Die Schweizer und Ihr Bankgeheimnis! - und die Österreicher?

(openPR vom 02.04.2007) - Die Schweizer stehen nach wie vor mehrheitlich hinter Ihrem Bankgeheimnis laut einer Umfrage der Schweizerischen Bankiervereinigung (SwissBanking).

Dieser Schutz der Privatsphäre werde von 79 Prozent der 1005 Befragten getragen, teilte die Branchenorganisation mit. 2006 hatte der Wert 80 Prozent betragen, 2005 waren es 78 Prozent gewesen.

73 Prozent gehen aber davon aus, dass der internationale Druck auf das Bankgeheimnis eher zunehmen wird. Die Mehrzahl der Befragten (76 Prozent) sei jedoch weiterhin klar der Meinung, dass eine Aufgabe des Bankgeheimnisses nicht in Frage komme, schreibt SwissBanking.

Trotz dieses Disputs finden 89 Prozent der Befragten, dass der Finanzplatz Schweiz im Ausland einen guten und professionellen Ruf habe. Unter den Befragten gaben 59 Prozent ihre Einstellung zu den Schweizer Banken als sehr positiv oder positiv an. Damit hat sich der Imagewert auf dem letztjährigen Niveau stabilisiert.

67 Prozent messen der Finanzindustrie gar die grösste Bedeutung aller Wirtschaftsbranchen der Schweiz bei. Erstmals wurden solch positive Werte auch in der früher eher kritischen Romandie (Westschweiz) verzeichnet.

Dazu passt auch, dass der schweizer Nationalrat dagegen ist, das Bankgeheimnis statt nur bei Steuerbetrug künftig auch bei Steuerhinterziehung aufzuheben. Mit 106 zu 68 Stimmen hat er einen Antrag von Heiner Studer (EVP/AG) zur Öffnung des Bankgeheimnisses am 12. März 2007 abgelehnt.

Meine Meinung dazu: Alles im Leben ist eine Frage der Alternativen! Solange die Alternativen für das Schweizer Bankgeheimnis noch nicht vollständig bereit stehen, werden die Schweizer Ihr Bankgeheimnis auch nicht aufgeben. Der Anpassungsdruck innerhalb Europas wird aber über kurz oder lang dazu führen, dass sich auch die Eidgenossen von Ihrem geliebten Bankgeheimnis verabschieden werden müssen. Das ist aber in einer globalisierten und internationalisierten Welt überhaupt kein Problem für die cleveren Schweizer Banken, da Sie derzeit schon dabei sind Ihre Buchungs- und Lagerstellen (Orte der Depot- und Kontenführung für Kunden) in Länder mit weiter attraktiven Bankgeheimnissen, Rahmenbedingungen und Rechtssprechungen zu verlagern, wie beispielsweise Singapur. Auch der Mittlere Osten mit Ländern wie Dubai, Bahrein und Abu Dhabi scheint immer attraktiver zu werden oder in Süd- und Mittelamerika Panama und Uruguay, neben einer Vielzahl von Karibikstaaten.

Zum Thema Bankgeheimnis in anderen Ländern kann ich Ihnen näheres empfehlen zur Lektüre, nämlich gerade in Bezug auf das Österreichische Bankgeheimnis gibt es ein aktuelles Fachbuch: ”Das Bankgeheimnis im Gerichtlichen Strafverfahren”:

Das Bankgeheimnis schützt alle Informationen, die der Bank vom Kunden anvertraut werden. Es garantiert allerdings keine Anonymität gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. § 38 Abs 2 Z 1 BWG ermöglicht den Kreditinstituten bankgeheime Unterlagen herauszugeben, ohne ihre Geheimnispflicht zu verletzen. Sind die Voraussetzungen des § 145a StPO erfüllt, sind sie zur Herausgabe der Unterlagen verpflichtet. Neben § 38 Abs 2 Z 1 BWG erläutert die Autorin die in § 145a StPO normierten Ermittlungsmethoden wie Identitätsermittlung, Kontoauskunft, Kontoöffnung und Überwachung. Zwangsmaßnahmen, die mit dieser Thematik in engem Zusammenhang stehen, wie z.B. Hausdurchsuchung, Kontosperre und die Vernehmung von Mitarbeitern eines Kreditinstituts als Zeugen, ergänzen die Thematik. Ausführlich beschreibt die Autorin Rechtshilfenormen, die durch die verstärkte internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden immer wichtiger werden. Ihr Ausblick auf das Strafprozessreformgesetz 2008 rundet die Darstellung ab. Das Buch ist aus meiner Sicht weniger für den Privatanleger geschrieben, als vielmehr für Banken, Vermögensverwalter oder Anwälte, aber durchaus auch für den fortgeschrittenen und interessierten Privaten geeignet und bestätigt im Prinzip meine auch schon des Öfteren publizierten Prognosen.

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Markus Miller

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