Auslandsfreibeträge – Kapitalanlage und Steueroptimierung am Beispiel Dubai

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Trotz fortlaufender Kritik an der komplexen deutschen Steuergesetzgebung, bietet diese durchaus interessante Gestaltungsmöglichkeiten für international agierende Kapitalanleger. Eine Möglichkeit ist hierbei "im Lande" zu bleiben, aber dennoch gleichzeitig weltweit zu investieren und bestehende Auslandsfreibeträge zu nutzen. Attraktive finanzielle und steuerliche Vorteile für Investoren ergeben sich beispielsweise mittels einer Anlage in Dubai über so genannte „Dubai-Fonds“. Gerade Fonds die den boomenden Immobilienmarkt investieren bieten lukrative Renditen auch nach Steuern.

Bei Dubai-Immobilienfonds beteiligen sich Anleger beispielsweise als Kommanditisten an einem deutschen KG-Fonds (Der Anleger bleibt somit rechtlich in Deutschland). Der KG-Fonds wiederum errichtet eine Betriebsstätte in Dubai, um dort beispielsweise ein Hotel-, Geschäfts-, oder Wohngebäude zu errichten. Die Gewinne der Betriebsstätte des Dubai-Immobilienfonds sind somit in Dubai zu versteuern. In Dubai angesiedelte Unternehmen erhalten jedoch 50 Jahre Steuerfreiheit mit Verlängerungsoption und somit beträgt der Steuersatz in Dubai zur Zeit "Null Prozent". Der Gewinn des Investments ist also in Dubai steuerfrei.

Damit nun Gewinne nicht in zwei Ländern (Deutschland und Dubai) doppelt versteuert werden müssen, gibt es so genannte "Doppelbesteuerungs-Abkommen“. Diese bilateralen Vereinbarungen zwischen Ländern sollen eine doppelte Besteuerung von Erträgen bei Auslandsinvestitionen vermeiden. Ein derartiges Doppelbesteuerungs-Abkommen besteht auch zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (u.a. Dubai), was zur Folge hat, dass die Gewinne des Dubai-Immobilienfonds in Dubai bereits versteuert sind mit einem Steuersatz von Null Prozent. Dubai (bzw. die Vereinigten Arabischen Emirate) ist das einzige Land, mit welchem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, auf dieser 0% Basis.

Somit beläuft sich in der Praxis der Auslandsfreibetrag in Dubai auf 100 % der Gewinne und macht Dubai allein schon aus dieser Sicht zu einem einzigartig attraktiven Investitionsland aus deutscher Sicht.

Die steuerlichen Auswirkungen auf Anlegerebene in Deutschland gestalten sich im Detail nun wie folgt:
Dem Anleger/Kommanditisten fließen bei einem Dubai-Immobilienfonds beispielsweise Ausschüttungen von 10 % pro Jahr zu. Diese brauchen bis zur Endabwicklung des Fonds nicht versteuert werden. Wird der Fonds nach 3-4 Jahren endabgewickelt, wird gleichzeitig das gesamte steuerliche Ergebnis festgestellt (40 %). Diese Gewinne werden dem Anleger/Kommanditisten anteilig nach Höhe seiner eingegangenen Beteiligung zugerechnet.

Da die Gewinne nun bereits in Dubai versteuert sind, unterliegen sie in Deutschland gemäß Doppelbesteuerungs-Abkommen nur noch dem so genannten "Progressionsvorbehalt". Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die Gewinne aus dem Dubai-Immobilienfonds dem zu versteuernden Einkommen des Anlegers hinzugerechnet werden, aber nicht mit dem normalen Spitzensteuersatz zu versteuern sind. Beim Progressionsvorbehalt geht es somit um die Erhöhung des Durchschnittssteuersatzes und nicht, wie üblich, um den Spitzensteuersatz.

Abhängig von der Höhe des Einkommens führen diese Auslandseinkünfte zu keinen oder geringen Steuern in Höhe von ca. 0 bis 13 % (Beispiele zu verschiedenen Einkommensklassen). In der Praxis bedeutet das für einen Investor, dass er seine erwirtschaftete Rendite quasi fast steuerfrei vereinnahmen kann. Im Umkehrschluss müsste er bei einer voll zu versteuernden Kapitalanlage (Derzeitiger Höchstsatz bei der Einkommenssteuer unterstellt) fast 21 % Rendite p.a. erzielen, um netto, also nach deutscher Einkommensteuer das gleiche wie bei einem Dubai Investment mit ca. 10% Rendite zu erzielen.

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Dubai – Ideale Rahmenbedingungen für Investitionstätigkeiten
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Erdöl und Erdgas ist nach wie vor die Haupteinnahmequelle des Emirates Dubai.
Jedoch verantwortete der Anteil der Erdölindustrie am Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahre 2002 nur noch knapp 28 %, nachdem dieser zu Beginn der 90er Jahre noch weit über 50% des BIPs betrug. Die Regierenden Scheichs haben frühzeitig erkannt, dass die auf der Ölförderung basierenden Einnahmequellen zeitlich begrenzt sind und daher durch nachhaltige Investitionen mittel bis langfristig kompensiert werden müssen.
So fördern die Emirate massiv die Ansiedlung ausländischer Unternehmen und Investoren in Freihandelszonen und bieten ausländischen Investoren exzellente Rahmenbedingungen.

Primär zu nennen sind hier unter anderem eine hochmoderne Infrastruktur, die liberale Wirtschaftsverfassung mit unbeschränktem Kapital- und, Gewinntransfer, Steuerbefreiung, niedrige Zölle, minimale Lohnkosten und qualifizierte Arbeitskräfte. Weitere entscheidende Faktoren sind politische Stabilität, ein modernes Gesundheits- und Bildungswesen, hohe soziale und religiöse Toleranz sowie ein allgemein hoher Lebensstandard. Für deutsche Anleger ist gerade das beschriebene Doppelbesteuerungsabkommen interessant: Die VAE und Deutschland haben im Jahr 1995 ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie im Jahr 1997 einen Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen unterzeichnet. Obwohl Dubai speziell den Tourismus massiv fördert und entwickelt, erfahren auch andere Wirtschaftszweige große Beachtung.
Die Vielzahl der Freihandelszonen (u.a. Internet, Medien, Medizin, Logistik) sowie die geplante Entwicklung zum wichtigsten Finanzstandort zwischen Tokio und London zeigen dies deutlich. Das Entwicklungspotenzial von Dubai spiegelt sich unter anderem auch in außergewöhnlichen Projekten wider: "Palm" und "Palm 2", "The World" (Wohnareale auf künstlichen Inseln) und der "Burj Dubai" (höchstes Gebäude der Welt) sind nur eine kleine Auswahl der im Bau befindlichen oder bereits umgesetzten Großprojekte.
Dubai bietet auch aufgrund seiner geographischen Lage sowie der hervorragenden Infrastruktur einen einfachen Zugang zu den nordafrikanischen Ländern und denen des Nahen und Fernen Ostens.

In Dubai angesiedelte Unternehmen erhalten 50 Jahre Steuerfreiheit mit Verlängerungsoption. Kein Wunder, dass bereits tausende internationale Unternehmen in Dubai residieren und allein 2004 über 70.000 Mitarbeiter nachgezogen sind. Mit dem Kauf eines Appartements oder eines Hauses sind in Dubai zahlreiche weitere Vorteile, wie etwa lebenslanges Aufenthaltsrecht und Steuerfreiheit verbunden.

Gerade Immobilienkäufer aus politisch oder rechtlich „instabilen“ Regionen interessiert dabei beim Kauf mehr das lebenslange Aufenthaltsrecht und die Steuerfreiheit als Resident, statt die Immobilie selbst. Andere kaufen, um aufgrund der Preisentwicklung des Immobilienmarktes attraktive Gewinne zu erzielen. Da die Baupreise noch relativ günstig erscheinen, sind hohe Gewinnspannen in Dubai durchaus zu erwarten. Wiederum andere verlegen ihre komplette Existenz und Geschäftstätigkeit nach Dubai. Durch die internationale Nachfrage ist so ein enormer Immobilien-Boom entstanden. Aber auch wer sich keine eigene Immobilie in Dubai zulegen möchte, kann über die beschriebenen Dubai-Immobilienfonds von den steigenden Immobilienpreisen vor Ort profitieren.

Achtung!!! - Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dubai und der BRD läuft aus und wird/wurde neu verhandelt!!!

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