Big Brother Awards Deutschland – Einige „Preisträger“ aus 2006

Die BigBrotherAwards Deutschland wurden ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern - sie sollen missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen zeigen. Seit 1998 wird ein solcher Preis in verschiedenen Ländern und seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland an Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen. Die deutschen BigBrotherAwards werden vom Bielefelder FoeBuD e.V. organisiert. Der FoeBuD gründete sich 1987 als Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs.

„Preisträger“ im Jahre 2006 in folgenden Kategorien:     

Wirtschaft

Der BigBrotherAward in der Kategorie Wirtschft geht an: SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), stellvertretend an die deutschen SWIFT-Aufsichtsratsmitglieder Roland Böff (Senior Vice President, Bayerische Hypo- und Vereinsbank) und Wolfgang Gaertner (CIO, Deutsche Bank AG). SWIFT-Europa stellt den US-Behörden seit fast fünf Jahren über sein US-amerikanisches Operation-Center die Daten internationaler Banktransaktionen zur Verfügung. Dabei werden nicht nur die Daten weitergegeben, bei denen Konten in den USA betroffen sind, sondern SWIFT spiegelt auch seine innereuropäischen Daten zur Sicherung auf die Server von SWIFT-USA.

Politik

In diesem Jahr wurden in der Kategorie Politk zwei Preise verliehen: Die Mitglieder des 4. Landtags von Mecklenburg-Vorpommern erhalten den Preis für die gesetzliche Erlaubnis zur verdachtsunabhängigen Tonaufzeichnung in der Öffentlichkeit. Und die Bundes-Innenministerkonferenz für die Einrichtung einer zentralen "Anti-Terror-Datei".

Technik

Den Technik-Award darf dieses Jahr die Philips GmbH in Empfang nehmen: Für die Vorgabe, dass CD-Brenner ihre eindeutige Seriennummer auf den Rohling schreiben und damit eine Rückverfolgbarkeit von Datenträgern zum Brenner ermöglichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, Raubkopierer ermitteln zu wollen. Dabei ist es in Deutschland nicht strafbar, Musik-CDs oder Filme für den privaten Gebrauch zu brennen. Lediglich ein technisch wirksamer Kopierschutz darf nicht umgangen werden.

Verbraucherschutz

Den Preis in dieser Kategorie hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verdient - für die Warn- und Hinweisdateien der Versicherungswirtschaft, mit denen Versicherungen umfangreiche Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern austauschen – nach geheimgehaltenen Kriterien, ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen.

Die Beispiele Wirtschaft und Verbraucherschutz möchten wir Ihnen anbei noch etwas detaillierter präsentieren:

Big Brother I – gläserner Kunde bei Versicherungsgesellschaften

Versicherungsgesellschaften wollen in erster Linie was wir alle wollen. Geld verdienen. Das geht natürlich am besten wenn möglichst viele und hohe Kundenprämien eingenommen werden und möglichst wenig Versicherungsleistungen ausbezahlt werden. Die Differenz ist ganz banal und vereinfacht dargestellt der Gewinn.

Der Kampf gegen Versicherungsbetrung scheint eine Vorgeschobene Begründung!

Ein Versicherungsvertrag ohne eingehende „Risikoprüfung“ durch die Versicherungsgesellschaft ist heutzutage nicht mehr möglich. Diese Prüfung liege im Interesse der Versichertengemeinschaft laut Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Doch es scheint so, als dass der Versicherungsnehmer hierdurch zum gläsernen Kunden wird und die umfangreiche Datenerhebung durch die Versicherungsgesellschaften und der Austausch von Daten zwischen den Anbierten mit dem Datenschutz schwer zu kombinieren ist.

Bereits vor Vertragsschluss werden Daten des Versicherungsnehmers zur Risikoeinschätzung erhoben, gespeichert und übermittelt. Während der Laufzeit eines Versicherungsvertrags erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung von Prämienabrechnungen. Bei einer etwaigen Schadensbearbeitung erfolgt eine Erhebung der das Schadensereignis bestimmenden Daten, die bei Vorliegen bestimmter Merkmale an eine zentrale Stelle des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) übermittelt werden.
Die im GDV organisierte Versicherungswirtschaft unterhält eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei namens „Uniwagnis“, in der Daten der Versicherungsnehmer gespeichert werden. Nach Aussage des GDV dient die Datei zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug. Tatsächlich scheint die Liste aber auch diejenigen Personen zu enthalten, die ein Mitglied des GDV für ein „schlechtes Risiko“ bzw. nicht lukrativen Kunden hält. Als „hochgradig unseriös“ stuft beispielsweise Frank Braun, Chef des Bundes der Versicherten (BdV), die Kampagne der Versicherungsbranche ein. „Da wird ein Vorwand konstruiert, um die nächste Prämienerhöhung und eine riesige Datensammelei zu rechtfertigen.“ Betrug zum Nachteil einer Versicherung müsse selbstverständlich verfolgt werden, sagt der Verbraucherschützer. „Die Versicherer aber bauschen mit fragwürdigen Methoden das Thema so auf, als müsste sich jeder Kunde für seine Schadensmeldung schämen.“
Tatsächlich fällt es schwer, die Behauptung vom „Volkssport Versicherungsbetrug“ mit Fakten zu unterlegen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist beispielsweise für das Jahr 2002 lediglich 8876 Verfahren wegen Betruges zum Nachteil einer Versicherung und Versicherungsmissbrauch auf. Das entspricht rund einem Prozent aller Betrugsverfahren.

Es scheint als dass „Uniwagnis“ nur eine systematische Datensammlung über die Versicherungsnehmer ist, von welcher die meisten überhaupt keine Kenntnis haben weder dass es diese Datei gibt, noch was über den einzelnen darin gespeichert ist.

 

Big Brother II - USA überwachen Finanztransfers immer stärker

Die Europäische Zentralbank (EZB) kann sich nach Auffassung des europäischen Datenschutzbeauftragten im Fall des Finanzdatentransfers durch den Serviceleister SWIFT an US-Behörden nicht aus der Verantwortung stehlen. Die EZB spiele hier eine dreifache Rolle, erklärte Peter Hustinx : sie sei gleichzeitig Aufsicht, Nutzer und politischer Entscheidungsträger. EZB-Präsident Jean-Claude Trichet vertritt hingegen die Auffassung, es liege nicht in der Kompetenz der Zentralbank zu kontrollieren, ob die in Belgien ansässige Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT) die EU-Datenschutzgesetze befolge. Dies hat Trichet den Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP), die sich jetzt mit dem Thema erneut befasst haben,
in einem Schreiben mitgeteilt. Die EU-Kommission geht nach den Worten von Innen- und Justizkommissar Franco Frattini davon aus, dass die US-Behörden mit den von SWIFT übermittelten Informationen über Millionen Banküberweisungen täglich nicht missbräuchlich umgehen. Fragen, ob SWIFT ein Einzelfall ist oder ob möglicherweise auch Telekommunikations- oder Versicherungsdaten betroffen sind, konnte der Kommissar den Parlamentariern nicht beantworten.

Der Kampf gegen Terror ist scheinbar für alles eine Begründung!

Das EU-Recht verbietet die Weitergabe von vertraulichen Personendaten an andere Staaten, wenn diese keinen ausreichenden Schutz gewährleisten. Frattini strebt daher ein Abkommen mit den USA über den Austausch und den Schutz von Finanzdaten an. Bislang hätten sich aber nur sehr wenige Mitgliedstaaten kooperativ gezeigt, heißt es in der Kommission. Im vergangenen Sommer war bekannt geworden, dass die US-Regierung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 Finanztransfers überwachen lässt. Benutzt wird dazu das nach belgischen Recht zugelassene SWIFT-Überweisungsnetzwerk, dem fast 8.000 Geldinstitute in über 200 Ländern angehören. Die Datenschutzkontrolleure der EU-Mitgliedstaaten hatten Hustinx aufgefordert, die Rolle der EZB in der SWIFT-Affäre zu klären. Die nationalen Behörden wollten ihre jeweiligen Notenbanken in diesem Zusammenhang durchleuchten. Trichet hatte im Oktober bei einer Anhörung im EP gesagt, SWIFT habe die Zentralbank 2002 darüber informiert, Daten an die CIA bzw. an das US-Finanzministerium weitergegeben zu haben.

Um eines klarzustellen, selbstverständlich bin auch ich dafür, dass der Terrorismus in unserer liberalen und freiheitlichen Gesellschaftsordnung keinerlei Toleranz erfahren darf und ich halte auch Versicherungsbetrug keinesfalls für ein Kavaliersdelikt.

Aber!

Gerade der Schutz und das vertrauensvolle Umgehen mit Ihren personenbezogenen Daten gehört ebenfalls zu dieser freiheitlichen und liberalen Grundordnung auf der unsere westlichen Demokratiesysteme aufbauen.

Darum müssen wir eine ausufernde Datenerhebung- und verwendung unbedingt verhindern!

George Orwells Buch gibt es mittlerweile auch als Audio CD oder Hörbuch. Beides kann ich als Lektüre zum Nachdenken nur empfehlen und Sie finden dies unter folgendem Link:

1984

 

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