Flat Tax - Flat Rate - Pauschalbesteuerung

Flat rate

Die sogenannte "flat rate", eine Besteuerung nach einem Pauschal- oder Einheitssatz ohne oder allenfalls mit einer ganz beschränkten Möglichkeit von Abzügen , wird auch als "flat tax" (flache Steuer) bezeichnet. Sie steht im Gegensatz zu den heutigen progressiven Steuersystemen, bei welchen die Steuerbelastung überproportional ansteigt, je höher das Einkommen ist.

Pauschalbesteuerung

In der Schweiz beispielsweise gibt es die Möglichkeit, einen festen Steuerbetrag pro Jahr zu zahlen. Dieser Betrag basiert auf Ihren Mietzahlungen (oder auf dem Mietwerts Ihres Heims) und steht nicht in Bezug zu ihrem tatsächlichen Einkommen oder Vermögen. Es wird nicht einmal von Ihnen erwartet, dass Sie Ihr Einkommen oder Vermögen angeben.

Diese Steuerregelung basiert auf schweizerischem Bundesrecht und ist daher im ganzen Land möglich. Die Pauschalbesteuerung wird auch als Steuer nach dem Aufwand bezeichnet.

Diese Regelung ist eine bekannte Besonderheit des schweizerischen Steuersystems und wird schon seit Jahrzehnten von zahlreichen Ausländern, unter denen sich auch viele Berühmtheiten befinden, in Anspruch genommen.

Eine Erwerbstätigkeit im Ausland ist für die Pauschalsteuer unschädlich. Es gibt seit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge mit der EU zunehmend jüngere Personen, die noch nicht im Ruhestand sind, aber in der Schweiz eine Pauschalsteuer entrichten möchten (bei unserem Kooperationspartner bereits über 50% der Klienten)


Wie wird die Jahrespauschale berechnet?


Der Pauschalbetrag hängt von Ihren Ausgaben ab – nicht von Ihrem Einkommen. In der Praxis wird von Ihrer Jahresmiete als Anhaltspunkt für Ihre Ausgaben ausgegangen. Ihr steuerbares Einkommen ist das 5-fache dieser Jahresmiete. Darauf zahlen Sie den in Ihrer Wohngemeinde und Ihrem Wohnkanton üblichen Steuersatz.

          1. Beispiel: Sie mieten
Gehen wir davon aus, dass Sie in Zürich eine Wohnung für 3.000 CHF im Monat mieten. Das ergibt eine Jahresmiete von 3000x1 2 = 36.000 CHF. Ihr steuerbares Einkommen ist nur das 5-fache Ihrer Jahresmiete, also 36.000x5 = 180.000 CHF. Sie bekämen also in diesem Fall einen Steuerbescheidüber 180.000x30 %, also 54.000 CHF pro Jahr.

          2. Beispiel: Sie kaufen
Was geschieht, wenn Sie ein Haus im Wert von 3.000.000 CHF besitzen? Zuerst muss der Mietwert Ihres Hauses berechnet werden. Dazu nehmen wir den gängigen Hypothekenzinssatz (sagen wir 5 %), um die Jahresmiete zu berechnen: 3.000.000x5 % = 150.000 CHF. Ihr steuerbares Einkommen ist dann also 5x150.000 = 750.000 CHF. Bei einem Steuersatz von 30 % bekommen Sie dann einen Steuerbescheid über ungefähr 750.000x30 %, also 225.000 CHF pro Jahr.

Vergessen Sie nicht, dass der durchschnittliche Steuersatz davon abhängt, in welcher Gemeinde und welchem Kanton Sie leben, und dass zwischen diesen erhebliche Unterschiede bestehen können.

Dieses Beispiel ist stets nur die unterste Minimalgrenze. In der Praxis gibt es in den Kantonen teilweise ganz erhebliche Unterschiede in der Handhabung der Pauschalsteuer (etwa auch bezüglich der Vermögenssteuer). Die Steuersätze sind dabei in der Praxis eher weniger bedeutend als diese anderen Unterschiede.

Bei der Berechnung des endgültigen Steuerbescheids gibt es viele Besonderheiten zu beachten, insbesondere wenn Sie viele Schweizer Vermögenswerte besitzen oder wenn Sie die Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen nutzen möchten, um im Ausland gezahlte Steuern zurückzubekommen.

Auch Sie können Einwohner - beispielsweise - in der Schweiz werden. Die Mehrzahl der Vermögenden Privatpersonen, welche sich in der Schweiz angesiedelt haben, hat sich der relativ niedrigen Kosten und der gebotenen Diskretion wegen für die Pauschalbesteuerung entschieden. Als Teil des Services berechnen Spezialisten genau, wie viel Steuern Sie in verschiedenen Regionen zahlen.

Unsere bestens vernetzten Kooperationspartner handeln Ihr steuerbares Einkommen bei den Behörden aus und helfen Ihnen beim Erlangen der Aufenthaltsbewilligung.

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