Irland

Die irische Staatsbürgerschaft kann entweder durch Geburt in Irland oder durch einen irischen Elternteil oder Grosselternteil, der selbst Anspruch auf die irische Staatsbürgerschaft hat, erlangt werden.

Geburt in Irland

Grundsätzlich hat jede Person, die vor dem 31. Dezember 2004 in Irland geboren wurde, Anrecht auf irische Staatsbürgerschaft. Eine Person, die am oder nach dem 1. Januar 2005 in Irland geboren wurde, hat Anspruch auf die Erlangung der irischen Staatsbürgerschaft, wenn im Zeitpunkt der Geburt

  • ein Elternteil irischer Staatsbürger war oder Anspruch auf irische Staatsbürgerschaft hatte
  • ein Elternteil Nicht-Ire ist, jedoch einen unbeschränkten Aufenthaltstitel hatte
  • ein Elternteil britischer Staatsbürger war
  • ein Elternteil Nicht-Ire ist, jedoch gemäss Einwanderungsgesetz des Vereinigten Königsreichs Anspruch auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich (und daher auch Nordirland) ohne Einschränkungen hat
  • ein Elternteil Nicht-Ire ist und die Bedingungen des „belegbaren Aufenthaltszeitraumes“ zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erfüllt (belegbarer Aufenthaltszeitraum heisst: rechtsgültiger Aufenthalt mindestens für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren innerhalb der letzten vier Jahre)

Foreign Birth Registration (FBR)

Wurde ein Grosselternteil in Irland geboren, kann eine ausserhalb Irlands geborene Person einen Antrag auf irische Staatsbürgerschaft durch das FBR-Verfahren (Foreign Birth Registration) stellen. Das Verfahren wird von den betroffenen ausländischen Botschaften abgewickelt. In diesem Verfahren sind diverse Unterlagen einzureichen (z.B. standesamtliche irischen Geburtsurkunden der Grosseltern).


Abstammung von einem irischen Urgrosselternteil

Staatsbürgerschaft durch Heirat - Post Nuptial Citizenship (PNC)

Die irische Staatsbürgerschaft kann ferner beantragt werden, wenn die betreffende Person einen irischen Staatsbürger heiratet, der selbst am oder vor dem 30. November 2002 seit mindestens drei Jahren ein irischer Staatsbürger war. Hier ist eine sog. „Post-Nuptial-Declaration“ abzugeben. Dies gilt nur für Personen, die einen irischen Staatsbürger am oder vor dem 29. November 2002 geheiratet haben. Wurde nach dem 29. November 2002 geheiratet, kann kein Antrag auf irische Staatsbürgerschaft gestellt werden.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Die irischen Staatsbürgerschaftsgesetze sehen die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft vor.

 

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