International Business Companies (IBC's)

Gerade für den Global denkenden und agierenden privaten Vermögensanleger oder Unternehmer bieten so genannte IBC’s interessante Strukturierungsmöglichkeiten. 

Eine „International Business Company” ist eine Gesellschaft, welche in einer attraktiven Jurisdiktion gegründet wurde und die üblicherweise autorisiert ist überall in der Welt, mit Ausnahme des Heimatlandes, geschäftlich tätig zu werden. In den letzten Jahren hat sich beispielsweise Zypern oder Malta durch ein interessantes und liberales Gesellschaftsrecht - neben einer Vielzahl von Karibikstaaten (in erster Linie die British Virgin Islands, Belize, die Cayman Islands oder die Bermudas) - zu einer interessanten Destination für Firmengründungen auf den Mittelmeerinseln entwickelt.

IBC’s folgen den englischen Rechtsvorstellungen über „limited companies“ (Gesellschaften mit beschränkter Haftung).  

Die gebräuchlichsten Nutzungsmöglichkeiten von diesen Offshore-Companies für Unternehmen sind beispielsweise die Vermarktung von Patenten, Lizenzen oder Gebrauchsmustern, Filmen oder Medien. Gerade prominente Persönlichkeiten wickeln beispielsweise oftmals ihre Werbeeinnahmen über diese Gesellschaftskonstruktionen ab. Da aber International Business Companies auch ein geeignetes Instrument zur Vermögenssicherung sind, werden beispielsweise Geschäftsanteile und Beteiligungen Global tätiger Unternehmen oftmals in diese eingebracht und gehalten. Auch zur Registrierung von Schiffen, Luxusyachten, Flugzeugen oder sogar exklusiven Autos sind IBC’s ein gebräuchliches Instrument.

Die Gründung erfolgt über - in der jeweiligen Jurisdiktion ansässige – Treuhänder welche alle Formalitäten erledigt.

International Business Companies gewährleisten eine minimale steuerliche Belastung, völlige Anonymität und somit Diskretion, Vermögensabsicherung und Schutz vor Gerichtsklagen.

Da die Gründungskosten und die jährlichen Verwaltungsgebühren relativ niedrig sind, bieten sich IBC-Konstruktionen für Vermögensanleger bereits ab einem Vermögen von 200.000 EUR an.

TOP 10 IBC’s

1.   Eine IBC ist komplett privat

2.   Eine IBC ist auf das gesamte weltweit verdiente Einkommen im Gründungsland befreit

3.   Eine IBC muss keinen Jahresbericht einreichen

4.   Die Konzernaufzeichnungen können überall auf der Welt geführt werden

5.   Die Jahreshauptversammlungen der IBC können irgendwo in der Welt abgehalten werden

6.   Die Vorstandstreffen können überall auf der Welt abgehalten werden.

7.   Die gleiche Person kann als Aktionär, Vorstand, Präsident und Vertreter oder als irgendein anderer Verantwortlicher innerhalb der Firma handeln

8.   Der Gründer kann Handlungsbevollmächtigte und Vorstände für die IBC ernennen, aber nur der Gründer wird ihre Identität kennen.

9.   Die Aktionäre der IBC bleiben durch den Gebrauch der Inhaberaktien diskret.

10.  Ein Vorstand kann jeder Nationalität angehören

 

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