung (Permanencia) kommt. In diesem Zeitraum wird die Policia Federal zumindest einmal kontrollieren, ob es sich auch tatsächlich um eine richtige und nicht um eine Scheinehe handelt.
Einfacher und schneller bekommt man die Daueraufenthaltsgenehmigung wenn man direkt nach der Heirat schon in Deutschland, Österreich, Schweiz usw. diese beim zuständigen brasilianischen Konsulat beantragt. Die Bearbeitungszeit beträgt dann nur etwa 4 Wochen.
- Brasilianisches Kind Die Eltern (gleich welcher Nation), deren Kind auf brasilianischen Boden zur Welt kommt, können durch die Tatsache das das Kind in Brasilien zur Welt gekommen ist, ebenfalls einen Antrag einreichen um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
- Rentner Rentner können bei nachgewiesenem Einkommen von mindestens US$ 2.000,- pro Monat ebenfalls ein Dauervisum beantragen. Zusätzlich können bis zu zwei Familien-Angehörige in Form der Familienzusammenführung für das Visum einen Antrag mit einreichen. Bei jeder weiteren Person sind weitere 1.000,- US$ pro Monat als Nachweis zu erbringen. Was das Alter von Rentnern betrifft gibt es keinerlei Grenze mehr, wichtig ist der alleinige Rentennachweis, der bei mindestens 2.000,- Dollar liegen muss!
- Auslands-Investition Des Weiteren gibt es spezielle Möglichkeiten für befristete Aufenthaltsgenehmigungen wie die für Studenten, Facharbeitskräfte oder Führungskräfte. Investoren können ab einer Summe von 50.000,00 U$ Dollar für sich und ihre Familie ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
- Investieren in Brasilien Jede natürliche Person kann ab einer Investitionssumme von 50.000,00 US-Dollar eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommen. Dabei muss unter anderem ein Investitionsplan vorgelegt werden, welcher nach 5 Jahren überprüft wird. Die Dauer bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung nimmt je nach Vorbereitungszeit und Art der Investition (Unternehmung) etwa 6 Monate in Anspruch.
Folgende Vorgehensweise sollten Sie dabei wählen: - Kauf oder Mieten eines Büro's, Lokal's, etc... für den Firmensitz - Gründung einer Firma (LTDA - Gesellschaft mit beschränkter Haftung) - Bestellung des Geschäftsführers (Brasilianer oder Ausländer mit fixen Wohnsitz in Brasilien) - Eröffnung des Firmenkontos - Anmeldung bei der Zentralbank (RDE-IDE-Nummer) - Überweisung der Investitionssumme (mind. 50.000,00 US$) - Zentral-Bank-Registrierung des Auslandskapitals als Investitionssumme - Genaue Beschreibung des Businessplan (Firmenaktivität, Anzahl der Angestellten, Geschäftsführer, etc...) - Einreichen beim Arbeitsministerium
Nach etwa 30 Tagen wird sofern alle notwendigen Dokumente eingereicht wurden, die Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsministerium erteilt. Nachdem die Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, kann der Antragsteller das Dauervisum beantragen, welches im brasilianischen Konsulat des eigenen Heimatlandes erfolgt.
Im Anschluss reist er wieder nach Brasilien und mit diesem Einreise-Datum laufen die ersten 5 Jahre des zuvor genehmigten Visums. Nach erfolgter Einreise muss sich der Antragsteller bei der zuständigen Bundespolizei (Policia-Federal) melden um dort die Aufenthaltsgenehmigung abzuschließen. Der Antragsteller wird vorläufig ein Protokoll bekommen, bis seine RNE (Registro Nacional de Estrangeiro - Ausweisskarte) fertig ist.
Allein in der Region um São Paulo gibt es mehr als 400 Niederlassungen deutscher Firmen. Mitarbeiter, die von Deutschland oft kurzfristig dorthin versetzt werden, finden in beispielsweise in dem „Handbuch für Auswanderer - Brasilien“ auf einen Blick alles Wichtige über ihre neue Heimat. Aber auch Auswanderern, die sich in Brasilien niederlassen wollen, weil das faszinierende Land sie ganz einfach in seinen Bann geschlagen hat, bietet dieses Buch eine Fülle an fundiertem Hintergrundwissen. So hilft es, von Anfang an Ärger, Zeit und Geld zu sparen. Wie wird so ein aufwendiges Vorhaben wie eine Auswanderung nach Brasilien richtig geplant und vorbereitet? Hier finden Sie die Antwort auf diese und auf viele damit verbundene Fragen. So erfahren Sie alles Wichtige und Wissenswerte über den Weg zur Aufenthaltserlaubnis, die Suche nach dem idealen Domizil, Kauf und Verkauf von Immobilien sowie Mieten und Vermieten von Wohnungen oder Häusern, Finanzierung, Provisionen und Gebühren, den Umgang mit den Behörden, Arbeitssuche und selbständige Tätigkeit, Steuern, Zoll und Geldangelegenheiten, Versicherungen und den Umzug ins neue Domizil. Sie lernen aber auch das Land und seine Geschichte kennen, die Regionen und ihre Besonderheiten sowie das Leben und die Menschen, ihre Kultur und ihre Mentalität. Mit einem Wort: Dieses Buch hilft Lehrgeld zu sparen, das andere bereits gezahlt haben. Es enthält eine Fülle an landesspezifischen Tipps, regionalen Informationen, bewährtem Know-how und hilfreichen Adressen, die es Ihnen erleichtern, in Brasilien Fuß zu fassen.
Buchtipp Auswandern nach Brasilien |
| 12/2007 |
|
|
Thema: Die Schweizer und Ihr Bankgeheimnis! – und die Österreicher?
1. Die Schweizer und Ihr Bankgeheimnis! – und die Österreicher?
2. Vorsicht Geldwäsche – Tricks von Betrügern machen Sie zum Mittäter
3. Aufforderung der EU an Deutschland - Abschaffung diskriminierender Vorschriften für nicht gebietsansässige Steuerpflichtige
4. EU will Steuerschlupflöcher in der Schweiz schließen!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
in unserem „Kapital & Steuern vertraulich“ Newsletter schauen wir in dieser Woche wieder einmal über die Grenzen zu unseren Alpennachbarn den Österreichern und den Schweizern. In beiden Ländern haben sich in den letzten Wochen erfreuliche Entwicklungen ergeben. So führt Österreich beispielsweise die intelligenten Ansätze ihres ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser weiter mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer. Für mich ist eine Erbschaftssteuer ein Akt der Enteignung von rechtmäßig erworbenem und bereits mehrmals versteuertem Eigentum. Die Abschaffung dieser Steuer sollte ein Lichtblick für die Zukunft unserer Kinder und Nachkommen sein und Österreich geht aus meiner Sicht hier den absolut richtigen Weg! Leider diskutieren viele Politiker in Deutschland gerade das Gegenteil, nämlich die Erhöhung von Erbschaftssteuern, was aber in einer Globalisierten Welt nicht intelligent ist, wenn unsere unmittelbaren Nachbarn schon weit attraktivere Modelle bieten.
In der Schweiz hat ein Nationalrat (Heiner Studer) den Antrag eingebracht, das Bankgeheimnis statt nur bei Steuerbetrug künftig auch bei Steuerhinterziehung aufzuheben. Mit 106 zu 68 Stimmen hat der Nationalrat am 12. März 2007 dieses Ansinnen jedoch abgelehnt. Das Ergebnis ist zwar – noch - sehr eindeutig, ich bin mir aber sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Schweizer dieses aufgeben, weil die Schweizer Banken dann auf Bankgeheimnisse anderer Länder außerhalb der EU zurückgreifen werden und auch hier die Vorteile einer Globalisierten Welt nutzen werden.
Herzlichst Ihr
Markus Miller
Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich
1. Die Schweizer und Ihr Bankgeheimnis! – und die Österreicher?
Die Schweizer stehen nach wie vor mehrheitlich hinter Ihrem Bankgeheimnis laut einer Umfrage der Schweizerischen Bankiervereinigung (SwissBanking).
Dieser Schutz der Privatsphäre werde von 79 Prozent der 1005 Befragten getragen, teilte die Branchenorganisation mit. 2006 hatte der Wert 80 Prozent betragen, 2005 waren es 78 Prozent gewesen.
73 Prozent gehen aber davon aus, dass der internationale Druck auf das Bankgeheimnis eher zunehmen wird. Die Mehrzahl der Befragten (76 Prozent) sei jedoch weiterhin klar der Meinung, dass eine Aufgabe des Bankgeheimnisses nicht in Frage komme, schreibt SwissBanking.
Trotz dieses Disputs finden 89 Prozent der Befragten, dass der Finanzplatz Schweiz im Ausland einen guten und professionellen Ruf habe. Unter den Befragten gaben 59 Prozent ihre Einstellung zu den Schweizer Banken als sehr positiv oder positiv an. Damit hat sich der Imagewert auf dem letztjährigen Niveau stabilisiert.
67 Prozent messen der Finanzindustrie gar die grösste Bedeutung aller Wirtschaftsbranchen der Schweiz bei. Erstmals wurden solch positive Werte auch in der früher eher kritischen Romandie (Westschweiz) verzeichnet.
Dazu passt auch, dass der schweizer Nationalrat dagegen ist, das Bankgeheimnis statt nur bei Steuerbetrug künftig auch bei Steuerhinterziehung aufzuheben. Mit 106 zu 68 Stimmen hat er einen Antrag von Heiner Studer (EVP/AG) zur Öffnung des Bankgeheimnisses am 12. März 2007 abgelehnt.
Meine Meinung dazu:
Alles im Leben ist eine Frage der Alternativen! Solange die Alternativen für das Schweizer Bankgeheimnis noch nicht vollständig bereit stehen, werden die Schweizer Ihr Bankgeheimnis auch nicht aufgeben. Der Anpassungsdruck innerhalb Europas wird aber über kurz oder lang dazu führen, dass sich auch die Eidgenossen von Ihrem geliebten Bankgeheimnis verabschieden werden müssen. Das ist aber in einer globalisierten und internationalisierten Welt überhaupt kein Problem für die cleveren Schweizer Banken, da Sie derzeit schon dabei sind Ihre Buchungs- und Lagerstellen (Orte der Depot- und Kontenführung für Kunden) in Länder mit weiter attraktiven Bankgeheimnissen, Rahmenbedingungen und Rechtssprechungen zu verlagern, wie beispielsweise Singapur. Auch der Mittlere Osten mit Ländern wie Dubai, Bahrein und Abu Dhabi scheint immer attraktiver zu werden oder in Süd- und Mittelamerika Panama und Uruguay, neben einer Vielzahl von Karibikstaaten.
TIPP:
Zum Thema Bankgeheimnis in anderen Ländern kann ich Ihnen näheres empfehlen zur Lektüre. Gerade in Bezug auf das Österreichische Bankgeheimnis gibt es ein aktuelles Fachbuch: ”Das Bankgeheimnis im Gerichtlichen Strafverfahren”:
Das Bankgeheimnis schützt alle Informationen, die der Bank vom Kunden anvertraut werden. Es garantiert allerdings keine Anonymität gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. § 38 Abs 2 Z 1 BWG ermöglicht den Kreditinstituten bankgeheime Unterlagen herauszugeben, ohne ihre Geheimnispflicht zu verletzen. Sind die Voraussetzungen des § 145a StPO erfüllt, sind sie zur Herausgabe der Unterlagen verpflichtet. Neben § 38 Abs 2 Z 1 BWG erläutert die Autorin die in § 145a StPO normierten Ermittlungsmethoden wie Identitätsermittlung, Kontoauskunft, Kontoöffnung und Überwachung. Zwangsmaßnahmen, die mit dieser Thematik in engem Zusammenhang stehen, wie z.B. Hausdurchsuchung, Kontosperre und die Vernehmung von Mitarbeitern eines Kreditinstituts als Zeugen, ergänzen die Thematik. Ausführlich beschreibt die Autorin Rechtshilfenormen, die durch die verstärkte internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden immer wichtiger werden. Ihr Ausblick auf das Strafprozessreformgesetz 2008 rundet die Darstellung ab. Das Buch ist aus meiner Sicht weniger für den Privatanleger geschrieben, als vielmehr für Banken, Vermögensverwalter oder Anwälte, aber durchaus auch für den fortgeschrittenen und interessierten Privaten geeignet und bestätigt im Prinzip meine auch schon des Öfteren publizierten Prognosen.
Das Bankgeheimnis im gerichtlichen Strafverfahren
2. Vorsicht Geldwäsche – Tricks von Betrügern machen Sie zum Mittäter
Derzeit sind vermehrt Betrugsmails im Umlauf. Mit neuen Tricks werden unbescholtene Bürger ohne ihr Wissen zu Mittätern gemacht. Die Methoden der Betrüger nutzen die Gutgläubigkeit aus und werden dabei immer ausgefeilter.
Seit einiger Zeit werden über betrügerische E-Mails und Websites vermehrt Tätigkeiten als „Finanzmanager“ und „Finanzagenten“ bzw. schnell verdientes Geld angeboten. Die angeworbenen Personen werden darin aufgefordert, ihre Konten für dubiose Geldüberweisungen zur Verfügung zu stellen. Die eingegangenen Geldbeträge sollen bar behoben und mittels Geldtransferdiensten weitergeleitet werden. Versprochen wird dafür ein attraktives, leicht verdientes Einkommen bzw. eine Provision.
Online-Betrug: Die Methoden werden immer raffinierter
Mit diesen neuen Tricks sollen unbescholtene Bürger ohne deren Wissen zur Mitwirkung an kriminellen Transaktionen animiert werden: Versprochene Lottogewinne, Scheinkäufe bei Online-Auktionshäusern mit anschließender überhöhter Überweisungssumme sowie fingierte Großeinkäufe mit anschließender Stornierung haben eines gemeinsam: Die überwiesenen Geldbeträge stammen von gephishten Konten (Daten welche durch fingierte mails ausgespäht wurden und auf welche unberechtigterweise von Betrügern genutzt werden).
Nach dem Zahlungseingang beim Verkäufer tritt der Betrüger unter einem Vorwand vom Kauf zurück bzw. wird der überwiesene Betrag zurückgefordert. Das Geld soll vom nichts ahnenden Verkäufer ins Ausland transferiert werden.
Achtung:
Es handelt sich dabei um eine Aufforderung zur Mitwirkung an einer kriminellen Transaktion! Erhalten Sie ein solches Angebot, nehmen Sie dieses keinesfalls an!
Sollten Sie Ihr Konto bereits für eine derartige Transaktion zur Verfügung gestellt haben, lassen Sie diese Zahlungseingänge sofort rückleiten. Wir weisen darauf hin, dass Sie andernfalls an einer kriminellen Transaktion mitwirken und in Verdacht geraten, Mittäter zu sein.
3. Aufforderung der EU an Deutschland - Abschaffung diskriminierender Vorschriften für nicht gebietsansässige Steuerpflichtige!
Die Europäische Kommission hat Deutschland in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme nach Art. 226 des EG-Vertrags förmlich aufgefordert, die Quellensteuerregelung für das Einkommen bestimmter Gruppen nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger - insbesondere von Künstlern und Sportlern - zu ändern. Nach deutschem Recht wird auf das Gesamteinkommen ein pauschaler Quellensteuersatz angewandt, ohne dass Betriebsausgaben abgezogen werden können. Danach können nicht gebietsansässige Steuerpflichtige in einem Erstattungsverfahren die Erstattung der zuviel gezahlten Steuerbeträge beantragen. Nach Ansicht der Kommission sind Quellensteuerabzug und Erstattungsverfahren nicht mit dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt vereinbar. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort erhalten, kann sie den EuGH anrufen.
Anders als bei gebietsansässigen Steuerpflichtigen, die eine jährliche Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen, erhebt Deutschland auf die Einkommen bestimmter Gruppen von nicht Gebietsansässigen (Künstler, Sportler, Journalisten o. ä.) eine Quellensteuer. Nicht gebietsansässige Steuerpflichtige können ihre Betriebsausgaben nicht abziehen und erst in einem anschließenden Erstattungsverfahren die Erstattung zuviel gezahlter Steuerbeträge beantragen. Hinzu kommt noch, dass nur Betriebsausgaben, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Tätigkeit in Deutschland stehen, im Erstattungsverfahren abzugsfähig sind.
Nach Auffassung der Kommission wird durch diese Steuervorschriften die in Art. 49 des EG-Vertrags garantierte grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erheblich behindert. Das Verbot, von den Bruttoeinnahmen Betriebsausgaben abzuziehen und das Verbot, indirekte Ausgaben abzuziehen führt in vielen Fällen zu einer objektiv nicht gerechtfertigten höheren Besteuerung nicht Gebietsansässiger im Vergleich zu Gebietsansässigen. Die Stellungnahme der Kommission stützt sich auf die Urteile des EuGH vom 3. 10. 2006 und vom 15. 2. 2007 in den Rechtssachen C-290/04, Scorpio und C-345/04, Centro Equestre.
TIPP: Das Aktenzeichen der Kommission für diesen Fall ist 1999/4852. Wenn Sie also derzeit von einem Quellensteuerabzug betroffen sind, sollten Sie umgehend Einspruch bei Ihrem zuständigen Finanzamt einlegen!
4. EU will Steuerschlupflöcher in der Schweiz schließen!
Die EU-Kommission hat die Schweiz vor kurzem aufgefordert, Sonderregeln abzuschaffen, mit denen Firmen ganz oder teilweise von der Unternehmensteuer befreit werden. Dies sei eine "staatliche Beihilfe" und verstoße gegen das Freihandelsabkommen von 1972, argumentierte die EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner. Mitgliedstaaten wie Deutschland sind die Steuerprivilegien in der Schweiz ein Dorn im Auge, da Sie eine weitere Abwanderung von Firmen befürchten.
Schweizer Kantone wie Zug oder Schwyz sind bei international tätigen Konzernen beliebt. Sie können dort ihre Auslandsgewinne vollständig oder teilweise von der Unternehmensteuer befreien lassen. Da diese Firmen überwiegend auf dem EU-Markt tätig sind, können die Sonderregeln aus Sicht der Kommission der Handel zwischen der EU und der Schweiz direkt oder indirekt beeinträchtigen.
Neben Unternehmen zieht es auch europäische Prominente aus Steuergründen in die Schweiz. Dort haben beispielsweise Michael Schumacher oder Ikea-Gründer Ingvar Kamprad Ihren Wohnsitz, neben einer Vielzahl von weiteren vermögenden Privatpersonen.
Was sagen die Schweizer dazu?
Die klare Haltung von Bundesrat Merz in Bezug auf den Steuerstreit mit der Europäischen Union ist: „ Die Steuersouveränität ist nicht verhandelbar“ da es aus seiner Sicht nichts zu verhandeln gibt.
Wie ein Rechtsgutachten des Schweizer Bundesrates darlegt, fallen die kritisierten kantonalen Steuerregimes nicht unter den Geltungsbereich des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EG von 1972 und eine Infragestellung nach 35 Jahren lässt sich aus Ihrer Sicht schon gar nicht rechtfertigen. Anstatt den Hebel bei sich selbst anzusetzen und die Steuerbelastung in ihren eigenen Staaten durch einen Verzicht auf unnötige Staatsaufgaben massiv zu senken, greift die Europäischen Union lieber das höchst erfolgreiche Steuersystem der Schweiz an. Dieser – aus Schweizer Sicht -unhaltbare Angriff irritiert umso mehr, als der Schweizer Souverän die guten Beziehungen zur EU durch diverse Volksentscheide in jüngster Zeit mehrfach gestärkt und ihr teilweise massive Zugeständnisse gemacht hat.
Meine Meinung
Ebenso wie die Schweizer bin auch ich ein Befürworter des internationalen Steuerwettbewerbs und der lokalen Steuerautonomie als Voraussetzung für echten Föderalismus und für das Funktionieren von Demokratien. Dieses Vorgehen sollte für eine maßvolle Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen stehen und fördert damit die Attraktivität von Ländern als Lebens- und Wirtschaftsstandort. Jeder souveräne Staat muss die Freiheit haben, diesen steuerpolitischen Wettbewerbsvorteil nachhaltig zu pflegen. |
| 11/2007 |
|
|
Thema: Singapur – Schweizer Banken weiter auf dem Vormarsch!
1. Bankplatz Singapur – Neue Perspektiven in gewohnten Strukturen
2. Datenklau (Pishing) beim Onlinebanking – Aktuelle Entwicklungen
3. Prüfen Sie ob Sie Ihre Bank für „Schrottimmobilien“ in die Haftung nehmen können!
4. Erstmalig aktuelle Zahlen zu Englischen Limiteds in Deutschland!
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
Die Bank Julius Bär, der führende reine Vermögensverwalter in der Schweiz, hat angekündigt, dass die Währungsbehörde von Singapur der Bank ihre grundsätzliche Zusage für die Gründung einer Niederlassung für Wholesale Banking in Singapur abgegeben hat.
Die Bank wurde im Jahr 2003 in Singapur gegründet und am 3. Januar 2006 in Bank Julius Baer (Singapore) Ltd. umbenannt. Sie hat im April 2006 im 21. Stock an der One George Street Einzug gehalten. Am 9. November 2006 wurde das Büro offiziell eröffnet.
Dank der Wholesale-Bank-Lizenz kann die Bank allen Kunden, einschliesslich jenen mit Wohnsitz in Singapur, auch Produkte in Singapore Dollars (SGD) wie Kontokorrente, Depots und Darlehen anbieten.
Für mich ist diese Entwicklung wieder ein weiterer Mosaikstein der meine Meinung bekräftigt, dass in absehbarer Zukunft Singapur zur „Schweiz Asiens“ werden wird. Immer mehr International tätige Banken lassen sich in Singapur nieder und verstärken ihre Geschäftsaktivitäten und sichern sich somit den Zugang zu einem starken Bankgeheimnis außerhalb Europa. Dies dürfte sich als sehr vorausschauend erweisen, wenn ab dem Jahre 2011 gerade dieses Abkommen neu verhandelt werden muss. 2011 läuft das so genannte Koexistenzmodell aus. Dieses erlaubt beispielsweise Luxemburg, Belgien, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein, keine Kontrollmitteilungen machen zu müssen, sondern eine EU-Quellensteuer einzubehalten.
Einige Fakten zum Bankplatz Singapur finden Sie in unserem heutigen Newsletter.
Herzlichst Ihr
Markus Miller
Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich
P.S. – Meinen Vortrag im Rahmen der Invest 2007 zum Thema „Kapital vermehren, schützen und Steuern über ausländische Banken und Bankplätze“ finden Sie als PDF-File zum herunterladen unter folgendem link:
Vortrag Invest 2007 "Kapital & Steuern"
1. Bankplatz Singapur – Neue Perspektiven in gewohnten Strukturen
International agierende Kapitalanleger zieht es mittlerweile nicht nur mit Direkt- oder Portfolioinvestitionen in den asiatischen und pazifischen Raum, ebenso wählen immer mehr Privatanleger Singapur als Lagerstelle (Bankplatz) für Ihre Vermögenswerte.
In dem politisch wie wirtschaftlich stabilen Land ist mittlerweile einer der bedeutendsten Plätze in der Welt der Finanzen und des Handels geschaffen worden und es haben sich mittlerweile auch zahlreiche Töchter von Schweizer und Liechtensteiner Banken darauf spezialisiert, Lösungen zur ganzheitlichen Vermögensbetreuung für erfolgreiche Privatpersonen zu entwickeln.
Die Republik Singapur liegt auf der Insel Singapore in einer Gruppe von kleineren Inseln südlich der Halbinsel Malacca. Von Malacca wird Singapur durch die Johore-Meerenge getrennt und von Indonesien durch die Singapur Meerenge. Das Gesamtterritorium des Landes beträgt ca. 693 Quadratkilometer und mit mehr als 4 Millionen Bewohnern. Knapp 80 % der Einwohner sind chinesischer Abstammung und die restlichen sind hauptsächlich Malaysier und Inder. Menschen und verschiedene Nationalitäten leben weitestgehend harmonisch in dem politisch stabilen Land. Die Hauptstadt heißt auch Singapur und ist eines der größten Ballungsgebiete Südostasiens. Die Staatssprachen sind Englisch (das auch im Alltag am häufigsten benutzt wird) sowie Chinesisch und Malayisch. Die Republik Singapur gehört zur Britischen Staatengemeinschaft und war bis 1963 eine Kolonie Großbritanniens. In den Jahren 1963-1965 wurde Singapur Mitglied der Föderation Malaysien. Die sozial-wirtschaftliche Entwicklung des Landes unterliegt einer wachsamen Kontrolle der stabilen Regierung Singapurs. Diese Strategie einer permanenten Planung und strickten Verwaltung hat zur Etablierung eines der politisch stabilsten und korruptionsarmen Länder der Welt geführt. Infolge enger Beziehungen mit Großbritannien gilt im Land das System des Gewohnheitsrechts.
Dank einer strategisch günstigen Lage an den wichtigsten See- und Luftwegen Asiens ist Singapur ein Zentrum der Geschäfts- und Investitionstätigkeit der Region. Im Land ist die Infrastruktur exzellent entwickelt. Es gibt moderne Telekommunikationsmittel und ein modernes Verkehrsnetz u.a. mit modernsten Autobahnsystemen. Im Land gibt es Flug- und Seehäfen (das ist ein Hafen im wahrsten Sinne des Wortes, der von Zoll- und Einfuhrgebühren auf viele Artikel frei ist). Des Weiteren verfügt das Land über einen regionalen Knotenflughafen, über welchen Flüge zu weit über 100 Zielorten möglich sind. Singapurs Regierung schafft erfreulicherweise sehr gute Bedingungen für ausländische Investoren, indem sie ihnen wesentliche steuerliche und finanzielle Begünstigungen bietet. Dies ist somit ein idealer Rahmen für die Gründung von Holdinggesellschaften oder Eröffnung von Firmenhauptquartieren sowie Auslandsinvestitionen in die sich aktiv entwickelnde Wirtschaft anderer Länder Asiens, wie z. B. China, Indien, Vietnam oder Thailand. Die lokale Währung ist der Singapur Dollar.
Warum Singapur ?
• Bestes Private-Banking-Zentrum in Asien • Strenge Gesetzgebung und klare Vorschriften • Politische Stabilität • Trend hin zum Informationsaustausch innerhalb Europas • Grundlegender Wandel im Bereich des Bankgeheimnisses innerhalb Europas • Steuergünstiges Umfeld • Ausgezeichnete Alternative zu Finanzzentren wie Liechtenstein und die Schweiz
Singapur – Das Bankgeheimnis
• Nach dem Vorbild Liechtensteins und der Schweiz • Im Gesetz verankert (Banking Act 2001, Abschnitt 47) • Keine Offenlegung von Kundeninformationen (ohne Zustimmung des Kunden) • Uneingeschränkt für jedermann gültig • Aufhebung des Bankgeheimnisses nur bei kriminellen Handlungen (Unterliegt dem gegenseitigen Rechtshilfeabkommen zwischen Singapur und dem beantragenden Land) • Kriminelle Handlungen sind präzise zu dokumentieren (Konzentration auf Drogenhandel)
Singapur – Die Fakten
• Größe: 692,7 km² • Bevölkerung: über 4 Millionen • Souveräne Ratings: - Aaa (Moody’s) - AAA (Standard & Poors) - Einziges Asiatisches Land mit einem Rating • Zeitzone: 6-8 Stunden Zeitdifferenz zu Europa • Ca. 600 Banken und Finanzinstitutionen machen 12% des jährlichen BIP aus • Ca. USD 205 Mrd. an Private Banking Vermögenswerten werden in Singapur verwaltet (Stand 31. Dezember 2004) • Viertgrößtes Devisenhandelszentrum der Welt • Aufstrebendes Zentrum für Trusts, Fondsleitung und Versicherung
TIPP: Anbieterauswahl (Banken / Vermögensverwalter)
Es stellt sich nun in der Praxis der Vermögensanlage natürlich die Frage, muss ich zur Kontoeröffnung nach Singapur fahren, bzw. wer ist meine Bank oder mein Ansprechpartner in Singapur? Hierbei sollte der Anleger darauf achten, dass es durchaus spezialisierte Schweizer und Liechtensteiner Privatbanken gibt, die Ihren Kunden die Möglichkeit bieten, Vermögenswerte auch in Singapur verwalten zu lassen. Der Anleger sollte jedoch darauf achten, dass auch bei einer Depotführung in Fernost, weiter alle erstklassigen Produkte zur Verfügung stehen, ein Ansprechpartner zur Verfügung steht, den man auch in der Schweiz besuchen kann und der die gleiche Sprache spricht und natürlich die gewünschte Vertraulichkeit gewahrt bleibt durch entsprechende bankinterne Strukturen. Es ist darauf zu achten, dass die rechtliche Beziehung ausschließlich mit der Bank in Singapur besteht und eine Auftragserteilung an die Bank/Lagerstelle in Singapur erfolgt. Dies kann jedoch durchaus von einem Kundenberater außerhalb Singapurs erfolgen, zu welchem man ein Vertrauensverhältnis hat wie bei einer Vermögensverwaltung in der Schweiz oder in Liechtenstein auch. Die Auftragserteilung erfolgt dann beispielsweise über den Vermögensverwalter in der Schweiz und der Investor muss selber nicht mit der Bank direkt korrespondieren.
2. Datenklau (Pishing) beim Onlinebanking – Aktuelle Entwicklungen
Professoren, Direktoren und Selbständige – bei den Eliten werden die Konten durch Kriminelle abgeräumt. Jeder kennt das Problem, ständig tauchen E-mails mit gefälschten Absendern auf. Kriminelle fordern die Bankkunden auf, die vertraulichen Zugangsdaten für das Onlinebanking herauszugeben. Zumeist handelt es sich und eine vertrauliche Zugangsnummer (PIN) und weitere Transaktionsdaten (TAN). Mit diesen Daten werden Überweisungsaufträge ausgelöst. Wer wird typisches Opfer dieser Machenschaften? Häufig Personen, die über ein höheres Einkommen verfügen und fortgeschrittenen Alters sind. Betroffen sind auch Leistungsträger, die nur gelegentlich Onlinebanking betreiben, weil sich sonst Mitarbeiter um die Bankgeschäfte kümmern. Wer haftet nun für den Verlust des Geldes? Der Täter ist zumeist nicht zu greifen. Der Empfänger des Geldes haftet theoretisch auch aus dem Bereicherungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Oft ist dieser aber nur ein ahnungsloser Strohmann, der sich schnell ein paar Euro dazuverdienen wollte. Dennoch hat der Empfänger ein Guthaben, welches ihm nicht zusteht und er muss zurückzahlen. Soweit die Theorie. In der Praxis ist das schwierig, weil der Empfänger entweder auch untergetaucht oder vermögenslos ist.
Haftet die Bank?
Diese Rechtsfrage ist umstritten laut Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte. Die Verbraucherschützer argumentieren mit folgendem: Die Banken stellen den Kunden Abwicklungssysteme zur Verfügung, die strukturell manipulationsanfällig sind. Dieses Missbrauchs- und Fahrlässigkeitsrisiko wird auf den Kunden verlagert. Diese Verlagerung des Risikos geschieht sehenden Auges, weil mit technischem Mehraufwand die Missbrauchsrate fallen könnte. „Errare humanum est- Irren ist menschlich“ wissen wir seit tausenden von Jahren und es ist Aufgabe des Stärkeren (der Bank) den Schwächeren (Bankkunden) zu schützen. Aus gutem Grund haben zum Beispiel die Gerichte entschieden, dass Kaufhäuser haften, wenn Kunden auf Bananenschalen ausrutschen!
Die Banken regulieren freiwillig die Schäden
Häufig haben die Banken den Kunden die Schäden freiwillig erstattet und damit einen Rechtsstreit vermieden. Offenbar möchte man eine größere öffentliche Diskussion vermeiden doch wie ist die aktuelle Rechtslage?
Einige Thesen:
Freizeichnung von eigener Schuld durch die Bank im Kleingedruckten
These 1: Eine Bank kann sich nicht für eigenes Verschulden z.B. bei Störungen freizeichnen. Verschulden liegt z.B. bei Organisationsverschulden in Form ungenügender Sicherung der Computeranlagen vor, oder zurechenbarem Fremdverschulden (§ 278 BGB) von Mitarbeitern oder beauftragtem Wartungspersonal, z.B. Programmierungs-, Bedienungs- oder Wartungsfehlern. Jedoch ist ein Haftungsausschluss für höhere Gewalt (Brand, Unwetter, Streik, Stromausfall) durch das Kleingedruckte wirksam. Hierzu die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2000. Diese Unterscheidung ist richtig, da im deutschen Recht nur ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann, zu Schadensersatzansprüchen führen soll. Schließlich soll im deutschen Recht nur die subjektive Vorwerfbarkeit zu einem Schadensersatzanspruch führen.
These 2: Das Übermittlungs- und Verlustrisiko trägt, bei Daten, die auf dem Übermittlungsweg durch systemimmanente Störungen verloren gehen oder verfälscht werden, grundsätzlich der Absender.
These 3: Für Störungsfälle, die nicht auf ein menschliches Fehlverhalten zurückzuführen sind, sondern auf Fehlfunktionen in der Computeranlage, kann der Bank kein Verschulden unterstellt werden. Um dennoch eine Haftung der Bank zu begründen, müsste ausnahmsweise auf das Verschuldenserfordernis verzichtet werden können. Teilweise wird vertreten, die technischen Hilfsmittel, welcher sich die Bank zur Erfüllung ihrer Leistungen bedient, als Erfüllungsgehilfen anzusehen. Die Bank müsste nach dieser Ansicht die Risikohaftung für Fehler des Computers in Analogie zur Einstandspflicht des Geschäftsherrn für seinen Erfüllungsgehilfen i.S.d. § 278 Satz 1 BGB übernehmen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Geschäftsherr die Haftung für einen Erfüllungsgehilfen nur soweit übernehmen muss, wie er für eigenes Verhalten aufzukommen hätte.
These 4: Möglicherweise ist der Bank der Schaden auf Grund einer Gefährdungshaftung zuzurechnen. Die Gefährdungshaftung soll verschuldensunabhängig den Halter oder Betreiber einer gefährlichen Einrichtung für deren typische Gefahren treffen. Jedoch gibt es keine gesetzliche Normierung im Bereich des Internet-Bankings. Aufgrund der hohen Sicherheitsvorkehrungen ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass verschuldensunabhängige Störungen eintreten.
These 5: In jüngster Zeit haben die Kreditinstitute auf die dargestellte Problematik bzgl. der Wirksamkeit der Haftungsklauseln reagiert und diese aus den Sonderbedingungen herausgenommen oder zumindest soweit verändert, dass sie mit den AGB Vorschriften des BGB vereinbar sind. Einige Banken haben ihre Sonderbedingungen sogar dahingehend modifiziert, dass sie eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Kunden eingeführt haben (z.B. die Online-Bedingungen der Raiffeisen-Volksbank eG Mainz oder der Netbank AG). Durch diese Umkehr geben die Kreditinstitute ihre Überzeugung von der Sicherheit des Systems an die Bankkunden weiter. Im Hinblick auf diese Problematik haben viele Banken die Nutzung des HBCI-Standards begonnen. Dieser gilt als sehr sicher.
Derzeitiges Ergebnis:
Die Bank kann sich beim Anbieten unsicherer Methoden nicht durch das Kleingedruckte freizeichnen. Es muss damit gerechnet werden, dass Kunden Irrtümern unterliegen. Die Grenzen der Eigenhaftung für Fahrlässigkeit des Kunden und der Haftung der Bank sind durch die Rechtssprechung leider noch nicht gezogen worden.
TIPP:
3. Prüfen Sie ob Sie Ihre Bank für „Schrottimmobilien“ in die Haftung nehmen können!
Die Rechtsprechung des BGH wird auch bei Rechtstreitigkeiten gegen Kreditinstitute zunehmend verbraucherfreundlich. In einem aktuellen Fall hat der BGH einen Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Bank für möglich gehalten. Der dortige Kläger wandte sich gegen die Zwangsvollstreckung der Bank aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde. 1998 wurde ihm von einem Vermittler ein Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung verkauft. Der Vermittler war für eine GmbH tätig, die seit 1990 in großem Umfang Anlageobjekte vertrieb, die die beklagte Bank finanzierte. Nach neuer Rechtsprechung des BGH können sich die Anleger in Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer, Fondsinitiatoren oder des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen. Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben nach den Umständen des Falles evident ist. Im konkreten Fall wurde demzufolge die Kenntnis der Beklagten von den grob falschen Angaben des Vermittlers über die angeblichen monatlichen Mieteinnahmen widerleglich vermutet. Der Vermittler hatte völlig falsche Mietprognosen gemacht.
TIPP: Wenn Sie als Anleger, vergleichbare Fälle erlebt haben, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen um diese Rechtsprechung zu Ihrem finanziellen Vorteil zu nutzen.
4. Erstmalig aktuelle Zahlen zu Englischen Limiteds in Deutschland!
Mit 3.442 Limiteds ist Nordrhein-Westfalen führend bei der Zahl der in Handelsregister eingetragenen Limiteds in Deutschland. Platz zwei nimmt Bayern ein (2.203) vor Baden-Würtemberg (1.660) und Hessen mit 1.505. Bremen ist mit nur 92 Eintragungen das bundesdeutsche Schlusslicht. Einen Platz davor: Das Saarland mit 127 eingetragenen Limiteds. (Quelle: Firmenwelten 3/2007)
Zum ersten Mal liegen damit bundesweite Zahlen für eingetragene Limiteds vor. Bis Anfang März hatten Mitarbeiter von Firmenwelten alle 187 deutschen Handelsregister überprüft, bei denen Limiteds eingetragen wurden. Das Handelsregister Berlin ist führend: 1.045 Unternehmen sind hier registriert, München folgt mit 847, vor Köln (773), Stuttgart (721) und Hamburg mit 489 eingetragenen Limiteds.
Die englische Limited ist auch in den neuen Bundesländern sehr beliebt: In Stendal wurden 432 Limiteds angemeldet (Platz 7), Jena folgt mit 294 Gründungen auf Platz 10. Potsdam ist mit 251 Gründungen 14., Leipzig liegt mit 192 auf Platz 19.
Nach Auskunft von Firmenwelten spiegeln diese Zahlen die Arbeitsweise der einzelnen Handelsregister wider. Tatsächlich gibt es für die Eintragung von Limiteds keine einheitlichen Bestimmungen. Das hat zur Folge, dass bei den zahlenmäßig erfolgreichen Handelsregistern Eintragungen problemlos erfolgen. Andere Registergerichte zögern Limited-Eintragungen jedoch bis zu zwei Jahre hinaus.
Geschäftsführerin Ilka Ennen: "Nach Auskunft des englischen Handelsregisters sind mehr als 45.000 „deutsche“ Limiteds in Cardiff eingetragen. Wir wundern uns, wo diese Unternehmen in Deutschland geblieben sind."
Tipp:
"Importschlager Limited" so wird die Rechtsform "Limited" vielerorts angepriesen. Mindestens jede 4. GmbH wird mittlerweile als LTD. gegründet. Was eine "Limited" auszeichnet, welche Formvorschriften erforderlich sind und wann sich der Betrieb einer englischen Limited Company in Deutschland wirklich lohnt erhalten Sie über den Praxisratgeber „Die Englische Limited in der Praxis“.
LINK
|
| 10/2007 |
|
|
Thema: Abgeltungssteuer – Viel Schatten aber auch ein wenig Licht
1. Umsetzung der Abgeltungssteuer – Neue Strukturen für Ihr Vermögen
2. Kostenloser Erbschaftssteuerrechner – Online
3. Steuerberater können bei fehlerhaftem Abraten von Aktienverkäufen für Kursverluste haften
4. Internethandel – Wann werden Sie steuerpflichtig?
EDITORIAL
Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,
am 14. März hat nun die Bundesregierung neben der Unternehmenssteuerreform (Weitreichende Änderungen für Kapital- und Personengesellschaften) auch die Abgeltungssteuer abgesegnet, das bedeutet allerdings noch nicht, dass der vorgelegte Referentenentwurf auch wirklich eins zu eins umgesetzt wird. Es können sich im nun laufenden Gesetzgebungsverfahren durchaus noch Änderungen ergeben.
Nach der Beschlussfassung der Bundesregierung am 14. März 2007 folgt nun das Gesetzgebungsverfahren und der Gesetzesbeschluss ist für den 15. Juni 2007 geplant. Der Gesetzesbeschluss durch den Bundesrat dann am 06. Juli 2007.
Meine persönliche Meinung ist, dass die Abgeltungssteuer durchaus gute Ansätze bietet und gerade für vermögende mit derzeit hoher Steuerprogression (Spitzensteuersatz von 45%) bietet die Abgeltungssteuer mit einer Höchstbelastung von ca. 27,8% (25% Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) eine deutliche Verbesserung für Ihre Steuerbelastung.
Aktionäre und Dividendenbezieher (Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens), Fonds- und Zertifikatesparer (Abschaffung der Spekulationsfrist) werden allerdings künftig weit schlechter gestellt werden wenn Sie nicht rechtzeitig intelligente Strukturen für Ihre Vermögenswerte schaffen.
Aktuell hat nun Peer Steinbrück anders als vorgesehen Lebensversicherungsverträge aus der Abgeltungssteuer herausgenommen und auch bei Fondssparplänen dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Hier könnte es durchaus sein, dass sich die Fondslobby berechtigterweise durchsetzt und dass beispielsweise wie in anderen Ländern auch (z.B. Frankreich) die Steuerlast mit der Haltedauer sinkt. Dies würde ich auch befürworten, da eine derartige Maßnahme die zwingend notwendige Private Altersvorsorge weiter fördern würde.
Es bleibt also abzuwarten, welche Änderungen bezüglich der Abgeltungssteuer noch eingebracht und umgesetzt werden.
Herzlichst Ihr
Markus Miller
Chefredakteur Kapital & Steuern vertraulich
Umsetzung der Abgeltungssteuer – Neue Strukturen für Ihr Vermögen
Nach dem Referentenentwurf soll die Abgeltungsteuer ab Neujahr 2009 mit pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an den Start gehen. Das bringt völlig neue Steuerregeln für die Geldanlage, da durch den Wegfall der Spekulationsfrist Verkaufsgewinne generell steuerpflichtig werden. Immerhin müssen Anleger ihre Aktien oder Zertifikate Ende 2008 nicht fluchtartig aus dem Depot werfen, um die Spekulationsfrist zu retten. Denn vor 2009 erworbene Wertpapiere können weiterhin nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden, insoweit soll es einen Bestandsschutz geben. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus München hin.
Durch dieses Gesetzesvorhaben wird es künftig für Anleihen attraktiver, bei Aktien deutlich ungünstiger und Zertifikate werden unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Im Rahmen der Abgeltung wird die Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne mit einem festen Satz von 25 Prozent erhoben. Das bedeutet für Anleger mit hohem Einkommen eine deutliche Verbesserung. Der Steuerabzug wird direkt von der Bank vorgenommen. In der Steuererklärung tauchen diese Kapitalerträge dann nicht mehr auf. Liegen Sparer mit ihrer individuellen Progression unter den Pauschalsätzen, können sie die Einnahmen wie bisher auf Antrag in der Steuererklärung angeben. Dann wird die Abgeltungsteuer - wie heute der Zinsabschlag - angerechnet.
Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag werden zum neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Person zusammengefasst. Bis zu dieser Höhe wird keine Abgeltungsteuer einbehalten. Ändern wird sich hingegen der Umgang mit Börsenverlusten, sie mindern künftig sogar Zinseinnahmen. „Da auch noch die Spekulationsfrist entfällt, zählen rote Zahlen unabhängig von der Haltefrist“, erläutert Steuerberater Prof. Dr. Thomas Zinser von Ebner, Stolz & Partner. Insoweit fallen dann keine Abgaben an. Vor Einführung der Abgeltungsteuer aufgelaufene Altverluste gehen ebenfalls nicht verloren, sie dürfen noch bis 2013 mindernd berücksichtigt werden.
Da Kapitaleinnahmen und Börsengewinne nur noch der separaten Abgeltungsteuer unterliegen, fehlen sie künftig im Steuerbescheid, sofern Anleger keinen Ansatz wünschen. Das ergibt insgesamt geringere Gesamteinkünfte, was zu einer Minderung der Progression für Löhne, Mieten oder Gewinne führt. „Steuerzahler werden also beim Finanzamt ab Neujahr 2009 über Nacht ärmer“, so der Experte. Neue Regeln sind auch bei der Kirchensteuer geplant. Hier darf der Anleger entscheiden, ob die Abgabe bereits von der Bank oder erst später vom Finanzamt einbehalten wird. Da die im Rahmen der Abgeltungsteuer gezahlte Kirchenabgabe künftig nicht mehr als Sonderausgabe zählt, gewährt der Fiskus bereits vorab eine Ermäßigung. Der Abgeltungssatz sinkt für Anleger mit Konfession ein wenig, berechnet nach einer komplizierten Formel.
„Für Erträge aus Anleihen und Rentenfonds müssen Anleger mit hoher Progression über die Abgeltungsteuer weniger zahlen, dafür erhöhen sich die Abgaben bei Aktien und Zertifikaten“, fasst Zinser zusammen. Das liegt vor allem am Wegfall der Spekulationsfrist und dem gestrichenen Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Aktienverkäufen, die somit ab 2009 doppelt zählen.
In schlechten Börsenzeiten profitieren Sparer allerdings über die bessere Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten. Die können dann nicht nur entsprechende Gewinne binnen Jahresfrist, sondern unabhängig von der Haltedauer selbst Zinserträge mindern. Das gilt dann auch für einen Währungsverlust. Ganz düster sieht es ab 2009 für Sparer aus, die teure Bankspesen oder Schuldzinsen für ihre Wertpapiere zahlen. Denn der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage wird komplett gestrichen. Die Abgeltungsteuer bemisst sich von den Bruttoeinnahmen, Aufwendungen fallen unter den Tisch. „Aktiengewinne und Dividenden werden doppelt so hoch wie derzeit besteuert und Minderungsposten entfallen“. resümiert Steuerberater Zinser.
TIPP:
Die Einführung der Abgeltungssteuern erfordert ein frühzeitiges Auseinandersetzen mit möglichen Gestaltungsalternativen. Einige innovative Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu reduzieren, aufzuschieben, bzw. zu vermeiden stellen wir Ihnen in der April Ausgabe von „Kapital & Steuern vertraulich“ ausführlich vor.
2. Kostenloser Erbschaftssteuerrechner – Online
Um Unternehmern den Übergang zur neuen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erleichtern und ihnen ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie überschlägig berechnen können, ob sie mit dem neuen voraussichtlich ab 1. Juli 2007 geltenden Recht oder der bisherigen Regelung besser fahren, hat das Beratungsunternehmen Ecovis ein spezielles Rechentool entwickelt. Es steht interessierten Unternehmern im Internet zur Verfügung.
Seit dem im Januar veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Handlungsdruck hier noch erheblich gestiegen. Denn die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Immobilien wird es nicht mehr lange geben. Nach derzeit geltendem Recht werden bei Immobilien nur 60 bis 70 Prozent des Marktwerts versteuert. Wer künftig Grundvermögen erbt oder geschenkt bekommt, wird stärker zur Kasse gebeten. Im ungünstigsten Fall ist der volle Verkehrswert zu versteuern.
Wer Unternehmensvermögen im Rahmen einer Schenkung übertragen will, sollte dies bald planen. Zumindest sollte er sich vergewissern, was in seinem Fall günstiger ist: die Versteuerung nach dem noch bis April 2007 geltenden alten Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht oder abzuwarten, bis die Reform in Kraft getreten ist. Anders dagegen die Regelung im Erbfall. Hier gibt es bis zum in Kraft treten des neuen Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes eine Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Erbschaftsteuerrecht.
Für die meisten Unternehmen wird die Reform eine Entlastung bringen. Zu welchen Mehr- oder Minderbelastungen sie führt und was dann vom Erbe übrig bleibt oder bei einer Schenkung zu versteuern ist, lässt sich mit einem neuen Rechentool - wenn auch nur grob - ermitteln. Um die neuen Möglichkeiten tatsächlich konsequent nutzen zu können, ist im Einzelfall eine individuelle Analyse und Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert.
Mit der Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts will die Bundesregierung die schwierige Phase der Firmennachfolge besser gestalten. Neu ist eine Freigrenze von 100.000 Euro für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften. Bei Überschreiten der Wertgrenze fällt die Steuerbefreiung vollständig weg. Unverändert bleiben die persönlichen Freibeträge. Zusätzlich wird bereits zum 1. Januar 2007 der Grundbesitz stets mit den aktuellen Bodenrichtwerten angesetzt und auch Erbbaurechte anders bewertet.
3. Steuerberater können bei fehlerhaftem Abraten von Aktienverkäufen für Kursverluste haften!
Steuerberater, die eine rechtlich fehlerhafte Auskunft dahingehend erteilen, dass entstandene Kursverluste nicht mit Gewinnen verrechnet werden können, haften ihren Mandanten für weitere Kursverluste, wenn die Mandanten auf Grund der Falschauskunft von einer Veräußerung der Aktien absehen. Die Entscheidung zum Nichtverkauf stellt zwar eine eigene Willensentschließung der Mandanten dar. Dies schließt es aber nicht aus, dass dem Steuerberater die Schadensfolge zuzurechnen ist, weil er die Kausalkette in Gang gesetzt hat.
Der Sachverhalt: Anfang des Jahres 2001 waren dem Kläger in seinem Wertpapierdepot Verluste in Höhe von 370.000 DM entstanden. Er wollte die Verluste durch Veräußerung der Wertpapiere noch innerhalb der Spekulationsfrist begrenzen und dazu den für 2001 anzusetzenden Verlust mit dem Spekulationsgewinn des Jahres 2000 in Höhe von etwa 350.000 DM sowie seinen künftigen Spekulationsgewinnen verrechnen.
Der Kläger erkundigte sich im Februar 2001 bei der beklagten Steuerberaterin, ob eine solche Verrechnung tatsächlich möglich sei. Die Beklagte teilte ihm mit, dass ein Verlustrücktrag nicht möglich sei. Sie verkannte dabei jedoch § 23 Abs.3 S.9 EStG, der einen solchen Verlustrücktrag zulässt. Der Kläger sah auf Grund dieser Auskunft davon ab, die Wertpapiere zu veräußern.
Als der Kläger den Irrtum der Beklagten erkannte, veräußerte er die Wertpapiere im März 2001. Durch den zwischenzeitlichen Wertverfall der Papiere entstand ihm ein weiterer Verlust in Höhe von 240.000 DM (120.000 Euro). Diesen Betrag verlangte der Kläger im Wege des Schadensersatzes von der Beklagten ersetzt. Seine hierauf gerichtete Klage hatte vor dem BGH Erfolg.
Die Gründe: Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung der 120.000 Euro. Die Beklagte hat die ihr obliegenden Pflichten aus dem mit dem Kläger bestehenden steuerlichen Beratungsverhältnis nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die von ihr erteilte Auskunft, die beabsichtigte Verrechnung des Verlustes mit den im Vorjahr erzielten Gewinnen sei nicht möglich, stand in Widerspruch zu § 23 Abs.3 S.9 EStG.
Dem Kläger ist ein steuerlicher Schaden entstanden, der unmittelbar auf der Falschauskunft der Beklagten beruht. Der Kursverlust, der durch den verspäteten Verkauf der Aktien entstanden ist, stellt einen Nachteil dar, der nach dem Inhalt der von der Beklagten übernommenen Pflicht gerade vermieden werden sollte.
Der Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung der Beklagten und dem Schaden entfällt auch nicht deshalb, weil der Kläger es auf Grund seines eigenen Willensentschlusses unterlassen hat, die Wertpapiere im Februar 2001 zu veräußern. Ein eigener selbständiger Willensakt des Geschädigten schließt nicht aus, dass demjenigen die Schadensfolge zuzurechnen ist, der die Kausalkette in Gang gesetzt hat. Im Streitfall hat die Falschauskunft der Beklagten die Handlung des Klägers und damit das schadensbegründende Ereignis geradezu herausgefordert.
(BGH 18.1.2007, IX ZR 122/04)
4. Internethandel – Wann werden Sie steuerpflichtig?
"Drei, zwei, eins – meins!" Der Internethandel ist beliebt und mal ehrlich, wer würde nicht gern ein paar unnütze Dinge vom Dachboden gewinnbringend bei Auktionsbörsen wie eBay versteigern? Doch Vorsicht, tut man das häufiger, handelt man als Unternehmer und muss dementsprechend Einkommen-, Gewerbesteuer und auch Umsatzsteuer zahlen, darauf weist das Steuerberaternetzwerk Ecovis hin.
Als Gewerbebetrieb ist eine selbständige nachhaltige Betätigung definiert, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird. Wer also wiederholt online mit Waren handelt oder die Absicht hat, dies zu tun, ist grundsätzlich nachhaltig und damit im steuerlichen Sinn gewerblich tätig. Dabei ist zu prüfen, ob die Betätigung den Rahmen privater Vermögensverwaltung überschreitet. Vereinfachend gilt hier: Wer Waren seines persönlichen Gebrauchs verkauft, handelt grundsätzlich als Privatperson. Wer dagegen gezielt Waren angekauft hat, um sie bald zu verkaufen, überschreitet diesen Rahmen und erzielt also steuerpflichtige Einkünfte.
Ist die Betätigung noch der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen, liegt kein Gewerbe vor. Das heißt aber nicht automatisch, dass der Gewinn aus den Auktionen unversteuert bleibt. Vielmehr muss für jeden Fall gesondert geprüft werden, ob der Verkauf Einkommensteuer auslöst. Das ist dann der Fall, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Waren ein Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr liegt.
Hat man die verkauften Sachen geschenkt bekommen, ist für die Fristberechnung der Anschaffungszeitpunkt des Schenkenden maßgebend. Wer also zum Jahresbeginn über eBay seine ungeliebten Weihnachtsgeschenke verkaufen will, sollte bedenken, dass der Veräußerungsgewinn zu versteuern ist, wenn der Schenkende den Artikel nicht bereits ein Jahr zuvor angeschafft hat. Liegen die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 512 Euro sind sie jedoch steuerfrei.
Überschreitet die Betätigung den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung, werden also Waren angekauft, um sie alsbald zu verkaufen, ist man gewerblich tätig und muss neben rechtlichen auch umfangreichen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Das heißt beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde/Stadt ein Gewerbe anzumelden und dem Finanzamt gegenüber seinen künftigen Umsatz und Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit zu schätzen.
Doch kann der Fiskus schwarze Schafe in der Anonymität des Internets überhaupt erwischen? Eindeutig ja. Denn die Fahnder haben den Internethandel verstärkt ins Visier genommen, um dem Steuerausfall durch Schwarzhandel zu begegnen. Dazu nutzen sie das Programm "Xpider". Mit dieser Suchmaschine können Informationen gesammelt, die Daten analysiert und nach vorgegebenen Kriterien ausgewertet werden.
Achtung!
Bei eBay gibt beispielsweise die Kundenbewertung Auskunft über die Anzahl der Verkäufe und die Häufigkeit der Veräußerung von Neuwaren, während über "andere Artikel des Verkäufers" nachvollzogen werden kann, mit welchen Waren der Verkäufer noch handelt. Eine hohe Verkaufsanzahl und vermehrte Verkäufe von Neuwaren sind Indizien für die Gewerblichkeit. Wer erwischt wird, muss die angefallenen Steuern nachzahlen. Dazu kommen noch die Zinsen. Außerdem wird laut Steuerberater Heiko Beyer die Nichtabgabe von Steuererklärungen als Steuerordnungswidrigkeit oder als Steuerhinterziehung geahndet.
Die aktuellen Top-Bestseller: BÖRSE & GELD |
|
|  |  |
| |
|