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1. Schweizer Holdinggesellschaften bei Immobilienbesitz in Spanien
2. Risikomanagement von Terror

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Der Standort Schweiz
Die Schweiz als Destination garantiert seit jeher eine Ausgezeichnete steuerliche Behandlung, sei es für natürliche Personen, sei es für Gesellschaften. Direkte Steuern werden aufgrund des föderalistischen Systems auf drei Ebenen erhoben: Bund, Kantone und Gemeinden. Konkurrenz die zwischen den einzelnen Kantonen – und innerhalb der Kantone, zwischen den Gemeinden - besteht, fördert eine stetige Reduktion und Optimierung der schon tiefen Steuersätze.

Die Holdinggesellschaft
Um den Standort Schweiz weiter attraktiv zu gestalten, genießen dabei verschiedene Gesellschaftsformen eine privilegierte Steuerbelastung. Unter diesen Gesellschaften ist die Holdinggesellschaft diejenige, auf welcher die tiefsten Steuern erhoben werden. Dabei versteht man unter Holdinggesellschaft eine Kapitalgesellschaft, deren Zweck (Statuten) zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen besteht und die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausübt.
Auf Bundesebene wird auf den Gewinn eine Reduktion der geschuldeten Steuer im Verhältnis des Dividendenertrages zum gesamten Gewinn der Gesellschaft gewährt. Dabei entfällt bei reinen Holdinggesellschaften die Bundessteuer weitgehend.
Die Kantone und die Gemeinden befreien Holdinggesellschaften von sämtlichen Ertragssteuern (Holdingprivileg).
Im Ergebnis sind sämtliche Dividenden, Gewinne aus einer Veräußerung und selbst Zinserträge steuerfrei. Somit sind am Ende des Geschäftsjahres lediglich Steuern auf dem Kapital (Eigenkapital, Reserven und übertragene Gewinne) in der Höhe von maximal 0.3 o/oo (aber mindestens CHF 1’000.--) auf Kantons- und Gemeindeebene geschuldet (Informationen am Beispiel des Kantons Tessin). Der Bund erhebt keine Kapitalsteuer.
Auch die EU-Zinsrichtlinie die ab dem 01.07. in die Praxis umgesetzt wurde, ist auf Gesellschaften nicht anwendbar. Somit kann die zukünftige Zinsbesteuerung einfach durch Zwischenschaltung einer Schweizer AG vermieden werden.
Als Holdinggesellschaft bei Immobilienbesitz in Spanien - gerade bei großem Immobilienvermögen - bietet die Schweizer Aktiengesellschaft als in Verbindung mit einer spanischen Sl (Spanische GmbH) steuerlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vermögensnachfolge oder sogar beim Verkauf der Immobilie in Spanien.

Gründung einer Holdinggesellschaft
Die Holdinggesellschaft wird, wie jede andere schweizerische Aktiengesellschaft, durch notarielle Urkunde und Eintragung in das Handelsregister gegründet.
Die konstitutive Gesellschafterversammlung beschließt unter anderem den Namen, den Sitz, den Zweck und das Kapital der Holding. Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000,-- betragen, welche mindestens zu 50% einbezahlt sein müssen. Nach der Gründung muss dieses Kapital dem Gesellschaftszweck dienen. Das heißt im Falle der Holdinggesellschaft, dass es für den Erwerb der Anteile an ausländischen Gesellschaften genutzt werden kann.

Wenn das Aktienkapital voll einbezahlt wird, besteht die Möglichkeit die Aktionärsrechte in Inhaberaktien zu verbriefen. In diesem Fall sind die Namen der Gesellschafter nicht bekannt. Diese müssen in keinem Gesellschafterbuch aufgeführt werden. Allein der Besitz der Aktientitel oder -zertifikate entscheidet wer Inhaber der Aktien und somit Gesellschafter ist.

Auch die Besitzübertragung erfolgt somit ohne weitere Formalitäten, mit der Übergabe der Aktien an den Käufer.

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Risikomanagement von Terror
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Bereits zum 11. Mal veröffentlicht Aon die „Political and Economic Risk Map“. Mit dieser Karte katalogisieren die Risikomanager des Unternehmens jährlich die politischen und wirtschaftlichen Risiken in mehr als 200 Staaten. Unternehmen, die planen in diesen Ländern geschäftlich tätig zu werden (Ausflaggen), soll damit eine Entscheidungshilfe zur Bewertung von politischen, wirtschaftlichen und Währungsrisiken an die Hand gegeben werden. Im Fokus der Analysen steht dabei das Terrorisiko in den jeweiligen Ländern. Gerade die Zunahme terroristischer Aktivitäten hat die weltweiten Risiken für die Wirtschaft erhöht. Dies belegt die im April 2005 bereits zum zweiten Mal herausgegebene Terror Risk Map, die die unterschiedlichen Terrorgefahren auf der Welt analysiert.
Nach Angaben der Terror Risk Map 2005 ist durch den verstärkten Terrorismus auch das Risiko für den weltweiten Handel gestiegen.

Zur qualifizierten Risikoabschätzung wurde von Experten dabei erstmals ein neuer Risiko-Index genutzt, der es ermöglicht die weltweite Gefährdung der Warenströme eines Unternehmens abzuschätzen. Für US Firmen heißt das z.B.: Von Gütern im Wert von einer halben Billion USD, die 2004 aus mehr als 50 Ländern importiert wurden, sind Warenwerte von nahezu 312 Mrd. USD durch politische und wirtschaftliche Instabilität bedroht.
Brechen Beispielsweise auf der koreanischen Halbinsel Spannungen aus, so ist die Verfügbarkeit fast der Hälfte aller weltweit produzierten Computerchips gefährdet. Trotzdem wird das Risiko durch Störungen des Warenverkehrs und der Weltwirtschaft heute immer noch von vielen Managern unterschätzt.

Ein weiteres Gefahrenbeispiel zeigt die Tsunami-Katastrophe in Asien, welche die enorme Zerstörungskraft von Erdbeben in erschreckender Weise in Erinnerung ruft.
Ein Naturphänomen, das auch in Deutschland möglich ist – wenngleich in der Regel mit geringeren Ausmaßen. So verursachte 1978 das bisher stärkste Erdbeben in Albstadt auf der Schwäbischen Alb einen Schaden von 125 Mio. Euro. Auch in diesem Bereich wird derzeit ein Computermodell entwickelt unter der Mitarbeit von renomierten Geophysikern welches mit Hilfe statistischer Methoden die Wiederkehrperioden von Beben errechnen soll und darauf aufbauend Risikokennzahlen verifizierbar machen kann. Derartige Modelle werden in absehbarer Zeit in die Risikomanagementprozesse vieler international tätiger Unternehmen Einzug halten um geografische Risiken messbar und kalkulierbar zu gestalten.

Risikomanagement nur für große internationale Unternehmen?

Gerade auch bei der Strukturierung von Kapitalanlagen und Investitionsentscheidungen von persönlichen Werten wird künftig die Einbeziehung dieser „neuen“ Risiken einen höheren Stellenwert einnehmen müssen, um sich vor Vermögensverlusten auch als privater Investor zu schützen und Risiken auch mehrdimensional zu streuen.

Gerade aus dem beschriebenen Bereich des professionellen, unternehmerischen Risikomanagements lassen sich Teilbereiche auf den privaten Investor bereits frühzeitig adaptieren. Wie für Unternehmen im operativen Geschäft sollte auch für private Vermögensanleger Risikomanagement nicht großteils den finanziellen/monetären Bereich betreffen. Wenn man sich das Vermögensmanagement von privaten Investoren betrachtet, fällt auf, dass viele ihren Focus auf das Management dieses monetären Risikos legen. Das heißt: Ist das Depot gut strukturiert, sind die richtigen Aktien bzw. Anlageformen gewählt, ist genügend Liquidität vorhanden, wird das Kapital kostengünstig verwaltet oder ist das Depot gut gestreut? Strategische Risiken wie beispielsweise Rechtsprechung, steuerliche Regularien, Anbieterauswahl oder operative Risiken, etwa Zugang zum Vermögensverwalter oder technische Probleme in Extremsituationen (11. September, Irak-Krieg,Umweltkatastrophen) bleiben oftmals aussen vor, können aber erhebliche Auswirkungen wiederum auf die finanziellen Risiken haben und deren gutes Management unter Umständen komplett ad absurdum führen.


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Nähere Informationen erhalten sie vom Autor dieses Beitrages:
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