Treuhänder / Treuhand
Ein Treuhänder ist eine natürliche oder auch juristische Person, die im Sinne einer Treuhand tätig wird, also ein Recht für den Treugeber verwaltet und in bestimmten Fällen als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet wird.
Im deutschen Recht werden Verträge grundsätzlich Zug-um-Zug abgewickelt. Ist eine solche Abwicklung jedoch nicht möglich, so wird oftmals ein Treuhänder eingeschaltet. Dies kann vor allem bei Verträgen, die hohe Werte zum Inhalt haben, sinnvoll sein. Treuhänder können z. B. Notare oder auch Banken sein.
In der Schweiz hat der Treuhänder eine etwas andere Bedeutung: Es ist die Berufsbezeichnung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Buchhalter, Wirtschaftsjuristen, aber auch Architekten, Ingenieure etc.. Grundsätzlich kann als Treuhänder gelten, wer stellvertretend für einen Auftraggeber dessen Interessen wahrnimmt. Durch die Treuhandpflicht (Verpflichtung den Straftatbestand der Veruntreuung, respektive der Gefährdung, nach bestem Wissen und Gewissen zu vermeiden) bleibt die Tätigkeit des Treuhänders juristisch kontrollierbar. Man spricht in diesem Zusammenhang von Gesetzes-, Kausal- oder Gefährdungshaftung.
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