Durchgriffshaftung
Dieser Begriff bezeichnet den Sachverhalt, dass ein Gesellschafter einer GmbH im Normalfall nur mit dem Stammkapital dieser GmbH haftet. Dies gilt zum einen jedoch nicht für persönliche Sicherheiten, die ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Bank für Kredite gegeben hat. Zum anderen kann es gravierende Auswirkungen haben, wenn ein Geschäftsführer während der Krise seines Unternehmens noch Verträge abgeschlossen hat und dabei (fahrlässig oder grob fahrlässig) noch Verträge abgeschlossen hat und dabei die schwierige finanzielle Lage des Unternehmens verheimlicht hat. Hier haftet er unter Umständen dann auch mit seinem Privatvermögen und die so genannte Durchgriffshaftung kommt zur Geltung. Viele ausländische Gesellschaftsformen kennen diesen Haftungstatbestand nicht, oder nur bei schweren Kriminellen Vorsätzen (Drogen, Terrorismus, Waffenhandel).
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