Belgien
Obwohl Belgien gemeinhin als Hochsteuerland anzusehen ist, zieht es jährlich mehr und mehr Menschen in dieses Land. Will ein Ausländer die belgische Staatsangehörigkeit und den belgischen Pass erwerben, so müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Wohnsitz im Ausland kann dem Wohnsitz in Belgien gleichgestellt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die betreffende Person während der drei (zwei) Jahre enge Verbindungen mit Belgien unterhalten hatte. Es ist Sache des Parlaments, in dessen Zuständigkeit die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag liegt, zu entscheiden, ob diese engen Verbindungen auch tatsächlich bestehen bzw. bestanden haben.
Abgabe der Staatsangehörigkeitserklärung
Ein in Belgien geborener Ausländer, der seinen Hauptwohnsitz seit seiner Geburt ununterbrochen hatte, kann mit Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem Standesbeamten seines Hauptwohnsitzes in Belgien eine Staatsangehörigkeitserklärung abgeben. Dabei kann der Aufenthalt im Ausland nicht dem Aufenthalt in Belgien gleichgestellt werden.
Dem gleichgestellt ist ein Ausländer, der seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sieben Jahren in Belgien hat, oder ein im Ausland geborener Ausländer, von dem ein Elternteil zum Zeitpunkt der Erklärung die belgische Staatsangehörigkeit besitzt. Auch hier kann die Staatsbürgerschaft durch Abgabe der Staatsangehörigkeitserklärung erworben werden.
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