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US Corporations und LLC’s (limited liability companies)

Das amerikanische Gesellschaftsrecht unterscheidet genau wie das deutsche Recht zwischen Gesellschaften bzw. Gemeinschaften, die unbeschränkt  haften (die dahinter stehenden Personen haften dabei) und solchen, die als juristische Personen anerkannt sind und deren Haftung beschränkt werden kann.

Im amerikanischen Recht unterliegen die „sole proprietorship“ (Einzelfirma) die „general partnership“ (OHG) und die „limited partnership“ (KG) einer unbeschränkten Haftung, wobei selbstrverständlich die Kommanditisten einer KG nur beschränkt haften.

Während man in Deutschland im Wesentlichen zwei Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung kennt, die GmbH und die AG, gibt es im amerikanischen Recht nur eine juristische Person mit beschränkter Haftung, die so genannte US Corporation. Eine Corporation kann am ehesten mit einer AG verglichen werden, weil das Vermögen der Corporation aus der Ausgabe von Aktien stammt. Im Gegensatz zur AG ist diese Gesellschaftsform jedoch sehr viel flexibler und sowohl für kleine Ein-Mann-Corporations als auch für Unternehmen von der Größe General Electrics geeignet.

Mittlerweile ist in den USA auch die Gründung einer so genannten „limited liability company“ (LLC)  möglich, die mit einer GmbH verglichen werden kann und die gewisse steuerrechtliche Vorteile aufweist.

Die Gründung einer Corporation ist in den USA Ländersache. Jeder Bundesstaat hat sein eigenes Gesetz (Corporation law). Diese Gesetzte sind im Wesentlichen identisch, können sich aber beispielsweise in Fragen des Managements einer Corporation oder steuerrechtlichen Fragen erheblich unterscheiden. Möglich sind Gesellschaften von Alabama über Florida und Montana bis hin zu Wyoming. Der gängigste Bundesstaat ist dabei sicherlich Delaware.

Die Wahl des Bundesstaates ist allerdings von entscheidender Bedeutung und die sehr verbreitete Ansicht, die Gründung einer Corporation erfolge am günstigsten im Bundesstaat Delaware, ist nur zum Teil richtig und hängt wiederum stark von den Bedürfnissen und Wünschen des Investors ab.

  Die Vorteile von US Gesellschaften für Ausländische Kapitalanleger sind im Wesentlichen folgende:

 

-        Haftungsschutz

-        Steueroptimierung

-        Anonymität / Diskretion

-        Vermögensschutz

-        Erbschaftssteueroptimierung

-        Möglichkeit der Kapitalisierung der Corporation (z.B. durch Aktienverkauf)

 

Die US Corporation und die US Limited liability company sind interessante gesellschaftsrechtliche Alternativen für internationale Vermögensanleger, um ihre Vermögenswerte zu strukturieren und zu sichern. Von der Kostenbelastung eigenen sich US Gesellschaften schon für die Verwaltung von Vermögenswerten ab ca. 200.000 EUR.

 

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