Vermögenskonsolidierung

Unser neuer Partner in Zürich für Vermögenskonsolidierungen die R. Wägli & Cie AG

Vermögenskonsolidierung

Die Qualität eines Gesamtvermögens hängt nicht primär von der Auswahl der Einzelspieler (Banken, Vermögensverwalter) ab sondern vom „Gesamtvermögensmanager“ als Trainer!

Ein erfolgreiches Unternehmertum, eine Schenkung, eine Erbschaft, Aktien, Anleihen, Zertifikate, Fonds, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, immaterielle Werte wie Patente oder Ideen, Sammlungen und Kunst!

Viele Vermögenswerte werden isoliert voneinander betrachtet und verwaltet, alles noch bei den unterschiedlichsten Banken und Vermögensverwaltern, in unterschiedlichen Ländern und Rechtsräumen – wie schnell verliert dabei ein Anleger den Überblick über sein Gesamtvermögen!

Die Praxis:

Ein vermögender Privatkunde hat aufgrund von Diversifikationsüberlegungen und privaten Präferenzen Beziehungen zu vier verschiedenen Finanzinstituten aufgebaut rein für seine Portfolioinvestitionen (Direktinvestitionen in Immobilien, Sachwerte, Beteiligungen sind ebenfalls vorhanden). Sein Problem ist nun eine konsolidierte Vermögensübersicht zu erhalten möglichst von unabhängiger und neutraler Seite.

Eine Bank als Konsolidierungsstelle zu beauftragen birgt den natürlichen Interessenskonflikt, dass die Objektivität gegenüber anderen Banken und der eigenen Leistung nur bedingt möglich ist!

Das Problem des Anlegers ist die kompetente Zusammenführung aller Daten in eine konsolidierte Vermögensübersicht welche wegen der unterschiedlichen Reportings der involvierten Banken zeitaufwendig und oft nicht konsistent ist.

Es ist somit nicht verwunderlich, dass der Anleger Mühe hat festzustellen, ob die verschiedenen Wertpapierdepots richtig strukturiert und aufeinander abgestimmt sind. Ebenso ist ganzheitlich zu betrachten, welche Risiken mit den Investitionen verbunden sind, ganz zu schweigen von dem zeitlichen Aufwand für die Steuererklärungen. Ein zusammengefasstes Steuerreporting über alle Vermögenswerte fehlt in jedem Fall.

In der Praxis beobachten wir häufig, dass Anleger bereits über mehrere Konto- und Depotverbindungen verfügen, aber die einzelnen Berater der Banken isoliert voneinander Wertpapierdepots strukturieren. (von der Einbeziehung von zusätzlichen alternativen Vermögenswerten einmal ganz abgesehen). Der Kunde wünscht oftmals auch nicht, dass einer bestimmten Bank in Österreich beispielsweise bekannt wird, dass er auch bei einer Schweizer Adresse noch über weitere Vermögenswerte verfügt.

Dies macht auch Sinn, da – beispielsweise - gerade Banken intern alle Kundenäußerungen und Hinweise dahingehend in speziellen Datenbanken (Kundeninformationssystemen) dokumentieren um natürlich diese Vermögenswerte ebenfalls für ihr Institut gewinnen zu können. Dies wäre jedoch kontraproduktiv zu den gewünschten und notwendigen Diversifikations- und auch Diskretionsabsichten des Kunden.

Wo die Übersicht fehlt, werden somit Fehler gemacht, teure Fehler. Diese müssen nicht zwingend von einem der involvierten Vermögensverwalter stammen sondern sie ergeben sich oftmals systembedingt.

Im Rahmen der Wertschöpfungskette eines Anlegers wird immer wieder auf die Wichtigkeit der adäquaten Anlagestrategie hingewiesen. Bekanntermaßen werden 90% der Rendite durch die so genannte „Asset Allokation“, also durch die Anlagestrategie beeinflusst. Diese muss zwingend, sorgfältig und nachhaltig umgesetzt werden und zwar mit allem was dazu gehört im modernen Vermögensmanagement. Dazu zählt beispielsweise die Bestimmung des Managementstils, die Selektion der Vermögensverwalter oder die Produktauswahl. Dazu müssen alle Anlagen überwacht und die Ergebnisse, die sich aus der Anlagestrategie und den Anlagen selbst ergeben regelmäßig aufgezeigt werden. Nur dann können Missstände rechtzeitig erkannt und Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.

Die Lösung: Lernen von Family Offices

Im Jahr 1838 gründete die äußerst vermögende amerikanische Familie Morgan das „House of Morgan“ mit dem ausschließlichen Zweck, das Vermögen der eigenen Familie zu betreuen und zu verwalten. Damit legten die Morgans den Grundstein für eine Form der Vermögensverwaltung, die bis heute als „Family Office“ bezeichnet wird. An der Sinnhaltigkeit, für die Verwaltung und Erhaltung eines sehr großen Vermögens ein eigenes Unternehmen zu gründen (Besitzgesellschaft), besteht kein Zweifel. Die Stärke des Konzepts liegt in der ausschließlichen Konzentration auf die Bedürfnisse eines einzelnen Kunden, und das bei vollkommener Unabhängigkeit. Echte Family Offices (die nur einer einzigen Familie dienen) sind eher selten, mehrheitlich handelt es sich heute um Bereiche von Banken, Anwaltskanzleien oder spezialisierte Vermögensverwalter, die dann meist nicht nur einen einzigen Mandanten betreuen.

Diese Art der Family Offices bezeichnet man als so genannte Multi User Family Offices, die mehrere Klienten betreuen. Rund ein Drittel davon sind Bankentöchter und kommen ursprünglich aus dem Asset-Management Bereich. Ein weiteres drittel ist aus Anwaltskanzleien beziehungsweise Wirtschafts- und Steuerberatungsbüros entstanden, die selbst zwar keinen Bezug zum Vermögensverwaltungsgeschäft haben und die eigentliche Aufgabe der Verwaltungsgeschäfte an externe Anbieter (Banken, Vermögensmanager) delegiert haben. Der Rest sind spezialisierte Vermögensverwalter.

Der Vermögenskonsolidierer

Die professionelle Strukturierung und Kontrolle nimmt den größten Stellenwert in der Arbeit eines „Vermögenskonsolidierers“ ein, aber insgesamt geht die Tätigkeit der Manager dieser Konsolidierung weit darüber hinaus. Eine genaue Kenntnis über die Vermögens- und Lebensverhältnisse des zu betreuenden Mandanten sind hierfür ebenso unerlässlich wie die diskrete Behandlung und Verwendung dieser persönlichen Daten und Merkmale.

Offenheit und Vertrauen bei höchster Diskretion!

Ein Rechtsanwalt kann seine Klienten nur dann optimal und ziel führend beraten, wenn er umfassend über die Verhältnisse seines Mandanten informiert ist. Ein Arzt ist nur dann in der Lage eine kompetente Diagnose zu stellen, wenn er ebenfalls eine umfassende Analyse macht und der Patient ihn in aller Offenheit informiert. Damit ist der Arzt in der Lage eine passende Therapie zu verschreiben welche dem Patienten wirklich hilft.

Dies bedeutet also der Mandant und der Patient müssen ihren Anwalt oder Arzt in schonungsloser Offenheit – gegen sich selbst und gegenüber anderen - informieren und ihm Vertrauen. Arzt und Anwalt müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen nichts verschwiegen und verheimlicht wird.
Der Mandant oder Patient muss hingegen auf die Schweigepflicht vertrauen, denn würden Inhalte von Gesprächen bzw. Erkenntnissen dritten bekannt und kämen damit an die Öffentlichkeit, kann materieller oder immaterieller Schaden entstehen mit gravierenden Auswirkungen.

Eine solche Offenheit nach innen bedingt deshalb einen unbedingten Geheimnisschutz im Außenverhältnis.

Klient wie Patient müssen sich darauf verlassen können, dass Anwalt oder Arzt die ihnen anvertrauten Geheimnisse unbedingt für sich behalten. Der Staat sorgt dabei mit seiner Gesetzgebung dafür, dass sie die Geheimnisse nicht nur bewahren dürfen (Arzt und Anwalt haben vor Gericht ein so genanntes Zeugnisverweigerungsrecht, das heißt sie können eine Aussage verweigern), sondern bewahren müssen. Wenn sie das Vertrauen ihres Mandanten oder Patienten verletzen, machen sie sich im Gegenzug strafbar und somit Schadensersatzpflichtig.

Im Bankbereich und speziell für einen „Konsolidierer“ gilt nun ebenfalls der Grundsatz: Ohne absolute Offenheit ist keine effiziente Beratung möglich und ohne Geheimnisschutz wird der Kunde keine Offenheit haben.

Wichtigste Voraussetzung für die kompetente und umfassende Beratung in Vermögensangelegenheiten ist – ähnlich wie bei einem Arzt oder Rechtsanwalt – ein großes Maß an Vertrauen und die absolut offene Information des Vermögensberaters.

Die wichtigste Voraussetzung derartiger Offenheit ist ein Rechtssystem (in erster Linie Bankgeheimnis) das sicherstellt, dass diese Informationen beim Berater der Geheimhaltung unterliegen. Man denke beispielsweise an den Kunden, der seiner Schwiegertochter misstraut und für den Fall seines Ablebens eine Struktur sucht, mittels der sein Sohn und seine Enkel wirtschaftlich abgesichert werden, ohne dass die Schwiegertochter Einfluss auf Investition und Verwendung des Kapitals nehmen kann. Selbstverständlich muss sich dieser Mandant darauf verlassen können, dass zu seinen Lebzeiten sein Sohn und dessen Frau von dieser Planung nichts erfahren. Andernfalls wird das Verhältnis zu Sohn und Schwiegertochter belastet zu einem Zeitpunkt, an dem noch gar nicht feststeht, ob die Struktur jemals Anwendung findet und operativ wird. Ein weiterer denkbarer Fall wäre ein Unternehmer, der von seiner schweren Erkrankung in Kenntnis gesetzt wird. Dieser muss Vorsorge treffen für den Fall seines Ablebens, will aber nicht, dass seine Familie oder seine Mitarbeiter davon erfahren, solange die Erkrankung nicht sichtbar ist und eine Chance auf Genesung besteht. In diesen und zahllosen anderen Fällen wird ein Vermögensanleger seinen Berater nur ins Vertrauen ziehen, wenn die Geheimhaltung und somit der Vertrauensschutz sichergestellt ist.

Gerade in Deutschland existiert dieses Bankgeheimnis spätestens seit dem 1. April 2005 nicht mehr und birgt einen erheblichen Standortnachteil für Investoren, die dem Schutz der Privatsphäre höchste Priorität geben.

Kompetenz und Zielorientierung

Das Ziel einer „Konsolidierung“ ist es nun, unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen und die aktuelle Vermögenssituation, nicht zuletzt unter Rendite und Risikogesichtspunkten zu optimieren. Gerade bei großen Familienvermögen wird durch Anwendung institutioneller und professioneller Strukturen – beispielsweise durch die Vergabe und Überwachung von Spezialmandaten an unterschiedliche Vermögensmanager bei gleichzeitiger Schaffung von Holdinggesellschaften - eine bessere Steuerung des Vermögens in dem hier beschriebenen, umfassenden Sinne erfolgen. Darüber hinaus gelingt es, im Rahmen einer Vermögensübertragungsstrategie die nachfolgenden Generationen in den Vermögensverbund einzubinden und hierdurch schrittweise an den verantwortungsvollen Umgang mit den Familienwerten heranzuführen.

Als Hauptkriterien für Handlungsempfehlungen sollte ein Anbieter von Konsolidierungs-Dienstleistungen stets die persönlichen Wünsche und Ziele des Kunden in den Mittelpunkt stellen. Diese Ziele zu erkennen, und mit fachlicher Kompetenz den Mandanten zu begleiten ist die Hauptherausforderung, denn eine mangelnde Analyse und Umsetzung erhöht wiederum Risiken deutlich und schmälert die Substanz bzw. Renditeaussichten des Gesamtvermögens.

Lösungsansatz – Modulares System

Ein moderner „Konsolidierer“ sollte ein modulares System verschiedener Leistungselemente (Experten-Netzwerk) sein. Diese werden individuell – auf Kundenbedürfnisse zugeschnitten – nach Maß miteinander kombiniert. Dies kann eine einzelne Bank nicht, oder nur in den seltensten Fällen umfassend erreichen, da Einzelinteressen (Eigene Produkte, Vertriebserträge, fehlende umfassende Beratungskompetenz/Beraterhaftung, Konzentration auf Kerngeschäftsfelder usw.) und fehlende Beratungs- und Netzwerkstrukturen oftmals hinderlich sind. 

Oftmals werden in Banken einheitliche Musterportfolios gebildet um den Beratern eine Hilfestellung für den Vertrieb dieser Einheitsdepots an Kunden zu geben und diese Depots mit Margenstarken bzw. mit Hausprodukten zu befüllen um die Erträge der Bank zu optimieren.

Standard- oder Musterportfolios sind jedoch fast immer zum Nachteil des Kunden. Viele Banker haben sich hierbei mittlerweile weg vom Berater, hin zum (Produkt)Verkäufer entwickelt.

Da jedes Vermögen und jeder Anleger eine individuelle Struktur hat, ist nur durch Hinzuziehen von unterschiedlichen Experten eine individuelle und unabhängige Betreuung und Beratung sicherzustellen.

Leistungen wie beispielsweise eine Vermögensstrukturberatung (Financial Planning, Wealth-Management), die Planung der Vermögensnachfolge (Estate Planning), ein Portfolio-Performance Reporting (Rendite-/Risiko Kontrolle), die Analyse unterschiedlicher Produkte und Produktstrukturen (von Anlageprodukten hin zu Gesellschaftsrechtlichen Dienstleistungen) sollten bei einem professionellen ganzheitlichen Vermögensmanagement hierbei je nach Kundenbedarf einzeln oder in Paketlösungen angeboten werden.

Ein derartiges modulares System ist die Basis für eine Unabhängigkeit der Beratungsdienstleistungen und für die Objektivität von Produktempfehlungen. Darüber hinaus hilft es ein hohes Maß an Kostentransparenz zu gewährleisten.

Was beinhalten diese modularen Komponenten nun im Einzelnen?

Vermögensstruktur- Analyse und Beratung

Strategische Finanzplanung sollte hierbei die Zukunft so vorhersehbar wie möglich machen. So ambitioniert die Marketingprospekte und die Aussagen einer Vielzahl von Anbietern hierbei sind, an einem professionellen Planungsinstrument, das sich mit allen aktuellen Informationen und individuellen Bedürfnissen auseinandersetzt mangelt es oftmals. Wie aber kann man seine Zukunft seriös planen, wenn kein genaues Bild von der Gegenwart vorhanden ist. Damit Vermögen im Laufe der Zeit bestmöglich verwaltet werden und arbeiten kann, ist eine strukturierte Planung unerlässlich. Dies erspart eine Vielzahl von möglichen Nachteilen, wie beispielsweise zusätzliche und unnötig anfallende Kosten, Einbußen bei der Rendite oder Vermögensverluste, welche durch die Auswahl unpassender Produkte entstehen können, Risiken welche auf den ersten Blick nicht erkennbar erscheinen und auch Zeit. Zeit ist ein ganz entscheidender Faktor. Entweder Sie nutzen diese Zeit für Ihre operativen Geschäftstätigkeiten, mit welchen sie ihr Geld verdienen und wiederum zusätzlich ihre Vermögenswerte mehren, oder sie haben mehr Zeit für Ihre individuelle Lebensgestaltung und somit eine deutliche  Erhöhung der Lebensqualität. Dem Zitat von Heinz Brestel (bekannter Finanzpublizist) „ Es ist oftmals besser einen Tag über sein Geld nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten“ kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Ich bin der Ansicht jeder sollte sich auf das konzentrieren, was er am besten kann (Kernkompetenzen) und für das was er nicht professionell darstellen kann, sollte er entsprechende Experten (Netzwerk-Partner) hinzuziehen.

Dieser Lehrsatz gilt dabei nicht nur für Unternehmen oder Anbieter von Finanzdienstleistungen, sondern für wirklich jeden von uns in einer Welt mit immer komplexeren Strukturen. Wir müssen unsere Lebensverhältnisse dabei auf diese Strukturen anpassen und abstimmen, um auch künftig erfolgreich zu bleiben.

Die R. Wägli & Cie AG in Zürich

Um diese Parameter und Dienstleistungen bankenunabhängig und produktneutral mit einem kompetenten Anbieter zu erfüllen, haben wir mit der R. Wägli & Cie AG in Zürich einen zuverlässigen und erfahrenen Partner im Dienstleistungsbereich Vermögenskonsolidierungen gewinnen können.

Rolf Wägli, Gründer und Inhaber der R. Wägli und Cie AG, wurde 1951 in Olten (Kanton Solothurn) geboren. 1976 erlangte er das Diplom eines Schweizer Bankfachmanns. In der Folge war er für mehrere Banken in der Schweiz und in England tätig und erwarb sich dabei umfassende Erfahrung im globalen Anlagegeschäft. Seit 1979 wurde er an verschiedenen Finanzinstituten mit leitenden Positionen betraut.

Seine Unternehmung versteht Rolf Wägli als eine Investment-Boutique mit der klaren Zielsetzung, für den privaten und institutionellen Kunden die perfekte Anlage zu realisieren. Dieser Anspruch verlangt mehr als solide Professionalität – es braucht dazu auch Lust, verborgene Chancen zu erkennen und konsequent zu nutzen. Und Mut, auf trügerische Entwicklungen im Markt selbst gegen den Wunsch eines Klienten einzugehen.

Ein Netz von persönlichen Beziehungen zu Entscheidungsträgern in der Finanzwelt, in Politik und Wirtschaft sowie die engagierte Auseinandersetzung mit allen Adressen, welche er für die Investitionen seiner Kunden auswählt, haben zum schönen Erfolg seiner Firma beigetragen. Besondere Aufmerksamkeit schenkt er einem Unternehmertum, das über eine gesunde Innovationsbereitschaft hinaus auch seine soziale und ökologische Verantwortung wahrnimmt.

Im Bereich der Vermögenskonsolidierungen würde die Wägli & CIE AG Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch einladen, in dem wir gemeinsam abklären, wie weit die Dienstleistungen der R. Wägli & Cie AG Ihren Bedürfnissen entsprechen. Um dabei hoffentlich den Eindruck zu gewinnen, dass uns eine Partnerschaft nicht nur geschäftlich, sondern auch persönlich Vergnügen bereitet.

 

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