Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine allgemeine Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der "Quelle" erhoben wird. Im Allgemeinen wird die Quellensteuer auf Wertpapier- und Zinserträge erhoben und direkt von der Bank abgeführt.
In den deutschsprachigen Ländern gibt es für diese Steuerart verschiedene Bezeichnungen. In Deutschland wird diese Steuer als Kapitalertragsteuer bzw. für Zinserträge als Zinsabschlagsteuer bezeichnet. In der Schweiz heißt diese Art der Ertragsbesteuerung Verrechnungssteuer.
Siehe auch Abgeltungssteuer
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