Steuerhinterziehung
Steuerbürger, die ihren gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkungspflicht, sprich der Abgabe von Steuererklärung, nicht nachkommen und dadurch die Steuern verkürzen oder einen Steuervorteil erlangen, machen sich der Steuerstraftat der Steuerhinterziehung schuldig. Eine Steuerhinterziehung wird mit mehrjährigen Haftstrafen oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Steuerhinterziehung macht sich schuldig, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden vorsätzlich über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Ebenso, wer die Finanzbehörde pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt.
Siehe auch Schwarzgeld
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