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ACHTUNG PAPIERGOLD - ES IST NICHT ALLES GOLD WAS GLÄNZT
 

Es ist nicht alles Gold was glänzt. Diese bewährte Weisheit ist gerade in der Finanzbranche klar belegbar durch rationale Fakten. Die In Ihrer Dynamik deutlich zunehmenden Kursschwankungen von Edelmetallen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass der Papiergoldsektor - welcher kein physisch zugewiesenes Gold verbrieft - in den letzten Jahren eine vollkommen irrationale Entwicklung vollzogen hat.

Es gibt mittlerweile eine absolut inflationäre Zahl an Edelmetall-Derivaten

Weit mehr als reale Edelmetalle in physischer Form auf unserer Welt überhaupt vorhanden sind. Im Gegensatz zu anderen Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Währungen oder Immobilien kann Gold und Silber jedoch nicht künstlich geschaffen werden.

Diese gigantische Derivateblase birgt dadurch in diesem kleinen Marktsegment der physischen Edelmetalle ein massives Risiko.

Der internationale Goldmarkt - 98 Prozent reine Zahlungsversprechen!

Ungefähr 98 Prozent des weltweit gehandelten Goldes ist nicht physisch vorhanden. Darunter fallen auch zahlreiche Finanz- rivate Anlageprodukte wie Goldzertifikate oder Goldkonten. Nicht zugewiesenes Gold wird Ihnen dabei auf einem Kontoauszug oder als ungedecktes Wertpapier (Zertifikat) gutgeschrieben. Sie sind dadurch ein reiner Gläubiger kein Eigentümer! Sie "besitzen" lediglich das Zahlungsversprechen eines Dritten. Vielen Anlegern ist dieser Aspekt vollkommen unbekannt oder zumindest nicht bewusst. Sie glauben Sie besitzen sicheres, physisches Gold. Zahlreiche AGB und Vertragsgestaltungen von Finanzprodukten, Goldsparplänen oder Edelmetallkonten verdeutlichen dabei, dass deren Anleger rein in Zahlungsversprechen auf einem Stück Papier investieren. Gerade dies zu vermeiden ist aber die eigentliche Intention dieser Edelmetall-Investoren. Auch steuerlich entsteht hier ein Nachteil. Da derartige Edelmetallkonten ohne physischen Auslieferungsanspruch steuerpflichtig sind. Zugewiesenes Gold ist hingegen physisch vorhandenes Gold. Es befindet sich in Ihrem Eigentum und kann von Dritten nicht haftbar gemacht werden.

Eine zugewiesene Lagerung von Edelmetallen ist dadurch die beste Möglichkeit um Gold, Silber, Platin und Palladium zu lagern. Weil dies rechtlich bedeutet, dass Sie der direkte Besitzer der Edelmetalle sind. Nicht die Bank, ein Emittent oder eine sonstige dritte Person. Weder der Verwalter der Edelmetalle noch der Tresorbetreiber haben einen direkten Anspruch auf Ihre Werte.

Achten Sie auf die rationale Buchhaltung - der Unterschied zwischen Gläubiger und Eigentümer!

Bei Betrachtung der buchhalterischen Seite wird der wesentliche Unterschied zwischen zugewiesenen und nicht zugewiesenen Edelmetallen deutlich. Zugewiesene Edelmetalle tauchen nicht in der Bilanzaufstellung der Bank, eines Edelmetallanbieters oder des Tresorbetreibers auf. Es handelt sich um einen bilanzunwirksamen Posten, dessen Eigentum beim Kunden liegt.

Nicht zugewiesene Edelmetalle erscheinen hingegen in der Bilanzaufstellung eines Unternehmens als Aktivposten. Die Ansprüche auf die Edelmetalle seitens der Kunden entsprechend als Verbindlichkeiten. Auf diese Art und Weise werden auch zahlreiche Edelmetallkonten bei Banken geführt. Ebenso die so zahlreichen, weltweiten Edelmetall-Zertifikatsprogramme. Wenn ein Unternehmen Konkurs anmelden müsste, hätten alle Eigentümer einen Anspruch auf ihre Edelmetalle als Aktivposten. Diese würden im Konkursfall ausgesondert. Die Buch- und Papiergoldkunden haben jedoch keinen Zugriff auf die ihnen versprochenen Edelmetalle. Diese Verbindlichkeiten fallen in die Konkursmasse.

Empfehlung: Lassen Sie Ihre Edelmetalle in zugewiesener Lagerung verwahren. Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Gold, Silber, Platin und Palladium geschützt ist für den Fall, dass die Bank, der Edelmetallhändler oder der Tresorbetreiber jemals Konkurs anmelden oder in andere finanzielle Schwierigkeiten geraten sollten. Gläubiger haben dagegen keinerlei rechtlichen Anspruch auf ihre Edelmetalle, da es sich nicht um eine Finanzanlage seitens des Edelmetallhändlers, der Bank oder des Tresorbetreibers handelt.

Zwei empfehlenswerte, bankenunabhängige Anbieter mit Lagerstellen in der Schweiz, London, New York oder Hong Kong welche genau diese so wichtige Zuweisung von physischen Edelmetallen erfüllen sind
► BullionVault und ► GoldMoney.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie darüber hinaus auf: ► Edelmetall-Handelsempfehlungen

 
 
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