Staatsbürgerschaften / Pässe / Auswandern
Wer auf Dauer im Ausland lebt, kann – aus Sicht der heimischen Gesetzgebung (mögliche Beschränkungen Ihres 'Gastlandes' beachten!) – unter bestimmten Umständen die ausländische Staatsbürgerschaft erwerben. Die deutsche Staatsbürgerschaft kann dabei beibehalten werden. Um dies darzustellen, muß vom Antragsteller beispielsweise eine gewisse Nähe und Verbundenheit zur alten Heimat plausibel veranschaulicht werden.
Der Pass ist im ursprünglichen Sinne ein amtliches Dokument, der an eine natürliche Person eines Staates herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit diese auf Grund ihrer Geburt oder Einbürgerung besitzt. Nach dem Recht des ausstellenden Staates berechtigt dieser zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grunde auch zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet. Der Ausweis bleibt dabei Eigentum des jeweiligen ausstellenden Landes. Pässe dienen also somit der Identifizierung und zur Legitimation gegenüber Behörden und Hoheitsorganen sowie gegenüber privaten Einrichtungen und Privatpersonen.
Im Zuge von Auswanderungsfragen bzw. Wohnsitzverlagerungen kann auch ein Wechsel der Staatsbürgerschaft ein Thema sein. In unserer Übersicht finden Sie 5 beispielhafte Länder und deren Voraussetzungen für die Erlangung der jeweiligen Staatsbürgerschaft:
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