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Opas Altlasten - Entschwarzgeldfizierung!

Eine meiner Publikationen mit dem Titel „Legalisiert Schwarzgeld“ bezog sich auf eine mögliche Steueramnestie der Bundesregierung für Schwarzgeldsünder. Diese Vorgehensweise hätte aus meiner Sicht Vorteile für alle Teilnehmer unserer Gesellschaft. Allerdings ist eine Steueramnestie kurz vor der Bundestagswahl mit einem Finanzminister Per Steinbrück derzeit soweit entfernt, wie die Erde vom Mond. Ich bin dennoch der Meinung, dass bei einem Wahlsieg des Konservativen Lagers (CDU, CSU und vor allem bei deutlichen Stimmzuwächsen der FDP) eine derartige Gesetzgeberische Steuerungs-Maßnahme möglich sein wird. Es ist aber auch wichtig, dass sich vor allem Erben von Schwarzgeldern über die mögliche Problematik Gedanken machen, bevor es ein böses Erwachen gibt. Auch hier ist aus meiner Sicht eine „Private Schwarzgeld-Legalisierung“ der richtige Weg zurück in die Steuerehrlichkeit.

Erbschaft: Es ist ein Schwarzgeld-Depot!

Vor allem für Erben kann ein Todesfall mitunter eine nicht unerhebliche Konfliktsituation mit sich bringen, wenn diese feststellen, dass Opas Schweiz Depot in der Vergangenheit in keiner Steuererklärung aufgetaucht ist.

Sie müssen sich als Erbe bewusst sein, dass Sie als Rechtsnachfolger zum einen eine richtige Erbschaftssteuererklärung abgeben müssen und hierbei – bei bekannt werden derartiger Schwarzgeldkonten - dem Finanzamt bisher unbekannte Vermögenswerte offenbart werden müssen. Sie trifft als Erben und somit Rechtsnachfolger ebenso die Pflicht, unrichtige Steuererklärungen Ihres Rechtsvorgängers, also beispielsweise des Opas, zu berichtigen. Ansonsten machen Sie sich strafbar! Hatte oder konnte der Opa als Erblasser keine Steuererklärung mehr abgegeben vor seinem Tod, geht ebenso die Pflicht zur Abgabe der noch offenen Steuererklärungen auf Sie als Erben über.

Auf deutsch und in der Praxis bedeutet das folgendes: Hat also beispielsweise Ihr Opa in der Vergangenheit Steuern hinterzogen und Schwarzgeld-Vermögenswerte aufgebaut, können Sie als Erbe zunächst grundsätzlich nicht steuerstrafrechtlich belangt werden. Sie haften ja nicht für Vergehen Ihres Opas. ABER!:

Diese Konstellation kann sich jedoch schnell verändern, nämlich dann, wenn Sie als Erbe positive Kenntnis von den Hinterziehungshandlungen Ihres Opas haben. In diesem Fall haben Sie als Erbe und Gesamtrechtsnachfolger die Verpflichtung, unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen zu korrigieren. Unterlassen Sie als Erbe diese Korrektur innerhalb einer angemessenen Frist, so begehen Sie durch dieses Nichthandeln selbst einen Verstoß gegen das Steuerrecht und werden somit – oftmals auch vollkommen unbeabsichtigt – Steuerhinterzieher durch Unterlassung Ihrer Berichtigungspflicht.

Ich habe jetzt in diesem Zusammenhang nur sehr wenige Praxisfälle miterlebt und hier waren die Finanzämter noch gnädig in einem mir bekannten Fall, den ich im Prinzip oben beschrieben habe. Die Berichtigungspflicht besteht für den Erben natürlich nur dann, wenn dieser eine konkrete Kenntnis von der Steuerverkürzung des Opas hatte. Sie sind als Erbe natürlich auch nicht dazu verpflichtet, extra nach Verfehlungen Ihres Opas zu forschen. Das Finanzamt hat dies also nicht als Verfehlung gewertet. Aber dieser Fall liegt auch schon einige Zeit zurück und mittlerweile werden Steuervergehen eben weit restriktiver verfolgt und geahndet. Aus meiner Sicht ist es eben schon so, dass beim auftauchen einen Auslandsdepots im Nachlass - gerade in Ländern wie der Schweiz, Österreich oder in Liechtenstein - einmal nachgeschaut werden sollte, ob diese Vermögenswerte steuerpflichtig waren und ob diese in den Steuererklärungen angegeben wurden.

Schwarz oder Weiß? – Ein Zebra ist nicht möglich!

Der sicherlich sauberste Ausweg, also die Entschwarzgeldfizierung aus dieser Situation besteht für Sie als Erben darin, dass Sie diesen Sachverhalt gegenüber Ihrem Finanzamt korrigieren. Dazu müssen Sie die – steuerlichen – Verfehlungen Ihres Opas offenbaren.

Hier gibt es allerdings in der Praxis unglaublich viele Fallstricke, vor allem dann wenn es mehrere Erben sind. Die Berichtigungspflicht betrifft logischerweise jeden Erben, der Kenntnis von den unrichtigen Angaben – beispielsweise des Opas - hatte. Aus meiner Erfahrung kommt es gerade bei diesem Punkt oftmals unter Geschwistern oder auch Erbengemeinschaften zum Streit. Beispielsweise: Sie als Erbe möchten die Vermögenswerte gerne offenbaren, Ihr Bruder möchte aber das Schwarzgelddepot (beziehungsweise seinen Anteil) in der Schweiz so weiterführen und beibehalten.

Berichtigen Sie also den Sachverhalt, so betrifft dies auch die übrigen Erben, zumindest im strafrechtlichen Sinne. Also es ist nicht möglich oder gar empfehlenswert, dass ein Erbe seinen Anteil deklariert und der andere nicht. Die Berichtigungspflicht betrifft übrigens natürlich nur Sachverhalte, die nicht bereits verjährt sind. Im Falle der Steuerhinterziehung gilt ein Zeitraum von zehn Jahren, bevor eine Verjährung eintritt. Liegt die Steuerhinterziehung dagegen länger zurück, haben Sie nichts mehr zu befürchten.

1o Jahre – ach da war doch noch was liebes Finanzamt!

Das ist jetzt kein grundsätzlicher Tipp von mir, sondern eine Erkenntnis aus meiner langjährigen, Internationalen Banktätigkeit, beziehungsweise von Informanten aus dem Steuerberatungs- und Anwaltsbereich aus meinem Experten-Netzwerk.

Es gibt sehr wohl einige Erben, die plötzlich 10 Jahre nach dem Tod des Opas ein Depot in der Schweiz entdecken, welches in diesen vergangenen 10 Jahren keine – steuerlichen – Zuflüsse mehr hatte, die entsprechende Umschichtung in derartige Produktstrukturen aber teilweise nach dem Tod des Opas erfolgten! Tja ein Schelm, wer glaubt – zumindest gute - Schweizer Bankberater machen keine auf deutsches Steuerrecht abgestimmte Beratungen. Gold hat übrigens auch diese idealen Eigenschaften. Keine Zuflüsse (Gold zahlt weder Zinsen noch Dividenden), ist dadurch nach einem Jahr weiterhin Abgeltungsteuerfrei und nach 10 Jahren ist somit Opas Steuervergehen verjährt!

Mein Fazit

Egal wie Sie sich als Erbe von nicht deklarierten Vermögenswerten entscheiden, Sie sollten sich den möglichen Auswirkungen Ihrer Entscheidung bewusst sein. Gerade bei Erbengemeinschaften ist es zwingend erforderlich, dass hier eine einheitliche Meinung gebildet wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Und selbst dann bestehen noch Gefahren. Ich kenne aus der Praxis einen Fall, in welchem ein Erbe Jahre nach der Erbschaft eines Schwarzgelddepots eine Selbstanzeige gemacht hat, ohne das mit seinem Bruder als Miterben abzustimmen. Die Folge war, dass der Bruder eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung erhielt. Gerade bei hohen Vermögenswerten ab einer Million Euro, kann dies mittlerweile dazu führen, dass Ihr Bruder sich auf einmal im Knast wieder findet.

Unterschätzen Sie also die Komplexität und Folgewirkungen in diesem Bereich nicht. Ich kann Ihnen grundlegend zu zwei Wegen raten. Suchen Sie einen Weg – es gibt viele unterschiedliche – zurück in die Legalität und Steuerehrlichkeit. Gehen Sie diesen Weg nicht alleine, sondern mit einem kompetenten Fachanwalt für Steuerrecht.

 

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