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Englische Limited - UK Limited

Das englische Recht ist eines der ältesten Gesellschaftsrechte der Welt. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich einer englischen Limited sind im englischen Companies Act zu finden. Anders als in Deutschland (GmbH-Gesetz, AG-Gesetz) umfasst dieser englische Gesetzestext die Regelungen aller in England existierender Gesellschaftsformen (Limited, PLC usw.). Der derzeit gültige Companies Act ist die Version aus dem Jahre 1985 mit einer Erweiterung aus dem Jahre 1989. Das englische Firmenrecht bzw. Gesellschaftsrecht ist das weltweit am meisten kopierte. So Basiert zum Beispiel das amerikanische, sowie das chinesische Firmenrecht auf englischem Firmenrecht. Sicherlich sind beide mittlerweile soweit verändert, dass man nur noch in gewissen Grundzügen Ähnlichkeiten erkennen kann.

Genauso wie es in Deutschland verschiedenste Rechtsformen für Unternehmen gibt (GmbH, AG usw.) verhält es sich auch in England. In England ist die Häufigste Rechtsform die der Limited. Derzeit gibt es über 2 Millionen in England registrierte Limiteds. Genauer genommen heissen sie „Private Limited Company by Shares“ was frei übersetzt soviel bedeutet wie „beschränkt (Haftung) auf ihr Aktienkapital“.

Am ehesten kann man diese Rechtsform mit der deutschen GmbH vergleichen, da es der Limited auch nicht erlaubt ist, ihre Aktien auf dem freien Markt anzubieten.

Die Limited darf ihre Aktien nur im privaten Bereich veräußern. Um mit seiner Unternehmung an der englischen Börse gelistet werden zu können, benötigt man eine so genannte Public Limited Company.

Bei einer UK Limited ist ein vernachlässigbares Mindestkapital erforderlich und Geschäfte können bei dieser interessanten Gesellschaftsform durch einen einzigen Director (Geschäftsführer/Vorstand) geführt werden. Sie kann außerdem von den verschärften Rechnungslegungspflichten befreit werden und ist nicht automatisch wirtschaftsprüferpflichtig wie beispielsweise eine Englische AG (PLC).

Genauso wie bei einer deutschen Vermögensverwaltenden GmbH beispielsweise handelt es sich auch bei der Limited um eine eigenständige juristische Person.

Dies bedeutet, dass ein Vermögensanleger nicht mehr in seinem eigenen Namen handelt, sondern lediglich die Rechte und Pflichten der Limited vertritt.

Eine Limited wird gegründet durch Ihre Gesellschafter (engl. Shareholder). Sie sind von nun an die eigentlichen Besitzer dieser juristischen Person. Die Shareholder bestimmen wiederum einen Vorstand/Geschäftsführer (engl. Director), welcher die Geschäfte im Namen des Gesellschafters (Kapitalanleger) und vor allen Dingen zu seinen Gunsten führt. Die Limited wird also in dieser Konstruktion keine operative Geschäftstätigkeit aufnehmen, sondern ausschließlich vermögensverwaltend tätig sein. Das Hauptziel sollte es sein, dass die Gesellschaft Gewinne erwirtschaftet, da diese in Form von Dividenden an den Gesellschafter ausgeschüttet werden können. Hier lassen sich ebenfalls interessante steuerliche Modelle strukturieren.

Neben dem geringen Grundkapital in Höhe von 1 Pfund (bei der deutschen GmbH beispielsweise 25.000 EUR), der geringen Bürokratie des englischen Gesellschaftsrechts und dem verlagern von Risiken kann mit der Gesellschaftsform der Limited unter bestimmten Voraussetzungen somit eine gezielte Steueroptimierung der Vermögenswerte vorgenommen werden.

Da auch das englische Gesellschaftsrecht keine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer kennt, sichern sie Ihre Vermögenswerte zusätzlich ab und können die Anteile an der Limited auch weiterverschenken- oder vererben im Zuge der Nachfolgegestaltung. Dies führt zu einer optimierten Vermögensübergabe. Statt Wertpapiere zu vererben, hinterlassen sie Anteile an einem Unternehmen.

Um die positiven Effekte auch wirklich zu erzielen und böse Überraschungen zu vermeiden, ist auch hier der Rat von Spezialisten ratsam.

 

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