Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
So genannte DBA sind bilaterale Abkommen zwischen zwei Staaten, die das Ziel haben, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Besteuerung wird darin je nach Tatbestand nur einem der Staaten zugebilligt, der andere hat in der Regel allerdings das Recht auf Anwendung des Progressionsvorbehalts. Findet dennoch eine Doppelbesteuerung statt, so kann in der Regel die im Ausland gezahlte Steuer ganz oder teilweise auf die inländische Steuer angerechnet werden.
Bahamas, Dubai, Hong Kong, Panama, Schweiz, Bermudas, Cayman Islands, Mauritius, Gibraltar, Andorra - Zwischenstopp auf einer "Trauminsel" gefällig? Zürich, Panama City, Abu Dhabi, Monaco, Singapur, London - Kombinieren Sie Ihre Urlaubsreise clever mit einem attraktiven Bankplatz für Ihre Vermögenswerte!