Rechtsnatur
Die Frage der Rechtsnatur bezieht sich in immer auf die einzelnen Teilkomponenten und deren weiterführende Strukturen beispielsweise von Unternehmen (Banken oder Vermögensverwaltern), Produkten (Zerifikate, Aktien, Fonds), Jurisdiktionen (Ländergerichtsbarkeiten) oder auch Rechtsformen wie juristische Personen (Stiftungen, Trusts, Vermögensverwaltungs GmbH’s), sprich rechtliche Grundlagen und Rechtsinhalte. Die Quantifizierung und Verifizierung der Rechtsnaturen der einzelnen Teilkomponenten ist ein essentieller Baustein der Mehrdimensionalen Vermögenssteuerung.
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