Schwarzgeld
Schwarzgeld wird begrifflich stets per Gesetz nur indirekt definiert. Nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich um einen Vermögensvorteil, der aus einer rechtswidrigen Tat erzielt wurde. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) leitet sich der Begriff Schwarzgeld als Gegenstand ab, der aus einem Verbrechen eines anderen, einem Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz oder aus einem Verbrechen stammt, das ein Mitglied einer kriminellen Vereinigung begangen hat.
Rein steuerlich ist Schwarzgeld das Geld, das einer ordnungsgemäßen Besteuerung vorenthalten wurde. Das Ziel dabei ist die Steuerersparnis bzw. wie es die Abgabenordnung definiert, die Verkürzung der Steuern (Steuerhinterziehung). Im Steuerrecht kommt es für die Besteuerung grundsätzlich nicht darauf an, ob ein Einkommen aus einer unmoralischen oder gar ungesetzlichen Quelle stammt.
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