Als so genannte Abgeltungsteuer werden beispielsweise Pauschalsteuern bezeichnet, mit der die weiteren Steueransprüche des Staates gänzlich erlöschen. Das heißt, durch die Einbehaltung wird die Steuerschuld des Steuerpflichtigen komplett abgegolten. Abgeltungssteuern werden im internationalen Steuerrecht häufig zur Verfahrensvereinfachung eingesetzt, etwa in Österreich die Steuer auf Kapitalvermögen. Abgeltungssteuern sind in der Regel unabhängig (Pauschal) von den individuellen Sätzen der Steuerpflichtigen und vereinfachen komplexe Steuersysteme.
Ab 01.01.2009 wird auch in Deutschland eine Abgeltungsteuer umgesetzt in Höhe von 25%
In diesem Fall ist aber der Begriff Abgeltungsteuer nicht unbedingt treffend, da zusätzlich noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer hinzukommen und auch Erbschafts- oder Schenkungssteuern nicht "abgegolten"
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