Die Stiftung - Vermögensschutz

Der Name Stiftung ist nicht geschützt, insofern heißt auch viel Stiftung, was eigentlich keine Stiftung im eigentlichen Sinne ist. Im Gegensatz zum deutschen Stiftungsrecht, welches wirklich der Gemeinnützigkeit dient und auch transparent gegenüber den Behörden ist, sind ausländische Rechtssysteme hier oftmals nur für die individuellen Bedürfnisse des Stifters ausgelegt und nicht für das Gemeinwohl. 

Es gibt hingegen in Deutschland circa 30.000 kirchliche Stiftungen und über 20.000 unselbständige Stiftungen bürgerlichen Rechts, Stiftungs-GmbHs, Stiftungsvereine und Stiftungen öffentlichen Rechts, welche alle größtenteils gemeinnützig tätig sind.

Andere Länder andere Rechtsysteme

Stiftungen werden oftmals mit Gemeinnützigkeit in Verbindung gebracht. Dabei ist nur ein Bruchteil aller weltweiten Stiftungen wirklich gemeinnützig. Der weit größere Teil verfolgt eher steuer- oder haftungsrechtliche Ziele und ist nur auf das Wohl der Stiftungsgründer bedacht, was aber auch nichts verwerfliches ist.

Der rechtlich bedeutsame Punkt an einer Stiftung hat generell nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun sondern liegt in der Besonderheit, dass die Stiftung keine Inhaber hat. Es gibt lediglich einen Verwaltungsrat (Stiftungsrat). Überträgt man sein Vermögen vorsorglich und beizeiten an eine Stiftung, kann man sich legal und offiziell als vermögenslos bezeichnen. Dies kann bei Scheidungen, Firmenkonkurs oder Schadensersatzprozessen ein wichtiger Punkt sein. Dabei kann jede Art von Vermögen übertragen werden, also Geld und Aktien, Sachwerte wie Fahrzeuge oder Yachten, Immobilien bis hin zu immateriellen Werten wie Patenten und sonstigen Rechten.

Eine Stiftung ist eine juristische Person und kann sehr einfach gesteuert werden. Die Existenz einer Stiftung ist zeitlich nicht begrenzt. Grundsätze, wie beispielsweise Zuwendungen an bestimmte Personen (Begünstigtenregelungen), können vom Stiftungsgründer in der Satzung verankert werden. Diese Grundsätze können auch nach dem Tod des Stiftungsgründers nicht verändert werden. Eine Stiftung ist damit ein besonders wirkungsvolles Instrument um Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen und Besitztümer vor einer Teilung zu schützen.

Eine Stiftung ist gleichwohl nicht dafür gedacht Geschäfte zu betreiben. Sie ist ein Instrument zur Verwaltung und Sicherung des eigenen Vermögens. Stiftungen werden allerdings häufig als Aktionär von Offshore-Gesellschaften eingesetzt. Auf diese Weise können die Profite an die Stiftung übertragen werden, ein Konkurs der Gesellschaft wirkt sich aber nicht auf die Stiftung aus.


Die Vorteile einer Stiftung sind zusammengefaßt folgende:

- Gründer kann sich legal und offiziell "vermögenslos" melden
- Stiftungen können nicht gepfändet werden
- Stiftungen können von Erben nicht angefochten werden
- Stiftungen sind steuerbefreit
- Stiftungen sind einfach und sehr flexibel zu steuern
- Stiftungen sind zeitlich nicht begrenzt

- Stiftungen müssen keine wohltätigen Zwecke verfolgen

 

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