Bankgeheimnis
Mit dem Bankgeheimnis wird die Pflicht der Bank zur Verschwiegenheit über die finanziellen Verhältnisse ihrer Bankkunden und das Recht, Auskünfte gegenüber Dritten zu verweigern, bezeichnet. Es ist als elementarer Schutz für die Privatsphäre der Bankkunden gedacht, wurde jedoch in Deutschland in letzter Zeit mehr und mehr ausgehöhlt und ist in der Praxis nicht mehr existent.
Länder wie die Schweiz, Singapur oder Liechtenstein verfügen über einen gesetzlichen Schutz des Bankgeheimnisses und teilweise ist dieser in deren Verfassungen verankert und kann nicht ohne weiteres aufgehoben werden.
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