Bei sogenannten „protected cell companies“ (PCC’s) handelt es sich um eine „neuartige“ Gesellschaftsform, die aus einem „Kern“ und einer beliebigen Anzahl von eigenständigen „Zellen“ besteht. Die den einzelnen Zellen zugeordneten Vermögenswerte sind gesetzlich voneinander isoliert und damit geschützt; in keinem Fall haftet eine Zelle für Ansprüche Dritter gegenüber einer anderen Zelle.
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